1867 / 111 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1882

J. A. Fisch er, Prenzlauerstraße Nr. 23. A, und Herr fa . A. Warm üth, . Nr,. Md; in Stettin: Herr Schreyer u. Comp; in Frankfurt 4. O.: Herr Herr—⸗ mann u. Co. zin Danzig: Herr Ferdinand RProwe, in Königs⸗ berg i. Pr.: herr K. n, , in Breslau: Hr. Bü⸗ low u. Co.; in Magdeburg: 9 W. Matthée; in Cäöln: Herr W. Tilmes u. Comp.; in Düsseldorf: Herr Wil hel n Bauer; in Elberfeld: Herr J. Weidtmann; in Crefeld Herr E. Schnabesius, in Leipzig: Herr A. Lieberothz in Dresden; Herren Lüder u. Tischer; in 37 Herren Syatojgnski u. Sgckl; in Frankfurt a. M.: Herr G. A. Zipf; in Paris: Monsieur C. J. Dol z. 14 Fue de Fkchiqbier- und in Brüssel: Monsieur Crooy, 77 Montagne de la Cour. 6 Berlin, den 10. Mai 1867. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechts⸗Anwalt und Notar Rieß in Weferlingen ist unter n, . des Notariats im Departement des Appella⸗ tionsgerichts zu Halberstadt als Rechts- Anwalt an das Kreis⸗ gericht in Quedlinburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.

Preußische Bank.

Wochen- Ueber sicht der Preußischen Bank vom 7. Mai 1867. Activa. h i , Geld und Barren Thlr. 82,080,000 Kassen⸗ re ge, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 3) Wechsel⸗Bestände 4 Lombard⸗Bestände .. 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa Passi va.

6) Banknoten im Umlauf 3 Depositen · Kapitalien 8 Guthaben der Staats ⸗Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs A4 86/000 Berlin, den 7. Mai 1867. . Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.

Thlr. 127 581, 000 15 336 Hd

Berlin, 9. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ . st geruht, den nachbenannten Offizieren des Kriegs⸗ inisteriums die Erlgubniß zur Anlegung der von des Königs von Sachsen Majestät ihnen verliehenen Decorationen des Albrechts⸗Ordens zu ertheilen, und zwar: des Großkre uzes;: Den General⸗Majoren und Departements⸗-Direktoren v. Pod⸗ bielski und v. Stosch, und des Comthurkreuzes zweiter Klasse: Den Obersten und Abtheilungs-Chefs von Rieff und von Karezewski, sowie dem Oberst⸗-Lieutenant von Hartmann 3 Majoren Willerding und Freiherrn von dem u e.

Bekanntmachung. Die Telegraphen⸗Station zu Bad Elster wird vom 10ten d. M. ab für die Dauer der Badesaison mit vollem Tagesdienste eröffnet. Dresden, am 7. Mai 1867. Der Königlich preußische Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor. In Vertretung:

Hirsch.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, g. Mai. Se. Majestät der König empfingen in Begleitung sämmtlicher Königlicher Prinzen gestern 117 Uhr Abends Se. Majestät den König von Griechenland guf dem Bahnhofe und geleiteten Aller— höchstdenselben nach dem Königlichen Schloß. el. nahmen Se. Majestät der König die Vorträge des Kriegsministers und des General⸗Adjutanten von Tresckow entgegen. Um 12 Uhr empfingen Se. Majestät der König den Besuch des gon g von Griechenland in Allerhöchstseinem Palais, wo auch zu Ehren des hohen Gastes ein größeres Diner stattfindet.

19,394,000

Ihre Majestät die Königin, Allerhöchstwelche bei Ihrer Ankunft in Baden unpäßlich war, hat seit Beginn der schönen Witterung Ihre Kur begonnen. Der Kammerherr von Helldorf hat den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät an⸗

getreten. *

In der heutigen (T.) Plenar⸗Sitzung des Abgeord⸗ netzen hau ses, welcher Seitens des Königlichen Staats⸗Mini— stetiums der Finanzminister Frhr. von der Hendt, der Handels. . Graf. von Itzenplitz und der Justizminister Graf zur Lippe beiwohnten, bildete den ersten Gegenstand der Tagetz. Ordnung die Interpellation des Abgeordneten Aßmann, weiche durch d . verlesen wurde. Die in derselben ge— stellte Anfrage lautet: .

hatte der frühere Vice⸗Präsident bei dem Obergericht zu Stade,

Abergerichts⸗Vice⸗Direktor Oberg, vor seiner Versetzung an das

Appellgtisnsgericht zu Ratibor durch Ablegung der vorgeschrie=

benen Prüfungen und Verwaltung eines Richte tamtes oder einer

ordentlichen ene innerhalb der altländischen Provinzen zu dem ihm übertragenen Amte sich befähigt, oder aus

a , n sonst ist seine Ernennung für gerechtfertigt

geha ten worden. ; . s 2 . ia, .

Nachdem der Justiz⸗Minister sich bereit erklärt hatte, die Mirz e n sofort zu beantworten, erhielt der Inketpellaft,

bg. Aßmann, das Wort zur näheren Begründunß derstlben.

z Erren! Bei Beantwortung diefer Interpellation muß ich allerdings auf bie Motive zurüchgehen, tbelche die Staatsregierung vexanlaßten, dein Haufe der Ab eordneten einen Gesetgentwurf wegen der n m g der rich terlichen Beamten in den neu erworbenen Ländern emn— zubringen. Sie wissen, die Köni liche Staatsregierung Hwatte von Hause aus eine Persongl Union mit den neu erworbenen Ländern in Au , , , , Sie fügte sich aber den Wünschen des Abgeord n n und der Gedanke der Personal⸗Unton wurde aufgegeben. Es trat eine Real(Union der neuen Länder, wenn auch mit Suspension der in Preußen geltenden Verfassung bis zum 1 Oktober 1857 ein. Bei der Ditufston über dleses Gesetz vom 20. September vorigen Jahres ist in dem , die größte Sympäthie für die Be⸗

. n . Graf zur Lippe erklärte hierauf:

Meine

wohner der neu erworbenen Ländet und auch spe⸗ für die Unterthanen in Hannover gusgesprochen worden. Man hat sie für gleichberechtigt mik den Unter— thanen in den alten Landetztheilen ansehen wollen. Um dies zum Ausdruck zu bringen, war es auf dem Gebiete der Justiz⸗Verwaltung durchaus nothwendig, diese Gleichstellung im Großen und Ganzen gerade durch Ein— bringung dieses Gesetzentwurfes anzubahnen und vorzuberei— ten. Das Abgeordnetenhaus hat meiner Meinung nach die Hand, die es den neu erworbenen Ländern bei Berathung des Gesetzes vom 20. September v. J. freundlich dargereicht hat, zurückgezogen, als Sie diesen Gesetzes⸗ Entwurf ab⸗ lehnten. Der Gesetz⸗Entwurf umfaßte die ganze Frage in ihrer großen Breite, ohne Distinctionen zu mächen, die, wie sich zeigen wird, nothwendig wurden, nachdem der Gesetz Entwurf abgelehnt wurde. Ich habe bei Einbringung des Gesetz' Entwurfes allerdings darguf hingewiesen, daß die Qualification eines Richters verfassungs und gesetzmäßig bei uns feststeht, und daß eine Ausgleichung stattzüfinden habe bei denen, welche in den neuerworbenen Ländern be⸗ reits angestellt sind, oder doch die Qualification erworben hatten, diese Deduction schloß sich natürlich an die in Preu— ßen bestehenden Gesetze der Ärtikel 19 der Verfassung und die Verordnung vom 2. Ignuar 1819 an. Es ist richtig, der jetzige Vice⸗Präsident in Ratibor, Herr Oberg, der, wie ich öffentlich gern anerkenne, mit vielen Opfern dem Rufe gefolgt ist, der ihm von seinem Könige und 66 geworden, ein Mann, der sich in der größten Geschwindig⸗ eit durch seine Persönlichkeit, feine Tüchtigkeit, Biederkeit seines Charakters die Herzen seiner Kollegen und Unter— gebenen erworben hat, der Vice-⸗Präsident des Appellations—⸗ gerichts zu Ratibor hat das Zte juristische Examen nicht ge⸗ macht. Er ist nicht preußischer Richter gewesen, er ist nicht Professor gewesen, er ist nach dem 4ten Absatz der Verordnung des §. 37 der Verordn. vom 2. Januar 1819 in Preußen berechtigt, eine Stelle zu verwalten, weil er seit dem 29. September 1866 preußischer Richter geworden ist, weil er nicht befördert worden ist, sondern nur in eine gleiche Stelle aus Hannover nach Ratibor versetzt worden ist. Das ist der Sinn des Paragraphen, der in den Motiven des Gesetzentwurfs, welchen die Regierung im Januar d. J. diesem Hause vorgelegt hat, auch abgedruckt

zie

ist, so daß also der Regierung nicht der Vorwurf gemacht

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werden könnte, Cs wäre von ihr hier Etwas in Anspruch gengmmen worden, waz danigls vielleicht übergangen worden wäre. Es fig ausdrücklich da: »Auf die schon ange⸗ stellten n g sinden diese Vorschriften nur in so weit Anwendung als ihnen eine Beförderung in eine höhere Stellung zu Theil werden soll.« Eine Beförderung in eine e. Stelle ist aber dem Herrn Vicepräsidenten des Appel⸗ lationsgerichts in Ratibor nicht zu Theil geworden; er hat in Hannover eine gleiche Stelle gehcbt. Wie die amtliche . welche der Herr Interpellant vorgelesen hat, besagt, i ernannt, sondern er ist in derselben Eigenschaft aus seiner gleichen Stelle in Hannover in eine gleiche Stelle in Preußen versetzt worden. Diese Definition ist nothwendig geivorden, nachdem die Herren auf dieser Seite zur Linken) die dargebotene Hand zurückgezogen haben, wonach die Richter in den neü erwor⸗ benen Ländern denen in den alten Landestheilen in jeder Be⸗ ziehung gleichgestellt werden sollten. Das ist die gesetzliche Bestimmung, auf Grund deren ich ermächtigt gewesen bin, die Ernennung des Vicepräsidenten Oberg bei Sr. Majestät dem Könige in Vorschlag zu bringen. Wenn Sie aber noch politische Gründe hören wollen, so sind die noch in hohem Grade vorhanden. Nachdeni von Preußen aus ustizbeamte nach, Hannover versetzs und zu höheren tellen dort ernannt worden sind, und dazu war die Regie⸗ rüng in vollem Maße befugt, da lag es in der allergewöhn⸗ lichsten Billigkeit, auch den Herren in Hannover, die vielleicht darunter zu leiden hatten, eine Compensgtion dafür zu gewäh⸗ ren, um nicht die Unzufriedenheit in Hannover zu vermehren, die dadurch erregt werden mußte, daß der Gesetzentwurf, der von der Staatsregierung eingebracht worden war, hier verworfen worden ist. Es war noth— wendig, ihnen dafür eine Genugthunng zu geben, und ich freue mich, daß der Herr Vice⸗Präsident Oberg jetzt die Hand angenommen hat, die ihm von Seiten der Regierung gehöten worden ist, um den üblen Eindruck zu ver— wischen, den grade die Ablehnung eines entgegenkom menden Gesetzentwurfs machen mußte, also gerade im Interesse der hannöverschen Beamten lag es, einen solchen Fall durch zuführen. Er war aber nur in so weit durchzuführen, als eben nach Maßgabe, des Schlußsatzes von S§., 37 sich die Sache im Wege der Versetzung aus einer glei⸗ chen Stelle in eine gleiche Stelle hat lassen. Es konnte also gesetzmäßiger Weise ge— schehen. Es ist dies also nicht verfassungswidrig und der Vice⸗Präsident Oberg wird in seiner Stellung vollständig als verfassungsmäßig und . installirt betrachtet wer⸗ den können. Wenn Jemand Bedenken mäßig oder gesetzmäßig installirt betrachtet werden kann, so ist dies eine Frage, weiche schließlich nicht von dem hohen Hause, sondern von dem Appellations⸗Gericht zu Ratibor wird ent⸗ schieden werden können, denn wenn Jemand einen Einwand gegen ein Erkenntniß des Appellations⸗-Gerichtes in Ratibor erheben sollte, dann wird die Frage zu prüfen und darüber in geeigneter Weise zu entscheiden sein. Ich resümire mich also, daß die Anstellung des Appellationsgerichts Vice= Präsidenten Oberg in Ratibor auf Grund des letzten Satzes in S. 37 der Verordnung vom 2. Januar 1849 1egasiter erfolgt ist Auf Antrag des Äbg. Dr. Lasker wurde an diese Beant—

wortung eine weitere Diskussion geknüpft, an welcher sich die

Abgg. Dr. Lasker, Schulze (Berlin), Dr, Simson und Dr. Kosch betheiligten und der Justizminister Graf zur Lippe von Neem das Wert ergriff. . Das Haus trat demnächst in die Son, n, ein über den Antrag des Abgeordneten Lasker, auf Zustimmung zu dem von ihm vorgeschlagenen Gesetz Entwurfe zur Auf⸗— hebung der Beschränkungen des gesetzlichen Zinsfußes für Dar— lehne, zu deren Sicherheit unbewegliches Ei . bestellt ist. Der Referent, Abg. Graf von Bethusy⸗Huc, begründete seinen Antrag auf unveränderte Annahme dieses Gesetz Ent— wurfs. Der Handelsminister Graf von Itzenplitz erklärte sich für den Laskerschen Gesetz Entwurf und nahmen an der General⸗Debatte außerdem die Abg. hr. Achenbach, von Wedemeyer und von Kardorf Theil. Mit großer Majo— rität wurde dieser Gesetz-Entwurf hierauf vom Hause ange— nommen. . ; Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Schlußberathung über den Gesetz' Entwurf, wegen Ausführung des Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetz⸗ Sammlung de 1866, S. 607), betreffend den durch den Krieg von 1866 her⸗ vorgerufenen außerordentlichen Geldbedarf der Militair- und

Marine⸗Verwaltung und die Dotirung des Staatsschatzes.

Der Referent Abg. von Fock rechtfertigte seinen Antrag auf unveränderte Annahme dieses Gesetzentwurfs, welcher auch

err Oberg auch nicht zu dieser Stelle in Preußen

machen

at, ob er als verfassungs⸗

ohne jede weitere Debatte Seitens des Hauses erfolgte. Es fölgten Wahlprüfungen. ;

in Bayern ichtenfels ; 2

auf häfen

Kiel, 7 Mai. Das neueste (665 Stück des »Verordnungs⸗ blattes für Schleswig- Holstein« enthält eine Bekanntmachung des General⸗Komfnandos und des Ober Präsidiums, die nach= richtlich einen Ministexigl- Erlaß vom 16. April mittheilt, nach welchem die unter dänischer Herrschaft den schleswigschen Westsee⸗ Ihseln zugestandenen Privilegien in Betreff der Militairdienst⸗ pflicht als unvereinbar mit dem Prinzip der allgemeinen Wehr⸗ pflicht bezeichnet werden, so daß sie also nicht mehr zu Recht bestehend anerkannt werden können. Eine andere Bekannt⸗ machung gestattet den Westsee⸗Insulanern die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienst über den 1. Mai hinaus bi zum Tage der Aushebung im betreffenden Musterbezirk.

Sachsen. Dresden, 8. Mai. Das »Dresdner Jour⸗ nal« dementirt auf das Entschiedenste die von den Zeitungen gebrachte Nachricht, daß die sächsische Regierung die Konverti- rung der 6prozentigen Handdarlehnsschuld in eine hprozentige Staatsschuld eingeleitet habe oder einzuleiten beabsichtige.

Nach einer dem »Dr. J.« heüte zugegangenen Mitthei⸗ lung wird die Königliche ꝑreußische Infanterie Compagnie, welche gegenwärtig mit Königlich sächsischer Artillerie ꝛc. die ener lich Besatzung der Festung Königstein bildet, dieser Tage durch, eine Compagnie des in Leipzig garnisonirenden 6ten Brandenburgischen Infan⸗ terie Regiments Nr. 52 abgelöst werden. (Die ab⸗ gelöste Compagnie gehört zu dem in Dresden stehenden Königl. preußischen Leib⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 8 und wird mit en gh von hier abrücken. Diese Compagnie des 52. Regiments dürfte 3 Monate als Festungs⸗Besatzung auf dem, Königstein verbleiben und soll dann von Seiten der Königl., preüßischen Garnison in Dan . abgelöst werden, die von Morgen an (durch das heute aus Zittau abgerückte Ba⸗ taillon verstärkth aus dem Stabe und 2 Bakaillonen des 5. Bran⸗ denburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 48 bestehen wird.

Gotha, 8. Magi. Die »Goth. Zig.« enthält nachstehende, vom 7. d., datixte Bekanntmachung Sr. Hoheit des Herzogs Ernst ünd Höchstdessen Gemahlin:

»Die treuen Bewohner unserer Herzogthümer Gotha und Cobur haben in so liebenswürdiger Weise gewetteifert, zur Feier unserer sil⸗ bernen Hochzeit uns mit Zeichen ihrer anhänglichen Gesinnung und warmen Theilnahme zu erfreuen, und es sind auch von nah und fern außerhalb der heimischen Grenzen so viele herzlich glückwünschende Kundgebungen an uns ergangen, daß wir aufs Innigste gerührt sind. Wir sagen Allen den freundlichsten Dank und werden die Grüße und Segenswünsche dieser Tage mit zu den schönsten und stolze⸗ sten Erinnerungen unseres Lebens zählen.« Sessen. Darmstadt, J. Mai. (Fr. J.). Heute fand eine Sitzung der zweiten Kammer statt. Für an verschiedene Standesherren zu zahlende Rheinzollrenten, welche bisher von dem Rheinzollamt zu Mainz unmittelbar an die Berechtigten bezahlt wurden, nunmehr aber, in Folge der Aufhebung der Rheinschifffahrtsabgaben, aus der Staatskasse zu leisten sind, wird von der Regierung die Summe von 6600 Gulden gefordert. Abg. Heß und Consorten stellen den An⸗ trag: »I Die Regierungs-Anforderung für Rheinzollrenten mit 6h Gulden zwar zu bewilligen, jedoch dabei ausdrücklich auszusprechen, daß die rechtliche Verpflichtung des Großherzogthums zur Leistung dieser Rheinzollrenten durch diese Verwilligung nicht anerkannt werde, 2) die Regierung zu er⸗ suchen, die Frage über die rechtliche Verpflichtung einer noch— maligen reiflichen Prüfung zu unterziehen und bei nicht voll— ständiger Beseitigung der bestehenden Zweifel die Auszahlung zu verweigern und die Entscheidung der Gerichte zu veran⸗ lassen.! Der vorstehende Antrag wird mit 36 gegen 8 Stim⸗ men zum Beschluß erhoben.