1867 / 61 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tionsgerichts beziehungsweise der Hof und Appellationsgerichte be⸗ wiligt and gegen bi, gandetherekige Genehmigung ur 6 a ie landesherrliche Genehmigung zur Schlie⸗ ung einer Ehe zu ertheilen, wie solche zur Begründung von Pen onsansprüchen erforderlich ist, wird für die im FJ. 1 genannten Be⸗ amten von dem Justiz⸗Minister ausgeübt, für die im 8. 2 bezeichneten der Anstellungsbehörde übertragen. S8. 5. Wegen Beurlaubung der Angestellten bei den Aemtern bleiben die bestehenden Sen g fen in Kraft.

§. 6. Die Präfidenten (Direktoren) der Obergerichte, der General⸗ Staatsprokurator und die Staats⸗Prokuratoren, . der erste Kri⸗ minalrichter sind befugt, drei Tage, die Obergerichts und Amts- Pro⸗ kuratoren eine Woche ohne Urlaub von ihren Wohnorte sich zu ent= fe nnen; sie haben jedoch der vorgesetzten Dienstbehoͤrde von ihrer Ent⸗ femung und der Art, wie sie für ihre Vertretung gesorgt haben, vor⸗ her Anzeige zu erstatten.

S. 7. R Uebrigen bedürfen die Justizbeamten zur Entfernung von ihrem Wohnorte, soweit nicht besondere Gesetze eine Ausnahme gestatten, des Urlaubs der vorgesetzten Justizbehörde. ͤ ;

Urlaubs gesuche sind, in der Regel schriftlich, bei der nächst⸗ vorgesetzten Dienstbehörde anzubringen und von dieser, wenn fie selbst ö. Entscheidung nicht zuständig ist, mit 3 Aeußerung

Orts einzureichen. Sie müssen den Zweck der beabsichtigten trise, den Ort, wohin sie gerichtet ist, die Maßregeln, welche für die Stellvertretung schon genommen oder noch zu nehmen sind, und die Dauer der Abwesenheit enthalten. ͤ ,

§. 8. Der erste Kriminalrichter ist befugt, den bei dem Kriminal- gericht beschäftigten, der Landrichter, den bei dem Landgericht fungi⸗ . Beantten, einen Urlaub bis zur Dauer einer Woche zu ge⸗ währen.

Die Präsidenten (Direktoren) der ö werden ermächtigt, den ihrer Aufficht untergebenen etatsmäßigen Richtern einen Urlaub bis zu drei Wochen, den übrigen untergebenen Beamten, sowie den Ohergerichts⸗· und Amtsgerichks⸗Prokuratoren einen Urlaub bis zu sechs Wochen zu bewilligen. Eine gleiche Befugniß wird dem General Staatsprokurator und den Staats⸗Prokuratoren in Beziehung 2. ihre Substituten für die Dauer von drei Wochen, in Beziehung die anderen, ihnen untergebenen Beamten für die Dauer von sechs Wochen beigelegt.

Von dem Urlaube, welcher einem Richter oder den Substituten der Staatsprokuratoren über die Dauer einer Woche hinaus ertheilt wird, ist dem Justiz⸗Minister Anzeige zu machen.

§. 9. Die Bestimmungen des §. 8 finden jedoch nur dann An⸗ wendung, wenn während des Urlaubs eine besondere Stellvertretung nicht 3 oder ohne Kosten für die Staatskasse zu ermöglichen . Bedarf es einer besonderen aus Staatsfonds zu remunerirenden

tellvertretung, so ist allemal an den Justiz-⸗Minister zu berichten. Zur e, n,, der Anträge sind die für den Nachweis der Noth- wendigkeit des Urlaubs und die Vertretung auf Staatskosten erfor— derlichen n ngen, näher darzulegen; bei Krankheitsfällen ist . ö ttest eines mit amtlichem Glauben versehenen eizufügen.

S. 10. Urlaub von längerer als der im §. 8 bezeichneten Dauer kann nur von dem Justizminister ertheilt werden. Für den Fall einer g= auf Staatskosten sind auch hier die Vorschriften des §. 9 zu beachten.

S. 11. Zur Uebernahme eines Ne benam ts oder einer mit fort⸗ laufender Nemunergtion verbundenen Nebenbeschäftigung ist die Ge⸗ nehmigung des Justizministers, zur Uebernahme anderer dauernder Nebenbeschäftigungen die Genehmigung der nächstporgesetzten Dienft⸗ behörde erforderlich

§. 12. Die n. sind ermächtigt, denjenigen Beamten, welche sie nach §. Z anzustellen befugt find, auch die Entlassung zu ertheilen, wenn dieselbe ohne Vorbehalt einer Pension nachgesucht wird.

In allen anderen Fällen muß über die Gewährung des Abschiedes an den Justiz⸗Minister berichtet werden. Dieselbe wird von dem Letz teren verfügt, insoweit nicht die Anstellung des Beamten nach §. 1 von Sx. Majestät dem Könige erfolgt.

S. 13. Zur Ernennung und Entlassung der Gexichtsmänner in den früher hessen darmstädtischen Gebietstheilen ist die Bestätigung des ie, n,. fortan nicht weiter erforderlich.

erlin, den 5. März 1867.

Der Justiz⸗Minister Graf zur Lippe.

An die Justiz⸗Behörden und Beamten in den mit Preußen vereinigten, früher nassauischen, hessen⸗ darmstädtischen und hessen ⸗homburgischen Ge⸗

bietstheilen. .

Aufruf ;

. ferneren Betheiligung bei der 22 National- Dank für

eteranen« zur Unterstützung der hülfsbedürftigen Krieger aus den Jahren bis 1815.

Die großartigen Erfolge des tapferen preußischen Heeres in den Feldzügen der Jahre 1864 und 1866 gegen Dänemark ch Oesterreich haben in allen Schichten der Bevölkerüng die Theilnahme für die aus diesen Feldzügen hervorgegangenen Invaliden in nie geahnter Weise ,, , a. Auf Anregung Sr. Königlichen Hoheit des Kronprin⸗ zen sind für die Invaliden gus dem Jahre js64 „die Kronpyrinz⸗

ten Vez

Sti ftung«, für die Invaliden aus dem Jahre 1866 »die Victoria⸗

sich desha

National-Invaliden ⸗Stiftung« gegründet, und die Ldiobes.

gaben sind diesen Stiftungen in so großem Umfange zugestossen, daf

den Invaliden aus den Jahren 1864 und 1866, mitunter selbst solch welche bereits dann m '. beziehen, bedeutende fe ö. . r. . ö . Suschest i J reude und Dank begrüßen wir diese allgemeine Thei . ür das Wohl der jüngeren Krieger unseres 22 wir ürfen auch nicht der alten Veteranen vergessen.

Wir müssen für unsere Freunde, die alten Soldaten, sorgen , so lautet der Wahlspruch des National ⸗Danks für Veteranen, und jenen Wahlspruche getreu hat diefe, im Jahre 1851 unter dem Allen höchsten Protektorat Seiner b eee des Königs gegründete Stiftun es zur Aufgabe gestellt, das Coos derjenigen Manner zu erleichtern, welche einst in der großen unvergeßlichen Zeit der Befreiung unferet theuren Vaterlandes von fremden Joche, Un den Kriegen der Jahr: 1806-12 und 1813—15, für die heiligsten Güter, für König und Vaterland, Blut und Leben um Opfer brachten, und die, nr hend zeichen geschmückt, ch als Freife dem Grabe zuwankend mehr denn je der Hülfe bedürfen, da sie größtentheils aus Staal Fond Inva. liden. Pensionen nicht 266 ö

Mit inbrünstigem Danke gegen Gott erkennen wir es an, daß reiche und werkthätige Liebe uns in den Stand geseßt hat, namentlich

in den letzten 10 Jahren recht erhebliche Summen für die Zwecke der

Stiftung zu verwenden, aber ihre Aufgabe ist noch bei Wältem ni 1. und es bleibt noch dh zu thun übrig, 5 unseren naht betagten Veteranen ein mindestens von Nahrungsͤsorgen freier Lebens. abend gesichert werden soll. Der durch die Allerhächste Kabinets⸗Ordre vom 11. August 1852 ge. ründete, nunmehr auf 3060000 Thlr. erhöhte Staats ⸗Unterstů ungb. onds für die Veteranen aus den Jahren bis 1615 reicht en. elbst für die dringendsten Anforderungen nicht aus, denn nach amt lichen Mittheilungen haben namentlich in den östlichen ropinzen der Monarchie gus demselben noch nicht einmal die Hälfte der hülft. bedürftigen Veteranen mit fortlaufenden Unterstüͤtzungen, wenn guch . . ungenügenden Höhe von 1 Thlr. monatlich, bedacht wer. Se. Majestät der König, der Allerdurchlauchtigste Protektor des

NVational⸗Danks, haben mittelst Allerhöchster Kabinets ⸗Ordre vom

26. Mai 1866 ein neues Grundgesetz für die Stiftung zu genchmigen und dadurch aufs Neue das hohe Interesse zu dh ie,. welches Allerhöchstdieselben der Stiftimg fort und fort haben ange deihen lassen. So darf denn auch das unterzeichnete Curdtorium mit neuer Hoff 44 an Alle die ein Herz haben für die Sache der Vete—⸗ ranen, die dringende Bitte richten: »nicht müde zu werden Gutes zu thun * sondern uns auch ferner, wie bisher, durch reg zahlreiche Liebesgaben in dem Streben zu unterstüͤßen, wo möglich allen noch vorhandenen alten hefe h dr rf in Kriegern für ihre ohne , kurze Lebenszeit eine angemessene laufende Unterstützung

Invalidenhaus Berlin und Potsdam, den 3. März 1867.

Das Eurgtorium des Natignal⸗Danks für Veteranen. von Maliszews ki, General- Lieutenant und Kommandant des Invali⸗ denhauses. von Hir schfeld, General ⸗Major z. D. Villaume Qber⸗NRechnungs ⸗Kammer-⸗Direftor. von Kam pt, Regierungs⸗Vice⸗ Nef des luce n Random, Oberst und Direktor des großen Milliair.

Zur Statistit ves Verkehrs und Berbrauches im Zollverein 1486 a- 18a.

XI. Tabak.

Von den einzelnen Provinzen wird namentlich in Pommern Schlesien, Brandenburg, Sachsen und Rheinland hahe in gro! ßerem ,,. betrieben, während er in den übrigen Provinzen we⸗ ,,, ist. 3

n der Provinz Pommern wurden im Jahre 1854 noch 7221 Mg. 170 G- t. Land mit Taba? bebaut, nf in den . ei . liche Uckermark angrenzenden Kreisen Anklam, Greiffenhagen, Randow

und Ueckermünde, deren Boden zur 1. Klasse eingeschätzt ist. Der

Anbau ist im Jahre 1864 auf 5511 Morg. 33 O.-R. beschränkt wor⸗ den, glso um 23 Prozent gefallen, was außer den allgemeinen Grün⸗ . a . . 3 me, n, , mn, geltend gemacht orden sind, ungünstigen Witterung sverhältnissen i n . n 9 gs verhältnissen in den letzten Jahre ie Provinz Brandenburg, und in ihr der Regierungs⸗Bezirk Potsdam, betreibt starken Tabaksbau; von den im 2 r n, Staate , Flächen fällt der vierte Theil auf den vorgedach 1. Vezirl Im Jahre 1864 waren in diesem 6968 Morg. 19 M5. mit Tabak bepflanzt, während 1854 noch Sö6s Morg. 53 R. an⸗ gebaut wurden; es i also auch hier eine Abnahme von ea. 18 Pro⸗ ent eingetreten. Higrbei sind hauptsächlich die Kreise Prenzlow und ngermünde (die Uckermark,, deren Boden zur 11. Klasse gehört, be⸗ theiligt. Der dort gewonnene Tabak ist von besonderer Güte und wird nicht hlos von inländischen Fabritanten gern gekauft, sondern auch exportirt. In früheren Jahren machte die 6 erreichische Tabaks . ö , . k Ankäufe, die indeß in 63 ren eingestellt worden sind. ei mangelndem Absatze ha

P auch hier der Tabaksbau = . e .

ovinz Sach sen, welche Boden

hk Tabaks besonders in den Krei

haͤlt wird 3. e r bellen, die bebauten Flächen 4391 Mo

rern noch 360 Morgen 6 Gu. Ruthen; der also auf 23 Prozent.

lich in den Kreisen

̃ geht nach Cöln Gum ö . der Provinz selbst weiter verarbeitet.

Was endlich den Tabakeban in der Provinz Schlesien betrifft

ich hier d in den Jahren 1864 und J . , fd eder unn en. . n , die Kreise Ratibor, Die

den III. Klasse enthalten, was n ake nicht von he⸗

ig Verändert. In Betra m und Neumarkt, die indeß nur

n * ießen läßt, daß die schlesischen Ta * ire 5. 1 kann auch fast auschließlich

so

t Gardelegen, Jerichow. und Bitterfe

en 7d Gu. Aut ückgang stellt

wonnen, nament · ch und Saarlouis; wird aber

in denselben Maße, inn 21 Prozent, hat sich die Abnahme ü n, n, hemmirklich gemacht. In dieser, die hauptsäch 1 Boden J. Klasse enthält wird der beste Tabak ge

fen Cleve, Rees, Kreuznach, Wittli ort) und nach Westfalen, w , . bedeutenden Tabaksfabriken

Jahr 1863.

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Mit Tabak bepflanzt waren

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Die

von den

In denjenigen

artikel, sondern

langt nur wenig. ächen si * eee, ibedeu Flächen sind nicht un ͤ * O ben 15. Theil des überhaupt b . n g durch Tabar⸗ ngfügigsten. Morgen nz auf erfrei bebaut iesenen 787 Me en und in ähnlicher Weise, das Verhältniß in Westpreußen, Posen ankfurt ͤ abat bildete übrigens keinen Handels-

onsum verwendet. . 6 Ertrag und Preis

Jahre 1863 64 sin Handels ⸗Gesetz gebung Staaten entnommen:

14

die steuerfreien F erf fallen auf 6958 156 O.-R., in der Rheinprovi 15 Morgen 88 Q-⸗M. die steu reußen nach

in O een n. gebl

als die Hälfte nicht ganz so hach, hat ih und dem Regierungs⸗Bezirk freien Grundstücken gebaute Ta wird für den ei enden Notigen über Anpflanzung, ollvereins⸗ Staaten Gewerbe · und

na

rovinzen, ' lächen am geri

2 , ah, ? Abgaben , 0 2 ) =* —— in den Königlich preußischen

Presse cines Centners getrockneter

reiem Umfange in Preuß ̃ tend; sie machen

Menge des gewonnenen Tabaks

in getrockneten Blättern

3.

Im

wurden.

für die

nur an Fabrikanten in der Provinz abgesetzt werden; zum Export ge⸗

en mit Tabak , im Ganzen 1644 Morgen nzten Areals aus. auszeichnen, sind Regierungs⸗Bezirk O -R. nur 41 Morgen 268 Morgen 51 O-⸗R., mur Dagegen sind Morgen 116 O.⸗R. mehr wenn auch

Der auf solchen steuer⸗

Blätter

überhaupt

Ctr.

höchster nichrigster Ertrag für de

n Morgen Ctr.

niedrigster

Thlr.

J. Preußen: . Sstpreußen. ...... 2 Westpreußen

Posen 60 23 2712 3 999899 Fommern ...... .... .

Schlesien. ..... . Bez. Potsdam... Branden urg ö . Ver een 2

Außerdem:: Anhalt⸗Dessau⸗Köthen h . . J isle M r r g db fed iin ieherrfchafhh Sberamt Meisenheim ...... . 1 Ueberhaupt J.

Luxemburg Il. Bayern Ill. Sachsen. IV. Hannover

Gesammt⸗ Summe J ahr 1 86 4. . I. Preußen. Ostpreußen

Westpreußen ofen. ...... zonmmern . . Schlesien ......

Bez. Potsdam .. Brandenburg ] Neg. Beñ ö.

Frankfurt. .

9 aikferdem. nha dt und QOldisleben Ai dn mg glare et liinicherrfchafh Sberamt Meisenheim.... Ueberhaupt J. Luxemburg II. Bayern IIl. Sachsen .. ...... ...... ...... . IV. Hannover , V. Württemberg. .

öII. Hessen⸗Kassel ... 4 VIII. gel un Hessen

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