1867 / 98 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1648

2650, 000 Thlrn. in Apoints von resp. 100, 50, 20 und 10 Thlr. aus⸗ geben wird, welche im Uebrigen mit den bisher coursirenden Noten 6 identisch sind, nur führen dieselben das Datum vom 28. Juli 1 und hat als Vorsitzender des Verwaltungsraths der Herr Ernst , und als Controlleur der Herr Adv. und Notar H. Ledder gezeichnet. Rostock, den 15. April 1867. Der Verwaltungsrath: E. Paetow. Earl Josephi. H. Saniter. N. H. Witte. Geo. Meyenn. E. Passow.

Verschiedene Bekanntmachungen.

te, . Bekanntmachung. Die Wittwe des Apothekers Palm, Sophie Charlotte, geb. Nie—⸗ thack, hat in ihrem am 1. November 1832 publizirten Testamente ein Legat von 600 Thlr. ausgesetzt, dessen Zinsen zu einem jedesmal auf 3 Hymne zu verleihenden Stipendium für Studirende bestimmt sind.

Zuerst und vorzüglich sollen auf dieses Stipendium solche Stu⸗ dirende Anspruch haben, welche von den Nachkommen des Vaters der Erblasserin, des zu Burg verstorbenen Oberbürgermeisters Niethack ab⸗ stammen. Da sich seit mehreren Jahren Familianten um dieses Sti—⸗ pendium nicht beworben haben, so fordern wir solche zu Meldungen mit dem Bemerken auf, daß außer den erforderlichen Legitimations- Urkunden auch ein Zeugniß der Universitätsreife beizubringen ist.

Burg, den 12. April 1867. Der Magistrat. Nethe.

1650 Magdeburger Privatbank.

6. Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom 23. Januar d. J., betreffend die Ausgabe der neu angefertigten Noten unseres Instituts, fordern wir die Inhaber von Noten unserer ersten Emission d. d. 30 Juni 18556 auf, solche zum Umtausch gegen neue Appoints bis spätestens den 30. Juni a. . bei unserer Kasse zu präsentiren.

Magdeburg, den 18. April 1867.

Magdeburger Privatbank. Der Aussichtsrath. Die Direction. Deneke. de la Croix.

1 Tilsit⸗ , 5 Gesellschaft. i lan z für das Betriebsjahr 1866. si r,, . 24

ersonenverkehr Thlr. Sgr. 9 Pf. Titel JJ. Güterverkehr K . Titel III. Depeschenbeförderung 81 * Titel IV. Insgemein 22I50 *

Der Einnahme Summe... SG Ge . TFhst.

ͤ Ausgabe: Allgemeine Verwaltung 6/693 Thlr. Bahnverwaltung ...... ..... ...... 20ibbꝰ. * Transportverwaltung 25/526 * Rücklage zum Reserve⸗ und Er⸗

neuerungs? Fond enschl. Staatz? Steuer

Titel IJ.

15504

Der Ausgabe Summe.. Do So TIhst. Abschluß:

Einnahme Ausgabe

Des Jahres 1866 Ueberschuß ...... I8 33 TIhst. Dazu Ueberschuß vom Jahre 1865... 15573 ; *

Gesammt ˖ Ueberschuß. V G fs Tt B SFF wovon 5515 Thlr. 16 Sgr. in liebs. He ichn .

Tilsit, den 23. . er Verwaltungsrath.

von Simpson. Kleffel. W. Knippel.

Til sit Insterburger , n aft. Die diesjährige ordentliche General⸗Verfammlung der Actlonaire wird am 13. Mai, 10 Uhr Vormittagßs, im Empfangsgebäude zu 3 ,,. ; ur Erlangung der Stimmberechtigung müssen nach §. 33 des Statutes die Actien oder die amtlichen , nnn. er deren Deposition wenigstens drei Tage vor jenem Termine bei der Gesell⸗ schaftshauptkasse in Tilsit niedergelegt werden. Tagesordnung; 1 Geschäftsbericht für S6, 7 Wahl der RNevisoren, . Bericht der n n über die Bilanz für 18665, 1 Beschlußnahme ie Bahn unter der Bedingung, daß a) der Staat die erforderlichen Brückenbauten' im Memelthale wegn teen gssschesats geg Inschlußbgu russischerseits gesichert ist, , e) der Kreis Tilsit sich zur unentgeltlichen Hergabe des Bau terrains verpflichtet, bis zur russischen Grenze n verlängern und zur e n ng des Baues ein Darlehn bis zum Betrage von S(0, 6d Thalern durch Emittirung von Prioritäts Obligationen aufzunehmen, die mit jährlich 5 Prozent zu verzinsen und mit 5 eh zu amortisiren sind.

5) Fesisetzung der Remuneration für die Mitglieder des Verwal-

tungsrathes. Tilsit, den 23. März 1867. Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. W. Knippel.

1656 Aachen⸗Höngener Bergwerts-⸗Actien ⸗Gesellschaft.

Die stimmherechtigten Actionaire unserer Gesellschaft werden hier⸗

mit zu der diesjährigen ordentlichen General⸗Versamm lung

auf Dienstag, den 28. Mgi er,, Morgens 19 Uhr, in unserm

Geschäftslokale, Promenadenstraße Nr. 18, ergebenst eingeladen. f Tagesordnung: L) Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 1866

2) Vorlage der Bilance pro 1866, Erstattung des Berichtes

der Rechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge; 3) Beschluß über die Verwendung des erzielten Gewinnes; 4) Wahl dreier Mitglieder des Aufsichtsrathes;

5 Wahl der Rechnungsrevisoren für das laufende Geschäfts—«

jahr 6) Beschluß über die Aufnahme einer Kredit-Hypothek.

Eintrittskarten und Stimmzettel werden am Tage der General— Versammlung, Morgens von 9 bis 10 Uhr, in unserm Büreau da—

selbst ausgegeben. Aachen 4 1 April , 3 Aachen⸗Höngener Bergwerks⸗Actien ⸗Gesellschaft. 8 Leibert. L. Honigmann. Caf

llt Bekanntmachung.

s wird hierdurch . öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Verwaltungsrath der Actiengesellschaft des Bades Nassau dermalen aus folgenden Mitgliedern besteht: ;

I) Direktor Born von Ems, 3 E. v. Eck von Oberlahnstein, 3) Christian Minor von Linghofen,

4) Prokurator Lang von Wiesbaden,

53) Badearzt Dr. Runge in Nassau, ö. ah Direktor Born Vorsitzender und E. v. Eck dessen Stellver— reter ist.

Nassau, den 18. April 1867. Königliches Amt.

1648 Actien⸗Gesellschaft

der chem ischen Produkten⸗Fabrik Pom merens dorf.

Bilanz am 31. Dezem ber 1866.

Aktiva. abrif⸗Grundstücke und Gebäude Thlr. 1045774.

ar r fete -. 6 .

Rohmaterialien 101654.

Fertige und halbfertige Fabrikate, Ballons,

130,456.

Körbe, Handlungs⸗Mobilien und Utensilien J * 1.145.

Debitoren P Th. Vo ße.

N

e g 6

Actien⸗Kapital Creditoren

B x.

Berg⸗Abtragungs⸗Fond . . Reserve⸗Bau⸗Fond 13.962. 24. 10.

. ; Thlr. 54G, 60860. TS. T. ; 2 . 3. , n n 6h Thlr. pr. Actie z om 1. Juni c. an auf unserem Eomtoir Dividendenscheins Nr. 5 zu erheben. . u ieferunn . Stettin, den 18. April 1867. Die Direction. H. Dießner.

Actien⸗Gesellschaft der chemischen Produkten -Fabritk , ingen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, d = stand unserer . 6 Zeit . ö. . . er Verwaltungs⸗Rat durch die Herren: 6h

Kaufmann B. Kuhberg als Vorsitzender, Kommerzien⸗Rath Augüst Teitge als Stellvertreter des Vorsitzenden, Kaufmann Theodor Kreich, Ernst Böttcher, x Julius Runge, be hong ben Lhter n ö . er durch den Unterzeichneten repräsentirt wird, zu dessen Stellvertre⸗ a , en nn, n, Her r 1 Eight If dessen Behin⸗ er Herr eodor Kreich designirt isi. Bick, 6 18. April 1867. ; st Die Direction H. Dießner.

Das Abonnement betrãgt A Thlr. für das vierteljahr.

Alle Post Anstatten des An- und Aus land es 6 gestellung an, für Berlin die edition des dönigl. preußischen Staats-Anzeigers: Jäger⸗Straste Nr. 1G. Gwischen d. Friedrichs · u. Aanonierstr.)

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zeiger.

1867.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . Dem ö Lieutenant j D. von Ingersleben, bis⸗ her Kommandant von Königsberg, den Stern zum Rothen Udler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Kirch⸗ spiel-Vogt, Justiz-⸗Rath Claus Wohlt zu Telling. stedt, dem Oberlehrer Johann Heinrich Schulz an, der Königlichen Elisabeth⸗Schuüle zu Berlin und dem Revierförster Polehn zu Schweslin, im Kreise Lauenburg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Geheimen Regierungs⸗Rath Freiherrn von Thermo zu Frankfurt a. O. den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Hofliefergnten, Kauf⸗ mann Louis Gerson zu Berlin den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, so wie dem bisherigen Schullehrer Fell⸗ mer zu Eltville, im Kreise Rüdesheim, und dem Schutzmann Andreas Ehrist oph Voigt zu Berlin das Allgemeine Ehren⸗ eichen zu verleihen; -

. ag Henn n ni. Rath Dr. Riefenstahl in Münster zum Regierungs- und Medizinal- Rath, so wie den Kreis⸗Physikus Pr. Arens daselbst, unter Belassung in seinem Amte, zugleich zum Medizinal⸗Rath und Mitglied des Medizinal⸗ Kollegiums

der Provinz Westfalen zu ernennen; und

Die Berufung des Prorektors Heß in Bunzlau zum Di⸗ rektor des nr n gseernz in Oels Allergnädigst zu bestätigen.

Berlin, 24. April.

Se. Majestät der König der Belgier, Se. Königliche Hoheit der gh Philipp von Belgien, Graf von Flandern, uͤnd Ihre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhalt sind gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen

Schlosse abgestiegen.

Berlin, 24. April.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist gestern Abend von Albrechtsberg hier wieder eingetroffen.

Verordnung, betreffend die Einführung des Vereins-Zolltarifs in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. Vom 18. April 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. verordnen, was folgt: U

§. 1. Der mit dem Gesetze vom 1. Mgi 1865 (Gesetz⸗ Samml. S. 209) veröffentlichte, zwischen den Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten vereinbarte Zolltarif, so wie das Gesetz und die Verordnung, betreffend die Abänderung des Vereins⸗Zolltarifs, vom 17. Juni 1865 (Gesetz⸗Samml. S. 658 und 559 bis 56l) und das Gesetz wegen Aufhebung der durch den Zolltarif vorgeschriebenen Gebühren für Begleit— scheine und Blele vom 2. März 1867 Gesetz Samml. S. 360), ferner der §. 4 der Verordnung vom 2. Juli 1861 wegen Ver⸗ zollung des ausländischen Zuckers und Syrops (GesetzSamml. S. . und die Verordnung wegen Abänderung der Tarasätze fäür Ficken vont se ralph d sHesch amm. S. 233) irt ten mit den in den §§. 3 bis 9 vorgesehenen Maßgaben in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, mit Ausnahme der aus dem Zollverbande derselben ausgeschlossenen Theile, derge⸗ stalt sofort in Kraft, daß die Zollstellen . . nach Empfang der gegenwärtigen Verordnung nach Inhalt derselben zu ver⸗ fahren haben.

§. 2. Zur richtigen Anwendung des Zolltarifs dient das amtlich bekannt zu machende Waarenverzeichniß, welches die einzelnen Waarenartikel nach ihren im Handel und sonst üb⸗ lichen Benennungen in alphabetischer Ordnung aufzählt und den auf jeden derselben anwendbaren Tarifsatz bezeichnet. Wo dennoch uͤber die richtige Anwendung des Tarifs auf die ein— zelnen zollpflichtigen Gegenstände ein Zweifel eintritt, wird letzterer im Verwaltungswege und in letzter Instanz von dem Finanzminister entschieden. .

§. 3. In Berücksichtigung der Interessen der durch die an⸗ geordnete Tarifänderung in erheblichem Maße berührten Ge⸗ werbe werden für folgende Waaren die Sätze der ersten Tarif⸗ Abtheilung vorübergehend anderweit festgesetzt, nämlich: a) auf die Dalier von drei Monaten, vom Ablaufe des Monats an gerechnet, in welchem der Vereins⸗-Zolltarif in den Herzogthü⸗ mern in Wirksamkeit getreten ist, l für die unter Position 2** der ersten Abtheilung des Vereins Zolltarifs bezeichneten baum⸗ wollenen Waaren auf 25 Thlr. für den Zollcentner, 2) für die unter Position 182 a4. 4. O. bezeichneten Kleider, fertige Leib⸗

wäsche und Putzwaaren auf 116 Thlr., und 3) für die unter

Position 30“ und 4 a. 4. O. bezeichneten seidenen und halb⸗ seidenen Waaren auf 110 Thlr. fuüͤr den Zollcentner, b) bis zur Herstellung des zollfreien Verkehrs zwischen den Herzogthümern und den übrigen preußischen Landestheilen, I) für die unter Position 41 e* 4. a. O. bezeichneten Waaren aus Wolle, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen und Metallfäden, unter Ausnahme der Fußteppiche und Strumpfwaaren, auf 390 Thlr. für den Fer lng, während Y für getrocknete Cichorien⸗ wurzeln, Position 265 2 a. a. O, der zollfreie Eingang für den vorstehend zu b. bezeichneten Zeitraum nachgelassen wird.

Von Steinkohlen, Position 349 a. a. S., wird kein Ein⸗ gangszoll erhoben. . .

§. 4. Das Verbot der Einfuhr und die Beschränkung der Durchfuhr von Salz, welche unter Position 25 der ersten Ab⸗ theilung des Vereins-Zolltarifs ausgesprochen sind, treten nicht in Kraft. 43 .

Für Salz wird der Zoll von 12 Sgr. (16 Schillinge) für den Zollcentner erhoben, ünter Gewährung einer Taxavergütung von 10 Prozent für Salz in Fässern und von 3 Prozent für Salz in Säcken. .

S. 5. Die durch die provisorische Verordnung vom 13 ten April 1865 eingeführte Zollfreiheit für Vieh bleibt, jedoch unter Beschränkung auf den Eingang über die Landgrenze gegen Jütland, bestehen. H . e

8§. 6. Rücksichtlich der für die Truppen und die Marine aus dem Zollvereinsgebiet nach den Herzogthümern gelangenden Gegenstände ist auch ferner nach den bestehenden Verfügungen zu verfahren. Die den Behörden in den Herzogthümern aus dem Zollvereinsgebiet zugehenden Dienstmaterialien unterliegen dem Eingangszolle nicht. .

§. 7. Von der Durchfuhr werden Abgaben nicht erhoben.

F. 8. Die das Abfertigungsverfahren berührenden Bestim— mungen unter Nr. V., Vl, und VII. der dritten Abtheilung des Vereins⸗Zolltarifs bleiben bis zur Herstellung des freien Verkehrs mit den übrigen preußischen Landestheilen außer An⸗ wendung. Auch treten die unter Nr. VIII. 4. a. O. enthalte⸗ nen Bestimmungen über die Befugnisse der Zollämter bis zur anderweiten Organisation der letzteren nicht in Wirksamkeit, vielmehr bleiben vor der Hand die gegenwärtigen Befugnisse der Zollstellen aufrecht erhalten.

F§. 9. Die nach Nr. 1IX. der dritten Abtheilung des Vereins⸗ Zolltarifs bei der Abgabenerhebung außer Betracht bleibenden Gefällebeträge können bis zum Eintritt der Zollfreiheit zwischen den Herzogthümern und den übrigen Preußischen Landesthei⸗