1867 / 77 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Reichstage geäußerten Wunsches kürlicher Verzicht auf das, was man

kel 24 folgendermäßen zu fassen:

Amendement Baumstark. Gneist. zu häufige Wahlen würden beim Volke das Gefühl der Wich- tigkeit der Wahlen abstumpfen, und erklärte sich für eine Verlängerung der Legislaturperiode des Reichstags. Nachdem ein auf Schluß der Debatte gestellter Antrag ab⸗ wir gelehnt worden, ergriff das Wort der Abg. Lasker; derselbe wendete sich gegen die Ausführungen des Abg. v. Vincke (Ha⸗ gen und gegen die auf eine Verlängerung der Legislatur⸗ periode abzielenden Amendements.

längerung der Legislaturperiode des Reichstags; sie sei schon deshälb nothwendig, weil ein Oberhaus nicht neben dem Reichs— tage bestehe. .

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Rücksicht entbinden wollte. Es kann ja sein, daß sie schweigen will, und jedes Schweigen hat immer etwas von dem, welches zuzustimmen scheint, wenn man wirklich dabei sitzt.

Aber ich kann mir nur sehr wenig Fälle der Art denken, wo die Regierungen darüber einig sein sollten, trotz des voni ĩ nicht zu kommen. Das sähe ganz so aus, wie muthwilliges Händelsuchen, wie ein will⸗ i dem Reichstage ge⸗ genüber vertreten muß. Sollte die Bestimmung angenoin⸗ men werden, so müßte ich doch jedenfalls wünschen, daß doch irgend eine lacultas sulstituendi für den Reichskanzler hinzugefügt würde, damit die Verpflichtung nicht auf dieser einen Person, die doch immer von Fleisch und Blut ist, allein lastet, die unter Umständen bei dem besten Willen außer Stande sein kann, ihr zu genügen.

Der Abg. Braun (Wiesbaden) schlug nunmehr vor, in seinem Amendement hinter den Worten des Bundeskanzlers noch einzuschalten, oder eines Stellvertreters desselben.

Der Abg. Scherer sprach für das Amendement Baumstark und gegen das Amendement Lasker.

Der Abg. Rewitzer erklärte: der Reichstag müsse das Recht der Petition, der Adresse und der Beschwerdeführung haben. Der Abg. v. Vincke (Hagen) sprach gegen das Amende⸗ ment Braun und gegen das Unteramendement Aßmann. Das Haus schritt zur Abstimmung.

I) Der erste Theil des Amendements Lasker von den Wor— ten »der Reichstag hat das Recht« bis »Thatsachen« wurde mit 134 gegen 126 Stimmen abgelehnt.

2) Der zweite Theil des Amende ments Lasker von den Worten »Thatsachen durch Vernehmung« bis »zu beauf— 3 wurde mit 135 gegen 124 Stimmen abgelehnt.

3) Das Amendement Braun wurde mit 136 gegen 120 Stimmen in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

4 Das Amendement Aßmann wurde abgelehnt. 5) Das Amendentent Baumstark wurde angenommen.

Durch die Annahme des Amendements Baumstark erledigte

sich die Regierungsvorlage, über das Amendement Ausfeld wurde nicht abgestimmt, weil es vor der Abstimmung zurück—

gezogen wurde. Es folgte die Diskussion über Art. 24: Die Legislatur⸗Periode des Reichstages dauert drei Jahre. Zur Auflösung des Reichstages während derselben ist ein Beschluß des Bundesrathes unter Zustimmung des Präsidiums erforderlich. Zu diesem Artikel liegen folgende Zusatzanträge vor: Amen dement Ausfeld:

zu Eulth Schwer

gelehnt.

Ueber das Amendement Baumstark schritt das Haus jn namentlchen Abstimmung. (Schluß des Blattes) in

Kiel, 2. März. Wie die »Kiel. Ztg.“ erfährt definitive Einreihung des schleswig⸗- holsteinischen . wesens in das preußische stattgefunden. „Ton dern, 28. März. (H. N Zur Einleitung der ben sichtigten Trennung der Justiz von der Verwaltung ist ze Kammergerichtsrath Krüger gestern hier eingetroffen und helt wieder nach Hadersleben abgereist. Er hatte sich über die h sigen Justizverhaͤltnisse zu instruiren.

Emden, 27. März. (N. Hann. Ztg.) Gestern fand alf dem hiesigen Rathhause die Prüfung der einjährigen Freiwil ligen statt. Etwa 26 Personen hatten sich eingeskellt, wobon der weitaus größte Theil, etwa 100, den Berechtigungsschein en

hielten. . Dresden, 28. März. (Dr. J.) Ihre Majesti

. Sachsen; die Königin Marie ist heute früh über Chemnitz und Schwa—

zenberg nach Karlsbad gereist, zum Befuch bei Höchstis Sch rester, der in Karlsbad weilenden Frau en Sophie. Die Abwesenheit Ihrer Majestät dürfte etwa vie, zehn Tage währen. Coburg, 27. März. Das heutige Regierungsblatt ver öffentlicht das neue Gemein de-Gesetz und das Gesch üb die Heimgthsverhältnisse für das Herzogthum Coburg. Hessen. Darnistadt, 27. März. (Fr. J) Daß Er, kennt niß des Großherzogl. Oberkriegsgerichts Regen mehrett Offiziere und einen Militairarzt wegen deren Verhaltens in vorjährigen Feldzug lautet auf 1 bis 4monatliche Festun haft. Dem Vernehmen nach ist solches von dem Kriegsherrn in (Darmst. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Groß herzo

hat heute Mittag üm 12 Uhr dem bisher an dem Großherzo⸗ lichen Hofe beglaubigten Großherzoglich badenschen außerorden— lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Gch. . von Mohl, die nachgesuchte Abschieds-Audienz erthellt un unmittelbar darauf seinen Nachfolger, den Großherzoglich baden

Der Reichstag wolle beschließen: den zweiten Satz des Art. 24 so zu fassen: Das Bundespräsidium ist berechtigt, den Reichstag noch vor Ablauf dieses Zeitraums aufzulösen.

Il. Amendement Graf v. Bassewitz:

Der Reichstag wolle beschließen: den ersten Satz des Artikels

24 folgendermaßen zu fassen: Die Legislatur-⸗Periode des Reichstags nen Besitzer in allen Gemeinden in diesen Ta

dauert sechs Jahre.

III. Amendement Baumstark:

schen Geh. Legations-Rath von Pfeuffer, behufs der lleber gabe seiner Kreditive empfangen. Mainz, 27. März. (Fr. J) Die Auszahlung der Ent schädigungsgelder für die in den Schußlinien der Festungswäll im vergangenen Sommer gefällten Bäume ist an die hetroft⸗ gen erfolgt.

Württemberg. Stuttgart, 28. März. W. T. B

; er stq r ' M ß er S Rrogaier ; w Der Reichstag wolle beschließen: den ersten Satz des Arti⸗ ö

Die Legislatur⸗Periode des Reichstags dauert fünf Jahre. V. Amendement von Unruh: Der Reichstag wolle

beschließen; hinter Art. 24 (oder an sonst geeigneter Stelle) als neue Artikel einzuschalten:

Art. Im Falle der Auflösung des Reichstages müssen innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen nach derselben die Wähler und innerhalb eines Zeitraumes von 90 Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden.

Art. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Ver⸗ tagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und wah rend derselben Session nicht wiederholt werden.

Die Diskussion über Art. 24 eröffnete der Abg. Miquel.

Er sprach gegen die Amendements Graf v. Bassewitz nd Baum tart; er wunschte die Bestimmung des Entwurfs (dreijährige Legislaturperiode) Solms sprach für das Amendement Graf Baͤssewitz. Der Abgeordnete Fries befürwortete das Amendement v. Unruh.

aufrecht erhalten. Der Abg. Fürst zu

Der Abgeordnete von Vincke (Hagen) erklärte sich für das Gegen das letztere sprach der Abg. Der Abg. Graf Schwerin sprach die Ansicht aus:

Der Abg. Graf zu Eulenburg sprach für eine Ver—⸗

lage des preußisch⸗-württembergischen Bündnißvertrages zur Ge nehmigung und nicht blos zur Kenntnißnahme verlangt.

Baer. München, 27. März. (Bayer. Jig.) Dt

Staatsminister der Justiz, Herr von Bomhard, hat auf sein Ansuchen von Sr Majestäb dem Könige einen mehrtägigen Urlaub erhalten und heute angetreten.

Für die Dauer der

Beurlaubung hat der Königliche Staatsrath i. o. D., Herr von

Fischer, die Leitung der Geschäfte des Justizministerlums übe

nommen.

Oesten reich. Pesth, 227. März. »Hirnök« meldet: DR

ungarische Dampfschifsfahrtsgesellschaft habe die Erlaubniß er halten, ihren Betrieb auf die ganze Donau auszudehnen und zu diesem Zwecke ihr Actienkapital auf eine Million Gulden zu erhöhen.

In der heutigen Sitzung der Deputir tentafel bringt

die äußerste Linke zwei Gesetzentwürfe, bezüglich Unterstützunp

und Verwendung der ehenialigen Honveds und betreffs der Heimkehr der Emigranten, ein. gelegt und seiner Zeit auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Entwürfe werden in Dru

In der heutigen Fortsetzung der Generaälkebatte über dab

Elaborat der 67er-K mmission sprachen zehn Redner, daruntet

bei allgemeiner Aufmerkjsamteit und oft von Beifall unter, brochen Justizminister Horvath, der seine Rede mit den Worten schloß: »Durch die Annahme des Majoritäͤtselaborates verlieren

wohl vielleicht an Illusionen, gewinnen aber in

Wirklichkeit. «

Großhritannien und

ein aufmerksar

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s Studium schenken werde. Die spanische Regierung zie . Stanley nr, nachgewiesen worden, sich in hae, gelegenheit über alles internationale Recht mit Leichtfertigkeit dieser esetzt, und Ihrer Majestät Regierung könne ihre Unterthanen inne s h, einer solchen Behandlung unterwerfen lassen. Lord Derby . abe die Papiere so eben erhalten und wolle sie ohne Weiteres na pen Tisch legen. Der Marquis Clanricarde zeigt darauf seine )

Motion auf den nächsten Montag an.

ause erklärte gestern Lord Stanley auf Befragen: ͤ J. 6 war Ihrer Majestät Regierung in Korrespondenz 6. Regierung von Portugal, um einen neuen Handelsvertrag nil . den beiden Ländern zu Stande zu bringen. Leider hat diese pin d un sich zerschlagen. Die portugiesische Regierung bestand uten n, Bedingung, welche praktisch die Wirkung gehabt baben würde, uuf r erendung der Alkoholprobe auf fremde Weine ganz abzuschaffen. . verlangte, daß portugiesische Weine zu dem niedrigsten von irgend Sie n freniden Wein erhobenen Zollsaßz in englische Häfen zugelassen . sollen. Die Frage wurde vom Schatzkanzler; dem Prä⸗ i,. des Handelsamtes und mir mit dem Beistande der Hh rensten Zoll. und Accisebeamten sorgfältig untersucht, und wir 6 nothJedrungen zu dem Schluß, daß ein gleichmäßiger Zollsatz 3. alle Weinsorten nicht nur den Staatseinnahmen einen erheblichen aun ligen Verlust den freilich die steigende Consumtion später uh machen könnte verursachen, sondern auch die unerlaubte Destit⸗ . in einem für die Aceise gefährlichen Grade begünstigen würde. r wollten uns dazu verstehen, den höheren Zoll ein wenig zu . difiziren, aber mit einem so geringen Zugestaͤndniß war die portu⸗ giesische Regierung nicht zufrieden, und so ging die Unterhand ung zu Ende. Die Korrespondenz kann ohne Bedenken vorgelegt werden, Die vertagte Debatte über die zweite Lesung der Reform; bill wird von Butler-Johnstone wieder aufgenonmen., Sir Roundell⸗Palmer (Solicitor⸗General unter der liberalen Regie⸗ rung) hatte schon Tags zuvor erwartet, daß die. Regierung das Doppelstimmrecht über Bord werfen werde. Gleichviel ob sie es nan thue oder nicht, jedenfalls werde es die ursprüngliche Tendenz der Maßregel charakterisiren und als Warnung vor den Absichten . FRiegieruͤng im Gedächtniß des Hauses bleiben. Der Attorn y⸗ 4 = neral sagt zur Vertheidigung der Bill, daß die Schwierigkeiten, Die man gegen sie heraufbeschworen habe, nicht wirklich , . seien, oder leicht hinweggeräumt werden könnten,. Das Fgogir⸗ Stimmrecht halte er für weit schwerer, ausführbar ] als 9 gend eine in der Bill enthaltene Bestimmung und ö. . die sogenannten Phantasiestimmrechte. Sir F. Ero ßl ey ist , , . ö. Lefung, da er hofft, daß die Regierung die ihr vorzuschlagenden men duungln annehmen werde. P. Wyndham protestit gegen die Taktit der Regierung, Vorschläge zu machen um sie später wieder , ,, . Ehe das Haus in Comitè gehe müsse der Schatzkanzler ausdrücklich er 9, an welchen Punkten feiner Bill er festhalten und welche er opfern 9 ö Rach einigen Worten Powell's über das Voppelstin imrecht erh , sich Bright und erinnert das Haus, daß die Neormfrage, dieles 6. vorzugsweise eine Frage des Arbeiterstandes und in sofern zie dringen de Frage der Session sei. Auf den ersten Blick biete die Bill . e f Lenfusermäßigung in Grafschaften und Burgflecken, aber n Wahrhei würde sie in den Burgflecken nicht mehr als 118006 Hern n zu Wahlern erheben; d. h. ungefähr so viele, wie wenn der Census auf 8 Pfd. festgestellt wäre. Und das wolle man Haushaltstimmrecht nennen? Die Regierung wiederhole eben . den Feblgr von 1832 und schließe den Arbeiterstand von Neuem vom Stimmrecht aus Er selbst sei immer für das Haushaltstinnm—

rächt gewefen, wisse aber, daß eine Majorität de; Hauses mitz ihm

nicht übereinstimmie. Auch der Census in den 6 ö nicht bleiben, wie ihn die Regierung feststellũe. Als ein . ihm trachtet, sei der Regierungsentwwurf ein schlechter, und man 66. . Fan an der Stirne geschrieben, daß er nicht von Freunden, ö all- den der Reform ausgehe. Wenn das Haus ihn annahme m. 996 gemeine Unzufriedenheit das Land erfüllen; er. winde, die Run e die er heilen, sollte, verschlimmern und die e rl er Pn Zeit ganz und gar ungelöst lassen. Der , Mi⸗ üeih, wirft Bright enigegen. Baß guch Cin, koßstsatizi, den nisterium die Parlamentsreform unternehmen ih, . diese nicht das Monopol der Opposition sei. Man

seine (Disraelts) Erläuterungen über die Wirkung der Bill in

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den Burgflecken nicht ehrlich dargestellt. Er habe i . , Personen wählen würden, wenn sie die , , n

gungen erfüllten, Abgaben zu zahlen und zwei, ö n. zu sein, wenn diefe Zahl aüf jzos 00 oder 118 00 fiele, 4 . . daran liegen, daß die übrigen ein Wanderlehen führen 5. 1 . i. des Pauperismus befinden. In höchst unbilliger 6 . Fladstone über die Bill den Stab gebrochen, ehe er sie noch 6. . Mit der Miene eines Inquisitionsbeamten sei er i bim nut gen g, 9 erklärend, dieses müsse oder jenes dürfe nicht geschehen. Er al 166 das Logirstimmrecht dringend onempfoblen, veraessend, daß 3 raeli)h selbst früher zuerst dieses Stimmrecht zur n, , r. während Gladstone demselben keine Wichtigkeit beigelegt ba . . habe er auch seinerseits keine prinzipielle Antipaihie . . egen die Bill erhobenen Beschwerden bezögen sich auf . 1 ö. n, im Comité erwogen werden. Die sogengnnten Phan. ö stimmrechte würden etwas mehr Mannigfaltigkeit in die der, ü le allzu eintönige Vertretung bringen und sie dadurch zu ue , , . ren Spiegelbilde des Volkes machen. Er habe keine radita le, sonde 96 konservative und populaire Bill einbringen wollen; dies sollte nsei ne . ö ker nicht aus den Augen verlieren. Das Doppelstimmrecht babe * 26 . ; gehabt, den Mittelstand vor Ueberfluthung zu wahren abe ; da nr 2 ö e. ganzen Verlaufes der Debatten Niemand für diese . gutes Wort eingelegt habe, werde es unnütz sein, darauf zu bestehen.

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eine Kollegen hätten keinen anderen Wunsch, als mit dem

Sig ol des Sen g . Lösung zu gelangen; sie seien r daß sie bis dahin ihren Posten nicht ver gssen e, . 2 England nicht zum Heile gereichen, die Lösung noch sr; 3 9 schieben. Eine liefe Verantwortlichkeit ruhe nicht nur 9 59 Re f rung, sondern auch auf dem Hause der Gemeinen. ü ö . 6. 28 seien bereit, in aller Aufrichtigkeit zu handeln. Sie lüden 5 zu einem herzlichen und aufrichtigen Zusammenwirten auf, und sagten: „Erhebt nur die Bill zum Geseß, dann könnt Ihr das Ministerium morgen wechseln.« Die zweite Lesung wird ohne Abstimmung g. nehmigt, und die Comiteéberathung wird für den achten April auf die Tagesordnung gesetzt. ; . .

Frankreich. Paris, 27. März. Die gestrige Sitzung des Senats wurde mit der Diskussion einer einzigen Petition ausgefüllt, die die ungewöhnlich hohe Sterblichkeit der fremden Ammen anvertrauten Säuglinge zum Gegenstande hatte. Die Petition rührt von einem Arzte, Herrn Br ochard her, der j8 Jahre lang die Beaufsichtigung über den vorzugsweise von Ammen bevölkerten Canton Nogent⸗leRotrou, wo die der öffentlichen Wohlthätigkeit anheinifallenden Neugebornen von Paris fast saͤmmtlich untergebracht werden, geführt hat. Auf Grund der in der Petition enthaltenen That— sachen sterben von den in den Pariser Hospitien auf⸗ gezogenen Kindern nahezu 57 Prozent, von den bei ö Erzeugern aufgezogenen unehelichen Kindern naeh, 28 Prozent, von ben im elterlichen Hause unterstützten ehelichen Kindern 257 Prozent. Endlich sterben nach einer für die 6 letzten Jahre angestellten Durchschnittsrechnung von den Säuglingen, welche die noch besenders controlirte städtische Ammenanstalt unter⸗ bringt, nahezu 34 Prozent. Einzelne Departements, wie das der Seine interieure in der sonst so gesegneten Normandie, haben in Bezug auf Sterblichkeit der Neugebornen einen wahr⸗ haft fürchterlichen Ruf. In dem genannten Departement ster⸗ ben von 100 Säuglingen, welche daselbst auf öffentliche Kosten in Pflege gegeben werden, jährlich über sieben und achtzig

7,3 6 Prozent). .

. 6 Der gesetzgebende Körper hat mit 136 gegen 92 Stimmen die Abschaffung der körperlichen Sch uld— haft beschlossen. . .

Türkei. Konstantinopel, 28. März. W. * 8) Der zum Empfang der Investitur herkommende Fürst von Serbien wird Sonntag hier erwartet. Der erste Adjutant des Sultans reist dem Fürsten bis zur Grenze zur Begrüßung

tgegen. . ;

2. 4 und Norwegen. Stockholm, 22. März. (H. N.) In der ersten Lammer hat Axel Dickson vorge— schlagen, den 8. 26 der Reichtagsordnung so abzuändern daß die Elausel: Reichstagsmänner können nur solche schwedische Mitbürger werden, welche sich zur christlich⸗protestantischen Religionslehre bekennen, wegfällig wird. Ein anderes Mitglied, Nisser (won Dalarne) wünschte die Abände⸗ rung des 8§. 28 der Regierungsform dahin, daß das luthe⸗ rische Glaubensbekenntniß nur bei solchen Beam en erforderlich = sein solle, welche in näherem Verhältniß zur Stagtskirche stän⸗ den. Bischof A. F. Beckman äußerte sich ehenfalls für diese Abänderung. In der zweiten Kammer hat EC. F. Ridderstad die Umänderung sowohl des § 26 der Reichstagsordnung als auch des §. 28 der Regierungsform in Vorschlag gebracht. Derselbe ging aber hinsichtlich des letzten Punktes noch bedeu⸗ tend weiter als der Bischof Beckman und Nisser, denn er wollte das lutherische Glaubensbekenntniß nur von Predigern, Religionslehrern und vom Eultusminister gefordert wissen, folglich auch das Wegfallen des §. 4 der Regierungsform, wo⸗ nach alle Minister Lutheraner sein sollen. Die Vorschläge sind sämmitlich an den Kommissionsausschuß gegangen.

In Üpsala haben sich 3 Mal so viel Sänger gemeldet, als zur Absendung nach dem Sängerfeste in Paris gewünscht wurde.

Telegraphische Depeschen aus dem Welffschen Telegrarben - Vüreau. ;

London, Freitag, 29. März, Morgens. In der gest rigen Nachtsitzung des Oberhauses erklärte Graf Der by, die englische Regierung habe es abgelehnt, der Pforte die Abtretung Kandias anzurathen. Graf Derby bezweifelte, daß die Pforte nach⸗ geben werde, ohne daß auf sie Zwang ausgeübt würde.

St. Petersburg, Donnerstag, 28. März. Baron Stieg litz und Herr Abasa begeben sich nach einigen fremdländischen Börsenplätzen, um Verhandlungen wegen Betheiligung aus⸗ wärtiger Financiers an einem Gesellschafts- Unternehmen zu pflegen, welches bestimmt ist, die Petersburg Moskauer Staats⸗ bahn vom Gouvernement zu erwerben. Die Regierung hat sich nunmehr definitiv für die Veräußerung dieser Bahn an eine Gesellschaft erklärt.