1867 / 92 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1543

1542 Dessen zu Urkund haben die beiderseitigen Bevollmä tigten den Bei dem 2 Garde⸗Dragoner⸗Re ziment⸗:. . Vertrag in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Prem. Lt. v. Trotha zum Rittmistr. u. ESc. Chef. Sec. Lis.

Betriebe der Großherzoglig; gldenbhrgischen Regierung besindetz mit Regierung gestattet sein soll, die auf Grund jenes Vertrages an segel eigenhän dig unterzeichnet. v. Arnim u. v. Kotze zu Pr. Lts. einer Gewerbesteuer ** ahn . ö 63 . bele z lege 2 lu zu del eld Telegraphenlinien unter gleichen . Sigg, er n Berlin, den 17. Januar 1867 . Bei den 3. Garde ⸗Ulanen⸗Regiment: werden, auch rücksichtlich der Grundsteuer als verabredet gelten daß unker aussetzungen und Bedingungen ven Oldenburg bis Leer fortzusetzen. f! S.) Carl Bi lh el ni Everhard von Wolf. Prem. Lt. v. Hempel zum Rittmstr. u. Esc. Ehef. Sec. Lts. , ö, 6 mindestens die Schienenwege von . Grun dieter Dig Königlich preußische Regierung räumt dagegen der Großhe (L. S. ö aul Ludwig Wilhelm Jordan. v. Jagow u. Frhr. v. Ziegler zu Pr. Lts. befreit bleiben müssen. zoglich oͤldenburgischen Regierung die efugniß ein, auf der von lh (L. S. Albrecht Johannes Theodor Erdmann. Bei dem ib. Gn da ffir egiment (Schlesisches) Nr. 1 Art. 15. Für den Fall! daß die bestehende Zolleinigung zwischen KereC gebauten und betrickenen Bahnstrecke im Königlich preußtschh Prem. Lieut. v. Schenk zu S mr ger, fun Nittmstr. u . em G j a. b f. Gebiete für Eisenbahndienstzwecke eine Telegraphenleitung anzulegen e, g m,, . . Ese. Chef. Sec. Lts. Frhr. v. Seherr⸗Thoß II. und Treusch dem Königreiche . . em e herz in. ; e n . und zu unterhalten. Bei lieu dieses Rechtes wird die Gry. Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung . Buttlar zu Prem. I e, . nn,. ch . , . , w,. ar une ner herzoglich oldenburgische Regierung auf allen Eifenbahnstations oon der Ratifications-Urkunden hat stattgefunden. Bei dem Kürafsier⸗Regiment Königin 26 n he geh . ieh en n, ö. der e n, transititenden Haltepunkten, wo des Eisenbahndlenstes wegen ein Telegraphen betrich (Pommers 3 Nr. 2: 3 84 n nl he 5 13 .. ein stets auf dag nothlwendigstẽ stattfindet, insoweit die Kön glich Preußische Negickung? eg derlln Anggr. Nrem. Ft. v. Ludewig als Rittmeister und Esc. Chef d m engen Kontresmnäßt gen fi gite Len Vahnteicgrazhen auch füt ben leiehrahtischen Wartechr Kerb isterium für Handel, Gewerbe und öffentliche einranßlri. Ses gl v. Fr färl eu, enn Ther . zu . dh Großberzeglich oldenburgische Regierung für den und zes Behn nußbar machen, ünd in diesem Falle en, Minister f Arbeiten Bei dem Ostpreußischen Kürasfier-Kegiment Nr. 3 densẽ b unn e e e e ih fei für . diejeni 7 wn n, höher Gebühren in Anwendung bringen als im Großherzoglich oldn. * ͤ Graf Wrangel: 2 ö zu welche jm Cifenbahnverkchr von dem Königlich preußiischen Gebicte burgischen Gebiete für gleiche Leistungen erhoben werden. Nachdem in Folge Allerhöchster Ermächtigung eine König. rennt, ie er n nin e, . 3. , , . durch das Großherzogthum Oldenburg nach dem Königlich preußischen Art. 21. Auf der im Artikel 1 genannten Eisenbahn sollen it liche , . zu . errichtet worden, welcher die Bei dem West fat a en gönn fsict. Fe gim ent ne n, *r Gebiete durchgeführt werden. die Beförderung von , , preußischen Militair. und Mart essishe Nordbahn und der im Betrieb stehende Theil der Bebra⸗ Frem, Lieut. Frhr., v, Färsten berg -Borbäch zum Yittmstr. u. Art. 16. Nicht- Preußen, welche die Großherzoglich oldenburgi⸗ mannschaften keine höhere als die jeweilig auf den Königlich Preuß Hanauer Eisenbahn zur Verwaltung überwiesen sind, ist dem überzähl. Prem. Lieut. v. Wur mb, rückt in den che Regierung bei der Bahnstrecke im Königlich preußischen Gebiete schen Staats Eisenbahnen geltenden Säßc erhoben werden. eitherigen Mitgliede der Königlichen Direction der Niederschle⸗ Etat. Sec. Ct. Gr. v. Kor ff⸗Schmifing zum Prein. Et. eschäftigt oder anstellt, scheiden dadurch aus dem Unterthanenverbande Einer jeden auf der Eisenbahn aus dem preußischen Gebiete, s ischMärkischen Eisenbahn zu Berlin, Regierungs⸗ Rath Mebhes, Bei dem Westpreußischen Kürassier⸗R egiment Nr. 5. ihres Heimathlandes nicht aus. wie in entgegengesetzter Richtung durch das Großherzoglich oldenbu— tommissarisch die Stelle des Vorsitzenden, dem Finanz⸗Rath Aggr. Prem. Lt. Hugo als Rittm. und Esc. Chef einrangirt. ö t ; ̃ 6. ist damit gische Gebiet zu bewirkenden Truppensendung, welche niehr als 19, bn lhöffer zu Cassel die Stelle eines administrativen Mit⸗ Sec, Ct. v. Natzm er zun Prem. Lt. Art. 17. „Die Großherzoglich oldenburgische Regierung ist damit fallton bet! Esadron oder 1 Batterie beträgt, soll eine Anzeige nn Klingelhöffer zu Egs ñ ie Stelle eines Bei dem Brandenburgifchen Kürassier⸗-Regiment (Kaiser einverstanden, daß die von Ihr bestellte Bau⸗ und grebe dmg ltung Benehmung mit der Großherzoglich oidenburgischen Regierung binntn gliedes und dem Bau⸗ : ath Kinel ebendaselbst die lelle eine Ricolaus il von Rußland) Rr wegen aller Entschädigungs-⸗Ansprüche, welche aus Anlaß der i en, angemessener Frist vorausgehen. In Fällen außerordentlicher Drin echnischen Mitgliedes in der neu errichteten Direction über- Prem. Ct. V Knobloch zun Ritkn 64 Es? Chef. Sec. ts. a al auf ö w , oder 1 Betrie 9. lichkeit, wo ohne Gefährdung des Siveckts eine vorgängige Benehmun tragen worden. v. Rundstedt und Gr. zu Solm s-Sonnenwalde J zu Pr. ts. auf derselben erhoben werden i h . er Entscheidung per lustůhn mit der Iren n er ee rn Regierung nicht zu beiwirken sein würd, Bei dem Magdeburgischen Kürassier-⸗ Regiment Nr. 7 gen Königlich preußischen Gerichte sich zu unterwerfen habe, und daß 1nd diese es geschehen lassen, daß von dieser Benehmung ausnahmt, Pr. Lt. v. Rah de, züm Nittmstr. und Escadr' Chef. Sec EÄts.

die gegen die vorgedachte Verwaltung in Vertretung der Großherzog weise abgesehen werde. Es soll jedoch auch in folchen Fallen der Al. Der bisherige tommissarische Ober ⸗Güterverwalter der Eggeling und v. Köll gis lich imme ischen i n f ergehenden Entscheidungen Ihrerseits sendung der Transporte unter allen Umständen ö. Anzeige an i. Saarbrücker ö Mittmann, ist zum Königlichen 81 nd nn ,,, Nr 8. als verbindlich anzuerkennen seien. Großherzogliche Regierung oder an die nach Befinden deshalb mi Ober⸗Güterverwalter ernannt worden.

. ; . ; Aggr. Pr. Lt. v. Hattorff, als Rittmstr. und Escabr. Chef ein⸗ Artz 183. Die Feststellung der Fahrpläne und der Tarife wird Anwessung zu verfehende Behörde vorangehen. rangirt. Sec. Lt. v. Voigt, zum Pr. Lt.

der Großherzoglich oldenburgischen Regierung insoweit und so lange Wird ohne vorgängiges Benehmen mit der Großherzoglichen Rr . Bei dem Litthauischen Dragoner⸗Regiment Nr. 1

allein überlassen, alz die im Artikel 1 gedachte Bahn in Ihrem Eigen- gierung Königlich preußischerseits eine Truppenbeförderung auf der Dem Ingenieur Dr. Robert Schmidt in Berlin ist un⸗ (RVrinz Albrecht von Preußen):

thume und eigenen Betriebe sich befindet e Bahn verlangt, so ist die Großherzogliche Eisenbahn⸗Verwaltung in. ter dem 11. April 1867 ein Patent - rem. Lieut. v. Seemen zum Rittmstr. und Esc. Chef. Sec. Lts. Es sollen jedoch auf diefer Bahn mindestens zwei Personenzüge . ihr die dazu erforderlichen Transportmittel auf der betreffen. auf elne von dem Anton Mennel aus New⸗York an⸗ chmidt, v. Alt⸗Stutterh eim zu Prem. Lis.

täglich in und zurück stattfinden, welche, soweit die Königlich preü. den Station mangeln, zur Ausführung des Trangportes nur unte gegebene Construction eines künstlichen Beines, ohne Bei dem Brandenburgischen Sragoner-Regiment Rr. 2:

fische Regierung es für Bedürfniß erkennen wird, bei sämmtlichen der Voraussetzung gehalten, daß die fehlenden Transborimittel König n in der Anwendung bekannter Thclle des Appa- Aggr. Prem. Lieut. v. Bothmer, als Rittmeister und Esc.

Stationen und Haltestellen des Köeniglich , Gebiets anhalten. lich preußischerseits gestellt werden. dates gu deschrän ken Chef ,, Sec. Lieut, v. Tresckow zum Prem. Lieut. . , Krt en ies rofherzogligz lden hurgische Regierung übensst auf fünf Jahrc, von senem Lage an gerechnet und für sämmt— . ir d rn, Ter Ten.

den gesammten Verkehr von und nach den im Königlich preußischen 8 ; , : ; 3. Gebiete liegenden Stationen und Haltestellen keine k Tarif · den Gen fen . liche zum Gebiete des deutschen Zollvereins gehörige Landes- gt. 2 a suits v. Corvin-Wiersbißky einrangirt, Sec. Ct v. Rar n,, . n., . . n , Großherzoglich oidenburgischen in,. im Königlich preußischn theile des preußischen Staats ertheilt worden. w. ien, 6g 9 en . ringen, als für den Verkehr von und nach den im Großherzogli , , e . ei dem 1. Schlesischen Dragoner⸗Regiment Nr. 4,

) Gebiete gebauten und betriebenen Ei enbahn, sowie zur Ver ö. Prein, Ct. Gr. v. Rödern zun Itittmstt' und? Eöchdt. Chef,

oldenburgische Gebiete liegenden Stationen und Haltestellen jeweilig . d ñ Rn, . mn chin in Ferch, Kies niglih vientisch Negierunz wird Krhlnng , , , nn, Bekannt mach ung. Ser. Ws. Ga eds und V. Böohwn' zu Prent. gls. Bage en, füh den über die Nibzine Enibener Eifenbahn nech der giden= genheiten einen besonderen Kommissarius zu besiellen.“ Das Telegraphenwesen im ehemaligen e m, Nassau Bei dem Rheinischen Dragoner-Kegiment Nr. 5:

i

burgischen Bahn und umgekehrt gehenden Verkehr keine höheren Tarif⸗ j der Gr n,. ; is sJ Mm, n elegraphen⸗ Prem. Lieut. v. Stam ford zum Rittmeister und Escadron⸗ bestimmungen eintreten lassen, als jeweilig für den Verkehr nach und und Di , , wd gen, ng, ft ren, . ,,, d. J mit dent preußischen Telegraph Chef. Sec. Licuts. v. Kühlwetter, Kehl zu Prem. Lieuts.

von Leer gelten. 34k . . 4 ö ö R ; . Bei dem Magdeburgischen Dragoner⸗Regiment Rr. 6. Taflfennäßigungen end Erleichterungen, welche Cine Interessen⸗ Zwecke nöthige Einsicht gestatten, betiehungswehse Lluskunft erihel ln Die Gebühren für die Beförderung telegraphischer Corre e,,

ten zu Theil werden, sollen bei sonst gleichen Verhältnissen auch an— Art. 2B, Die Königlich preußische Regierung behält sich da spondenz zwischen den früher nassauischen Stationen einerseits Chef einrangirt. Prem. Lient. Schmidt b. Altenstadt unter Be— 93 , gene l werden. . , . h Recht vor, die innerhalb ihres Gebietes belegene Strecke der im Art und den sämmtlichen übrigen preußischen Stationen (einschließ⸗ lassung in 6 Verhältniß als Adiut, der J. Divis. u. unter Beförde— Zwischen den gegenseitigen Unterthanen sollen sowohl bei Fest. kel genannten Bahn nebst allem zu dieser Strecke zu rechnenden Fu lich der ehemals hannoverschen, schleswig „holsteinischen und rung zum Riüttnmistt. mit den Kompetenzen dieser Charge, dem Regi⸗ stellung der Fahr. und Frachtprrise, als auch in Bezug auf die Zeit behör nach Ablauf von dreißig Jahren, vom Tage der Eröffnung i Köni lich sächsischen) andererseits, sind in Folge dessen vom ge- ment aggregirt. Sec. Cts. v. Naß m er' und Hoffman n-Scholt, der Abfertigung keine Unterschiede gemacht werden, namentlich sollen Betriebes an gerechnet, in Folge einer mindestens ein Jahr vorher zu nannten Tage ab nach dem preußischen Tarife zu erheben. zu Pr. ts. . . . . die aus dem Gebiete des einen Staates in das Gebiet des anderen machenden Ankündigung gegen Erstattung des Anlagekapitals zu ar Für den telegraphischen Verkehr der früher nässauischen Bel dem Westfälischen Dragon er-Regiment Nr. 7. Staates übergehenden Transporte weder in Beziehung auf die Libfer⸗ werben Insofern zur Zeit der Erwerbüng der Zustand der Bahn Stat ner t 9 nder bleiben die bisherigen in tern naf— Pr. Lt, Gr. p. Gngisen au, zum Rittmstr. und. Escadr. Chef. tigung, noch rücksichtlich der Beförderungspreife ungünstiger behandelt gegen die ursprüngliche Anlage sich wesentlich Herschlechtert habn y ,, , . biz auf Weiteres unverndert Aggr. Pr. Lt. Frhr. v. Breidenbach zu Breiden stein, einrangirt. werden, als die aus dem betreffenden Staate abgehenden und“ darin mochte, soll jedoch von dem zu ersigtten den Anlaggekapital nach einen sauischen Tarif⸗Bestimmungen bis auf Weiter ; Ser. Lt. v. Borcke, zum Pr. Lt, . verbleibenden Trans porte. , durch Sachverständige zu bestimmenden hre ent et, ein dem derma⸗ Berlin, den 13. April 1867. . Bei dem 2. Schlesischen Dragener⸗-Regiment Nr. 8: r ligen Zustande entsprechender Abzug gemacht werden. Königliche Telegraphen⸗Direction. Pr. Lieut. v. Zawadsky zum Rittmstr. und Esc. Ehef. Sec. Art 19. Ueber die Benutzung der Eisenbahn zwischen Olden— Beide Hohe kontrahirende Regierungen find darüber einverstanden, von Ehauvin. . Lts. v. Raven, ve Prittwit zu Prem. Lts. burg und Leer zu . werden die beiderseitigen Post⸗ daß eintretenden Falles keine il nn ung des Betriebes stattfinden Bei dem Dragoner-⸗Regiment Nr. 9:

berwglsungen, fich berständigen. Im llbrigen sollen bes Ilusüibämg vicimehr ein? einhettfͤchel Wettin esetzt und zu dem Endzwecr Prem. Leut. v. Redeker zum Rittmstr. und Ec. Chef. Sec. des Eisenbahnbetriebes auf, der Röniglich preußischen. Gebictsstreck rechtzeitig die geeignete Verständigung e een erk soll. Lieutẽ. v. Pod biei ski, Stünner zu Prem. Cts. Bei dem Dragoner ⸗Regiment Nr. 10:

durch die Großherzoglich oldenburgische Regierung folgende Bestim⸗ ö . ; ; 63 w. j ; i mungen Ampendung finden: 1) Die Grofherzogliche ,. ist Art. 24. Für den Fall, daß die Großherzoglich oldenburgistz Persona⸗Veränderungen in der Kavallerie. Prem. ä. Treu sch v. Buttlar zum Rittuistr. u. Escadr. Chef,

in eren e , We stnre n ges, den fen gen Bestimmungen unterworfen, 8 in r eller s hene nds in , d a, n. 1. Beförderungen in Folge Fo rmation der 5. Escadrons. See. Lts. Frhr. v. d. Goltz und Oßmann zu Yrem Sts. . 3 3 . ennsnen Bestinmiungen über daz Verhältniß der an Privatunternehmer , sei es im Wege einer Konzession oder der Va Bei dem Regiment der Gardes du Corps: Bei dem Drägoner-Keg im ent Rr. 114 9 nn, , er . rn, . . äußerung oder Verpachtung, ganz oder theilweise zu überlassen, so it Prem. Lt. v. Mut kus vom 2. Brandenb. Ulanen⸗Regt. Nr. Il, Prem. Lt. Siemers zum r,, dr, ,. Chef / Sec. Lts. Drucksachen Hier ö. Ven an 1 be eng g, n hierzu die Zustimmung der Königlich preußischen Regierung erforda unter Beförderung zum Rittmeister und unter Entbindung von dem v. Petersdgrff u. , r, . . e'nt Rr. 12

lichen Eifenbahnverwaltungen sollen 66. . die eigenen rr lich, und wird alsdann über die einer aller dn befke hn Punkt Kommando als id ulm bei der, 1. . . Aggr e . k nals Rittmeister und Esca⸗ mitbefördert werden dürfen, wenn die bekreffenden Schreiben oder die des gegenwärtigen Vertrages das Nähere zwischen den beiderseitige Comp. Chef hierher versetzt. Sec. Lt. v. Kotze zum Prem. Et. er drons . Thef tinrangirt. Aggr. Sec. Vieut. Milsson zum Prem. Kieut.

Begleitbriefe zu dergleichen n gn mit dem Esfenbahndienstfiegel Regierungen verabredet werden. weitere Vorschlag wird dem Regiment belassen. ,

. j . * . 222 . ] j l i 2 i t z bedruckt, oder verschlossen und mit dem Rubrum: »Eisenbahn ienst Art 25. Etwaige, aus gegenwärtigem Vertrage oder über di Prem. ,, Ese. Chef. Bei dem Dragoner⸗Regiment Nr. 13:

sachen« persehen sind. 23 Die Großherzogliche Regierung verpflichtet Ausführung desselb : beiden . ö. * ̃ ; 4 sich der Königlich preußischen w e r r n 3 ö . ö ,,,, Sec. ts. N63 v. Sgugm a und. w. . . 99 A . X 0 . ,, ö 1 . . Leistungen, welche die unter J. erwähnten . mit ö u diesem Behufe ernennt im vorkommenden Falle binnen secht ; ei dem. J. Garde hrg n Re za inen giitt nstr. u , d D R at N 14: . führen, nämlich zu dem unentgeltlichen Transport der Brief⸗ und ochen nach beantragter schiedsrichterlicher Entscheidung jeder Theil E Pren, Lieu Prin a n . ,. . w, nn. u . * 5 666 88 dr C . 2 gend & , n, , , so zwei keinem der beiden Staaten angehörige unpartheiische hl r , Sec. Lts. v. Wißmann u. Graf v. z 2 29 . . 3. . * 29 eadr. Chef, Sec. e zur unentgeltlichen Gestattun ĩ ältni ; ĩ i j it Lts. Lts. . LEts. z 9g z er dazu erforderlichen Behältnisse männer, welche einen fünften sich beiordnen, unter denen dann die Bei dem Garde-Husaren-Regiment: Bei dem Dragon er-Reglment Nr. 15.

oder Wagen, wogegen die preußische Posttare auf der betreffenden Stimmenmehrheit über den Streitpunkt endgültig entscheidet. Kön d Eisenbahnsinie nicht unter das Doppelte der Ei enbahn⸗Eilfrachttaxe nen die vier gewählt iedsma ich Ken he! des fünf Prem; Lient. Graf x. Wartenzleben 1 zum Rittm. u. Cseadr. Prem. Lt. v. Wehren zum Rittnistr. und Escadr. Chef, Sec. herabgeseßzt werden wird. k n n , . , en, kit ee dir Geyr v Sohäppnbats und w Runde Cz. Clerk; n elch en is

. ; , ͤ theiischen, gleichfalls keinem der beiden Stagkten angehörigen Pam . Bei dem QDragoner-Regiment Nr. 16. . Art. 209. Das im Artikel g des Staatsvertrages vom 16. Februar zu dem arne bezeichnen, damit nach Le tun h w Loose Bei dem 1. Garde ⸗Ulanen⸗ Regiment: Prem. Lieut. v. . zum Rittm. und Escadr. Chef.

1864 betreffend die weitere Entwickelung der durch den Vertrh vom z ; ̃ f rem. Lt. v. ierstädt zum Rittm. u. Ese. Chef. Sec. Lts. . 0 , r 26. Juli 1835 gi dein Verhn ng j nch r eseh . h 46 . . n,, n,, Männer von den vier Schiedsmännern als fünfter v. 3* 9h . . ; ö. zu Prem. ts. . 3 Lieut. Poten, einrangirt. Sec. Lieut. Werth, zum . in wen 6 i . J. . . a. . ö. P . ,,,, Lieuts . Bei dem 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1 unterirdischer Telegraphenleitungen längs der in dem ersterwähnten Art. 25. Der va s. its zur lan— rem. Lt. v. Below zum Rittm. und Ese. Sec. Lieuts. =. Regim . . i . n ,. ö, 36 . roß⸗ des herrlichen e I r ,, n , de Frhr. v. edith. R ur krch und v Uechtritz zu Pr. Lts. Prem. Lieut. Net he, zum Rittm. und Escadr. Chef. Ueberzäbl. erzoglich aldenburgische Gebiet wird auf die Eisenbahn von Olden. Kati ications⸗-Urkunden zu Berli doche ; nmen

burg nach Leer dergestalt ausgedehnt, daß der Königlich preufischen , . z erlin binnen vier Wochen vorgenoi