1867 / 80 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Das Abonnement betrãgt A Thlr. für das bierteljahr.

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Anzeiger.

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Se. Majestät der , haben Allergnädigst geruht: em Landrath des Kreises Marienwerder, Grafen Heinrich von Rittberg, und dem Oberlehrer Lieutenant a. D. Vetter am Waisenhause und Schullehrer⸗Seminar zu Königsberg in Preußen den Rothen Adler Orden vierter Klasse, dem Kreis-Steuer⸗Einnehmer, Rech⸗ nungsrath Dogge zu Czarnikau den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter u, sowie dem Unteroffizier Piosek der Garde⸗ nvaliden Compagnie und dem Arrest⸗Aufseher im Staats efängniß zu Wesel, Halbinvaliden vom 1 Bataillon (Mün⸗ stery J. Westfälischen Landwehr⸗Regiments Nr. 15, Unteroffizier Berg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen / desgleichen Ben Kaufmann Alfred Flores in Nizza daselbst zu ernennen.

zum Konsul

Berlin, 1. April.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin ist am Sonnabend Abend und hre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Met lenburg⸗Schwerin heute fru abgereistvtete

. . . 2 .

Se. Königliche Hoheit der Erb -Großherzog von Sach⸗ sen⸗ Weimar ist gestern Abend und ; Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sach sen heute früh hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse ab—

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gestiegen.

Brensßische Bank.

. Bekanntmachung.

In Gemäßheit des 8. Ii der Bank -Ordnung vom 5. Ol. tober 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der . Bank in Osnabrück 56. worden. Ueber den BGeschäftsumfang und die Eröffnung de elben wird das Haupt⸗ Bank ⸗Direktorium das Nähere bekannt machen. Berlin, den 30. März 1867. .

Der Minister für Handel, Gewerhe und öffentliche Arbeiten, l Chef der Preußischen Bank.

Graf von Itzenplitz.

Abgereist: Se. Exeellenz der General Lieutenant, und kommandirende General des 6. Armee⸗Corps, von Tümpling, nach Breslau. =

6 n er und General⸗Intendant der Königlichen .

Schauspiele, von Hülsen, nach Hannover.

Se. Majestät der König haben Aller⸗ und Coinpagnie⸗Chef Infanterie ⸗Regiment

Berlin, 1. April ge d 3 Dem Hauptmann

itg en vom 11. Westfälischen , . zur Anlegung deß von des Herzogs von sen⸗Meiningen Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klaffe mit Schwertern des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen

6 Ordens, und dem Premler⸗Lieutenant von Luck, vom

estfälsschen Ulanen- Regiment Nr. 5, zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen Coburg Gotha Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus-Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

es Stuhm im Regierungs⸗Bezirk

Sach

Berlin, Montag, den J. April, Abends

D ichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. April. Se. Majestät der König empfingen und erwiederten heute die Besuche Sr. König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen von Sachsen, welcher die erfolgte Uebernahme des Kommandos des 12. Corps der Norddeutschen Bundes⸗Armee dem Bundesfeldherrn meldete, und des Erb⸗ großherzogs von Sachsen⸗Weimar.

Darauf nahmen Se. Majestäcit die Monats⸗Rapporte der betreffenden Regiments Commandeure und die Vorträge der Geheimen Näthe von Mühler und Eostenoble entgegen.

Ihre Majestät die Königin wohnte estern dem Gottesdienste mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden im Donie bei und speiste mit ihr und Sr. Ma⸗ jestät dem Könige bei der verwittweten Königin in Char⸗ lottenburg. Gestern Abend empfing die Königin den Besuch des Erbgroßherzogs zu Sachsen und heute Vormittag den Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Sachsen. 2

* . .

= In der 23) Sitzung des Reichstages des Rorddeut⸗ schen . vom 83 . wurde ach der Rede des Abg. Jungermann ein Antrag auf Schluß der Debatte angenom⸗ men. Nachdem der Abg. Windthorst sein Aniendement zurück⸗ ezogen und der Abg. von Brünneck das Wort zu einer per⸗ zönlichen Bemerkung genommen hatte schritt das Haus zur Abstinm mung, und zwar zuerst über das Amendement Weber⸗ von Thünen. n namentlicher Abstimmung wurde

dieses mit 136 gegen 130 angenommen Hiermit erschienen die

/ und das Amendement Meier als erledigt.

Das Amendement Ausfeld wurde vor der Abstimmung zurück⸗ gezogen. Es sollte nunmehr die Abstimmung über den folgenden , des * 1 —— . ; . ie gebung wird durch Reichs tag ausg der aus dem Stäm nie- Hau se und dem Volks Hause 3 Das Stämme Haus vertritt die Volksvertretangen der verschie⸗ denen Stämme. iese Volksvertretungen wählen Mitglieder zu demselben in einer Zahl, daß auf 2 Einwohner Ein Mitglied ö 6 ; ange die mme noch nicht abgegrenzt sind und no keine Verfassung für sie eingerichtet ist, nimmt ** telle ihrer Bo vertretungen ein für jeden Einzelstaat, beziehungsweise für dessen Provinzen hierzu besonders zu bildender Wahlksrper ein. Diefer Wahlkörper wird aus Männern der Regierungs⸗ oder . nden Amts⸗ * des betreffenden En oder der effenden Provinz gebildet, welche die Urmwähler dieser Bezirke, und zwar Einen auf je 360M Einwohner, wählen. Der so für den Einzelstaat, be⸗ ann,. die Provinz gebildete Wahlkörper wählt die auf leßtere fallende Zahl der Mitglieder des Stämme⸗Hauses. Das Volks-Haus vertritt die ganze Nation. Es geht aus all —— und direkten Wahlen hervor. Sobald indeß in den mehrere tämme umfassenden größeren Staaten für ihre Landesvertretungen unter Zugrundelegung einer gleichen Verhältnißzahl ebenfalls das im n, und direkte Wahlrecht eingeführt ist, sind die Mitglieder dieser Landesvertretüngen zugleich die auf jene Staaten fallenden Mitglieder des ö mie Die Milglieder des Volkshauses erhalten für Reise und Aufent⸗

halt Entschädigung. Vor der Abstimmung wurde indessen der eben erwähnte

Antrag des Abgeordneten Groote zurückgezogen. Das Haus trat in den dritten Gegenstand der Tages⸗

ordnung: Wahlprüfungen.