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befreit ist. Soldaten bei der Fahne können sich durch Soldaten der- selben Waffe substituiren lassen, sobald dieselben in ihr letztes Dienst⸗ jahr getreten sind. Art. 5. Die Dauer des r e, . Eintritts in die Armee und der Erneuerung des Engagements ist auf 5 Jahre festgesetzt. Letzteres kann nur von den Soldaten aus dem stehenden Heere kontrahirt werden, die in ihr fünftes Dienstjahr getreten sind, oder durch die—⸗ jenigen Reservisten oder Freiwilligen, welche ihr viertes Dienstjahr er⸗ reicht haben. Die Erneuerung des Engagements befreit die Soldaten in keinem Falle von der Dlenstzeit, die sie nach §. 1 dieses Gesetzes in der Reserve w, . sollen. . ö Titel I.. Von der mobilen Nationalgarde. Art. 6. Die, mobile Nationalgarde umfaßt außer den Soldaten, die vier Jahre der Reserve angehört, auch alle diejenigen jungen Leute, welche eine Ex⸗ oneration vom Dienste, kraft des Gesetzes vom 26. Mai 18665, er halten haben. Art. 7. Die Dienstdauer in derselben ist auf fünf 6. festgesetzt. Art. 8. Sie ist bestimmt, als Ergänzung der ehenden ;. Grenzen des Reiches und zur Aufrechthaltüng der Ordnung im In—⸗ nern. Sie kann nur durch ein Spezialgesetz oder, wenn die Kammern nicht tagen, durch ein Dekret einberufen werden, welches innerhalb 20 Tagen dem gesetzgebenden Körper vorgelegt sein muß, um in ein Gesetz umgewandelt zu werden. Art. 3. Sie ist eingetheilt, je nach den Departements, in Compagnieen, Bataillonen, Schwadronen und
Batterieen. Die Offiziere sind vom Kaiser ernannt, die Unteroffiziere,
Korporale und Brigadiers von den Militair⸗Behörden. Die Mann⸗ schaften müssen Revuen und Uebungen durchmachen, die nicht länger als 14 Tage jährlich dauern dürfen. Diejenigen, welche eine hin—⸗ reichende Vertrautheit in der Handhabung der Waffen nachweisen, kön⸗
nen hiervon befreit werden. ꝛ garde als vom Dienste in der stehenden Armee Exonerirte angehören,
aben sich auf eigene Kosten zu equipiren.
es auch sei, geschlossen werden. . ; Titel fi Die Straf-Bestimmungen unterwerfen in 3 Ar⸗
doch die Mannschaften nur dann, wenn sie zu Dienstleistungen ein⸗ berufen sind. Wer sich nicht zu diesen Uebungen, Revuen 2c. einfindet, wird disziplinarisch bestraft. Außer der Dienstzeit begangene Ver⸗
Ziffern des Projektes vom 8. Februar stellen sich, wie folgt: Unter den Fahnen befindlich 177000 Mann. Einzubetii ende 223/000 Mann. Summa 400,990 Mann. Somit für jedes der fünf Jahres⸗-Kontin⸗ gente 46, 000 Mann, Plus 6000 Mann für die Marine. Jede Alters⸗ klasse umfaßt 3259006 Mann, hiervon ab 51½i6 Prozent für die Eximirten 166,009 Mann, bleiben 159000 Mann. Hiervon abzuziehen: Dienstbefreite 7544, Brüder von , 1777, Familienstützen 3180, Verluste 3499, Summa 16000 Mann, bleiben Netto 143,000
Mann.
Mann, bleiben 123,000 Mann. Jährlich einzuberufen für
Linie und Reserve obige 48,000 und 6000 Mann, zusammen 52/000 Mann, bleiben jährlich für die Reserve 71,000 Mann. Die Reserve besteht aus 4 Jahres-Kontingenten gedienter Soldaten à 39000 Mann: 153,000 Mann, 4 Jahres-Kontingenten reiner Ne⸗ servisten 275,595 Mann, Sumnia der Reserve 40,515 Mann. Die mobile Nationalgarde besteht aus 5 Kontingenten der Reserve: 314,619 Mann, und 5 Kontingenten der 20000 Eximirten nach 2A der Verluste: 94,160 Mann, Summa 4087779 Mann. Eine Recapi⸗ tulirung ergiebt also: stehendes Heer 400,000 Mann, Reserve 430,000 Mann, mobile Nationalgarde 40689000 Mann, Summa im Ganzen 1/238, 900 Mann. . ᷣ
Der »Moniteur« vom 16. Februar e. enthält einen Bericht über die inneren Verhältnisse Frankreichs, welcher von der Zahl der Bevölkerung, der allgemeinen Verwaltung, so wie der der Departements und der Kommunen, von den zur , ,,. Hülfsleistung gestifteten Gesellschaften, von den Gefängnissen und Besserungs-Anstalten, von der Telegraphie und den Straßen 6 Daran schließt sich ein Bericht an den Kaiser über die age der Finanzen Frankreichs, welcher über die öffentliche Schuld, die direkten und indirekten Abgaben, die Domainen und Forsten, den Ackerbau, den Handel und die Industrie Nach⸗ richten bringt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Februar. (W. T. B) . Der Metropolit von Kiew hat an die gesammte Geistlichkeit seines Sprengels einen Aufruf zur Geldunterstützung . e, ähnlich jenem des Metropoliten von Moskau, erlassen.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
London, Dienstag, 19. Februar, Vormittags. Aus New⸗York vom 9. d. M. wird pr. »City of Paris« ge—⸗ meldet: Im Hause der Repräsentanten ist eine Bill eingebracht worden, nach welcher Maaßregeln getroffen werden sollen, um den Transport von Verbrechern aus Europa nach Amerika zu verhindern. — Mr. Peabody hat eine Summe von 2 Millionen Dollars angewiesen, welche zur För— derung der Jugendbildung in den Südstaaten ohne Unterschied
. * . . Kö ö ee mmm.
—
lrmee, zur Besetzung der Festungen, der Küsten und der
er Sie be r. Mou stier's hen gegen Vorgesetzte fallen unter die Civil⸗Gerichtsbarkeit. Die
Von diesen würden die Exzimirten abzuziehen sein 20000
der Race verwendet werden sollen. — Der Kassenbetrag der Schatzkammer belief sich am 1. d. Mts. auf 143 Millionen Dollars. . Aus Mexiko wird vom 2. d. Mts. gemeldet: Die Kaiser⸗ lichen Generäle Miramon und Mejia marschiren mit 7000 Mann auf San Luis⸗Potosi. Sie sollen vom Kaiser den Be⸗ fehl erhalten haben, eine Schlacht zu wagen, von deren Aus⸗
fall, wie man annimmt, es abhängen würde, ob Kaiser
Maximilian Wahlen für eine allgemeine Nationalversamm. lung ausschreibt, oder sich zur Rückkehr nach Europa entschließt.
Der Dampfer »City of Paris« ist mit einer Baarfracht on 65,000 Dollars in Queenstown eingetroffen.
London, Dienstag, 19. Februar, Vormittags. Aus New. York vom 18. d. M. wird pr. atlantisches Kabel gemeldet: Der Senat hat an Stelle der vom Repräsentantenhause ange⸗
nommenen Bill, welche in den 10 Südstaaten den Belagerungs⸗
zustand proklamirt, ein Gesetz genehmigt, welches daselbst eine provisorische Militair⸗Verwaltung einführt, die so lange in Kraft bleiben soll, bis in den einzelnen Südstaaten Regie⸗
rungen gebildet sind, welche den Negern das allgemeine Stimm⸗
. , , ,, . recht zugestehen. Dieses Gesetz spricht zugleich den Rebellen das , , Recht ab, über die Mhanahme des Verfassungs⸗-Amendements zu Art. 10. Heirathen kön⸗
nen darin ohne besondere Erlaubniß, in welcher Epoche des Dienstes
beschließen. . Paris, Montag, 18. Februar, Abends. Dem heutigen
; »Abend⸗-Moniteur« zufolge ist die Mittheilung des Gelbbuches tikeln alle Avancirten der mobilen Nationalgarde den Militairgesetzen, zufolge ãist b 9 ö.
an die Kammern bis zum Mittwoch vertagt. Die »France« behauptet, diese Verzögerung sei durch den Wunsch veranlaßt, Aktenstücke von ganz neuem Datum dem Gelbbuche beizufügen, welche zeigen, daß die Türkei geneigt sei, das Werk der Versöhnung, zu welchem sie aufgefordert sei, zu erleichtern. Die »France« fügt hinzu, die auf Kreta bezughabenden Aktenstücke würden zeigen, daß von dem Beginn der Begebenheiten auf Kreta an ein Einverständ⸗ niß zwischen England, Rußland, Oesterreich und Frankreich her— gestellt gewesen sei. Basis dieses Einverständnisses sei die Noth— wendigkeit, in der sich die Türkei befinde, die Autonomie Kretas unter einem christlichen Gouverneur anzuerkennen. Ueber diese Frage sei noch kein endgültiger Entschluß gefaßt, man könne aber glauben, daß Kreta dieselben Rechte erhalten werde, als die Insel Samos.
Dem »Constitutionnel« zufolge wäre heute in dem Staats⸗ rath der Armeeorganisations- Entwurf angenommen worden. Grundlage desselben sei: Ein in zwei Theile zu theilendes Kon⸗ tingent von 160,00 Mann. Die erste Hälfte leistet 5 Jahre aktiven Dienst, während die zweite 4 Jahre in der Reserve und 5 Jahre in der mobilen Nationalgarde zu dienen hat. Diese umfasse alle vom aktiven Dienst Befreiten.
Paris, Dienstag, 19. Februar, Morgens. Das Gelbbuch enthält 60 Seiten über Kandien. Zahlreiche Depeschen von Drouyn de l'Hhuys und Marquis Moustier bezeugen die beständige Sorgfalt der französischen Regierung für die christlichen Bevölkerungen. Ejne Depesche Drouyn's vom 27. August v. J. fordert die Pforte auf, unverzüglich einen Kommissar nach Kandia abzuschicken, um die Lage der Dinge und die Mittel zur Abhülfe zu untersuchen. — Eine Depesche Moustier's vom 12. Oktober v. J. an den französischen Gesandten in Athen widerlegt das damals verbreitete Gerücht, Moustier hätte bei seiner Durchreise durch Athen dem Könige von Griechenland gegen⸗ über eine drohende Sprache geführt. — Eine Depesche Moustier's vom 8. November v. J. an den französischen Botschafter in Konstantinopel rathet der Pforte zur Nach⸗ sicht und fügt hinzu: Es handelt sich jetzt darum, zu wissen, unter welchen Bedingungen die Türkei Kreta fernerhin zu re⸗ gieren, wie sie den Uebelständen abzuhelfen, die schmerzlichen Erinnerungen zu verwischen im Stande sein wird. — Eine Depesche vom 7. Dezember v. J. konstatirt die Ohnmacht der Türkei gegenüber der Insurrection. Die Türkei möge sich eine klare Vorstellung von der Gefahr machen, welche für sie darin
liege, wenn sie das Uebel sich bis zu dem Punkte verschlimmern ließe, daß die
am 26. Januar 1867 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind:
unter Nr. 2034 zufolge Verfügung vom 16. Februar 1867 am selben Tage eingetragen.
Anwendung der äußersten Mittel für die Lage des türkischen
Reiches erforderlich würde. Die Kaiserliche Regierung glaub
einen neuen Beweis ihres Interesses für die Türkei zu geben, wenn sie die ganze Sorgfalt und Ueberlegung derselben au diese Frage lenke. — In einer Depesche vom 14. Dezem— ber v. J. wird gesagt, daß die öffentliche Meinung Europa's fänden stei⸗ Es sei von der höchsten Wichtigkeit für die Minister des Sultans, sich über die Lage der Dinge klare Rechenschaft abzulegen und den möglichen Folgen vor⸗ Bubeugen. Wenn die Pforte der Vorsicht ermangele, könne sie
gebieterischen und . 2. Im Schauspielhause. befinden. — Kön chauspielhaus
anfange erregt zu werden. gende Aufmunterung.
Die Kandioten
sich leicht in einigen Monaten weit noch ernsteren Nothwendigkeiten gegenüber
Eine Depesche vom 18. Dezember v. J. erklärt, die Schwierig
. Selbst in der Annahme einer baldigen Niederwerfung des Aufstandes sei die Frage, um
welche es sich handle, nicht mehr dieselbe, wie vor einigen Mo⸗
keiten seien successiv gewachsen.
naten. Die Lösung, welche beim Beginn der Krisis Kreta vielleicht pazifizirt haben würde, laufe jetzt Gefahr, nicht mehr für ausreichend befunden zu werden. Die Kaiser⸗ liche Regierung könne der Pforte nicht ihre ernsten Be⸗ lorgnisse in dieser Beziehung verhehlen. Die Dinge seien auf dem Punkte angelangt, wo der vollkommenste Fæei⸗ muth zum größten Beweise des Wohlwollens werde, welchen Frankreich der Türkei zu geben im Stande sei. — Die letzte Depesche des Marquis Moustier ist an den französischen Gesandten in Athen gerichtet und spricht große Befriedi— gung darüber aus, daß die Tendenzen des neugebildeten griechischen Kabinets keine aggressiven gegenüber der Türkei seien. Die Agitation, deren Ausbreitung die hellenische Re⸗ gierung zugelassen hatte, könnte für diese selbst, so wie für ganz Europa die bedauerlichsten Verwickelungen hervorrufen. Die Kaiserliche Regierung sei für Alles, was die Wohl— fahrt Griechenlands zu erhöhen im Stande sei, nicht gleich⸗ gültig, indeß für ihren guten Willen und für ihre Sorgfalt sei sie zu der Erwartung berechtigt, daß man sie nicht vorzeitig und gegen ihren Willen fortzureißen versuchen werde, und sie müsse darüber Herr bleiben, zur passenden Zeit und zu der ihr gelegenen Stunde diejenigen Rathschläge zu ertheilen, welche ihr geeignet erscheinen würden.
Cairo, Montag, 18. Februar. Das Schiff »Primo« von 80 Tonnen, von Triest kommend, ist am 17. in das Rothe
Meer eingelaufen, nachdem es Egypten durch den Suezkanal passirt hat.
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 20. Februar. Im Opernhause. (41. Vorstellung.)
Flick und Flock. Komisches Zauber-Ballet in 3 Akten und
6 Bildern von Paul Taglioni— e Frl. Girod. Anfang 7 4 Mittel⸗Preise. ꝛ
m Schauspielhause. 49. Abonnements V f garn um Nichte Tu u st ee nnn en ente, Borstellung. Biel speare gere 4 1. in 5 Abtheilungen nach Shake Nittel Prei se stell ö, a. eh ruar. ellung. er Troubadour. Oper i . Herbe s Baüct Canet e nninn Mien
Leonore: Frl. Artsöt Azucena: Frl. v. Edelsberg. anrico: Hr. f . 9g nrico: Hr. Wachtel. Graf
Herr Wachtel wird außerdem nur noch? Extra⸗Preise. ß ch? Mal auftreten.
Musik von Hertel.
Im Opernhause.
(50ste Abonnements Vorstellung)
König Lear. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Shak
übersetzt von J. H. Voß. Lear: Hr. . eu,. ö .
onnerstag, 21. Februar. Im Saal-Theater des König—
lichen Schauspielhauses. 29. Vorstellung der ösis S .
spieler⸗Gesellschaft. Le mari ö n .
Telirtzranhidehe W itt er ums sherieht e.
Topase:
42ste Vor⸗ usik von
Baro- meter. Paris. Linien.
Beobachtungszeit. Allgemeine Himmels- amꝛieht.
19. Februar.
8MW. , mässig. W., sehw. SSO. , schwach. O., mässig. S., mässig. O80., mãssig. — 0. lebhaft. 344,5 O80. , mãssig. 1 341,4 O., schwach. Torgau... 341, O., massig. Breglan. 340. — S0., schwach. Cöln. 34041 S., sehwach. katibor. ... 338, XO., mãssig. heiter. ür, 3572 NO., schw. trübe. Flensburg. 344, s S0., mässig. klar. Paris — f— — Brüssel ... Ilaparanda. Uelsingfors
346,7 347 0 347.2 343.5 315,9 316,9 344,
trübe. heiter. heiter, st. Reif. heiter. heiter. heiter. heiter. heiter. zieml. heiter. heiter. heiter, Reif. zieml. heiter.
Berliu Posen... Münster ...
bedeckt. bedeckt, z. viel Schnee. bedeckt.
heiter.
o., lebhaft. NO., stark.
O., stark. SW. , schwach.
333, 335, z
310.4 345,ů3
Petersburg.
en n,. 2
Max. 1,9. Ain. 8, 8 bedeckt. bedeekt. bedeekt.
halb bedeekt.
( 343, o., lebhaft.
8 — * Skudesnäs,. 344 2
n . . 1 S., lebhaft. Sräninen 343, 6 ;
O., s. sehwach. OsSO., schwach. O80. , sehwach.
9
Helder. 343.2
ferocaamnd 358,6 — 2,
7 8 9
. 4 2 3 Christians. 339, 3,68 I18W., lebhaft. bedeekt.
*
O
Anzeiger.
Handels-Register. Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Die Gesellschafter der zu Geibsdorf mit einer Zweigniederlassung
zu Berlin unter der Firma:
Sommerfeld u. Wittgenstein, Baumwollen und Leinen ⸗Waaren⸗Fabrik, jetziges Geschäfts⸗ lokal Stralauerstr. Nr. 44),
h der . Oscar Wittgenstein zu Geibsdorf,
2 der Kaufmann Manasse, genannt Max Sommerfeld, zu Berlin. Dies ist in das Gesellschafts⸗Register des unterzeichneten Gerichts
Unter Nr. 826 des Firmen-Registers, woselbst die hiesige Hand.
lung, Firma:
R. Baumann
und als deren Inhaber der Kaufmann Rudolph Baumann vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:
Der Kaufmann Louis Baumann zu Berlin ist als Handelsgesellschafter in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Rudolph Baumann eingetreten und ist die nunmehr unter der Firma R. Baumann bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 2035 des Gesellschafts⸗Registers eingetragen.
Unter Nr. 2035 des Gesellschafts⸗Registers sind heute die I) Rudolph . . li 9 . ,, 2 Louis Baumann, 3 zu Berlin, als Gesellschafter der hierselbst unter der Firma . R. Baumann, 1 lietziges Geschäftslokal Spittelmarkt Nr. 10), am 15. Februar 1867 errichteten offenen Handelsgesellschaft eingetragene
Die unter Nr. 1735 des Gesellschafts⸗Registers eingetragene hiesige
Handelsgesellschaft, Firma
Freund u. Süßbach,
ist durch gegenseitige Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Kauf⸗
leute Nathan Freund und Siegmund Süßbach aufgelöst und zufolge
heutiger Verfügung im Register gelöscht.
Berlin, den 16. Februar 1867 Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
— —
In unser Firmen -Register ist heute zufolge Verfü 13. Februar 1867 bei Nr 3 1. * 8 ͤ * w — 1 Nr. 4 (Firma D. Fraenkel zu Bernau) ein⸗ getragen worden: Die Firma ist erloschen. Alt Landsberg,; den 14. Februar 1867. Königliche Kreisger chts-Deputation.