738 730 . K 8 Me⸗
ab . * i . 456 42 8 Thlr. 30) dem invaliden Unteroffizier Grenath aus den betreffenden Roßarzt zu zahlende monatliche Vergütung von chen, bleibt demselben überlassen guch das Kapital z a chung. zu Angerburg 19 Thlr. lera verstorbenen Musketiers
2 3. auf 4 Thir. 66h werden. Hiernach ist der il dem angeben lelen Sinne zu verwenden ; ᷣ K iel lb Thlr. 31 der Wittide de an den Che ; des Regleinents über die Geldp egung der Armee im Kriege, Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu va ö Büchsenmachers 2 , .
l ; , 97 1 d . ittwe v. Pigage zu Benrath, Mutte c eitere zu veranlassen. waltüng des Kriegs-Jahres Etrnts pro I86ß in Ausgabe ij Hut n, , eg zn : lr, 35 der Wit woe Berlin, den 7. Februar 1867. stellen. orbenen Wehrmann Weinreich in Berlin 10 Thlr. ; 3 231 ) 36 5 8 v Wehrm. Schulze zu Buckau 290 Thlr., (ggz) R get. Withelm. h . ö Jägers Klawitter zu Schönlanke gaz.) von oon. 2 ; . ggz. v. Roon. ; 2 ĩ iede⸗ An das Kriegs-Ministerium An das Kriegs-Ministerlum. , , . . n ̃ T der Wittwe des Garde ⸗Schützen Kretschmer in Berlin 19 Thlr., 41) ,,, 16 ie 9 Hinzufügen zur n, . Arme gebracht, da Grenadiers Abendroth in Potsdam 10 Thlr., 42 der Wittwe des erlin, den 13. Februar 7. ie des ] ; storbenen Wehrmanns Lange ⸗ iegs⸗Mi ĩ j f 43) der Wittwe des an der Cholera ver Kriegs · Ministerium. hc mando dein Krienz: Mrinieriumm ball zss eu ,,, Im Auftrage:
3 arenza zu Bnin 10 Thlr. = 32) der Wittwe des an der Cholera ver⸗ er zutsBrechend abzuändern. Daͤß Kricgsminssierium hat? bag anlaste und die zu bewilligenden Beträge bel der Rest. B,. . We J ; . ö. v. Pigage 10 Thlr, der Wittwe des an der Cholera ver gez) Wilhelm Berlin, den 7. Februar 1867. es an seinen Wunden verstorbenen Wehrmann Mallinowsk 55
; r 20 Thlr., 33) dem verwundeten Musketier Alte in Berlin 5 Thlr., l i . berg, 5 Thlr., 40) der Wittwe des an der Cholera verstorbenen
wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch . nil ige gesammell von den Königlichen Ge an der Cholera verstorbenen Wehrmanns Linde in Soldin 10 Thlr.,
von Podbielski.
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 7. Februar 1867 —
betreffend die Berechnung der Dienstzeit bezuglich aus den neu
erworbenen Landestheilen übernommenen Offiziere und Mannschaften.
Eenzaluf. den Mir gehültztien Vortrag genehmige Ich, daß den⸗ Lenigen Offizieren und Mannschaften, welche in Folge der im Jahre 1866 stattgehabten Erwerbung von neuen andestheilen aus den diesen angehörigen, ehemals fremdherxlichen Truppen in Meinen Dienst übernommen sind oder noch übernommen werden, bei Berechnung der Dienstzeit, zur Begründung ihres Anspruches auf das Dienstaus eichnungs⸗Kreuz, resp. die Dienst⸗ guszeichnung, sowie zur dereinf igen Feststellung ihres Pensions⸗ Anspruches, die Feldzüge als Kriegsjahre , . in ,. ge⸗ bracht werden, welche sie in den Jahren 1 49 und 56 bei deutschen Bundestruppen mitgemacht haben. Das Kriegs⸗Mi⸗ nisterium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 7 Februar 1867
(gez) Wilhelm.
. . (ggez. v. Rvon. An das Kriegs⸗Ministerium.
„Vorstehende Allerhöchste Kabinets Ordre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die Königlichen eneral⸗Kommandos hiernach das Erforderliche zu veranlassen haben, .
Berlin, den 13. Februar 1867. Kriegs⸗Ministerium. Im Auftrage: von Pod bielski.
AlLerhöchste Kaßbänets-Ordre vom 7 Februar 1867 betreffend die Gewährung von Beute⸗ resp. Douceurgeldern für die bezüglichen Eroberungen bei dem vorjährigen Feldzuge.
Nachdem Mir über die Gewährung von Beute— resp. Dou⸗
Furgeldern Vortrag gehalten worden ist, eröffne Ich dem Kriegs—
Ministerium, daß ich beabsichtige, dergleichen Geschenke auch für
die bezüglichen Eroberungen des vorsaͤhrigen Krieges zu bewilli—
gen, und bestimme in dieser Hinsicht vorläufig Folgendes: IN) Für jedes feindliche Geschütz, welches in offener Feldschlacht oder im offenen Gefecht während seines Gebrauchs bei feindlicher Gegenwehr mit stürmender Hand genommen mer gef, erhält das Regiment, welchem die Eroberer
. der Trophqe angehört haben, 6 Ditkaten.
27) Für jede feindliche Fahne ober Standarte, welche in offe⸗ ner Feldschlacht oder im offenen Gefecht im Kampfe ge— nommen worden ist, erhält das Regiment, welchem bie
Eroberer an ehört haben, 40 Dukaten. =
3 Etwaige Ansprüche hierauf haben die Truppen auf dem Instanzen „Wege dein Kriegs Ministerlum anzumelden. Die Ansprüche werden durch das Kriegs⸗Ministerium, un⸗ ter ö des großen Generalstabes geprüft ünd Mir zur Entscheidüng vorgelegt.
Die Geldbeträge, welche den Regimentern demmnächst zu erkannt werden, sind nicht an die einzelnen Betheiligten u r en, sondern verbleiben dem egiment, welches ie Zinsen so zu verwenden hat, daß dieselben n , dem Offizier⸗Corps als den Mannschaften des Regiments dauernd zu Güte kommen. Falls diese Beträge die Summe von 505 Thlr. bei einem Regiment nicht errei⸗
Berlin, den 14 Februar 1867.
Kriegs⸗Ministerium. v. Roon.
Das nachstehende Schreiben des Königlichen Staats⸗Ministern ⸗ an die Königliche e gen nne ihn ö ;
. Der Königlichen Ober ⸗Rechnungskammer erwiedery wir auf das gefällige Schreiben vom J. Dezember v. 5 Nr. 1012 P. 8) ergebenst, daß die Allerhöchste Ordre vom 2 Oktober v. J] hetreffend die Erhöhung der Feldzulagen, auf, diejenigen Feldzulagen nicht Anwendung findet, welche bestinniungsniaßi den bei einer Mobilmachung der Armer
1 einberufenen Civilbeamten' aus ihrer
zum Militairdien Civilversorgung zu gewähren sind.
Die Provinzialbehörden werden danach mit Anweisung
verfehen werden. Berlin, den 8. Februar 1867. Köni gez. v. Bismarck. v. Mühler.
An s . die Königliche Ober⸗Rechnungskammer zu Potsdam.
wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Berlin, den 15. Februar 1867 Kriegs⸗Ministerium.
Im Auftrage: von Stosch.
Verfügung vom 21. Februar 1867 — betreffend die
Badekuren für verwundete oder kranke Militairs.
Verwundete und in ge ge der Anstrengungen des vo jäh⸗ rigen Feldzuges erkrankte
welche inzwischen als indalide oder in das Beur⸗ laubtenverhältniß üb herstellung in diesem
. , die für
lureinrichtun enutzen, und haben si dieserhalb pa e hne nm
annschaften vom Feldwebel abwaͤrts,
Landwehr ⸗Bataillon zu
wenden. Die aben be
egen. pe⸗ u⸗
zem , ghet werden. uar 1867.
Im Auftrage: von Stosch.
t öne i kli des ue Thlr., 10) der Wittwe Schöne in Berlin, Mutter ö, lb deb! . 4 n n ,, n, f . Cholera verstorbenen Grenadier ö. 9 K , . . zu Saͤlzbach, Kreis der Cholera verstorbenen Wehrmanns 9 , 1 Cholera Ker srbenen Nastenburg 10 Thlr. 13) der Wittwe des ö. e h er ö een Krankenwärters Plattner zu Ohlau 20 Thaler. 6 ö 8 verstorbenen Krankenwärters Bück zu Sorau 12 Thlr. ⸗ h J. Wr. i den. Minden, Mutter des gebliebenen Sergean⸗ gi Wide 9 . Hen giustern᷑ n m r be verstorbenen Brauer zu Langensa zaso Lin . e. 86 3 Wester⸗ tter des gebliebenen Füsiliers Fessel, Thlr., 18 a, . zu w Mutter des gebliebenen Musfetiers i. . 19) der Wittwe Kaatz zu Glindenberg, Mutter des ö. er . Cholera verstorb. Füsiliers Kagtz, 0 Thlr., 20 der Wwe. ö 1 zu BPankow, Mutter des an. der Cholera verstorb. Musketiers Frankenstein ö ,, 2 ittwe Schmitt zu Hernieskiel, 1 ö e rr nc . 2 ö ,. . i. z — olz zu Liegni Xhlr./ 24 ᷣ ö. lite r s n üb 3 ohn enen Füsilier Ehlenbeck, 10 Thlr. 25) der Wittwe Romotzti zü bliebenen
16 der Wittwe
Unteroffiziers Brauer, 10 Thlr.,
blieb Füsil Böring, 19 Thlr., ö. . Mutter des im
Vauschken, Mutter des 10 Tylt, ö. 9 fil 125 J indeten Invaliden Trenk und Senftleben, , n , . des Gebers, a 10 Thaler, 20 e ittwe des vor dem Feinde gebliebenen Sergegnten Bro der Wittwe des an seinen Wunden ge⸗ orbenen Füsiliers Maaß zu Salbke, Kreis Wanzleben, 16 Thlr.,
der Wittwe des an der Cholera verstorbenen Unteroffiziers Gottschalk
Grenadier Romoßzki
Minden 10 Thlr., 28)
; ᷣ in 30 Thlr., 45) dem verwund, Füsilier Kleinhans zu irn , g ren Men veriwund. Gefr. Krüger in Berlin * 1 6. 47 dem verwundeten e, . . ,. oe r, ö . veiwundeten Muskelier Süßkom in Berlin s Thlr. ,, , . Ve ng erblindeten Invaliden Trenk, Senftleben, ee , m, 2 für dieselben eingegangenen Gahen je 69 * . 76 Thlr. 50) Als , , 6 ne g 2 . * 20 Thlr. und 15 Thlr. an da önig . .
tde⸗Lorps für 30 Mann 599 Thlr, an das Königli . . ö ese ,,, . * 2
önigli al- Kommando z. e⸗Co
e , 8 Königliche e, ,, ,,. wr, r. i ö 6709 Thlr. an das Königliche Genergl⸗-Kor — ö für 9 Mann 710 Thlr⸗/ an das König iche nr e, Kommando des 5. Arnice⸗ ern fin, 21 y. h gi . Königliche General-⸗Kommando des 6. A 26 a . ö 8 Königliche General Kommando des 7. . gr. 675 Ins. . das nig en, ,,,
ö. Corps für 30 Mann 570 Thlr. K ö ch 9. Armee Corps für 30 Mann 50 6. an das Königliche General⸗ Kommando des 11. Armee Eorp für 8 Mann 165 Thlr., zus. 6660 Thlr. Summa 7401 Thlr. Hierzu ) die laut Bekanntmachung vom 6. Dezember 1866 , . Wes Thlr., b die von der Victorig⸗Natigna Invaliden. Stiftung 2 wiesenen laut Bekanntmachung vom B. November wan gn, 42 voll verausgabten 3000 Thlr. en I een bei der
ilung für das Invalidenwesen 15,279 Thlr. ,, * unter Hinzufügung des ar r . für die patriotischen Gaben und Anerbieten hiermit zur öffen Kenntniß gehracht. 4
Hi ü den 20. Februar 1867.
Der Kriegs⸗Minister. von Roon.
Hautt⸗Berwaltung der Staatsschulden.
Bet anntmach ung, 2. ; i atzleistung für die präkludirten Kassen⸗An— ern . i und Darlehns⸗Kassenscheine.
ere wiederholt veröffentlichten Bekanntmachungen nd Du Gel, von ,, 12 4. Darlehns⸗Kassenscheinen von dert, so a an die Kontrolle der Staatspapiere hi , 2 lenz, oder an eine der Königlichen Regierungs⸗ Hau inzureichen. w . Mn e en . ö er n. ö t eingegangen ist, so werden die . er e hie e m hen deren Einreichung erinnert. Zugleich werde ; N26 dergleichen Papiere nach dem Ablaufe de een, * . gewesenen, durch das Gesetz . 15. April IS unwirkfsam ö Pre nr en m ngen, die Kontrolle der Staatspapiere oder a ian 99 . oder Lokal⸗Kassen abgeliefert und . 246 ,,, empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solch . e oder bei einer der Regierung s . . ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in' Empfang zu nehmen. ĩ 21. April 1863. Ser kin i m rel, der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.