1867 / 108 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1834 1835 37. Stü S = ; isheri i aths⸗Aemter zu bewirken. Für Berlin wird das M. eröffnet werden. Kranke, zu deren Heilun chirurgische . 3. 20 K e , . , , rer r bl ena . . liche Hin Fe ibrund unmittelbar seitens a bene, ist, können sich daselbst n Mr von Ar. 6624 das Gesetz, betreffend die Berichtigung der in im Felde beschäidigten oder erkrankten und in Fog? ki des , nistfriums von den eingetretenen Bewilli.! . 8 Ahr meiden. Behürftige Kranke erhalten aufer freier gi. Vertrage mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von bis zum Tage der Demobil machung, resp. bis zur . gungen rr ,, n. . 3 ö. , , . Adenburg vom 27. September 1366 übernommenen Ent cha⸗ lösung der Kriegsformation verstorhenen Militairherson. , . ung 1 t m mr e, 3. ö 6 , an g ä Ir 1 . ,, e,, une een Erla . 66 ö 9 . . Behr zin en, 3 en Te nt el ich ,, . nachfuchen h en, Nr. 66235 die Bekanntmachung, betreffend die von beiden ihrem vollen Umfange. Die e nge fran J Leben und Aufenthaltsort des Kindes und daß dasselbe haben sich zuvor bei dem Unterzeichneten schriftlich zu melden. äusern des Landtages ertheilte Genehmigung zu den drei des Gesetzes vom 9. Februar c. zu bewilligen den 3 in keine aus Staatsmitteln erhaltene Erziehungs⸗Anstalt rivat kranke können gegen Bezahlung der reglementsmäßigen rordnungen vom 6. Janugr 1866 wegen der Salzsteuer Und wen Unterstütungen erfolgt vom J. Marz d. J. an. n aufgenommen ist, bescheinigt werden muß, monatlich Kurkosten aufgenommen werden, soweit die Käumlichkelt des des Verkehrs mit Salz im Jadegebiete, so wie wegen der Er— Königlichen Regierungen hahen die Untersiishßun 5. An HKaenumeranclo zu leisten. me , . J hebung einer Nachsteuer vom̃ Salz im Jadegebiete, und wegen träge zu sammeln und mittelst eines Verzeichmisse edo Die Zahlung der Erziehungsbeihülfe hört auf: . erlin, den 9. Fi, i k. der Besteuerung des inländischen Branntweins, so wie der ohne Innehaltung eines Qugrtal⸗Termines, soha a) . Renne Wnngerin ivelchem das Kind das lste Gehei 86 2M in 3, h aut / Prgfessor Steuervergütung für ausgeführten Branntwein und der Ueber⸗ als möglich an die Abtheilung. für das Invaliden⸗Wesen Lebendfahr vollendet, it ben Stert t . ö 2 6e ö; liche kein unh ö sor, gangs⸗Abgabe vom zollvereinsländischen Branntwein im Jade— im Kriegs-Ministerium einzureichen. b) im en des Todes mi 36. sz , ke ee irekto . ö ; . . an . gebiete. Vom 28. März 1867, unter . ; Das mit dem Erlasse vom 14. September 1866 gegeben c) bei . 3. une , . j 1 3 mi. ommersträße Nr. 4. Ar. 6626 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Formular kann auch für die künftigen Anträge m ziehungs. . mi 87 n. 9 na ö. ; . Genehmigung der von der »Berliner geme inn tien Baugesell⸗ behalten werden, nur ist eine Erklärun darüber, oo , im Laufe eines Monats erfolgt, mit dem der Bekanntmachung.

schaft⸗ in der Heneral-Versammlung vom 31. Oktober 1866 die Unterstützungs⸗ Bewilligung dringend nothwendij ,,, . ,. Orts ] sl nh lht. k . , , . bebhe, ltrahl e, n d ge ect, dit genheben geen Kit, bär en

im W. O = = der inigen, daß die betreffend! h erh in ei Mai 1867.

Samml. für 1848 S. 3655ä3. Vom 78. April 1867, unter Wittwe der Ünterstützung bedürftig ist, in welchem . i , n,, ,, vr n rern gen g un fe, Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor.

Nr. 6627 den Allerhöchsten Erlaß vom 1. April 1867, be— stets der volle Beträg der gesetzlichen Unterstützung ge nicht zum norddeutschen Bunde gehörigen Stägte meh. Ludewig.

treffend die Verleihung des Rechts . Erhebung des . währt werden wird. men, mit dem Monat, in welchem die betreffende Auf⸗

geldes nach dem für die Staats Chausseen geltenden Ehau fee— Für die in Berlin wohnenden Wittwen hat das Knie enthe ts Keränderung stattfindet, e, ö geld⸗Tarif auf der Strecke von Oherwesel nach Simmern an liche Poli 3 while hierselbst die zent, e l 11) Den Königlichen Regierungen wird wegen der ihrerseits * icht amtliches.

die Gemeinden Oberwesel, Damscheid und Wiebelsheim, im mittelst Verzeichnisses direkt der Abtheilung fur dh enn ne, e dun, hi e r e Preußen. Berlin, 6. Mal. Se Majestät der

KWreise St. Goar, und die Gemeinden Pleizenhausen, Bergen⸗ nvaliden⸗Wesen im Kriegs-Ministerlum einzureichen an. ih a , , , . i,. / ge e, Gönnen ihr hausen, Budenbach, Stein hach, Kisfelbach die sfeits⸗ und Kissel on den hierauf, eingetretenen Bewil ungen wird behu ge r re. e en, 1 n , . & nge e ir m , dem . . ö im Kreise Simmern, Regierungsbezirk Koblenz, r , . Beträge der Königlichen Regierung z Potsdam schen großen Militair⸗Waisenhause dotirte Er⸗ eng n . von Olfers, so wie dem Obersten und Flügel⸗ und mne ür di iorations⸗ Pran nn, m, theilung gemacht werden. . gehungs⸗A1Anstglt, sowie in das Militair Knaben Erziehungs. Adjutanten Grafen Eanitz Audienz. Sock t * . 3 7 ma r X ferne, , ene an . 336 e 3 ö ; . ö , n, Institut in Annaburg, durch das Kriegs⸗Ministerium,

m Kreise Arm e. Vom 8. ri ; erbande nicht angehören, sind die bezüglichen ntragt ; f iden⸗ tniß eben In der heutigen (4) Plenar-Sitzung des Abgeord⸗ , n, , n, mmi niß geg netenhauses, welche um 10 Uhr durch' den Präsidenten

Berlin, den 6. Mai 1867. von den Polizei⸗Verwaltungen aufzustellen Und der . n 4 Wegen Transferirung der Zahlung auf eine andere von Forckenb eck mit einigen geschäftlichen Mittheilungen er—

Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung. 9 e n . r,, . Regierung einzureichen. i . le von den einzelnen Regierungen bereits vor Erscheinen ĩ ch di ͤ beim Wohnortswechsel öffnet wurde, erhielt vor dem Eintritt des Hauses in die Tages⸗ obigen Gesetzes eingereichten Anträge für Wittwen, welhh , i 4 a ,, wache, . een che ordnung das Wort der Finanzminister Freiherr von der Heydt

Finanz⸗Ministerium. nach den bisherigen Gesetzen zur Staats Unterstützun k ibi worden ist. zu folgender Mittheilung: t ö r n ; nicht berechtigt waren jeg ber zu sehterer geln en ln , erfolgt unter Es ist dem hohen Hause bekannt, daß in dem Gesetze vom Bei der heute beendigten iehung der 4. Klasse 135ster nen, werden durch die Abtheilung für da Invaliden einem besonderon Abschnitt in den Invaliden -Pen⸗ . i . v. . die 35 6. dig e. ann . 3 en, vorjährigen rieg hervorgerufenen osten er auf Nr. 697 Gewinne zu 5000 Ihlr. fielen auf Rr. zurückbehalten werden, nachträglich ihre Erledigung finden a übrigen Ausgaben des Militair- und Marine ⸗Verwaltung, in dem letzten 15632 und 84,44. 1 Gewinn von 2656 Thlr. fiel auf B. Die Erziehungs⸗ ö für Kin 6 be⸗ , . e n n 3 . R . Final⸗ Paragraphen bestimmt war, daß dem Landtage bei Nr. 29,762. . t . treffend. ö Abschlüssen der Regierungs Haupt⸗Kassen, worüber den seiner näͤchsten Zusammenkunft Rechenschaft abzulegen 45. Gewinne ju A009. Thlr., auf. Nr. 2591. 4558. 7304. 5) Jür eine große Anzahl von Kindern, welche nach 8. 4 d Königlichen Regierüngen eine nähere Benachrichtigung und daß, in so weit die Ausführung nicht erfolgt, Sd 740 1g. 20,189. 3.296. 25,2654. 33'943. 27357. Gesetzeß vöm 9. Februar d. J. zu der Erziehungsbeihül noch von der Königlichen Ober⸗RKechnungs⸗Kammer resp' dann über die Fortdauer, des Kredites eine weitere 27,625. 4,818. 35,589. 37,537. 39 312. 39,595. 40,324. 41,098. aus Staats- Fonds berechtigt werden, sind bereits als eins⸗ vom Kriegs-Ministerium zugehen wird. , Anordnung vorbehalten bleibe. Nach der damaligen 41,713. 12,088. 45,309. 47940. 48,37. 48 656. 18/999. 30 528. weilige Hülfe Pflegegelder seitens des Direktoriums dz Anträge flir Kinder, deren Väter an einem Kriege Theil iskussion war unter der nächsten Zusammenkunft die nächste 51061. Y, *. 53.937. 5/69]. 5918. 6/609. 62,687. 72,645. Potsdanischen großen Militair⸗Waisenhauses bewilligt und enommen haben . jedoch auf Erziehungsbeihülfe ordentliche Sitzung des Landtages verstanden, jedenfalls war öne 18. 76-425. 77,113. 78795. S5, 595. SG 354. Sd, 8g. 93,203. . worden. So weit die Mittel des gedachten Insti . Staatsmitten' nach dem Gesetze vom 9. Februar d. Is. von einer außerordentlichen Sitzung nicht die Rede. Dessen— 93/477 und 9548. ö. ö uts die Fortgewährung dieser Pflegegelder nicht gestãtten, kein Anspruch zur Seite steht, weil die Väter erst nach der ungeachtet würde die Regierung nicht anstehen, die 40 Gewinne zu 509 Thlr. auf Nr. 1555, 1853. 5745. hört die Zahlung derselben ustung . d. J. auf und im 8§. 3 und ' g' 5 festgestellten Zeit gestorben sind, können Rechenschaft jetzt gleich abzulegen, wenn es in der 10,975. 14924 185072. 20,167. 20863. 31,179. 21,329. 21,564. wird für die betreffenden Kinder das Kriegs Ministerium an das Dirertorium des Potsdamschen großen Militair⸗ Vellständigkeit geschehen könnte, wie es die Regierung 21.827. 25,457. 27,624. 23,837. 33, 16. 35/143. 37,812. 39326. auf Grund der Akten des genannten“ KRirektbriumb Waisenhaufes in Berlin gerichtet werden, welches nach selbst für nothwendig erachtet. Dies ist aber nicht der Fall, 40,235. 41,351. 41407. 7715. 47.888. 537,96. 69,317. 604901. die Bewilligung der Erziehungs- Beihülfe ohne Weitere Maßgabe der Umstände und der Mittel Über dieselben be— da einerseits manche Zahlungen zwar vorschußweise gemacht, Sz 63. Sa790. Je. 7g. 75 633. 76, L653. 78, G86. S3 515. Fintreten lassen. Da indesfen für diese Kinder di , wird aber noch nicht definitiv verrechnet, auch manche Liquidationen Stec. ob. S673 Sh j6 und By. . Berechtigung zum Empfange der Erziehungsbeihüsfe au⸗ 9. Wegen Gewährung der Verwundungs⸗ und noch rüchstänbig find. Deshalb“ wünscht die Regierung in 71. Gewinne gu Yo Thlr; auf Nr. 342. 2654. 26839. 4778. Staatsmitteln bereits mit dem 1. Marz 2 J. beginn, Verstümmelu ngs⸗Zulage an die im Eivildienst angestell⸗ der nächsten ordentlichen Session die Rechenschaft abzulegen. 55h, el es , l, We; ns. 106698. 19673. 119461 id ven diesem Termine ab der Jesehfliche Betrag bo ten Invaliden wird den Königlichen Regierungen besondere Auf der anderen Seite ist es aber von Wichtigkeit, daß die ai,, zönz 16. 17961. idshb3. ig 69th, Il 78. B, 36. 36, 36. ß Thlr. sährlich angewiesen werden, Fergestalt sedoch, daß Verfugung zugehen Gültigkeit des Kredits nicht in 6. steht. Zu dem Zwecke . . , ,, . . . e,. . . in, Potsdamschen Waisenhause für den en, , 36. März 186 ö die J , k . zd. Sor 1d; 36, lz. 365723; 397405. 39,671. 49,289. 46,551. ongt Ptärz er. bereits angewiesene und a ne Be inanz Minisi Der Kriegs⸗ Tarine⸗Minister. ahin, daß in der nächsten ordentlichen Session die Rechen- 41,366. 45,567. 13.889. 48638. 59,491. 52,701. 52,971. 3 677. trag in Anrechnung n ö en,. 2 ö 6 . . ñ schaft zu legen sei. Zu dem Ende beehre ich mich 55936. Sh H92y. 57.958. 583 937. 58,014. 58, 1460. 6,18. 6889. Nene Anträge, d. h. Anträge für solche Kinder, denen . Minister des Innern. auf Grund Allerhöchster Ermächtigung den Entwurf eines S345. S6, 131. 6992. 71,978. 7,111. 4.158. 75,275. 76, 8584. Pflegegeld vom Potsdam schen Waisenhause noch nicht Im Auftrage: Gesetzes zur verfassungsmäßigen Veschlußnahme vorzulegen, FY9Yö. Gao. 8e 666. 83 851. 365, ig65. S6 855. S5, 42. 56 188. . ist, gelangen auf demselben Wege an die König Sulzer. welches in seinem einzigen Artikel also lautet: »Die Bestim— gl, 271 und 93501. . lichen Regierungen und von diesen resp. vom Königlichen An mung im . 7 des Gesetzes vom 28. September 1866, Gesetz⸗ Berlin, den 6. Mai 1867. , Polizei⸗Präsidium in Berlin an die Abtheilung fur das sämmtliche Königliche Regierungen und sammlung 1866 Seite 607, betreffend den durch den Krieg von Königliche General-Lotterie-Direction. Invaliden Wesen im Kriegs- Ministerium, wie dies hin, an das e, uf liche Polizei⸗Präsidium 1866 hervorgerufenen außerordentlichen Geldbedarf der Mili⸗ sichts der Anträge für die Wittwen vorgeschrieben ist. hier g tair⸗ und Marine⸗Verwaltung und die Dotirung des Staats⸗ 7) n n Anträgen sind schatzes, . . . , ij j , h, m, m, a) der amtliche Nachweis über den Tod des Vaterß gedachten Gesetzes dem Landtage erst bei dessen nächster regel⸗ I Kriegs⸗Ministerium. Kodtenscheinz mit Angabe des Tages, bes Ortes um Kerlin, 6. Mai. Se,. Majestät der König haben Aller, miaßiger Zusammentunft (Art. 78 der Verfassung) Rechen. Firkular-Erlaß vom 30. März 1867 betreffend die der Art des Todes, des Truppentheils und der mii ggnädigst geruht: Allerhöchstihrem General-⸗Adjutanten, dem Ge⸗ schaft zu geben ist. Bis dahin bleibt auch die in den 8§. 1 n rung für Wittwen und die Erziehungs⸗Beihülfe für tairischen Charge, . erer and von Tresck ow, die Erlaubniß r Anlegung des bis 3 der Staattregierung ertheilte Ermächtigun in Kraft. Kinder der in den bisherigen Kriegen vor dem Feinde geblie⸗ b) die Taufscheineẽ der Kinder, . von den Herzögen von Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Altenburg Ich beehre mich, den Entwurf, die Motive und die Aller— benen ꝛc. Militair⸗Perfonen vom Feldwebel gem met9 e ein amtlicher Ausweis über die Dürftigkeit, und Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Hoheiten ihm gemeinschaftlich ver— höchste ,. übergeben. . ü ĩ iu fe liehenen inden r des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗ Hierauf wurde die Schlußberathung über die von der Du u h m ng des in der Gesetz Sammlung Nr. 16 ver⸗ 8) Die auf Grund dieser Anträge eintretenden BVewilligun. Ordens zu ertheilen Königl. Staats⸗Regierung . Verfassung des Norddeut⸗ öffentlichten Gesetzes vom 9. Februar d. Is. betreffend die gen werden beim Kriegs⸗Ministerium nach Regierungö⸗ ; schen Bundes eröffnet. Der Referent, Abg. Twesten, welcher Erweiterun mehrerer Destimmungen der Gesetze vom 65. Juli bezirken zusammengestellt und den betreffenden Königlichen den Antrag gestellt hat: 1865 und 6. Oktober 1866 werden nachstehende Anordnun⸗ Regierungen für Berlin der Königlichen Regierung zu Bekanntmachung. das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: e. 36 , . Unterstützung der Wittwen betreffend e , r nf . 2 26 Hl. Die chirurgische Klinik in dem Königlichen Klinikum, der ,,,, die verfassungsmäßige ur z h e,, , macht, die Anweisung der bewilligten Beihülfen Dien srd Fi ; ustimmung zu ertheilen I) Für die Gewährung der Unterstütgungen an die Wittwen und 4 Denachrichti gung X etre sn i n n n, Ziegelstraße Rr. 6, wird für das Sommersemester Anfangs k Zust g zu ertheilen,

i , fiel l Hauptgewinn von 10009 Thlr. wesen im Kriegs⸗ Ministerjum, bej welcher diese Gesuch— sions⸗Rechnungen, sowie der Nachweis der geleisteten