1867 / 74 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Finanz⸗ Ministerium.

Der bisherige Gerichts Actuarius Bötticher ist zum Buch— halter bei der Haupt⸗Buchhalterei des Finanz ⸗Ministeriums er⸗ nannt worden. =

Dem Medailleur Emil Weigand ist die zweite Münz⸗ Medailleur⸗Stelle bei der hiesigen Münze verliehen worden.

Von Seiten des Ober tsmmandos der Marne.

S. M. S. „Niobe hat, von Puerto Espanna auf Tai.

nidad kommend, Aux Cayes (Haytih und Port au Prince be⸗

rührt und ist am 24. v. Mts. auf der Rhede von Port Royal

amaica) angekommen. Von dort aus sollte in den ersten en dieses Monats die Rückreise nach Europa angetreten werden.

Berlin, den 25. März 1867.

Breußische Bank. . Bekanntmachung.

Die diesjährige ordentliche General⸗Versanimlung der Meist⸗ betheiligten der Preußischen Bank wird auf Mittwoch, den 27. . dieses Jahres, Nachmittags 53 Uhr, hier— durch einberufen, um für das Jahr 1866 den r, ,. Bericht und den Jahres⸗-Abschluß nebst der Nachricht über bie Dividende zu empfangen und die für den Central ⸗Ausschuß nöthigen Wahlen vorzunehmen (Bank -Ordnung vom 5. Oktober e. 62. 65. 67. 68. 9 und Gesetz Sammlung 1857

eite ö Die . findet im hiesigen Bankgebäude statt. Die Meistbetheiligten werden zu derselben durch besondere, der Post zu übergebende Anschreiben eingeladen. .

Berlin, den 18. Februar 1867.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. hg der Preußischen Bank. raf von Itzenplitz.

Wochen- Uebersicht der vom 23. März 1867. c va. ĩ H Geprägtes Geld und Barren Thlr. 80, 850, 9000 ö Kassen⸗ e,, , e, Privatbanknoten ö. gn assenscheine ...... * 2 440,000

. 58, 803 65) Staatsvapiere, verschiedene Forderungen

*

Thlr. 116682000 19/409 066

und Activa. ; Banknoten im unmlauß 8

3, 165/000

Rotth. von Koenen.

Berlin, 26. März. Seine Majestät der König hab , . geruht: Dem Geheimen Bergrath, 7 3 e r n m, , 8 üßland Majestät ihm verliehenen St. = Ordens zweiter Klasse mit der one zu nn, dn

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Marz. Se Majestät der Een C nchen heute Moigch nil e risch Hane r unter enen die des Generals von Tümpling, kommandirenben Ge— nergls des 6. rm er, entgegen, nahmen hierauf kavalle- , Aub rüstungs ⸗St ö in Augenschein, empfingen Se.

86. Hoheit den G ßherzog von Baden, und nahmen

den Vortrag des Militair bin egen.

Gesandten Ihrer t der Königin von Spanien und! Herzoglich braunschweigischen MinisterResidenten han ö suchte Antritts - Audienz. Im Königlichen Palais fam! größeres Diner für die hier anwesenden Fürstlichen Gãste s gdm Kronprinzlichen Palais desenirten gestein! Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin Baheh, die Fürstlichen Herrschaäften von Hohenzollern? mn! Erbhrinz von Reuß. Se. Kön gliche Hoheit der Kronpign mp sing den General-Lieutenant Hann von Weihern, den 9 zu Limburg ⸗Stirum, den Unter Staats- Serretait de R en Aber-Bürgermeister Geheimen Regierungs⸗Rath Kinn den Negierungs ⸗Präsidenten Freiherrn? von Nordensiycht n gin ts Abends Se. Hoheit den Herzog von Coburg n Fisenbahn.

= Bei Verleihung des hohen Annunziaten-Ordens h Se. Majestät der König von Italien an r chr n, schreiben an den Präsidenten des Staats ⸗Ministeriunmns, Gh von Bismarck-⸗Schönhgusen, gerichtet:

Monsieur le Comte Othon de k Au moment la réunion de la Vèénitie à Pltalie vient couronner les résultats de alliance durable conelue entre Gouvernement de Sa Majestè le Roi de Prusse et le mien. tiens à Vous donner un nouveau gage de mon estime; d dèsire en méme temps de Vous témoigner combien Jappri⸗ les titres que Vous avez acquis à la gratitude des deux natig bar la part eminente que Vous avez prise à accomplissem de Locuvre glorieusement conduite par Sa Majestè le Guillaume Ler, votre Auguste Souverain. En consèquener. viens de Vous nommer Chevalier de mon Ordre Supreme la tres-sainte Annonciade, et je charge Mon Ministre Secret d'Etat pour les affaires étrangères de Vous em transmeh les insignes. Jaime consacrèr, par- cette marque ceclati de mes sentiments, la place que Pitalie Vous donne dans Souxenirs qui lui seront toujours chers et prècieux; en so/̊¶eabꝙDTWwuuQCeauunuu“aurauauiaauavÆEuuu: prix que att ä Vous voir eontinuer à raffermir les rapports intsmes oum entre Italie et la Prusse par des 6évènements si mémorahh Sur ee je prie Dien qu'll vous ait, Monsieur le Comte Bismarck -Schoenhausen, en Sa sainte et digne garde.

Ihre g die Königin ertheilte gestern

Florence, le 13 Janvier 1867. . Victor Emanuel.

Visconti Venost

Die heutige (19) Sitzung des Reich Stags des Not deutschen Bundes wurße von dem Präsid, i 8 . 6 Prässidenten 10 l

nwesend die Reichstagskommissarien: der Vorsitzende selben Graf von Bismarck Schönhausen, . kt Sapigny, Freiherr von der Heydt, Herr von R obn, G . Eulenburg, Geheimer Rath von Liebe, Staaten etzell, Senator Kirchenp aur, Ministerresident Dr. Kr ger, Geh. Fingnz⸗Rath von Thüm mel, Geh. Legationsth Hofmann, Staatsminister von Krosigk, Sta atsminis von Watzdorf, Staagtsminister von Oheimb.

Neu eingetreten sind die Abgeordneten: von Denz ven Rauchhgupt und von Forcken beck. Her Präs eröffnete der Versammlung, daß der Reichstags⸗Kommissatl Graf von Itzenplitz dem Haufe einige Uebersichten des über Not deutschland ausgespannten Telegraphennetzes zur Verfügung stellt habe. Ueber den von den Abgeordneten Ausfeld und g gosseß. jn 8 6. ie n. geh elfen Antrag, well

z n v. Unru agdeburg) befürwortet w soll k t e ,, 9. ö j

einigen geschäftlichen Mittheilungen sei ded N 2. aus ö die Ta , Fra t

erathung im Plenum des Reichstages über den wurf der e n nn, des Norddeutschen ng, Spezialdeba über die Abschnitte ii., IV. und V., Bun desr4th, Bunde libitum und Reichstag zunaͤchst über Art. 5. Dis

Il aßgabe der Vo z 3 öh

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Anhall J M kippt

53 2 Abänderungsvorschläge vor. Seitens der Abgg. Br ae n ge, 9. Mich

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welche in dem Artikel 6 die Berufung auf den ehemaligen

b, . g befeitigt haben wollen. ier ee. 6 v. Bockum ⸗Dolffs, dessen Antrag

tet: Der Reichstag wolle beschließen, den Artikel 6 wie folgt

iu fan,, Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mit- glieder des Bundes, von welchen

u. s. w. Stimmen führt. Die Diskussion über Art. 6 wurde von dem Abg. Haber⸗

öffnet. Er befürwortete die Annahme des Art. 6. ning off word e, von Bockum-Dolffs und Braun Wiesbaden) empfahlen ihre Zusatz anträge. Der Abg. von Vincke Hagen) sprach egen die letztern. Her Vorsitzende der Reichs tags⸗Kommissarien Graf von zismarck-⸗Schönhausen erklärte; . Jede Stimmwertheilung dieser Art hat nothwendig etwas zillfürliches. Sie so einzurichten, etwa wie im Reichstage, a die Bevölkerung maßgebend wäre, ist hier natürlich eine nmöglichkeit. Es würde dann auf Preußen eine solche Mg⸗ vrität fallen, daß die übrigen Regierungen 6 kein Interesse sitten, sich daneben vertreten zu lassen. Es hat also nothwen⸗ ig ein Stimmpverhältniß gewählt werden müssen, welches eine hajorität außerhalb der preußischen Vota züläßt. Die hier orllegende Vertheilung hat einen, ganz außerordentlichen Borzug, der namentlich, jemehr Spielraum der Willkür ge⸗ soten ist, um so schwerer ins Gewicht fällt, nämlich snjenigen, daß die Regierungen sich darüber geeinigt hben, was für einen andern nicht so leicht zu erreichen sein birb. Warum haben sie sich darüber geeinigt, meine Herren? veil hier eine zwar auch willkürliche Vertheilung vorliegt, die ber 50 Jahre alt ist, und an die man sich 50 Jahre lang ge— döhnt hat. Es hat in den Wünschen der Regierungen gelegen, diesen Motiven gerade Ausdruck gegeben werde, 9 sie eshalb, weil dieses Stimmwverhältniß ein hergehrachtes ist, schon n rechtlicher Geltung bestanden hat, ihm beigetreten sind, nicht zber deshalb, weil sie hierin gerade eine richtige Vertheilung ach Macht, Einfluß und Bevölkerung gesehen hätten, Vir legen zarauf Werth, daß dieser, wie der Herr Vorredner bereits bemerkte, sedenfalls unschädliche Zusatz beibehalten werde. Daß daraus eine ubsidiaire Geltung cd früheren Bundesrechts deducirt werden sönnte, muß ich entschieden in Abrede stellen. Gerade wenn 6s hier nicht ausdrücklich erwähnt und dennoch genau die Stimmzahl des früheren Bundes⸗Plenums gewählt wäre, znnte maͤn eher auf die Vermuthung kommen, daß im Allge⸗ einen das frühere Recht eine gewisse subsidiaire Bedeutung haben solle. Aber gerade weil es hier und nirgends wieder nusnahmsweise angezogen ist, fehlt dieser Vermuthung jeder . der Absti ogen die Abgeordneten Braun or der Abstimmung z Wiesbaden) und In n gu e orf ihre erwähnten Zusatz⸗ Anträge zurück. Bei der Abstimmung wurde der Art. 6 un⸗ verändert mit gro er , ,, die Diskussion über Art. 7) 4 Ee fe g e , enn kann so viel Pera me gtiß⸗ zum Bunde srath ernennen, wie es Stimmen hat; doch kann die Ge— sammtheit der zuständigen Stimmen nur einheitlich abgegeben werden. Nicht vertretene oder nicht instruirte Stimmen werden nicht gezählt. Jedes Bundesglied ist befugt Vorschläge zu machen? und in Vortrag zu bringen, und das Präsidium ist ver⸗ pflichtet, dieselben der Berathung zu übergeben. Die dee , über Verfassungs⸗Veränderungen, w zwei Vrittel de . 35 Stimmengleichheit giebt die Präsidial- timme den Ausschlag.“ ö ; 26 Zu a. * gurden zwei Zusatzanträge eingereicht, und war von den Abg. Lasker und 23 J. Das Amendement Lasker lautet:

Der Reichstag wolle beschließen:

sh t g Lina 2 die Worte: »mit Ausnahmes bis »erfordern« zu streichen. . ö de

b) mi [ Amendement a. für untrennbar zu erklären, i a, Artikel an den Schluß der Verfassung zu ., Art. Veränderungen der Verfasfung erfolgen im Wege

der Gesetzgebung, jedoch ist zu den elben im Bundesrathe

eine Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen

erforderlich. Il. Das Amendement sn.

ichstag wolle beschließen: zen Th f oc a . Amendements wie folgt zu

fassen: dera ng erfolgen im Wege der Art. Veränderungen der Verfassu 2 e Ine he

Gese ̃ ist zu denselben im 4 ee n. und im Reichstage eine 22 von zwei Britteln der in geseßlicher Anzahl (Art. 2) anwesenden

ti rlich. un r T n betheiligten sich die Abg.: Scherer, der

Preußen 17, Sachsen 4

egen die Amendements; Windthorst, der für das Amen nent Kratz sprach; La gter der seinen Antrag empfahl, und Kra 9 der jsein Amendenment befürwortete. ie Abstimmung ergab folgendes Resultat:

I Alin. 1, des Art. S wurde mit großer Majorität ange⸗ nommen; ; das Amendement 3 wurde abgelehnt;

e

37 das Amendement Las ker wurde angenommen;

Alin. 2, ohne die in Folge des Amendements Lasker wegfallenden Worte, wurde angenommen;

5) mit dem Amendement Lasker wurde demnächst der ganze Art. 7 angenommen.

Es folgte die 5 83. it 8; dieser lautet:

rtti te .

Der Bundesrath bildet aus seiner Mitte dauernde Ausschüsse 1 für das Landheer und die Festungen, 2) für das Seewesen, 3) für Zoll⸗ und Steuerwesen, 4 für Handel und Verkehr, 5) für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, 9 ür Du im n 7) für Rechnungswesen

In jedem dieser diu gschusse werden außer dem Präsidium minde⸗ stens zwei Bundesstaaten vertreten sein, und führt innerhalb dersel⸗ ben jeder Staat nur eine Stimme. Die Mitglieder der Ausschüsse zu 1 und 2 werden von dem Bundes⸗Feldherrn ernannt, die der übri⸗ gen von dem Bundesrathe gewählt. Die Zusammensetzung dieser Ausschüsse ist für jede Session des Bundesrathes resp. mit jedem Jahre zu erneuern, wobei die ausscheidenden Mitglieder wieder wählbar sind. Den Ausschüssen werden die zu ihren Arbeiten nöthigen Beamten zur ee, . gestell:. . . .

n der Diskussion über diesen Artikel, den die Ab⸗ geordneten Ausfeld und Genofsfen ganz gestrichen haben wollen, und zu dem der Abg. Zacharige den Abänderungs⸗ vorschlag eingebracht statt von dem Bundes⸗Feldherxn, vielmehr von dem Bundes präsidinm zu setzen bethei⸗ ligten sich die Abgg. Bouneß, Twesten, Rée, v. Bennig⸗ sen, Aus feld und v. Hammerstein. .

Der letztgenannte Abgeordnete wünschte über einige Stellen des Art. 8 eine Erläuterung, welche der Vorsitzende der Reichs⸗ tags⸗Kommissarien dahin gab: ;

Was den Ausdruck dauernde anbelangt, so ist derselbe da⸗ hin gemeint gewesen, daß dies nicht 2. sein sollen, die Einmal ad hoe zu einem bestimmten Zweck gewählt werden, sondern solche Ausschüsse, welche stets existiren sollen. Ob sie immer versammelt sein sollen, ob sie auch dann in Thä⸗ tigkeit sein sollen, wenn der Bundesrgth nicht versammelt ist, hängt von den Beschlüssen des Bundesrathes ab und von der Bedürfnißfrage. Der Bundesrath kann sehr wohl das Bedürfniß haben, daß langwierige vorbereitende Ar⸗ beiten, die aus diesen Ausschüssen hervorgehen, erledigt werden, ehe er in seiner vollen Anzahl zusammentritt, nament⸗ lich da die Mitglieder des Bundestages möglicherweise auch in ihrer engeren Heimath Geschäfte von Wichtigkeit haben können so daß man mit ihrer Zeit sparsam umgehe. Es ist da fakultativ je nach den Beschlüssen des Bundesraths. Ich glaube nicht, daß irgend wie eine formale Handhabe dazu gegeben sei, daß sich ein Ausschuß versammelte gegen den Beschluß des Bundes rathes, und das Präsidium nimmt nicht das Recht in Anspruch, diese Ausschüsse auf eigene Hand ohne den Willen des Bundesrathes zu berufen und tagen zu lassen. K

Wenn der Herr Vorredner eine Deutlichkeit in den Aus⸗ drücken ad 2 und 4 »Seewesen und Handel und Verkehr- ver⸗ mißt hat, so e,. ich, hätte er sich die Frage schon selbst aus dem späteren Satz beantworten können, welcher sagt, daß die Mit- glieder dieser beiden Ausschüsse zu 1 u. 2 von dem Bundesfeldherrn ernannt werden. Ich glaube, der Herr Vorredner hat das auch selbst gefühlt, daß damit Nr. 2 deklarirt sei, daß es die Kriegs⸗ marine sein soll. Daß zwischen der Kriegsmarine und den⸗ jenigen Behörden, die sich die Ppkeg für Handel und Verkehr angelegen sein lassen, also auch die Seeschifffahrt des Handels, viele Berührungspunkte und gemeinsame eschãfts objekte vor- liegen, das erweist sich in jedem Einzelstaate aus den B rungen zwischen Handels und Marine⸗Ministerium, un ich glaube, wir sind hier nicht versammelt, um die Geschäfts= Ordnung des Bundesrathes und seiner Ausschüsse schon zu be⸗ rathen. . bi g ferner den Aenderungsantrag betrifft, statt ⸗undes⸗ Feldherr Bundes ⸗Präsidium ; zu setzen, so halte ich denfelben für einen vollständig müßigen, für einen von denen, die, ich will nicht sagen, darauf berechnet sind, aber keinen anderen Erfolg haben, als uns unsere Zeit mit müßigen Fragen verlieren zu lassen, besonders wenn länger eden gehalten werden. Der desensive Charakter unseres Gesammtbündnisses wird nicht durch solche kleine Worte beeinträchtigt, und

. Staaten, die ein Urtheil darüber fällen, haben nicht die Gewohnheit der Sylben⸗ stecherei.