1867 / 119 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die im Ressort der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Hannover angestellten Eisenbahn⸗Bau⸗Conducteure Nicolassen zu Osnabrück, Oster meyer zu Hannover, Jordan zu Göt⸗ tingen und Murray zu Bremen sind zu Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Baumeistern ernannt worden.

Dem Königlichen ,, , a. D. F. Th. Nitzsch ist unter dem 14. Mai 1865 ein Patent

auf eine nach vorgelegter Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümslich erkannte Controlwaage mit Wandergewicht und selbstthätiger Registrirung der Ge⸗ wichte von continuirlich zu wägenden Massen, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für sämmt⸗ liche zum Gebiete des deutschen Zollvereins gehörige Landes theile des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Eivil-⸗Ingenieur Aristide Bérgrd in Paris und dem Eivil⸗Ingenieur August Marx zu Bonn ist unter dem

4. d. M. ein Patent ; auf einen Stahlofen, insoweit derselbe als neu und

eigenthümlich erkannt worden ist, . auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für sämmt—⸗ liche zum Gebiete des deutschen Zollvereins gehörige Landes— theile des preußischen Staates ertheilt worden.

Das 41. Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter .

Rr. 6636 den Allerhöchsten Erlaß vom 1. April 1867, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Chausseen im Kreise Ratibor; unter

Nr. 6637 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Ratiborer Kreises im Betrage von 150,000 Thalern. Vom 1. April 1867; unter

Nr. 6638 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. April 1867, be⸗

treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau

und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee im Kreise Groß⸗ Strehlitz des Regierungsbezirks Oppeln von Schlawentschütz über i bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Peiskretscham; unter

Nr. 6639 die Concessions⸗ und Bestätigungs⸗Urkunde, be—⸗ treffend die Anlage einer Eisenbahn von Cöslin über Stolp nach Danzig durch die Berlin-Stettiner Eisenbahn⸗ Gesellschaft, und einen Nachtrag zu den Statuten der letzteren. Vom 24. April 1867; unter

Nr. 66140 das Privilegium wegen Ausgabe von zehn Mil⸗ lionen Thaler in vierprozentigen Prioritäts- Obligationen der Berlin⸗Stettiner er erde nich zn Behufs des Baues einer Zweigbahn von Cöslin über Stolp nach Danzig. Vom 24. April 1867, unter

Nr. 6641 den Allerhöchsten Erlaß vom 27. April 1867, be⸗ treffend die Genehmigung zur Herstellung einer Eisenbahn von den Steinbrüchen bei Rüdersdorf nach dem Bahnhofe Peters— hagen der Berlin-Cüstriner Eisenbahn; und unter

Nr. 6642 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Mai 1867, be⸗ treffend die Behandlung der aus den Fer ogthümern Schleswig und Holstein eingehenden Gesuche um Legitimation außerehelich erzeugter Kinder und um Adoption, sowie wegen Umlegung der Juris diction. .

Berlin, den 20. Mai 1867.

Debits⸗Comtoir der Gesetz Sammlung.

Winisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten.

Der Thierarzt erster Klasse Earl Anton Hertel hierselbst ist zum Departements⸗-Thierarzt im Regierungsbezirk Danzig ernannt worden.

Der Kaplan Dr. jur. Wollmann ist als katholischer , des Gymnasiums zu Braunsberg angestellt

Am Gymnasium in Lissa ist der ordentliche Lehrer Dr. Steusloff zum Oberlehrer befördert worden. ö

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗

Rath und Ministerial⸗Direktor Delbrück, von Paris.

Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Schriftsteller von Holtei zu Breslau bie Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗ Coburg-Gotha Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Herzog— lich Säachsen⸗Ernestinischen Haus-Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Zu Wesselburen in Holstein wird am 20. d. Mts. eine Telegraphen⸗ Station mit beschränktem Tagesdienste (cf. S. 4 des Reglements für die , mem im deutsch⸗sterreichischen Telegraphen⸗Verein) eröffnet werden.

Hamburg den 17. Mai 1867.

Der Königliche Ober⸗-Telegraphen⸗Inspektor. Krüger.

Bazar⸗- Lotterie.

Die nicht an tg abgehobenen Gewinne werden bis zum 31. Rai e. im Kronprinzlichen Palais (Haupteingang Par. terre rechts aufbewahrt und können in den Wochentagen, Nach. mittags von 3 bis 4 Uhr, gegen Abgabe der Loose in Enipfang genommen werden.

Ueber die nach Ablauf dieser Frist zurückgebliebenen Ge— winne wird zum Besten der Stiftung anderweitig verfügt.

Berlin, den 18. Mai 1867. Der geschäftsführende Ausschuß der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗

Stiftung. von Prittwitzvz.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. Mai. Se. Majestät der König empfingen heute Morgen um 10 Uhr den General- Lieutenant von Voigts⸗Rhetz, begaben Sich mit dem 12Ulhr—

ug nach Babelsberg, und dinirten um 4 Uhr bei Ihrer täjestüt der Königin⸗Wittwe in Sanssouci.

270. Mai. Se. Majestät der König nahmen heute Morgen um 10 Uhr den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen, empfingen den aus Paris zurückgekehrten 3 n, Ober st⸗Lieutenant von Los, Commandeur des Ki nigs⸗Husaren Regiments (1. Rhein) Nr. 7, und hierauf militairische Meldun⸗ gen im Beisein des Kommandanten. Der Rittergu ts hesiher von Fabeck übergab Sr. Majest ät dem König den Orden pour le mérite seines verstorbenen Vaters. Se. Majestät em pfingen hierauf den Polizei⸗Präsidenten und hielten um 1 Uhr ein Minister⸗Conseil ab.

Sr. M. S. »Gazelle« ist am 18. d. M. in Cadiz angekommen; an Bord Alles wohl.

Frankfurt a. M., 17. Mai. (Fr. J) Die r f Hauptkasse Mainz hatte, wie eine sachliche Prüfung der Festungk— rechnungen für 1866 ergeben, mehrere bis jetzt noch nicht zur Ausgleichung gebrachte Vorschüsse geleistet, und zwar an dit vormaligen Kontingente Hannovers, Kurhessens und Nassaus rund 10000 Fl., 17,906 Fl. und 30,252 Fl. In der Sitzung der Bun deskiquidaätions- Kommission vom 8. d. Mt wurde mit dem Einverständniß der preußischen Bevoll. mächtigten bestimmt, diese Beträge mit zusamme 238,165 Fl. der Königlich preußischen Regierung im Ab— rechnungsbuche vorzumerken, Ferner wurde als Schuld

der Königlich preußischen Regierung der der Königlich württem—

bergischen Regierung gutzuschreibende Antheil Kurhessens und

Nassaus an dem vorjdhrigen gemeinschaftlichen Aufwand del

vormaligen 8. Bundes-Armeecorps mit 12424 Fl., sodann für in Mainz übernommene Gegenstände 758 Fl. in das Ab

rechnungsbuch aufgenommen, die Herzoglich meiningische R.

gierung erhielt für in Mainz benutztes österreichisches und ßreußisches Bettzeug im Ganzen 314 Fl. als Schuld zu eschrieben. Eine von dem Königlich württembergischen

üttenamt Wasseralfingen ursprünglich auf 9092 Fl. be rechnete Entschädigungssumme hat sich in Folge der nach träglichen Uebernahme der für Mainz, Um und Landau be stinimten Eisenkerne auf 1500 Fl. ermäßigt. Diese Summe mit dem Guthaben des genannten Hüttenamts für nach Ulm Rastatt und Landau bereits abgelleferte Eisenmunition ben zh,1i65 Fi. beträgt zusammen 21,5 Fl., dagegen hat dasselb ür in Ulm erkaufte alte Eisenmunition 33,946 F

der württembergischen Regierung, als Eigenthümerin des fraß, lichen Hüttenamts, im Abrechnungsbuch zur Last geschrieben werden. Die von der Liquidations Kommission als Hülfs beiter berufen gewesenen Rechnungsbeamten haben nunmehl bis auf Einen unsere Stadt wieder verlassen.

. l. zu zahlen; ie somit von dem Hüttenamt noch zu ersetzenden 17.041 Fi, solln

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Sachsen. Dresden, 18. Mai. Ueber das Abrücken der Königlich preußischen Truppen aus dem Königreiche Sachsen gehen dem »Dr. J. von kompetenter Seite folgende Mittheilungen zu: Die 2 Schwadronen des Brandenburgischen Dragoner⸗Kegiments Nr. 2 verlassen Pirna am 19. Mai und werden am 20. Mai (an welchem Tage auch, wie hereits ge—⸗ meldet, die 3. Fußabtheilung des Brandenburgischen Artillerie— Reginients Nr. 3 von Dresden nach Jüterbogk abgehen wird), ver⸗ einigt mit den zur Zeit in Dresden garnif onirenden? Schwadronen desselben Regiments, über Großenhain nach Schwedt, ihrem frühern Standqugrtier, zurückkehren. Am 29. Mai verläßt der Stab, sowie das 1. und 2. Bataillon des 2. Branden hurgischen Grenadier Regiments Nr. 12 Chemnitz, das 1. Bataillon marschirt nach Guben, das 2. Bataillon nach Krossen. Das Füstlierbataillon rückt am 21 Mai von Wurzen nach Sorau. Das Leibgrenadier-Regiment Nr. 8 verläßt Dres den am 23. Mai und marschirt über Pulsnitz nach Frankfurt a. O. 'das Füsilierbataillon nach Landsberg a. d. W). Das Garde— Hrengdier⸗-Regiment »Königin Elisabeth—⸗ wird Dresden am YR Mai verlassen und am 11. Juni in Breslau eintreffen.

Bayern. München, 13. Mai. Die »Bayer. Ztg.“ von gestern schreibt: »Se. Majestät der König hat unterm 21I. v. M. genehmigt, daß die diesjährigen Rekognoszirungs- Uebungen der Offiziere des Generalquartiermeister⸗Stabes in der Pfalz und eventuell im Schwarzwalbde stattfinden sollen. Nachdem für letzere Ausdehnung bereits auch die erforderlichen Ermächti⸗ guͤngen seitens der Königlich württembergischen und Großherzog—⸗ lich badischen Regierung vorliegen, steht dem alsbaldigen Be—⸗ ginne dieser Aebungen, deren Details dem Generalquartier— meister⸗Stabe überlassen bleiben, kein Hinderniß mehr entgegen.«

17. Mai. Die Einübungen mit den in, Hinterlader abgeänderten Podewils⸗Gewehren sowie die Schießübungen mit denselben, zu welchen Offiziere und Unteroffiziere aller Regi— menter hierher beordert wurden, sind gestern beendet worden. Die auswärtigen Offiziers und Unteroffiziere haben München heute wieder verlassen. Dieselben haben nun bei ihren Regi— mentern die Einübung der Mannschaften mit den neuen Ge— wehren vorzunehmen.

Sesterreich. Wien, 18. Mai. Se. Majestät der Kaiser ist heute von Ofen in Schönbrunn angekommen.

Die „Wiener Zeitung« theilt folgenden Auszug aus dem ungarischen Anitsblatte mit:

»Von der väterlichen Absicht geleitet, die religiöse Ruhe Meiner getreuen protestantischen Unterthanen zu wahren, habe ich über An⸗

trag Meines ungarischen Ministers für Kultus und Unterricht für

nöthig befunden, anzuordnen, daß Mein Patent vom 1. September 1859 über die kirchliche Verfassung Meiner protestantischen Unterthanen beider Bekenntnisse und die Ministerigl⸗Verord⸗ nung vom 2. September 1859, womit die Ausführung des gedachten Patentes geregelt wird, so wie Mein Patent vom 15. Mai 1860 und Meine Verordnung vom 2. November 1862 außer Wirksamkeit gesetzt und die sämmtlichen in Folge dieser Verfügungen entstandenen Ver⸗ ältnisse on deni General-Convente der Evangelischen Augsburger ekenntnisses, mit gegenseitiger Schonung der Interessen, nach ruhiger Erwägung im verfassungsmäßigen Wege geregelt werden. Ofen, den l, Mai 1867. Franz Joseph m p. Joseph Freiherr von Eötvös m. p., Minister für Kultus und Unterricht.«

Die »Wiener Ztg.« veröffentlicht amtlich das nachfol⸗ i lbereits telegraphisch erwähnte) Königliche Reskript an den rogtisch⸗slavonischen Landtag:

Wir Franz Joseph der Erste ꝛc. ꝛc. Ehrwürdige, Liebe Getreue! Euer Getreuen habt mit der allerunterthänigsten an Uns aus der landtäglichen Sitzung vom 4. November 1861 gerichteten Repräsen= tation Eueren in Betreff der Unverantwortlichkeit der landtäglichen Deputirten gefaßten Beschluß Uns zur Allerhöchsten Sanction unter⸗ . Damit Wir Euch einen neuen Beweis Unseres Allerhöchsten rt en, fen, haben Wir Uns allergnädigst bewogen gefunden, en Uns mit Euerer allerunterthänigsten Repräsentation vom 4. No⸗ i 1861 unterbreiteten, die Unverantwortlichkeit der landtäglichen

eputirten aussprechenden, hier heiliegenden Artikel seinem ganzen fahle nach zu sanktioniren. Wir bleiben Euch im Uebrigen mit Unserer Kaiserlichen und Königlichen Gnade wohlgewogen. Gegeben in Unserer Königlichen Hauptstadt Ofen in Ungarn, den 6. Mai im Jahre des Heils 1867, Unserer Reiche im neunzehnten Jahr.

t Pest, 17. Mai. In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ afel wurde das Resultat der gestern vorgenommenen Wahl be—⸗

kannt gemacht; demnach wurden gewählt: Paul Somssich und Alexius Dosza zu Viceprästdenten und Ludwig Horvath zum

Schriftführer. Graf Andrassy legte sechs Gesetzentwürfe vor, sie betreffen: die Inartikulirung des Beschlusses über die gemeln a men Angelegenheiten, den Aufschub der Palatinswahl bis zur tseklichen. Kegelung des Wirkungskreises des Palatins; die estimmun daß nicht blos der Ministerpräsident, sondern 36 die Minister durch Se. Majestät ernannt werden; die uspendirung des Gesetzes über die Nationalgarde; die Be—

n, daß der Landtag vor Votirung des Budgets ge⸗ schlossen werden kann, dann aber noch in demselben Jahre

einberufen werden muß; endlich die Suspendirung des 5. Ar⸗ tikels vom Jahre 1818 bis zur definitiven Re 4 der Mili⸗ tairgrenze. Die Entwürfe werden gedruckt und demnächst von den neun Abtheilungen des Hauses in Verhandlung genommen. Minister Wenckhe im heantwortete die Interpellation Stra⸗ timirovich dahin, er werde die Verfügung kreffen, daß die Ser—⸗ ben in amtlichen Schriften nicht »Raizen« genannt werden, ob⸗ gleich dieser Ausdruck, nicht beleidigend ist, die Protokolle der K aber müssen in ungarischer Sprache unterbreitet 18. Mai. Das Amtsblatt publizirt heute ein

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und das Verhalten der wurgeri ; = Angelegenheiten. ? .

Agram, 18. Mai. In der heutigen Landtagssitzun gelangte das Königliche Reskript, betreffend die . Sanction des Immunitätsgesetzartikels, zur Lesung und wurde einem Comité zur Berichterstattung zugewiesen. Schließlich wird der Adreßentwurf der Majorität des Neuner-Comitèé ohne Debatte en bloe angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 17 In der gestrigen Unterhaussitzung stellte Gregory die Frage, 33 wahr sei, daß von Seiten der Regierung eine vollständige Sammlung von englischen Blaubüchern und Zeitungen, auch diverse Gypsabgüsse und ähnliche Dinge zur pariser Ausstellung geschickt worden seien. Lord Robert Montague erwiederte, es sei wahr, daß englische Zeitungen hinübergeschickt worden seien, aber nur von jeder ein einzelnes Exemplar. Es sei ferner wahr, daß die Re—⸗ gierung Blauhücher, ausgestellt habe, aber auch von diesen nicht die vollständig Sammlung, zu deren Unterbringung kaum Raum genug gewesen wäre, sondern nur einige wenige Bände. Und endlich sei es richtig, daß die Regierung einen Gypsabguß hin⸗ übergeschickt habe, aber, nur einen. Der Zweck dieser Sendung sei zu zeigen, was für die Abtheilung der schönen Künste und WMissen! schqften geleistet werde und wie sehr zweckmäßig es wäre, wenn die verschiedenen Regierungen gegenseitig Abgüsse ihr besten Skulpturwerke austauschen wollten. Die Sendung habe nicht über 5 Pfund Sterl gekostet und Ankäufe werde die Regierung auf der Pariser Ausstellung nur insoweit machen, als das ihr zu einschlägigen Zwecken vom Par— lamente votirte Geld gestatte. Der Hauptgegenstand der Debatte war die zweite Lesung der Nationa! Debt Bill, die, von Disraeli gemäß seinem Budget eingebracht, eine allmälige Reduzirung der Na—⸗ tionalschuld vermittelst Kreirung terminabler Leibrenten zum Zweck hat. (Dem Plane Disraeli's gemäß würden, bei einer Auslage von etwa einer Million jährlich, nach Ablauf von 18 Jahren 24 Mill. Pfd aus der Staatsschuld gestrichen sein. Gegen die zweite defung brachte Sheridan ein Amendement des Inhalts ein, daß eine Er— mäßigung der Stempelsteuern für Feuerversicherungen viel dringlicher sei, als eine allmälige Tilgung der Staatsschuld. Das Amen⸗ dement wurde von mehreren Mitgliedern unterstützt und vertheidigt Gladstone sprach für die Bill und wies die Verpflichtung der gegen. wärtigen Generation nach, das Staatsschuldenkapital abzutragen wenn immer dies möglich sei. In gleichem Sinne sprach es ra el i! Die zweite Lesung der Bill wurde darauf mit 162 gegen 38 Stimmen genehmigt. Mm weiteren Verlaufe der Sitzung votirte das Haus 416,755 Pfd. Sterl, zur Solderhöhung der Unteroffiziere unnd gemeinen Soldaten, namentlich aus dem Grunde, um die Rekrutirung zu erleichtern und tauglichere Leute zu bekommen.

Eine Anzahl von Geistlichen verschiedener Bekenntnisse Mitgliedern des Ober- und Unterhauses begab sich n gn, Shaftes hury an der Spitze, zu dem Premier⸗Minister, um demselben Vorstellungen in Betreff der Besteuerung von Wohlthätigkeitsaunstalten zu machen, die neuerdings in Folge richterlicher Entscheidungen in Aufnahme gekommen. Lord Derby versprach die Sache im Kabinet zur Sprache zu bringen und wo möglich Abhülfe zu leisten. .

In der letzten Sitzung der,. Spezial kom mission in Dublin kamen die Gefangenen Flood, Du ff und Dunne, alias Cody, zur Vernehmung. Nach der Anklage des Attorney— Generals gehören die drei Fenier vor den Schranken des Tri⸗ bunals zu den gefährlichsten Mitgliedern der Verschwörung. Flood erhielt nach Stephens Entweichen von ihm die Führer⸗ schaft des Bundes in England und Duffy sollte die Oberleitung in Irland übernehmen. Cody wurde, hauptsächlich auf die Aussagen des Angebers Corydoön hin, als Haupt der fenischen geheimen Polizei, die die Bewegungen der englischen Polizei überwachen und Spionen auf die Finger sehen sollte, dargestelt. i Sig ng schloß „ohne daß die Sache zum Austrage gekom=

18. Mai. Im Oberhause wurde gestern von dem Vis Lifford eine Petition aus Irland zu 5a der ne, . urtheilten Fenier e f. und von ihm selber unterstützt.

Im Unterhause erklärt Cord R. Montague auf eine bezügliche Interpellation, er müsse mit Bedauern sagen, daß die Rinderseuche in den letzten Tagen im Bezirke der Hauptstadt wieder heftiger aufgetreten sei, und daß sie sich an mehreren Punkten Deutschlands ebenfalls zeige. Den 6 Theil der Sitzung füllte eine Debatte über ein zelne Klauseln der Reformbill, in welcher Disraeli eine wichtige