1867 / 78 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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11 ProOCIam. er Handelsmann Abraham Goldschmidt von hier hat . vorgestellt er habe dem Martin Wagner aus Dorle am 15. April 1857 auf sein Ansuchen ein zu 5 pCt. verzinsliches und auf Verlangen rückzahlbares Darlehen von 60 Thalern baar vorgeschossen; die Zinsen seien vom 13. April 1864 an rückständig. Da das Kapital in Güte nicht ab- getragen werde, so bitte er, den 2c. Wagner zur alsbaldigen Rück ahlung des libellirten Darlehns von Thalern sammt 5 pt. insen vom 13. April 1864 unter dem Kostenersatze zu verurtheilen. ndem Kläger Beweis durch Eideszuschiebung angetreten, und durch De,, . des Bürgermeisters von Dorle dargethan hat, daß ge nannter Wagner seit 10 Jahren in unbekannter Ferne abwesend ist, hat er weiter um Klagmittheilung durch öffentliche Blätter gebeten. Der i welchem diese Klage hierdurch edictaliter zugeht, hat sich darauf bei Meidung des Eingeständnisses und des Ausschlusses im Termin den 7. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, entweder zu Pro⸗ tokoll zu erklären, oder bis dahin durch einen gehörig bevollmächtigten Anwalt dem Gericht eine schriftliche Erklärung einzusenden. Alle weiteren Verfügungen werden nur durch Anschlag am Ge— richts brett bekannt gemacht. Gudensberg, am 21. März 1867. Königliches Justizamt.

rn. , . er Gläubiger im erbschaftlichen Liquidationsverfahren. Ueber den Nachlaß des am 13. September 1867 zu Boytzenburg i. A. verstorbenen Apothekers Ernst Boddin ist das erbschaftliche Li= maten n , eröffnet worden. Es werden daher die sämmt—⸗ ichen Erbscha an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht;, bis zum 13. Juni 1867 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmel- dung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen heizufügen. ; Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer De fried unn nur an Das jenige halten können, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten le,, von der JRachü 3 af, mit uffn aller seit dem Ab⸗ eben des Erblassers egen Nutzungen, übrig bleiht. . Die Abfcd lun des Präklusions⸗Erkenntnisses findet nach Ver ˖ handlung der Sache in der 9. auf den 25. Juni 1867, Vormittags 160 Uhr, in unserem Sitzungssaal anberaumten öffentlichen Sitzung statt. Templin, den 14. März 1867. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

(1287 PrOCYIam.

Der Pferdehändler Selig Marx r Felsberg hat gegen 1) den Nathan Emmerich von hier und?) Jacob Marx von Felsberg klagend vor⸗

estellt, Jacob Nathan Emmerich von hier wäre im Jahre 1841 ver⸗

orben und von seinen damals noch minderjährigen Kindern: Nathan und Schlotchen beerbt, und die Erbschaft Namens derselben von ihrer Mutter Mindel, geb. Baruch Plaut, als deren gerichtlich bestellten Vormünderin, angetreten worden.

Leßtere hätte ihrem erwähnten Ehemanne bei Eingehung der Ehe 175 Thlr. und sodann während der Ehe noch weitere 100 Thlr. baar eingewendet, mit denen die auf dem Grundvermögen desselben haften den , e, , e. bezahlt worden wären.

ie gedachte Wittwe Emmerich wäre im November v. J., nach- dem ihre Tochter Schlotchen bereits im Jahre 1861 mit Hinterlassung von ihm und seinem Bruder Jacob Marg (dem Mitverklagten 2 deren Erbschaft sie angetreten hätten, verstorben sei, ebenwohl mit Tode abgegangen und hätte in dem von ihr gerichtlich hinterlegten Testamente ihren Sohn Nathan Emmerich, ihren Enkel Jacob Marz 8 Verklagten) und ihn zu Erben eingesetzt, jedoch im §. 3 bestimmt erstere sich die bei Lebzeiten gemachten Zuwendungen auf ihr Erbtheil einrechnen lassen, und vom dermaligen Nachlasse der Erblasserin nichts mehr haben, während er als ihr ö. den⸗ 8 er möge bestehen in was er wolle, an sich nehmen solle. Diese rbschaft wäre von ihm angetreten worden.

Su dem betreffenden . gehören nun auch die Eingangs der Klage erwähnte orderung von 25 Thlr., welche Jacob Nathan Emmerich bezw. dessen Erben seiner Erb lasserin schuldeten.

Durch die vorerwähnte testamentarische Bestimmung wäre jener Anspruch zu 4 auf ihn übergegangen, während er R als Miterbe seiner Mutter selbst zu tragen habe. J

Da er nun zur Befriedigung dieses von seiner Erblasserin ihm vererbten Ausstandes nicht gelangen könne, so klage er unter dem Anführen, daß die Erbschaft des verklagtischen Erblassers noch unge— theilt dahier sich befinde, mit der Bitte, die Verklagten zur alsbaldi—⸗ gen Zahlung der libellirten 206 Thlr. 73 Sgr. unter dem Kostenersatze zu verurtheilen.

Indem er Beweis durch Eideszuschiebung angetreten und durch e nnn! des Bürgermeisters dahier und zu Felsberg dargethan hat, daß die genannten Verklagten seit längerer Zeit von ihren Wohnorten abivesend sind, und deren Aufenthalt un— bekannt ist, hat Kläger weiter um Klaginittheilung durch öffentliche 2 g,

ie Verklagten, welchen diese Klage hierdurch edictaliter zugeht haben sich darauf, bei Meidung des Eingeftändniffes und * fh, schlusses im Termin den 1. Mai d. J,. Horgens 10Uhr, entweder zu Protokoll zu erklären, oder bis dahin durch einen gehörig bevoll⸗ mächtigten Anwalt dem Gericht eine schriftliche Erklärung einzusenden.

tsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche

Alle weiteren Verfügungen werden nur durch Anschl richts brett bekannt gemacht. schlag an e Gudensberg, am 18. März 1867. Königliches Justizamt.

II201]. DOeffentliche Bekanntmachung. Die Wittwe des Johannes Neeb, ,. geborne Bodenbenm k Ebsdorf hat gegen die Kinder und Erben der verstorbenen Ehen

es Schäfers Conrad Ermentraut, Dorothea, geb. Ludwig, zu 9 dorf, als 1) Schäfer Johannes Ermentraut, . Schäfer ein Ermentraut zu Ebsdorf, 3) Helene Ermentraut von da, un ö. wo ahwesend beim unterzeichneten Gerichte eine Klage erhoben, d wesentlicher Inhalt folgender ist: r g

Conrad Ermentraut und dessen Frau hätten von 111 Thlr. 4 3 4 KRllr. dargeliehen erhalten und Verzinfuns n 4 pCt. versprochen. ie Mitschuldnerin sei gestorben und von in Verklagten beerbt worden, die Erbschaft auch noch ungetheilt. Dan irg. 2 Grundstücke, die in der Gemarkung von öh orf lägen. Mityerklagte 3 sei unbekannt wo abwesend. Der Gin biger sei auch verstorben und von der Klägerin vertragsmäßig beeilt worden. Es werde gebeten, die Verklagten zur Zahlung der Hiͤlst des Darlehns mit 55 Thlr. 16 Sgr. 8 Hllr. nebst Zinsen zu d pi vom 27. April 1863 an zu verurtheilen. Beweis werde durch Ech zuschiebung angetreten. .

Termin zur ,, der Mitverklagten 3 auf die Klagt wih beim Rechtsnachtheile des Geständnisses und der Ausschließung auf ahn nr Juni d. J, Morgens 9 Uhr, Con tum azirzeit,

estimmt. .

Später ergehende Verfügungen sollen nur durch Anschlag i Gerichtslokal bekannt ,, r Marburg, den 15. März 1867.

Königliches Justizamt II.

I302] Präklusi v - Dekret. n Provocationssachen des vormaligen Königlichen Finanz M

ohannes Ni

nisteriums, Abtheilung für Domainen und Forsten, jeßt des Könis⸗

lich preußischen General⸗ Gouvernements, Departement der Finansn e mn ef. behuf Anmeldung von Ansprüchen an die in der Edi adung vom 5. Februar d. J. bezeichneten, vor Bilderlahe belegen vom Pxovokanten gekauften Grundstücke, großer und kleiner Uhöen kamp, werden die in Gemäßheit obiger Ediktalladung im heutige Termine anzumelden gewesenen, aber nicht angemeldeten Rechte in Ansprüche als im Verhältnisse zum obigen neuen Erwerber verlön damit erkannt. ĩ. WVorstehender Ausschlußbescheid ist in heutiger öffentlicher Gerit sizun verkündet. . ockenem, den 23. März 1867. Königliches Preußisches Amtsgericht. Pfing sthorn.

mn,

Verichiedene Bekanntmachungen.

Nach dem Erlasse des Königlichen Ober⸗-Präsidiums der Prot Preußen vom 15. hujus soll in der Stadt Tilsit eine vierte Apothtt in der Gegend des hohen Thores errichtet worden.

Qualifizirte Bewerber werden daher aufgefordert, sich bei in innerhalb 8 Wochen unter Einreichung eines vollständigen Curricuun Vitae zu melden, welchem die Zeugnisse über die Führung während d Lehr- und Servir- Jahre, die erworbene Approbation, ein Rachmtz über die Beschäftigung und über die Führung nach erfolgter Appth, bation, der genügende Ausweis darüber, ob die zur Etablirung eint Apotheke in einer großen Stadt, wie Tilsit, und zum Betriebe g Geschäfts erforderlichen Mittel vorhanden sind, die Angaben llt etwanigen früheren Besiz einer Apotheke und die nähere e hen der Umstände beizufügen, welche einen besonderen Anspruch des h werbers begründen könnten.

Gumbinnen, den 24. März 1867.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

(1303 Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden nach §. A l Statuts zur diesjährigen , , Mittwoch, den 17. April e. ,

Vormittags 10 Uhr, im Lokale des kaufmännischen Schiedsgerichts im hiesigen Biͤrstn gebäude eingeladen.

Außer der vorschriftsmäßigen Tagesordnung wird eine Neumch

für ein nach dem Loose ausscheidendes Verivaliungs raths . Milhli

stattfinden. Stettin, den 28. März 1867. Der Verwaltungsrath der Actien⸗Gesellschaft der chemischen Produkten⸗Fabrik Pommerensdorf.«

B. Kuhberg. Teitge. Kreich. E. Böttcher. J. Runge.

(1299 Bergbau ⸗Actien ⸗Gesellschaft Hellweg. Ordentliche General⸗Versammlung am 6. Mai d. J, Vormittags 11 Uhr,

im Directions. Gebanbe auf Schacht Helhweg. Eintrittskarten rlhs!

am 6. Mai bis 10 Uhr der Rechnungsfülhrer Hartleb auf dem Cf schäfts Büreau. Tages⸗Ordnung.

L General ⸗Bericht und Bilanz ⸗Vorlage, 2) Bericht der Revisions⸗Kommission, 3) Wahl der Revisions-Kommission pro 1867. Unna, März 1867. ; Der Verwaltungsͤrath. ; Gützloe. Web dige. Fun ke. Nolda. Schmidt.

pas Abomiement betrãat 1 Thlr. für das pinrteljahr.

,

Alle Post ⸗Anstatten des In und Ausland nehm lun ,, ,, , n, ,

Preußischen Staals · Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. I. G. Gwischen d. Friedrichs · u. gLanonierstr.)

zeiger.

1867.

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestellungen auf den * aniglich Preußischen Stagts⸗Anzeiger ür das mit dem 1sten künftigen Monats beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß hie regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.

Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des Staats⸗Anzeigers, Jäger⸗Straße Nr. 10, außerhalb

jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.

Ge. Majestät der König haben Aliergnädigst geruht; Dem Standesherrn Grafen Friedrich zu Solms⸗Baruth das Prädikat »Excellenze; sowie J . Dem Geheimen Kalkulator bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Rechnungs-Rath Lur des, und Dem bei der Ober Rechnungs⸗Kammer angestellten Ge⸗ heimen Rechnungs⸗Revisor, Rechnungs⸗Rath Reuter, bei der iuf sein Ansuchen erfolgten Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer RFechnungs-⸗Rath zu verleihen; - Die Kreisrichter Böttger in Landsberg a. W, Stu ben⸗ auch in Woldenberg, Zierenberg in Lübben, Callmeyer in Frankfurt 4. O., gladt in Sonnenburg, Mehls in Eott⸗ bus, Zernin in Bütow, Schmeißer in Etslin, Leopold in olberg und Schulze in Cöslin zu Kreisgerichts⸗Räthen zu er⸗ nennen;

und von Wilmowski in Schlawe den Charakter als Justiz- n. egg ichts⸗Secrelaiten Marquard in Cöslin Den Kreisgerichts - Seerelgiten Marquard in Eöslin⸗ Tanz ir d rr. Rahn in Belgard und dem Kreisgericht? eeretair, Kanzlei Direktor Weizmann zu Friedeberg N.

den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

. Berlin, den 30. März. 5 Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden

und Ihre . J und . eren,

[ie. , . sind gestern Abend gereist.

Allerhöchster Erlaß vom 9. März 1867 * betreffend den

Ressort des Eisenbahnwesens in den Herzogthümern Holstein

und Schleswig, so wie in den neu erworbenen ehemals bayeri=

schn und Großherzoglich hessischen Gebietstheilen, ingleichen der Frantfurt⸗Homburger Eisenbahn. ö

In Verfolg Meiner Erlasse vom 16. Olttober und löten

Dezember v. J. bestimme Ich auf den Antrag des Staats⸗ ninisteriums vom 8. März d. J., daß das Eisen bahnwesen in den Herzogthümern Holstein und Schleswig, sowie in den neu iworbenen ehemals bayerischen und Großherzoglich, hessischen Bebietstheilen schon jezt dem Ressort des Ministeriunis für Fandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu ewiesen, auch die prankfurt⸗ Homburger Elsenbahn unter die Äufsicht des Eisen⸗ bahn Kommffariats zu Eöln gestellt werde. . Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ ichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 9. März 1867.

Wilhelm.

Hraf von Bismarck. Frhr. v. d. Heydt. von Roon. Graf von Itzn pit, 64 Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

Un das Staats ⸗Ministerium.

Den Rechtsanwalten und Notaren Henschel in Neustettin

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baumeister Rintelen zu Elberfeld ist zum König⸗ lichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn angestellt worden.

Bekanntmachung.

In Ausführung des Friedens Vertrages zwischen Preußen und dem Königreich Sachsen ist das Königlich sächsische Tele⸗ graphen Wesen mit dem preußischen verschmolzen worden.

Die Gebühren für die Beförderung telegraphischer Korre⸗ spondenz zwischen den bisher Königlich sächsischen Stationen einerseits und den sämmtlichen übrigen preußischen Stationen seinschließlich der ehemals hannoverschen und schleswig⸗ holsteini⸗ schen) andererseits, sind in Folge dessen vom 1. April c. ab nach dem preußischen Tarife zu erheben. .

Für den telegraphischen Verkehr der bisher Königlich sächsi⸗ schen Stationen untereinander bleiben die bisherigen intern sächsischen K bis auf Weiteres unverändert.

Berlin, den 28. März 1867. . Königliche Telegraphen⸗Direction. z von Chauvin.

Bekanntmachung.

Mit dem 1. April gr. tritt bei den Filial⸗-Telegraphen⸗ Stationen in Pankow, Moabit, Schöneberg, auf dem Gesund⸗ brunnen, in der Oranienstraße Nr. 132 und in der Blumen⸗ straße Nr. 4 an Stelle des bisherigen beschränkten Tages⸗ dienstes der volle Tagesdienst ein, so daß also für die Zeit vom 1. April bis ultimo September von Morgens 7 Uhr bis Abends 9 Uhr, für die Zeit vom 1. Oktober bis ult. März von Morgens 8Uhr bis Abends 9Uhr bei diesen Stationen Telegramme sowohl für den Stadtbezirk wie für außerhalb angenommen und hefördert werden.

Berlin, den 31. März 1867.

Der Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor. Rother.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Mꝛedizinal⸗ Angelegenheiten. Am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium in Posen ist der ordentliche Lehrer Dr. Heidrich zum Oberlehrer befördert worden.

Saupt Verwaltuitg der Staatsschulden.

Bekanntmachung, die Verloosung der NiederschlesischMärki⸗ schen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actien Ser. J. und II. betreffend.

Die am 1. Juli d. J. zu tilgenden Pxioritäts⸗Actien Ser. J. und II. der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, und zwar: