1867 / 47 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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230 u gründen und unter einfachen 1 u unterhalten. Lehrerstellen schließt sich die zweite Frage, ob und in welchem

übli üllun öthi iodi illi il di die Näͤchstverpflichteten im Stande sind, das zur Erfül⸗ ichen, anzunehmen und zu deren Erfüllung, nöthigenfalls Lehrerstellen, sei es durch periodische Bewilligung von s kommt ferner in Betracht, daß ein großer Theil dieser Maße ; e g eile S nnn ü kürzeren und ed . . sich als das naturgemäß Verhältniß Lehrerstellen, vornehmlich in den mr, =- . . lung ,, r,, rern, u. vorzuschreiten. ᷣ. ergeben. ,, ,,, ,, Um daher die durch die Staatsbewilligung der 165,000 Thlr. Wenn es hiernach zulässig erscheint, die untersten Dotationsländereien oder aus n,, = Retz 3 . ꝛ. 4 2 n n . 2 ,, . e wn fen been f , n m md m, , , , , ,,, 6, in ei und auf das gesammte Vo ulwesen er Regel mit jüngeren, noch unverheiratheten Lehrer ger n, ,, —ᷣ w . ö Hunt nn,. chi in 3. Leben treten zu lassen, zu been . ö. berhaltu fen h r, m 4 neben welchen nur ein verhältnißmäßig geringeres Baar— . . ö ist es nothwendig, daß die Königlichen Regierungen die schon normiren, so wird um so, gro erer Nachdruck barauf gehalt erforderlich zg Lt ird das Normal. Ein He nden, , i, . . 33 . 16 ö ,,, , ö. ö 6 rech a r r mn e, g,, r er auf lohnenden Gewerbthätigkeit stehenden Landgemeinden, sehr wohl i n Bezirk umfassenden venige Stelle: r e in ste ehrer auf! . . ; eee, . und , mit 6 Minimum oder einem das Minen e wen dem Lande in der Weise bemessen werden können, daß für sie in . , ne. . . 2 J. für jede einzelne Lehrerstelle bei den öffentlichen Volks. übersteigenden Gehalte ausgestattet werden, damit auch Anspruch genommen werden; d den nothigen e ge hela fr ungünstiger sind, wird die Königliche Regie⸗ schulen das nach den individuellen Verhältnissen des Orts den jüngern neu eintretenden Lehrern die Möglichkeit a) freie Wohnung nehst n , m und den nöthig rung approniul iti 3 a en, haben, wie viel vs Cen: *. und der besonderen Amtsstellung zur angemesfenen Susten⸗ Resichert werde, in nicht zu langer Zeit einen eigenen Brenn bedarf für Küche und 5. s erforderlich ist, um r, . auüserlegt werben an d . *ene n . . en . . ö . ee nr t , , . unb! zwei Es muß der Königlichen Regierung dringend zur Pflicht elben aufs Neue arbitriren, nissen bei Sparsamkeit und Nüchternheit ohne Rah. , . ; ,, mn, . * ee. 5 ! . den n daß das gegenwärtige wirkliche Einkommen rungssorgen führen zu können. Insbesondere 6 Haupt Rindvieh durchzufüttern, und e bt ig tzaert dr, nr, ir k = e. 2 , der Stelle diesen Normäl⸗Satz nicht erreicht, abwägen, in wird, für die ersten Lehrer oder Hauptlehrer an den c) ein bagres , von , . ö , . k . ti k gti, 2 6 wie weit die zur Unterhaltung der Schule zunächst Ver⸗ städtischen Schulen ein ihrer höheren Stellung ent— Die Feststellung des nach Littr. 3 ti ahr , 3 pflichteten ohne Ueberbürdung? die fehlende Summe auf. sprechender höherer Gehaltssatz in Ainspruch zu nehmen tums wird die Königliche Regierung wohl thun, iwenn Einze . 3 . zubringen vermögen, und sein. Für die Feststellung der Gehalts stala überhaupt ihren ganzen Bezirk, so doch mindestens für jeden Kreis im ., heit und des ,. = 9. ö z. „är den Fall, daß diese Nächstverpflichteten ganz oder aer lann als Anhalt, dienen, daß der Durchschnitt zu treffen, da das Bedürfni einer Lehrerfamilie an Feld= , e, . 3 k dfung w e , . theilweise dazu außer Stande sein sollten, den Betrag aller Gehälter den Minimalsatz mindestens um ein Gaxtenfrüchten, so wie , , , 9 . e . 5 nutar . * 3 en ö 9 ran. ermitteln, welcher zur Erfüllung des Normalgehalts auß Drittel übersteigen müsse verschiedenen Orten derselben Gegend ein gleiches t und die . mit gleicher . ig ; 2 ö renge 36. hren wir ö den Stadtskassen oder aus den sonst zur Verfügung des Sodann ist gebührende Rücksicht auf den verschiedenen sondern lokalen Verhältnisse und Bedürfnisse bei Abmessung 9 darf erwartet werden, daß 23 3 einer 9 , . nun . 5691 , ,, Schulen in den Städten zu nehmen,. “haaren Gehalts unter Littr. e. zu berücksichtigen sind. Kann . gleichmäßigen Normirung und uf , er e i. sein 232 Die bezüůͤglichen Nachweisungen sind unter Für die Rektoren und Lehrer an den gehobenen Cle. festzustellende Bedarf nach den örtlichen Verhältnissen ,. ode 3. . . n,, e. , ,, ung! / z h Mitwirkung ver Finanz-Abtheilung des Kollegiums mit mentarschulen, Mittelschülen, Bürgerschulen und nicht ausreichend in Natür gewährt werden, . it . 5 3. d m ö sich 3 . z 69 * 69 a ö . er . shun ichster Beschlz un gung an fen ft len, s Paß pate in, ae ist, der Bephentling biess r lcihrhn n ä‚RNisprechende Helden schadiging zn zahlen, welche 6. nig . ürde . e 6 e n, . . für 2. ü 9 nen * stens am 30. Üpril d. J. bei mir eingehen. sprechend, eine böͤhere Besoldung als für die Elementar. Regierung unter Berücksichtigung der Theuerungs-⸗Verhältnisse des gierungs⸗Bezirk so viel als m glich von jenen Thlr.

: ; . ; . ie unter Litt. b. vorausgesetzten Na⸗ erlangen zu wollen. 8 W feder br rlcigmn die r alt age, in allen 6 rer er alben Sfsdt od er kin e Stadt Cieiche tegen , ö. ö den einfachsten a. billigsten u 1iJ. Der Betrag dessen, was zur Erfüllung des Nor⸗

rungs- Bezirken nach gleichmäßigen Prinzipien verfahren werde, zu verlangen. Als Anhalt für diese Steigerung kann Ion fie ni ie; Thaler, an theueren Orten malgehaltes der einzelnen Lehrerstellen ' aus entlichen Fonds bestimme . . rer r. ö . I grun at H,. ö . . , , nne w . chaten *. . . werden me; ergiebt ) 9 den zu l und II. 2 ; . 9 Stadt als Minn ah atz für die Lehrergehälter an , man dazu das baare Gehalt von 9 1560 6 een, 1 ,, . . ,. erforder⸗

Durch das Bedürfniß, einen allgemeinen. Maßstab für die gehobenen Elementarschulen angesehen werde für die Ksten und allein stehen den Lehrer 1 enn nn 3 56 ö, ü n. Ehren . a Normirung der Lehrergehůilter zu besitzen, haben sich in der 3) Die Verschiedenheit der Verhälknisse in den Städten Normal Einkommen von elwa 169.3300. 7 ö 6 lh 9 ber Resul at der 9 en zu , f und h e, e. = Praxis, züm Theil im Anschluß an die bestehend Provin⸗ eines und desselben Regierungs-Bezirks gestattet es ergeben, bei dessen Abmessung im n , em,. 3 . ein hien, 6 . . . ee aus diem Hesan? * ee fh en ziglgesetge kung, gewisse Min im alsätze als maßgebend fest. hicht, einen leichen Normal, oder Ptinimahsgt für S . . er gen gn fft und Ber w mn ergeben wird, , Umfange jene Summe zur Befriedi⸗ gestellt. nsofern es sich daher jetzt um eine neue, den gegen⸗ die Lehrergehälter in allen diesen Städten zum Grunde rug sichtigung d 7 gung des nachgewiesenen Gesammtbedürfnisses ausreicht, oder

a ü gen inn , , . kun eckn e Es wird, ielmhr, zwischen großen. mitt eren verb tz chr die zweiten und folgenden Lehrerstellen in welcher Beschränkung eventuell daraus Bewilligungen er⸗

gehälter handelt, wird die Königliche Regierung zunächst die und kleineren Städten unterschieden werden müssen, 9 ine geringere Dotation als genügend folgen können. Es ergiebt sich hieraus die Nothwendigkeit der Mage prüfen und zu beantworten haben, ob diefer und selbst innerhalb dieser drei Hauptkategorien wer 14 ö ven 1 meistentheils als Dürch. von der Königlichen Regierung geforderten Beschleunigung ihrer Minimalsatz für den dortigen 2 fernerhin in der den, . nach der Wohlhabenheit und den Theuerungs⸗ z . holten für jüngere Lehrer gelten können. Es Arbeit. Weise für ausreichend zu erachten ist, daß wenigstens in den Verhältnissen in diesen Städten, wiederum verschiedene an daher in der Regel genügen, wenn diesen Lehrern außer D. Die Ergebnisse der von der Königlichen Regierung zu unter den einfachsten und dürftigsten Verhältnissen lebenden Abstufungen nothwendig werden. Es hat sich daher freier Wohnung und freiem Brennbedarf ein Gehalt von 126 veranstaltenden Revision und Normirung der BVehrergehäller Hęmeinden die Existenz des Lehrers damit genügend sicher ge⸗ bei den Vorarbeiten für ein Lehrerdotgtionsge letz nicht bis Z05 Thalern in Geld oder Raturalleittungen gewährt wird, sind in treisweise geordnete Listen zusammenzufaffen, in welche eilt ist, oder ob auch für solche Fälle die Erhöhung des bis— als ausführbar erwiesen einen gemeinsamen Minimal Nur ist dafür Sorge zu tragen, daß die Zahl der sämmtliche öffentliche Elementarlehrerstellen des Kreises unter erigen Minimalsatzes unbedingt gefordert werden muß. satz für alle Städte der Monarchie oder auch nur einer mi 9. niedrigsten Gehaltssatz ausgestatteten Stellen folgenden Rubriken aufzunehmen sind: Wenn aber auch die hisher üblichen oder neu zu arhitriren⸗ einzelnen Provinz ,. vielmehr ist, nach dem nicht so anwachse, daß den jüngeren Lehrern dadurch I) Ort, den Minimalsãätze für die Mehrzahl der gewöhnlichen Fälle oder Vorbilde anderer Ge etzgebungen, ein weiterer arbi⸗ die Moglichkeit zu fern gerückt werde, nach Verlauf einiger Bezeichnung der Schule, . . . doch für die einfachsten Verhältnisse als ausreichend angesehen wer⸗ trärer Spielraum für die Feststellung der Minimal Jahre 3 eine Stelle aufzurücken, welche ihnen die Einrichtung Zahl der zur Schule gehörigen schulpflichtigen Kinder, den, so wird doch durch die bloße Normirung von Minimal⸗ sätze als nothwendig angesehen worden“ . 3 eigenen Haushalts gestattet. Hieraus ergiebt sich, daß, Bezeichnung der Stelle, säten die Wer cieden geit der Verhgltnisse, wie sie theils durch die Auf rund Lieser Erwägungen it der Borschlag gemacht auf den f b komplizirte Schulsysteme in gleicher oder ahnlicher Betrag des gegenwärtigen Einkommens in runder Summe, lokalen Zustände und Bedürfniffe, theils durch den Charakter worden, daß in den kleinen und mittleren Städten das Rinimum Weise wie in den Städten bestehen, die Bestimmüngen wegen Ab— Höhe der etwa dazu bisher schon aus allgemeinen Staal der verschiedenen Schulen, theils endlich durch die Stellung der für die untersten Lehrerstellen an den gewöhnlichen Elementarschulen e der Lehrergehälter in den Städten eine angloge Anwendung oder Provinzialfonds bewilligten Zuschüsse, einzelnen Lehrer an denselben bedingt ist, nicht genügend berück., neben freier Wohnung oder zutstztechen der Mieths Entschädigung e mässen. Üf diesen Gesichtspunkt lente ich um fo mehr die Betrag des von der Regierung arbitrirten Normal⸗-Ein⸗ sichtigt werden können. Es wird daher nicht bei einer bleßen nicht unter 156 bis 259 Thaler festzusetzen, daß mit dem inner / besondere Aufmerkfamtkeit der Königlichen Regierung, als in einzel⸗ lommens, . Revision der üblichen Minimassatz stehen geblieben werden kön. halb dieser Grenzen für eine Stadt bfstimmten Minimalsatz; nen Bezirken die Zahl der sogenannten Adjuvanten⸗ und Hülfslehrer⸗ Betrag des hiernach nothwendigen Mehr Einkommens, nen, sondern es wird bei der e, ,. der Lehrergehälter auf begonnen, und eine Erhöhung der Gehälter nach den oberen, stellen, deren Einkymmen auf die Bedürfniffe eines unverheiratheten Angabe der Sunnnie, welche zur Gewährung dieses Mehr⸗ eine größere Individualisirung der konkreten BDerhältnisse Stellen zu nach Maßgaͤbe der Bestimmungen in Nr. 1 ge— Ichrers berechnet ss, fo zugenonunen hat, daß dadurch nicht minder einkommens die Pflichtigen werden aufbringen können, ngen erden geen enz Mit einer seichen Indi. ren,, für die Schule wie für den Lehrerstand große Unzuträglichkeiten ent⸗ Höhe des danach zu bewilligenden Zuschusses aus öffent⸗ dualisirung ist die Gesetzgebung anderer Staaten voran—⸗ Desgleichen wird, dem unter Nr. 2 entwickelten Grundsatz stehen. Wo daher diese Uebelstände zu Tage treten, hat die König⸗ lichen Fonds, . e. gegangen. Auch in den diesseitigen Entwürfen eines zu Folge jener Mininialsatz bei Feststellung der Gehälter an liche Regierung mit allem Ernst dahin zu wirken, daß ohne Verzug kurze Bezeichnung der Nahrungsverhältnisse der Pflichtigen. Unterrichtss und eines Lehrer Dolgtionsgesetzes ist ine den gehobenen Clementgrschulen entsprechend zu erhöhen sein. é n fr , nzahl dieser Adjuvanten⸗ oder Hülfslehrerstellen in Für diejenigen Lehrerstellen, welche einer weiteren Au fbesse⸗ solche in das Auge gefgßt worden. Die aus der sorgfälti⸗ Jär die größeren Stähte aber werben auch diese Sätze noch ordentliche Lehrerstellen umgewandelt, und demgemäß, unter rung nicht bedürfen, genügt die Ausfüllung der Rubriken J bis 9 Vergleichung aller Materialien dabei gewonnenen Reful⸗ nicht ausreichen, vielmehr werden dieselben nach Vedürfniß noch angemessener Abstufung der Gehälter von der ersten Lehrer⸗ 5 resp. Lbis 6. Für diejenigen Städte, in welchen das System ate werden auch für die gegenwärtige Aufgabe benutzt werden weiter zu erhöhen sein, wobei als äußerster Anhalt die That⸗ stelle herab, ausgestattel werden. der Alterszulagen eingeführt ist, genügt die Angabe der Ge⸗ können und zugleich fürn erwünschten Nrüßstein für die Zu. sache benutzt werden kann, daß an den hiestgen städtischen Ele⸗ Die Königliche Regierung darf sich bei den hierauf gerich, sammtzahl der Lehrerstellen, der Minimal- und der Maximal⸗ gr ren und, die Ausführbarkeit der deshalb aufgestellten mentarschulen der geringste Hehaltesatz bereits guf 405 Thaler teten Bemühnngen meiner besonderen lnterstüßung um so gehälter und der Prinzipien, nach welchen das Aufrücken in Gesichtspunkte abgeben. Hiernach wird bei der speziellen Nor- a, jedoch ohne daß freie Wohnung oder Mieths⸗Entschä⸗ mehr für versichert halten als ich die Uleberzeuging gewonnen dem Gehalte erfolgt. Einer weiteren Bezeichnung der einzelnen mirung der Fehrergehälter vornehmlich in Betracht stommen digung gewährt würde, bemessen. ist . habe, daß es in den betreffenden Bezirken, um die äußere gage Stellen bedarf es in diesem Falle nicht. . müssen: der Unterschied ü, . Stadt und Land, zwischen ge⸗ Bei Regulirung des Einkommens der Lehrer auf dem der behrer zu heben, weniger noch auf eine Erhöhung des Ein⸗ Zur Beschaffung der nach Nr. 10 der Liste erforderlichen hobenen und niederen Elementarschulen, zwischen einklassigen Lande ist, kommens der ersten oder ordentlichen Lehrerstellen, als auf eine Zuschüsse wird, soweitz es geschehen kann, auf die neu bewillig⸗ und mehrklassigen, zwischen den Erwerbs und Nahrungsver⸗ Y zu herücksichtigen, daß die bei Weitem überwiegende Mehr Beseitigung der aus der zu großen Zahl der Adjuvanten- oder len 165, 000 Thlr. zuristae en gehn werden. Außer diesen werden in n den enelnen Orte und Gegenden u. a. m. Eöl ders gantschule. nur mit Einem Lehrer, befeßt sst Hülfslehrerstellen entspringen den Uebelstände ankommt. aber güch, und zwar in erster Linie, diejenigen Provinzialfonds . Was zuvbrderst die Normirung der Lehrergehälter in den Es, handelt sich daher in erster Linie darum, für die S. Was endlich die an den Elementar- und Nittelschulen in Anspruch zu nehmen sein, welche zur Verbesserung der Lehrer⸗ Städten anlangt, so kommt Allein stehenden Lehrer, denen in dieser Beziehung die ersten angestellten Lehrerinnen anlangt, so wird für diese im Ali⸗ gehälter verwendet werden können. , ) in Betracht daß die städtischen Schulen fast ohne Aus. Jehrer an znehrklassigen gandschulen i n enn sind, enieinen außer freier Wohnung oder Miethsentschädigung ein Die Königliche Regierung hat daher bei Einreichung der nahme mehrere Klassen haben und demgemäß mehrere eine genügende Dotatlsn festzusteslen. Mit sich auf die Höhen von 120 bis 200 Thalern als auskömmlich erachtet. Listen gern ig anzuzeigen, welche Provinzialfonds innerhalb Tehrer bei derselben Schule angestellt fd. Für diese eben stestlung diefer Lehrer und da fie in der giegel wahlen Für die Lehrerinnen auf, dem Lande ist zugleich bie Ge. ihres Bezirks für diesen Zweck verwendel werden können, mehreren Stellen werden aber nicht überall re,, ihrer Lebenszeit in der einmal gewonnenen Ste ung währung freien Brennbedarfs zu beanspruchen. und auf wie hoch sich der aus ihnen flüssig zu machende Be! gleiche Gehälter normirt werden können, vielmehr wir verbleiben, muß das Einkommen derseiben so bemessen Zu j An die Normirung des Einkommens der einzelnen trag beläuft. ein stufenweises Aufsteigen der Gehaltssätze, sei es im werden, daß es, abgesehen von außerordentlichen Zu⸗ Wege der Ascension von den unteren zu den oberen fällen, die Lehrer in den- Stand setzt, eine eigene Fansllie