1867 / 53 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Auf kündigung von Rentenbriefen der Provinz Posen.

n der heute öffentlich bewirkten Ausloosung der zum 1. April entenbriefe der Provinz Posen sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Littern und Nummern gezogen worden, welche den Besitzern unter Hinweisung auf die Vorschriften

1867 zu tilgenden

des Rentenbank⸗Gesetbzes vom 2. März 1850 5§. 41 u.

digungstage an auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Die gekündigten

Formulare: . Thlr. * ; v buchstäblich: .... ...... 65 Thaler, Valuta für d. . . un, ,, 18. gekündigten Posener Renten⸗ brief .. Litt. ..... . über ..... Thaler habe ich aus

»der Königlichen Renten bank⸗Kasse in Posen baar gezahlt

erhalten. . (Ort, Datum und Unterschrift.)

ausgestellten Quittung eingesendet und die Uebersendung der Valuta kann auf gleichem Wege, jedoch nur auf Gefahr und Kosten des Em⸗

pfängers, r werden. . am 12. November 1866. . e,. Direction J der Rentenbank für die Provinz Posen. Ver zeichniß ; der am 12. November 1866 ausgeloosten und am 1. April 1867 fälligen Posener Rentenbriefe.

8a

; ff. zum 1sten April 1867. mit der Aufforderung gekündigt werden, den Kapital- betrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in coursfähigem giftans mit den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins ⸗Coupons

er. IIll. Nr. BL bis 16 und Talons, von dem gedachten Kün⸗

entenbriefe können unserer Kasse auch mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer nach folgendem

Rr. Nr. Rr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Litt. A. zu 1000 Thlr.: 41 Stück. R in This Tn s sis Ts

341 814 2375 3337 5661 6305 7561 427 8847 2734 3591 5688 6385 7714 449 975 2787 3741 5831 6386 8117 536 1191 3085 40995 5896 6455 9125 6o6b 1452 3091 4171 6049 6497 ;

itt. B. zu 500 Thlr.: 11 Stück.

T DTF f S LTi i ss 512 812 1312 1954 2072

Litt. C. zu 100 Thlr.: 38 Stück.

91 S821 1265 353553 1865 5853 7353 J Dodos 121 894 1486 3483 5277 5890 7430 8367 17 968 1795 3751 5389 6685 7635 8474 412 1976 2575 3876 5629 6815 7850 ;

586 1185 2930 4071 5821 6889 8297

Stadt-Obligationen der Anleihe von 309,009 Thaler beschlossen in dieser Beschluß die Genehmigung der Königlichen Regierung zu Hüs dorf erhalten hat, so werden hiermit diese Obligationen den Inhaben ur Rückzahlung auf den 18. April 1867 gekündigt. Gegen En, , der Obligationen nebst den noch nicht verfallenen Coupon können die Inhaber vom genannten Tage an die Kapitalbeträge neh Stückzinsen vom 1. Ignuar bis 18. April 1867 bei hiesiger Stan

Geldsendungen kann sich die Kasse nicht einlassen. Der Betruj etwa ö Coupons wird vom Kapital gekürzt. Auf Verlanga wird die Stadtkasse die Obligationen auch schon vor dem 18. Apiss mit Stückzinsen bis zum Zahlungstage einlösen.

Duisburg, den J. Januar 1857. Die städtische Anleihe—

Der Bürgermeister. und , . Keller. Th. vom Rath. A. Bönin get Wilh. Stallmann.

less) . Bekanntmachung.

Die am 1. April er, und später fällig werdenden Coupons de auf Grund des, Allerhöchsten Privilegiums vom 1. Juli 1866 em tirten , , . Obligationen der Stadt Frankfurt a. d. Sbg werden sowohl bei unserer Kämmerei Kasse hierselbst, gls auch n Berlin in dem Comptoir der Herren S. Kaufmann u. Co, Span dauerstraße 7, a .

Frankfurt a. d. O, den 17. Februar 1867.

Der Magistrat.

40s

. ; Bekanntmachung, die V. Einzahlung auf neue erh ig Chres de ner Eisen⸗ bahn⸗Stamm-⸗Actien betreffend. Es sind bis ö Schlusse der statutenmäßig bekannt gemachten

Vin zur Leistung der V. Einzahlung auf 25,066 St resdener Stammactien die nachstehenden Nummern der

. ö Interimsscheine Nr. IV.,

nämlich; 6oö2. 65s. ö. 6055. 6056. 6057. 6058. C059. 9833. gz Wööb; W856. 9837, 338. 9839. 840. 20 M2. 24 55g. 2,566 2csbbl. 244562. 24563. 24564. 24,565. 24,566. 24,567. 2456. 24,569. 2457 nicht zum Umtausch präsentirt resp. die darauf zu leistenz⸗ V. Einzahlung nicht geleistet worden.

Wir, fordern daher die säumigen Inhaber hierdurch auf, diese ihrt rückständigen Interimsscheine Nr. IV. in der Zeit vom heutigen

Litt. D. zu 25 Thlr.: 26 Stück.

TF5 T Vr, S

. SI SST üb f Is 19 657 1574 2399 273 436 54153 371 86 1457 2442 3601 4633 ; 433 997 1595 267 3794 5197

Litt. E. zu 10 Thlr.: 16 Stück.

Nr. 7201 bis 7216 inkl.

Sämmtliche Rentenbriefe Ritt. E. Nr. 1 bis z 16 sind verloost, resp. gekündigt.

Anmerkung:

als Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 21. Sep⸗ tember 1860 ausgegebenen Beeskow⸗Storkower Kreis⸗Obligationen im Betrage von 50, Thlr. sind planmäßig die nachbenannten Obliga— tionen zur Tilgung im Jahre 1867 ausgeloost worden:

Littr. A. über 100 Thlr. Nr. 50, Nr. 52 und Nr. 86.

Littr. B. über 59 Thlr. Nr. 5, Nr. 11 und Nr. 249.

Littr. C. über 25 Thlr. Nr. 120, Nr. 170. Nr. 206, Nr. 275, Nr. 298,

. Nr. 318, Nr. 364 und Nr. 379. Die Inhaber dieser Kreis-Obligationen werden aufgefordert, vom L Juli 1867 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis-Obligationen und der Coupons bei der Kreis Kommunal⸗Kasse zu Beeskow oder bei dem Banquier Schra— gow in Berlin zu erheben.

Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obli⸗ gationen keine Zinsen mehr. Schließlich wird noch bemerkt, daß die in früheren Terminen ausgeloosten Obligationen:

Littr. B. Nr. 246 über 50 Thlr. und . Littr. C. Nr. 21 und Nr. 116 über 25 Thlr. bis heute nicht zur Einlösung gekommen sind. Beeskow, den 3. November 1866. Der Vorsitzende der Kreis⸗Chausseebau⸗Kommission. Landrath v. Gersdorff.

4782 Bekanntmachung.

Nachdem die Stadtverordneten ⸗Versammlung der Stadt Duisburg unterm 13. November 1866 die Rückzahlung der auf Grund des Aller höchsten Privilegii vom 24. Januar 1859 ausgegebenen Duisburger

Tage ab bis längstens zum gen unseret Sauptzast ar bie buhof ei unserer Hauptkasse auf hiesigem Bahnhofe persönlich oder dur Beauftragte zum Unitausche zu präsentiren und ö . kann die Vr Einzahlung von 10 Thalern (abzüglich 125 Ngr. Zinsen also mit 9 Jhalern 175 Ngr. baar) if g seith unter Zu sch lag der , des eingangsͤgedachten Einzahlungstermins? ver. . Conventionalstrafe von 1 Thaler auf jede neue Stammactie zu leisten, dagegen aber den V. Interims⸗ schein in Empfang zu nehmen. Die Inhaber derjenigen Interimsscheine Nr. IV., welche auch bis zu dem vorstehend angeseßtzten ict een, br d ,,, nicht zur Leistung der V. Einzahlung präsentirt werden sollten, gehen sodann des JYeechtes auf weitere Hr del tern; an der en, ᷓ. Actien, ebenso wie der bereits geleisteten vier Einzahlungen 4 . unbedingt verlustig und wird über die etwa bis dahin nicht entnommenen Interimsscheine Nr. V. zum Vortheile der Gesellschaft disponirt werden. Leipzig, den 29. Januar 1867. Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie. Dr. Einert, Vorsitzender. C. A. Geßler, Bepollmächtigter.

Verschiedene Bekanntmachungen.

810

Die diessihrige ordentliche General- Versammlung der Actionairs der Berlinischen Feuer- Versicherungs- Anstalt wird . Montag, den 18. März e., im Lokale der Anstalt, Spandauerstrasse No. SI hierselbst, stattfinden. Die Llerren Actionairs werden dazu mit dem Bemerken eingeladen, dass die Verhandlungen Vormittags 11 Uhr beginnen werden. Berlin, den 26. Februar 1867.

Die Direction der Berlinisehen Feuer- Versicherungs- Anstalt. Otto Brendel. IH. F. W. Brose. J. F. L. Gelpeke. L. W. Sim on. L. F. Meisnitzer.

2 Eschweiler Gesellschaft für Bergbau und Hütten, Die . Actionaire werden benachrichtigt, daß die jährliche or= dentliche eneral Versammlung am Donnerstag, den 28. März d. J. . Uhr Mittags, zu Blankenberg⸗Stolberg stattfinden wird lankenberg⸗Stolberg, 26. Februar 1867.

Der Verwaltungsrath.

uff oder bei dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin erheben au

Pas Abonnement detrůst . 1 Thlr. far das dierteljohr.

Königlich Pr eu stisch er

, .

ei; r 3

preusischen Staats- Anzeigers Jäger⸗Strase dc. 10.

ciwischen d. Fri drichs n. qganonierstr)

*.

Se. Naschinen / Fabrikanten Ernst Car

3. Chausseegeld⸗ * lin⸗Hamburger 96 . Ehrenzeichen, fo wie dem Musketier S

ie⸗ Regiment Nr. . 336 zu Clausthal die Rettungs⸗

zu verleihen.

ück neue Leipfß .

ernannt worden.

Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1867 und all⸗

Begnadigungsgesuche aus den

daß r Ihnen durch Meine Order vom 19. Dezember v. J.

Berlin, Sonnabend, den 2. Maͤrz, Abends

. m s mädigst geruht: Majestät der König haben m , . und dem Bem CTivil⸗Urzt Dr. Frerichs ö 6 .

; öniglichen Kronen⸗Orden vierter ; Berlin den Kenn ch, . se hirschb ch

Kreise Schleusingen und dem Lokomotivführer bei der

ugu ie ber das isenbahn, Carl Aug st .

uten Schlinker

Ber . edaille am Bande

Justiz Ministerium.

age Gerichts- Assessor Berduschet hierleibst ist

anwa . . in Torgau und zu. eich zum Ne Departement des Appellationsgerichts zu aum burg a. S, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Torgau,

; iz Ministers vom 23. Fe⸗ meins er fügung 0 n Reign enen der ,,,, Schleswig.

Allerhöchster Erlaß. . Auf Ihren Bericht ö. 14. Februar d. J. bestimme Ich,

: (htigund zur Entscheidung Über Gesuche auf gänz. e,, Erla von Geld e n, 3. nr von . Thalern nicht übersteigen, e ,, .

durch die Gesetze vom 9 , einverleibten Landestheilen erstrecken soll.

Berlin, den 16. Februar 1867. Wilhelm.

(gegengez) Graf zur Lippe. An den Justiz⸗Minister.

b. Verfügung des Inf ien r öffent Alkerhöchster Erlaß wird hierdurch zu ̃ iche r, d. . dabei über die geschäftliche Behand

den

adigungsgesuche solcher Personen, welche von

e ee, ga en 26 Schleswig straf rechtlich verurtheilt sind, Folgendes bestimmt.

Fb, ele der Um⸗ änzlichen oder theilweisen Erlaß oder U

3

gi er Sr. Maje es Köni n. nn, n.

enommen hiervon sind jedoch diejenigen Fälle, n . . elbesteht, die den Betrag von zehn

V

M. em Justiz⸗Mini ; .

2 kalt 6 die Ausübung des Begnqhigun ße;

f einzelne Arten von Sachen bestimmtei

e,, dem 6 i Entscheidet ü b sich der Fall zur Befürwortung eignet.

gifs 636 e gn, g, , . das Ober⸗ Kriminalgericht oder das Appellationsgericht

Herend sich das betreffende Gericht nicht fuͤr eine solche Be⸗ uch auf

d von diesem an das Gericht zur Prüfung üb , letzteren . keine Veranlassung Ear Befürwortung

efunden worden sei, weshalb die : 1 Grund Allerhochster Ermächtigung hierdurch

erfolge.

1 Befürwortung nicht für

iehung au l . gad nlbragen ist oder ferner übertragen wer

den wird.

. §. 2. ; Die Begnadigungsgesuche der auf freiem Fuße befindlichen

Verurtheilten können entweder unmittelbar bei des Königs Ma jestät, beziehungsweise bei dem J

Gericht, welche angebracht werden.

ustiz⸗Minister, oder bei dem das Erkenntniß in erster Instanz abgegeben hat,

§. 3. . . Wenn auf ein unmittelbar bei des Königs Majestät oder

ir Minister angebrachtes Begnadigungsgesuch bei , in or en aner rg! c / lationsgericht, be ern, n= ö. ellen gr Ober⸗Kriminal⸗ icht oder das ellationsgeri 4 dn , Bericht erfordert, so hat das e Appellationsgericht, beziehungsweise das Ober⸗Kriminalgerich oder das Appellationsgericht r g g g g e, des Köni ajestät n, Fache m ke und 6 wörtliche Anführung der in kommenden strafrechtlichen Bestimmungen enthaltenden ten- R unb elner beglaubigten Abschrift des rechtskräftigen

ür das Herzogthum Schles-

utachtlich zu äußern, unter * eines zur . bei eine kurze Darst 983 des

, so ist dem Gesuchsteller zu eröffnen, daß es *

efehl Sr. Masestät des Königs an den .

4. Ist das Gesuch bei dem der ch angebracht, so * letzteres

ittelst Umschlages und unter seiner Unter chrift ohne alben nel: J Kabinetsrath Sr. Majestäͤt

des Königs einzureichen.

Das mw eitere Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des §. 3.

Nach den vorstehenden ,, 88 3 und H) ist auch in denjenigen Fällen zu verfahren, auf welche der 82 öchste Eriaß vom 16. d. M. Anwendung findet. In dem

ct 3 ist jedoch, wenn das Gesuch i, , nh e denznst Keese enn, den,

öffnen, daß das Gesüch von dem Justiz⸗Minister . Gericht zur Prüfung übersandt, von diesem indessen keine Veranlassung zur Befürwortun gefunden den weshalb die ablehnende Be cheidung auf Grund der . dem JustiʒMinister ertheilten Ermächtigung hierdurch erfolge. m Falle des § 4 ist das Gesuch in der dort vorgeschrie⸗ benen Weise an den 8 w. einzureichen.

nadigungsgesuche der in den öffentlichen Strafanstalten und 2 an e ere r ren Gefangenen sind von der Ober- Direction Ser Strafanstalten, beziehun oöweise dem Beamten, welcher die Aufsicht über das ella n hrt, an das Appella⸗ tionsgericht, beziehnngsweise das ber⸗Kriminalgericht einzu⸗