1867 / 104 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1760

Gerlim, m 1. Mai.

Anmatlicher Wechsel-, Eomds- ampel Geld- Conmrs.

Br. Mad.! Sor? 793 12063 1198

Br. 64. 33 ! 53 1420 8Staats-Schuld-Scheine f i n. an, e, öh, iin s; 1560. 150 less. Prämien- Scheine 2 40 Thl. 1563 149 Kur- und Neum. Schuldversehr. 3 At. 6 21 * 16 20. Oder-Deichbau- Obligationen n. Ss! rn Bernt ner Sta. Obigationen Wien, österr. Währ. .. 150 FI. X F dito dito dito 150 FI.

I. . dito dito Augsburg, südd. W... 100 EI. 3 Sehuldverschr. der Berl. Kaufm. T rankf. a. M., süidd. W. 100 FI.

56 25 4565 20 Pfandbriefe. 994 Kur- und Neumärkische

do.

VM eech sel- Course. Amsterdam ..... ..... 230 FI. Kurz dito ; lanburg dito London

Rhein.

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dito Warsehau Bremen

775 do. 1105 Pommersehe.

do. Tones - Corr. ö,

Freiwillige Anleihe. 435 6 do. Ztaats- Anleihe von 1853 16 do. v. 1854, 1855, 1857... 45 97 Giehnaisebhe.. ...... 44 von 1859... ...... 45 97 Gd eblesgisehheꝛer y dito von 1856 45 97 do. . dito von 186 45 97 do. dito 197 dito von 1850, 1857... 4 86 dito von 1853 ...... 86 dito von 1862. .........

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Kur- und Neumärkische . ..... . .. 4 537 Pommersche

Si chsische Schlesische

Preuss. HZyp. Antheil - Certificate (ihne), 3.

Hp. - Br. d. 1. Pr. Hyp. Aetien- ge ei eat (Hansemann

Unkündb. H Hypt. Aetien- Bank (Henckel).

ank-Antheil- Scheine

3 Bank des Berliner Kassenvereins.

Danziger Privatbank

Königsberger Privatbank

eburger Erivatbank ...... ..

Posener Privathank

Pommersche Rittersch. Privatbank

Friedrichsd' or Gold - Kronen

Rentenbriefe.

und Westph. ...... ......

Br. der .

keiten und Nachtheile verknüpft sind.

It Br. G1] Vils onbahn-Aciien. Stamm -Actien. Aaehen-Mastriehter .. Altona- Kieler Berg. Mãrk. ..... ...... Berlin Anhalter

Berl. Potsdam-Magdeb. Berlin- Stettiner Breslau - Schw. - Freib. Brieg Neisse Cöln- Mindener Magdeb. Halberstadt.. Aagdeburg- Leipziger .. Münster- Hammer Niederschles. -Märk. ... Niederschles. Jweigb.. Nordbahn Fr.-Wish. .. do. Düsseld. -Elberf. Pr. Obersehl. Lit. A. u. C. do. de. II. Serie. .

do. it. ö 13142 do. Dort. -Soest.. ,, . 9 do. do. II. Serie.. Rheinische Berlin- Anhalter

do. (Stamm-) Prior. do. Rhein- Nahe do. Stargard Posen Berlin- Hamburger Thüringer 1285 12731 do. Emiss.

Wilh. (Stamm) Prior. 42 do. do. do.

Mo vorstehend kein Zinsfass auge zenden, werden usanesmässig 4 pC. ber ochnez.

Prior itäts-Oblig. Aachen-Düsseld. I. Em. do. II. Emission.. do. III. Emission. . Aachen-Mastrichter .. do. II. Emission.. Berg. Märkische I. Ser. do. Il. Serie

do. III. S. v. Staat 33 gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. Vů. Serie ... do. VI. Serie ...

Berl. Potsd.· gd. It. B. do. Lit. C. Berlin-Stettiner JI. Serie do. Il. Serie

do. III. Serie

do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau - Schw. - Freib. Cõln- Crefelder

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V. Em. Magdeburg- Halberstadt

do. v. 1865 do. Wittenberge Magdeburg - Wittenbrge. Nie drsch. Märk. Act. I. S. do. Il. Serie à 623. Thlr. do. Oblig. J. u. II. Ser. do. do. III. Serie .. do. do. IV. Serie.. Niederschl. Lweigbahn.

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Ober-Schles. Lit. A. .. do. Lit. B...

Wilh. ( Cosel-Oderbg.) . 55 54 Berl. - Potsd.-Mgd. Lt. A.

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Oder-Schles. Lit. C. .. do. Lit. do. Lit. do. Lit. . do. Lit.

Rheinische do. vom Staat gar... do. III. Em. v. 1858 / h do. do. von 1862 u. 64 do. v. Staat garantirt. Rhein-Nahe S. Staat gar. 21 do. do. II. Em. ...

Rhrt. Cref. Kr. Gladb. I.. do. II. Serie.. do. III. Serie.. Schleswig- Nolsteinische Stargard - Posen.. ...... do. Il. Emission..

d9. II,. d Thüringer 1. Serie

do. II. Serie do. III. Serie de. IV. Serie Wilh. (CQosel· Oderberg) do. III. Emission. do. IV. Emissien. .

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Nichtamtliche Oest. fræ. Bproz. Bonds. Notirungon. do. do. neue pro 1875 Eisenbahn- Stam m- do. do. do. pro 1876 Ac en. Moskau-Bjäsan. .. ..... Amsterdam - Rotter dam kiga-Dünaburg Gali. (Carl Ludw.) ... Kis an- oꝛlo m Löbau - Littau Galiz. (Carl Ludw.) .. Ludwĩigsha fen- Bexbach] Lemberg- Czernowitz .. Aagdeb. Leipz. Lit. B. iaschsk, Morsch́B,. ... Mz. Lud wgh. Lt. A. u. C. Koꝛlow-Woronesch ... Mecklenburger... ... 2 In län d. E onds. ester. franz. Staatsbahn Berl. Handels- Gesellseh. ert. südl. Staatsb. Lomb. z Dise. GCommandit-Anth. Russische Eisenb. ..... Schles. Bank-Verein .. Westbahn (Böhm.) ... Hannoversche Bank. .. Warsehau- Bromberg .. Ereuss. HNyp. Vers. ... Warsehau- Terespol ... Erste Preuss. . E. Warsehau- Wien do. Gew. Bk. (Sehuster ö In dustrie - Aetien. Hoerder Hüttenwerk .. õ

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Aus lind. Fon ds.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank. ..... ... Coburger Creditbank .. Darmstädter Bank Dessauer Credit do. Landesbank.. Genfer Creditbank Geraer Bank ; Gothaer Privatbank ... Leipziger Creditbank .. Luxemburger Bank . .. Meininger Treditbank . Norddeutsehe Bank ... Oesterreich. Credit. ... Rostocker Bank Sächsische Bank TLThüring. Bank.. ...... Weimar. Bank Oesterr. Metall. ... .... d Nation. Anleihe „PFrm. Anleihe .. n. 100 FI. Loose Loose (1860). . . Loose (18645. . do. fr. dh. (Lom. - .

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Dessauer Kont. Gas. ..

Eab.f. Holz w. ( Neuhaus)

Berl. Pferdebahn

Berl. Omnibus- Ges. . .. ;

Neue Berliner Gas-Ges . do (W. Nolte et Co.) ..

Prioritäts - Actien. Belg. Obl. J. de Est. do. Samb. u. Meuse .. Oenter. franz. Staatsbahn]:

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z 615 Bad. Staats. Anleihe ..

Kuss. Stiegl. 5. Anl. ..

do. do. 6. Anl. .. X. Rothsehild Ldst. Neue Engl. Anleihe do.

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3 do. Poln. Sehatz-Obl. S895 do. do. Cert. L. A. 1125 Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI. ... 1073 do. Liquidat. Br. ... Dessauer Primien · Anl. o8z Lamb. St. Präm. - Anl. Neue Bad. do. 35 FI. 43 Schwed. 10 RI. St. Pr. A. o 13 Lübeck. Pr. A...... .. 5 Amerikaner

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Ba yersche Pram. Anl..

365 do. 4Iproxz. St. -A. Braunschweiger Anleihe

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45 Sächsische Anl. . ......

Mäünzprels des Silbers bei der RKönigl. Münze. Das Pfund fein Silber: Ains fass der Preuss, 3 für Weehsel . ,,

29 Thir. 23 Sgr. für Lombard 4 pCt.

Redaction und Rendantur: S chwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Kön

3 l Geheimen Ober · Sofbuchdruckerei

ecker). Folgen zwei Beilagen

1761 Erste Beilage zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. ;

M 104. .

Mittwoch, den 1. Mai

1867.

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ö . 2 aats-Ministeriums an des Königs Majestät der ig tz rd g betre . die Einführung der preußischen 99 8 ebung in Betreff der direkten Steuern in dem Gebiete 9 erg n Königreichs Hannover, des vormaligen Kurfürsten⸗ 9 thums Hessen und der Herzogthümer Schleswig und Holstein.

d die Gesetze vom 20. September und 24. De an erke bett zor e e. ö vereinigten Gebietstheile n noch in den organischen Einrichtungen mancherlei Verschieden⸗

heiten und Ungleichheiten, welche nicht in woͤhlbegründeten provinziellen

̃ anisichkeiten ihre Berechtigung finden und daher, so weit sie ,, . e zuwiderlaufen, beseitigt werden müssen. dem Unter diesen Verschiedenheiten sind . . ö. 3 Syste er direkten Besteuerung, hinsichtlich ? l a nn gelt mit 4 . . ingender geboten erscheint, g steh . far f sen HFiichtungen hin erhebliche Unzuträglich—

ĩ schmäßige Vertheilung der Staatslasten an und für sich , ö ö ich letzteres be = wickelung des Volkslebens und der durch , n ö ildet ge n Beziehung auf die neuen Erwerbungen e fie tig,, 6 ö . . 14 3 ei toß s sogar = an die älteren Theile desselben, großenthei ,,, gltetnrklsche Enklaven belegen sind, die Verschiedenh feen Ii ge. das , , . r kb ischen den einzelne len . organischen Der bin ding zwisch ahren Staatseinheit. So lange , . r in steuerlicher Beziehung die neuen Landestheile den alten gegenühe ne nn , . sland« behandelt werden müssen, vermag in der Ber . . . zee enn ü nnn i n d: 89. 5 z ö. 9 1 lebendig zu werden; die Verkehrs reihei zw , ied Theile bleibt eben so, wie die Konturrenzfähigteit zu kerl b e g üer ö , En ate enn in ihren Dispositionen nach mannigfache t ö sch ; ĩ teresse der allgemeinen Finanz zlhgcfeheß big von mische iran bee len mf ber, wu lun Verwallung des Staats die Mißstände , 9 . taatshaushalts-⸗Etats für die einzeln , , . , theit des Staats nachgewiesen nahmen und Ausgaben für die Sesanumtt. . 1 den; s Erreichung aller staatlichen und festgestellt werden; um Behufs. 9 iges gtel e itli verfügen zu können, Vi Zwecke einheitlich und, planmäßig i ge witten chin fut lnger faßt sich aber nur erreichen, wenn schon e e nn, ̃ dir Steuern in den neuen Landes eilen v 9g ö S r 1. Juli d. J. a : , Schwierigkeiten der Veranlagungs Arbeite! 3 g-Etat für das Jahr 1868 nicht rechtzer 3 be e ben be rd nch, e, . in seinen einzelnen ositione ß gebracht werden könnte, ,,,, 9. . ö erworbenen Gebieten unterliegt übrigens weder i ö z l den ersteren dadurch zu Thei dige, dergleichen Grundsäße und Formen, unter orrd, noch in Beziehung auf die Gru äber en Bree n nn g welchen diese Belastung eintreten, soll / ö , , n,, handelt sich hierbei nicht um die. , ,, ö J Systems, vielmehr nur um die , , vinzen bereits bestehenden Steuern welche n chi n n g aberbesteuer Vertretung festgeflellt, beziehungsweise . 56 ffriii gungsgrundsätzen modiftzirt worden sind ünd sich in ., . ö und damit erzielten Erfolgen im Wesent w li! irhlhe n: Allgemeine Abänderungen jener Steuer sind seith . ,, i Heranziehung der neuen Landes genommen und lassen sich auch durch ö n ie ann mch w e. theile nicht begründen. Möchten Aenderungen Hen zan e ter als nothwendig herausstellen, so kann di e n, nden die n , ,, k. die er n Gebietstheile um so r ie, ,,, spätere Abänderungen demnächst allen Bewohnern des preußischen Stahts gleichmäßig zu Statten koinmen würgen. ( Mit Ausnahme der Herzogthümer Schleswig und Holstein, ö. welchen die Ben en ung ere tis fs, gan ge fer it lag n ind rankfurt a. M., wo seither Stagts⸗ . . ,,, nihht unterschieden worden ist, sind in den Übrigen neuen Erwerbungen n. . ö. ö. ‚, und Gebäude⸗, Personal⸗ / ö. e m, nach sehr be ede n k ieden das Einkommen der Steuer 2 be t l ö. , ,,, bahn, um Thei ich höhere Erträge erzielt, a . Ie her e vr, gk. e, . J , seits beruhen die seitherigen persönliche! th , ebieten zum Theil auf älteren, den heutigen . h . irh eren Einrichtungen, zum Theil aber a ͤ . sätzen, welche wegen der dadurch herbeigeführten verhältnißmäßig höhe⸗ ren Belastung der ärmeren Volksklassen den Anforderungen einer ge⸗

rechten Vertheilung der Steuerlast nach dem Maßstabe der Prästations⸗ ähigkeit nicht entsprechen.

Im Vergleich zu der altpreußischen Besteuerung tritt im Allge— meinen die Abweichung hervor, daß in der Mehrzahl der neuen Lan⸗ destheile der Grundbesiß, wenn auch im Innern nicht gleichmäßig, .. Theil im höchsten Grade verschieden betroffen, doch im Ganzen höher, theilweise sogar erheblich höher als in den alten Provinzen belastet ist; dagegen die wohlhabenderen Klassen der Bevölkerung zu den persön—⸗

lichen Steuern, von welchen die Grundbeßtzer zum Theil ganz frei,

verhältnißmäßig zu gering veranlagt sind. Ungeachtet dieser Verschiedenheit der Steuer -Systeme wird der jetzige Gesammtbetrag der direkten Steuern in der überwiegenden Mehrzahl der Landestheile, wie die veranlaßten sorgfältigen Ermitte⸗ lungen unzweifelhaft erkennen lassen, bei der . altlän⸗ dischen direkten Steuern nirgend in irgend erheblichem Maße erhöht, in einzelnen Distrikten sogar ermäßigt werden; dagegen durchgängig eine anderweite Vertheilung der Staatslasten im Innern der einzelnen Gebiete nach sich ziehen, eine Vertheilung, welche, da sie als dem Prin⸗ zip der Gerechtigkeit entsprechend anzuerkennen, sich der zustimmung des größeren Theils der Bevölkerung zu erfreuen haben dürfte. Das so lange gehegte Vorurtheil, daß die direkten Steuern in Preußen durchgaͤngig erheblich höher seien, als in den übrigen deut⸗ schen Staaten, wird durch die Einführung des Preußischen Steuersystems in der Mehrzahl der neu erworbenen Landes⸗ theile seine thatsächliche Widerlegung finden, So weit dennoch für einzelne der letzteren eine wesentliche Erhöhung eintreten möchte / wird dieselbe keinenfalls den Betrag derjenigen Mehrbelastung. über⸗ steigen, welche von den übrigen, zum Norddeutschen Bunde vereinigten Stäaten behufs Erreichung der Zwecke desselben übernommen werden muß; daher auch von diesem Standpunkt die Maßregel selbst als nothwendig anzuerkennen sein. / ö . . . Wie sich aus Vorstehendem ergiebt, sind es überwiegend poli⸗ tische, nicht speziell finanzielle Rücksichten, welche die Gleich⸗ stellung der neuen Landestheile mit den alten in steuerlicher Beziehung gebieten, während die Einführung der preußischen Gesetzgebung über die direkten Steuern zugleich aus inneren, in den Vorzügen derselben beruhenden Gründen ihre Rechtfertigung findet. . Wie bereits erwähnt, haben in allen Landestheilen sehr umfassende sorgfältige Untersuchungen über die bestehenden Besteuerungs verhält. niffe und deren Wirkungen unter Vergleichung mit den älteren Theilen des . Staats stattgefunden. Die Resultate dieser Unter⸗ suchungen sind in besonderen Denkschriften niedergelegt und von letzte ren diejenigen, welche sich auf das ehemalige Köni reich Hannover, das Kurfürstenthum Hessen und das Herzogthum Nassau beziehen, Euer Königlichen Majestät Seitens des mitunterzeichneten Finanz Ministers mittelst Berichts vom 29. Januar d. J. allerunterthänig vorgelegt ,, . die für die übrigen Gebiete erst jetzt zum Abschluß gelangt sind. . . schi Kier n n heiten, welche in dieser Beziehung zwischen den einzelnen, neu erworbenen Landestheilen bestehen, haben es jedoch unmöglich gemacht, die Vorschriften für die Herstellung der erforder⸗ lichen Einheit durch Einführung des preußischen Steuersystems in eine einzige Verordnung zusanimenzufassen. Es ergab sich vielmehr als nothwendig, für die gi r nn einzelnen Ländergebiete und zwar; a) für das ehemalige Königreich Hannover, b) für das ehemalige Kurfürsten⸗ thum Hessen, e) für das ehemalige , Nassau mit der Land⸗ grafschaft Hessen⸗ Homburg, der freien teichsstadt Frankfurt 9. M. und den ehemals hessen⸗darmstädtischen Gebietstheilen und d) für die Herzogthümer Schleswig und deolsten abgesonderte Ver grdnun gs Cnt. würfe aufstellen zu lassen und Euer Königlichen Majestät Allerhöchsten Bestütigung unterzubreiten. Ein Gleiches ibird in. Betreff des Ober⸗ Amts Meisfenheim und der früher bayerischen Antheile geschehen, so⸗ baid die Verhandlungen über die Art und Weise, wie für diese der Gegenstand in einfachster Weise zu ordnen sein möchte, zum Abschluß ein werden. . . gebt ö, Landestheile befinden sich hinsichtlich der Verwaltungs⸗ Organifation, der Provinzial, der kreisständischen und der Kommu⸗ nal Verfassung, so wie hinsichtlich anderer Zweige des öffentlichen Rechts in einem Uebergangsstadium welches noch nirgend zu einem bestimmten Abschluß gebracht ist. In Betreff der Veranlagungs ⸗Or⸗ ganisation und der Formen zur Ausführung für die neuen Steuern mußten daher für die Zeit dieses Uebergangsstadiums mehrfach pro⸗ visorische, von den preußischen Gesetzen abweichende Bestimmungen vorgesehen werden, . die n n, . ermöglichen, ohne den ; ĩ erieller Beziehung zu gefährden. . . n n,, hierin . zi n nr Theil r eg fen Unterschiede, welche zwischen den einzelnen Verordnungs⸗Entivürfen hervortreten und welche ebenso, wie die bei Veranlagung der Gebäude, Klassen⸗ Einkommen ö Gewerbesteuer sich als nothwendig ergebenden Mo— dificationen in den den ersteren beigefügten Spezial- Denkschriften des Näheren erläutert und begründet sind. . e Der zweite wesentliche Hauptpunkt, in welchem die fraglichen Entwürfe von einander abweichen, betrifft die Behandlung der rund⸗ steuer. Ungeachtet der erheblichen Mängel, welche den überall bestehen⸗ den Grundsteuer- Einrichtungen beiwohnen und ungegchtet der Höhe der veranlagten Grundsteuern, welche die in Preußen bestehende Grund⸗ steuer zum Theil bedeutend . mußte doch Anstand genom⸗ men werden, mit dem Grundsteuer-⸗Gesetz vom 21. Mai 1861 für die neuen Landestheile eine ähnliche Behandlungsweise, wie sie bezüglich der übrigen direkten Steuern stattfinden soll, in arch zu bringen. Zur Ausführung jenes Gesetzes bedarf es zunächst der Feststellung von