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ist nicht der Fall. Ich werde mich aber nicht weiter auf diesen Gegenstand einlassen. Ich habe mich beschränkt, auf die That— sachen hinzuweisen, daß die verfassungsmäßige Bestimmung, es solle ein Etatgesetz zu Stande kommen, nicht ausreiche, um ein wirkliches Gesetz zu Stande bringen zu lassen, und habe nur auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die dann entstehen, wenn eine solche verfassungsmäßige Bestimmung aus irgend einem Grunde nicht zu Stande kommt. Ich habe ausdrücklich darauf hinge⸗ wiesen, daß nach den Bestimmungen des Verfassungsentwurfs
eine solche Verlegenheit nicht entstehen könne, bin also weit ent⸗
fernt gewesen, zu fragen, was geschehen solle, wenn ein Budget nach den Bestimmungen des Verfassungsentwurfs nicht zu Stande kommt. Ich habe die Fassung des Entwurfs empfoh⸗ len, welche klar ist und diejenigen Schwierigkeiten nicht herbei⸗ führt, die dann herbeigeführt werden können, wenn man das ,, , , . eines Gesetzes verlangt. Nun hat zwar der bg. Lasker gesagt, in der Bewilligung der Ausgabe sel zugleich die Bewilligung der Einnahme bis zü gleicher Höhe enthalten. Derselbe Herr Abgeordnete hat etwas früher gesagt, daß mit solchen Bemerkungen, die einzelne Redner hier machen, noch lange nicht eine Verfassungs-Bestimmung gegeben sei. Wären in dem Amendement dieselben Worte enthalten, die der Herr Abg. Lasker ausspricht: »Die Bewilligung der Ausgabe enthält zugleich die Bewilligung der Einnahmen, wenn in dem Amendement, welches der Hr. Abg. Lasker befürwortet, nicht blos ge⸗ sagt würde: »bezüglich des Aufwandes für das Bundeskriegswesen mittels der vereinbarten Summen bedarf es der Feststellung nicht, wenn zugleich gesagt würde, daß mit der Feststellung der Ausgaben es nicht der Feststellung der Einnahmen bedürfe, dann wären die Bemerkungen begründet, die der Herr Abg. Lasker gemacht at. Da das aber nicht dabei steht, so kaun die Erläuterung, ie dazu gegeben ist, nicht denselben Zweck erreichen. Ich glaube also mit meinen Bemerkungen ganz korrekt , n. zu sein.
Der Abg. Dr. Friedenthal rechtfertigte die von ihm in Gemeinschaft mit den Abgeordneten von Gerber und Dr. Riedel (Brieg) eingereichten Abänderungsvorschläge.
Der Reichstags - Kommissarius Minister voͤn Friesen nahm nach dem Abg. Friedenthal das Wort zur Vertheidigung der Regierungs Vorlage. Nicht um eine Fortsetzung der im preußischen Abgeordnelenhause angeregten Fragen handle es sich: es solle etwas ganz Neues geschaffen werden. Man müsse sich stets erinnern, daß es sich um einen Bundes— a und nicht um einen Einheitsstaat handle. Wenn bezüg⸗ ich der Matrikular-Beiträge ein Bundesgefetz nicht zu
Stande komme, so würde die Grundlage des Bundes sofort tief erschüttert. Das Haus ging nunmehr zur Diskussion des Artikel 66 über; die Abstimm ung über die Artikel 65, 66 und 67 soll erst dann stattfinden, wenn die Diskussion über diese drei Artikel geschlossen.
363 8 , . an
ur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zu— nächst die aus den Zöllen, wn, , , e ee, und dem Ha und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. In⸗ oweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie urch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten näch Maßgabe ihrer Be⸗ völkerung aufzubringen, welche von dem Präsidium nach dem Be⸗ darf ausgeschrieben werden.
d diesem Artikel liegen schläge vor:
J. Amendement Waldeck⸗Duncker (Berlim:
Artikel 66 wie folgt zu fassen:
„Zur Bestreitung aller Bundes -⸗Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Ersparnisse und Kieber ch f der Vorjahre, so⸗ dann die aus den Zoͤllen, den gemeinsamen Steuern und dem Post⸗ und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen ,, k
nsoweit die Ausgaben r iese Ei i =
z z . ( . 2 . se Einnahmen nicht ge
rt der Deckung dur undessteuern oder dur itra
der einzelnen Hun ri abimnn letztere nach h , ü eithigr Bevölkerung.
. Amendement Erxleben⸗Windthorst: in Artikel 66 hinter »gedeckt werden« unter Streichung des ci he ng . 1nd sie, durch Matrikularbeiträge der einzelnen Bundesstaate nach Maßgabe ihrer, zunaͤchst 1867 1. dann nr Halen Jahren zu mit eln ben Bevölkerung aufzubringen. k r,, , . . i. Grund der vom m Reichstage illi . , tiner Bewilligung der Landta ta i den einzelnen Bundesstaaten . e nt ö II. Amendement Friedenthal-b. Gerber. Dem ersten Sa des Artikels 66 folgende Fassung zu geben: Zur Bestreitung aller geineinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Ueberschüsse des Vorjahres, fo wie die Ersparnisse an dem Militair - Elat (Artikel 63) und die aus
folgende Abänderungsvor—
bestimmt das n e ang g, die 2
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den Zöllen, den gemeinsamen Steuern und dem Post.; Telegra phenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmn
Nach Artikel 66 einzuschalten: Axtitel.. Die Aufnahme von Anleihen für die Bu kasse so wie die Uebernahme von Ggranticen, welch . 6 Hichtun⸗ findet nur auf. Grund eines Bun gesetzes statt.
IV. Amendement Gneist:
Der Neichstag wolle beschließen:
in Artikel 66 nach Alineg 1 einzuschieben:
Das Etatsgesetz über die Bundes⸗Ausgaben erstrech
. 6 das Kriegs ⸗ und Marinewesen; jedoch mit der abe, daß 1) ga Feststellung des Etats des Bundesheeres die im Artilt festgestellte Friedens⸗Präsenzstärke als gesetzlich bestehende sᷣ zahl des Heeres zu Grunde zu legen ist, bis folche im z der Bundesgesetzßzebung (Art. 5) abgeändert werden wird 2) daß bis zum 31. Dezember 1871 der im Artikel 58 festges Betrag als Pauschqüantum in Stelle des Ordinarium n V. Amendement Miquél:
Artikel 66. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden der Regel für ein Jahr, bewilligt, können jedoch in besond Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden.
Während der im Artikel 58 normirten Uebergangze der nach Titeln geordnete Etat über die Ausgaben für Bundesheer dem Bundesrath und dem Reichstage nur Kenntnißnahme und zur Erinnerung vorzulegen. .
Unteramendement des Abg. von Kehler zu g
Amendement Miquëcl. Der Reichstag wolle beschließen:
dem unter Nr. 135 proöponirten Artikel 66 folgenden hinzuzufügen:
,. Auch nach Ablauf dieser Periode bleiben diejenigen
sitionen, welche durch die Nothwendigkeit der Erhaltim
bestehenden Heeres-Einrichtungen auf der gesetzlich festgestl
Grundlage bedingt sind, in der bisherigen Höhe in Fn
ohne daß es der Zustimmung des Bundesrathes und ]
. , ,. . a. III. Unteramendement des Abg. von Münchhau dem Amendement Miquél: ; . statt der Worte in der zweiten Zeile des Antrags Miguel ein Jahr «, zu setzen; »für, je drei Jahre. «
Die Diskussion über Art. 66 wurde von dem Abg. gener Reustettin) eröffnet. Derselbe befürwortete die nahme der Regierun svorlage. Der Abg. Wiggers (Beil sprach für die Vorschläge der Abgeordneten Waldeck n Duncker (Berlin).
Nachdem ein Antrag auf Schluß der Debatte angenomm worden, und nach einigen persoönlichen Bemerkungen Sen der Abgeordneten Graf Bethusy-⸗Hüuc und Wagener (& stettin — wurde die Diskussion über Art. 67 eröffnet.
Art. 67. lautet:
Ueber die Verwendung der gemeinschaftlichen Einnahmen 1
der Beiträge der Einzelstaaten ist von dem Präsidiu ) rathe und dem Reichstage Rechnung zu 6 , . „Zu diesem Artikel schlahe vor: Amendement Waldeck- Duncker (GBerlim. Unter Streichung des Artikels 67 folgende neue Art aufzunehmen;
. Artikel.. Steuern und Abgaben für den Bund din nur, so weit sie in dem Bundeshaushalts Etatgesetz an nommen oder durch besondere Bundesgesetze angeordnet si . ö Auf
„Axrtikel.!. Die Aufnahme von Anleihen für den Bh findet nur un, Grund eines Qn de ers statt, dass e n, der U&ebernahme von Garantieen zu Lasten Artikel. Zu Etatsüberschreitungen ist die tra Genehmigung 3 Reichstages ie gr lich , 6 . alts ⸗ Etat wird näch stattge ier Prüfung durch ch . Bundesrechnungshof dem . rufe g Bundes Präsidiuniz vorgelegt. Artikel!. Ein Geseß über die Bildung des Bum Rechnungshofes wird dem nächsten Reichstage vorgelegt. lange dasselbe noch nicht ergangen ist, . t die preuß⸗ Ober -Nechnungskanmmer die Functionen des gte en e, Axrtitel 3. Das Bundes Präsidium ernennt den z des Finanz · Minister, welcher die Bundes ⸗Finanzen verw und dafür dem RNeichstage verantwortlich ist; derselbe kn mit dem preußischen Finanzminister identisch sein. l. Amendenient Er leben⸗Windthorst: Artikel 67 folgendergestalt zu fassen: Ueber den Ertrag und die Verwendun lichen Einnahmen und der Beiträge der Elnzelstaaten ißmn dem Präsidio dem Bundesrathe und dem Reichstage alljt lich eine an die Ergebnisse der Vorjahre sich anschließende e ger r l nn 1 aber eine förmliche Rt ung und Entlastung vorzulegen. III. Aniendement Simm ed sesn nm,,
, über den Bundesha funder
liegen folgende Abänderungs⸗
der gemeinsch
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Im Artikel 6, vor den Worten: Rechnung zu legen ein⸗ zuschalten.
für jedes Jahr;...
IV. Amendement Miguel: . .
Artikel 67. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Aus- gaben dienen zunächst die etwaigen Ueberschüsse der Vorjahre, sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern aus dem Post⸗ und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Ein⸗ nahmen. Insoweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, so lange Bundessteuern nicht eingeführt sind, durch Beiträge der einzelnen Bundesstgaten nach Maßgabe ihrer Bevölke⸗ rung aufzubringen, welche im 3 der Bundesgesetzgebung festge⸗ stellt und demnach durch das Präsidium ausgeschrieben werden.
Der Abg. Schulze sprach für die Annahme der Anträge der Abgeordneten Waldeck Duncker, der Abg. v. Gerber em⸗ pfahl die Anträge, die er in Gemeinschaft mit Dr. Friedenthal eingereicht. Nachdem ein Antrag auf Schluß der Diskussion angenommen worden, schritt das Haus zur Abstimmung über die Art. 65, 66 und 67 und die zu diesen Artikeln eingebrachten Amen dements. ;
Die sämmtlichen Anträge der Abgg. Waldeck —Buncker (Berlin) wurden abgelehnt. Auch die bereits genannten Vor⸗ schläge der Abgg. Erxleben und Windthorst lehnte das Haus ab; eben 3 einen Zusatz, welchen diese ebengenannten Abgeordneten als Art. 68 in Vorschlag brachten und welcher
lautet: Artikel 68. Anleihen und Uebernahme von Garantieen
u Lasten des Bundes dürfen nur unter Zustimmung des Hur el th? und des Reichstages erfolgen.
Das Amendement des Grafen BethusyHue, der im Laufe der Debatte noch vorgeschlagen, in seinem Antrage hinter das Wort »so langen die Worte einzuschalten:
nach Maßgabe des Art. 674, wurde nicht genehmigt.
Nicht genehmigt wurde weiter das Amendement von Gneist.
Der Abg. Graf Henckel v. Donnersmarck hatte im Laufe der Diskussion beantragt, den Schlußsatz des Amendements Miquel zu Art. 67 wie folgt:
1fassen: . 5 fag. nach Maßgabe der bewilligten Ausgaben durch das Bundes⸗Präsidium festgestellt und ausgeschrieben werden.
Dieses , ,. . Grafen Henckel v. Don⸗ nersmarck wurde abgelehnt. ;
Nunmehr ging das Haus über zur Abstimmung über die Vorschläge des Abg. Miquél. ;
Von letztern wurde abgelehnt der als Art. 66 bezeichnete. Die als Art. 65 und 67 bezeichneten Abänderungs⸗Vorschläge wurden angenommen, und außerdem die fol enden zwei Artikel, die der Abg. Miquéèl als Art. 68 und 69 in Vor⸗ schag , , . Ueber die Verwendung aller Einnahmen des
Bundes ist vom Präsidium dem Bundesrathe und dem Reichstage
tlastung jährlich Rechnung zu legen. . 9! n kung ihn . i, außerordentlichen Bedürfnisses
können im Wege der Bundesgesetzgebung die Aufnahme einer An⸗ leihe, sowie ö Uebernahme . Garantie zu Lasten des Bundes
erfolgen. . ö. 5 it ledigten sich sowohl die Vorschläge der , , —ᷣ. diejenigen der Ab⸗
verbündeten Regierungen, wie auch . geordneten Fre denn, und von Gerber, die Abgeordneten von Kehler und von Münchhausen zogen ihre Anträge vor der Abstimmung zurück. Das Haus ging über zur Gene— raldiskussion über den Abschnitt XIII. Schlichtung hon Streitigkeiten und Strafbestimmungen. — Die Abge— ordneten Reichensperger, Schwarze (Sachsen) und von Wächter erläuterten und begründeten die von denselben ein⸗ ereichten Abänderungs⸗Vorschläge. Ein Antrag auf Vertagung 6 zum Abend wurde angenommen. — Schluß der Sitzung 2 Uhr 55 Minuten. ; . ce f! Sitzung: Dienstag, den 9. April, Abends 7 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der Diskussion über Abschnitt XIII.
Rendsburg, 6. April. (H. N) Das Garnison⸗Verwal—⸗
tungs- und Lazarethwesen in den Herzogthümern ist nunmehr un erg fr 9 g für die einzelnen e n. die betreffenden
Beamten ernannt. ö Sachsen. Dresden, 7. April. (Dr. J.) Se. Majestät
der König hat in einer gestern ertheilten Partikular- Audienz das . des zeitherigen Königlich spanischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers an Allerhöchst Ihrem Hofe Don Manuel Ranceès y Villa— nueva entgegen genommen. Cel sd , r Wien, 8. April. (W. T. B). Der fran⸗ lt he Botschafter ist heute nach Paris abgereist; seine Rückkehr ürfte in der nächsten Woche erfolgen. — Der Kronprinz von
Oesterreich ist an einem starken Katarrh erkrankt und seine Hei⸗
lung schreitet nur langsam vorwärts.
SFrankreich. Paris, 8. April. In der heutigen Sitzung des ges . Körpers nahm der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Marquis de Moustier, das Wort, um folgende Erklärung abzugeben: Der Kaiser hat mir Befeht ertheilt, die Lage bezüglich der luxemburgischen Angelegenheit aus⸗ einanderzusetzen. Die Kaiserliche Regierung ist von der tiefen Ueberzeugung beherrscht, daß die wahren und dauernden Interessen Frankreichs in der Aufrechterhaltung des europaͤi⸗ schen Friedens liegen, sie wird in ihren internationalen Bezie⸗ hungen nur von dem Gedanken der Beschwichtigung getragen. Demgemäß hat sie auch nicht aus eigenem Antriebe die das Großherzogthum Luxemburg betreffende Frage aufgeworfen. Die unbestimmte Stellung Limburgs und Luxemburgs hatte dem niederländischen Kabinet Anlaß zu einer Mittheilung an Frankreich gegeben. Die Souveraine der beiden Länder wur⸗
den somit in die Lage gesetzt, ihre Ansichten über den Besitz
Luxemburgs auszutauschen. Diese Vorbesprechungen hatten noch keinen irgendwie offiziellen Charakter angenommen, als das Berliner Kabinet, von den Niederlanden über seine An⸗ sichten befragt die Stipulationen der Verträge von 1839 an⸗ rief. Treu dem Prinzip, welches beständig unsere Politik ge⸗ leitet hat, haben wir die Möglichkeit dieser Gebietserwerbung niemals anders als unter drei Bedingungen verstanden: freie Zustimmung des Großherzogs von Luxemburg, loyale Prü⸗ fung der Interessen der Großmächte, durch allgemeine Abstim⸗ mung zu bekundender Wunsch der Bevölkerung. Wir sind mithin geneigt, im Verein mit den andern europäischen Kabi⸗ netten die Klauseln der Verträge von 1839 zu prüfen.
Wir werden in diese Prüfung mit dem vollsten Geiste der
Versöhnlichkeit treten, und glauben fest, daß der Friede Europa's
durch diesen Incidenzfall nicht gestört zu werden vermöchte.
Nach dieser ministeriellen Erkläruüng wurden drei Inter— pellationen über die luxemburgische Angelegenheit seitens der Majorität, des Tiers Parti und der Spposition eingebracht. Die Bureau s werden sich über dieselben schlüssig machen.
Thiers verlangte die Vorlegung der die Angelegenheit be—⸗ treffenden ausgewechselten Depeschen. Der Staͤcts⸗-Minister Rouher erwiderte, die Luxemburger Angelegenheit sei noch nicht in den Händen der Diplomatie und Depeschen existirten daher nicht. .
„„O(llivier war der Ansicht, die ministerielle Erkärung sei nicht klar genug über die Stellung Preußens gegenüber Frankreich.
Der Staats⸗Minister erklärte hierauf, wenn die Büreaus die Genehmigung zu den Interpellationen ertheilen, so werde die Regierung weitere Erklärungen abgeben.
Italien. Man schreibt dem ⸗Moniteur« aus Rom, daß die gemeinschaftlichen Unternehmungen der päpstlichen und der italienischen Truppen zur . der Brigantage an der neapolitanischen Grenze bereits beachtenswerthe Resul⸗ tate hervorgebracht habe. Die Zahl der Banden hat sich ver⸗ mindert, und man meldet neue Unterwerfungen mehrerer Bandenführer, welche, die Frist von 14 Tagen benutzend, die durch das letzte Edikt der päpstlichen Curie denjenigen Räubern, die sich ergeben wollten, bewilligt worden war, den päpstlichen Behörden ihre Waffen ausgeliefert haben.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. April. (H. B. 9 Die regierungsseitig proponirte Anschaffung von Hinterladungswaffen für die Flottenmannschaften ist vom Reichstage verworfen worden, trotzdem die Regierung ihre ursprüngliche Forderung im Betrage von 150,000 Thlr. um die Hälfte gekürzt hatte.
Dänemark. Kopenhagen, 6. April. In der heutigen Sitzung des Landsthings stand das neue Einkommensteuer⸗ gesetz auf der Tagesordnung. Das Präsidium zeigte die Mit⸗ theilung des Handelstraktats mit Japan an, welcher noch, weil er nicht ratifizirt ist, nicht offiziell bekannt gemacht wird. In Betreff der neuen Einkommensteuer hat der in verschiedenen Fractionen mit sehr abweichenden Ansichten sich theilende Aus—= schuß einen sehr ausführlichen Bericht erstattet, auf den wir später noch zurückzukommen Gelegenheit nehmen werden.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. London, Montag, 8. April, Abends. New-⸗Horker Be— richte vom 7. d. melden aus Mexiko: Die republikanische Ab⸗ theilung unter Es cobedo ist geschlagen und wird von Mi⸗ ram on verfolgt. Kaiser Maximilian ist nach der Haupt⸗ stadt zurückgekehrt.