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— 14. März. (W. T. B.. Die Gesetzentwürfe über die geblieben sind. Aus den Dokumenten geht endlich auf daz Presse und das Vereinsrecht sind dem gesetzgebenden Körper r vorgelegt. Die Entwürfe stimmen mit den von den Zeitungen ebrachten Inhaltsangaben überein. Der Deputirte Picard * eine Juterpellatisn über die Abänderung des Artikels 26 der Verfassung eingebracht.
Türkei. Konstantinopel, 12. März. (W. T. B) Die preu⸗ ßische Korvetten Gazelle ist in Smyrna angekommen und bald dar⸗ auf zur Hülfeleistung nach Metelin abGesnn gen wo allgemeiner Schrecken herrscht. Man befürchtet das Versinken der Insel. Das Kanonenboot »Blitz', welches der preußische Gesandte auf die erste Nachricht von dem in Metelin stattgefundenen Erd⸗ beben von Smyrna dorthin beordert hatte, um den Bewohnern und den preußischen Schutzbefohlenen in der Gefahr Hülfe zu leisten, hat die leßteren saͤmmtlich, so wie 50 andere Einwohner nach Smyrna übergeführt.
Bu karest, 13. März. (W. T. B.) Ein neues Ministerium ist durch Konstantin Cretzulesco gebildet, dessen Liste heute dem Senate und der Kammer vorgelegt ist. Eretzuleseo übernimmt das Präsidium und die Justiz, Johann Bratiano das Ministerium des Innern, Demeter Bratiano das der öffentlichen Arbeiten, Golesco das Auswärtige, Va ses co die 5 Demeter Ros etti das Kultus ⸗Ministerium,
her mel das Kriegs⸗Ministerium.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 9. März. Der Staatsausschuß des schwedischen Reichstags hat die Be⸗ willigung von nur einer Million Rdlr. schw. für die Anschaf⸗ fung von Infanterie Gewehren angerathen. Außerdem soll der⸗ selbe sich gegen die Bewilligung von Kavallerieschießwaffen und Kavalleriesäbeln, sowie gegen die Verstärkung der Festung Vaxholm, und die Herstellung von bepanzerten Werken auf der Kindö⸗Schanze und der Festung Kungsholm bei Carlskrona ausgesprochen haben.
— Der König hat unterm gestrigen Datum den Justiz⸗ minister, Freiherrn De Geer wegen Kränklichkeit desselben bis auf Weiteres von der Ausführung seiner Anitsgeschäfte dispen⸗ sirt und ist die Leitung des Justizdepartements vorläufig dem Staatsrath Bredberg anvertraut worden. 1
Dänemark. Kopenhagen, 11. März. Nach Mitthei⸗ lung der »Rigstid. hat der Kriegsminister vorgeschlagen, an⸗ statt der ursprünglich verlangten 160 Rekruten per Batgillon, 200 Rekruten ausheben zu . und dieselben ? Monate länger in Dienst zu halten als im vorigen Jahre. Die Mehrzahl des Finanzausschusses hatte sich indessen für die Annahme des ersten Vorschlages erklärt.
Amerika. Nach Berichten aus New. Y ork vom 25. v. M läßt General Es cobedo in Mexiko alle gefangenen Imperialisten welche Ausländer sind, erschießen.
Türkei von einer friedlichen und versöhnlichen Tendenz, von loyaler Uneigennützigkeit und durchaus richtiger Voraussich geleitet wurde. ö
Bu kare st, Donnerstag, 14. März. Das von ECretzu— lesco gebildete Ministerium hat, mit Ausnahme des Kultuß ministers, dessen Portefeuille provisorisch durch den Minister der öffentlichen Arbeiten verwaltet wird, die Bestätigung det Fürsten erhalten; dasselbe hat bereits gestern den Eid geleistet und sich dem Senate vorgestellt.
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Nati engl z Dan k.
Se. Königl. Hoheit der Kronprinz haben im Namen Sr. Ma⸗ jestät des Königs des Allerdurchlauchtigsten Protectors des Natio= naldankes für Veteranen folgende Personen zu Verwaltungs he. ,,,, zu Ehren Mitgliedern der . zu ernennen und ie Patente für 3 de dato Berlin, den 5. März er. Höchs⸗ eigenhändig zu vo ziehen geruhet. J. Zu Verwaltungs -⸗Mit— gliedern. l Den Königl. Candrath von Brandt in Danzig zun Kreis⸗Kommissarius für den Landkreis Danzig. 2) Den Buchhänd. ler und Buchdruckerei ⸗Besißer Hein iche in Berlin, zum Schalmesste des 33.34. Lokal · Kommissgriats daselbst. 3) Den Königl. Polize. Lieutenant Schröder in Berlin zum Vorsitzenden des JI. Joka Ren. missariats daselbst. ) Den Königl. Domainen⸗Nentmeister Braun in Liebenwalde zum Spezial ⸗Kommissarius für das Spezial- Kom. missariat Liebenwalde. 6) Den Königl. Lieutenant, und Nentntt Hermens in Düsseldorf zum Kreis⸗Kommissarius daselbst. JI. Zu Ehren⸗Witglied ern; I) Den Kaufmann . Sach mann in Ven lin. ) Den Färberei⸗Besitze Gebauer in Charlottenburg. 3) Den Thonwaaren⸗ Fabrikanten March in Charlottenburg. H Den TVönigl. Lieutenant und Gerichts- Assessor Walter in . N) Du Rittergutsbesitzer Iffland in Parzynow. 6) Den Rittergutsbesihztt Gaum in Myslniew, Kreis Schildberg, 7 Den Rittergutsbessn von Schuckmann in Jankow, Kreis Schildberg. 8) Den König! Landrath Limann in Kempen, Kreis Schildberg. 9) Den Känisl. Oberförster von Witzleben in Daun.
— Eine Zusammenstellung der auf die Invaliden⸗Verser— gung und Unterstüßtung in der preußischen Arm ee bezüglich Geseße ist soeben im Verlage der Königl. Geh. Ober ⸗Hofbuchdruckert (R. d. Decker) erschienen; es enthält diese Schrift (Preis 5 Sgt) Gesetz, betreffend die Versorgung der Militair- nvaliden ꝛc. vom . und Wachtmeister abwarts, sowie di Unterstüßung der Wittwen der im Kriege gebliebenen Militairpersonen desselben Ranges. Vom 6. Juli 1865. — i n dr , gen zum Gesetz vom 6. Juli 1865. Vom 3. August 1865. —2 Belannt machung, betreffend die Anerkennung der Invaliden zu den ihnen durch das Gesetz vom 85. Juli 1865 zugesicherten Penstonen. Vom 3. August 1865. — Bekanntmachung / betreffend die Verwaltung dtt ,,, Vom 2. August 13860. — Gesetz betreffend h die ensions ⸗Erhöhung für die im . invalide gemordenen, sowit für die liberhaupt durch den aktiven Militairdienst verstümmeltzn ode erblindeten Offiziere der Linie und Landwehr und die oberen Militait⸗ Beamten; 2) die. Unterstützung der Wittwen und Kinder der im Krieht gebliebenen Militairpersonen desselben Ranges. Vom 16. Oktohtt 1866. — Gesetz, betreffend die Erweiterung mehrerer Bestimmun ze 9 egg, vonl 6. Juli 1865 und 16. Sktober i866. Vom 9. zr ruar ;
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen ⸗Büreau.
London, Donnerstag, 14. März, Morgens. Aus New⸗ York, vom 13. d. M., Abends, wird pr. atlantisches Kabel gemeldet: Die von dem mexikanischen Konsul in San Fran⸗ cisco hierher gemeldete Nachricht von der Einnahme der Stadt Mexiko Seitens der Liberalen bestätigt sich nicht.
Aus Mexiko wird berichtet, daß die Imperialisten unter K h ie än n hat n dem persönlichen Kommando des Kaisers Maximilian sich die eingetretene Erweiterung der Preußischen Monarchie hat . . der Einführung der allgemeinen Weh t ᷣ n M der republitanischen Armee nähern und eine Schlacht binnen . ,. w,, ,,,, Kurzem erwartet wird. ,, ,, ,. ann. 21 . 3. ,, ö ilitairgesetzgebung dase ür Folge gehabt. Dur H7 des Pin, St. Petersburg, Donnerstag, 14. März, Vorm. Das . ntwurfs für 3 i n. 6. Bund ö einer die Ein heutige „Journal de St. Petersbourg« veröffentlicht eine wei⸗ führung derselben in dem ganzen Bundesgebiete in Aussicht genommen tere Serie von Depeschen der russischen Regierung über die , der Gesetze n als der zu ihrer Ausführnng, Erl iu tern orienalische Frage, welche bereits aus den Jahren 1850 und ö. er Ergänzung erlassenen Reglements, Instructionen und Rescript. 1861 stammen. Aus denselben geht hervor, daß die Kaiserliche Regierung schon damals die Großmächte aufgefordert hat, durch ein materiell uneigennütziges Einvernehmen den ver⸗ hängnißvollen Ereignissen zuvorzukommen, mit welchen das Verfahren der Pforte gegen ihre christlichen Unterthanen das türtische Reich bedrohte. Die Depeschen zeigen ferner, Sffhhieren und Hweainten der preußischen armtt genügt t. daß bereits um jene Zeit die Westmächte in gleicher . Functionen nicht die Kenntniß der Kriegsartikel fü 9. Wie it das russsche Kabinet die Nothwendigfeit ven Fe. ih r, de fend! ,,, ver formen in der Türkei anerkannten und die Apathie so wie mit dem Geleße vom 15. April 1832, welches wesentlich. Abe den bösen Willen der Pforte verurtheilten, daß aber die
en in den Bestimmungen der Militair . Strafgesetze anordnet, n Bemühungen Rußlands zum Zweck einer ausgiebigen Verstän— erordnungen über die Militair-Rechtspflege vom 25. Junnar digung und Behufs einer Abwendung des Kampfes fruchtlos
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Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten. Zur Preußischen Militairgesetzgebung;
as gesammnte hierauf bezügliche Materiel ist in der Preuß ischen RNilitair⸗Gesfetzsammlüng seit 1841 von Friecius und let y,, enthalten. Das Bedürfniß einer genauen Kenntm der zur Regelung des preußischen Militair. Gerichtsstandes
Gesetze und Verordnungen reicht also über die Grenzen des P Staates hingus, und ist daher in denjenigen Kreisen welche th direkt, theils indirekt mit dem Yin mien in Verbindung stehen ein unabweisbares Bedürfniß.
8. Juni 1864, mit den Allerhöchsten Bestimmungen vom! Mai 1j betreffend die Fiegelung der Milltair - Nechtspflege im Felde und de
Klarste hervor, daß Rußland in seinem Verfahren gegen .
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in der angeführten 6 Ordre angegebenen Verord⸗ (Staats Anzeiger vom d. Dezember 1866. scsen geseßlichen Anordnungen für einen bestimmtten Fall zu treffen, ist besonders für Nichtjuristen mit i. eiten verbunden, da die Militair⸗Strafgesetze mit dem Straf⸗ ᷣ 1. Juli 18651 in Kraft getretenen Strafgesetzbuches är en Siaaten im engsten Zusamn; enhange stehen, das⸗ cibe aber auch mit dem Strafsystem des , n, ,. für das Heer wiederum in vielen 6. erheblichen Punkten nich übereinstimmt. Für die Militair⸗Personen, welche als untersuchungsführende Of⸗ sier? oder als Richter in den Kriegs: und Standgerschten die Mi⸗ in G trafgefehe anzuwenden haben, wird als Hülfsmittel zum Ver⸗ siindniß jener Geseße und ihrer Anwendung zu benutzen sein: Der Kommentar über das Strafgesetzbuch für das sische Heer von E. Fleck, General⸗Auditeür der Armee. 1862. e Ausgabe. Zwei Theile. 4 u, 296 Seiten. Der erste Theil des Werkes, welcher die Militair⸗Strafgesetze um. aßt, enthält zunächst den Text der Gesetzbücher. Außerdem sind in unter jedem Paragraphen derselben befindlichen Kommentare alle neueren gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und die Praxis in der Handhabung derselben, insoweit sie als Allerhöchsten Orts sanctionirt su belrachten ist angegeben. . . . In dem Anhange des ersten Bandes befindet sich: ) Die Classifiegtlon der zum preußischen Heere und zur Marine ehörenden Militair⸗Personen nach ihren verschiedenen Dienst⸗ und Rangverhältnissen. V ) Die Allerhöchste Verordnung über die Disziplinar. Bestrafung in der Armee ö. 21. Oktober 1841, mit einem ausführlichen ommentar versehen. . 3) X Gesetz vom 8 April 1852, die Abänderung mehrerer Be⸗ siimmungen in den Militair⸗Strafgesetzen betreffend. ) Die Kriegs ⸗ Artikel für das preußische Heer vom 9. Dezember 1852. er zweite Theil des genannten Werkes, welcher die Strafgerichts⸗ . ne kb behandelt die Militairgerichts Verfassung und das Strafverfahren der Militairgerichte in ihrer ick igen Gestalt in vollständi⸗ J und übersichtlicher Weise. Die in diesem Theile enthaltene .
reu⸗ erlin,
onders deshalb orientirend, weil der zweite Theil des Militairstra ö .. in dem een dem Strafverfahren handelnden Titel keine voll. andige Strafprozeß⸗ Ordnung, sondern in Nücksicht auf die subsidia. rische Geltung der Kriminal⸗Srdnung von 1805 hauptsächlich nur diejenigen besonderen Prozeß ⸗Vorschriften enthält, welche durch die Verfassung und das rozeßverfahren der Militairgerichte bedingt werden.
Vei der Behandlung des Gegenstandes ist die Methode befolgt, daß nach einer dem System der Kriminal -⸗Ordnung entsprechenden FJolgeordnung die noch jetzt 8 en Bestimmungen des zwei nde beils des RWilitair - Strgfgesetzbuchs und die darguf Bezug habenden neueren gesetzlichen Vorschriften nebst den von den Militairgerichten zu befolgenden Bestimmungen der ulminal. Srdnung zufammengestellt und in den begleitenden Noten mit Erklärungen und achweisen kommentirt sind. Die in den Text auf- genommenen Bestimmungen des Milltair⸗Strafgesetzbuchs sind durch größere Schrift im Text ausgezeichnet und neben den Bestimmungen der n, Paragraph des genannten Gesetzbuchs besonders ange⸗
geben. itair⸗Gerichten
und Beseßung ilitair⸗Gerichts⸗
zu und Begnadigung in
trafsachen), der dritte stimmungen über die
Kosten in Strafsachen. . Unter den dinlagen des 2. Bandes erwähnen wir
h bas Geseß über den Belggerungezustand pom . Juni 1851
Y die Verordnungen über die Mi srair⸗Rechtspflege in Kriegszeiten
von 5. Januar und 6. Mai 1854 .
3) die Allerhöchste Ordre vom 16. Mai 1866, betreffend die Rege⸗ lung der Militair⸗Rechtsp 9 im ö und
die Anführung der wichtigsten Bestimmunge Landesgesetze uͤber die Rechtsverhältnisse der n n ü rhen in Angelegenheiten der
arkeit.
Es sind hierbei in Betrgcht gezogen;
; der Gerichtssiand der Militairpersonen;
n der allgemeinen ilitairpersonen und bürgerlichen Gerichts-
2 die Insinuation gerichtlicher Vorladungen an dieselben; 3) die w der Dienstbehörde, wenn Milltair · Personen verklagt werden; ö 4 die Vestimmungen für Prozesse, in welchen es auf die Militair⸗ Verfgssung ankommt:; ; w die Sistirung der Militair Prozesse während des Krieges; die Sportelfreiheit der Militair⸗ ersonen. die Vollstreckung der Execution en dieselben . 3. . 29. ö die privilegirten militairischen Testamente die We e ng und Regulirung des Nachlasses verstorbener güne nnn. 3 . id Ein umfangreiches alphabetisches Sagchregister zu jedem der beiden Bände des Kommentars erleichtert die Benutzung , . — Das Märzheft der Zeitschrift für preu ische Geschich te und Landes kun Fler e, vom Professor Dr. Toß, ,. Abhandlungen, und zwar 1) die »Geschichte der Stadt un
von Küstrin mit König
Inneres Arrangement
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Grafschaft Hanau unter französischer Herrschaft vom 1 Robember is6és bis 6. November 1813. In skizzirter Darstellung von Hr. B. Denhardz⸗ 2 Die Forksetzung der Ab⸗ handlung: »Die Verhandlungen des Markgra , e. ig Ferdinand und Kaisergarl V. wegen Annahme des Interims, gepflogen auf dem Reichstage zu Augsburg im Jahre 16418. Zeitgenössischer Bericht. Aus dem Geh. Staats · Archive mitgetheilt von C. Zitelmann Geh. Reg. Nath im Staats Ministerium.« Diese Fortsetzung enthält unge⸗ 6 die Hälfte des 2. Theiles des zeitgenösstschen Berlchts über jene Verhandlungen, die vom Dienstage nach Exaudi (15. Mai) bis zum Sonntag nach Corporis Ehristi 5. Juni) 1548 dgüerten, und fis dahin noch nicht durch den Druck veröffentlicht waren. — Die 3. Abhandlung, von Hr. A. Kotelmann verfaßt, sucht, unter Bezugnahme auf einen Vortrag des Geh. Archivraths hi rebel, den derfekbe über denselben Gegenstand im Januar 1365 in der Königlichen Akademie der Wissenschaften gehalten) die bisherigen Annahmen über die Söhne des Kurfürsten Friedrich Il, von Branden⸗ burg zu widerlegen. Auf Grund einer bis dahin noch nicht gedruckten Urkünde vom Jahre 1454, die hier zum ersten Male aus dem Lehns⸗ copialbuche des Königl. Geh. Staats · Archives mitgetheilt wird, gelangt der Verfasser zu dem Resultate / daß der älteste Sohn des Kurfürsten Friedrich 1I., der nach Riedel um den Anfang des Jahres 1464 von der Pest weggerafft sein soll , in den Jahren von 1452 bis 1454 ge⸗ storben sei. ie Lebenszeit des jungsten Sohnes, Erasmus wird von K. in die Jahre 1452 bis 1463 gesetzt. — Außer jenen Abhandlungen enthält dasselbe Heft verschiedene Rezensionen und unter Bibliogra⸗ uk die UÜebersicht der von November 1866 bis zum Februar 1867 erschienenen Schriften, betreffend preußische Geschichte und Landes- 3 wund schließlich die Sitzungs⸗Protokolle verschiedener hist orischer ereine.
Kassel, 12. März, (Kass. Ztg.) Die alljährliche usammen⸗ kunft der deutschen Bühnen vorstände, welche dem Cartelverein angehören, wird in diesem Jahre in der hiesigen Stadt und zwar in den Tagen des 15. 16. und 17. April stattfinden.
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
9 (Zur Pariser Aus stellung.) Ein Marine Kommando von Y. Mann wird der Kaiserlichen Ausstellungs Kommission zuge. ch Disposition derselben, zur Leitung des auf der Rettungsbootes und auch zur Beaufsichtigung
verwendet zu werden. . .
n die von der Kommission für die achten Ausgaben:
liche Bauten und
fd. St.
Unkosten aller
englische Abtheilung de
fsicht, Reinigun ͤ 6
Gesellschaft für Verbreitung als Beitrag zur arsfelde, um den
Gottes-
on hat in dem Büregu= a BHurdonnaye/ welches Auskunfts⸗Büreau für
— Um den A emeinen Industrie Aus ⸗ ription eröffnet worden. D veröffentlicht bereits eine Liste seription betheiligt haben. Kaifer Napoleon mit Kaiserin mit 5/000 Frs. bis 1600 Frs. gezeichnet. von Preußen ab eordnet — Für ö nn, n n. stä ñ . itte der Geschichte der Arbei . 6 er f g, Jury unter Vorsitz des Grafen Nieuverlerke ge⸗ Fildet worden. Die erste Sectign Werke der vorhistorischen Zeit hat hrten Lartet zum , . n, 6 ongperier's, de onserva e ik ien stfun? f für Slulpturen in Marmor, Stein, 2c. ernannt. Die dritte zl den Vorsitz führt, be⸗ : ortraits und Mi⸗
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