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. in Essen statt, wozu wir die Herren Actionaire ergebenst ein- aden. ugleich zeigen wir an, daß die Dividende pro 1866 auf 4 Prozent eder Z Thir' Prg zictie felgescht ist und von . Jarnim r ben, folgenden Banthäusern: erren von der Heydt, Kersten u. Söhne in Elberfeld, errn S. Si mon son in Berlin, errn L. von Born in Essen außerdem bei der Gesellschaftskasse zu Gelsenkirchen gezlhll wird. Die Letztere ist angewiesen, schon von jetzt ab unter Abrechnung von 5 Prozent Diskont die n ng vorzunehmen. 363 den 31. März 1857. Der Verwaltungsrath.
IUl358 Ber isch⸗Markische Eisenbahn-⸗-Gesellschaft. Die Actionaire der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen General-Versammlung auf den 4. Mai d. J. Vormittags 11 Uhr, 7 Stationsgebäude hierselst eingeladen, um Beschluß darüber zu assen: Nob die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn-Gesellschaft den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Mülheim a. Rhein nach Ber— . und weiter in der Richtung nach Bensberg über— nehmen; 2) ob sie überhaupt die Deputation der Actionaire und die König⸗ liche Eisenbahn⸗Direction zur Ausführung von Zweigbahnen im Sinne des F§. 5 des unter dem 12. Juli 1844 bestätigten Sta—⸗ tuts der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft ermächtigen und die Gesellschafts-Vorstände autorisiren will, die für diese Zwecke, so wie für die Vervollständigung und Erweiterungen der Bahn⸗Anlagen und für die Vermehrung der Betriebs⸗Mittel der Bergisch-Märkischen Eisenbahn«⸗-Gesellschaft nöthigen Geld⸗ mittel nach ihrem Ermessen in vortheilhaftester Weise durch Ver— mehrung des Gesellschafts ⸗ Kapitals zu beschaffen. Die BVegiti⸗ mation zur Betheiligung an der General⸗Versammlung hakt in drei letzten Tagen vor derselben nach Maßgabe der §§. 66, 67 des Statuts zu i ng. Elberfeld, den 39. März 1857. Der Vorsitende der Deputation der Actionaire der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ . Gesellschaft. Geheimer Kommerzien ⸗ Rath Daniel von der Heydt.
1378 , er Bank des Berliner Kassen-Vereins. Activa. 1) Geprägtes Geld und Barren Thlr. 532, 053. 2) Kassen- Anweisungen, Noten und Giro- Anweisungen der Preussischen Haupt-Ban. 1, 866, 420. ) Wechsel-Bestände 2, 096, 266. ) Lombard-Bestände 1,675, 700. Grundstück, versehiedene Forderungen und Activa Staats- und andere Werthpapiere .... 2 Passiva. Bank- Noten im Umlauf Thlr. 637, 170. Guthaben von Instituten und Privat- Per- sonen mit Einschluss des Giro-Verkehrs,.« 4,574, 845. Berlin, den 1. April 1867. Die Direction.
F. Güterb ock. Riess. Hache.
lis! Danziger Privat- dctien-Banbk. Status am 30. März 1867.
Thlr. 335 9g86 = V0, 500
2, 373, 396 256, 419
91, 45
. db, 560
lr. 1, 000, 000 ? 974, 320
458, 510 389, 259 234,425 143, 059
Verzinsliche Depositen: mit 2monatlicher Kündi
Der Verwaltungsrath.
Die Direction. C. R. v. Frantzius.
Sechottler.
ial⸗Actien⸗ Bank
Thlr.
Y
245,810.
We Direction. Hill.
Uebersicht ank pro 31. März 1867 nt Statuts vom 18. Mai 1863.
Activa.
Thlr. (O0 G, 000
73/0 83/000
gr. P 6
1357 Wonats - Uebersicht der Magdeburger Privatbank.
Aktiva. Thlr.
Der Direktor de la Croix.
Stand der Frankfurter Bank am 31. März 1867. Activa. Gemünztes Geld und Silber⸗Barren Diskontirte Wechsel
i858
Il. 177777 300. * 4/505 700. 3/209, 100.
2 I160 3009. ih / 666.
Io οο0. 735 / S0.
2/700.
õᷣss 7/000.
Bankscheine im Umlau l. 20 111,500. Giro⸗Kreditoren ... .... f ; 3 1
10000 0—00. v — —
1363 Bet ann tmachung. 8 8. Aptit . ;
Vom 15. ril er. erleidet der gemischte Zug V. =
plans eine Abänderung dahin, daß be fn blch Sun fer, Th
von Oderberg um 6 Uhr 15 Minuten Morgens,
von Annaberg um 6 Uhr 35 Minuten do.
von Krzizanowitz um 6 Uhr 59 Minuten do—
von Tworkau um 7 Uhr 12 Minuten do.
abgeht und
— triffln , g 1m jc hn 33 Minuten do.
eintrifft; wo er den Anschluß an Zug J. nach Cosel resp. Breslau er—
reicht. Von Ratibor aus verkehrt Zug V. in . lich ki en her
n Folge der Aenderung des Fahrplanes des Zuges 9 tritt auch
eine Aenderung in dem Fahrplane der Züge J. und VI. vom 15ten
April ab in der Weise ein, daß die Abfahrt des Zuges J. von Leob⸗
. 9. . n , nr. Ankunft in Ratibor um inuten, die ahrt um r 48 Mi ᷣ —
kunft in Cosel um 8 Uhr 39 Minuten er olgt. en , .
Zug UI. wird vom gedachten Termine ab er 37 Minuten Morgens ven Cosel abgelassen werden. erst um 6 Uhr
Der Abgang von Ratibor erfolgt um 9 ñ ; Ankunft in Oderberg um 10 Uhr 34 Hꝛin len n e m, n, b Ratibor, den 30. März 1867.
Königliche Direction der Wilhelms bahn.
1 5 J 7
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1söod , G; eit der §§5. 4 und J
3225377.
40251. I 497/420. 267166.
Hegemeister Loewe zu Küstelberg im
Pas Abonnement betrãgt . Thlr. für das Vierteljahr.
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Königlich Preusischer
Ale pest⸗Aunstatlen des Ja- und r, , ,, r , ar Yrrußischen Staata Anzeigers Jäger ⸗ Straße Rr. 160. hwisch en d. Friedrichs u. aanonierste ) — — — — r —
zeiger.
den 4. April, Abends 1867.
e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö Ten renner, ginn fun Borchardt des Westfälischen Feld-Artillexie⸗Regiments Nr. 7 den Rothen Adler⸗Orden vier⸗ ter Klasse mit Schwertern, dem Vermessungs⸗Revisor, Nech⸗ nungs-⸗Rath Reim mann zu Stargard in Po nimern und dem
reise Brilon den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem katholischen Kirchen⸗ vorsteher Franz Carl Danziger zu Danzig und dem evange⸗ lischen Schullehrer, Kantor und Orggnisten Schinke zu Nieder⸗ Rosen, im Kreife Strehlen, den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, so wie dem Gerxichts⸗ diener und Gefangenenwärter Jacob Heinrich Iwersen zu
Segeberg in Schleswig-Holstein das Allgemeine Ehrenzeichen
und dem früheren Unteroffizier im Garde -Füsilier⸗Regiment Koswig . Kreise Luckau, die Rettungs—
daille am Bande,; ferner . ( . Appell ationggerichts Rath von Gruben in Cöln
den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen; so wie
Den Kaufmann C. Eulert in Arica zum Konsul da⸗
lbst; und ᷣ ö. ) 66 kaufmann Jß. H. Bandow in Bassein zum Konsul
daselbst zu ernennen.
Berlin, 4. April.
Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen ist gestern Abend nach Dresden zurückgereist. .
dnung, betreffend die Prüfung der Kandidaten des . luis , den neu erworbenen Landestheilen. Vom 13. März.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für den Umfang der durch die Gesetze vom 20. Sep⸗— tember und 24. r, 2 3 mit Unserer Monarchie ver⸗ einigten Landestheile, was folgt:
ö Die ee der Kandidaten des höheren Schulamts in
den genannten Landestheilen ist nach den in den älteren Provinzen des halb bestehenden Grundsätzen zu regeln und fernerhin in Uebereinstimmung damit zu erhalten.
II. Unser Minister der Unterrichts⸗Angelegenheiten wird ermäch⸗
tigt, die damit im Widerspruche stehenden Bestimmungen in den genannten Ländern, auch so weit dieselben auf landesherrlicher Verordnung beruhen, aufzuheben, und die erforderlichen Vorschriften über die , . und die Aufgaben der wissenschaftlichen Prüfungs ⸗Kom⸗ missionen im Verwaltungswege zu treffen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel, Gegeben Berlin, den 13. März 1867.
(L. S) Wilhelm. von Mühler.
Allerhöchster Erlaß vom 25. März 1867 — betreffend die in Gemäßheit des Gesetzs vom 16. Februar 1867 wegen leber. nahme des Fürstlich Thurn und Taxisschen Postwesens auf Preußen aufzunehmende Staatsanleihe von drei Millionen Thaler.
Auf Ihren Bericht vom 21. d. Mts. genehmige Ich, daß die ö ö. drei Millionen Thaler, welche in Ge⸗
mäßheit des Gesetzs vom 16. Februar d. J., betreffend die Uebernahme des Fürstlich Thurn und Taxisschen Postwesens auf Preußen (Gesetz⸗Samml. S. 3653) aufzunehmen ist, in Schuldverschreibungen über Einhundert Thaler, zweihundert Thaler, fünfhundert Thaler und Eintausend Thaler ausgegeben und mit vier einhalb Prozent jährlich am 1. April und 1. Ot— tober jeden Jahres verzinst werde. Vom Jahre 1868 ab ist diese Anleihe jährlich mindestens mit Einem Prozent des Ge⸗ sammtkapitals, sowie mit dem Betrage der durch die fortschrei⸗ tende Amortisation ersparten und der durch Verjährung er⸗ loschenen 36 zu tilgen. Dem Staate bleibt das Recht vor= behalten, jowohl den hiernach zu berechnenden Tilgungsfonds zu verstärken als auch die sämmtlichen Schuldverschreibungen zur Rückzahlung nach sechsmonatlicher Frist auf ein Mal zu kündigen. Ich ermächtige Sie, hiernach die weitere Anordnung zu treffen. — ;
ö Mein Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 25. rz 1867.
Wilhelm.
Frhr. von der Heydt. An den Finanz⸗Minister.
Allerhöchste Verordnung, den Betrieb stehender Gewerbe im vormaligen Königreich Hannover betreffend. Vom 29. März 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen für das vormalige Königreich Hannover, was folgt: §. 1. Das den Zünften zustehende Recht, Andere von dem Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, wird aufgehoben. = §. 2. Oertliche Bestimmungen, wonach der Betrieb des Detailhandels in den Städten von obrigkeitlicher Erlaubniß abhängt (6. 219 der Gewerbe⸗-Ordnung), oder, wonach einzelne Gattungen von Waaren auf den Jahrmärkten nicht, oder nur auf beschränkte Zeit feilgehalten werden dürfen, werden auf⸗ ehoben. 29 §. 3. Auf dem Lande dürfen stehende Gewerbe und De⸗ tailhandel unter den allgemeinen ,,, des Abschnitts II. der Gewerbe- Ordnung vom 1. August 1847, sofern nicht aus den Abschnitten III. und IV. und dem 8. 195 derselben Be⸗ schränkungen hervorgehen, frei betrieben werden. . S8. 4. Jedem Landhandwerker steht es frei, sich in eine in⸗ ländische Zunft seines Gewerbes aufnehmen zu lassen. S. 5. Jeder Gewerbetreibende darf hinfort Gesellen, Ge⸗ ülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art und in beliebiger Zahl 2 Gesellen sind in der Wahl ihrer Meister unbeschräntt.
3 6. Alle den vorstehenden Bestimmungen entgegenstehende gesetzliche Vorschriften treten außer Kraft. .
Es bewendet jedoch bei den Vorschriften, welche in dem Ge⸗ setz vom 19. März 1852 über die Konzessionspflicht der Expe⸗ dienten, Makler und Agenten für die Beförderung von Schlffs⸗ passagieren und in der Verordnung vom 15. Januar 1855 über die Konzessionspflicht der Preßgewerbe getroffen sind.
Urtundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 29. März 1867.
C. S) Wilhelm.
v. Bismarck. v. d. Heydt. v. Roon. Graf v. Itzenplitz. v. Mühler. Graf zur Lippe. v. Selchow. Graf zu Eulenburg.