1867 / 98 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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250 000 Thlrn. in Apoints von resp. 100, 50, 20 und 10 Thlr. aus- geben wird, welche im Uebrigen mit den bisher coursirenden Roten gan identisch sind, nur führen dieselben das Datum vom W. Juli 1 und hat als Vorsitzender des Verwaltungsraths der Herr Ernst Pa ö * und als Tontrolleur der Herr Adv. und Notar H. Ledder gezeichnet. Rostock, den 15. April 1867. Der Verwaltungsrath: ; E. Paetow. Carl Josephi. H. Saniter. R. H. Witte. Geo. Meyenn. E. Passow.

Verschiedene Bekanntmachungen.

9 Bekanntmachung. . Die Wittwe des Apothekers Palm, Sophie Charlotte, geb. Nie⸗ thachk, hat in ihrem am 1. November 1832 publizirten Testamente ein Legat von 600 Thlr. ausgesetzt, dessen Zinsen zu einem jedesmal auf 3 Jahre zu verleihenden Stipendium für Studirende bestimmt sind.

Zuerst und vorzüglich n,. auf dieses Stipendium solche Stu⸗ dirende Anspruch haben, welche von den Nachkommen des Vaters der Erblasserin, des zu Burg verstorbenen Oberbürgermeisters Niethack ab- stammen. Da sich seit mehreren Jahren Familianten um dieses Sti⸗ pendium nicht beworben haben, so fordern wir solche zu Meldungen mit dem Bemerken auf, daß außer den erforderlichen Legitimations- Urkunden auch ein Zeugniß der Universitätsreife beizubringen ist.

Burg, den 12. April 1867. .

Der Magistrat. Nethe.

1650 Magdeburger Privatbank. 3m Anschlusse an unsere er,, n, vom 23. Januar d. J., betreffend die Ausgabe der neu angefertigten Noten unseres Instituts, fordern wir die Inhaber von Noten unserer ersten Emission d. d. 30. Juni IS56 auf, solche zum Umtausch gegen neue Appoints bis spätestens den 30. Juni a. C. bei unserer Kasse zu präsentiren. Magdeburg, den 18. April 1867. Magdeburger Privathank. Der Aufsichtsrath. Die Direction. Deneke. de la Croix.

1655 . Tilsz r er nn,, k t

i lan z für das Betriebsjahr 1866.

Einnahme:

Titel JI. , 41853 Thlr. 24 Sgr. Titel 1II. Güterverkehr 22,534 * 25 * Titel III. Depeschenbeförderung 81 *

Titel IV.

Insgemein 22150 *

Der Einnahme Summe. . . S6, 621 Thlr. ̃ Ausgabe: Allgemeine Verwaltung 6-693 Thlr. 4 Sgr. 10 Pf. Bahnverwaltung 20562 4 10 * Transportverwaltung 255628 * 27 7 1 * Rücklage zum Reserve⸗ und Er⸗ neuerungs⸗Fond einschl. Staats⸗ Steuer

9 Pf. 22

4 2 7 . II Sgr. 4 Pf.

1

Des Jahres 1866 Ueberschuß iS 5s Thlr. G Sy t. XV. Dazu Ueberschuß vom Jahre 1865... 1373 9 3 ö 3 f

Gesammt ˖ eberschuß. D c fis Tyr T Sy* wovon 5515 Thlr. 16 Sgr. in bs. r T alls r . f

Tilsit, den 23. 2 .Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. W. Knippel.

Til sit- In sterburger n e mr n aft.

Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung der Actionaire

wird am 13. Mai, 10 Uhr Vormittags, im Empfangsgebäude zu Tilsit abgehalten.

Zur Erlangung der Stimmberechtigung müssen nach §. 33 des Statutes die Actien oder die amtlichen Bescheinigungen über deren Deposition wenigstens drei Tage vor jenem Termine bei der Gesell— wart n,, in Tilsit niedergelegt werden.

agesordnung: I Geschäftsbericht für 1866, . Wahl der Revisoren,

3) Bericht der Revisoren über die Bilanz für 18665, 4 Beschlußnahme die Bahn unter der Bedingung, daß a) der Staat die erforderlichen Brückenbauten im Memelthale lee däsalgersets zesch i der Anschlußbau russischerseits gesichert ist, e) der Kreis Tilsit sich zur unentgeltlichen Hergabe des Bau— terrains verpflichtet, bis zur russischen Grenze in verlängern und zur Ausführung des Baues ein Darlehn bis zum Betrage von 800, 090 Thalern durch Emittirung von Prioritäts - Hbligationen aufzunehmen, die mit jährlich 5 Prozent zu verzinsen und mit z Prozent zu amortisiren sind.

5) Fesisetzung der Remuneration für die Mitglieder des Verwal—

tungsrathes. Tilsit, den 28. März 1867. Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. W. Knippel.

1656 Aachen⸗Höngener Bergwerks ⸗Actien⸗Gesellschaft. Die stimmberechtigten Actionaire unserer Gesellschaft werden hier. mit zu der diesjährigen ordentlichen General- Versamm lung auf Dienstag, den 28. Magi er. Morgens 19 Uhr, in unserm Geschäftslokale, Promenadenstraße Nr. 18, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 1866 2) Vorlage der Bilance pro 1866, Erstattung des Berichtes der Rechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge; 3) Beschluß über die Verwendung des erzielten Gewinnes; 4 Wahl dreier Mitglieder des Aufsichtsrathes; 5 Wahl der Rechnungsrevisoren für das laufende Geschäftz⸗

jahr;

6) Beschluß über die Aufnahme einer , pothek.

Eintrittskarten und Stimmzettel werden am Tage der General— Versammlung, Morgens von 9 bis 10 Uhr, in unserm Büreau da— selbst ausgegeben.

Aachen, 18. April 1867.

n, . Bergwerks⸗Actien ˖ Gesellschaft. Leibert. L. Honig mann.

lit Bekanntmachung. s wird hierdurch 6 öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Verwaltungsrath der Actiengesellschaft des Bades Nassau dermalen aus folgenden Mitgliedern besteht: .

1) Direktor Born von Ems, 2) E. v. Eck von Oberlahnstein, 3) Christian Minor von Linghofen, 45 Prokurator Lang von Wiesbaden,

55 Badearzt Dr. Runge in Nassau, . d Direktor Born Vorsitzender und E. v. Eck dessen Stellver= reter ist.

Nassau, den 18. April 1867, Königliches Amt.

1648 Actien⸗-Gesellschaft der chemischen Pro dukten⸗Fabrik Pom merens dorf. Bilanz am 31. Dezember 1866. Aktiva. abrik⸗Grundstücke und Gebäude Thlr. 1945774. abrik⸗Geräthschaften 7I.433. Rohmaterialien 101/654. Fertige und halbfertige Fabrikate, Ballons, Körbe, Handlungs⸗Mobilien und Utensilien 130,617. 130,456. 1.145.

Debitoren Cassa⸗Bestand 2 Thlr. No e.

Actien⸗Kapital Creditoren Reserve⸗Fond Actien⸗Dividende Berg⸗Abtragungs⸗Fond Reserve⸗Bau⸗Fond

3 7 ctie is

H. Dießner.

Actien⸗Gesellschaft der chemischen Produkten⸗Fabrik »Pommerens dorf.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vor.

stand unserer esellschaft zur Zeit und zwar

der Verwaltungs ⸗Rath durch die Herren:

Kaufmann B. Kuhberg als Vorsitzender, Kommerzien Math Au gust Teit ge als Stellvertreter del Vorsitzenden, Kaufmann Theodor Kreich, Ernst Böttcher, x Julius Runge, die Direction aber durch den Unterzeichneten repräͤfentirt wird, zu dessen Stellpertt— tung der J ,, , Herr August Teitge, in desfen Behin derung aber er heodor Kreich Haslendfk ist. tettin, den 18. April 1867. Die Direction H. Dießner.

Vas Abonnement betrãgt A Thlr. für das bierteljahr.

Mi

preußischen Staats- Anzeigers: Jäger⸗Straste Nr. EG. 6 swisch en d. Friedrichs · u. Aanonierstr.) * n m

Königlich Preuszischeer

Anzeiger.

M 98.

Berlin, Mittwoch, den 24 April, Abends

1867.

Se. Majestät ber König haben Allergnädigst geruht:

Dem General⸗Lieutenant z. D. von Ingersleben, bis⸗ her Kommandant von Königsberg, den Stern zum Rothen Adler Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Kirch⸗ spiel⸗Vogt, Justiz⸗ Rath Elaus. Wohlt zu Telling⸗ stedt, dem Oberlehrer Johann Heinrich Schulz, an der Königlichen Elisabeth⸗Schule zu Berlin und dem Revierförster Polehn zu Schweslin, im Kreise Lauenburg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Geheimen Regierungs⸗ Rath Freiherrn von Thermo zu Frankfurt 4. O. den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Hoflieferanten, Kauf— mann Louis Gerson zu Berlin den Königlichen Kronen— Orden vierter Klasse, so wie dem bisherigen Schullehrer Fell⸗ mer zu Eltville, im Kreise Rüdesheim, und dem Schutzmann Andreas Ehristoph Voigt zu Berlin das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen; .

Den Medizinal-Nath Dr. Riefenstahl in Münster zum Regierungs- und Medizinal Rath, so wie den Kreis Phyftkus Pr. Arens daselbst, unter Belassung in seinem Amte, zugleich zum Medizinal⸗Rath und Mitglied des Medizinal⸗ Kollegiums

der Provinz Westfalen zu ernennen; und

Die Berufung des Prorektors Heß in Bunzlau zum Di⸗ rektor des Gymnastums in Oels Allergnädigst zu bestätigen.

Berlin, 24. April.

Se. Majestät der König der Belgier, Se. Königliche Hoheit der Prinz Philipp von Belgien Graf von Flandern, und Ihre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhält sind gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Berlin, 24. April.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist gestern Abend von Albrechtsberg hier wieder eingetroffen.

Verordnung, betreffend die Einführung des Vereins⸗-Zolltarifs in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. Vom 18. April 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, was folgt:

§. 1. Der mit dem Gesetze vom 1. Mai 1865 (Gesetz⸗ Samml. S. 209 veröffentlichte, zwischen den Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten vereinbarte Zolltarif, so wie das Gesetz und die Verordnung) betreffend die Abänderung des Vereins ⸗Zolltarifs, vom 17. Juni 1865 (Gesetz Samml. S. 558 und 559 bis 561) und das Gesetz wegen Aufhebung der durch den Zolltarif vorgeschriebenen Gebühren für Begleit— scheine und Bleie vom 2. März 1867 (GesetzSamml. S. Bo), ferner der §. 4 der Verordnung vom 7. Juli 1861 wegen Ver⸗ lung des ausländischen Zuckers und Syrops (GesetzSamml. S. 41 und die Verordnung wegen Abänderung der Tarasätze für Zucker vom 10. April 1866 GesetzSamml. S. 221) treten mit den in den §§. 3 bis 9 vorgesehenen Maßgaben in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, mit Ausnahme der aus dem Zollverbande derselben ausgeschlossenen Theile, derge⸗

alt sofort in Kraft, daß die Zollstellen saglecch nach Empfang er gegenwärtigen Verordnung nach Inhalt derselben zu ver— fahren haben.

wäsche und Putzwaaren auf 1

§. 2. Zur richtigen Anwendung des Zolltarifs dient das amtlich bekannt zu machende Waarenverzeichniß, welches die einzelnen Waarenartikel nach ihren im Handel und sonst üb⸗ lichen Benennungen in alphabetischer Ordnung aufzählt und den auf jeden derselben anwendbaren Tarifsatz bezeichnet. Wo dennoch über die richtige Anwendung des Tarifs auf die ein— zelnen zollpflichtigen Gegenstände ein Zweifel eintritt, wird letzterer im Verwaltungswege und in letzter Instanz von dem Finanzminister entschieden.

§. 3. In Berücksichtigung der Interessen der durch die an— geordnete Tarifänderung in erheblichem Maße berührten Ge⸗ werbe werden für folgende Waaren die Sätze der ersten Tarif Abtheilung vorübergehend anderweit festgeseßzt, nämlich: a) auf die Daller von drei Monaten, vom Ablaufe des Monats an gerechnet, in welchem der Vereins-Zolltarif in den Herzogthü— mern in Wirksamkeit getreten ist, l für die unter Position 2*2 der ersten Abtheilung des Verein⸗Solltaxifs bezeichneten haum⸗ wollenen Waaren auf 25 Thlr. für den Zolleentner, 3) für die unter Position 183 4. a. O. bezeichneten Kleider, fertige Leib⸗ ch Thlr., und 3) für die unter Position 30 und 4 4. 4. O. bezeichneken seidenen und halb⸗ seidenen Waaren auf 110 Thlr. für den Zollcentner, b) bis zur Herstellung des zollfreien Verkehrs zwischen den Herzogthümern und, den übrigen preußischen Landestheilen, I) für die unter Posttion 41 * 4. a. O. bezeichneten Waaren aus Wolle, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen und Metallfäden, unter Ausnahme der Fußteppiche und Strumpfwaaren, auf 390 Thlr. für den Fer enn, während 2) für getrocknete Cichorien⸗ wurzeln, Position 2512 a. a. O., der zollfreie Eingang für den vorstehend zu b. bezeichneten Zeitraum nachgelassen wird.

Von Steinkohlen, Position 34 a. a. S., wird kein Ein⸗ gangszoll erhoben. .

§. 4. Das Verbot der Einfuhr und die Beschränkung der Durchfuhr von Salz, welche unter Position 25 der ersten Ab⸗ theilung des Vereins-Zolltarifs ausgesprochen sind, treten nicht in Kraft.

Für Salz wird der Zoll von 12 Sgr. (16 Schillinge) für den Zollcentner erhoben, ünter Gewährung einer Targvergütung von 10 Prozent für Salz in Fässern und von 3 Prozent für Salz in Säcken. .

S. 5. Die durch die provisorische Verordnung vom 13 ten April 1865 eingeführte Zollfreiheit für Vieh bleibt, jedoch unter Beschränkung auf den Eingang über die Landgrenze gegen Jütland, bestehen. .

8§. 6. Rücksichtlich der für die Truppen und die Marine aus dem Zollvereinsgebiet nach den Herzogthümern gelangenden Gegenstände ist auch ferner nach den bestehenden Verfügungen zu verfahren. Die den Behörden in den Herzogthümern aus dem Zollvereinsgebiet zugehenden Dienstmaterialien unterliegen dem Eingangszolle nicht.

8§. 7. Von der Durchfuhr werden Abgaben nicht erhoben.

§. 8. Die das Abfertigungsverfahren berührenden Bestim⸗ mungen unter Nr. J., VI. und VII. der dritten Abtheilung des Vereins-Holltarifs bleiben bis zur Herstellung des freien Verkehrs mit den übrigen preußischen Landestheilen außer An⸗ wendung. Auch treten die unter Nr. VIII. 4. a. O. enthalte— nen Bestimmungen über die Befugnisse der Zollämter bis zur anderweiten Organisation der letzteren nicht in Wirksamkeit, vielmehr bleiben vor der Hand die gegenwärtigen Befugnisse der Zollstellen aufrecht erhalten.

. 9. Die nach Nr. IX. der dritten Abtheilung des Vereins⸗ 3 bei der Abgabenerhebung außer Betracht bleibenden Gefãällebeträge können bis zum Eintritt der Zollfreiheit zwischen den Herzogthümern und den übrigen Preußischen Landesthei⸗