1867 / 105 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

tragen lassen und sich über das einen Tag vor der General? legitimirte Bevollmächtigte scheinigung über naire, welche den Ausweis nicht direkt schusse zu führen im Stande sind, in Frankfurt a. M. das Bankh u. Comp. und : Gefellschaft ermächtigt werden.

ausweisen.

Die für die Theilnahme an der General⸗

gebenden Eintrittskarten, welche zugleich

Aetionaire als Freibillets für die Her- und

gelten, können in Frankfurt a. M. Und Bankhäusern

vom 30. Mai bis 3

und in dem Bureau des Verwaltungs⸗A

vom 4. Juni d

gegen Vorzeigung des Ausweises über d

1 V es en Besitz der Actien in den gewöhnlichen Geschäftsstunden in Empfan

Kreuznach, den J. Mai 1867. Der Vorsitzende des Verwaltun

Rhein · Nahe · Eisen bahn. Geselschaft

Kaul.

1775]

Actien-Gesellschaft zur Gruͤndung des Bades

Neuenahr. Entsprechend §. 38 Actionaire zur ordentlichen / Dienstag, den 28. M hier ;

a

anz ergebenst eingeladen.

Neuenahr, den 27. April 1867.

Der Direktor A. Lei Tages ordnung:

S866 und

Inondations. Verhaltni pro 1866 und 3) rathes gemäß §. 24

1786]. General-Versam

Die ordentliche General Versammlung schaft findet in Potsdam, am 3. Juni, im Lokale des Herrn Peters, Leipzigerstraße

. Tagesordnung; ) Geschäfts bericht, 2 Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtra Beschaffung von Die Actien sind borher, von 3 Uhr ab von Stimmkarten zu deponiren.

Rothenburg a. S/ den 29. April 1867

Prinz Earlshütte Grauel Hensel C Comp.

2

Bebra Hanauer Eisenb

. 3 ekanntm a Wir bringen hiermit zur nächsten Monats an ein direkter

Hersfeld und Fulda der Bebra⸗H andererseits:

a) dem Rheinisch⸗Thüringi chen Eisenbahn⸗Verbande b) e , eile führ Eisenbahn Verbande

dem H hergestellt werden wird.

6 9 kran, Das Köni Con Mader Magdeburg-Leipz at Saison vom 15. Mai bis 1 t uchten Bades gründer sich unden Luft. Nähere Ausk

Fortbestehen Vers

den Besitz der Actien werden für auswärt

in Berlin die Direction der Dis conto⸗

Berlin bei

des Gesellschafts⸗ Statutes werden General Versammlung auf: ai e., Vormittags il Uhr,

1 Bericht des Direktors Mittheilungen über die

Ersatzwahl des Verwaltungs⸗ ö ;

Kapitalien zur Vermehrung des Betriebsfonds.

ch ung.

1776

desselben spätestens

ammlung selbst oder durch Zur Ertheilung einer Be⸗ r ige Actio.

bei dem Verwaltungs ⸗Aus⸗

Die bez

Cassel, 4

aus der Herren Grunelius

Versammlung auszu—⸗

für die stimmberechtigten ahn

Zurückfahrt auf der den obengenannten

. Juni d. J. usschusses ?. J. an 283

die B 9 genommen werden.

gs⸗Ausschusses der

ments Hanaue Schaltern Die R Güter⸗Verkehr,

pro Buch

die die Serren lich zu beziehen.

in é.

Wächtersbach über das

Gelnhausen Meerholz Langenselbold Hanau ebraer Bahnh Hanau Frankfurter Bahnhof Wilhelmshad Mainkur Frankfurt

Geschaftsjahr dreier gen

e; der Bilanz

2) Vorlage

mlung. der unterzeichneten Gesell⸗ Nachmittags 35 Uhr, Nr. ig, statt.

Frankfurt ainkur Wilhelms bad Hanau Frankfurter Bahnhof anau

ths,

gegen Empfangnahme

Langenselbold Meerholz

Gelnhausen Wächtersbach Cassel, 25. Ap

ahn.

uch

daß vom 1. den Stationen

(kohlensaure Scrofeln,

gliche Soolbad

iger Eisenbahn bei Groß⸗Salze b Der Ruf des hauptsächlich von Scrop Soole, der Brom reichen Mutterlauge

Wir bringen hierd

pro Exemplar, die ut) und rothem

dort im 24.

üglichen Tarife Fulda zu den

sind auf

den Siationen Hersfeld n

u erfragen den Preisen kän ich zu Wr ffrisssden .

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

6 2 it 346 ,,, . ,

8 2 *

* *

Bebra-⸗Hanauer E

e k anntm a

urch zur öffentlichen Kenn ahnstrecke Hanau⸗Wä

ch unn

gleichzeitig eine di

sowie

Bis auf Weiteres wird Von Wäch ters bach

Zug l. ug III. Abfahrt, 5,10 Vorm. Sag

Y

Abfahrt Ankunft of Abfahrt Ankunft;

Abfahrt

Ankunft

on Hanau nach

Abfahrt

R

Ankunft

Abfahrt Ankunft

ebraer Bahnhof Abfahrt

*

Ankunft ril 1867.

der betreffenden E eglements für den P der Güter⸗ Frachtbrief Fo für Eilgut) P von den Stationen

als für den von je 25 Sgr. vöhnliches

sp. 10 Sgr. nde käuf⸗

folgender Fahrplan in Kraft treten:

nach Han 1020

147 10,5 9 11,20 11,42 1147 11,50

11/53 12, 24

9 / 37 Y 5/49 Y

G, 10 Vorm. 6,32

37

6.40

6. 45 6,5 7,10 7,20

* Bäch tersba

2,57

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

ie Saison des Königlich Oeynhausen Sooltherme⸗ Rheumatismus währt vom Auskunft über Wohnun die Kön nr m

Sool⸗Dunst Gas⸗ Aterinleiden 2c.)

5. Mai bis 15H.

Preußischen Bades

Reh

ehme) in West

HEimen,

und

Schoͤnebeck hel⸗ Rheumatismus und Ne und der von der Gradirung au

——

12,37 Y

gelegen

rven

au. Zug V.

Vorm. jz„Mao Nachm. Y

17 R 5,1 9 Y 5/40 Nachm. 6 / 2 y

Y Y

falen

Bäder gegen Lähmungen,

ö, , ö ne sonstige Angelegenheiten ert eilt e Bade mw an fe nh ;

1 Leidenden be⸗

sströmenden ge—

die Koͤnigliche Bade⸗Inspection.

laufitz, zu

Pas Abonnement betrãgt 1 Thlr. sür das vierteljahr.

Königli

)

ch Preusischer

Anstalten des In / und 2 2 nehmen SGestellung an, sür Serkin die Expedition des Königl.

i igers: Hreußischen Staats Anme g Jäger⸗Straße Nr. E66. Gwischen d. Friedrichs u. Kanonierstr.

zeiger.

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9, j 8d *

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6

Berlin, Donnerstag, den

2. Mai, Abends

2 J 5

6öni ein⸗ 39 jestät der König haben dem Fürsten He. 1c ** Gref 3. Greiz den Rothen Adler-Orden erster

Klasse zu verleihen geruht.

K , n fa d Allergnädigst geruht:

S8 t der König haben 1 ö 1 fe .

K . e . , .

häftiate erg⸗Rath . ö liche Arbeiten beschäftigten Berg Nath so wie

. ᷓ— tat U ernennen; e, ; 2 2 Tetrter-

. 8 39 5 He. bei der ständischen n , n.

Sozickals Rue ln füt rie Krgt. und umart ,

oreli Berlin, den Charakter als Rechnungs-Rath z , nn, n n S. D. Phil ikson in 5rorrtöphmng ch

53 entlasse bisherigen Konsuls des auf sein Ansuchen entlassenen herig 5 n ö. Konful daselbst zu ernennen.

. )

; . ebe und öffentliche ö für Handel Gewerbe n Ministerinm für K Arbeiten.

Fir kul ar Erlaß on 1er a6 . der ebereinkunft , k des Gewerbe⸗ oi e , . rr oe. beider Staaten ln Umherziehen.

r ie diesseitige Staats⸗

,, .

deegig rung 6 ; . Wia e ein Gewerbe

s einen Staats, wenn sie in k . . ö betreiben wollen, nur die nämlichen

iebe des Ge⸗ dingungen zu erfüllen haben, und bei dem Betriebe werbes nur denselben

3 r; terliegen, wie die Beschränkungen unterl ; öri ie 9j deren Staates, mit der Maßgabe, Angehörigen dieses ande

f 9 . 89 p *r ggnen der in beiden Staaten für den Gewerhebetrieb

daß hinsichtlich

önli Qualificati ie Bei⸗ im Umherziehen erforderten persönlichen Qualification di

bringung eine

zuständi eimathsbehörde für die nn von der zuständigen Heimathshehör ö. Ausübung des 1 fenden Gewerbes im J 6 .. ih ten Gewerbe eli es, bezlehungsmese ö üuͤber den hen und von der, Beibringung weiterer . soll. Leumund, Unbescholtenheit des Rufs u. s. w. den! Inhalte , , dieser, beiderseits sechs Monate vor Ablauf . , . wir kündbaren Ueberelnkunft in Kenntniß setzen, , , He. Sie, dieselbe gegenüber den badischen . führung zu achtung nachstehender Gesichtspunkte sofort zur Ausfüh k dische Unterthanen, welche in Ihrem 1 . ö ; ö wollen, und für diesen die Ertheilung 29 m n. ink begnirggen, haben, Zwar Der, Schiut . nn, lch ch des Se ( Dregulatis vom 28. , . gen ö. n den Inländern, den im 8. II zu 1, 2 und . Hinsichtlich chrichenen persönlichen Erfordernissen zu genügen. Mn be sch . 6 . unter Nr. 1 erforderten , Hausirbetrieb ö h 6. soll aber die Vorlegung eines . 3 irks.- Amte k, t sir⸗Ausweises ) . e. n . Nachweise über den Leumund, Unbe siholtz n keit Lelreß ö der gewerblichen , l 9 Seng die Lösung eines Gewerbscheins ,, e en. n. v. badischen den diesseitigen , nn, , zum Demzufolge sind ihnen, wie den Inländern, é ,, Hausiren nicht blos arif Wochenmariis-Kürtikel,

k . . i ,, 26 6 ngen im §. 14 4. 4. O. zu d * . ; iu e überhaupt zulässigen Hausirhandels gehören, zu er , , sollen sie Gewerhescheine zu Di d n und . im ö . ö Sous dis 19 4. 4. O. bestimmten Umfang ö . und Bedingungen, wie die Inländer, . lichen I) Rücklsichtlich der , e gn , n, r adi . Regierung zu Sigmaringen an re , der Eirensen. ; z j Verwaltungs bezirk ist der Gewerbescheine auf Ihren Verwaltun ie Voraussetzungen, 8 . ö aßgebend. Die Voraussetz Erlaß vom 7. März 1858 me bend. * Deni es teular-Erlasse vom 23. Juli unter welchen nach dem Eiren derer Ermächtigung, ie, von jener Regler n Folge besonderer chtig die, von jener Regierung in n, , e, ,, ichend von den allgemeinen Vorschrifte . e deen Hausir⸗Regulativs ertheilten H Ihren Irn nds ä, . 3 J ö gefertigten treffen bei den für badische Untert , , . . y. 6 ö 4 n ,, n, . ine zum Hausirhande , n, n , , . ern 326 anderen feinen Lederwaaren, mit en ,. , e l len legen, ub Sonnenschirmen, . , Seide basteht, so wie zum Repariren 236 2 . . . . in g g . ö , Erlasse bezeichneten Gef in 24 hi n. . k ö ,, Stoffen überzogen , ,, 9, t 3 Waaren, die mechanischen,! R , . Instrumente und die g , . i m nen. ,,,, 15 O. den Inländern, mi . . . K den badischen Unterthanen überall zu 1, gesetzliche Steuer für die Erlaubniß zum K eines Gewerbes im Umherziehen ist von . 6. thanen in gleichem Beträge, wie von den In aun . . Bie bestehenden Vorschriften wegen . n g , De r beschelden zu ermäßigten Steuersch zen 4 w. 1539 E. Beseunber ish, K W erb hr, n,, S. 358) finden auf die 6 . . . wie auf die Gewerbescheine für preußische en Anwendung. . Unteg hahn . gen Unterthan ö, . Könizlichs eier ung in Sigmaringen arts geferig . e gestattet, ein e,, in,, har innerhalb der Hohenzollernschen Lande zu t , ö 9 n. Gewerbe ö in ö 3. , . ü ill, für die zu . ö cchie ausüben will, für die zu solchem der erm e n , des Gewerbescheins, gleich einem . 23 iche en Betrag der Gewerbesteuer nachzuzahlen, um ö. elch in T din Hohenzollernschen Landen für den . Dien entrichtete Steuer geringer ist, als der für die übrig Theile der Monarchie vorgeschriebene K ö ö. 5) Soweit die K . . ,, er Zollvereins-Verträge Gewer welchen auf Grund n ö ga nn mn, nn, g. teins⸗-Staaten und den, in deren aus einem der Zollverein e ö e , . en Reisende reußen das Suchen stehenden Reisenden . ) , , , r achtweise zu beför er W bestellungen und der Ankauf fre , , nenn, , ee, c 1er Abgabe hierfür, g lmherziehen ohne Entrichtung ein . at! . soll, ist durch die vorliegende Uebereinkunft nichts genf t gnigüsch Regierung hat die k y,, wärtigen Erlasses underzüglich den mit ö . n betreffenden Vorschriften beauftragten Behörden Ihres