1867 / 106 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1810

sein pflegt, als der Winterviehstand, überdies bei den in Schleswig- Holstein obwaltenden Verhältnissen das fette Vieh im Herbst nach Eng— land ausgeführt und dafür im Frühjahr mageres Vieh aus Jütland eingeführt wird. Bei dem Mangel einer genauen Vermessung können auch die auf den Flächeninhalt des Landes bezüglichen Angaben nicht ganz zuverlässig sein, jedoch mag der hierin begründete Fehler innerhalb verhältnißmäßig enger Grenzen verbleiben, da die vorhandenen Ge— neralKarten eine annähernd zutreffende, vlanimetrische Berechnung des Flächeninhalts gestatten dürften. Was die Ausdehnung der verschiedenen Kulturarten anbelangt, so wird nachgewiesen:

ae,· , // 2 8 0 r, 0 . 6 , . . De n , . / / .

Zu⸗ Holstein. sam̃men.

Schleswig.

in Prozenten

der Antheil der einzelnen Kultur⸗ arten am Hundert der Gesammt⸗ fläche, und zwar;

a) des Ackerlandes zu

b) der Wiesen und des Gras⸗

landes zu c) des Holzlandes zu d) des unbebauten Areals zu 15,4 zusammen 100,0 1006,99 160600

Diese Zahlen mögen das gegenseitige Verhältniß der verschiedenen Benutzungsarten zu einander im Großen und Ganzen richtig dar— stellen, wie daraus erhellt, daß für solche Kreise der älteren Provinzen des preußischen Staats, welche nach ihren e nt e nne, mit den Herzogthümern gleichgestellt werden können, sich ähnliche Prozent⸗ zahlen ergeben. . ;

Unter Festhaltung des oben aufgeführten Gesammtflächeninhalts der Herzogthümer von 312,3 Quadratmeilen 6,735,070 preußische Morgen berechnet sich der wirkliche Flächeninhalt der einzelnen Be⸗ nutzungsarten nach Maßgabe der gedachten Prozentzahlen wie folgt:

in preuß. in Prozenten Morgen. der Gesanimtfläche. I für das Ackerland zu

4/317, 180

2) für die Wiesen und das Garten⸗ lane bon n 3 für das Holzland zu 417/574 4) für das unbebaute Areal zu. .. 1,037,201

. zusammen b s7 35 /o? 6

Von der Fläche des unbebauten Areals mit können nach den aus den älteren Landestheilen des preußischen Staats sich ergebenden Anhalts⸗ punkten etwa 5 Prozent der Gesammtfläche oder auf öffentliche Wege, Flüsse, Bäche, Gebäudeflächen, Hofräume 2c. und auf ganz ertragloses Unland u. s. w. gerechnet werden, so daß von obiger . Fläche noch.. Vom 447 Morgen verbleiben, welche der Hauptsache nach aus Haiden und Mooren bestehen.

Behufs Gewinnung der weiteren Unterlagen für die Veranschla⸗ gung des muthmaßlichen Ertrages der altländischen direkten Steuern in Schleswig-Holstein kommt es nunmehr noch darauf an, diesem Fande solche altpreußische Gebietstheile gegenüber zu stellen, deren Gesammtverhältnisse im Großen und Ganzen auf eine gleiche Steuer⸗ kraft mit Ersterem schließen lassen. In Schleswig⸗-Holstein nehmen an Flächenraum ungefähr ein:

Quadrat⸗

. meilen. A. die Marschgegenden 39,3 B. die Gegenden mit

Lehmboden 138,0 C. die Sandgegenden mit den Haiden

und Mooren in der Mitte des

Landes

64/1

14.3 62

100, 0

336 754

in Prozenten der Gel mn frühe. 8. 6

44, 2

43/2 100,0

heilLen können diesen Distritten gleichgestellt werden und zwar:

Flächenraum

in Quadratmeil.

A. den Marschgeg enden: die nie⸗ derrheinischen Kreise Mörs, Cleve, Rees und der preußische Niede⸗ rungskreis Marienburg mit ....

B. den Lehmgegenden: die west— fälischen Kreise Hamm und Soest, der ukermärkische Kreis Prenzlau, die pommerschen Kreise . und Demmin nebst der Stadt Stettin, sowie die vier neuvorpom⸗ merschen Kreise Greifswald, Grim⸗ men, Franzburg und Rügen mit den Sandgegen den, die west⸗ fälischen Kreise Borken, Ahaus und, Steinfurt, die altmärkischen Kreise Salzwedel und Osterburg, sowie die kurmärkischen gen f, Ostpriegnitz und Ruppin mit .. . 146,32 43/2

. Zusammen 39a] 1 WGo Die zu A, aufgeführten Kreise enthalten fruchtbaren Marschboden bei umfangreichen Grasländereien, welche eine ausgedehnte Viehzucht

in Prozenten der Gesammtfläche.

43, 70 12,8

149, 19

1037201 Morgen

wesentlich begünstigen, ähnlich wie in den schleswig ,- holstei Marschen. Die Kreise zu B. haben ähnlich wie die . Amtsbezirke an der Ostseite Schleswig -Holsteins überwiegend sehr ertragsfähigen Lehmboden, dessen Fruchtbarkeit dort wie hier stellen. ö. eine ausgezeichnete ist, und die Kreise zu C. enthalten neben umfangreichen Haidestrecken und sumpfigem Graslande mit Torflagern hier und da zugleich einige Striche mit besseren Bodenverhältni en ebenfalls so, wie der mittlere Theil von Schleswig⸗Holstein. Die mit in den Vergleich gezogene Stadt Stettin ist, was die Erwerbsverhältnisse ihrer Bewohner anbetrifft, der Stadt Alton gegenüber zu stellen. . ö An der Hand, der vorliegenden statistischen Nachrichten über die enannten altländischen Kreise ergaben sich in Gegenüberstellung der. an mit den Herzogthümern Schleswig und Holstein folgende Ver gleichspunkte. Es beträgt: in ih zur Ver⸗ in gleichung ge⸗ Schses= zogenen alt⸗ . landischen . . ; Kreifen: Holstein: 1) Der Antheil am Hundert der Gesammt—⸗ Bevölkerung: a) für die städtische Bevölkerung b) für die ländliche Bevölkerung 3 die Volkszahl auf der Quadratmeile .. 3) der Viehstand, reduzirt auf Großvieh, auf der Quadratmeile 4) der Antheil am 100 der Gesammtfläche: a) für das Ackerland und die Gärten. . b) für die Wiesen, Weiden, Wasserstücke und Oedländereien c) für die W ungen d) für die Wege, Bäche, die Hofräume 2c. das Unland ꝛc . 6 4504 ho Auch diese Gegenüberstellung läßt einen ausreichenden Grad von Gleichartigkeit in den Gesammt⸗Verhältnissen der beiderseitigen Landes theile nicht verkennen. Zwar sind die altländischen Kreise dichter be völkert, als Schleswig-Holstein, beim Viehstande tritt aber das um— gelehrte Verhältniß ein. And wenngleich letzterer wiederum noch er. heblicher zu Gunsten Schleswig- Holsteins als ersteres zu Gunsten der altländischen Kreise ausschlägt, so darf hieraus dennoch nicht auf eine um eben so viel höhere Fruchtbarkeit der Herzogthümer geschlossen werden, vielmehr ergiebt sich daraus nur, daß, ivie thatsaͤchlich der Fall in letzteren der Betrieb der Landwirthschaft in hervorragendem Maße auf die Verwerthung der Bodenerzeugnisse durch Viehzucht ge— richtet ist. In den Herzogthümern haben endlich die Ackerländereien, in den verglichenen altländischen Krelsen die Holzungen eine verhält. nißmäßig größere , jedoch auch dieser übrigens nicht erhebliche Unterschied kommt bei der Art und Weise, wie unten bei Berechnung des muthmaßlichen Steuererträgnisses verfahren, nicht weiter in Bekracht Sowohl die Herzogthümer einerseits, als die in Vergleichung ge— zogenen altländischen Kreise andererseits find umfangreich genug, um eine nachtheilige Einwirkung besonderer Einzelheiten auf' die zu be— wirkenden Veranschlagungen auszuschließen. e Auch berechtigt die geographische Lage jener Kreise, indem sie über— wiegend benachbarten Land

27 1. 72, 3 3050

3170

sind, endlich eine vorzugsweise Ackerbau treibende Bevölkerung, da⸗ n wenig Industrie haben, zu der Voraussetzung, daß durch ihr— Auswahl nicht wesentlich fremdartige Verhältniffe in die anzustellen— den Vergleiche hineingetragen werden.

. . ! In den mehr 8 alt⸗ ländischen Kreisen beträgt das Aufkommen an direkten Staatssteuern:

für die Meile

der rund⸗ euer. pflichtig. Fläche

Gesammt⸗ Jahres⸗ Betrag.

der Ge⸗

sammt⸗ Fläche Thlr.

27770

Steuergattung

Thlr. 941711

Thlr. 3.260

A. Grundsteuer

B. Gebäudesteuer: a) in den Städten b) auf dem platten Lande ..

139077 Sli D

ö . 44

b) auf dem platten Lande. 637 258 111847719

m

D. Gewerbesteuer: a) in den Ortschaften der Abtheilungen i. iI. u. III. 162,187

b) in den Ortschaften der Abtheilung IV. .. ... . .. 75 / b0ß

D 237 795

1456 22.

nnn 7/610 69/4

Ueberhaupt . T5 GMI

: ; richen angehören und theils unmittelba, wie Schleswig Holstein, an der See, theils nicht fern derselben belegen

Zustande ergeben, andererseits nur unerheblich von einander ab. Nicht

2518

seines Bodens und der sonstigen hierbei in Betracht kommenden

1811

Der bei der Grundsteuer⸗Veranlagung ermittelte Reinertrag stellt

im Durchschnitt jener Kreise für den Morgen:

a) Ackerland und Garten auf, 5760 Sgr.

b) Wiesen, Weiden, Wasserstücke und Oedland auf 38,4 *

c Holzun gen auf . . 1516. *

Unter Anwendung der vorstehenden durchschnittlichen Reinertrags—

sätze für den Morgen auf die oben ermittelten Flächen der verschiede⸗

nen Benutzungsarten des Grund und Bodens in Schleswig-⸗Holstein

berechnet sich für Letzteres der gesammte) der altländischen Grundsteuer—⸗

Veranlagung entsprechende Reinertrag ber ertragfähigen Liegenschaften

ee n herr 53 .

) ,, ö K Mrg. zu 57,0 Sgr. 8,202,642 Thlr.

b) Wiesen u. Grasland 963,115 * 1, J ; .

ö . Moore u. s. w. 700447 2 *57 ö .

) Holzungen 417/574 * * 15,0 208787 *

zusammen 5, 398,3 16 Mrg. zu 445 Sgr. 10,6540, 788 Thlr.

Von diesem Reinertrage würde nach dem Pxozentsatze von 9,8742344,

welcher in den altländischen Provinzen an Grundsteuer vom Rein

ertrage erhoben wird, zu. entrichten sein an Grundsteuer ein Ge—

tbetrag von jährlich un,

Bei dieser Berechnung sind nur die zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche dienenden Flächen, wie Wege, Eisenbahnen, Flüffe, Bäche u. s. w., ferner die Gebäudeflächen, Hofräume und Hausgärten, so wie das Unland außer Ansatz geblieben, und im Uebrigen ist an—⸗ genommen worden, daß alle ertragfähigen Liegenschaften in den Herzog= thümern nach Einführung der altlän ischen Grundsteuer⸗Verfassung steuerpflichtig sein würden. Die letztere Voraussetzung trifft aber nicht zu, indem die im Eigenthume des Staates befindlichen Grundstücke unbedingt, die Grundstücke der Kirchen, Pfarren, Schulen, milden Stiftungen ꝛ(., so weit sie bisher steuerfrei gewesen, von der Grund⸗ steuer frei zu lassen sind. Nur in Ansehung der Staatsforsten liegen Angaben über deren Flächeninhalt vor, und zwar beträgt letzterer für die Herzogthümer Schleswig und Holstein im Ganzen 107,599 preu⸗ ßische Morgen. Bei Anwendung des oben gedachten durchschnittlichen Reinertragssatzes für einen Morgen Holzungen von 15,0 Sgr. auf diese Fläche ergiebt sich für dieselbe ein Gesammtreinertrag von 53795 Thaler. Es berechnet sich danach die hierfür oben zu viel in Ansatz gekommene Grundsteuer auf den Jahresbetrag von 5/150 Thlr. Der Umfang des sonstigen Eigenthums des Staats ist ganz unerheblich. Die Grundstücke der Kirchen, Pfarren, Schulen, milden Stiftungen u. s. w. unterliegen grundsätzlich der bestehenden Landsteuer und sind daher vielleicht abgesehen von einzelnen Fällen guch künftig grundsteuer⸗ pflichtig. Nach Allem werden somit die künftig steuerfrei J lassenden Grundstücke muthmaßlich in irgend erheblichem Umfange nicht vorkommen, der oben veranschlagte künftige Gesammt-⸗Grundsteuer⸗ betrag von L009 200 Thlr. wird daher aus Anlaß derselben nicht weiter als auf »L 6000000 Thlr.« ermäßigt werden dürfen.

sic

*

Die Gebäude steuer beträgt, wie oben angegeben, in den zur

Vergleichung ec genen altländischen Kreisen für den Kopf der Be⸗ völkerung 4) in den Städten 1113 Sgr., b) auf dem platten Lande 3.3 Sgr. und darnach in Verbindung mit der Volkszahl in Schles⸗ wig⸗Holstein berechnet sich für dieses Land der voraussichtliche jährliche Ertrag der Gebäudesteuer a) in den Städten und Flecken zu 264367 X 11,2 Sgr. ! p) auf dem platten Lande zu C87 57 X 332 3635 2 Im Ganzen zu 8957374 * 55 Sgr. 175,755 Thlr. Die Klassensteuer nebst der klassifizirten Einkommen⸗ steuer und dem in die Staats⸗-Kasse fließenden Antheil an der Mahl- und Schlachtsteuer ,, in den mehrgedachten altländischen Kreisen für den Kopf der Bevölkerung: a) in den Städten b) auf dem platten Lande 25,7 * Unter Anwendung dieser Beträge auf die Volkszahl in Schles— wig-Holstein berechnet sich für Letzteres das muthmaßliche jährliche Aufkommen an den erwähnten persönlichen Steuern: a) in den Städten und Flecken zu...... ..... .. 264367 x 44,4 Sgr. 391,263 Thlr., b) auf dem platten Lande zu 87 oh 7 X 257 2 58986350 2 Im Ganzen zu gJöesßg X 3M Sgr. JM ls Thlr. Die Gewerbesteuer beläuft sich ausweislich obiger Angaben in den zur Vergleichung gezogenen altländischen Kreisen für den Kopf der Bevölkerung . . a) in den Ortschaften der J., II. und III. Abtheilung auf 14,5 Sgr. b) ** x » IV. Abtheilung auf 29 * Werden diejenigen schleswig⸗holsteinischen Städte und Flecken, deren Einwohnerzahl mehr als 1500 beträgt, als Ortschaften, welche

9-578 Thlr.,

sich für die drei ersten Gewerbesteuer⸗-Abtheilungen eignen, angesehen,

die übrigen aber nebst den Ortschaften des platten Landes der IV. Ab— theilung zugerechnet, so ergiebt sich für erstere eine Einwohnerzahl von 2ößz 42, für letztere eine Einwohnerzahl von 696082 und darnach be—⸗ rechnet sich der voraussichtliche jährliche Ertrag der Gewerbesteuer für Schleswig⸗Holstein a) in den Ortschaften der drei ersten Abtheilungen— zu 256242 * 14,5 Sgr. b) in den Ortschaften der . vierten Abtheilung zu . 696082 X 2.9 Sgr. 67.288 Thlr. Im Ganzen 9523324 x 6,0 Sgr. 191,992 Thlr.

In nachstehender Zusammenstellung ist das Gesammtergebniß der vorstehenden Veranschlagung übersichtlich as an engefazh t, dabei der durchschnittliche Betrag jeder Steuer für die Quadratmeile und für den Kopf der Bevölkerung nachgewiesen, endlich ein Vergleich darüber beigefügt, wie sich diese Durchschnittssätze sowohl für die zur speziellen Vergleichung gezogenen altländischen Kreise, als auch für die Gesammt⸗ heit der alten acht Provinzen des Staats gestalten:

1245704 Thlr.

e m / / ——

Schleswig-Holstein.

Zur speziellen Vergleichung Gesamm theit der alten gezogenen altländischen Kreise. acht Provinzen.

ür die Heil der grund⸗ der steuerpflich⸗ Gesammt⸗ tigen Fläche fläche

Thlr. Thlr.

Gesammt⸗ Betrag

Steuergattung.

Thlr. J

5 Für

den

Kopf

Sgr.

Für die Meile

der Gesammt⸗ fläche

Für die Meile

der grund⸗ steuerpflich⸗ tigen Fläche

Thlr.

Für den Kopf

der Gesammt⸗

fläche

Thlr.

der grund⸗ steuerpflich⸗ tigen Fläche

Thlr. Thlr Sgr.

100000

N Grundsteuer ö 175.253

Gebäudesteuer .

33 Klassen⸗ u. klassifizirte Ein⸗ kommensteuer, bez. Mahl⸗ und Schlachtsteuer

) Gewerbesteuer

3400 3200 560

3140

80613 . 626

191992

2010

3260 2770 zz 680

ö. 650

253

15,9 5,9

2350 57 O / 4

3490 31 /s

3510 27,7 700 6/4 ö 3

770 6,0

Ueberhaupt 2 347/858 Hiernach weichen die durchschnittlichen Beträge für den Kopf der Be⸗ völkerun 6 . . der Klassen⸗ und klassifizirten Ein- ken en lei und bei der Gewerbesteuer, wie solche für Schleswig Holstein veranschlagt sind, einerseits und wie sie sich in den zur spe⸗ iellen Vergleichung herangezogenen altländischen Kreisen, so wie für die Gesammtheit der altländischen Provinzen nach dem bestehenden

unbedeutend ist dagegen die Abweichung zwischen den dies fälligen Beträgen für 6 n ien von den Liegenschaften, indem bei letz⸗ terer der Durchschnittssatz für den Kopf der Bevölkerung, J

a) in Schleswig-Holstein zu. .., ; J 5 g.

b) in den speziell verglichenen altländischen Kreisen zu. ois

e im Gesammtumfange der älteren acht Provinzen zu 1ös9. J berechnet ist. Das hierin sich aussprechende Verhältniß, . vollkommen begründet, theils durch die größere Dichtigkeit 5 völkerung in den Landestheilen zu b. zz90. Einwohner auf, der Ou. dratmeilch und c. 3806) gegenüber Schleswig⸗Holstein 3050), n oll dessen sich zu b. und e. ein niedrigerer. Durchschnittssatz . theils dadurch, daß Schleswig-Holstein hinsichtlich der , . ältnisse vor efannmithelt der älteren acht Provinzen entschieden i nig , . ist. h n die Quadratmeile der steuerpflichtigen Dice ist für Schleswig- Holstein ein Grundsteuerbetrag von 3190 f

hakern veranschlagt, während die diesfällige Verhältnißzahl für West. . 4 , zufammen genommen 3410 Thlr.; also

oed I *

liefern wird, die bestehenden Steuern aber sich nur auf .... .

direkten Steuern eine Erhöhung von

zu gewärtigen.

Iss6ö' T ö s 37 I p ungefähr ebensoviel beträgt, und auch dieses Verhältniß wird den . Zustand richtig erfassen. U&eGberhaupt kann sonach das Gesammtergebniß der vorstehenden Veranschlagung im Großen und

Ganzen als richtig angesehen werden.

Da nach obigem Anschlage die Einführung der altländischen di⸗ rekten Steuern in Schleswig-Holstein voraussichtlich Gesammt⸗ für die

betrag Meile Thaler Thaler 2/347 858 7520

l / dz / 543 6030

für den Kopf Sgr. einen Ertrag von 73, w 59.3 belaufen, so steht nominell bei den

465.315 1490 146 oder 24,7 Prozent Allein in Wirklichkeit erreicht die Erhöhung bei Weitem nicht diesen Betrag. Denn es bestehen in den Herzogthümern neben den eigentlichen direkten Steuern noch mancherlei Leistungen und Abgaben für besondere Zwecke, deren Kosten, wie weiter unten noch näher dargethan wird, künftig ebenso wie in den altländischen Provinzen aus der Staatskasse zu bestreiten sind, so daß jene Leistun⸗ gen und Abgaben wegfällig werden, mithin auf jene Erhöhung der direkten Steuern in Anrechnung gebracht werden müssen. . Aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre, vielmehr die Er⸗