1936
VWechgel- CoGomrse.
Amsterdam dito
Wien, österr. Währ. . dito
Gerl iez, Anm 13. NHni. Amatiliekher wechsel-, Eorcisg-— ahne Geld -G.
Augsburg, südd. W...
Frankf. a. M., sijdd. W. Leipzig in Courant. ..
im 14 Thlr. Fuss.. 100
Petersburg dito
Warsehau ..... .. .... 90 8.8. 8 Bremen. ...... MMM LEh. G. 8
Kurz 2 At. Ear? M. 2 Mt. 8. 3 Mt. 2 At. 8 T. 2 At. 2 Mt. 2 At. . T. Thl. 2 Mt.
*
Fonrmeig - Donksec.
Freiwillige Anleihe
Staats- Anleihe von 1859 . v. 1851, 63 1857...
dito dito dito dito dito dito dito dito
Von Von
22
. 8 8 X
Gd.
1415 160 150
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23 6 * 28
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2 3
7 Sächsische do. 7 do.
do. do. do.
Siaats - Schuld-Seheine 35 1. Präm. Anl. v. 1855 2 109 ir. ess. Prämien-Scheine à 40 Ih. — kur- und Keum. Schuld versehr. 3) Oder-Deichbau-Obk
Senhlesische ..... ... .... ...... .... 3
3 Westpreussise he
ld. 83 129 55 * dS6]
Renten briet᷑e.
Kur- und Keumärßkische., . ...... Pommersche Posensehe
63
ionen ...... — 1023 977 83 992 Preuss. Hyp. Antheil - Certifieate 1 Hunnen , . Hyp. - Br. d. 1. Pr. Hyp. Aetien- * esellschaft (Iansemann) .... Unktindb. Hyp. Br. der Preuss. Hypt. Aetien-Bank (Henckel). . Pr. Bank- Antheik Seheine
d Bank des Berliner Kassenvereins. Danlziger Privatbank Königsberger Privathank Magdeburger Erivathank
Posener Privatbank ᷣ Pommerselie Rittersch. Privatbank -
Schlesische .. .. ... z ü
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X 21*6
1113 ö
; Friedrichsd'or S3 * Gold- Kronen S3 Andere Goldmiinzen à 5 Thlr. ..
82.
1.1 E31 ö . SX
Kis onbahn-Kctieꝝn.
Stamm -Aetien. Aachen-Mastrichter . Altona- Kieler .. ..... .. Berg. Mãrk Bersin· Anhalter
Berl. Potsdam- M
geb. Berlin- Stettiner
Breslan - Schw. - Freib. —
Brit g · Neisse Cöln- Mindener
NMagdeb. Halberstadt .. Nagdehurg- Leipziger ..
MNinster- Hammer .... Nic derschles.-Härk. ... Niedersehles. Lweigb. ..
Nordbahn Er. Wilh. .. . Oberschl. Lit. A. u. C.
do. Lit. B Oppelu- Tarnowitzer. .. Rheinisch
do. (Stamm-) Prior. .
Stargand- Posen. . ...... Wilh. Qosdl-Qderbg.).
—
2 33188 8
1523 1513 208 207 1406 139 13851357 965 965. 1413 1407
1
do. do. do.
Prior it ts-Oblig. Aachen-Düsseld. J. Em. do. II. Emission.. do. III. Emission.. Aachen -Hastriohter ... do̊o. II. Emission..
do.
do. Ill. S. v. Staat àꝑ gar. do. do. It. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie.. do. VI. Serie... do. Düsseld. - Elber. Pr. do. do.
1
3.36
14
132 131
do. Berlin- Anhalter do. do.
do.
Wilh (Stamm) Eeior. 45
Berg. Märkische I. Ser. 4 Il. Serie 4
Il. Serie.. 4 15 Dortm. Soest. H 7455 do. do. Il. Serie. 4]
ö. 88
*
94 93 Berlin- Hamburger s . Emiss. d 56 S6 Berl Fotsd.- M gi. 4. 4
511
Ro vorstehend kein Tinsfars a'sgegeben, werden usanezrüäsn?g 4 pCt. Derteart.
82 2
.
14
j Ber. Potsd.- Mgd. Lt. B.
C SS — X .
— X
6014. 86 855
3 32
O ber-Schles. Lit. Lit. Iãt. Lit. Lit. G. .. heinische .. ..... . lo. vom Staat gar. .. 3 — do. III. Em. v. 1858/6604 98n sdo. do. von 18652 u. 5414 31020. v. Staat garantiert.. — Rhein- Nahe S. Staat gar. d. 3834 9. do. II. Rim... 4. g R hrt. Cref. Rr. Gla db. J.. 4 833 do. I. Serie.. * do. ill. Seri 95 en, 48 targard-Fosen....... * nee II. Emission. ; do. III. do. K Thüringer 1. Serie do. II. Serie. .... do. 46. IV. Serie eil. (Gosel-Oderhrrg) d do. III. Emiseion. do. IV. Eanission. . 4
do. Lit. C. Berlin- Stetiiner I. Serie 4 do, II. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau - Schw. - Freib. Cõlu- Crefelder Cöln- Mindener I. Em. . do. II. Em. o. III. xi. do. ; IV. Em. do. V. Em. Aagiiehurg - Halhersta di do. v. 1865 do. Witt enbe nge Magdeburg - Wittenhrge- Fie irsch. Ilark. Act. I. S. do. Il. Serie à 62 Thlr. do. Gblig. I. n. Il. Ser. do. do. III. Serie .. 4 do. do. JV. Serie.. 4 Niederschl. Lweighau . 5 Ober- Sehles. Lit. A.. 4 do. Lit. B... 3
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Niantaintlie he Nottrungon. Eise nbahn-St 2am m- Aetien.
Amsterdam - Rotterdam
galiz. (Carl Lud.) . Löbau- Tittau Lud wigshafen-Bexbach
Magdeb. - Leipz. Lit. B Ma. LInd gh. Lt. A un. C1
NHecklenburger
ester. franz. Staats hahn
est. südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenh.... Westbahn ( Bähm.) ...
Warsehau- Bromberg. Wars e han- Teres pol.
Warsehan· Wien
Berlin- ¶ Gr sitz ö do. Stamm-Prior. . ... Ostpreuss. Sdb. gi. Pr,
Prioritzts- Ae tien.
Belg. Obl. J. de ESt do. Samb. n. Meuse. i
tester. franz. Itaatshahn, do. neue. ...... ...... do. krz. Sijdb. (Lomb.
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Moskau-KRjäsan. .... ...
gr Galiz. (Carl Ludw.) .. Ki aschsk. Morsehk. . ...
ö Berl. Handels- Gesellsech. Schles. Bank Verein..
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Erste Preuss. Hyp. - G. do. Gew. Bk. (Schuste:
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Dext. frz. 6proz. Bonds. do. do. neus pro 1875 0. do. do. pro 18a
Kiga · Dina burg Kras au- Kozlo w
Lemberg -Czeruowmit/ ö
Kozlow-Woronesch ... 1a länd. Fonds.
Disc. Commandit-Anth. Hannoversche Bank. .. Ereuss. Hyp. Vers. ... 1a dustrie - Actien. Hoerder Hüttenwerk .. FEahrik v. Eisenbahnbed. 5 8
Fab. f. Holz. Neuhaus] Berl. Fferdebahn 5
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S8 r 8 u d dr ee, S.
Dessaner RKont. Gas. .. 5
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F888! .
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situss. Stiegl. 5. Auf. .. do. do. 6. Anl. .. V. Rothschild ist. Rene Engl. Anleihe 3 ö do.
Aus lä nd. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Ban Coburger Credithank .. Darmstädter Bank ..... Dessaner Credit... do. Landesbank. Genker Creditbank. .. .. . Geraer Bank Gothaer Privatbank . .. Leipziger Credithank .. Luxemburger Bank. .. Meininger redithank. Norddeutsche Bank . .. Oesterreich. Credit. . .. Rostocker Bank Sächsische Bank Lhüring. Weimar. Bank Qesterr. Metall. do. Nation. - Anleshe Prm.- Anleihe .. n. 100 EI. Loose Loose (1850) .. Loose (1865.. i , nl lä
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do. do. v. 66 . 9. Anl. (Engl.) .. ds. MM 1 do. Poln. Schatz - Dbl. 35 do. do. Cert. L. A. 3 Poln. Pfandbr. in S. RK. do. Part. 500 Fl.... do. Liquidat. Br. .. Dessauer Prämien- Anl. 21sffamb. St. Präm. - Anl. Keue Bad. do. 35 FI.
Sehwed. 1( Rl. St. Pr. A. Lübeck. Fr. -A. ... ....
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29 Tkir. 23 Sgr. für Lomhard 45 pCt. . Redaetion und RNendantur: Sich wiege r.
Drrlin, Dru und Verlag de Königlichen Geheimen Sher Saspn. (8. v Deer) . Hofbuchdrucerei
Folgen drei Beilagen
— —
1937 Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.
4. 2 1 14.
Montag, den 13 Mai
18657.
neessions: und Bestätigungs-Urkunde — betreffend die ö ö. Eisenbahn von Cöslin über Stolp nach Danzig durch die Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft und einen Nachtrag zu den Statuten der Letzteren. Vom 24 April 1867.
ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. ö Berlin⸗Stettiner Eisenbahn-⸗Gesellschaft in der Gene⸗
ral ⸗Versammlung ihrer Actionaire vom 21. Januar 1867 beschlossen hat, ihr Unternehmen nach Maßgabe des dem Gefetze vom 13. März 1857 beigefügten Vertrages vom 21. November 1866 auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Cöslin über Stolp nach Danzig im Anschlusse an die Stargard-⸗Cösliner Eisenbahn auszudehnen, wol— len Wir der gedachten Gesellschaft hierzu Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung ertheilen und den anliegenden, .) auf Grund der Be— schlüsse der General-Versammlung ausgefertigten Nachtrag zu den Statuten der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft hiermit bestätigen. Zugleich bestimmen Wir daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn Unternehmungen vom 3. Nopember 1838 ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich diejenigen über die Expropriation, auf das vorgedachte Unternehmen einer Eisenbahn von Cöslin uüͤber Stolp nach Danzig Anwendung finden sollen. 4 .
Die gegenwärtige Bestätigung und Genehmigung ist nebst dem Statuten⸗Nachtrage durch die Gesetzlammlung bekannt 9 machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 6
Gegeben Berlin, den 24. April 1867.
(L. S) Wilhelm.
Freiherr v. d. Heydt. Graf v. Itzenplitz. Graf zur Lippe. *. a.
Nachtrag zu den am 12. Oktober 1840 Allerhöchst bestätigten Statuten
tlin-⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft (Gesetz Sanmlung von
. ang Seite 305 ff.)
§. 1. Das Unternehmen der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesell⸗ schaft wird guf die Erbauung und den künftigen Betrieb einer Zweig— bahn von Station Cöslin über Stolp nach Danzig nach Maßgabe des zwischen dem Geheimen Regierungs-Rath Riß und dem Geheimen Baurath Koch, als Kommissarien des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, einerseits und der Berlin⸗-Stettiner Eisen⸗ bahn ⸗Gesellschaft, vertreten durch deren Direktorium, anderer⸗ seits, unter dem 21. November vorigen Jahres geschlossenen Vertrages ausgedehnt. Die neue Zweigbahn bildet einen integri⸗ renden Theil des Berlin Stettiner Eisenbahn - Unternehmens und finden auf dieselbe alle Bestimmungen der Allerhöchst bestätigten Gesellschafts⸗Statuten, namentlich auch des Gesetzes vom 3. November
38. Anwendung. 2. ö. Die iel Richtung der neuen Zweigbahn wird von dem Königlichen Handels⸗Ministerium festgestellt. Von dem festgestellten Bauplan darf nur unter besonderer Genehmigung des gedachten
inisteriums abgewichen werden. . ; k . . des neuen Unternehmens, desgleichen zum entsprechenden Ausbau der Anschluß ⸗ Bahnhöfe zu Cöslin und Danzig erforderliche Anlagekapital wird auf zehn Millionen Thaler estgeseßt. . ö. z ö. Die Beschaffung dieses Anlagekapitals erfolgt durch Ausgabe von vierprozentigen, vom Staate mit 35 Procent garantirten Prio—⸗ ritäts⸗Obligationen zum Gesammt⸗Nominalwerthe von zehn Millio—⸗ nen Thalern. 9.
3 Bedingungen, unter denen die Creirung und Emission dieser Obligationen erfolgt, werden durch ein besonderes Allerhöchstes Pri⸗ vilegium festgesetzt.
Privislegium wegen Ausgabe von zehn Millionen Thalern in vier⸗ . Porn Göllner der Berlin-⸗Stettiner Eisenbahn⸗ Gesellschaft, behufs des Baues einer Zweigbahn von Cöslin über Stolp nach Danzig. Vom 24. April 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze,
Nachdem . Seiten der Berlin-Stettiner Eisenbahn⸗Ge— sellschaft auf Grund des von der General-Versammlung ihrer Actio⸗ naire am 21. Januar 1867 gefaßten Beschlusses, so wie des mit Un⸗ serer Genehmigung geschlossenen, dem Geseße vom 13. März 1867 beigefügten Vertrages vom 21. November 1866 über die Erbauung und den künftigen Betrieb einer Zweigbahn von Cöslin über Stolp nach Danzig darauf angetragen worden ist, ihr zu diesem Zwecke die lufnahme einer Anleihe von zehn Millionen Thalern gegen Aus stellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener PVrioritäts⸗Obligattonen zu gestatten und Wir Zur Ausführung dieser Zweigbahn unter dem heutigen Tage Unsere landesherrliche Genehmi⸗ gung ertheilt haben, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemein⸗ Fützigkeit dieses Unternehmens und in Gemäßheit des s. 2 des Ge⸗ stbes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Pridilegium die . gedachter Obligationen unter nachstehenden Bedingungen ge— nehmigen:
§. 1. Die Prioritäts⸗-Obligationen, welche auf der Rückseite einen
Abdruck diefes Privilegiums enthalten, von drei Mitgliedern des Di⸗
rektoriums unterzeichnet, von dem Rendanten der Gesellschaft gegen⸗ gezeichnet und mit dem Stempel der Gesellschaft versehen werden müssen, werden im Gesammtbetrage von 22,965 Stü von denen 4h00 Stück jede über 1000 Thaler, von Nr. ] . 4000, 8000 Stück jede über 50) Thaler, von Nr. 1 bis 8000, 166060 Stück, jede über 200 Thaler, von Nr. I bis 10000 lauten, unter der Bezeichnung: Berlin ⸗-Stettiner Eisenbahn⸗Obligation, Vi. Emissione
nach dem anliegenden Schema J. stempelfrei ausgefertigt.
Jeder Obligation werden Zins ⸗Eoupons auf zehn Jahre und ein Talonschein zur i n fernerer Coupons nach dem anliegen den Schema II. beigegeben. Bieselben werden von dem Direktortum nicht unterzeichnet, fondern erhalten nur den Staatsstempel, den Stem⸗ pel der Gesellschaft und die Unterschrift des Controleurs.
Diese Coupons sowie der Talonschein, werden alle zehn Jahre zufolge besonderer Bekanntmachung erneuert. Die Ausreichung der neuen Serie erfolgt an den Präsentanten des Talonscheins, sofern nicht dagegen von dem Inhaber der Obligation bei dem Direktorium schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen . erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der Obligation. Diese Bestimmung wird auf dem Talonschein besonders vermerkt.
S. 2. Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit 4 Prozent jährlich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am P. April und 1. Oktober jeden Jahres in Stettin und in Berlin berichtigt. Zinsen von Prioritäts⸗Sbligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, verfallen der Gefellschaft. Hat der Staat in dem e fe fn Jahre zur Verzinsung der Priorisäts- Obligationen Zu— schüsse leisten müssen, so wird der Betrag der nicht abgehobenen ünd verfallenen Zins⸗-Coupons verhältnißmäßig zwischen dem Staate und der Gesellschäft getheilt.
§. 3. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf hoh der darin verschrlebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaßt. Sie zhahen in dieser Sigenschaft in Ansehung der Zweigbahn pon Cöslin über Stolp nach Danzig und deren Betriebsmittel ein unbe— dingtes Vorzugsrecht vor den Inhabern der Stamm-Actien und der auf Grund der landesherrlichen Privilegien vom 25. Zuni 1848, Geseßz⸗- Sammlung für 1818, Seite 194), vom 18. August 1856, 8 für 1856. Seite 756), vom 6. September 1858 Gesetz' Sammlung für 1858 Seite 530, vom 21. Juni 1861 (Gesetz⸗ Sammlung für 1861 Seite 433), und vom 18. Juli 1865 (Gesetz⸗ Sammlung für 1865 Seite S6), emittirten älteren Prioritäts⸗ Abligationen der Berlin -Stettiner Eisen bahn - Gesellschaft. Auch in Ansehung des übrigen Gesellschafts⸗Vermögens haben sie ein Vorzugs⸗ recht vor den Inhabern der Stammactien. Den Inhabern der auf Grund der landesherrlichen Privilegien vom 25. Juni 1848, vom 18. August 1856, vom 6. Septeniber 1858, vom 217 Juni 1861 und vom 18. Juli 1865 emittirten Prioritäts-⸗Obligationen verbleibt dage⸗ gen in Ansehung des übrigen ebengedachten Gesellschafts Vermögens das denselben verschriebene Vorzugstecht.
§. 4 Die Prioritäts-Obtigationen unterliegen in dem durch ö 19 und §. 12 des obengedachten Vertrages vom 21. November 1866 estgesetzen Umfange der Amortisation von einem halben Prozent des Anlagefapitals unter Zuschlag der durch die eingelöͤsten Prioritäts⸗ Obligationen ersparten Zinsen. Der Gefellschaft bleibt jedoch vorbe⸗ halten, mit Genehmigung Unseres Handelsministers nicht nur den Tilgungsfonds 9 verstärken, sondern auch die sämmtlichen noch . getilgten Obligationen zur Rückzahlung mit einem Male zu
ündigen.
Die Bestimmung der jährlich zur Tilgung kommenden Obliga⸗ tionen geschieht durch Ausloosung Seitens des Direktoriums mit Zu⸗ ziehung eines das Protokoll führenden Notars in einem vierzehn Tage zuvor einmal öffentlich bekannt gemachten Termine, zu welchem Jeder⸗ mann der Zutritt freisteht. .
Die Bekannmimachung der Nummern der ausgeloosten Prioritäts- Obligationen, sowie eine etwaige allgemeine Kündigung erfolgt durch dreimalige Einrückung in die öffentlichen Blätter, die erste Einrückung muß mindestens drei Monate vor dem bestimmten Zahlungstermine
attfinden. ; . Die e, g, er. der ausgeloosten Obligationen geschieht am 1sten Oktober, des betreffenden Jahres, die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 1. April als am 1. Oktober jeden Jahres stattfinden. ; .
Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem Nennwerthe
gegen Auslieferung der Obligationen an deren Präsentanten zu Ber— lin oder Stettin nach der Wahl des Berechtigten. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem sie zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Empfang genommen, ; müssen zunächst die ausgereichten Zins⸗Coupons, welche später als an jeuem Tage verfallen, mit der fälligen Obligation ein- geliefert werden; geschieht dies nicht, so wird der Betras der fehlenden n n, von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Loupons verwendet.
Die im Wege des Tilgungsverfahrens eingelösten Obligationen werden unter Beobachtung der oben wegen der Aüsloosung vorgeschrie⸗ benen Form verbrannt; diejenigen, welche im Wege der Kündigung oder der Rückforderung Lefr. F. 7) eingelöst werden, kann die Gesell⸗ schaft wieder ausgeben.
Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem für das Eisenbahn⸗