1867 / 93 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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auf eine Nähmaschine, soweit sie nach dem vor elegten Modell nebst Beschreibung für neu und nig n , erachtet ist, .

auf fünf Jahre, von jenem Tage an erechnet, und für sämmt⸗

liche zum Gebiete des deutschen Zollvereins gehörige Landes⸗

theile des preußischen Staates ertheilt worden.

Das 30 Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter ö Nr. 6606. das Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Zins⸗ garantie des Staates für das Anlagekapital einer Eisenbahn von Cöslin nach Danzig. Vom 13. März 1867. Berlin, den 17. April 1867. Debits-Eomtoir der GesetzSammlung.

Ministeriunt der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. 2

Am Gymnasium in Neisse ist der ordentliche Lehrer, Re⸗ ligionslehrer Gottschlich zum etatsmäßigen Oberlehrer ernannt.

Dem ordentlichen Lehrer am Unserer Lieben Frauen zu Magdeburg Dr. Prädikat Oberlehrer beigelegt worden.

Pädagogium des Klosters ö ist das

Ober⸗Nechnungskammer.

Der Pisherige Militair- Intendantur-Secretair Carl Gustav Kathe ist zum Gehämen revidirenden Kalkulator ernannt worden.

Berlin, 16. April. Se. . der König haben Aller⸗ gnadigk geruht: dem bisherigen Gesandten am Königlich schwe⸗ ischen Hofe, Freiherrn von Rof enberg, zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Nordstern⸗Ordens, und dem Haupt⸗ mann Caspari, Compagnie⸗Chef in der 4. Artillerie⸗Brigade, zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich , Haus⸗Ordens, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Bekanntmachung.

In dem unter Protection Ihrer Königlichen Hoheit der rau Kronprinzessin von Preußen r, Clẽment'schen andels⸗ und Gewerbe⸗Institut für erwachsene Töchter zu Berlin

Hausvoigteiplatz ) sind an Töchter gefallener oder invalider Krieger zwei vöm Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts gestiftete Unterrichtsfreistellen zu be⸗ ten. Bewerbungen sind baldigst an das „Sekretariat Ihrer Königlichen Hoheik der Frau Kronprinzessin« zu richten, Pro⸗ gramme von Professor Element zu beziehen. Ferner ist noch an die Tochter eines Militairs eine ganze Freistelle (inkl. Pensionz im Breymannschen Institut zur Bildung von Erzieherinnen zu Wolfenbüttel von dẽrselben Stelle zu vergeben.

Berlin, 16. April 1867.

Der geschäftsführende Ausschuß der Victoria⸗National⸗ Invaliden⸗Stiftung.

von Prittwitz.

Nichtam tlichesĩ.

Preußen. Berlin, 16. April. Se. Majestät der König 375 Sich heute mit dem 10 Ahr⸗Zuge nach Pots⸗ dam, um vaselbst das gestern zusammengetretene ehr⸗Bataillon zu besichtigen, und kehrten mit dem 12 hr⸗Zuge wieder zurück. Um 3 Uhr ertheilten Se. Majestät dent Ober Präsidenten

von Möller eine Audienz. Ihre Majestät die K die verwittwete Kön

hrer Ma

tatt.

pflichtet sind, an demselben festzuhalten.

Die heutige 84) Sitzung des Reichstags des N deutschen kane auh. von dem 5 ihrn 10 Minuten eröffnet.

Anwesend die Reichstags⸗Kommissarien: der Vorsihend derselben, Graf von Bismarck-Schönhausen, Herr von Roon, Herr von Podbielski, Herr von Savigny, M nister von Friesen, Geheimer Finanzrath von Thü m me bevollmächtigter Minister, Gehelmer Legations⸗Rath Hof mann, Minister von Rössing, Minister von Bülo Minister von arbou, Minister von Oertzen, Minjst von Seebach, Minister von Oheim b, Minister von dor ff, Senator Dr. jur. Curtius, Senator Gilde meister Senator Dm. jur. Kirchenpauer, Geheimer Regierung. Rn Klapp, Minister⸗Resident Geheimer Rath von Liebe, iniste von Bextrab, Minister von Krosig k, Präsident Herr. mann, Geheinier Regierungs⸗-Rath Hoecker.

6. inn . *

identen trat das Haus in die agesordnung: Fortsetzü der Berathung über die Zu sammenstellung 8 . der , im Plenum des Reichstags übe den Entwurf der Verfassung des Nord deutschen Bundes gefaßten Beschlüsse.

Die Diskussion wurde eröffnet über Art. 60 der Zusam menstellung (565 des Entwurfs). Der Art. G6 bestimmit, do die Friedens⸗ , des Bundesheeres bis zu m I sten Dezember 1871 aüf 1p (Et. der Bevölkerung von igt normirt sein solle, für die , . so lle die F Prä senzstärke des Heeres im

rie denz. gebung festgestellt werden.

; Amendement Ausfeld: Den Artikel II. Amendement Graf Eberhard Stolberg. Im Art. 60 statt des letzten Satzes den folcnden Satz anzunehmen: »Für die spätere Zeit wird die Friedens Präsenzstärke de Heeres durch ein Bundesgesetz festgestellt, bis zu dessen Erlaß e lf chenden Bestimmungen von Jahr zu Jahr in Fraft eiben. e Das Wort ergriff zuerst der Abg. v. Vincke (Hagen). Der selbe sprach für die Annahme des ee er, hard Stolberg. Der Abg. Lasker bekämpfte die de ductionen des Abg. bon Vincke (Hagen). Der Abg. von Blanckenburg führte aus, daß es für ihn und seint Gesinnungsgenossen unmöglich sei für das bei Art. 62 an zuführende Amendement der Abg. Herzog von Uje st und ven Bennigsen zu stimmen, wenn a. zu dem Art. 60 ein

gebrachte Amendement des Abg. Graf Stolberg nicht ange nommen würde.

Der Vorsitzende der Reichstags⸗Kommissa rien gab nach der Rede des Abg. von Blancken burg folgend Erklärung ab:

Ich habe mir gestern vorbehalten, im Laufe der Diskussion bei den betreffenden Artikeln diejenigen Amendements zu he⸗ n,, welche den von den verbuͤndeten Re ierungen gefaßten

eschlüssen entsprechen. In diesem Sinne erkläre ich, 96 dab Aniendement des Grafen zu Stolberg mit diesen Beschlüsen übereinstimmt, und die Vertrefer der Regierungen daher ver⸗ ö. dem selben sestzuhalten. Das Aniendement det Herzogs von Ujest läßt die Möglichkeit, auf dem Wege, welchen der Herr Abg. für Hagen , . hat, im Jahre 187 einen Budgetkonflikt, einen Mili airkonflikt zu erneuern, deseen

streichen.

Folgen sich in diesem Äugenblicke nicht übersehen lassen. Wer

daher entschlossen ist, diesen Konflikt zu verhüten, der muß mit uns in dieser Frage

ür das Amendement des 6 z Stolberg stimmen. f es Grafen j;

Der Abg. Graf Bethusy⸗Huc erklärte: da ihm nach die ser Erklärung das Zustandekommen der . h. ge⸗

fährdet zu sein scheine, wenn der Antrag der Abgeordneten Her ge von Ujest und von Bennigsen angenommen würde, o werde er fur den genannten Antrag stimmen.

Der Vorsitzende der Reichstag S- Kom missarien be merkte hierauf wiederholt: e. ö

Mir ist schwer verständlich, welche Gründe den redner bewegen können, gegen das Amendement des Grafen zu Stolberg zu stimmen, wenn er demselben vor den konkur— rirenden den Vorzug giebt. Der Herr Vorredner hat sich dar über nicht ausgesprochen, sondern er hat gesagt, wenn ich im Namen ber verbündeten Regierungen erklärte, daß die Verwer fung des Amendements 89 oder daß die Annahme des Amendements Hohenlohe den Abbruch unserer Verhandlungen, das Mißlingen der 7 zur Folge hätte, dann würde er für das erstere stimmen. Er ordnet also seine Uleber⸗ Eigen von Dem, was gut, was besser sei, den kategorischen

Herrn Vor.

rklärungen der Negierungen unter. Meine Herren, wir sind nicht in dem Stadium, daß ich eine solche Erklärung hier in

geschäftlichen Mittheilungen Seitens des Pri Debatte an und schritt zur Abstimmung.

ege der Bundes geseß Zu dieseni Artikel liegen folgende ben er n sFworf gig ver! O zu

icht erreicht wird. Diese Gefahr bitte ich sich zu vergegenwär⸗

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einem Namen abgeben könnte. Ich habe mit kurzen Worten, die ich vorher sprach, genau die Situation bezeichnet wie sie iegt; ich habe gesagt, das Amendement Stolberg ist baßsenige, zoͤrüber die Regierungen sich verständigt haben uͤnd dessen An⸗ ahme auch die Annähme der gesammten k meines Erachtens in sichere Aussicht stellt. Wenn dieses Amende⸗ nent, dieser von den Regierungen vereinbarte Text hier verworfen würde, dann hätte ich an die verbündeten Regierungen mit den andern Kommissarien, und an Se. Ma⸗ ft den König, meinen Allergnädigsten Herrn, zu berichten nd deren Entscheidung zu gewärtigen. Aber ich habe hier nicht in einer comminatorischen Weise diese Entscheidung zu antizipiren. .

Nunmehr nahm das Haus einen Antrag auf Schluß der

In namentlicher Abstimmung wurde das Amendement Graf Eberhard Stolberg mit 16, gegen 110 Stimmen abgelehnt. Der Artikel 60 des Entwurfs wurde angenommen, eben so Artikel 61. Es folgte die Diskussion über Art. 62 der Zusammen⸗ ellung 8. 8 des vorgelegten Entwurfs). Derselbe bestimmt, daß zur Bestreitung des Aufwandes für das gesammte Bundes⸗ heer bis zum 31. Dezember 1871 dem Bundesfeldherrn jährlich oviel mal 225 36. ur Verfügung zu stellen seien, als die Kopfzahl der Frie . des Heeres nach Artikel 60 beträgt. u diesem Art. 62 sind folgende Abänderungsvorschläge eingereicht: 1, Amendement Ausfeld: den Art. 62 zu streichen. II. Amendement Graf Stolberg: im Art. 62 statt der Worte; bis zum 31. Dezember 1871, zu setzen: „Bis zum Erlaß eines Bundesgesetzes.« III. Amendement Herzog v. Ujest v. Bennigsen. Der Reichstag wolle beschließen: ; dem Artikel 62 der Verfassungs⸗Beschlüsse hinzuzufügen: . ; Nach dem 31. Dezember 1871 müssen diese Beträge von den einzelnen Stgaten des Bundes zur Bundeskasfe fort⸗ gezahlt werden. Zur Berechnung derselben wird die im Ar⸗ tikel 69 interimistisch festgestellte Friedenspräsenz Stärke so , aalen, bis sie durch ein Bundesgesez abgeän— ert ist. . Verausgabung dieser Summe für das gesammte

Bundesheer und dessen Einrichtungen wird durch das Etats

geseß festgestelllet 9 Bei der Feststellung des Militair⸗Ausgabe⸗Etats wird die auf Grundlage dieser Verfassung geseßtzlich feststehende Organi⸗ sation des Bundesheeres zu Grunde gelegt.

IV. Unteramendement des Abg. Graf Otto v. Stol—⸗ berg⸗Wernigerode zu dem Amendement der Abgeordneten derzog v. Ujest und v. Bennigsen: in dem 2ten Satz des ersten Abschnitts zu setzen:

»Die Berechnung derselben erfolgt nach der in Art. 60 festge ˖ stellten Friedenspräsenzstärke, welche so lange von Jahr zu Jahr in Kraft bleibt, bis sie durch ein Bundesgesetz abgeändert ist.«

An der Diskussion über den Artikel 62 betheiligte sich nur der Abg. Schulze.

Nachdem dieser gesprochen, nahm das Wort der Vor⸗ sitzende der Reichstagskommissarien, derselbe erklärte:

Ich erlaube mir an die Hohe Versammlung bei diesem Artikel von Neuem die dringende Bitte zu richten, sich wenig⸗ stens in diesem Falle für das Amendement des Grafen Stol— ,, welches statt der Worte »bis zum 31. De— zember, 1871. setzen will bis zum Erlaß eines Bundesgesetzes «, ind für das zu dem Hohenlohe'schen Amendement gestellte Sous-Amendement des Grafen Otto von Stolberg⸗Wernigerode erklären zu wollen. Geschieht das nicht, meine Herren, so laufen wir die Gefahr ich überlasse es Jedem, die Berechnung anzustellen, daß, nachdem alle diejenigen Aenderungsanträge, welche den ver⸗ bündeten Regierungen die Vorlage annehmbar machen würden, verworfen sind, die Vorlage nicht annehmbar wird und jetzt m letzten Augenblicke das Ziel der Berathung, welches wir glauben schon? mit der Hand fassen zu können, entrollt und

folgenden Zusatz

tigen ehe Sie dies verwerfen.

Das Haus schritt zur Abstimmung. Das Amende⸗ ment des Grafen Eberhard von Stolberg wurde abgelehnt. Das 1Unter⸗Amendement des Grafen Otto von St ol— berg wurde in namentlicher Abstimmung mit 156 gegen 120

Stimmen abgelehnt, neun Mitglieder enthielten sich der Ab⸗ immung.

Das Amendement der Abgeordneten Herzog v. Uje st und wöennigsen wurde in namentlicher Abstimmung mit 292 egen 80 Stimmen angenommen. Der Ärtlkel 57 wurde als. bann angenommen. . 8, Henchmigi wurden hierauf die Artitel 63, 6t, 6ö, 66, 67,

,

Der Art. 70 wurde angenommen mit , Abände⸗ rungs- Vorschlägen des Abg. Gruf Eberhard ö .

J. statt des Schlußsatzes von den Worten ab we che im

Wege der Bundes ⸗Gesetzgebung u. f. w.« folgenden Satz

anzunehmen: welche bis zur Höhe des budgetmäßigen Betrages durch das Präsidium ausgeschrieben werden.

Art. ... Die geineinschaftlichen Ausgaben werden in der 3 für ein Jahr bewilligt, können jedoch in besonderen Fällen auch für eine längere Dauer bewilligt werden.

Während der im Art. 60 normirten Uebergangs Titeln geordnete Etat über die Ausgaben für das Bundesrath und dem Reichstage nur

Erinnerung vorzulegen. . . Der Abg. Wigard reichte den Antrag ein, nach Ab⸗ schnitt XII. foölgenden neuen Abschnitt einzuschalten: »XIIa. Rechte der , ,. des Norddeutschen

un des. Artikel Die Verfassungen und Gesetzgebungen der ein-

zelnen Bundesstaaten müssen den Unge örigen derselben mindestens diejenigen Rechte gewähren, welche die preußische Verfassungs- Urkunde vom 31. Januar 1850 in Tit. II. „von den Rechten der Preußen« den preüßischen Staatsbürgern verleiht. «

Nachdem der Abg. Wigard diesen Antrag befürwortet hatte wurde derselbe abgelehnt. Genehmigt wurden die Artikel 7 und 74. Bei dem Art. 75 der Zusammenstellung 70 der Vor⸗ aan n nn. der Abg. Simon, den 2. Theil dieses Artikels zu streichen.

ö. 6. Vorsitzende der Reichstagskommissarien er⸗ ärte:

Ich glaube, daß der Herr Vorredner nicht in der Lage ist, die Absichten der verbündeten Regierungen hier in der Weise interpretiren zu können wie er es gethan hat, als könnte bei Abfassung dies Artikels irgend einer der Regierungen der Ge⸗ danke vorgeschwebt haben, mit dieser Bestimmung etwa die Landes- Verfassungen in Bresche zu leß. die augenblick. lich zu Recht bestehen. Das sud efürchtungen, mit denen man schüchterne eonstitutionelle Gemuͤther bei Wahlreden ängstigt, um sie ab uhalten, daß sie konser⸗ vativ stimmen, aber es wird der egierung nicht vorgehalten werden dürfen, als ob das ernstlich in ihrer Absicht liegen könnte. Ich möchte doch dringend bitten, in diesem Moment nicht noch zu rütteln an einem Artikel, welcher in der Vorbe⸗ rathung vollständig unverändert geblieben ist, und in Betreff dessen ich also auch nicht in der Lage wäre, irgend eine Kon⸗ zession zu machen.

Was ferner die Frage, die der Herr Vorredner an mich

erichtet hat, und die gestern schon in meiner Abwesenheit ge⸗

il ist, über die Diäten betrifft, so weiß ich nicht, ob mir der Herr Präsident, da sie nicht zur Sache gehörte, gestattet, mit einem kurzen Worte darauf zu antworten. Ich habe in den Verfassungsentwurf nichts hineinzuinterpretiren, was nicht drin steht; und meines Erachtens steht das drin und liegt in der gesammten Lage unserer Gesetzgebungen, daß die Regierungen ohne eine strafgesetzliche Unterlage nur denen etwas verbieten können, denen sie überhaupt zu befehlen haben.

Die Artikel 75, 76, 77 und 78 wurden vom Hause ange⸗ nommen.

Hiermit waren die einzelnen Artikel der Zusammen⸗

stellung durchberathen. Das Haus schritt zur Abstimmung über den Entwurf Ganzen, resp. über die über diesen Entwurf ge⸗ faßten Beschlüsse. In namentlicher Abstimmung er⸗ klärten sich 230 Abgeordnete für und 53 gegen die Annahme des aus den Berathungen des Hauses hervorgegan⸗ genen Verfassungsentwurfs. . ; .

Nachdem der Präsident mitgetheilt, daß er die gefaßten Be⸗ schlüsse den verbündeten , m. en zugehen 939 werde, nahm das Wort der bg. Kantat. Derselbe legte Verwahrung ein gegen den Gewaltakt der Einver⸗ leibung, den er in der Stiftung des Bundes und der Bundesverfassung erblickte, und erklärte sodann, daß er wie seine polnischen Landsleute das Mandat zum Reichstage nießerlegten. Der Präsident wies das Wort »Gewaltakt« zůu— rück und bemerkte: über diesen Protest würde die Geschichte wie über viele andere zur Tagesordnung übergehen.

Schluß der Sitzung 1 Uhr 40 Minuten; nächste Sitzung: Mittwoch, den 17. April, Morgens 10 Uhr; Tagesordnung: Lntgegennahme einer Mitkheilung der verbündeten Regierungen und Erledigung der eingegangenen

eit ist der nach undesheer dem zur Kenntnißnahme und zur

im

Petitionen.

= Laut Telegramm an das General- lische Post; aus London den 15. d. Morgen rückständig gewesen.

ost⸗Amt ist die eng⸗ M. früh, in Eöln 2

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unserer Stadt die Ankun