1867 / 87 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

merlin, am Sp. April.

1460

Amtlicher Wechsel-, Fonds- wmd Geld-Comrs.

VW echsel- OGonrae.

Amsterdam 250 FI. Kurz dito 250 FI. 2 Mt. Hamhurg. ...... ..... 300 A. Kurz dito 300 M. 2 Alt. London ...... ...... . 1 PL. 8. 3 Mt. 300 Fr. 2 Mt.

Wien, österr. Währ.. . 150 Fl. S T. dito 150 FI. 2 Mt. Augsburg, südd. W... 1090 El. 2 At. Frankf. 2. M., südd. W. 100 EI. 2 Mt. Leipzig in Courant. .. 8 TL. im 14 Thlr. Fuss. . 100 Thl. 2 Mt. Petersburg 10998. R. 3 W. dito R. 3 Mt. Warschau R. 8 T. Bremen G. 8 T.

3 3 8 8

Ef, **

Fonds- Corrkse.

Freiwillige Anleihe. ...... ..... =. Staats- Anleihe von 18359

dite v. 1854, 1855, 1857...

dito von 1859

dito

dito

dito

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Gld. 2f Staats- Schuld- Scheine ..... . 3

1 13 Eräm. Anl. v. 1855 à 109 Ihle. 8 5 151 Hess. Prämien-Scheine à 40 Il. 5 130 Kur- und Neum. Schuld versch. 3 6 22 der- Deichbau- Obligationen. · ... 43 e Berliner Stadt- Obligationen. 85 75. dito dito 75 dito dito Schuldverschr. der Berl. Kaufm.

6 56 20 4656 20 Pfandbriefe.

g9* Kur- und , n K

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85 7775 do. 1105 Pommersche do. Fosensehe do. do. 7 Sachsische Schlesische do. do. Westpreussisehe do. do.

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do.

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Rentenbriefe.

Kur- und Keumärkische . .. ...... Pommersche. ..... ..... ö Posensche

Rhein. und Westph. ...... ...... cksis che Schlesische ...... . ... a , n ..

Preuss. Hyp. Antheil - Certifieate lübner) Hyp. Br. d. 1. Pr. Hyp. Actien- 7 sellschaft ( Llansemann) Unkündb. Hyp. - Br. der Preuss. H Aetien-Bank (Henckeh. . Pr. Bank-Antheil-Scheine. . ...... Bank des Berliner Kassenvereins. Danziger Privatbank Königsberger Privatbank Magdeburger Privatbank Posener Frivatbank. ..... ...... .. Pommersehe Rittersch. Privatbank

Friedrichsdꝰ or Gold- Kronen

2 81 n

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C I 88

Els enbahn-Acotlen.

Stamm -Actien. Aachen-Mastriehter ... 123 2107 2097 Il 983 197

1335 g8⸗ 181 213 91; 86

Breslau - Schw. - Freib.

Brieg Neisse

Cõöln- Mindener

Magdeb. Halberstadt ..

Magdeburg- Leipziger ..

NMũünster- Hammer

Niederschles. Märk. ...

Niederschles. * .

Nordbahn Fr. -Wislh. ..

Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B

Oppeln- Tarnowitz er...

irre eh . do. (Stamm-) Prior.

Rhein- Nahe

Stargard Posen

Thüringer

Wilh. (Cosek-Oderbg.).

MW CS 12 =

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Berl. Potsd.· Mgd. t. B. do. Lit. C. Berlin- Stettiner I. Serie do. Il. Serie

do. III. Serie

do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau - Schw. - FEreib. Cöln- Crefelder

Wilh. (Stamm) Frior. do. do. do.

Wo voratehend kein Zinafuss angegeben, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.

Prior itäts-Oblig. Aachen-Düsseld. J. Em. do. II. Emission.. do. III. Emission. . Aachen-Mastrichter ... do. II. Emission. . Berg. Märkisehe I. Ser. do. II. Serie do. III. S. v. Staat 3 gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie ... do. VI. Serie ... do. Düsseld. -Elberf. Pr. do. de. II. Serie. . do. Dortm. - Soest. . do. do. II. Serie. . Berlin Anhalter

do.

do.

Berlin- Hamburger .

Berl. Potsd. ·Mgd. Lt. A.

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. V. Em. Magdeburg- Halberstadt do. v. 1865

do. Wittenberge Magdeburg - Wittenbrge. Niedrseh. Märk. Act. I. S. do. II. Serie à 623 Thlr. do. Oblig. J. u. II. Ser. do. do. III. Serie .. do. do. IV. Serie .. Niederschl. Lweigbahn. Ober- Sehles. Lit. A. .. do. Lit. B...

M 22 Dede

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6d. C jOber- Schles. Lit. C. .. dh do. do. 1 79* do. * 79 do. g4* Rheinische do. vom Staat gar. .. = sdo. III. Em. v. 1858/60 98z do. do. von 18652 u. 64 oz do. v. Staat garantirt. Rhein-Nahe 7. Staat gar. do. do. II. Em. ... gz Rhrt. Cref. Kr. Gladb. I. S. 793 do. II. Serie.. do., III. Serie..

,,, Stargard Posen

do. II. Emission..

do. III. do. Thüringer 1. Serie

do.

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Wilh. (CQosel· Oderberg) do. III. Emiesion? do. IV. Emission. .

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Nichtamtliches KNotir ungen.

Eisenbahn- Stamm- Ac tien.

Amsterdam - Rotterdam Gali. (Carl Ludw.) .. bau- Littau

Ludwigsha fen- Bexbach lagdeb. - -Leipz. Lit. B. Ma. Lud wgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger .. ...... ester. franz. Staatsbalm Oest. sii dl.Staatsb. Lomb. 5 Russische Eisenb. ..... Westbahn (Böhm.) ... Warsehau-Bromberg .. Warsehau-Terespol ... Warsehau-Wien

Berlin- Görlitz ... ...... do. Stamm-Prior. . ... Ostpreuss. Sdb. St. Pr.

Prioritäts- Actien. Belg. Obl. J. de l'Est. do. Samb. u. Neuse .. Oegter. franz. Staatsbahn]?

do. frz. Siüidb. (Lomb. )

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CO, , s-

18 21 & 260 s 1321

2. . Ii, 203;

* Rjasan-Koꝛzlo vr

] Berl. Handels- Gesellsch. 3 Schles. Bank-Verein ..

Neue Berliner Gas-Ges. (W. Nolte et Co.) ..

Aus lùnd. Fonds

Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Creditbank .. Darmstädter Bank Dessauer Credit

do. Landesbank.. Genker Creditbank Geraer Bank Gothaer Privatbank . .. Veipziger Credithank.. Luxemburger Bank ...

Oest. frz. 6proz. Bonds. do. do. neue pro 1875 do. do. do. pro 1876

Moskau-Rjisan

Riga -Dünaburg

DO OꝘ— C M

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Gali. (Carl Ludw.) .. Lemberg-Crzernowitz .. Rjasehsk. Morsehk. . ... Woronesch

e R a en G S S G

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Inländ. Fonds.

Dise. Commandit-Anth.

Neininger Creditbank . Korddéutsche Bank . .. Oesterreich. Credit. . .. Rostocker Bank. ...... Thüring. Bank Weimar. Bank. . . .. ö Oesterr. Metall. .. ..... do. Kation. Anleihe do. Prm.-Anleihe .. do. n. 100 FI. Loose do. Loose (1860).. do. Loose (1864)..

Hannoversche Bank. .. Ereuss. Ilyp. Vers. ... Erste Preuss. Hyp. - 6G. do. Gew. Bk. .

In dustrie - Actien.

Hoerder Hüttenwerk .. 5 Minerva 5 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 Dessauer Kont. Gas. .. 5 Fab. f. Holzw. (Neuhaus) 4 Berl. Pferdebahn 5

1 Berl. Omnibus- Ges. ... 5 6971 do. Silb. Anl. (1864)

w E d O CG =.

ltalien. Anleihe ...... ; Russ. Stiegl. 5. Anl. .. do. do. 6. Anl. .. V. Rothsehild Lst. Neue Engl. Anleihe

do.

2 18 oM a Co 2 M oM, S - 18

8 .

do. do. do. v. 6 do. 9. Anl. (Engl.) .. do. do. 6c . do. Poln. Schatz - ObI. do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 Fi. ... do. Liquidat. Br. .. Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St. Präm. - Anl. Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 10 RI. St. Pr. A. Lüheek. Pr. A. .. ..... Amerikaner Bad. Staats- Anleihe .. Bayersche Präm. - Anl.. Braunschweiger Anleihe Sächsische Anl. ..... ..

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—— 21

Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber: Alnsfuss der Freuss, Ban: für Wechsei 4 pCt.,

29 Thlr. 23 Sgr.

kür Lombard 43 pCt.

Redaction und Rendantur: S chwieg er.

Berlin, Druck und Verlag de Königlichen Geheimen Ober · ofbuchdruckerei

R. v. Decker). an eil age

1461 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.

H 87.

Dienstag, den 9. April

18657.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin z 9g. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages des Rordbeuntschen Bundes ergriff nach dem Abg. Dr. Gneist der Reichstags⸗Kommissarius Frhr. v. d. Heydt das Wort wie folgt:

Meine Herren! Der letzte Herr Redner hat im Beginne

seiner Rede mit großem Recht darauf hingewiesen, daß, wenn

von verschiedenen Seiten das Budgetrecht in einem umfassenden Umfange in Anspruch genommen wird, man doch nicht ver⸗ gessen dürfe, daß je nach einer Behandlung des Budgetrechts auch der Bestand der Armee, deren Höhe in der Verfassung be⸗ stimmt ist, alterirt werden könnte wider die Intentionen der Verfassung.

fal eint mir dies bei den verschiedenen Amendements, die wegen Herstellung des Budgetrechts gestellt sind, nicht gebührend beachtet zu sein. Der Verfassungs Entwurf geht davon aus, daß, wenn die Ausgabe einmal feststeht in einem großen Be⸗ trage, daß dann, da die gemeinsamen Einnahmen vorgussicht— lich zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, das Fehlende von dem Präsidium durch Matrikular⸗Beiträge ausgeschrieben werden soll. Steht auf der einen Seite die Ausgabe fest, so kann auf der anderen Seite die Einnahme in keiner Weise in Frage gestellt, sie muß gesichert werden. Es ist nun zwar von verschiedenen Rednern, welche die Amendements befürwortet haben, gesagt worden, daß sie nicht daran denken, wenn sie auch das Bewilligungsrecht für die Einnahme in Anspruch nehmen, dabei die Einnahme an sich zu gefährden: sie haben ausdrücklich ausgesprochen, daß auch nach ihrer Meinung die Einnahme sicher gestellt sein müsse, es stehe ja nichts entgegen, noch durch Unter⸗Amendements diesen Zweck zu erreichen. Es ist nicht näher angedeutet, in welcher Weise man durch Unter-Amendements diesen Zweck, noch herbeiführen wolle. Ich kann also auch über die Möglich⸗ keit und Form solcher Amendements noch nicht reden; aber das liegt doch auf der Hand, daß, wenn nach dem Be— stand der Armee, wie er festgestellt ist, zu einem Prozent der Bevölkerung und zu einem Kostenbetrag von 225 Thlr. pro Mann, dies also eine Ausgabe von etwa 673 Millionen betragen würde, daß dann auch auf die Höhe dieser Ausgaben die Ein⸗ nahmen beschafft werden müssen. Es ist anzunehmen, daß neben 6 67 Millionen für die Kosten der Marine und Verwal⸗ tungskosten mindestens noch 77 Millionen erforderlich sein wer⸗ den. Dies würde dann eine Gesammtsumme von 75 Millio- nen betragen. Die gemeinschaftlichen Einnahmen dürfen etwa veranschlagt werden zu 50 Millionen, es würden also mindestens 25 Millionen zu beschaffen bleiben. Sollte nun das Bewilligungsrecht in der Verfassung dem Reichstag gege— ben werden, so kann die Möglichkeit entstehen, daß die Ein—⸗ nahmen alterirt oder überhaupt nicht bewilligt würden in der Regel pflegt man anzunehmen, daß, wenn man das Recht hat, zu bewilligen, auch das Recht habe, abzulehnen. Sollte dieser Fall eintreten, der allerdings von den bisherigen Rednern als kaum denkbar angenommen ist, dann würde es an den Mitteln fehlen, die Kosten für die Armee zu bestreiten, die doch einnial auch von Ihnen beschlossen worden ist. Diesem kann unmöglich namentlich das Präsidium sich aussetzen. Sie haben dem Präsidium die Fonds für die Armee

zur Verfügung gestellt, also das Präsidium muß auch, so weit.

die Einnahmen nicht aus den gemeinschaftlichen Einnahmen einkommen, in der Lage sein, selbstständig diese Matrikular— Beiträge auszuschreiben. Es ist dem Präsidium dieses Recht eingerzumt, so daß auch nicht einmal dem Bundesrathe es zustehen dürfte, die Ausschreibung dieser Beiträge zu hindern. Wenn sie entweder durch den Bundesrath oder den Reichstag

versagt werden könnten, würde das Präsidium nicht in der

Lage sein, die Fonds für die Armee zu haben, deshalb scheint es auch unmöglich, das Bewilligungsrecht für die Einnahmen in die Verfassung aufzunehmen. Es ist das von dem letzten Herrn Redner so evident ausgeführt, daß in der That nicht abgesehen werden kann, wie man eine solche, Ungewißheit durch Amendements der Verfassung möchte herbeiführen wollen. Daß ein Budget vorgelegt wird, ist schon früher gesagt worden.

Die Regierungen werden sich der Diskussion über das Budget nicht entziehen. Aber es ist unmöglich, wie gesagt, wenn diese Ausgabe feststeht, die Einnahme dann in Frage zu stellen. s wird an Gelegenheit bei der Diskussion des Budgets nicht fehlen, alle Gegenstände zu erörtern, und es wird nichts ent—⸗ gegenstehen, wenn in der Einnahme irgend eine Aenderung für nothwendig erachtet wird, darüber Beschluß zu fassen, nur muß

——

der Gesammtbedarf unter allen Umständen gesichert sein. Wie der⸗ selbe aber gesichert werden könnte, wenn die Amendements an⸗ genommen werden, die den Zweck haben, ein vollständiges Budget⸗ recht herbeizuführen, das ist mir nicht verständlich. Manches in den einzelnen Aniendements scheint allerdings annehmbar, so namentlich das Amendement, welches die Möglichkelt vor⸗ sehen will, Anleihen zu Lasten des Bundes zu beschließen. Diesem Amendement würde die Regierung gern beistimmen. Die Absicht ist auch früher schon dahin gegangen, im Falle das Bedürfniß zu solchen Anleihen vorliegt, eine derartige Be⸗ stimmung vorzuschlagen, aber allerdings erkennt es die Re— Wernng als eine Verbesserung an, daß das ausdrücklich in die erfassung aufgenommen werde. ; .Was nun die Ueberschüsse betrifft, so hat man es als einen Mangel erklärt, daß darüber nichts gesagt sei. Es ist aber darüber um deswillen nichts gesagt, well die Ueberschüsse, die sich bei den einzelnen Einnahmen ergeben möchten, selbst⸗ redend mit auf das nächste Jahr übertragen werden, aber auch dann nicht ausreichen werden, die Kosten zu decken. Es können diese Ueberschüsse nur dazu dienen, die erforderlichen Matri⸗ kularbeiträge zu verringern. Daß es ausdrücklich aufgenom⸗ men werde, daß die Ueberschüsse wieder in die nächste Rech— nung übertragen werden, dagegen ist nichts zu erinnern. Der Herr. Abg. Miquel hat geglaubt, daß die Matrikular⸗ beittäge nach Fassung des Entwurfs erst dann ausgeschrieben werden sollten, wenn in dem betreffenden Rechnungsjahre die döhe der Einnahme zu übersehen fei. Das ist nicht die Ab⸗— icht, und hat auch nicht die Absicht sein können, denn im Laufe des Rechnun Sjahres sind die Ergebnisse der Einnahme nicht zu übersehen, 6 sind erst in dem, dem Rechnungsjahre folgenden Jahre, frühestens nach Ablauf des ersten Quartals des nächsten Jahres zu übersehen. Also hat nicht die Absicht dahin gehen konnen, erst die Ergebnisse der Einnahme des Rech⸗ nungsjahres abzuwarten und dann erst Matrikularbeiträge auszuschreiben. Es kann die Meinung nur dahin gehen, die Einnahmen nach den für die Veranschlagung solcher Einnah⸗ men feststehenden Grundsätzen im Voraus auf den Etat zu veranschlagen und insoweit als die Einnahmen nicht ausreichen, um die etatsmäßigen Ausgaben zu decken, im. Voraus die Matrikularbeiträge auch zur Deckung und Ausgleichung des Etats in den Etat zu bringen. Es scheint mir, daß die Fassung des Entwurfes auch eine andere Deutung nicht zuläßt. Es hat der letzte Herr Redner auch noch von der Behand⸗

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.

Darauf nahm das Wort der Reichstags-Kommissarius v. Roon zu folgenden Ausführungen: Ich erlaube mir, den ausführlichen materiellen Deductio⸗

nen meines verehrten Herrn Kollegen noch einige formale Be—

merkungen hinzuzufügen. Sie beziehen sich vornehmlich auf den sehr mannigfaltigen, reichhaltigen Vortrag des Herrn Ab⸗— geordneten für Elberfeld⸗Barmen. Ich kann nicht leugnen, daß ich demselben mit großem Interesse gelauscht habe, und ich glaube bemerkt zu haben, daß dieses Interesse im Hause allgemein ge⸗ theiĺt wurde. Der Herr Abgeordnete hat in der That sehr viel Interessantes gesagt. Auch hat er meinen ganzen