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im Wege des Meistgebots verkauft werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß der vierte Theil des Kaufpreises sofort im Termin, wo auch die Mittheilung der übrigen Bedingungen geschehen wird, deponirt werden muß. — Heinersdorf, den 16. Jebruar 1867. Der Königliche Oberförster. Bay er.
Bekanntmachung.
less
Lieferung von . ö a) 16 Stück Güterzugs⸗Lokomotiven nebst Tendern, by 6 Stück sechsrädrigen Gepäckwagen, e 300 Stück vierrädrigen bedeckten Güterwagen, ch 100 Stück vierrädrigen offenen Güterwagen, e) 70 Stück gar er en mit Gußstahl⸗Scheibenrädern, f 290 Stück Gußstahl⸗Achsen mit schmiedeeisernen Speichenrädern und Puddelstahl⸗Radreifen, 42 Stück 55 Fuß langen Gußstahl⸗Tragfedern und 6 j650 Stück 8; Fuß langen Gußstahl⸗Tragfedern im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Unkernehmungslustige wollen ihre Offerten portofrei, versiegelt und mit der e r . . . »Submisston auf Lieferung von Lokomotiven, Gepäck und Güterwagen ꝛc. versehen, bis zu dem auf . . Montag, den 4 März d. J 10 Uhr Vormittags, anstehenden Termine an die unterzeichnete Direction einsenden. Die Oeffnung der eingehenden Offerten erfolgt am Terminstage ur bezeichneten Stunde in unserm Central⸗Büreau auf dem Bahnhofe s. r df in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submit⸗ tenten. — Die Submissions⸗ und Kontrakts⸗Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserm Central⸗Büreau zur Einsicht offen , ,. n . an den stellvertretenden Ober ⸗Maschinenmeister Grae serselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt. Letzterer wird auch auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die qu. Lieferung Auskunft ertheilen. Bromberg, den 13. Februar 1867. Königliche Direction der Ostbahn.
Verloosung, Amortisation, feln u. s. w.
von öffentlichen Papieren.
769 Rheinische Eisenbahn. Neue Dividendescheine zu den Stamm - Actien.
Vom 1. März eurr. ab werden die neuen zehn Stück Dividende⸗ cheine pro 1867 bis inkl. 1376 zu den Stamme Aetien unserer Gesell⸗ 6, Rr. UL bis 8M 200 gegen Verabfolgung der in Händen der Actio⸗ naire befindlichen Talons nebst Nummern - Verzeichnissen, nur noch Montags und Donnerstags in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, bei unserer Effekten Verwaltung, Büregu 18, in unserem Directions ⸗Gebäude hierfelbst ausgereicht. — Die Zusendung an uns und die Rücksendung durch uns vermittelst der Post geschieht auf Kosten und Gefahr der Actien⸗ Inhaber, weshalb wir um frankirte Einsendung und Angabe des von uns bei Rücksendung zu deklariren⸗ den Werthes ersuchen.
Cöln, den 21. Februar 1867.
Die Direction
der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Verschiedene Bekanntmachungen.
755 Bekanntmachung. . Die Diakonatstelle an der hiesigen Stadtkirche soll mit Ende April dDd. Irg. von Neuem besetzt werden. Das Einkommen beträgt neben freser Wohnung gegen 400 Thaler, . .
Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bis zum 15. März melden.
Bitterfeld, den 16. Februar 1867. ., Der Magistrat.
Königl. Preußische landwirthschaftliche Akademie er bikak dhß B dip . Das Sommersemester beginnt am 29. April d. J. gleichzeitig mit den Vorlefungen an der Universität zu Bonn. Der spezielle Lectionsplan für das Sommerhalbjahr umfaßt folgende mit Demonstrationen ver⸗ bundene wissenschaftliche Vorträge:
Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien. Bodenkunde und Anteitung zur Bonitirung. Spezieller Pflanzenbau. Die englische und belgische Landwirthschaft und ihre Anwendbar— keit auf Deutschland: Direktor Dr. Hartstein.
Wiesenbau. Geschichte und Literatur der Landwirthschaft. Klein⸗
viehzucht; Administrator Dr. Freytag, . Allgemeine Thierproductionslehre. Ausgewählte Kapitel aus der Betriebslehre; Dr. Thiel. ö Weinbau und Gemüsebau mit praktischen Demonstrationen: Garten⸗ Inspektor Sinning.
sität Bonn die Benutzung der Sammlungen und
sität zur Akademie den
Landwirthschaftliche Demonstrationen und Exeursionen: Direktor Hartstein und Administrator hr. Freytag. Wah e mit praktischen Demonstrationen: rl Chorster· andida orggreve. Experimental ⸗Physik. Physikalisches Praktikum: Prof. Pr. Wüllz er. Organische Experimental⸗Chemie. Thierchemie. Chemisches Praktikum im Laboratorium: Prof. r. Freytag. Landwirthschaftliche Botanik und Pflanzenkrankheiten. Ausgewählte Abschnitte aus der allgemeinen Botanik, anzen · Anatomit und Physiologie. Pflanzenphysiologisches Praktikum. Bota. nische Excursionen: f Naturgeschichte der wirbellosen Thiere: Prof. Dr. Troschel. Gesteinslehre. Geognostische Exkursionen: hr. And rä. Naturwissenschaftliche Repetitionen: Oberförster⸗Kandidat Borg. reve. ; Prattiffh: Geometrie und Uebungen im Feldmessen und Nivelliren.
Landwirthschaftliche Baukunde. Uebungen im Zeichnen (Plan.
zeichnen z: Baumeister Schubert.
Volkswirthschaftslehre:
, rof. Dr. Schröder.
Acute und Seuchen⸗Krankheiten der Hausthiere. Gesumdheits pflege der Hausthiere: Departements⸗Thierarzt Schell.
Außer den der Akademie eigenen wissenschaftlichen und praktischen Lehrhülfsmitteln ist derselben durch ihre Verbindung mit der Univer— . 66 ; pparate der le. teren möglich gemacht. St ei bietet die enge Beziehung der Univer—
. t ie Studirenden Gelegenheit, auch noch andere für die allgemeine wissenschaftliche Bildung wichtige Vorlesungen zu hören.
. Nähere Rachrichten über die Einrichtungen der Akademie enthält die durch alle Buchhandlungen zu heziehende Schrift »die landwirth. schaftliche Akademie Poppelsdorf«. Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie wird der Unterzeichnete nähere Auskunft ertheilen.
Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1867.
Der Direktor der landwirthschaftlichen Akademie Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Hartstein.
767
Der Kaiserlich russische Kanzlei⸗Rath Athanasius von Balla hat im Jahre 1801 zwei Stipendien für hie sige Studirende gestiftet, welche zunächst a) Anverwandten des Stifters gus Ungarn oder den hstůochhise Staaten, b) Anverwandten des Stifters aus Rußland nachfolgend, e andern hülfsbedürftigen russischen Unter, thanen, demnaächst d Griechen, welche Medizin, Philosophie oder Mathematik studiren, verliehen werden sollen. Nach eingetretener Er. ledigung dieser Stipendien werden hierdurch alle Diejenigen, welcht
nach Vorstehendem einen hesondern Anspruch auf diese Benefizien zu
haben vermeinen, aufgefordert, binnen 3 Monaten und längstens den 25. Mai 18657 ihre Bewerbungen schriftlich bei der hiesigen Universitäts⸗ Kanzlei anzubringen, auch ihre Ansprüche . zu bescheinigen. Würden sich bis zum anberaumten Schzußtermine bevorzugte Bewerber nicht melden oder ihre Anrechte nicht gehörig bescheinigen, so werden dit Stipendien der Stiftung gemäß an Königlich sächsische Landeskinder vergeben werden.
ebruar 1867.
Leipzig, den 14. er Rektor der Universität. Gerber.
. Bekanntmachung. Im 4. Februar C. beschloß die unterm 24. Dezember v. J. aus geschriebene General⸗Versammlung, unsere Gesellschaft: »die Hagelschäden⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Erfurt, so fort aufzulösen.« ö
Indem wir dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringen, for
dern wir alle unbekannten Gläubiger auf, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten bei uns geltend zu machen.
Diejenigen Gläubiger, welche sich nicht innerhalb der genannten Frist melden, gehen na J 21 des Gesellschafts⸗Statuts ihrer Rechte zu Gunsten der Gesellschaft verlustig.
Erfurt, den 13. Februar 1867. Das Direktorium der , n , wr er n ger Tiff att zu Erfurt. Mempel. Kippe.
Bee ktanntmach ung.
Vom 1. März d. J. an wird im Lokalvertehre der unter hies⸗ ger Verwaltung stehenden Eisenbahnen, sowie im direkten Verkehun nach und von Stgtionen der niederländischen Bahnstrecken zwischen Salzbergen und Almelo-Deventer⸗Arnheim, die Gültigkeitsdauer det Retourbillets, welche bisher nur einen Tag betrug, für die Hinfahrt und für den Beginn der Rückfahrt auf drei Tage, den Tag der Billet. Ausgabe eingerechnet, ausgedehnt werden; 6 elbe endet am dritten Tage Mitternachts 12 Uhr, bis zu welcher Zeit die Rückfahrt ange treten sein muß.
Für den direkten Personen⸗Verkehr zwischen Stationen der Han— noverschen und Braunschweigschen Bahnen wird sich die Gültig eitõ⸗ dauer der Retour⸗Billets vom genannten Tage an auf nur zwer Tage erstrecken.
Die näheren Bestimmungen wegen der Retourbillets sind aus 6 den Expeditions-Lokalen angeschlagenen Bekanntmachunz ersichtlich.
Hannover, den 22. Februar 1867.
Königliche Eisenbahn⸗Direction.
Hier folgt die besondere Beilage
Besondere Beilage
zu M 47. des Königlich Preußischen Staats-AUAnzeigers vom 23. Februar 1867.
nu ebersicht
der
Kessort- Verhältnisse der Königlichen Ministerien und Central -gehörden.
Das Oberst⸗Kämmerer⸗Amt und das Ministerium des Königlichen Hauses.
Vom Oberst⸗Kämmerer⸗Amt ressortiren: die Hof⸗Etiquette nd das Hof⸗Ceremoniell, insbesondere die Bestimmungen üher Hoftrauer und über Rang-Verhältnisse beim Königlichen Hofe; die Angelegenheiten und die Beaufsichtigung der Königlichen Hofstaaken, einschließlich der Kammerherren und Kammersunker 9 * k der Königlichen Hofämter im König—⸗ reich Preußen.
Vom Ministerium des Königlichen Hauses ressortiren die persönlichen Angelegenheiten des Königs und der Mitglieder des Königlichen Hauses, die Standes⸗Angelegenheiten, die Ver⸗ altung des Kronsidei⸗Commiß⸗-Fonds, des Kron⸗Tresors und
es Königlichen an ies ie e n n ez sowie die obere Lei⸗
n der Verwaltung der Königlichen Haus⸗Fidei⸗Commiß⸗ Güter.
Von beiden gemeinschaftlich ressortiren die Angelegenheiten des Chefs und der Mitglieder der einzelnen Königlichen Hof⸗ Verwaltungen, so wie die Angelegenheiten der Provinzial -⸗Erb⸗ imter. ;
Unter dem Ministerium des Königlichen Hauses stehen und gehören zum Ressort desselben. —
i) Das Heroldsamt, welches die Standes- und Adelssachen bearbeitet. (Allerhöchster 66 . vom 16. August 1864, Justiz⸗Minist. Bl. 1855, S. 176). .
2 Das Königliche Haus-⸗Archiv Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1852, Minist. Bl. d, i. Verw., S. 4
3) Die Hof-Kammer der Königlichen Familien- Güter (Kg= ö Ordre vom 30. August 1843, (Justiz⸗Minist.⸗Bl.
237. .
c Die Verwaltungs-Angelegenheiten des Königlichen und
Prinzlichen Familien⸗Fidei⸗Commisses.
Staats⸗Ministerium.
Das Staatsministerium in seiner gegenwärtigen Zusam⸗ iensetzung besteht: aus dem Minister der auswärtigen Ange— legenheiten, welcher zugleich Präsident des Staatsministeriums dem Finanz⸗Minister, dem Kriegs⸗Minister, 3 Z. zugleich Marine-⸗Minister, dem Minister für Handel, Gewerbe und ßffentliche Arbeiten, dem Minister der geistlichen, Unterrichts- nd Medizinal-Angelegenheiten, dem Justiz-Minister, dem Mi⸗ nister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und dem Minister des Innern.
Allgemeine Gegenstände, ingleichen solche, bei denen die Ressorts in einander greifen und eine gemeinschaftliche Berathun , ,. scheint, ferner alle Entwürfe zu neuen Gesetzen un Abänderungen, so wie Anordnungen, die ein allgemeines Inter⸗ esse betreffen, sollen in dem Stagtsministerium vorgetragen und zur Entscheidung gebracht werden. Kabinets⸗Ordres vom 3. Juni 1814 34 Samml. pro 1814, S. 40 und vom 3. No⸗ vember 13517 Gef Sami. pro 18ir, S. By.
Durch die Verfassungs⸗Urkunde und durch neuere in Folge derselben erlassene Gesetze sind dem Staatsministerium in seiner Gesammtheit gewisse Befugnisse und Functionen
übertragen worden; dahin gehören; I) die Fälle, in welchen nach Artikel 57 und 58 der Ver⸗
fassungs-Urkunde das Staatsministerium behufs Errich tung einer Negentschaft die Kammern einzuberufen, be⸗
ziehungsweise bis zum Antritt der Regentschaft die Re⸗ . zu führen hat; . ; ie Bestimmung des §. 63 der Verfassungs⸗Urkunde, wo⸗ nach provisorische Verordnungen mit Gesetzeskraft nur unter Verantwortlichkeit des gesammten Staatsministe⸗ riums erlassen werden dürfen; die Befugniß, für den Fall eines Aufruhrs den Belage— rungszustand zu erklären, und während desselben, sowie im Falle des Kriegs oder Aufruhrs an Artikel der 5 14 ,. 5 en Cx . 4. Juni über den Belagerungszustan . 16 = Samml? Fre 1353 eG ultant H die Befugniß, die Auflösung einer Stadtverordneten⸗-Ver⸗ sammlung, desgleichen einer Gemeinde- oder Amts -Ver—⸗ sammlung durch Kön ch Verordnung herbeizuführen; et. Städte⸗ Ordnung für die östlichen Provinzen vom
30. Mai 1853, . 79 (Ges. S . 8563 ; , Werfen . 6. l8oõ, 3 /
Ges. S., pro l S. 263), Städte⸗ Ordnung für die
hein⸗Provinz vom 15. Mai 1856, §. S6 (Ges. S. pro 1856, S. 433), Land⸗Gemeinde⸗- Ordnung fuͤr Westfalen vom 19. März 1866, §. 82 (Ges. S. pro 1856, S. 290, Gesetz, betreffend die Gemein de⸗Verfassung der Rheinprovinz nn 9 Mai 18566, Artikel 2 (Ges. Samml. pro 1856,
= ⸗ die Entscheidung über die Berufungen gegen die Erkennt- nisse der Disziplinar-⸗Behörden in erster Instanz, über Kompetenzstreitigkeiten der Disziplinarbehörden als solcher, sowie über den Rekurs eines Beamten gegen dessen von dem betreffenden Departements ⸗Minister ausgesprochene Versetzung in den Ruhestand (Gesetz, betreffend die Dienst⸗ 1 der nichtrichterlichen Beamten 2c. vom 21. Juni 1852, Ges. S. pro 1852, S. 465). Auf die dem Richter⸗ stande angehörenden Beamten finden vorstehende Be— ,,. keine Anwendung, für diese ist das Gesetz vom 7. Mai 1851 (Ges. S pro 1851, S. 2189 maßgebend. Beschwerden über die Höhe der baer, . Pensionen bei unfreiwilligen Pensionirungen nichtrichterlicher Beamten 6 vor die Gerichte. (Gesetz vom 24. Mai 1851,
es. S. pro 1861, S. 240).
Zur Entscheidung von Beschwerden über die Ver⸗ fügungen der Departements Minister ist das Staats⸗ Ministerium im Allgemeinen nicht berufen.
Dem Staatsministerium unmittelbar untergeordnet sind: I) der Disziplinarhof für die nichtrichterlichen Beamten (Gesetz vom 21. Juni 1852, Ges. S. pro 1852. S. 468; Y) die Ober ⸗Examinations⸗Kommission für die Prüfung zu höheren Verwaltungs -Aemtern, unter spezieller Leitung des Finanz⸗Ministers und des Ministers des Innern egg gr vom 14. Februar 1846, Gef. S. pro 1846,
/
3) die Redaction der Gesetz Sammlung,
Unter der obersten Leitung des Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums steht: .
I) die General⸗Kommission in Angelegenheiten der König⸗
lichen Orden;
2) . e n Geheime Staats ⸗Archiv und die Provin⸗
ial⸗Archive.
Unter der gemeinschaftlichen Leitung des Präsidenten des Staatsministeriums und des Finanz⸗Ministers endlich steht die Verwaltung des Staatsschatzes (Gesetz vom 3. Ja—⸗ nuar 1859, Ges. Samml. pro 1859, S. 9.