1867 / 110 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

über deren Vermögen der Konkurs . ö n. rs erkannt, auch den Gemeinschuldnern em gemäß werden alle diejenigen, welche persönli ing⸗ liche Ansprüche an die genannten Eheleute u . e G, r. zu machen haben, hierdurch aufgefordert, solche in dem auf Freitag, den 2. Au gu st a. e. hierdurch anberaumten . n 6 6. umten Anmeldungs⸗Termin anzumelden en n w begründenden Urkunden . 2 . . i. der vorhandenen Konkurs⸗Maffe ausgeschlossen Auf Wunsch der Gemeinschuldner soll im A Termine auch ,. . an werden. . Provisorischen Konkurs⸗Kurator i = 8 San . . urator ist der Advokat⸗Rath Zum Vas Prätlusip- Dekret wird demnächst nur durch Anschl di Gerichtstafel zur offentlichen Kenntni . Lingen, den 3. Mai 1867. .

Königlich Preußisches Amtsgericht II.

I1862

Nachdem der Oekonom und Gutspachter Carl Lueder RVessenbtunnen dahier glaubhaft die bedeutende krber h alzuln fee Vermögens angezeigt auch ein Gläubiger auf Einleitung des Könkurs—= er , . 6 n, en [ ch werden zur Feststellung Vermögens und Schulzenzustandes des 2c. Lueder ie zur Versuche einer gütlichen Uebereinkunft behufs di n hg e fg mn lichen Konkursverfahrens, sämmtliche Glgubiger des ꝛc. Lueder auf von,, . . . Mal d. J.,

. ittags 10 Uhr, Kontumaßirzeit

anher bei dem Rechts nachtheile geladen, daß oi ,,

Gläubiger als dem Beschlufse der Mehrheit der erschi i angesehen werden und aufgefordert, hr e rr nn, melden und zu begründen, auch den Güteversuch abzuwarten. ö Zum Kurator des Vermögens des 2c. Lueder ist einstweilen der ö 3 Johann Christoph Wagner dahier bestellt und wird allen chuldnern des ꝛc. Lueder jede Zahlung an denselben, bei Meidung

doppelter Zahlung untersagt; es 3 f ; genannten Kurator zu 6. ö. sind Zahlungen vielmehr nur an den

Grebenstein, am 2. Mai 1867.

Königliches Justizamt. nr ne n fir

Subhastations-Patent. ö. . Nothwendiger Verkauf aer halber. ö as dem Guts hesitzer Friedrich Lüdert gehörige, zu Lüdertswalde J und No, 20. Vol. V. Fol. i115 des Hypothekenbuchs von . , . abgeschätzt auf 71,211

lr. r. ;. e der in und ĩ gen im Büreau a, . . elf w rn ichen hb e mr

am 19. Juli 1867, Vormittags 11 Uhr . ichtsste ĩ i istbi . Gerichtsstelle öffentlich an den Hein bid cin verkauft iejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus 3 na es r Tn sirsin e en . den n m , 3 . , en sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht ie dem Aufenthalte nach unbekannten Erben d Wittwe Grüneberg in Schlo rn r de emen Neuwedell, . 18. De, , fern .

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

4600 Vothwendiger Ver kauf.

Das der Frau Isabella von Sadowsta, gebö

j 3 8 ren 5 z 4

i m, genf rin, hehe gehe e fa gi dn rr, 373 noöorgen 138 (JRuthen Areal, abgeschätzt

103377 Thlr. S Sgr. 4 E Abgeschätzt auf

zh en den Tage/ Ei Pf. zufolge der nebst Hypotheken. chen ein!

am 26. Juni 1867, Vormittag

. Ju 8 1 an ordentlicher Gerichtsstelle meistbietend ber falt e.

Gläubiger, welche wegen elner aus de . ersichtlichen er unf em aus den K rns , lh buche nicht . 2 uch . und e rg dern Befriedigung suchen, Die dem Aufenthalte nach unb

,

Schubin, den 24. November 18665.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Oeffentliche Vorladun

Die Handlung Gebrüder Saäran zu id ai hat

. in . Georgenstraße Nr. 44, ,,, iat eien

. au⸗Eleven . (Louis) Pelka wegen einer Forderung von Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. Klage erhoben. .

der jetzige Aufenthalt des

4872

P

1

i Winkelmann, welche nach

1 Pr a ein Sohn näch seinem et fordert, sich spätestens in an hiesiger Gericht gig siger Gericht

den, widrigenfall erdi , i. genfalls der Ferdin

47731

aus Klein⸗Czettritz, S welcher 3 t Sohn des da

ein soll, dessen

gefordert,

an hiesiger Gerichts giach i e ichtestelle Zimmer Nr. 7, oben, vor He

den, widri 9. 1 6 alls der Gustav Franz Lebrecht Apelt

1878

achtet, und was den Rechten na gegen den Beklagten w n n, 3 1867. nigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civi Prozeß · Deputation für Ciwtlsache.

daraus folgt,

wir ĩ 1 werden. id in Erkenntniß

ö urch das von der verehelichten Kossä t geb. ,, zu Re ede . , n Wine mann, ani 17. April 1867 publizirte Testament ist deren ichtete und

ich inbelannte Tochter, verehellchte . Erbin eingeseht. Amerika ausgewandert sein soll, ,

Dies wird hiermit öffentli b

Angermünde den f 261 nt n e Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung Scheele.

Euphrosine

zur

o clam a.

geborene Bäckergeselle Ferdi

e. We . u en , i ene

st in der Schleswig. Hbisteinschen Arne ahi entfernt, dem— . e d

Leben und Aufenthalt keine Dea e cel el en eit . 9

waigen unbekannten E e . und Erbnehmer desselben werden aufge⸗

am 19. September 1867 36 867,

elle, Zimmer Nr ellmer anstehenden T

er am 29. Januar 1831

Landsberg a. W, den

; 7. dönmnilch? November 1866.

Kreisgericht. I. Abtheilung.

o clam a.

P r Der am 31. Oktober 1829 ginn Gustav e

Franz Lebrecht Apelt Sohn des daselbst verstorbenen Auggedi ö nn, , ,,,

Lei r chnam jedoch ewesen ist, sowie

vor

soll⸗ ch nicht aufzufind e etwaigen unbekannten Erben und ,, elben werden auf⸗

sich in dem am 14. Oftober 1867, Vormittags 10 Uhr, rn Kreisgerichts⸗

chriftlich zu mel⸗ für todt erklärt

anstehenden Termine persönlich oder

Landsberg a. W, den 10 De a, W. G.. Dezember 1866. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

von Barth entfernt, mist einem“ t

oll

Lokale der unterzeichneten

. . Pachtbewerber mit Bedingungen, di ( Licitati

gin se , . die ö der Licitation und

der Dienststund

e. auch bereit sind, auf Verlangen Abschrift

lien zu ertheilen.

1 ö

lib

von der Kreisstadt F

Verkäufe, Verp achtungen, Submissiunen ꝛc.

Be kann tm ach un as Domsainen / Vorwerk Bussin . ah ln ranzburg, 23 Meilen von Stralsund 4 3 Morgen 148 nen ,,, 10904 Morgen 166 Ih t ben Acker und 189 Morgen 150 Ruthen Wiesen,

2 Meilen 2 Meilen

auf 18 Jahre, v is 1866 . ; ln hen 9 e von Johannis 1868 bis dahin 1886, im Wege des 9g

ebote zum Grund n Thaler mur Cuün ö. legende Pachtgelder⸗Minümun? beträgt 2800

etrag der einjährigen

4a t ö d j s⸗ an h ö. 36 erforderliche Vermögen auf Höhe vor

gebots anderweitig verpachtet werden. Das dem Auf⸗

Die zu bestellende Pachteaution i Pacht bestimnit und das zur . . 185500 Thlrn. nachzu⸗

Juni er., Vormittags 11 ;

Regierung anberan . nten Bietungstermi

dem Bemerken ein, en ,

i . frag, der Sonn⸗ und Festtage 1. li ö. unserer Registratur h . n n. 6

en der Verpachtungs⸗ gegen Erstattung der Kopla⸗

Zu dem auf den 3.

Ausschlu

unden in in,

ingungen und der Licitations⸗ Regeln

Stralsund, den 10. April 1867 Königliche Regierung.

Bekann Die vom Betriebe .

chung.

ch ansammelnden alten Material .: Kupfer, als Rohrwä e ,. mefsm gene Ge n nde Stehboluen / Bohrfpane .

fur de . Win h 8 hannoverschen Bahnen angesammelten oder

300 Centner 200 Y

5500 lbfall

18

Kauflustige werden fegt ihre Offerten bis zum 23. Mai,

Mittags 11 Uhr, an

ie unterzeichnete Kommission gelangen zu

lassen, von welcher auch die genauen Bedingungen erfragt werden

können.

Die Offerten müssen versiegelt und mit der Aufschrift »Offerte auf

altes Material« versehen sein. Hannover, den 1. Mai 1867.

Königlich Preuß. Eisenbahn⸗Material⸗Kommission.

v. Sehlen.

Bekanntmachung.

1894 3 l ö

ͤ egen Sicherstellung der Lieferung des Bedarfs an Fourage für die Garnison in Cottbus und Brod und Fourage für die Garnisonen in Guben, Crossen und Sorau, für die Zeit vom Ende Mai bis

ultimo d.

J.! wird ein öffentlicher Submissions⸗ resp. Licitations⸗

Termin am 14. d. M., Vormittag 10 Uhr, in unserem Büreau

hierselbst Papenstraße Nr. Sa, abgehalten,

Lieferungslustige wollen ihre schriftlichen versiegelten Offerten, als

solche äuß uns einreichen, uch oͤglich m. um sich an der demnächstigen Licitation zu betheiligen.

äußerlich kenntlich gemacht, bis zum Beginne des Termins an und auch wo möglich persönlich im Termine erscheinen,

Die Bedingungen sind vorher bei uns und den betreffenden Orts

behörden einzusehen. joei ien C. Mai 1867 Königliche Intendantur 3. Armee⸗Corps.

Berschiedene Bekanntinachungen.

879 Ve Nachdem Seine Majestät der König auf. Immediateingabe Allergnädigst geruht haben, die

Central⸗Dombau⸗Verein zu Coln. unsere ehrfurchtsvollste Prämien-Kollekte

um Äusbaäu der Thürmedes Eslner Domes auf fernere acht 9 einander folgende Jahre zu bewilligen, bringen wir den Plan

(&), welcher der Kollekte zu Grunde

elegt ist, und das hohe Mini—⸗

sterial⸗Restript (B), womit uns die A erhöchste Genehmigung mitge⸗

theilt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Dankerfüllten Herzens werden alle Freunde des

gottgeweihten

herrlichen Bauwerks diesen Gnadenakt begrüßen, der nun auch die

Vollendun

der Thürme in sichere und nahe Aussicht stellt, wenn

worauf neben dem erhofften Resultate der Prämien⸗Kollekte mit Zu⸗

versicht gerechnet wird / die freiwilligen Spenden

igen Hi en, und die Wirkfamkeit, des Vereins in di kf nn m, . Der Reinertrag der Prämien⸗

die Bausumme nicht, welche erforderlich ist,

Richtung nicht geschmälert wird. Kollekte allein gewährt den Ausbau der Thürme

des Domes binnen acht Jahren zu vollenden:

ich auf ihrer bis—

dieser

die bisherigen regelmäßigen Mittel müssen noch hinzutreten.

Wir rechnen daher auf nossen und Dombaufreunde, trefflich bewährt hat.

Cöln, den 4. Mai 1867.

Der Verwaltungsausschuß Esser II. v. Wittgenstein. Dr. F. Alderhoven. Gaul. Sswald Schmitz. Esser IE jun. E.

Barth. Haanen. Ed. Oppenheim.

A. Plan

Haaß.

v.

des Central⸗Dombau⸗

Dr. A. Reichensperger. . . 3. ittgenstein.

Seydlitz.

den andauernden Opferwillen der Ge⸗ der sich seit fünf und zwanzig Jahren so

Vereins.

F. Heu ser. Voigtel.

der Prämien⸗Kollekte zum Ausbau der

ö Thürme des Cölner Domes.

Für die Dauer von acht Jahren wird dem Vorstande des Central⸗

Dombau⸗Vereins zu Cöln die nachgesuchte

Genehmigung zu einer

Prämien -Kollekte, deren Reinertrag zum Fortbau und zur Vollendung

der beiden . 8 Cölner Domes wendet werden soll, sowie zum fange des Königreichs Preußen unter den folgenden gewährt:

Vertriebe der Loose im

bestimmt ist und dazu ver—

6 Um⸗ edingungen

§. 1. Jede Ziehung der Dom⸗Thurmbau-Prämien⸗Kollekte bisteht

aus 350 006 Loosen, die in fortlaufenden Nummern

(nach dem hier

beigefügten Schemg) ,,, werden und mit einem besondern

Stempel, den Faecsimiles

er Unterschriften zweier Mitglieder des Aus—=

schusses und der eigenhändigen Unterschrift des angestellten Vereins-

Rendanten oder eines Mitgliedes des, Vo außerdem aus einem sogenannten Ausschnitt⸗ ten sind.

Der §. 2. Pin Prämien dieser Kollekte bestehen:

Vorstandes versehen, und Register ausgeschnit⸗

reis des einzelnen Looses beträgt Einen Thaler Preuß. Ert.

l

nuar 1867, am 6 des Central Dombau-Vexreins zu Cöln.

9

§. 3. Was nach Abzug der vorstehenden Gesammt⸗ summe der Prämien von. . . 125,000 Thlr. und der Vertriebs- und sonstigen Unkosten, angeschlagen zu 5000 * übrig bleibt; bildet den dem Dombaufonds zufließenden Reinertrag, der in der hergebrachten Weise vom Vereine an die Dombaubehörde

verabfolgt und ausbezahlt wird.

§. 4. Die Ziehung der Prämien erfolgt jährlich, in der Regel in der ersten Hälfte des Mongtes Januar, und zwar die nächste im Ja— Die Ziehung geschieht öffentlich durch Waisenknaben, im Beisein und unter g eines Kommissars der Königlich Regierung, von wenigstens fünf Mitgliedern des Vorstandes des Central-Dombau⸗Vereins und unter Zuziehung eines Notars mit Zeugen. Ziehungstag, Stunde und Ort werden vorher in Zwischenräumen von acht Tagen wenig- stens drei Mal im Staats Anzeiger und in den beiden in Cöln erscheinenden Zeitungen, der »Kölnischen Zeitung« und den »Kölnischen Blättern« bekannt gemacht, der Ziehungstag selbst auch im Loose angegeben.

Sollten bis zum Ziehungstage nicht wenigstens drei Fünftel sämmtlicher Loose, also nicht 210, 6000 Loose abgesetzt sein, so ist der Vorstand befugt, den Ziehungstag bis nach erreichtem Absatze dieser Summe zu verlegen. Er hat aber alsdann diese Verlegung in den vorerwähnten Blättern drei Mal von acht zu acht Tagen bekannt zu machen.

Die Ziehung erfolgt aus zwei Glücksrädern, wovon das eine die sämmtlichen Loose⸗RNummern (1 bis 350,000, das andere die sämmt⸗ lichen Gewinne, der Zahl der vorhandenen Prämien in Geld und Kunstwerken entsprechend, enthält. Auf die Ziehung einer Loos⸗Nummer aus dem ersten Glücksrade folgt jedes Mal die Ziehung eines Gewin⸗ nes aus dem zweiten Glücksrade, dergestalt, daß dieser letztere auf die unmittelbar vor ihm gezogene Loos⸗Nummer fällt. Sind alle Gewinne gezogen, so bilden die übrigen in dem ersten Glücksrade zurückge⸗ bliebenen Loose⸗Nummern die Nieten, und alle mit diesen im Rade zurückgebliebenen Nummern bezeichneten Loose sind werthlos.

Ueber das ganze Geschäft der Ziehung wird eine notarille Ver⸗ handlung aufgenommen, von den dabei Anwesenden vollzogen, und eine Ausfertigung derselben nach Veröffentlichung im Domblatte im Archive des Central⸗Dombau Vereins hinterlegt.

§. 5. Auch die Nummern der nicht abgesetzten Loose werden in das eine Glücksrad mit eingezählt. Alle auf solche nicht abgesetzte Loose fallenden Gewinne fließen dem Dombau⸗Fonds zu.

§. 6. Die gezogenen Nummern der gewinnenden Loose mit den darauf gefallenen Prämien werden im Staats ⸗Anzeiger und in den im §. 4 genannten Blättern drei Mal, sofort nach der Ziehung und von drei und drei Wochen, bekannt gemacht.

§. 7. Die Prämien werden sechs Wochen nach Vorzeigung der Loose beim Verwaltungs⸗Ausschusse des Central⸗Dombau-Vereins an den Inhaber der betreffenden Loose und gegen Aushändigung derselben im Sekretariate des Central⸗Dombau⸗Vereins zu Cöln ausbezahlt und verabfolgt.

g * Jedes Gewinnloos, welches binnen drei Jahren, vom Tage der Ziehung an gerechnet, nicht vorgezeigt und geltend gemacht worden ist , verliert mit Ablauf dieser 5 sein Anrecht auf Erhebung der Prämie, welche dem Dombau-Fonds anheimfällt. ;

§. 9. Dem Vorstande ist es gestattet, die Erlaubniß zum Vertrieb der Loose in den zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten und bei den gtegicrungen Süddeutschlands nachzusuchen. .

§. 10. Die Verwaltung und Ausführung der Dom-⸗Thurmbau⸗ Prämien ⸗Kollekte ist dem Vorstande des Central⸗-Dombau-⸗Vereins zu Cöln überlassen. Die Stagats⸗Regierung behält sich das Aufsichtsrecht und die Anordnung aller Maßregeln vor, die sie für angemessen erachtet.

B. Berlin, den 18. April 1867.

Auf die Immediat-Vorstellung des Verwaltungs-Ausschusses des

Central ⸗Dombau⸗Vereins vom 7. Januar d. J. haben des Königs Majestät Allergnädigst geruht, denselben zur ferneren Beschaffung reich- licherer Mittel für den Ausbau der Cölner Dom-Thürme auf weitere acht nach einander folgende Jahre die Veranstaltung einer jährlichen mit Geldtreffern 3 e, n, . Maßgabe des mit obiger Vorstellung eingereichten Planes zu gestatten. ö teh gn r wir den Verwaltüngs-⸗Ausschuß des Central-Dom⸗ ban. d el mit dem Bemerken in Kenntniß, daß auch bezüglich der in Rede stehenden Ziehungen es bei der Bestimmung unseres Erlasses vom 31. Mai 1864, wonach der Vertrieb der Loose in Form einer Hauskollekte ausgeschlossen ist, sein Bewenden behalten muß.

Mit der Ueberwachung der Ausführung des Lotterie ⸗Unterneh⸗ mers 2c. ist die Königliche Regierung daselbst beauftragt worden. Ebenso wird, wie in den früheren Fällen, die Publication der Aller— höchsten Genehmigung durch die Regierungsblätter erfolgen.

Der Finanz⸗Minister. Der Minister des Innern.

von der Heydt. Gr. Eulenburg.

Schmiedeeisen ; zien e f sen, als Schrot und Blech, 6. s if von Eisen, Puddelstahl und von 4 Aoststäbe, schmiedeeiserne und auß gie e if, n n fh , ft. 26 . ö. 3 ö Federstahl, Gußfederstahl,

6. z alte Feilen,

Stücke aiif. eri stůc sogenannte schmiedeeiserne und guß⸗ 4 Centner altes Hhummi. L alter Lokomotivkessel,

Die Klage m ist eingeleitel und da 2c. Pelka unbekannt ist, 6 wird dieser hierdurch öffentlich aufgefor⸗ ) e Adeida⸗

ö

J, 3. dem zur Klage⸗ antwortung und Erklärung des den 17. Juli 1867 : r

vor dem Königlichen Gerichts. dl e n n. den e gh ;

gebäude ö Term tr M anstehenden 8 n ge vollständig zu , ;

25/000 Thlr. 10000 Y

666 h bh 666 160060 16 6060 10669 26 6006

2600 5) 1600 500

000 700

a) in einem Hauptgewinne von

in einem ,, . von

e) in einem Gewinne von. 3

d in zwei Gewinnen von je. -... 2099 Thlr. e) in fünf Gewinnen von je, y f) in zwölf Gewinnen von je

8 h

Bekanntmachung.

Die Seebade⸗Anstalt zu Cranz, verbunden mit einem bequem eingerichteten Warmbade nebst Douchen, wird am 15. Juni er, er⸗ öffnet und bis zum 20. September er., dem Publikum zur Benützung gestellt werden. Eine besondere Bade⸗Abgabe wird nicht erhoben; es tst nur das tarifmäßige Badegeld zu zahlen, wenn die Badeanstalten benußt werden. Vie Verwalkung der Polizei und der Badeanstalten ist dem Regierungs⸗Büreau⸗Diätar Kudicke übertragen. Als Bade- arzt wird Br. Thomas fungiren,

2600 Königsberg den 6. Mai 1867. 125 000 Thlr. Königliche Regierung.

in fünfzig Gewinnen von je.. in hundert Gewinnen von je n i)h in zweihundert Gewinnen von je. k) in 6 Gewinnen von je. un 1) in einer Anzahl gediegener Werke lebender deut scher Künstler im Gesammtwerthe von

' ̃ bschrift zu überrei auf spätere Einreden chen Indem 19 ulsolb r ere einn ed ef n eiche auff Khatfatzen! beruhe rs en ge,, ,

. Erscheint der Beklagte zur bestimmten St i 3 ia. Klage angeführten . und igen, 46. n, rag des Klägers in contumaejam Für zugestanden und anerkannt er.

I IIMIIIII

19 13 sollen verkauft werden.