1867 / 96 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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rozessen und den nicht zur Zuständigkeit der Schwurgerichte ge⸗

gh j Strafsachen sind von dem Hof⸗ und 3p n gr le in er eden und dem Ober⸗Appellationsgerichte daselbst die bisher in Homburg in Geltung gewesenen Prozeßvorschrisften in Anwendung zu bringen. V. Die Zuständigkeit des Schwurgerichts ist nach dem Landgräflich homburgischen Kompetenzgesetze vom 22. März 1859 (Regierungsblatt von 1859 S. 17) zu beurtheilen; dagegen VI. das Verfahren bei Verweisung der Sachen vor das Schwur⸗ gericht, die Verhandlung bei , die Wahl der Geschwore⸗ nen, die Zusammensetzüng des Schwurgerichtshofes, so wie die Zulässigkeit und das Verfahren in Ansehung der Rechtsmittel gegen Erkenntnisse der Anklagekammer und des San,, nn. hofes nach dem Herzoglich nassauischen Gesetze vom 14. April 1849, betreffend die Einführung des mündlichen und öffent⸗ lichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten (Verordnungsblatt von 18149, S. 305), zu regeln. VII. In Ansehung des äußeren und inneren Heschesteg n, der Disziplin, der Ernennung von Offizial⸗Anwalten, des Armenrechts, der Insinuationen, der Gerichtskosten, so wie der Gebühren der Anwalte finden bei dem Hof⸗ und Appellationsgerichte und dem Ober-Appellations⸗ gerichte in Wiesbaden die nach den nassauischen Gesetzen gelten⸗ den Vorschriften Anwendung. VIII. Diese Verordnung tritt mit dem J. Mai d. J. in Kraft. Hat vor dieser Zeit die Akten⸗ versendung Behufs der Revision in einer Sache an eine Rechts⸗ fakultät bereits stattgefunden, so ist die Entscheidung von der Letzteren abzufassen und demnächst nach den bestehenden Vor⸗ schriften zu verfahren. l ; .

In den nach Artikel 7 des e nf schen Gesetzes vom 15. Sktober 1850 (Regierungsblatt Nr. 14 von 1860 bereits vor das Schwurgericht verwiesenen, am 1. Mai d. J. noch nicht abgeurtheilten Sachen entscheidet das Schwurgericht in Wiesbaden. 3 6 .

Sie, der Justizminister, werden ermächtigt, die zur Aus— eng dieser Meiner Order erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Berlin, den 1. April 1867.

Wilhelm. Graf zur Lippe. An den Justiz⸗Minister.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Der Kaufmann Friedrich Crawfurd in Grimstad ist zum Konsular⸗Agenten daselbst bestellt worden.

Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 13. März 1867, betreffend die mit der Großherzoglich sachsen⸗ weimar - eisenachischen und der Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und gothaischen Regierung getroffene Vereinbarung wegen der defi⸗

nitiven Auflösung des Amortisationsfonds der Thüringischen

Eisenbahn. Vom 16. April 1867.

Durch die Ministerial⸗-Erklärung der Königlich preußischen Regierung vom 3. Dezember 1862, der Großherzoglich sachsen⸗ weimar-eisengchischen Regierung vom 21. Oktober 1862, und

der Herzoglich sachsen-⸗coburg⸗ und gothaischen Regierung vom 10. November 1862 sind die in den Artikeln 15 bis 17 des die 3 Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 19. April 1844 enthaltenen Bestimmungen insoweit provisorisch außer Kraft gesetzt worden, als dieselben die Verwendung der vom 1. Januar 1869 ab von der Thüringischen Eisenbahn er— hobenen Abgabe, sowie der von dem gedachten Zeitpunkte ab er— wachsenen Dividenden von dem aufgesammelten Amortisations— fonds zum Zwecke der Amortisation des in dem Unternehmen angelegten Aktienkapitals betreffen. Jede der mitinteressirten Regierungen hatte sich jedoch vorbehalten, auf die Verwendung der laufenden Eisenbahn⸗Abgabe zum Zwecke der Amortisation der Eisenbahnactien nach Maßgabe der Verabredungen des vor⸗ gedachten Staatsvertrages zurückzukommen.

Auf Grund der inzwischen gepflogenen weiteren Verhand⸗ lungen sind die Königlich preußische, die Großherzoglich sachsen—⸗ weimar⸗eisenachische und die Her oglich sachsen-coburg⸗ und go⸗ thaische Regierung nunmehr ü a n,, I) diejenigen Bestimmungen der Artikel 15. 16. und 17. des die . Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 19. April 1844, welche sich auf die Verwendung der Eisenbahnabgabe und der Dividende der angekauften Actien zum Zwecke der Amortisation der Actien beziehen, definitiv , , . und ?) den bis zum 1. Januar 1860 aufgesammelten Amortisationsfonds aufzulösen und denselben nach Maßgabe des einer jeden der drei Regierun⸗ gen daran zustehenden und in Gemäßheit der Verabredungen

in dem Staatsvertrage vom 19. April 1844, so wie der Ueber— einkunft in dem Berliner Schlußprotokolle vom nämlichen Tage nach dem Längenverhältnisse der Bahnstrecken zu berechnenden Antheils unter sich zu vertheilen. w Die Königlich preußische, die Großherzoglich sachsen⸗weimar— eisenachische und die Herzoglich sachsen -coburg⸗ und gothaische Regierung sind darüber einverstanden, daß hiernach die Artikel l5, 16 und 17 des die Thüringische Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 19. April 1844 insoweit fortdauernde Gültigkeit behalten, als durch dieselben die nachstehend bezeich= neten Bestimmungen getroffen worden sind, nämlich: a) daß außer der Abgabe, welche in Folge der Bestimmungen des für das Königreich Preußen ergangenen Gesetzes vom 30. Mai 1853, die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe be— treffend, von dem NReinertrage der Thüringischen Eisen— bahn erhoben wird, der Gesellschaft keine besonderen Ab— gaben für die in den verschiedenen Gebieten belegenen Bahn— strecken, als Gewerbesteuer, Konzessionsgeld und dergleichen auf . erlegt werden sollen, jedoch vorbehaltlich der Entrichtung der Grundsteuer und anderer dinglicher Lasten, soweit solche nach der bestehenden Landesgesetzgebung von der Gesellschaft zu über— nehmen sind, b) daß die Königlich preußische Regierung die k der vorgedachten Abgabe übernehmen und diese bgabe alljährlich an die . Regierungen, nach Maßgabe ihrer Betheiligung, Seitens der Direction der Thürin⸗ gischen Eisen bahngesellschaft abführen lassen wird, in Ansehung welcher Betheiligung die in dem vormaligen Kurfürstenthum zessen und dem Herzogthum Sachsen⸗Meiningen belegenen trecken der Thüringischen Eisenbahn mit Rücksicht auf die Uebereinkunft in dem Berliner Schlußprotokoll vom 19. April 1844 den in dem Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach

. Strecken zugerechnet werden; die über Herzoglich

sachsen⸗ altenburgisches Gebiet führende Strecke der Weißenfels Geraer gb n aber nach dem Staatsvertrage vom 25. No⸗ vember 1857 den in Preußen belegenen Strecken hinzutritt. Hierüber ist Königlich preußischer Seits vorstehen de Mi— nisterial-Erklärung in zwei gleichlautenden Exemplaren ausge fertigt worden, welche nach erfolgter Auswechselung gegen übe rein stimniende Erklärungen des Großherzoglich sachsen⸗weimareeise⸗ nachischen und des Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und gothaischen Staatsministeriums Kraft und Wirksamkeit haben soll. Berlin, den 13. März 1867. Der Königlich preußische Präsident des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (L. 8.) Gr. v. Bismaärck⸗Schönhausen.

Vorstehende ,,. wird, nachdem . gegen übereinstimmende Erklärungen des n, . sachsen⸗wei⸗ mar - eisenachischen Staats⸗Ministeriums und des Herzoglich sachsen coburg⸗ und gothaischen Staats-Ministeriums ausge—= wechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 16. April 1867. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Im Auftrage: von Thile.

WMeinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das 32. Stück der Gesetz- Sammlung, welches heute aus—

gegeben wird, enthält unter t

Nr. 6bl l. die Verordnung wegen Einberufung der beiden . des Landtages der Monarchle. Vom 8. ip 1867 unter .

Nr. 6h12. den Allerhöchster Erlaß vom 5. November 1866, betreffend die Organisation der Justizpflege in den von dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein abgetretenen Theilen der Provinz Sberhessen; unter

Nr. 6613. die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 13. März 1887, betreffend die mit der Großherzoglich Sachsen⸗Weimar⸗Eisenachischen und der Herzoglich Sachsen— Coburg- und Gothaischen . getroffene Vereinbarung wegen der definitiven Auflösung des Amortisationsfonds der Thüringischen ginge, Vom 16. April 1867; unter

Nr. H6öl4. den Allerhöchster Erlaß vom 18. März 1867, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Zörbig über Bitterfeld nach Düben, im Kreise Bitterfeld; und unter

Nr. 6615. den Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1867, betref⸗ fend die Justiz⸗Organisation in der ehemaligen Landgrafschaft Hessen⸗Homburg.

Berlin, den 29. April 1867.

Debits⸗Comtoir der GesetzSammlung.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗· Angelegenheiten.

Der Oberlehrer Dr. Carl Abicht vom Gymnasium in Emden und der ordentliche Lehrer Dr. Gust av Schimmel⸗ feng vom Gymnasium in Marburg sind zu Professoren an . Ländesschule Pforta, der Konrektor Dr. Eduard Buch⸗ holz vom Rathsgymnasium in Osnabrück ist unter Verleihung des Prädikats »Professor« zum Oberlehrer am Gymnasium in Erfurt, der ordentliche Lehrer Dr. Hornung vom Domgym⸗ nastum in Magdeburg zum Oberlehrer an der Ritterakademie in Brandenburg und der ordentliche Lehrer Niel änder vom Gymnasium in Landsberg 4. W. zum Oberlehrer am Gym⸗ nasium in Krotoschin berufen worden. Die Berufung des Oberlehrers Dr. Gottfr. Eduard ischer vom . in Prenzlau . Prorektor und . am Gymnasium in Guben, des ordentlichen Leh⸗ rers Dr. Adolf Winckler vom Gymnasium in Thorn zum Oberlehrer am Gymnasium in Kolberg und des Schulrektors Philibert Bobrick in Wollin zum Oberlehrer an der Real⸗ schule in Barmen ist genehmigt worden, desgleichen die Beför— derung der ordentlichen Lehrer Dr. Lilie am Gymnasium in

Jauer und Dr. Meyer an der städtischen Realschuüle in Königs⸗

berg i. Pr. zu Oberlehrern.

Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Barby ist der Lehrer Oannehl in Stemmern als ordentlicher Lehrer ange⸗ stellt worden.

Finanz ⸗Ministerium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 136ster Königlicher Klassen⸗Lotterie siel 1 Hauptgewinn von 20,000 Thlrn. auf Nr. 30,537, 1 Hauptgewinn von 15,000 Thlrn. auf Nr. 54B700. 3 Hauptgewinne von 10000 Thlrn. fielen auf Nr. 9610. 33,191 und 68,348. 3 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 3164. 65426 und 8ö, 549. h.

140 Gewinne 8 1000 Thlr. auf Nr. 1251. 2192. 2709. 3391. 7071. 9560. 9965. 10,910. 12,672. 16,803. 17,727. 21,183. 23,212. 28, 2409. 30,098. 30,332. 31,664. 42,764. 43,499. 44,505.

16 655. 5I 678. HJ, 165. Hö, 185. 54.876. 57, 865. 59,831. 65, 59.

63,561. 66,863. 68,264. 69,830. 72,580. 73,344. 75,321. 78,482 85,829. 88, 069. 88, ö59 und 90,158.

58 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 3638. 7767. 8761. 9075. Il,596. 12,372. 12,858. 13,247. 14,1095. 18,736. 28,105. 33,602. 34.495. 35,888. 36,875. 40, 886. 44,374. 46,572. 46,719. 50,064. 50820. 53,609. 53,744. 58, 834. 63,161. 63,170. 63,938. 64,891. 65,657. 65,837. 66,071. 66,262. 67, 078. 67,736. 68,389. 68,885. 69. 630. 70,927. 71,020. 71,218. 73,491. 74,080. 79,831. 80,909. S434. 81, 78. S2, 070. 84,095. 8, 156. Sp, 235. S5, 971. 86,297. Sb, 636. 88,1469. 88,893. 89,656. 90,894 und 93,404

68 Gewinne zu 200 Thr. auf Nr. 588. 951. 980. 1545. 598. 5391. 5718. 6463. 6765. 7461. 9416. 9655. 12,123. 12,367. 13,428. 14,692. 18,057. 18,526. 19,012. 24,226. 28, 084. 32,196. 32,762. 34,A584. 34,626. 37,552. 38,824. 39,092. 41,173. 42,569. 44,581. 45,051. 47,696. 49,249. 49,389. 49,741. 51,261. 5 836. 5042. Hö,476. h6, 895. HJ.2h0. H9297. H9„316. 60,645. 60,745. 63,B,727. 64,150. 65,099. 67,161. 68,334. 69, 132. 69,955. 7, 586. 74,649. 74,981. 76,866. 77,886. 77,992. 82,381. 84,419. Sõ, 240. 86, 102. 88, 834. 90,913. 91,460. 91,661 und 92,165.

Berlin, den 20. April 1867.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Angekommen: Der Kammerherr und General-Inten⸗ dant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, von Cassel.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich XXII. Reuß ältere Linie nach Greiz. . Se. Durchlaucht der Fürst Blücher von Wahlstatt nach lesien. . . ö Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, nach

Cunersdorf bei Wrietzen a. O. ̃ Se. Excellenz der General der Infanterie und komman⸗ dirende General bes V. Armee⸗Corps, von Steinmetz, nach

Posen.

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Berlin, 20. April. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Obersten von Wartenberg, ü la suite

Commandeur des Herzoglich sachsen⸗altenburgischen Infanterie Regiments, die Erlaubniß zur 3 des von des Groß' herzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königliche Hoheit ihm ver , . Comthurkreuzes des Ordens der Wendischen Krone zu ertheilen.

Genaue Adressirung der Briefe ꝛc. nach Berlin. Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung der in Berlin eingehenden Postsendungen wird den Korrespondenten wiederholt dringend empfohlen, auf den Adressen der Briefe und Begleitbriefe die Wohnung der Adressaten nach Straße, Hausnummer und Lage in den Häusern ob eine, zwei Treppen hoch u. s. w. möglichst genau zu bezeichnen.

Berlin, den 16. April 1867. Der Ober⸗Post⸗Direktor Sach ße.

d ich t amtliches.

Preußen. Berlin, 20. April. Se. Majestät der König wohnten gestern dem Gottesdienste im Dome bei, empfingen alsdann den General⸗-Lieutenant, General⸗Adjutanten und kommandirenden General des 1V. Armee ⸗Corps, von Alvensleben, und nahmen vom Hausminister, Freiherrn von Schleinitz, einen kurzen Vortrag entgegen.

Heute nahmen Allerhöchstdieselben die Vorträge des Kriegs—

Ministers, des Militair- und Eivil⸗Kabinets, des Unter⸗Staats—

Secretairs, Wirklichen Geheimen Raths von Thile, und im Beisein des Gouverneurs ünd Kommandanten die Meldungen der Herzöge von Ujest und von Ratibor, der General -Lieüte⸗ nants von Colomier, von Schweinitz, von Bayer, Grafen Dohna, des General-⸗Majors von Mertens, der Obersten von Chauvin und Gericke an.

Ihre Majestät die Königin wohnte am Dienstag und Donnerstag dem liturgischen Abend⸗Gottesdienste im Dom und gestern dem Gottesdienst daselbst bei, nachdem beide Königliche Majestäten am Donnerstag das heilige Abend⸗ mahl mit der Koͤniglichen Familie in der Haus-Kapelle des Kronprinzlichen Palais empfangen hatten.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe

des Vormittags, den 17. d., militairische Meldungen entgegen,

hegab sich um 12 Uhr zum Schluß des Reichstages nach dem Königlichen Schlosse und präsidirte von 2 Uhr ab in Höchstsei⸗

nem Palais einer Kommission in Angelegenheiten des Kieler

Hafens.

Se. Königliche i gt der Kronprinz wohnte am Charfreitag dem Gottesdienst im Dome bei, Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin dem Gottesdienste in der engli— schen Kapelle. Um 5 Uhr dinirten Ihre Majestäten im Kronprinzlichen Palais. Um 8 Uhr begaben sich die Höchsten Herrschaften in die Singakademie.

Kiel, 18. April. (W. T. B.) Das Oberpräsidium ver⸗ öffentlicht eine Ministerial⸗Verfügung, in Folge welcher alle nordschleswigschen Wehrpflichtigen, die sich in die dänischen Stammrollen haben aufnehmen lassen, aber nach dem Herzog⸗ thum Schleswig zurückgekehrt sind, um ihren bleibenden Aufent⸗

halt daselbst zu nehmen, ohne Ausnahme ausgewiesen werden

sollen, selbst diejenigen, welche ihr Unterthanenverhältniß zu Dänemark wieder lösen und sich der Einstel' ang in die preu⸗ ßische en als unsichere Heerespflichtige nachträglich unter⸗ werfen wollen.

w. (Giel. Itg Die bei dem hier in Garnison liegenden Bataillon des Magdeburgischen Füsilier-Regiments. Nr. 36 am J. April eingestellten 56 Einjährig⸗Freiwilligen und etwa hun⸗ * , eren gestern morgen in der Klosterkirche den

ahneneid geleistet.

. hundert Schiffsjungen für die Königliche Marine sind in diesen Tagen mit der Bahn hier eingetroffen, auf das Kasernenschiff Barbgrossa« gelegt und eingekleidet.

Verden, 17. April. (N. Hannov. Itg.) Gestern und vorgestern wurde die Inspection des hier garnisonirenden vier- ten westfälischen Kürassier Regiments durch den Generalmajor von der Goltz abgehalten. Die schon früher mitgetheilte bevor— stehende Feier des 150jährigen Bestehens dieses Regiments wird am 1. Mai d. J. stattfinden und, wie verlautet, sich auf die Dauer von drei Tagen erstrecken. Dasselbe ist am 1. Mai 1717 unter dem Könige Friedrich Wilhelm 1. gegründet.

Frankfurt a. M., 15. April. (Fr. J) Durch den Gꝛoß⸗

des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier-Regiments Nr. 1 und herzoglich hessischen Bevollmächtigten in der Bundesliqui—