1692
„Germania“ . Lebens⸗Versicherungs⸗Actien ˖ Gesellschaft zu Stettin.
Die nach §. 31 der Statuten der »Germania« in diesem Jahre abzuhaltende ordentliche General⸗Versammlung der Herren Actionaire der Gesellschaft findet
Mittwoch, den 29. Mai d. J. Vormittags 10 Uhr,
im Börsenhause hier, statt. ̃
Die Herren Actionaire der »Germanig« werden zu derselben mit dem Bemerken ergebenst eingeladen, daß die Stimm- Legitimations⸗ Karten am 27. und 28. Mai d. J. in den Bureaux der Gesellschaft, Parade⸗Platz 16 hier, in Empfang genommen werden können.
. Tages Ordnung:
I) Geschäfts-Bericht des Verwaltungsrathes und an diesen sich an— schließend Berichte der Revisoren und Decharge für den Ver— waltungsrath seitens der General⸗Versammlung.
2) , eines Mitgliedes des Verwaltungsrathes (8. 21 der Sta— uten).
. Wahl von drei Rechnungs⸗Revisoren.
4) Anträge des Verwaltungs⸗Rathes:
a) auf Abänderung des § 2 der Statuten dahin, daß die Ge⸗ sellschaft nur für die bis zum 30. Juni 1867 geschlossenen Versicherungen an den von dem Königlichen Ministerium des Innern genehmigten Geschäfts⸗Plan gebunden ist — und
b) auf Abänderung des §. 16 der Statuten dahin, daß auch sür , , an die Post die alleinige Unterschrift des Direktors genügt.
Stettin, 24. April 1867.
Der Verwaltungsrath. Ferd. Brumm. v. Dewitz. Ad. Abel. L. F. W. A. Bredt. E. H. Köppen. Dr.
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F. Karkutsch. Mette.
Einladung zu der am 11. Mai d. J. anstehenden ordentlichen General⸗— Versammlung der Vereinigten Hamburg-⸗Magdeburger . Dampfschifffahrts⸗Compagnie.
Die Herren Stamm und Prioritäts⸗-Actionaire der Vereinigten Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts- Compagnie hierselbst wer⸗ den hiermit zur diessährigen ordentlichen General-Versainmlung
auf den 11. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Admini⸗ strations⸗-Hause, Kaufhof Nr. 3, hierselbst eingeladen.
Gegenstände der Tagesordnung werden sein:
I) Vortrag des vom Direktor erstatteten Haupt⸗Verwaltungs-⸗Berichts nebst dem Berichte des Verwaltungsraths darüber. 2) Wahl von 4 Mitgliedern und eines Ersatzmannes zum Ver—
Be nn rtr,
3) Beschlußfassung über die beabsichtigte Abänderung des Gesell—
schaft⸗ Statuts.
Die Eintrittskarten zur Versammlung können in den drei letzten Tagen vorher, also vom 8. Mai ab, nebst Stimmzettel und dem Haupt-⸗Verwaltungsbericht auf dem Comptoir der Gesellschaft, Kauf⸗ 5 e, 3, gegen statutenmäßige Legitimation in Empfang genommen
zerden.
Magdeburg, den 19. April 1867.
Der Vorsißende des Verwaltungsrathes. Geheime Justizrath Dr. Silberschlag.
lis?) . EPF OVRHDENELELIA
Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft. Zehnte ordentliche Gneral-Versammung. In Gemäßheit des 5. 43 der Statuten werden die nach §. 4 stimmberechtigten Actionaire der Frovidentita hierdurch auf den 15. Mai 1862, Vormittags 16 uhr, zur zehnten ordentlichen General⸗Versammlung eingeladen. .
Die zum Eintritt in die General-Versammlung erforderlichen Fesitimationstarten, welche zugleich die Angabe des Versammiung. Lokales enthalten, werden vom 6. bis 12. Mai im Lokale der Gesell. schaft ausgegeben und zwar an Namens - Actionaire gegen Einreichung eines Ziffern -Verzeichnisses der auf ihre Namen in den Registern de Gesellschaft eingetragenen Actien, an die Besitzer von Inhaber - Actien gegen Vorlage derselben mit Ziffern ⸗Verzeichniß. Bevollmächtigte haben 24 . ö .
e, fünf Actien geben eine Stimme. Niemand kann mehr 20 . für sich und 20 Stimmen in Vollmacht fahrn 9 wesende Actionaire können sich nur durch Actionaire vertreten lassen Ting es - n. !- β . der zehnten ordentlichen General-Versamm ung.
1 Erstättung des Geschäftsberichts.
2 . und Reuwahlen für den Verwaltungs—
Frankfurt a. M., den 20. April 1867.
ö Der Verwaltungsrath
er rovidentia“, Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft:
Varon N. von Erlanger ö . ö. Präsident. General⸗Direktor.
Cöln, Mindener Eisen bahn. Vergleichende AUebersi Betriebs Einnahmen pro März 1867. 4 ö der n 1867, für Personen 1001157, für Güter 151,992, sonstige Einnahmen 25M 11, Summa 80 / 260, Summa bis ult. März 1,653,963; 1865. für Personen 101,088, für Güter 508,739, sonstige Einnahmen 29,749 Sunimg 639,526, Summa bis ult. März 1791, 266; 1867 weniger: für Personen 851, für Güter 53, 747; sonstige Einnahmen 4637, Sumina dMeß6, Summa bis, ult. März 137,303. b) auf der Ober, hausen⸗Arnheimer , 1867: für Personen 9019, für Güter 31 352, sonstige Einnahmen 479, Sumnia 140850, Summa bis nh. März 9606 1866: für Personen 9888, für Güter 32 635, sonstige Ein. nahmen 599g Summa 43,1 13, Summa bis ult. März 126,683, 1867 weni ger: für Personen 869, m , ö ö. März 7077. c) au Auer Eisenbahn inel. Rheinbrücken 1867: für Personen 17,940, fi Güter 92546, sonstige Einnahmen 6390, Sinn h , . bis ult. März 33651; 1866: für Personen 18662, für Güter 101562 — 5 Einnahmen 7010, Summa 1272394, Summa bis ult. Mär; 340 266 1867 weniger: für Personen 722, für Güter M7, sonstigt Einnahmen 20, Summa 16064230, Sumina bis ust. März 4155 ö Total Einnahmen auf den drei Bahnen 1867: für Perfonen 127116, für Güter H7 8,889 an g. Einnahmen 31,980, Summa 3. 984 / Summa bis ult, März 2,109,620; 1866: für Personen Ir sd, für Güter 6t2 99h, sonstige Einnahmen 3733148, Summa 3 . , . 99 . e, . 1867 weniger: für Personen ⸗ er 64, onstige Einn 5368, S , , i, ne nahmen 5368, Summa 71,939)
1717
M O 4 nm tit a.
Act ien Gesellschaft für Versicher ungen
zu
Mainz.
General⸗Bilanz am 31. Dezember 1866.
Activa. . Fl. Kr.
HaggEHrn.
x ]—— * x b
Solawechsel der Actionaire Wechsel im Portefeuille Effekten J. autionen Hypotheken Rn nn,, ,,, , Mobilien Material Cassa⸗Vorräthe Organisations⸗Kosten n SI Debitoren, Gesellschaften, Agenten, Bankiers. 124, 120
1905. 840
1400000 141 518 54, 126 4856
8 *I Z3I1II111181
Mainz, 28. März 1867. Der Präsident des Aufsichtsrathes. Friedrich Schmitz.
1 3 3) Schäden für Berlin, 10. April 1867.
Der Direktor. Staedel.
2,57. 464 Thaler. 718 y
y367 *
Der General⸗Bevollmächtigte. R. Krüger.
für Güter 1283, sonstige , II der Cöln⸗Git
Das Abonnement betrãgt
1 Thlr. für das vierteljahr.
Alle post An des In und
Auslandes nehmen für Gerlin die edition des Preusfischen Staals Anzeigers:
Jäger⸗Straße Nr. IG. Gwisch en d. Friedrichs u. Aanonierstr. )
Anzeiger.
1867.
Se. Majestät der König häben Allergnädigst geruht: ö 4 ae Prediger an der Dreifaltigkeits⸗Kirche zu Ber⸗ lin, Superintendenten Ko ber, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; und . ö In Wiederbesetzung der zur Zeit vakanten großen Hofämter im Königreich Preußen die Würde des Landhofmeisters dem bisherigen Ober⸗Marschall Kammerherrn Grafen zu Dohna⸗ Lauck auf Lauck, die Würde des Ober⸗Marschalls mit dem damit verknüpften Prädikat »Excellenz« dem Kammerherrn und bisherigen Schloßhauptmann vpn Koͤnigsberg Legations Rath Grafen zu Dohna-Schlobitten auf Schlobitten, und die Würde des Ober Burggrafen mit dem damit verknüpften Prä⸗ dikat »Excellenz! dem Regierungs⸗Praͤsidenten Kammerherrn Grafen zu Eutenburg in Marienwerder zu verleihen Den AppellationsgerichtsRath von Bötticher in Magde⸗ burg als Kammergerichts-Rath an das Kammiergericht zu versetzen; . in Kreisrichter Westphal zu Wetzlar zum Kreisgerichts⸗
Rath. mn herigen Detonomie Kommisstons Natz Gru be zu
Marienwerder zuͤm Regierungs⸗ und Landes⸗Oekonomie⸗Rath
zu ernennen.
Berlin, den 27. April, . hre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von . Ihre Königlichen Hoheiten der ürst und die Fürstin von Hohenzollern⸗Sigmaringen, hre Hoheiten ber Erbprinz und die Erbprinzessin und Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern-Sigmaringen sind heute früh nach Düsseldorf abgereist.
Justiz⸗Vẽ ini terium.
Allerhöchster Erlaß vom 4 Tebruar 1867, — die Ein⸗ icht und Zuständigkeit des Stadtamts in Frankfurt am ** . ern betreffend.
A. Allerhöchster Erlaß. (Staats ⸗Anzeiger Nr. 100 S. 1677.) ;
7. Verfügung des Justiz⸗Ministers.
Zur 1 n 4 . Allerhöchsten Erlasses wird hierdurch Folgendes bestimmt,
dib Der an, gan der Stadt Frankfurt umfaßt den west— lichen und nordwestlichen Theil derselben und ihrer Gemarkung, begrenzt von dem rechten unteren Mainufer bis an das Fahr⸗ thoͤr, von dem Römerberg, der Neuen Kräme] der Liebfrauen= traße, der Großen Eschenheimerstraße und der Eschenheimer
andstraße. Ken lde wird der ersten Abtheilung des Stadtamts zu⸗
etheilt. q . ⸗ ö zweite Bezirk umfaßt den nördlichen und östlichen
Theil der Stadt und ihrer Gemarkung, begrenzt von der Eschen⸗ heimer Landstraße, der Großen Eschenheimerstraße, der Lieb frauenstraße, dem nördlichen Theile der Neuen Kräme bis zur Schnurgasse, der Schnurgasse, dem nördlichen Theile der Fahr⸗ gasse bis zur Allerheiligengasse, der Allerheiligengasse, der Ober⸗ main⸗Anlage, dem rechten oberen Mainufer vom ehemaligen Obermainthor aufwärts. r th Derselbe wird der zweiten Abtheilung des Stadtamts zu⸗ getheilt. Der dritte Bezirk umfaßt: . . . a) den zwischen dem ersten und zweiten Bezirk gelegenen Theil
der Stadt, auf dem rechten Mainufer, umgrenzt durch den Main vom ehemaligen Obermainthor bis zum Fahr⸗ thor, dem Römerberg, dem südlichen Theil der Neuen Kräme bis zur Schnurgasse, der Schnurgasse, dem nörd⸗ lichen Theile der Fahrgasse von der Schnurgasse bis zur Allerheiligengasse, der Allerheiligengasse und der Ober⸗ main⸗Anlage; . b) den ganzen auf dem linken Mainufer gelegenen Theil der 5. (Sachsenhausen) nebst Gemarkung, einschließlich der rücken. Derselbe wird der dritten Abtheilung des Stadtamts zu⸗
ll, wo vorstehende Bestimmun⸗
burch die Wahl des Klägers oder 1 g e
B. Bei chäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit:
in Nachlaßsachen durch die Wohnung des Erblassers zur Zeit des Todes, oder, wenn derselbe in einem . derstorben ist, zur Zeit der Aufnahme in das Hospital ; in sonstigen Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das Geschäftslokal oder die Wohnung des Antragstellers nach der Vorschrift unter Pos. II. Aà. 1 und 2
in den Fällen, wo eine Wohnung des Erblassers (B. I), oder eine Wohnung oder ein Geschäftslokal des Antrag⸗ stellers (B. ) in Frankfurt nicht bestehen, durch die Wahl
des Antragstellers. III. Die J des Stadtamts gehörenden Requi⸗
sitionen auswärtiger Behörden sind zu erledigen:
IN in den Monaten Januar, Februar, März und April von der ersten Abtheilung; . . Y in den Monaten Mai, Juni, Juli und August von der
weiten Abtheilung, und 3) ö den e ng gehember, Oktober, November und
Dezember von der dritten Abtheilung. IV. sc r. Verordnung tritt mit dem ersten Mai dieses
Jahres in Wirksamkeit.
Berlin, den 18. April 1867. Der Justiz⸗Minister. Graf zur Lippe.
, . vom 20. April 1867, — betreffend die
Zuständigkeit der Gerichte in dem Alten und Neuen⸗Augusten⸗ koog, dem Grothusenkoog und dem Gute Hoyersworth in dem Herzogthum Schleswig.
Zur Ausführung der in dem Patente vom 6. Februar 1854, betreffend die Jurisdiction auf den adelichen Gütern, dem adelichen St. Johanniskloster und den oktroyirten Koegen im Herzogthum Schleswig, §. 4 unter 8 enthaltenen Anordnung, der zufolge das Gut Hoyersworth, der Grothusen⸗Koog, der Alte⸗Augusten⸗Koog und der Neuͤe⸗Augusten⸗-Koog hinsichtlich