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Allerhöchster Erlaß vom 31. März 1867 — betreffend die
in 5 des Gesetzes vom 28 Gehlen der 1866 zur Deckung
des außerordentlichen Geldbedarfs der Militair- und Marine⸗
Verwaltung w mn mende . von 30 Millionen alern.
Auf Ihren Bericht vom 5. d. M. genehmige Ich, daß in gem hie e Gesetzes vom 28. September v. J., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair⸗ und Marine- Verwaltung (Gesetz Samml. S. 607), eine Stgats⸗Anleihe von dreißig . Thalern aufgenommen werde. Die Anleihe ist in Schuldverschreibungen über Einhundert Thaler, zweihun⸗ dert Thaler, fünfhundert Thaler und Eintausend Thaler aus, zugeben, mit vier und einhalb Prozent jährlich am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres zu verzinsen und vom Jahre 1868 ab jährlich mit mindestens Einem Prozent des Gesammtkapitals, sowie mit dem Betrage der durch die fortschreiten de Amortisation ersparten und der durch Verjährung erloschenen Zinsen zu tilgen. Dem Staate bleiht das Recht vorbehalten, sowohl den hiernach zu berechnenden Tilgungsfonds, welcher niemals verringert werden darf, zu verstärken, als auch die sämmtlichen Schuld⸗ verschreibungen zur Rückzahlung nach sechsmonatlicher Frist zu kündigen. Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anord⸗ nungen zu treffen. . .
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß * bringen.
Berlin, den 31. März 1867.
Wilhelm. Frhr. v. d. Heydt. An den Finanzminister.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
In , . der bei den Bauführer-Prüfungen im Jahn. 1866 dargelegten Kenntnisse und Leistungen sind von dem öniglichen Ministerio für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf unseren Vorschlag zwei Prämien von je Drei⸗ hundert Thalern zu dem Zwecke einer Studien⸗Reise, ferner drei silberne Preis⸗Medagillen bewilligt worden und zwar: die Reise⸗Prämien Kö . den Bauführern Franz Carl Heinrich Haeberlin aus Berlin, und . Carl Friedrich Endell aus Stettin; die Medaillen — den Bauführern Reinhold Ludwig Nitschmann aus Münsterberg bei Stargard i. Pomm, Richard La Pierre aus Berlin und Friedrich Carl Adalbert Bernhard Krau se aus Teltow. Berlin, den 30. März 1867. Königliche technische Bau⸗Deputation.
Bekanntmachung. Während des bevorstehenden Sommer⸗Semesters werden an der Königlichen Berg-Akademie folgende Vorlesungen und Aebungen gehalten werden: I) Bergbaukünde. J. Theil, Wöchent⸗ lich 4 Stunden. Berg⸗Rath Hauüchecorne. 2) Eisenhütten⸗ kunde. Wöchentlich 6 Stunden. Berg⸗Rath Dr. r, ,. 3) Eisenprobirkunst. Wöchentlich 3 Stunden. Derselbe. . Mechanik. J. Theil. Bewegung fester Körper. Wöchentlich 3 Stunden. Professor Dr. Bertram. 5) Mechanik II. Theil. Hydrostatik und Hydrodynamik. Wöchentlich 3 Stunden. Der⸗ selbe. 6) Maschinenlehre J. Theil. Hydraulische Motoren. Wöchentlich 4 Stunden. Prof. Werner Excursionen). 7) Maschinenlehre II. Theil. Arbeitsmaschinen. Mit Uebungen im Entwerfen. Wöchentlich 4 Stunden. Derselbe (Excursionem). & Bergrecht. Wöchentlich 2 Stunden. . Berg⸗ Rath Professor Dr. Achenbach. 9) Mineralogische Uebun—⸗ gen, mit Rücksicht auf Bergbau und Hüttenwesen. Wöchentlich 4 Stunden. Dr. Eck. 10) Repetitorien über Mineral- Analyse. Wöchentlich 4 Stunden. Dr. Finkener. I) Mathematische Repetitorien (Integralrechnung. Wöchentlich 2 Stunden. Professor Dr. Bertram. Geognosie des rgebirges und des vulkanischen Gebirges. Wöchentlich 4 Stunden. Geheimer Regierungs⸗Rath . Lr. G. Rose. 13) Markscheide⸗ und Meßkunst. Wöchentlich 2 Stunden. Dr. Heitzer. 14 Zeichnen und Konstruiren. Wöchentlich 6 Stunden. Derselbe. 15) Praktische Arbeiten im Laboratorium für Mineral⸗Analyse. 4 Qualitativ und quan⸗ titativ; täglich (Stunden, b) Qualitativ: wöchentlich 4 Stunden. Dr. Fin kener.
Diejenigen, welche an den Vorlesungen oder Uebungen Theil
u nehmen beabsichtigen, wollen ihre Meldung entweder per⸗— oni bei dem Unterzeichneten oder portofrei an die Direction
12) Repetitorien über
der Königlichen Berg⸗Akademie hierselbst, Lustgarten Nr. 6,
einreichen.
Der Beginn der Vorlesungen wird durch besondere An ⸗
schläge im Berg⸗Akademie⸗Gebäude bekannt gemacht. Berlin, den 28. März 1867. ; Die Direction der Königlichen Berg-Akademie. Hauchecorne, Bergrath.
Bekanntmachung.
Bei der Königlichen Telegraphenstation zu Myslowitz ist . t
vom 1. d. M. ah der Nachtdienst aufgehoben. Berlin, den Z. April 1867. . Königliche Telegraphen⸗Direction. von Chauvin.
Das 26. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— ö
gegeben wird, enthält unter:
Nr. 6588. Das Gesetz, betreffend die Vermehrung des ]. Betriebsmaterials, die Herstellung doppelter Bahngeleise und noth⸗
wendiger Ergänzungsanlagen der Staatsbahnen, die Verlegun der Verbindungsbahnen zu Berlin und zu Breslau un die Herstellung einer . h wasser und von Saarbrücken nach Saargemünd. 9. März 1867; unter
Nr. 6589. Kandidaten des höheren Schulamts Landestheilen. Vom 13. 3 1867; unter
Nr. 6590. Den Allerhöchsten Erlaß vom 9. März 1867, betreffend die Organisation des Eisenbahnwesens in den Herzog thümern Holstein und Schleswig, so wie in den neu exworhe⸗ nen ehemals bayerischen und Großherzoglich hessischen Gebiets— 9
Den Allerhöchsten Erlaß vom 18. März 1867, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Deich⸗ statuts für die Kulmer Stadtniederung vom 5. Juli 13853; unter Nr. 6592. Die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste , , . des von der Arenbergschen Actiengesellschaft für au und Hüttenbetrieh zu Essen in der Generalversamm⸗
lung vom 5. Januar 1867 beschlossenen zweiten Statutnach.
theilen; unter Nr. 6591.
Berg
trages zu dem am 9. Februar 18657 genehmigten Gesellschafts⸗ statute. Vom 23. März 1867; unter
Nr. 6593. Die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des zweiten Nachtrages zu dem Statute der Werschen⸗Weißenfelser Braunkohlen⸗Actiengesellschaft zu Weißen⸗ fels. Vom 23. März 1867; unter
Nr. 6594. Den Allerhöchsten Erlaß vom 25. März 1867,
betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 16. Februar 1867, (. wegen Uebernahme des Fürstlich Thurn und Taxisschen Post- wesens auf Preußen aufzunehmende Staatsanleihe von drei .
Millionen Thaler; unter Nr. 6595. Die Bekanntmachung, betreffend die Ausfüh—
rung des hannoverschen Gesetzes über das Pfandrecht und die . Befriedigung der Gläubiger im Konkurse, vom 14. Dezember
1864. (Hannoversche Gesetz⸗ Sammlung S. 556. Vom 29. März 1857; und unter
Nr. 6596. Den Allerhöchsten Erlaß vom 31. März 1867,
betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 28. September 1866 zur Deckung des außerordentlichen Geldbedarfs der Mili⸗ tair⸗ und Marineverwaltung aufzunehmende Staatsanleihe
von 30 Millionen Thaler. Berlin, den 5. April 1867. Debits⸗Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Justiz Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des 1. . edigung
verschen Gesetzes über das Pfandrecht und die Befri der Gläubiger im Konkurse, vom 14. Dezember 1864.) Hanno⸗ versche GesetzSamml. S. 556) Vom 29. März 1867.
Zur Ausführung des §. 8 des Hannoverschen Gesetzes vom .
14. Dezember 1864 über das Pfandrecht und die Befriedigung der Gläubiger im Konkurse wird hierdurch bekannt geniacht, daß mit Genehmigung des Justizministers vom 1. Mai d. J. an auch für den Hypothekenbuchsbezirk der Stadt Buxtehuße
neben dem General-Höpotheken buche ein Spezial⸗Hr . geführt werden wird ch pezial· Sypothelen buch
Berlin, den 29. März 1867. Der Justiz⸗Minister. Graf zur Lippe.
von Dittersbach nach Alt⸗ . Vom
Die Verordnung, betreffend die Prüfung der in den neuerworbenen
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizin l⸗ Angelegenheiten.
Der Dr. phil, Karl Hermann Amandus Schwarz in Berlin ist zum außerordentlichen Professor in der philosophi⸗ en, Fakultät der Universität Halle-Wittenberg ernannt worden.
Der Predigtamts⸗Kandidat, Realschul⸗Hülfslehrer Rothe zu Danzig ist als Lehrer an dem evangelischen Waisenhaus— = , e mn, , zu Königsberg i. Pr. angestellt worden.
Preußische Bank.
Bekanntmachung.
pn Gemäßheit der Bekanntmachung des Herrn Chefs der Bank vom 39. März dieses Jahres bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bank-⸗-Kommandite in Osna⸗ brück am 15. April dieses Jahres ihre Wirksamkeit be— ginnen wird.
Die von derselben zu betreibenden Geschäfte bestehen in
l) dem Ankauf von Wechseln auf Osnabrück, Berlin und alle anderen inländischen Plätze, an welchen sich Filial⸗ , n der Preußischen Bank befinden, sowie von aus⸗ ländischen Wechseln, welche an der Berliner Börse einen Cours haben; der Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand von edlen Metallen, inländischen Staats-, Kommunal-, stän⸗ dischen und anderen öffentlichen, auf jeden Inhaber lau— tenden Papieren, und im Inlande lagernden, dazu ge— eigneten Kaufmannswaaren;
3) der Ausstellung von Anweisungen auf die Hauptbank und deren Filialanstalten in den Provinzen, so wie Ein⸗ lösung der Anweisungen dieser Anstalten auf die neue Bank⸗Kommandite;
4) der Besorgung des An⸗ und Verkaufs von öffentlichen a,, für Rechnung öffentlicher Behörden und AUn⸗ alten /
5) der Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zur Einziehung.
Die Verwaltung der Königlichen Bank⸗Kommandite, wel— cher vorbehaltlich anderweiter Bestimmung der Verwaltungs- Bezirk der Königlichen Landdrostei in Osnabrück als Geschäfts⸗ bezirk zugewiesen ist, ist
dem Bank⸗Rendanten Callenber
und dem Bank⸗Buchhalterei⸗Assistenten Guder mann, n r, e, übertragen worden, und sind daher Beider Unterschriften bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Ausfertigungen der Bank-Kommandite erforderlich.
Berlin, den 3. April 1867.
Königliches Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Berlin, 14. April. Se. Majestät der König haben Aller— nädigst geruht; Dem Geheimen Regierungs-Rath und Pro— essor hr. von Ranke in Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen 5 des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen.
Bekanntmachung.
Im Höchsten Auftrage Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kennt— niß, daß die Eröffnung des zum Besten unserer Stiftung im Kronprinzlichen Palais stattfindenden Bazars am
Montag, den 8 d. Mts., Mittags 12 Uhr, stattfinden wird. Der Eingang in das Palais ist von der Rampe aus, und ein Minimalsatz von Fünf Silbergroschen als Eintrittsgeld festgesetzt. Indem wir bemerken, daß die Dauer des Verkaufs auf fünf Tage, jedesmal in den Stunden von zwölf his vier Uhr beschränkt ist, dürfen wir bei der allgemeinen Theilnahme für unsere Stiftung einen recht zahl⸗ reichen Besuch des Bazars erwarten.
Berlin, den 2. April 1867.
Der geschäftsführende Ausschuß der Victoria⸗National⸗
Invaliden⸗Stiftung, von Prittwitz.
M icht amtlich es.
Preußen. Berlin, 4. April. Se. Majestät der König , . gestern Vormittag den Vortrag des Geheimen
Kabinetsrgths von Mühler entgegen und arbeiteten Rachmittags mit dem . a 3 ;
„Heute nahmen Se. Majestät um 11 Uhr Vormittags im Beisein des Gouvernenrs und des Kommandanten von Berlin militairische Meldungen und hiernach die Vorträge des 4 Ministers, des Generals von Podbielski und des General- Ad⸗ jutanten von Tresckow entgegen.
— Durch einen Allerhöchsten Erlaß vom 31. v. M. (S. amtl. Theil d. Bl.) ist der Finanz⸗Minister ermächtigt worden, in Ausführung des Gesetzes vom 28. September v. J., be— treffend den extraordinairen Geldbedarf der Misitair⸗ Verwaltung z., eine Anleihe von 39 Millionen Thalern zur Deckung der durch den Krieg gegen Oesterreich und in Deutsch⸗ land veranlaßten Ausgaben aufzunehmen.
So weit die Kosten des Krieges bis jetzt zur Liquidation 56 sind, haben dieselben aus den durch das erwähnte
esetz anderweitig bewilligten Mitteln bestritten werden können. Die Wiederbeschaffung der im Kriege verbrauchten Gegenstände an Bekleidung, Waffen, Munition, Fahrzeugen ꝛc. erfordert jedoch noch erhebliche Aufwendungen, gu welchen die disponiblen Mittel nicht ausreichend sind. Zur Bestreitung dieser Ausgaben soll die Anleihe von 30 Millionen Thalern dienen und sobald als . nach Maßgabe des Bedarfs allmälig flüssig gemacht werden.
Celle, 2. April. N. Hann. Ztg.). Heute wurde der von Stralsund hierher berufene Appellations⸗Rath von Salpius in einer Plenarsitzung des Ober⸗-Appellations⸗-Gerichts durch den Präsidenten ö, eingeführt.
Goslar, 2. April. (N. Hann. Ztg.). An Stelle des zur Disposition gestellten Bürgermeisters von Goslar ist der Regie⸗ rungs-⸗Assessor Brechert, bisher Landraths-Verweser im Kreise Inowraelaw, zum kommissarischen Magistrats⸗Dirigenten von Goslar ernannt worden.
Oldenburg, 2. April. (Wes. Itg) Mit dem gestrigen Tage ist, wie für das ehemalige Königreich Hannover eine preu⸗ ßische Provinzial ⸗Steuerdirection, so für das Herzogthum Ol⸗ denburg als die leitende Behörde für das Zollwesen ein mit der hiesigen Kammer verbundenes besonderes Zolldepartement eingerichtet worden. Bisher war die Leitung des Zollwesens für Hannover und Oldenburg einem gemeinschaftlichen Ober— Zollkollegium in Hannover überwiesen, welches, soweit die hie⸗ sigen Verhältnisse in Betracht kamen, dem oldenburgischen Staatsministerium untergeordnet war.
Bayern. München, 2. April. (NM. C) Der belgische Kriegsminister General- Lieutenant Baron von Eha zal ist mit seinem Adjutanten, dem Oberst⸗Lieutenant Coleg na, seit einigen Tagen hier anwesend, wie es scheint, in militairischen Angelegenheiten. Die beiden bhelgischen Offiziere begeben fich von hier nächster Tage nach Wien.
Oesterreich. Pesth, 2. April. Auf der heutigen Tages⸗ ordnung der Deputirtentafel stand die Ministervorlage über die Bedingungen der Rekrutirung. Tisza verlangt, es solle statt Bewilligung« von Rekruten »Stellung« gesetzt werden. Das Amendement wird vom Hause und dem Grafen Andrassy angenommen. Die übrigen Punkte werden unverändert ge— lassen und die ganze Vorlage angenommen.
Nach der Annahme der Rekrutirungsvorlage wurde die Sitzung auf eine halbe Stunde unterbrochen und dann das Protokoll authenticirt, damit die rasche Uebersendung des Pro⸗ tokoll⸗Auszuges und der Vorlage an die Magnatentafel ermög—⸗ licht werde.
Trie st, 1. April. Die »Triest. Ztg. meldet aus Algier, daß der französische Transportdampfer »La Dröme« mit öster⸗ reichischen Freiwilligen, die aus Mexiko zurückkehren, am 23sten März daselbst vor Anker ging. Das Schiff hatte Veracruz am 19. Februar verlassen und eine ziemlich günstige Ueberfahrt ge⸗ abt. Am 29 ist in Algier das Transportschiff »Saone« mit
0 Oesterreichern und die »Nievre« mit 1030 Oesterreichern angelangt. Von den 7000 Mann, welche vor drei Jahren nach Mexiko gingen, kehren nicht viel mehr als 3000 Mann wieder in die Heimath zurück. — Den Offizieren des mexikanischen Freicorps wurde bekanntlich von Sr. Majestät dem Kaiser der Uebertritt in die österreichische Armee bewilligt. Es wurden aber außerdem Verfügungen getroffen, welche die in den nächsten Tagen bereits aus Mexiko rücklehrenden Frei⸗ willigen betreffen. Se. Majestät der Kaiser hat die Bewilli⸗ gung ertheilt, daß aus den rückgekehrten Freiwilligen ein oder zwei besondere Jäger⸗Bataillons gebildet werden. Den Offi⸗ zieren, welche noch ferner im Dienste Sr. Majestät des Kaisers von Mexiko bleiben, wurde überdies eine dreisährige Frist be— willigt, binnen welcher sie in die österreichische Armee übertreten können. Ferner wurden die Verfügungen getroffen, um die demnächst zurückkehrenden Freiwilligen vor Mangel zu schützen.