1867 / 85 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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NM icht amtlich es.

Preußen. Berlin, 8. April. Se. Majest ät der König nahmen gestern an der Militagirischen Gesellschaft im Eng⸗ lischen Hause Theil, wo der Flügel Adjutant Sr. Majestt des Königs, Commandeur des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments Prinz Krafft zu Hohenlohe, einen Vortrag über die Thätigkeit der J. Garde-Division bei Königgrätz hielt. Nachher begaben Se. Majestät der König Allerhöchstsich zur Soirce der Ober⸗ hofmeisterin Frau Gräfin von der Schulenburg. Heute nah— men Se. Majestät der König militairische Meldungen an, so wie die Vorträge des Militair⸗- und Eivil-Kabinets. Um 1MUhr fand im Königlichen Palais ein größeres militairisches Dejeuner statt. ; . ;

Gestern besuchte Ihre Majestät die Königin mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden das Jazareth des Berliner Frauen Lazareth-Vereins und die Aus— stellung, die bei Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin zum Vortheil der Victorig⸗Invaliden⸗Stiftung vorbereitet wird. Beide Königliche Majestäten speisten mit Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin und Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen bei Ihrer Königlichen Hoheit der Landgräfin von Hessen und erschienen Abends auf einer Gesellschaft bei der Oberhofmeisterin. 2 .

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz fuhr gestern, Freitag, früh 10 Uhr, in die Sitzung des Reichstages und wohnte derselben bis zum Schlusse bei. Um 5 Uhr dinirte Höchst derselbe bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Louise, Landgräfin von Hessen. Abends fand eine Soirée im Kronprinzlichen Palais statt, zu welcher hauptsächlich Mitglieder des Reichs⸗ tages mit Einladungen beehrt worden waren.

In der gestrigen (27. Sitzung des Reichstags des Noxrddeutschen Bundes, welcher von den Reichstagskom— missarien auch Graf von Itzenplitz beiwohnte, ergriff nach dem Abg. Schulze (Berlin) das Wort der Abg. Dr. Braun . Derselbe hob hervor, daß über Zwei Dinge Alle einig seien: nämlich einmal darüber, daß die Reorganisa⸗ tion schlechtweg genehmigt, und daß zweitens eine Kontingenti⸗ rung der Friedensstärke Platz greifen müsse. Nur darüber, wie diese Kontingentirung durchzuführen sei, bestehe Meinungs— verschiedenheit. Wenn alle Welt von Waffen starre, so könne ein einzelnes Land nicht die Flinte ins Korn werfen. Nachdem der Redner geendet, wurde von dem Haufe ein Antrag auf Schluß der Diskussion angenommen.

Das Haus schritt zur Abstimmung.

Die Amendements Graf Bethusy⸗Huc und Erxleben wurden von den betreffenden Antragstellern zurückgezogen. Die Amendements Waldeck Duncker (Berlin) und Kratz wur⸗ den von dem Hause abgelehnt. Der Antrag Forcken beck wurde in namentlicher Abstimmung mit 137 gegen 127 Stim⸗ men angenommen. Der Zusatzantrag des Freiherrn von Moltke wurde in namentlicher Abstimmung mit 136 gegen 129 Stimmen abgelehnt.

Schluß der Sitzung 4 Uhr 15 Minuten.

Die heutige (28) Sitzung des Reichstags des Nord— deutschen Bundes wurde von dem Präsidenten 10 Uhr 15 Minuten eröffnet. .

Anwesend die Reichstagskommissarien: der Vorsitzende der— selben Graf von Bismarck-Schönhausen, Herr von Roon, Herr von Savigny, Freiherr von der Heydt, Graf zu Eulenburg, Herr von Podbielski, Minister von Friesen, Minister von Watzdorf, Staatsrath Wetzell Minister von Harhou, Senator Dr. Kirchenpauer, Se—⸗ nator Dr. Gildemeister, Minister von Seebach, Minister von Rössing, Minister von Bertrab, Geheimer Rath von Liebe, Sengtor Curtius, bevollmächtigter Minister und Ge— heimer Legations⸗-Rath Hofmann.

Der Abg. Brons ist in das Haus neu eingetreten.

Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen seitens des Prä— sidenten trat das Haus in die Tagesordnung:

Vorberathung im Plenum des eichstages über den Entwurf einer Verfassung des Norddeutschen Bundes zunächst Fort— setzung der Specialdebatte über die das Bun des— krie e,. betreffenden Art. 57 64.

rtikel 57 lautet:

Nach Publication dieser Verfassung ist in dem ganzen Bundes⸗ gebiete die gesammte preußische lilitairgesetzzebung ungesäumt ein uführen, sowohl die Geseße selbst, als die zu ihrer Ausführung, Enn e un oder Erin hun erlassenen Reglements, Instructionen und Reskripte, namentlich also das Militairstrafgesezbüch vom 3ten April 1815, die Militairstrafgerichtsordnung vom 3. April 1845, die 2 über die Ehrengerichte vom 20. Juli 1843, die Bestim— mungen über Aushebung, Dienstzeit, Servls⸗ und in ,,,. wesen, Einquartierung, Ersatz von Flurbeschädigungen, Wöobil⸗

machung u s. w. für Krieg und Frieden. Die Militair⸗Kirchen. ordnung ist jedoch ausgeschlossen. Zu diesem Artikel liegt folgender Abänderungsvorschlag des Abg. von Forcken beck vor: Zu Artikel 57 folgenden Zusatz anzunehmen: . Nach gleichmäßiger Durchführung der Bündeskriegs-⸗Organist⸗ tien wird das Bundespräsidium ein umfassendes Bundesmilitair⸗ . dem Reichstage und dem Bundesrathe zur verfassungsmäßigen ,,, vorlegen. ; ach einer Bemerkung des Abg. Zacharige betreffs der Befreiung vom Militairdienst für die früher Reichsunmmittel. baren wurde die Diskussion über Art. 57 von dem Abg. For⸗ kel Coburg) eröffnet. Derselbe sprach gegen die Bestimmun⸗ gen des Art. 57. Nach dem Abg. Forkel gab der Reichstags ⸗Kommuissarius Herr v. Roon die Erklärung ab:

Ich glaube, die Bedenken des Herrn Vorredners am Kür⸗

zesten dadurch heben zu können, daß ich ich glaube, im Ein.

klange mit den Herren Kommissarien der übrigen verbündeten Regierungen erkläre: Es hat keine andere Absicht vorge⸗ legen, als diejenige, die eben der Herr Vorredner als zwe. mäßig bezeichnet hat. Wir wollen die preußischen esetze und die preußischen Verordnungen, Reglements und In⸗ structionen aufgenommen wissen, oder angenommen wissen, in allen denjenigen Armeetheilen, die dem Bündesheere neu zu⸗ gehen, und wir wünschen, daß sie in volle Geltung durch diese Verfassung gesetzt werden, natürlich auch soweit es Instruk⸗ tionen, Vorschriften und Reglements sind, selbstverständlich je. doch immer nur insoweit, als es zweckmäßig ist, fie für“ di Folge immerhin beizubehalten. Natürlich muß dem Bundes. Feldherrn in Bezug auf Vorschriften und eglements die Hand frei erhalten werden. Es geht nicht, daß diesem Artikel die Deutung gegeben werde, daß mit seiner Annahme nun alle . auf einmal Bundesgesetz wären. Das war nicht die sicht.

Der Abg. Wigard erklärte sich sehr entschieden gegen die Annahme des Art. 57. Die Abgeordneten von 8h Olbendor) und von Kehler sprachen für die Annahme des Art. 57. Der Abg. Rhoden brachte das Amendement ein: in dem Art. h7 die Worte von:

sowohl die Gesetze bis Krieg und Frieden zu streichen.

Der Abg. Haberkorn Sachsen) fand die Annahme des Art. 57 bedenklich; in Militairfachen müsse die Gesetzgebung wohl eine einheitliche sein, allein vielen Mitgliedern des Hauses seien die preußischen Militairgesetze nicht bekannt. Hierauf erklärte der Reichstagskommissarius Minister von Friesen:

Zur Beruhigung des geehrten Abgeordneten, der eben ge⸗ Prochen hat, kann ich erklären, die Königlich sächsische Regierung das von vihm erwähnte Gesetz eben deshalb den sächsischen Kammern vorgelegt hat, um in dieser Beziehung eine vollständige Uebereinstinimung mit der Königlich preußi⸗ schen Gesetzgebung herzustellen und so gewissermaßen den Paragraphen antieipändo auszuführen. Ferner kann ich er— klären, daß bei den Verhandlungen über diesen Theil des Ver— sassungs- Entwurfs sehr sachverständige Königlich fächffsche Militair⸗Kommissare mitgewirkt haben und von dieser Seite keine Bedenken gegen den Paragraphen, wie er jetzt vorliegt, erhoben worden ind. !

Der Abg. Twesten führte aus, daß die Einführung der preußischen Militair⸗Gesetzgebung für manche der Bundeslaͤnder wohl hart sein möge aber sie sei absolut nothwendig.

Der Abg. Wigard sprach wiederholt gegen die Annahme

des . . ö er Abg. Gneist sprach gegen die Ausführungen und das Amendement des Äbg. . Der the chulze kern wendete sich gegen einige Ausführungen des Abg. en.

Das Haus schritt zur Abstimmung. Das Amendement Rhoden wurde abgelehnt. Die Vorlage der Re ierung in Art. 57 wurde angenommen. Der Antrag orten wurde mit 134 gegen 128 Stimmen angenommen.

Es folgte die Diskussion über Art. 58:

Zur Bestreitung des Aufwandes für das gesammte Bundes⸗ heer und die zu demselben gehörigen Einrichtungen sind dem Bundes feldherrn jährlich so viel mal 325 Thlr., in Worten zweihundert fünf und zwanzig Thaler, als die Kopfzahl der riedensstärke des

eeres nach Art. 56 beträgt, zur Verfügung zu stellen. Ab⸗ chnitt il. gin fügüng zu stellen. Vergl.

Die Zahlung dieser Beiträge beginnt mit dem erste 8 Mo⸗ nats . der . n Zu diesem Artikel liegen i gh, Abänderungsvorschläge vor: . Amendement Duncker-Waldeck. Der Reichstag wolle beschließen: Den Artikel 58 zu streichen.

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II. Amendement Forcken beck. Zu Art. 58 hinter dem Worte: »Einrichtungen sind« ein⸗ zuschalten:

bis zum 31. Dezember 1871. III. Amendement Kratz:

m Artikel 58 hinter den Worten »Einrichtungen sind« einzuschalten: 3 ö. 31. Dezember 1859. . und nach dem Aen Alinea hinzuzufügen. ; Die Höhe der Ausgaben für das gesammte Kriegswesen des Bun—⸗ des wird für die Cnr vom 1. Januar 1870 ab jährlich durch das

Bundesetat⸗Gesetz festgestellt. 36 Di e r neh Fürst zu Solms: Der Reichstag wolle

beschließen: nach Artikel 58 einen Zusatz⸗-Artikel einzuschalten, folgenden Inhalts: . Artikel 58a.

Die nach der Kopfzahl der Friedensstärke des stehenden Heeres bene, Gen e (Artikel 58) werden nach 6 von je? Jah⸗ ren im Wege der ö ebung von Neuem festgestellt.

Die bestehenden Beiträge sind bis zum Erlasse eines abändern

Bundesgesetzes unverändert fortzuerheben. . bar, i g . von Vincke (Olbendorf): Der Reichs⸗

tag wolle beschließen: nach Artikel 58 einen neuen Artikel ein⸗ . ie folgt: er, . Artikel 58a.

rundlage dieser Verfassung am 31. Dezember 1871 ge—⸗ sczuch 1 ie ils. des Bundesheeres wird der weiteren Vereinbarung des Militair⸗Budgets des Bundes zum Grunde gelegt. VI. Amendement Freih. v. Moltte: Der , rn , . kae een. m Artikel 58. folgenden Zu igen: ; a zum Erlasse 2 abändernden Bundesgesetzes sind die be⸗

Beiträge unverändert fortzuerheben. seche gen D n, es bis dahin bei dem durch Artikel öß festge—

tsatz der Bevölkerung der Bundesstaaten setg e Hr fern über den Artikel 58 eröffnete der Abgeord⸗

agener, derselbe befürwortete die Regierungsvorlage . . militairischen und finan⸗ ziellen Gesichtspunkte. Der Abgeordnete Knapp sprach 3 die Regierungs⸗ n ö . 3 ; ie Frage auf, was wo ißi⸗ teinmetz warf die Frage auf, 3 beim Ausbruch des Krieges nicht durchgeführt ge— 6 wäre; und führte aus, daß die für das Heer aufgewendeten Kosten durchgus nicht zu den unproduktiven zu zählen seien. Solle die Armee ihre Aufgaben erfüllen, schloß der Redner, so dürfe man ihr auch die Mittel der Existenz i ieh en. . . 1 ll Grumbrecht wendete sich gegen einige Aus⸗ führungen des Abg. Wagener (Neustettin). Der Abg. Freiherr von Vincke (Hagen sprach für die Regierungs— vorlage. ; . Der Abg. Miquel wendete sich gegen die Ausführungen der err üeten . Vincke (Hagen) und Wagener (Veustettum. Der Abg. Fürst zu Sokms-⸗Hohensolins-Lich erklärte sich für deo von dem Abg. Freiherrn v. Moltke eingereichte d t. . . , Rede des Fürsten zu Solms⸗Hohensolms— Lich führte der Reichstags-Kommissarius Herr von Roon

schen Staale geworden wäre, wenn die

aus, daß er keineswegs Verlangen nach einer Lage trage,

estatte, gewissermaßen aus der Tasche zu tet Die . sowohl des Finanzministers als die der Rechnungskammer sei nothwendig. Aber ebenso noth— wendig sei es auch, die Bedürfnisse der Armee, der wichtigsten Einrichtung des neuen Bundes, ö en alle zufälligen Meinungen und K sicher zu ste im Art. 58 genannte Summe von 225 Thlrn. für den Mann, müsse er als eine Minimalforderung bezeichnen. Uebrigens seien ja die Verhandlungen des Reichstags über die Verwen⸗ dung des Geldes nicht ausgeschlossen. Eine Frist von 4 Jahren sei zur Durchführung der Organisation des Bundes⸗

die ihm wirthschaften.

hecres in den Bundesländern nicht ausreichend; mindestens

bedürfe man zu dem genannten Zwecke sieben Jahxe.

Leih eber Ded über Art. 58 reichte der Abg. von Bennig sen folgendes Unter⸗Amendement zu dem Amendement von Vincke ein: Der Reichstag ee, , dem von Vinckeschen Antrage folgende Fassung zu geben:

w g enn ö. . 2 16. Ü wird die auf Grund⸗

lage dieser Verfassung gesetzlich bestehende Organisation des Bundes

heeres der weiteren Vereinbarung des Militair-Budgets des Bundes

u elegt. ' .

, Abg. Falck wurde noch ein Amendement eingereicht, des Inhalts, „daß es bis zum Erlaß eines abän⸗ dernden Bundes esetzes bei dem durch Artikel 56 sestgesetzten Prozentsatz der er ilerun sein Bewenden haben solle.“

Da das Resultat der Äbstimmung über einen Antrag auf Schluß der Debatte zweifelhaft blieb, so nahm die Diskussion ihren Fortgang und es ergriff das Wort der Abg. Twesten.

(Schluß des Blattes.)

en. Die

nicht berühren.

Sr. Majestät Briggs Mus quito« und »NRover⸗— haben am 2. d. Mts. von Toulon aus die Rückreise angetreten.

Königsberg, 3. April. In der Stadtverordneten ⸗Ver⸗ sammlung vom 2. April wurde der neue Ober-Bürgermeister, Geheime Ober ⸗Negierungs . Rath Kieschke, durch den Ober⸗ Präsidenten Dr. Eichmann , , e.

Bayern. München, 4. Äpril. (N. C) Wie nunmehr bestimmt ist, wird die Vermählung Sr. Majestät des Kö⸗ nigs Mitte September d. J. stattfinden.

Oesterreich. Pesth, 4. April. »Hirnök« meldet: Gestern Abends habe in Krönungé-⸗Angelegenhesten eine Konferenz statt⸗ gefunden, an welcher der Primas, die Landeswürdenträger und mehrere Minister Theil nahmen.

Demselben Blatte zufolge wird für den Krönungszug an die Stelle der bei Mohacs verloren eon genen letzten ungari⸗ schen Landesfahne eine neue hergestellt werden.

In der heutigen Sitzung der Magnatentafel wurde

die Rekrutirungsvorlage einstimmig angenommen.

Lloyd meldet; Von der auf heute anberaumt gewesenen Abreise Sr. Majestät hat es neuerdings sein Abkommen er— halten und wird der Allerhöchste Aufenthalt noch bis in die erste Hälfte der nächsten Woche andauern.

Die Deputirten, deren viele sich bereits zur Heimireise an— schicken, wurden heute durch ein Schreiben des Präsidenten der Deputirtentafel ersucht, noch hier zu bleiben, da wichtige Ange⸗ legenheiten ihre Anwesenheit erheischen.

riest, 4. April. Die französische Fregatte La Drome-⸗, von Veracruz mit 1151 mexikanischen Freiwilligen nach Pola bestimmt, befand sich ,, . Nacht wegen des Sturmwetters auf der Höhe von Lagosta und ist wegen Kohlenmangels in Lissa eingelaufen. Der Kommandant wurde eingeladen, direkt nach Triest zu fahren und die Truppen dort auszuschiffen.

Schweiz. Bern, 3. April. (Köln. Ztg) Baron von Reinach, der seitherige erste Secretair der französischen Gesandt⸗ schaft in Bern, in dessen Händen seit der Erkrankung und dem Tode des Marquis Turgot die hiesige diplomatische Vertretung Frankreichs einzig und aàͤllein lag, wird, dem Vernehmen nach, in der gleichen Stellung nach Wien versetzt. Der Canton Zürich willigt in die Errichtung eines landwirthschaftlichen Lehr⸗ stuhles am eidgenössischen Polytechnikum, welche der Bundes⸗ rath, einem Wunsche der Allgemeinen landwirthschaftlichen Ge— sellschaft entsprechend, beantragt hat, in Folge dessen demnächst eine Konferenz Behufs näherer Besprechung dieser Angelegenheit stattfinden wird. Laut zuverlässiger Quelle hat das österrei⸗ chische Ministerium den Bankosten⸗Betrag für die projektirte Straße Finstermünz⸗Martinsbruck für 18638 positiv in das Bud— 6. aufgenommen und dem Statthalter in Tyrol den bezüg- ichen Auftrag bereits zukommen lassen. Die Straße soll pa— rallel dem Inn egen werden und die Festung Finstermünz

uch die Frage der Rhein⸗Correction soll einer baldigen, gedeihlichen Lösung entgegengehen.

Niederlande. Haag, 5. April. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer interpellirte Thorbecke die Re— gierungüber die Erklärung des Grafen v. Bismarck daß Holland in der luxemburgischen Angelegenheit seine guten Dienste ange— boten habe. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten erwie⸗ derte, es hätten eigentlich keine Unterhandlungen bezüglich Luxem⸗ burgs stattgefunden, sondern nur Besprechüngen, Holland sei unbestreitbar bei der Frage interessirt. Indem Holland seine Vermittelung anbot, habe es keine Verantwortlichkeit überneh—

men wollen.

Der Minister van der Zuylen äußerte ferner anläßlich der Thor beckeschen Interpellation: »Ich habe mich an den Grafen von Bismarck gewandt und bin durch seine Antwort ermäch⸗ tigt, zu erklären, daß die preußische Regierung jedes politische Band zwischen Limburg und Deutschland als gelöst anfsieht, und daß sie geneigt ist, dies durch einen formellen Akt zu konstatiren, wenngleich eine solche Formalität nach den vor⸗ liegenden Reichstagsverhandlungen überflüssig erscheint.«

Belgien. Brüssel, 4. April. Der König wird gegen den 10. d. Mts. nach Paris reisen und einige Tage dort blei⸗ ben. Nach der Hochzeit des Grafen von Flandern, zu welcher der König, der Graf von Flandern und ihr Gefolge am 22. von hier abreisen werden, wird der König mit der Königin, welche der Familientrauer wegen nicht mit nach Berlin geht, sich wieder für einige Zeit nach Paris begeben, wo er das Hotel Walewski gemiethet hat. In der Kammer der Ne— präsentanten ist die allgemeine Discussion über die Wahl— reform geschlossen. Daß der Census, welcher zur Wabl berech- tigt, herabgesetzt werden soll, darüber ist man sich ziemlich einig, nicht aber über den Modus und das Maß der Herab setzung, ebenso it man ziemlich einverstanden, daß Nie Joge= nannte Capaeität, das beißt ein gewisser Grad der Bildung