1867 / 50 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

der Königlich r, . . Großherzoglich mecklenburg / strelitz⸗ en Regierung vertheilt wird. pr

1. . sofort nach Feststellung und Einziehung der Abgabe

der Großherzoglich mecklenburg - strelitzschen Regierung Mittheilung

machen und den Ihr gebührenden Antheil an die von Ihr zu bezeich⸗

nenden Einnahmestellen abführen lassen.

sollen, insoweit und insolange nicht die beiden Länder Theile eines 3 einheitlichen Zollgebietes bilden, den Reisenden und

den auf der örd ) rn f der zollamtlichen Abfertigung alle Erleichterungen gewährt werden, welche mit der Zollgesetzgebung und den all betheiligten Staaten vereinbar sind. ligten Länder in das andere zum welche nach anderen Stationen

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Die Königlich preußische Regierung

Artikel 15.

übernehmen, auch mit den disponiblen Lokomotiven weiter s

ühren. *. ih Leitung aller solcher Transporte bleibt jedoch lediglich den

Dienstpersonal der betreffenden Eisenbahnverwaltung überlassen, dessn Anordnung während der Fahrt unbedingt Folge zu leisten ist. Hin sichtlich des an die Eisenbahnverwaltung zu entrichtenden Fahrgeld tritt wie unter J. eine völlige Gleichstellung der gegenseitigen Milita. verwaltungen ein. Als Fahrpreis für den Transport von Truppen,

Um den Verkehr auf der Bahn soviel als möglich zu begünstigen, Militaireffekten und sonstigen Armeebedürfnsssen follen feine höht

bestimmt sind, werden, oh uf se, n. unterworfen zu werden, zur sofortigen Durchführung

nach ihren Bestimmungs des iche ir der Zollbehörden, die Waaren und Effekten

ausnahnisweise auch anderswo, als am Bestimmungsorte, einer Visi⸗ tation zu unterwerfen, und vorausgesetzt, n

ein Zollamt befindet und die betreffenden Vorschriften der Gesetze und der allgemeinen Reglements beobachtet sind.

Die Großherzoglich mecklenburg-⸗strelitzsche Regierung sichert der Königlich preußischen Regierung für ewige Zeiten die Befreiung aller auf der Bahn zu befördernden und nicht zum Verbleiben in dem Groß⸗ herzoglichen Staatsgebiete bestimmten Gegenstände jeder Art von allen Steuern und Abgaben zu, es mögen dieselben für Rechnung des Lan⸗ desherrn, der Landschaft, von Kommunen oder Privatberechtigten er⸗ hoben werden, und einen Namen haben, welchen sie wollen. gleichen Gegenstände sollen, wenn sie in verschlossenen Wagen ohne Umladung durchgeführt werden, von ͤ

und Reviston, sowie vom Kolloverschluß, sowohl im Innern, als an

den Grenzen freibleiben.

Ueber die Verhältnisse der Königlich preußischen Postverwaltung hinsichtlich der Benutzung der im Großherzoglich mecklenburg strelitz⸗ schen Gebiete liegenden Strecke der Eisenbahn ist vorbehaltlich des Abschlusses einer besonderen Postconvention, Nachstehendes verabredet

worden: . 1I Die Großherzoglich mecklenburg - strelitzsche Regierung sichert der

2

3)

litzsche Gebiet auf der Eisenbahn zwischen Berlin und Stralsund

verwaltung ist man über folgende Punkte übereingekommen:

IJ

2

ihren Effelten und Bahn beförderten Waaren hinsichtlich der Föͤrmlichkeiten

gemeinen Reglements der p

Die aus dem einen der bethei—⸗ Verbleibe eingehenden Waaren, als den an der Grenze belegenen, ne einer zollamtlichen Revision au den

orten verstattet werden, jedoch unbeschadet

daß sich am Bestimmungsorte

Artikel 16.

Der⸗

der Declaration, Abladung

Artikel 17.

Königlich preüßischen Regierung den ungehinderten Transit der Königlich preufischen Posten und Postsendungen jeder Art auf der Eisenbahn zwischen Berlin und Stralsund durch das Groß— herzoglich mecklenburgestrelitzsche Gebiet auf so lange zu, als die gedachte Eisenbahn besteht und im Betriebe erhalten wird. Dieser Transit wird mittelst besonderer durchgehender Eisenbahn⸗ . oder vermittelst der Wagen der Eisenbahngesellschaft

attfinden. Die Eisenbahn⸗Postwagen können zugleich auf vorangegangene Vereinbarung zwischen der Königlich preußischen und der Groß⸗ herzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Postverwaltung zur Aufnahme mecklenburgischer Postsendungen benutzt werden. Die Königlich preußische Postverwaltung wird der Großherzog⸗ lich mecklenburg ⸗-strelitzscchen Postverwaltung als Entschädigung für den Posttransit durch das Großherzoglich mecklenburg⸗stre⸗

alljährlich eine Vergütung zahlen, welche den Gesammtbetrag des der Großherzoglichen Postverwaltung für die preußischen Post⸗ sendungen im letzten Jahre vor Eröffnung des Betriebes zu zah⸗ lenden Transitportos nicht übersteigen soll. ; Die Großherzoglich mecklenburg -strelitzsche Regierung erklärt sich damit einverstanden, daß die Eisenbahngesellschaft verpflichtet werde, der Königlich vreußischen Postverwaltung in dem Groß⸗ herzoglich mecklenburg-⸗strelitschen Staatsgebiete unter allen Um⸗ ständen ganz dasselbe zu leisten, was dieselbe auf dem im Kö— niglich preußischen Gebiete belegenen Theile zu leisten hat.

Artikel 18. . Rücksichtlich der Benutzung der Bahn zu Zwecken der Militair⸗

Für alle Transporte von Militairpersonen oder Militaireffekten, welche für Rechnung der Königlich preußischen oder der Groß— herzoglich mecklenburg-strelitzschen Militairverwaltung auf der Berlin⸗Stralsunder Eisenbahn bewirkt werden, wird den beider⸗ seitigen Militairverwaltungen völlige Gleichstellung zugesichert, dergestalt, daß die Zahlung dafür an die Eisenbahnverwaltung nach ganz gleichen Grundsätzen erfolgen soll. Wenn in Folge außerordentlicher Umstände auf Anordnung der Königlich preußischen oder der Großherzoglich mecklenburg strelitz⸗ schen Regierung größere Truppenbewegungen auf der mehrgedach⸗ ten Eisenbahn siattfinden sollen, so liegt der Eisenbahn⸗Verwal⸗ tung die Pflicht ob, für diese und für Sendungen von Waffen, Kriegs- und Verpflegungsbedürfnissen, sowie von Militaireffekten jeglicher Art, infoweit solche Sendungen zur Beförderung auf Eisenbahnen überhaupt geeignet sind, nöthigenfalls auch außer⸗ ordentliche Fahrten einzurichten und für dergleichen Transporte alle Transportmittel, die der ungestört fortzusetzende regelmäßige Betrieb nicht in Anspruch nimmt, zu verwenden und, soweit thunlich, hierzu in Stand zu setzen, nicht minder die mit Militair⸗ Personen besetzten und die mit Militaireffekten beladenen, von einer anstoßenden Bahn kommenden Transportfahrzeuge, vor⸗

zur Erhebung gelangen.

wie auch bei dem n w Kommiffarlus zu bestellen, welchem die Bahnverwaltung jede für sen

Zwecke nöthige Einsicht zu gestatten, beziehungsweise Au4gkunft zu gh. theilen hat.

ls die jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen geltenden Sh

Artikel 19. . Die Großherzoglich mecklenburg-⸗strelitzsche Regierung, behält stz

or, zur Ur erwachung ihrer Interessen und Gerechtsame bei dem Ban

Vetriebe der Berlin⸗Stralsunder Eisenbahn einn

Die zu konzessionirende Gesellschaft ist gehalten, auf Verlangz

der Großherzoglich mecklenburg-⸗strelitzschen Regierung innerhalb dt Großherzoglichen Gebietes einen dort wohnhaften Bevollmächtigten z bestellen, welcher zur vollständigen Vertretung der Bahnverwaltmm gegenüber der Großherzoglich Regierung ermächtigt ist.

Artikel 20. . Dafern die eine oder die andere der Hohen kontrahirenden Ney

rungen von dem Ihr nach S§. 42 des ih. preußischen Geseht vom 3. November 1838 zustehenden Rechte Ge Eigenthum der innerhald Ihres Stgatsgebietes belegenen Eisenbah strecke erwerben sollte, so soll, dieser Veränderung in den Eigenthunt verhältnissen ungeachtet, nie eine Unterbrechung in dem Betriebe af der gesanmmten Bahn eintreten, es sollen vielmehr auch dann die wesg Erhaltung eines ungestörten einheitlichen Betriebes auf der gay Bahnlinie in diesem Vertrage getroffenen Bestimmungen insosm nicht eine anderweite Verständigung vereinbart wird, nach wie vori Kraft bleiben. .

rauch machen, und di

Artikel 21. 1 Gegenwärtiger Vertrag soll zur landesherrlichen Genehmigin

vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden spätesthn

binnen vier Wochen in Berlin bewirkt werden. . ö

Dessen zu Urkund ist der Vertrag von den beiderseitigen Beyrl

mächtigten unterzeichnet und untersiegelt worden.

So geschehen Berlin, den 31. Dezember 1866. L. S) Paul Ludwig Wilhelm Jordan. JL. S5 Judwig August Wilhelm Heise— (L. S. Otto Heinrich Jaspar von Wickede.

Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung? Ratifications⸗Urkunden in Berlin bewirkt worden.

NReichstags-Angelegenheiten des Norddentschen Bundg

Die Abtheilungen des Reichstages haben sich konstituirt sind in folgender Weise zusammengeseßtzt:

IJ. Abtheilung. Die Herren: Agricola, Dr. Becker (Dortmuj Graf v. Bethusy⸗Huc, de Chapeaurouge, v. Chlapowski , Delius D Graf v. Dyhrn, Görz, v. Grävenitz, v. Kalkstein, Dr, Köster Kräbig, Kryger, v. Sheimb (Vorsißzen der Pislaski, Dr. Née, Nen Richter Nordhausen ] (Schriftführer), Runge, Salzmann, Schey Pr. Schwarze (Stellvertreter des Schriftführers), Severin, v. Simpy Graf zu Solnis⸗Baruth, v. Steinmetz, v. Sybel, v. Unruh (Bell Stellvertreter des Vorsitzenden, v. Warnstedt, Wiegand, Wll

Zachariä, Dr. Oetker. : II. Abtheilung. Die Herren: Ahlmann, von Arnim Kn

lendorff, Graf von Baudissin, Evans, Forkel, Franz (Wantilt Gebert, von Gottberg. Heyl, König, Lasker, Fürst von Lich not Meier, Müller, von Münchhaufen? Graf von Oppersdorff M Graf Pückler, von Puttkamer (SGorau), Reichenheim, Bi, Grieg Römer, Dr. Röpell, Rohden, von Roon, Schleh Jr. Schmalz, von Treskow, Wachler, von Waldaw und Neißzensf von Waßdorf (Weimar Vorfigzender,, Weber, Windthorst, Dr. Kn ü Abtheilung.“ Die Herren? Jraf b. Bredow, Franz ligenstadt), Dr. Freitag, Fries, Dr. v. Gerber, Freiherr v. d. CI Grumbrecht, Güntzer, Graf Henckel v. Donnersmarck (Stellv. Schriftführers), Freiherr v. Hilgers, Fürst zu Hohenlohe, Herze) Ujest (Stellv. des Vorsitzenden, Dr. Jaeger, Kanngießer, lhr. Ki Graf Keyserling⸗Routenburg, v. Kleinsorgen (Schriftführer), Krug Nidda, v. Lavergne⸗Peguilhen, Dr. Lette, Michaelis, Miquel, Pilh here v. Ratibor, Dr. Reuning, Freiherr v. Rothschild, Schte L. Schüz, Graf v. Schwerin Putzar Vorsitzender), Seul , v. Thi . Unruhe⸗Bomst, Baron v. Vaerst, Br. Wiggers (Ro Becker. IV. Abtheilung. Die Herren: von Beerfelde, von Benm

von Bismarck⸗Briest, Bloemer, hr. Braun (Plauen), von Cotll Erxleben (Stellvertreter des . Evelt (Stellvertrete

Schriftführers, Haberkorn, von Hagke, Herbig, Hinrichs; Hof Holzmann, Graf von Hommpesch, Kantak von Kehler, Hr. Kin Graf von Los, Lucke, v. Mallinckrodt, Motty, Dr, Prosch, v, Sachsse, von Salza und Lichtenau (Schriftführer), Schrader, Sin Simson, Graf Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode Kor izt nde Otto zu Stolberg⸗ Wernigerode, von Tyszka, Dr. Wigard, hr. Wi V. Abtheilung. Die Herren: Graf v. Bismarck Schön Graf v. Blumenthal, Bokelimnann, Bode (Stellvertreter des 8 aeg, v. Bodelschwingh (Vorsitzender, Boltze, Born, v. Both Bouncß, v. Vrauchttsch, v. Tarlowißz, Dannenberg, Devens

ausgesetzt, daß diese dazu geeignet sind, auf die eigene Bahn zu

Buderus, Graf zu Dohna⸗Koßtzenau,

Szuldrzynski, v. Thadden, Freiherr v.

mehr als

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p. Holzbrin rhr. v. Hüllessem, Kitz, Persius, v. Puttkamer (Frau⸗ fat v. Nössing Stellvertreter des 643 v. Sänger, 33 p. Schöning (Schriftführer Graf v. d. Schulenburg⸗Beeßzendorf, Schulze, Frhr. v. Schwarßkoppen, Graf v. Seydewitz, Slomann, per g nn, Die Auerswald „Abtheilung. Die Herren; Aßmann, v. Auerswald (Schrift⸗ führer), Ausfeld, Hiaf v. Bassewitz, v. Blankenburg, Dr. Ec t, Graf zu Eulenburg, Friedrich Carl, Prinz von Preußen, Vogel v. Falckenstein, Franke, Hergenhahn Dr. Holzer Jüngken, Knapp, Köppe, Graf v. Lehndorff, Graf v. Maltzan zur Megede (Stellvertre⸗ ter des Schriftführers), Frhr. v. Moltke (Stellvertreler des Vorsitzen— den), Graf v. Nesselrode - Ehreshofen Oehmichen, Fürst von Pleß, ürst zu Solms - Hohensolms Lych (Vorsitzender), Graf zu Solms 3 ach, ö y v. . . , k agner enburg), v. Watzdorf (Wiesenbur v. edemeyer Pr. Wiggers (Berlin), Wölfel. Weissig. . . VII Abtheilung. Die Herren: v. Arnim⸗Heinrichsdorf, von Bethmann⸗Hollweg. Braun r, Braun (Wiesbaden) Vors.), r ĩ . uncker (Berlin), Duncker , v. Frankenberg-Ludwigsdorf, Raitz v. Frentz, Freiherr v. Hammer— stein, v. Hennig, Hering, Hosius, v. Jagow, Jensen, Jungermann (Stellv. d. Schriftf), Graf von Renard, Riedel (Sachsen), Freiherr v. Romberg, Dr. Schaffrath, Schmid! v. Spankeren, Stunm, ö l ; Bin ke (Hagen) (Stellv. des Vors.), Freiherr v. Vincke (Olbendorf,, Wachenhusen, Weygold, Wisse⸗ linck, v Wurmb (Schriftführer), v. ehmen v. Schenk. ta ö. 2 2. , der i , des , welche ĩ is heute end auf dem Büreau desselben gemeldet hatten, be⸗ lauft sich' auf B/ f .

v. Dor hr Dr. Falk, Graf v. Frankenberg, Dr. 5 Heubner, .

Die Knnstsammlungen der neuen Landestheile. J.

. Indem wir den Kunstsammlungen der neuen Landestheile eine eingehende Betrachtung zu widmen uns anschicken, stellen wir aus einem Grunde die Gemälde⸗Galerie im Schlosse Bellevue zu Kassel voran; sie ist die umfänglichste 6. und

für die Oeffentlichkeit jetzt erst zugänglich geworden, und selbst in der

Wissenschaft noch nicht, wie sie es verdient, berücksichtigt.

„Im eigentlichsten Sinne als der Gründer der Kasseler Ge⸗ mäldesanimlung ist der Landgraf Wilhelm VIII. von Hessen, 1752 1760, zu betrachten. Dieser hatte, während sein regierender Bruder Friedrich J. als Gemahl der Prinzessin Ulrike Eleonore. von Schweden, der Schwester und Erbin Karls XII., (in erster Ehe war er mit Louise Dorothea Sophie einer preußi⸗ schen Prinzessin, vermählt gewesen) sich in Schweden befand, schon als Graf Jon Hanau die Verwaltung des Landes ge⸗ führt, und in Diensten der Generglstaaten von Holland bei längerem Aufenthalte daselbst Geschmack an den Werken der Kunst ewonnen. Zu Preisen, die nach heutigen Begriffen sehr niedrig sind, aufte er sowohl ganze Cahinete in Holland, als auch einzelne Bilder hier und an anderen Orten. Sein Sohn und Nachfolger Frie⸗ drich Il. der 1760 —– 1785 regierte, wandte seine Aufmerksamkeit an⸗ deren, eigenen Plänen in höherem Grade als der Gemäldesamm—⸗ lung zu. Außer gelegentlichen Ankäufen beschränkte er sich darauf, die Gemäldesammlung gemeinnütziger zu machen. Gleiche Wege be— trat sein Sohn und Nachfolger Wilhelm X., seitdem vermittelst der Akte vom 8. Oktober 1862 die Landgrafschaft Hessen-Kassel zum Kur⸗ fürstenthum erhoben worden, als Kurfürst Wilhelm 1. Er brachte die durch die unruhigen Zeitläufte derangirte Galerie wieder in Ordnung und ließ 1819 einen Katalog anfertigen, der 1048 Nummern umfaßt. Mehr verdankt die Gallerie seinem ein⸗ zigen Sohn und Nachfolger Friedrich Wilhelm Il. Während seiner Regierung wurde sie ansehnlich vermehrt, geordnet und aufs neue katalogisirt. Das Verzeichniß vo m Jahre 1830, von dem kürfürstlich hessischen Bildergalerie⸗Inspektor Ernst Friedrich Ferdinand Robert abgefaßt, beweist das Vorhanden⸗ sein von 1465 Gemälden, von denen jedoch, außer im Schlosse Bellevue eine beträchtliche Anzahl in verschiedenen kurfürstlichen Schlössern ihre Unterkunft gefunden hatten. Seit der preußischen Occupation sind indessen schon die im Schlosse zu Wilhelmshöhe be⸗ findlich gewesenen Gemälde mit dem Stamm der Galerie im Schlosse Bellevue vereinigt.

Die Kasseler Galerie reiht sich unmittelbar den ersten deutschen Gemäldesammlungen in Dresden, Wien, München und Berlin an, ja für Rembrandt übertrifft sie alle jene und steht an Zahl wie an ausge⸗ zeichneter Schönheit der Werke dieses Meisters nur der aus ihren eigenen Schätzen gewachsenen Sammlung der Eremitage in St. Petersburg nach. Die italiänischen und spanischen Schulen, ja selbst die franzö⸗ sischen und deut chen sind begreiflicherweise bei der angegebenen Entstehung der Galerie viel schwächer vertreten, als die niederlän⸗ dischen, doch haben alle höchst achthare, ja wahrhaft ausgezeichnete und ug ge Werke aufzuweisen. Da die Sammlung von einem geschmack⸗ vollen Gemäldeliebhaher und zu einer Zeit aufgebracht ist, wo überall die Kunst der Malerei die Zeit ihrer höchsten Blüthe hinter sich hatte, kann es nicht Wunder nehmen daß man hier nur Werke der besten Zeit und der darauf , . erioden antrifft; und auch von diesen ist nur das beste hier geblieben, da eine umfassende Auswahl des bei dem Ankauf ganzer Sammlungen in Bausch und Bogen angehäuften schlechten Materials, vorzugsweise aus Bildnissen bestehend, zu einem sehr passenden Schmuck der vom Landgrafen Wilhelm 1X, erbau— ten, künstlich alt gemachten Loewenburg im Park von Wilhelms⸗

höhe ausgeschoffen ist. Dazu kommt noch ein seltener und sehr hoch

anzuschlagender Vorzug der Kasseler Bilder, daß nämlich der Zahn der . und die Ungeschicklichkeit der Restauratoren 6 sehr Schaden angerichtet haben. Ein großer Theil der Bi

mentlich in Holland von denselben Wänden erworben, an denen sie aus der Werkstätte ihrer Meister kommend aufgehängt worden waren, and wo jeder zerstörende Einfluß ihnen fern geblieben war. Wo aber Wiederherstellungen nothwendig waren, da hat meist der jetzige Galerie Inspektor, Professor Karl AÜubei, mit eben fo viel Geschick . , / . 2 , 3 gewußt, ohne die Bilder

; nche are Stück i n n, a Untergange ; . zir unternehmen nunmehr eine RVundschau über die ei

vorhandenen Werke, wobei an dieser r eich . Kataloges 5 ohne daß wir eine Verantwortung für dieselben überneh⸗ men, im Ganzen maßgebend sein müssen, da eine kritische Begründung abweichender Benennungen zu weit führen würde.

Die Geschichte der italiänischen Malerei beginnt hier erst mit dem Cinguecento. Ein sehr gerühmtes Bild des Lion ardo da Vinei (16623 1519) ist verschollen; auch Antonio Allegri

Correggio, 1494 15345 und seine Nachfolger fehlen. ) ur, eine Copie der Jo, von Jupiter umarmt (46, aus der Berliner Galerie, findet sich, und von Correggio's berühmtestem Nach- folger / dem manierirten und absichtlichen Francesco Mazzuoli il Earmigianino, 1593 1540, eine nicht bedeutende Verlobung der heiligen Katharina (59) und ein Portrait des Königs Franz J. von ö (60), das selbst hier bei der Ueberfülle der meisterhafte⸗ ö. udn. 3 2 me , een . von der vortheilhaftesten Seite der igkeit des Meisters eine Anschauu iebt. ĩ von . i. if en, een (II79. en n ,,

em gleichfalls im Portraitfache vorzüglich ausgezei Ja co o Caruceci (il Eontormo, hn * , 2 Ein nm drea Vanuechi sà. del Sarto, 1488 1530, wird das Bildniß eines Mannes mit Barett (45) zugeschrieben, von dem es jedoch zweifelhaft bleibt, ob es überhaupt italiänisch ist. Eine, Kreuztragung Christi (62 von Daniele Rieciarelli D. da Volterra, 1569 1566), repräsentirt die Richtung und Schule

seines Meisters Michelangelo Buonarotti (14774 1563). Die

heilige Veronica ist im Begriff, das Schweißtuch auf das Gesicht des

unter der Kreuzeslast zusammengesunkenen , * legen. n

n , ird Maria, die der Schmerz überwältigt, von zwei Frauen L.

Von dem Stolz der Maler, dem Raphael Santi von Urbino 1483 1520), besitzt die Galerie nach dem Kataloge ein kleines, sehr liebliches Bild, eine heilige Familie in einer schönen Landschaft (29). Maxig läßt das Kind guf einem Lamm reiten, während Joseph wohl=

efällig zusieht. Es ist dies aber nur eine gute alle Köpie eines in as Ende seiner Florentiner Zeit fallenden Originales in der Galerie von Madrid. Eine Kopie von Rossi vergegenwärtigt Raphael's Schule von Athen (356). Von Raphael 's Nachfolgern

empfiehlt sich besonders Frangeseo Prim aticcio (1190 1570

durch sein Bild: Diana mit ihren Nymphen im Bade entdeckt den Fehltritt der Kallisto 38). Die etwas gesüchte Eleganz und Zartheit der Formen ist doch nicht ohne Geschmack; der Ausdruck der Scham und Reue in Stellung und Antlitz der Kallisto vortrefflich. Der hin— ter ihr stehende Amor selbst nimnit weinend Theil an ihrer Betrübniß. Das Fleisch hat einen eigenthümlichen röthelartigen Ton, durch dessen Behandlung eine Annäherung an die Weichheit und Wärme Correggio⸗ scher Fleischtöne erreicht wird. Berlin hat kein Bild Priniaticcio's gufzuwcisen. Von Pietro Buonaccorsi (Piering del Vaga, 500 1547) existirt die Jungfrau Maria mit dem Christkinde, unige⸗ ben von mehreren Heiligen S7). Die Haltung des Ganzen ist schr dunkel, wohl zum Theil in Folge schlechter Behandlung. des Bildes, das auch einige Risse davongetragen hat. Die Madonna ist lieblich, das Kind recht naiv. Diesem Meister werden in Berlin zwei kleine Bilder (Pendants) vermuthungsweise zugeschrieben. Ein weibliches Brustbild mit in die Höhe gerichtetem Kopfe snicht katalogisirt) vertritt den g nun gen Pellegrino Tibaldi (Pell. Pellegrini, 1527 = 1595.

(Zur Pariser Ausstellung). Warschau, 13. Februar (Osts. Ztg.) Die für die Pariser Weltausstellung lenlẽ nnd Er⸗ eugnisse der Landwirthschaft, des Bergbaues und der Geiverbthätigkeit es Königreichs Polen sind bereits durch zwei in diesen Tagen von hier abgegangene Extrazüge an den Ort ihrer Bestimmung befördert worden. Die Zahl der Aussteller wie der zur Ausstellung gebrachten Gegenstände ist diesmal doppelt so groß, wie sie bei der letzten Welt- ausstellung in London war; die der Aussteller beträgt 35. RNew-HYork, 23. Febrnar. Professor Agassiz gat den Posten eines Ausstellungs⸗-Kommissar in Paris abgelehnt. Professor Gibbs ist für diese Stelle ernannt.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Bayreuth, 24. Februar. Dem Jahresberichte der Kreis⸗Ge⸗ werbe⸗ und Handelskammer von Oberfranken für 1866 ist das Nachstehende entnommen: Der Bamberger Schifffahrts⸗Verkehr entziffert für das Jahr 1866 ein Quantum von 40 309 Zoll-Lentnern, in Folge der Kriegsereignisse 3000 Centner weniger als im Vorjahre. Die Steinkohlenwerke bei Stockheim sind im besten Betrieb, die Haupt⸗ ausbeute wird indeß für den eigenen Bedarf der damit verbundenen Eisenwerke verwendet. Die Glasperlenfabrieation bei Bischofsgrün erreichte eine bisher nie gekannte Höhe; gegenwärtig sind zehn neue Hütten im Bau begriffen. Die bei dieser Industrie direkt und indirekt beschäftigten Arbeiter dürften ca. 2500 an Zahl sein, und das Ge⸗

der wurde na

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