644
Die Inhaber von Rentenbriefen der Provinz Sachsen werden daher aufgefordert, solche vom 20. Oktober 1866 ab zur Beifügun der neuen Zinscoupons und Talons einzureichen und dabei Folgende zu beachten: — . 4
1) Die Einlieferung der Nentenbriefe zur Beifügung der neuen Coupons muß in dem Zeitraume vom 209. Ott ober 1866 bis 30. März 1867 erfolgen, wenn die Inhaber nicht der nur für diefen Zeitraum bewilligten Portofrei⸗ beit der Sendungen verlustig gehen wollen. (ef. pet. 5 und 9.)
2) Die Rentenbriefe sind ohne Coupons ö da auch der letzte Coupon der Ser. II. in gewöhnlicher Weise zu realisiren bleibt.
3) Die Wiederincourssetzung der außer Cours gesetten Kentenbriefe behufs ihrer Einreichung zur Beifügung neuer Coupons nebst Talons ist nicht erforderlich. 5
4 Bereits ausgelooste Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer Coupons nebst Talons nicht eingereicht werden son⸗ dern es ist deren Realisirung besonders und zwar bei unserer Rentenbank-⸗Kasse zu bewirken, Dies gilt namentlich in Betreff sämmtlicher bereits ausgelooster sächsi⸗ scher Rentenbriefe Lit. E. à 19 Thlr. von Nr. 1 bis in kl. 12. 567. . — .
5) Die Einlieferung der Rentenbriefe h zu bewirken: ah wenn sie von außerhalb mit der o st erfolgt) unter
der Adresse der Königlichen Direction der Rentenbank für die
Provinz Sachsen in Magdeburg mit der Declaratien:; Hierin ...... Thlr. Rentenbriefe zur Beifügung neuer Coupons.
und der portofreien Rubrik: . Rentenbank ˖ Angelegenheit ;
b) wenn sie in Magdeburg selbst stattfin det, in dem Lokale der Rentenbank, und zwar in dem Zimmer der k an den Wochentagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr.
. dem 30. März 1867 hört die Portofreiheit (cf. pet. I) auf, und haben bei späteren Sendungen die . der be⸗ treffenden Rentenbriefe das Porto für die Einsendung und die Zurücksendung derselben mit den neuen Zinscoupons und Talons zu tragen,. . ö
6) Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer spe⸗ ziellen Rachweisung genau je nach dem untenstehenden Schema begleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf einen ganzen Bogen geschrieben werden.
Die sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachweisung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen. 9
Formulare zu dieser Nachweisung werden von der hiesigen Rentenbank-Kasse und den Kreiskassen der Provinz Sachsen auf mündliches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht.
7) Werden die Rentenbriefe mit der Post eingesandt lef. pet. 5a), so hat der Einsender unter der begleitenden Rach= weisung, vor dem Datum und seiner Namens-⸗Unterschrift, zu⸗ gleich elne Quittung in folgender Form—⸗ .
»Der Rückempfang der vorbezeichneten Nentenbriefe im
»Gesammtbetrage von ..... Thlr. (mit Buchstaben) mit
»den Coupons Ser. III. Nr. 1 his 16 und dazu gehörigen
Talons wird hierdurch bescheinigt.« beizufügen, worauf innerhalb drei Wochen nach der Absendung entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons und Talons erfölgt sein muß, oder bei eintretender nr. , . Einsender eine Benachrichtigung hierüber, mit bestimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird. .
Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons nicht zugegangen sein sollten, und auch eine Benachrichtigung seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Wi nicht 5326 ist, so hat der Einsender der unterzeichneten Direction mittelst eines rekommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen.
8) Werden die Rentenbriefe im Lokale der Renten bank 264 (ef. pet. 5b), so ist die begleitende Nachweisung in zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der Einliefernde das
eine mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme
der Rentenbriefe beauftragten, im Zimmer der Rentenbank-⸗Kasse anwesenden beiden Beamten, Rendant Wuttge und Büreau⸗
Gehülfe Engel, zurückerhält. — Die Wiederabholung der Renten⸗
briefe mit den neuen Coupons und Talons aus dem Lokale
der Rentenbank ist sodann nach Ablauf der in der Empfangs⸗ bescheinigung bezeichneten Frist, und zwar gegen Rückgabe der letzteren, zu bewirken. . ;
9) Wenn die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu deren Beseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, so erfolgt die Rückgabe eben so wie die Wiedereinsendung portopflichtig.
Magdeburg, den 29. September 1866.
Königliche Dircetion der Rentenbank für die Provinz Sachsen.
Schema * der begleitenden Nachweisung; wenn Rentenbriefe mit der Post eingesandt werden (ad 7.
; ; Nachweisung über 12 Stück Nentenbriefe der Provinz Sachsen zur Beifügung der Zins-Coupons Ser. IIl. und der dazu gehörigen Talons.
Eingereicht von dem Oekonomen Johann Christian Richter zu
N. N. (in Städten mit Angabe der Hausnum mer, auf dem Lande mit Angabe der nächsten Poststa tion).
—
5 8 der Rentenbriefe O
8 z . Nummer. Littr. Betrag. Summa für jede Klasse. S5 Thlr. Thlr.
1 833 A. 10990
2 748 A. 1000
3 1659 ö 1000 3000
4 147 B. 3d
5 698 B. 500
6 od B. 500 1500
7 617 G. 166 100
8 187 D. 25
3 1236 P 3 50 10 12585 E. 10 11 12642 E. 160 ö. 11 158 B. 16 30
Summa 4680
Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Gesammt.⸗
betrage von Vier Tausend Sechshundert und Achtzig Thalern mit den Coupons Ser. III. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons
wird hierdurch J KR,. M den n,, 1866. Johann Christian Richter.
Sch emg zu der ö, Nachweisung, wenn Renten—⸗ briefe im Lokale der Rentenbank abgegeben werden (ad 9.
. Nach weisung über 6 Stück Rentenbriefe der Provinz Sachsen zur Beifügung der Zinscoupons Ser. III. und der dazu gehörigen Talons.
Eingereicht von dem Kaufmann Joseph Vogt, Straße. . .... .... e, hicrfelbst (odbet zu NIK. . 6. der Rentenbriefe fende — Summ̃ã ff Nr. Nummer Littr. Betrag jede inf Thlr. Thlr. J 7 A. 100 2 540 A. 1000 2000 3 7/875 B. 5d 4 d / 47 B. 500 1000 5 749 C. 1 Summa 3110 Magdeburg, den ..... ..... ..... 1866. Joseph Vogt. Kaufmann.
. Die Einlieferung der vorstehend bezeichneten sechs Stück Renten— briefe im Gesammtbetrage von Drei Tausend Ein Hundert und Zehn Thalern von dem Kaufmann Joseph Vogt (Straße ..... . hierselbst, behufs Beifügung der neuen Zins⸗Coupons Ser. III. nebst
. ... ab erfolgen wird. Magdeburg, den ..... ..... .... ...... 1866. Der Rendant. Der Kontrolbeamte. N. N N. N
Den Rückempfang der oben uittirten 3110 Thlr. mit Buchstaben Drei Tausend Ein Hundert und Dh Thaler, in hien ee fn ,,, Ser. III. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons
escheinigt.
Magdeburg, den ... ...... ..... ...... 1866.
Vorstehende Belgnntmachung wird hierdurch wiederholt veröffent⸗ licht mit folgenden Bemerkungen: h ch holt. veröff
I) Den mit der Post einzusendenden Rentenbriefen (Pos. 7) ist die
begleitende Nachweisung nur in einem Exemplar beizufügen und darf unter derselben die vorgeschriebene Rückempfangs—⸗ bescheinigung des Einsenders nicht fehlen.
2) Die Verwendung eines Druck⸗Formulars zu der begleiten den Nachweisung ist nicht geboten; es bleibt vielmehr denjenigen Rentenbriefs⸗Inhabern, denen die Empfangnahme von Formu— laren an den ad Pos, 6 bezeichneten Orten , macht, anheimgestellt, die höchst einfache Nachweisung vollständig selbst ft schreiben. Schriftliche Anträge auf Versendung von Formu— garen müssen von uns unberücksichtigt bleiben.
3) Den verehrlichen Zeitungs⸗Redactionen stellen wir anheim, diese Bekanntniachung im Inkeresse der Rentenbriefs Inhaber, ins— besondere mit Rücksicht auf die nach pos. 1. der Bekanntmachung nur bis zum 30. März er. geltende Portofreiheit für ah. einzusendenden Rentenbriefe, in ihre Blätter aufzu— nehmen. .
Magdeburg, den 11. Februar 1867. . Königliche Direction der Nentenbank für die Provinz Sachsen.
Nr. 39 publizirte Allerhöchste welches der Reichstag des Norddeutschen Bundes auf den
nisteriums für H
Das Abonnement betrãgt . 1 Thlr. sür das dierteljahr.
Königlich Preu stischer
Alle Post ⸗ Anstalten des In und Auslande? nehmen Gestellung an. sür Gerlin dir Expedition des 2 Preußischen Staa te- Ane igers JZäßer⸗ Straße r. c. sGzwischen d Friedrichs n dlanonierstr.) — — m —
Anzeiger.
— — — —
Berlin, Montag, den 18. Februar, Abends
— — — ——
1857.
2 —* 2
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Geheimen Regierüngs⸗Rath Pieper zu Berlin, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen;
Den seitherigen Landrath des Kreises Deutsch⸗CTrone, Grafen zu Eulen u zum Geheimen . und vortragen⸗ den Rath im Ministerium des Innern, un
Den Divisions-Auditeur der zweiten Division, Haupt⸗ mann a. D. Justiz Rath Karl Johann Hermann Pflüger, zum Ober⸗Auditeur und ordentlichen Mitgliede des General— Auditoriats mit dem Prädikat eines Wirklichen Justiz-Raths zu ernennen; J
Den bisherigen Obergerichts-Rath Sievers in Hannover, unter Beilegung des Titels »Kronanwalt«, mit der Function als folcher bei dem Obergericht in Verden zu beauftragen;
Den bisherigen Kronanwalt Mack bei dem Obergericht u Verden als ObergerichtsRath an das Obergericht in Hildes—⸗
eim zu versetzen; so wie . Dem praktischen Arzt 2c. Dr. Proske in Bauerwitz den
Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Staats ⸗Ministerium.
Mit Bezugnahme auf das im Preußischen Staats⸗Anzeiger Patent vom 13. d. M., durch
24. Februar d. J. in, die Haupt- und Residenzstadt Berlin be⸗ rufen ist, mache ich hierdurch bekannt, daß die Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der , in dem Büreau des Reichstages, Leipzigerstraße Nr. 3, am Z2sten und 23sten in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 24sten in den Morgenstunden von 8 bis 10 Uhr offen
liegen wird.
In diesem Büreau werden auch die Legitimationskarten
für die Eröffnungs-Sitzung ausgegeben und alle sonst erforder—
lichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden. Berlin, den 17. Februar 1867. ⸗ Der Minister-Präsident und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bismarck.
.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisher im technischen Eisenbahn-Bureau des Mi isteri Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten diätarisch beschäftigte Zeichner Julius Ammedick ist als solcher definitiv angestellt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und ; Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Dem Prorektor Dr. Carl Probsthan am Gymnasium in Stargard ist der Titel »Professor« verliehen worden.
Beim Gymnasium in Deutsch⸗Crone ist der Predigtamts⸗
Kandidat Bernhard Brachvogel als evangelischer Religions⸗
eihrer angestellt worden.
Der Oberlehrer Dr. Thom aszewski ist vom Gymnastum zu Neustadt Westpr. in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium in Culm versetzt worden.
Akademie der Künste.
Bekanntmachung. Preis bewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste.
Bewerbung um den Michael-Beerschen Preis.
Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael⸗ Beerschen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Reli⸗ gion ist diesmal für Bildhauer bestimmt. Bei den einzusenden⸗ den Werken ist die Wahl des Gegenstandes dem Ermessen des Konkurrenten überlassen, die Composition kann in einem runden Werk oder einem Relief, in Gruppen oder in einzelnen Figuren bestehen, nur müssen dieselben ganze Figuren enthalten und
war für runde Werke nicht unter 3 Fuß, das Relief aber
j in der Höhe nicht unter 25 und in der Breite nicht unter 3 Fuß messen.
Der Termin für die Ablieferung der konkurrirenden Arbei- ten an die Königliche Akademie ist auf den 11. Juli d. J. festgesetzt und haben nach den Bestimmungen des Statuts die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden:
I) eine in Relief modellirte Skizze, Reguels Töchter am Brunnen, nach 2. Buch Mosis, 2, 15 — 17,
2) einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung . bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen önnen.
Die eingesandten Arbeiten müssen von folgenden Attesten begleitet sein: ) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Kunstakademie ist; 2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst erfunden und ohne Hülfe von ihm selbst ausgeführt worden sind, in welcher Rücksicht jedoch eine nachträgliche Prüfung für nöthig befunden werden kann. .
Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thlr. zu einer Studienreise nach Italien ünter der Bedingung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aushalte und unter Bei⸗ fügung eigener Arbeiten der Königlichen Akademie halbjährlich über seine Studien Bericht erstatte. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Königlichen Aka⸗ demie am 3. August d. Is.
Berlin, den 17. Februar 1867.
Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: O. F. Gruppe. Ed. Daege.
Ve inisterium des Innern.
Ew. ꝛ4. bringen in dem gefälligen Schreiben vom 14ten d. M. die Frage in Anregung, welches Verfahren einzuschlagen sei, wenn bei den Wahlen zum Reichstage des Norddeutschen Bundes in einem Wahlkreise, in dem sich eine absolute Majori⸗ tät nicht herausgestellt hat, einer der beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, vor dem Stattfinden der engeren Wahl, die in einem anderen Wahlkreise auf ihn ge—
fallene Wahl annimmt, oder erklärt, ein Mandat überhaupt
nicht annehmen zu wollen.