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Bevollmã . ; treffenden Vollmachten mit dem tarifmäßigen Stempel von 15 Sg. versehen überrichten werden müssen.
Zimmerarbeiten inkl. Material, und Anstreicheratheiten . sowie ca. 20 Klafter Kalksteine, —
55 Mille Birkenwerder Klinker,
2090 Kubikfuß gelöschten Kalk,
. 60 Tonnen Cement, und
. 35 Schachtruthen Mauersand,
sollen im Wege der Submiffion zur Ausführung resp. Lieferung ver— dungen werden.
Die Bedingungen und Kostenanschläge sind in unserm Geschäfts⸗ lokale, Klosterstraße Nr. 76, einzusehen und versiegelte Offerten mit Proben von den Klinkern und dem WMauerfande bis zum Dienstag, den 23. April e., Vormittags 11 Uhr, daselbst abzugeben.
Berlin, den 8 April 1867.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
Verloosung, Amortisation, irre mng u. s. w von öffentlichen Papieren.
1lö50b] ; ;
Frankfurter Lehens- Versicherungs - Gesellschaft. Die für das Jahr 1866 ausgegebenen Coupons von Aetien der
Hrankfurter Lebens- Versicherungs „Gesellschaft werden vom S. bis
30. April d. J. an jedem Werktage in den Vormittagsstunden von
9 his 11 Uhr, mit 3 Gulden für 4 Coupon, an der Gesellschafts-
Kasse (kl! Hirschgraben 14) eingelöst. Später kann die Einlösung nur
Dienstags und Freitags, in den gedachten Vormittagsstunden, stattffnden. Frankfurt a. HI., 6. Apri 1867.
Der Verwaltungsrath.
1503 reußische National⸗Versicherungs- Gesellschaft in Stettin. ö Auf die Actien der Preußischen National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft werden für das Jahr 1866 II Thlr. Dividende
für jede Actie vertheilt, wescher Betrag gegen Aushändigung des Coupons Nr. 22 mit heigefügtem Nummern⸗Verzeichniß an den Werktagen von jetzt bis ultimo Maine. erhoben werden kann, und zwar; .
in Stettin bei unserer Geschäftskasse, Gr. Oderstraße Nr. 7,
2 Breslau bei den Herren Gambke u. Schade, ;
Berlin bei den Herren Paulh u. Liman,
»GCöln bei Herrn Gottfr. Walther,
Danzig bei Herrn Hugo Kortenbeitel,
Magdeburg bei Herrn L. Pafenau.
Stettin, den 10. April 1857.
Die Direction. Noehmer. Berger.
Die obige Dividende wird bei uns in den Vormittagsstunden
von 9 —– 12 Uhr gezahlt. Berlin, den 11. April 1867. Pauly u. Liman, Neue Friedrichsstraße 49.
Verschiedene Bekanntmachungen.
7 Berliner , ie Herren Actlonaire werden hierdurch in Gemäßheit des §. 27 des Statuts zu der auf ,,,. den ʒ. Mai d. / Nachmittags 55 Uhr,
9 3 em Geschäftslokal in den Häusern an der tarkthalle
sierselbst, anbergumten ordentlichen General-Versammlung eingeladen.
Wegen der Legitimation der stimmberechtigten Actionaire nehmen
wir auf 5. 25 des Statuts Bezug.
Die daselbst vorgeschriebene Beposition der Ouittun osbogen kann außer bei dem Vorstande auch bei der Direction der Disconto⸗ Ge⸗ sellschaft, Behrenstraße Nr. 15 hierselbst, erfolgen.
Tagetzordnung:
I Mittheilung des Geschäftsberichts pro 1866.
2) r hr der Mitglieder des Aufsichtsrathes (6. 19 des Statuts). Berlin, den 10. April 1867. Der Vorstand.
. . Minerva gell Hütten-, Forst und Hergbau-Gesellschaft.
Die Herren Actionaire werden zu der diesjährigen ordentlichen General⸗Lersammlung im Gela . . 30h . ann, 3 . hr, n (Meschatélofale der Gesellschaft, Königsplaß Nr. dn nl erselbst, com⸗ sorm 8. M hes Statutes eingelgden. ,. ö
Vie statutenmqäßsge Deposition der Actien kann nur bis zum . b. J. außer bei der Kasse der Gesellschaft in Breslau noch erfolgen;
bel Herren Mendel ssohn u. Co, in Berlin,
Robert Warschauer u. Co. in Berlin.
* *
Esntrittsfarten werden gegen Präsentation der Actien Deposital⸗
Icheine im Directioné-Biredu ber Gesellschast, Königéplaß Nr. 3n her, ober vor dem Eintritt in has Versammlungolofal ausgehändigt.
n wir die Herren Actionaire, welche sich eint
Gleichzeitig ma t 2. darauf aufmerksam, daß die be
tigten bedienen wollen,
Breslau, den 10. April 1867. Der Verwaltungsrath der Minerva.
. Berg bau⸗Gesellschaft Neu ⸗Essen« zu Essen. — 6 mn Actionaire der Bergbau⸗Gefellschaft Neu ˖ Essen laden wir zu der . am 3. Juni d. J, Morgens 10 Uhr, im Hötel Schmidt hierselbst stattfindenden ordentlichen General Ve sammlung mit dem ergebenen Bemerken ein, daß die Tagedordnum a. egenstände umfaßt: z Geschäftsbericht des Vorstandes. 2. Bericht der Revisions⸗Kommifsston über die Bilanz pro 1866 und Dechargirung derselben. 3. Beschlußnahine über die Höhe der pro 1866 zu vertheilenden Dividende. . 4. Wahl der Revisions⸗Kommission zur Prüfung der Rechnung und Bilanz pro 1867. Essen, den 10. April 1867. Der Vorstand.
1504 letienfabrik landwirthschaftlicher Maschinen und Acker. geräthe zu Regenwalde. 2 pro 1866.
27/340.
LI Immobilien⸗Conto 935.
2) Mobilien⸗Conto 3 Modell⸗Conto 4
5 6 ! Cassa · Conto
Debitores 9
) Grund⸗Kapital 200 Actien a 509 Thlr 100,000 Thlr. ab für 47 nicht begebene Actien 2
Thlr. 76,500. 18.780.
. Zinsen 0 ö a) zum Reservefonds⸗Eonto Thlr. 219. 22. .
b) Conto nuovo für
etwaige Ausfällẽ. 444. 1. 3. ) Dividende pro 1866
k 6
* 2,395. l. 4
. . . hlr. IG G. 7. J. Vom Reingewinn werden zwei ein halb Prozent Dividende an die Actionaire gezahlt.
Indem wir die vorstehende Bilance zur öffentlichen Kenntniß brin—⸗ gen, laden wir die Herren Actionaire zur ordentlichen General. Ver⸗ sammlung auf Sonnabend, den 11. Mai erz Mittags 12 Uhr,
im Gasthofe des Kaufmanns Riebe hierselbst ergebenst ein. Regenwalde, den 9. April 1867. Der Verwaltungsrath.
Bekanntmachun ; Königliche 81k2kn
—
Die Bestimmung §. 9 Alinea 4 des Betriebs · Reglements für die Staats, und unter Slaats. Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 3. September 1865 wird insofern abgeändert, als fortan die Erhebung der Provision nicht mehr abhängen soll von der Auszahlung (Verab⸗ solsiuih der Nachnahme. Es wird vielmehr von jeder aufgege be— nen Nahnahme, gleichviel, ob dieselbe verabfolgt oder in Folge ander⸗ weiter Dispositlon des Versenders, zurückgezogen ist, die Iro ien be⸗ rechnet werden.
In Verbindung hiermit ist gleichzeitig die Bestimmung Nr. 17 des Ostbahn-Tarifs dahin modifizirt, daß fur die gufgegeben' Nach⸗ nahme unter den daselbst bezeichneten Modalitäten deine Provision von Zwei Pfenn igen pro Thaler berechnet wird, Nachnahmebeträge von 5 Sgr. und darünter aber provisionsfrei sind.
Bromberg, den 6. April is
Königliche Direction der Ostbahn.
Das Abonnement betrãgt I Thlr. s‚r das Pierteljahr.
— —
taats-
Königlich Preustischer
Alle post ⸗ Anstallen des In und
Aus landes en an,
sũür gerkin die Expedition des
Preustschen Staats- Anzeigers: Jäger⸗Straste Nr. IG.
( wischen d. Friedrichs u. GJanoniersit)
M 9o.
Se. Mgjestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht:
Dem Seconde⸗Lieutenant a. D., r. und Geschichts⸗ maler Philipp Veit i Mainz, in Folge seiner Verzicht⸗ leistung auf den Ehrensold, zum Ehren-Senior des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse zu ernennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Kaiserlich russischen Offizieren 2c. Orden zu verleihen, und zwar: t
das 2 des Rothen Adler-Ordens in
Brillanten: dem General der Infanterie und General ⸗Adjutanten Baron Liewen; das Großkreuz des Rothen Adler⸗-Ordens: dem Direktor der Kaiserlichen Theater Grafen Borch; den Rothen Adler⸗Orden er er Klasse: dem General ⸗Lieutenant und General Adjutanten Grafen Schu waloff und dem General · Major, General- Adjutanten und Hof-Stall⸗ meister Fürsten Wladimir Bariatinsky,; den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Hofmarschall Grafen Puschkin und ᷣ dem dienstthuenden Ober ⸗eremontenmieister Fürsten Lie wen; den Rothen Adler⸗ en zweiter 63 . dem Obersten und 3 el Abjutanten Grafen Kel ler;
den Rothen ÄÜdler⸗Orden vierter Klaf e:;
dem Betriebs ⸗ Direktor der Warschauer Bahn Alguier, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit
dem Stern: — 5 dem nenten des Winter-⸗Palais General⸗Major ube; .
den Königlichen Kron en-Orden zweiter Klasse: dem Obersten von Erckert und
dem Wirklichen Staats⸗Rath Meres chkovtzki;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
dem Stabs-⸗Rittnieister Fürsten Urusso ff und ; dem Kollegien⸗Nath und Kammerjunker von Müller vom Ober⸗Hofmarschall⸗Amt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:
Den Kammergerichts Rath Krüger zum Geheimen Justiz— Rath und vortragenden Rath im Jußstiz— dinisterium, sowie
Die Kreisrichter Simons in Dortmund, Florschüß in Iserlohn, Rintelen in Schwelm, Caspari in Emmerich, von Khaynach in Hamm und Mittweg in Essen zu Kreis⸗ gerichts⸗ Rathen, desgleichen Die Regierungs⸗Assessoren: Qher⸗Steuer⸗Inspektor Geissel in Coblenz, Löwe in Stettin, Ober⸗Zoll⸗Inspektor Gutsch in Ditienbere und Groß in Berlin zu Regierungs-⸗Räthen zu
nennen.
Zinsgarantie des Staates
Gesetz, betreffend die Uebernahme einer öslin nach Danzig.
für das Linlage Kapital einer Einbahn von Vom 13. März 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. derordnen, mit Zustimmung belder Häuser des Landtages der Nonarchie, was Sigg
§. 1. Der Berlin- Stettiner Eisenbahngesellschaft wird Behufs Uebernahme des Baues und des Betriebes einer Eisenbahn von Eös—
Berlin, Freitag, den 12. April, Abends
lin nach Danzig die Garantie des Staates für einen jährlichen Rein⸗ Ertrag von drei und einem ,. Prozent des in diesem Unterneh⸗ men anzulegenden Kapitals bis zur Höhe von Zehn Millionen = lern nach tzäherer Maßgabe des heigedruckten, unterm 21. November 1866 mit dein Direktorlum der Ge ellschaft abgeschlossenen Vertrages (a.) hiermit n n
5 „Eine Abänderung oder Auflösung des vom Staate mit der Berlin ⸗ Stettiner Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Garantie⸗ Vertrages, namentlich eine eräußerung der aus demselben dem Staate zustehenden Ansprüche auf Einnahmen oder eines Theiles der⸗ selben, oder ein Verzicht des Staates auf solche bedarf zur Rechts- gültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages.
S. 3. Unser Finanz ⸗Minister und Unser Minister für 9 9 n. . fentliche Arbeiten sind mit der Ausführung diefes Ge etzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den j3. Marz 1867.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bismarck. v. d. Heydt. v. Ro on. Gr. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
2. Vertrag über die Erbauung und den 9. Betrieb einer Eisen⸗ bahn von Cöslin nach 26 durch die Berlin⸗Stettiner Eifen- bahn⸗ Gesellschaft.
niche dem Geheimen Regierungsrath Heise und dem Geheimen Baurath Koch, als Kommissarien des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, ein rfeiss, und der in Stettin domizilirenden Berlin · Stettiner Eisenbahn Ge feischaft; vertreten durch deren Direk- korium, andererselts, ist heute nnter Vorbehalt der la i so wie der Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, des Verwaltungsrathes und der General Versamm⸗ lung der Actiongire der Berlig⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft folgender Vertrag verabredet worden:
. F. 1. Die Berlin⸗Stettiner id,, . verpflichtet sich, die Erbauung und den Betrieb einer Eisenbahn von Cöslin nach Danzig im Anschlusse an die Stargard⸗Cösliner Eisenbahn als Zweigbahn und integrirenden Theil des Berlin. Stettiner Eisenbahn⸗ n . unter den nachstehenden näheren Bestimmungeu zu über- nehmen.
§. 2. Die Bestimmung der Höhenlage und Richtungslinie der herzustellenden Bahnstrecke bleibt dem Königlichen Ministerium ö. Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vorbehalten. Der Ge⸗ nehmigung . unterliegen auch die speziellen Bauprojefte und die Anschläge, sowie die Anstellung des den Bau leitenden Technikers. Von dem festgestellten Bauplan darf nur unter besonderer Ge⸗ nehmigung des vorbezeichneten Ministeriums abgewichen werden.
Von Seiten der Königlichen Staats⸗Regierung werden der Berlin- Stettiner Eisenbahn-⸗-Gesellschaft alle vorhandenen Vorarbeiten für die Cöslin Danziger isenbahnstrecke n,
9 3. it der Fertigstellung der Baupläne und Anschläge der Cöslin⸗Danziger Bahnstrecke soll sofort nach 6 der landes herrlichen Konzession vorgegangen werden. Nach Vollendung und Genehmigung derselben duͤrch die Königliche Staats - Regierung soll mit dem Bau sofort begonnen und derselbe ununterbrochen forigesetzt werden. Cefr. §. 6.) . . .
Die Königliche Staats-Regierung wird fortgeseßt ihre Vermitte⸗ lung zu dem Zwecke eintreten lassen, daß der esellschaft der zum Bau der 1 Bahnstrecke und zur Anlegung der Badn. hoͤfe erforderliche Grund und Boden nach Maßgabe der Ten en Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und üfentlige Rr! beiten genehmigten Baupläne und Anschläge von Sciten der detdeilig ten Corporationen 2c. unentgeltlich übermwicsen wird.
Bevor nicht die unentgeltliche Ueberweisnung des erferderliden Grund und Bodens gesichert ist, ist die Berlin- Stettiner Sifendadn. . nicht verpflichtet, den Badndau zu deginnen rep fert- zusetzen.
S. 4. Die rücksichtlich des Postdienstes und der Anlage clettre- magnetischer Tele raphen zwischen deim Staalè und der Verla Se. tiner Eisenbahn-Gesellschaft abgeschlossenen Vertrage ollen auc *r