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und in den vormals bayerischen Gebietstheilen durch das zuständige höhere Gericht,
) im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau durch
das zuständige Hof⸗ und Appell ations ericht,
qc) im Gebiete der dormals freien Stadt rankfurt durch das Appellationsgericht, . ;
e) in den vormals r n hessischen Gebietstheilen durch das zuständige Hof⸗ und Appellationsgericht, in Homburg durch die dortige Landesregierung.
Die so beglaubigten Urkunden sind zu weiterer Be⸗ glaubigung an den ustiz⸗Minister einzusenden und werx⸗ ben von demselben an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zur Legalisation befördert. ; Bei Anträgen wegen zu beschaffender Ins inuationen ist von den zuständigen höheren Justizbẽhörden in der Art zu verfahren, daß dieselben, —
sofern es sich um eine Beförderung nach England,
Frankreich, den Riederlanden und Belgien handelt, mit dem entsprechenden Ersuchen sich direkt an die König⸗ lichen Gesandtschaften in London, Paris, im Haag und in Brüssel wenden; .
sofern aber die Beförderung nach einem anderen fremd⸗
ländischen Gebiete gewünscht wird, . dieserhalb an das Ministerium der auswärtigen Angele⸗ genhelten direkt berichten. .
3) In allen sonstigen Fällen zu erbit tender dip ho⸗ matischer Vermittelung in Justizsachen sind die be⸗ treffenden Gesuche durch die zuständigen höheren Justiz⸗ behörden an den Herrn Minister der auswärtigen Ange⸗ segenheiten mittelst Berichts direkt einzusenden. .
In Fällen, welche besonderer Beschleunigung bedürfen, ist Jedoch den Behörden, denen die Führung der Unter⸗ suchungen in Strafsachen obliegt, so wie den damit im einzelnen Falle beauftragten Beamten gestattet, sich mit ihren Anträgen auf diplomatische Vermittelung direkt an
das RMinisterium der auswärtigen Angelegenheiten zu wenden. In solchen Fällen ist gleichzeitig den zur Erwir⸗ kung der diplomatischen Vermittelung eigentlich zustän⸗ digen höheren Behörden von der erfolgten direlten Bericht⸗ erstattung und von den Gründen, welche dies Verfahren rechtfertigen, 2 zu leisten.
Y Alle entgegenstehenden Vorschriften, welche in den betref⸗ fenden neuen Landestheilen bisher gegolten haben, werden
hierdurch aufgehoben. . Berlin, den 26. Jebrugr 186. Der Justiz⸗Minister. Graf zur Lippe.
Allgemeine Verfügung vom 12. März 1867 betreffend die Bestellung von Amtö-Cautionen seitens der Beamten.
Die Gerichtsbehörden in den neu erworbenen Landestheilen
werden hierdurch benachrichtigt, daß für die Bestellung von Amts - Cautionen die in dieser Beziehung dort geltenden Bestim⸗ mungen so lange zur Anwendung zu bringen sind, bis andere Normen eingeführt sein werden. Es sind aher bei Cautions⸗ Bestellungen in jenen Landestheilen diejenigen Effelten anzu⸗ nehmen, welche dürch die dort in Geltung stehenden Vorschriften als geeignete Cautionsobjekte erklärt worden sind. Dabei sind jedoch nunmehr als inländische Staatspapiere auch die preu⸗ ßischen Staatspapiere und die Staatẽ⸗Schuld verschreibungen der⸗ jenigen Staaten an usehen, welche im vorigen Jahre in Preußen einverleibt worden sind, so daß z. B. bei Cautionsbestellungen in Kurhessen auch preürßische und hannoversche Staatspapiere angenommen werden können, insofern die Caution in inlän— dischen Staatspapieren zu hinterlegen ist.
Gleichzeitig werden die Gerichtsbehörden in den älteren Provinzen mit Bezug auf §. 1 des Gesetzes vom 21. Mai 1860, nach welchem nur inländische Staatspapiere angenommen wer⸗ den dürfen, davon in Kenntniß gesetzt, daß die Staats schuld⸗ verschreibungen der einverleibten Staaten nunmehr gleichfalls als inländische Staatspapiere anzusehen sind.
Berlin, den 12. März 1867.
Der Justiz⸗Minister. ; Graf zur Lippe.
An sämmtliche Gerichts⸗Behöͤrden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Mꝛedizinal⸗ Angelegenheiten.
Verfügung vom nungs-⸗Erhöhung der Mannschaften vom Oberfeuerwerker, Feld⸗
geruht, dom Oberfeuerwerker, allen Truppen und Formationen,
Kriegs⸗Ministerium.
Allerhöchste Ka binet s- Ordre vom 28. Februar 1867 — petreffend den Servis für die bei den General⸗Kommandos
und bei den General Inspectionen der Artillerie und des Inge⸗
nieur⸗Eorps als Registratoren fungirenden Militairs.
Nachstehende Allerhöchste Kabinets, Ordre; ; In Folge Ihres Vortrages will Ich den, bei den Ge⸗ nerat Kommandos und bei den General⸗Inspectionen der Ar⸗ tillerie und des Ingenieur ⸗ Corps als Registratoren fun⸗ girenden Militairs, um sie in Ansehung der Servis⸗Kompe⸗ lenz mit den etatsmäßigen Schreibern dieser CSommando⸗Be⸗ hörden gleichzustellen, den Servis der etatsmäßigen Feldwebel hierdurch bewilligen. . Berlin, den 28. Februar 1867.
gez) W i thelm.
(ggz) von Roon. An den Kriegs⸗Minister.
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 6. März 1867. Der Kriegs ⸗Minister. Im Auftrage: von Sto ch.
8. März 1867 — betreffend die 39.
webel, Wachtmeister ꝛc. abwärts.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst 8 bestimmen daß die zeitige Löhnung säm mtlicher Mannschaften Feldwebel, Wachtmeister 2c. abwärts bei
einschließlich der Zöglinge der Unteroffizierschulen, der Mannschaften der Invaliden⸗Institute und der Schloß⸗ Garde ⸗Eompagnie, der Feldwebel hei den Straf⸗Abthei= lungen und der halbin validen Unteroffiziere bei den Landwehr⸗Bataillonen, sowie auch der Roßärzte, Büchsen⸗ macher und Sattler.
vom 1. April d. J. ab um 15 Sgr. pro Kopf und Monat er— höht werde.
Indem das Kriegs⸗Ministerium dies zur Nachachtung be⸗
kannt macht, bemerkt es noch, daß die demnächst zur Ausgabe
elangenden Friedens Verpflegungs⸗ Etats die erhöhten Löhnung⸗
. nachweisen werden,
Berlin, den 8. März 1867. . Kriegs⸗Ministerium. von Roon.
——
Von Seiten des Ober⸗ Kommandos der Marine.
. Bekanntmachung. Das Ober⸗Kommando der Marine macht hierdurch bekannt, daß die diesjährige Prüfung der zum Eintritt in die Marine angenommenen Aspiranten in der Zeit vom 7. bis 13. April cr. staltfinden wird. Diejenigen Angemeldeten, welchen die Hu laffung zu der Eintrittsprüfung zugesagt worden ist, haben ich am 72 April er, Vormittägs 11 Uhr, bei dem Diref tor der Marine Schule zu Kiel zu melden. Zu ihrer Legitimation haben dieselben die Verfügung des. Ober. ommandos der Ma. rine, durch welche ihnen obige Zusage ertheilt worden ist, dem genannten Direktor vorzuzeigen; Berlin, den 15. März 1867. Von Seiten des Ober⸗Kommandos der Marine.
Der Chef des Stabes. Heldt, Capitain zur See.
Tages ⸗ Ordnung 14. Plenar-Sitzun des Reichstages des zr, ngen Bundes am Montag, den 18. März 1867, Vormittags 10 Uhr. ö Vorberathung im Plenum des Reichstags über den e. wurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes. J. Bu
gebiet. II. Bundesgesetzgebung.
2
Berlin, 16. März. Se. Majestäit der König ha gan it ruht: Denn Hirektor der Diskonto. dolph Hansemann zu Berlin die Erlaubniß zur
des von des Königs von Bayern Majestät ihm v
Der Maler Stübbe ist zum Assistenten des Restaurators bei der Gemälde ⸗ Galerie der Königlichen Museen ernannt worden.
Ritterkreuzes des Verdienst⸗Ordens der Bayerischen ertheilen. .
deren innigsten Wunsch, die
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Bekannt machung.
Zum Besten der Victoria National Inva iden⸗Stiftung hat der Besitzer des Kunstverlagsgeschüfts der Photographischen Ge⸗ sellschaft Herr Friedrich Werckmeister sein für die ausstellung gefertigtes, großes ö orisches Portrait ⸗ Tableau
„Erinnerung an Preußen Fele ug im Jahre 1866 = vor dessen Absendung nach Paris uns zur Verfügung gestellt.
Daffelbe ist von heute ab bis nächsten Sonnabend in dem mittleren Laden des Karstedt schen Hauses, gegenüber dem Königlichen Schlesse, an den Werderschen Mühlen, von 9 Uhr Rorgens bis 5 Uhr Nachmittags gegen ein Entrée von 5 Sgr. ausgestellt. ö
Verlin, den 11. März 1867.
Der geschäftsführende Ausschuß der Victoria ⸗ National ⸗· Invaliden ⸗ Stiftung. von Prittwitz.
Nichtamttiches. Preußen. Berlin, 16. März. Seine M ajestät der
Könlg nahmen heute die Proben zu einigen Uniforms ⸗ Ab⸗ inderungen in Augenschein, im Beisein Sr. Königlichen oheit des Kronprinzen, des Kriegsministers, des Generals v. tosch und bes General-Adjutanten Sr. Majestät des Königs, Gene⸗ rals v. Treskow. Hierguf empfingen Seine Majest ät der König die Vorträge des Kriegsministers, so wie des Militair⸗ und Civil⸗Kabinets. .
— Ihre Majestät die Königin besuchte gestern das hiesige Garnison⸗Lᷣazareth und besichtigte mit Sr. Majestät beim Könige die Königliche Telegraphen⸗Anstalt. Im König⸗ lichen Palais . ein Biner statt, und Abends beehrten beide Königliche Majestäten durch ihre Anwesenheit die Soirée im kann m n nnn U .
— Se. Königliche i der Kronprinz empfing gestern den Legationsrath von Jasmund, den Oberst von dem Knesebeck, Commandeur des 5. Pommerschen Infanterie Regiments Nr. 42, den Oberst⸗Lieutenant von Ferentheil, Commandeur des Kol⸗ bergschen Regiments, den Oberst von Grüter, Commandeur des 2. PBommerschen Ulanen⸗Regiments Nr. 9, den Probst Köllner, den Vice⸗Konful Rigler, die Großherzoglich badischen Offixziere Oberst Graf Sponneck und Hauptmann Deimling, sowie den Fammmerdirektör von Berger und stattete dem Geheimen Re⸗ gierungs⸗Rath Professor Böckh einen Gratulations-Besuch bei Gelegenheit seiner Jubiläumsfeier ab.
4 . Ofen, 14. März. Heute Vormittag 113 Uhr egte (wie das ungarische Ministerium mit Ausnahme der Minister
Andrassh und FJestetics, die schon in Wien heeidet waren, den Eid in die Hände Sr. Majestät ab. Die Eidesformel verlas der neu ernannte Unterstagts secretair Szlavy. ; . feierliche Vorstellung der Mitglieder beider Häuser. Erzbischof Bartakovies hielt ö Ansprache:
» Eiv. Kaiserliche und Königlich Apostolische Maijestät, allergnä⸗ digster Herr! Es giebt keine Sprache und keine Worte, um. n Freude den gehörigen Ausdruck zu berleihen, mit welcher wir huldi⸗ gend vor Erd. Majestat treten. Es ist dies die Freude einer Nation, ni constitutionelle Selbstständigkeit, Ew. Majestät durch Ihren allergnädigsten Entschluß zu gewähren geruhten.
Allergnädigster König! Düstere Wolten bedeckten den Horizont unseres Vaterlandes, wir kämpften mit einer unbestimmten gefahr⸗ vollen Zukunft, und siehe: die Sonne ist emporgestiegen, der Oelzweig des Friedens ist ergrünt, denn die Regentenweisheit und Gexechtig= keitsllebe Ew. Majestät hat im unzertrennlichsten Interesse des Thrones und des Vaterlandes die Ration dem Königlichen Vertrauen und sich selbst wiedergegeben. . .
Ew. Majestät werden fortleben in der dankbaren Erinnerung die⸗ ö treuen Volkes und in der Gerechtigkeit Allerhöchstihrer Thaten eben
o wie Mathias Corvinus der Gerechte. Noch unsere späten Nach⸗ kommen werden mit Pietät den Nainen jenes Königs nennen der durch weisen Entschluß das vertrauensvolle Einverstaͤndniß zwischen dem Könige und dem Volke, die Gewähr einer besseren Zukunft wie⸗ der hergestellt hat, welche, iwie wir mit Zuversicht hoffen, die Krone des h. i bald noch mehr befestigen wird.
Ew. Wajestät! Es giebt Niemanden in unserem Vaterlande / der nicht den, Segen des Himmels für diese Epoche unserer konstitutio- nellen Wiedergeburt erflehen und nicht sehnlich wünschen würde daß dieselbe für den Btongrchen ebenso wie für die Nation auf die Dauer glücklich und segenbringend sei. Gott segne den König, Gott segne das Vaterland! .
Se. Majestät erwiderten, wie folgt: »Mit Freude habe Ich den allgemeinen Wunsch des andes nach Wiederherstellung der Der s ung erfüllt, die sichere Entwicklung und. Gier n tonstitutlonelle. Staaten erheischt dit Erfüllung zweier Bedingungen: aufrichtige Anhänglichkeit an den Thron und den Monarchen ünd jenes Maß der politischen Reife, welches die konstitutionelle Freihelt praktisch ermoglicht Gerne erkenne Ich an, daß in dieser zweifachen Richtung beide Häuser des Landtages und
Pariser Welt ⸗
bereits telegraphisch in der Kürze gemeldet wurde)
die Nation auch neuestens unbestreitbare Beweise gelicsert haben. Ich zweifle sohin auch nicht, daß es Uns mit vereinten Kräften ge⸗ Ungen wird jene günstigen Erfolge zu sichern, welche Ich und mit Mir die Nation von dem gegenwärtigen Regierungssysteme für das Land . 5 2 6 .
. eichwie aher überzeugt bin, daß Mein geliebtes König⸗ reich Ungarn, dne unerschütterliche Stütze des Ireen und air Monarchie sein werde, ebenso lebhaft wünsche Ich auch, daß die Ration die Ueberzeugung bewahren möge, wiengch dieselbe in Mir den treuesten Hüter der territorialen Integrität des Königreichs Ungarn und der konstitutionellen Freiheit keen finden wird.
Versichern Sie übrigens die landtäglich versammelten Stände und Rerircter Meiner waͤrmsten Zuneigung und Königlichen Gnade.
Schweiz. Bern, 13. März. (Köln. Ztg) In seiner letzten Sitzung hat sich der Bu ndesrath uf ö. Frage der künftigen Organisation der schweizerischen 3 in Deutschland beschäftigt, von ihrer definitiven Beantwortung jedoch vorläufig noch abstrahirt, weil bei den in Folge der letz ten Ereignisse dort eingetretenen politischen Verhältnissen auch die dortige diplomiatische Vertretung der Schweiz, wie z. B. durch Creirung eines Gesandtschaftspostens in Berlin, neu zu regeln ist. Sobald die Bundes ⸗Versammlung ihren diesfä igen Be⸗ schluß gefaßt haben wird, wird auf die Konsulatsfrage urück⸗ gekommen werden. Für einstweilen soll nur der en far. posten in Leipzig, der durch den Tod seines seitherigen Inhabers,
des Herrn Hirzel⸗Lampe, erledigt worden ist, wieder besetzt wer⸗
den, zu welchem Zwecke das Handels und Zoll-⸗Departement beauftragt wurde, passende Persönlichkeiten in Vorschlag zu bringen. — In Lu gano ist in diesem Augenblick die Konferenz versammelt, welche über die Vertheilung der an die Schweiz gefallenen Güter des Bisthums Conio unter die Kantone Tessin ünd Graubünden zu entscheiden hat.
Belgien. Brüssel, 13. März. Der Senat beschäftigt sich mit dem Gesetze gegen die trügerischen Umtriebe 89 * Wahlen, und dieser Gegenstand wird von der Opposition be⸗ nutzt, so daß die Diskusston nur mit der größten Langsamleit vorschreitet; bei jedem Artikel des Gesetzes werden immer wieder dieselben Einwürfe erhoben. In der Kammer der Repräsen⸗ tanten erklärte der Kriegsminister, daß das derselben vorgelegte Budget für 1867, nur als ein provisorisches zu betrachten sei, da die Entscheidungen der für die Armee⸗Reorganisation ein- er ten gemischten Kommission dasselbe nothwendig modifiziren
Die Kgl. Akademie, welche im Jahre 1845 reorganisirt wurde erhielt damals u. A. den Auftrag, . der be⸗ rühmten Belgier zu verfassen. Jetzt ist der erste Band dieses Werkes vollendet, und eine Kommisfion derselben, welche damit beauftragt war, hat ihn vorgestern dem Könige überreicht. Herr Quetelet hielt dabei die Anrede, da der Präsident der Kommission und Leiter des Werkes, Herr de Saint Genois, er⸗ krankt ist. Die Summe, welche der König der Mannschaft des Transportschiffes Rhone« als Gratificatisn zugedacht il und deren Annahine abgelehnt worden, ist jetzt den Verwunde⸗ ten vom belgisch⸗mexikanischen Corps zugewandt worden. Die »Rhone« ist gestern wieder abgefahren.
Großbritannien und Irland. London, 13. März. Ihre Majestät die Kö nig in kam im Laufe des gestrigen 2a von Windsor zu einem Besuche ihrer Schwiegertochter nach Marlborough House.
R Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz ist mit Gefolge hier eingetroffen und hat ihren Aufenthalt im St. James⸗Palaste genommen. .
= Das rauhe Wetter der letzten Tage hat einen der älte⸗ sten Veteranen der englischen Armee, General Cosmo Gordon, im 90. Jahre seines Alters und, vom Datum seines Eintrittes an gerechnet, im Jö5. Dienstjahre hinweggenommen.
Aus Irland wird mitgetheilt, daß Verhaftungen während der letzten Tage in Dublin wie in der Provinz in ziemlich beträchtlicher Anzahl vorgenommen. In Dundalk wurden sieben Mann von dem Liverpooler Dampfer ergriffen, und in Belfast drei Personen, als Fenier verdächtig, ins Gefängniß gebracht. Spezialkonstabler sind neuerdings an mehreren Orten vereidet, sowie die insetzung von drei Spezial⸗Kommissionen unter dem Vorsitze von zwei Richtern angegrdnet worden, um die Prozesse J die bei den letzten Vorfällen Betheiligten sofort zu er⸗ edigen. .
In der gestrigen Sitzung des Qb er hau ses brachte Lord Red eine Bill ein des Inhalts, daß bis . 1 Au 9 ö Viel. bahneompagnie von einzelnen Gläubigern ein 6 angestrengt wer⸗ den foll, weil solch ein Verfahren dem Publikum und der Gläubiger⸗ Nasse zum Schaden gereichen muß, Wenn die im andern Hause schwebende Untersuchung über das Eisenbahnwesen bis zum 1. August kein Nesultat gehabt hat, soll das beantragte Gesetz erneuert oder durch ein anderes modifizirt werden. Die erste Lesung wurde genehmigt
Im Un terhause brachte Ewart eine Bill ein, welche die Uni- versiläten Oxford und Cambridge jedem Studirenden zugänglich machen