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g. von 1770 Klaftern Torf besserer Sorte pro 1867 für RMilitairbehörden. und Garnison-⸗Anstalten hierselbst, im Ganzen
2066 Bekanntm ach un
Die Lieferun
oder getheilt, soll im Wege der Submission verdungen werden.
Bie Bedingungen sind in unserem Geschäfts- Lokale, Kloster⸗ straße 76, einzufeben und Offerten mit entsprechender Aufschrift nebst 10 besiegelten Probesorten 65
bis zum 1. Juni 1867, Vormittags 10 Uhr,
daselbst abzugeben.
Berlin, den 17. Mai 1867.
Königliche Garnison ⸗Verwaltung.
Bekanntmachung.
2103 und 19 Ctr. gewalztes Bleiblech beschafft werden.
Lieferungsofferken sind mit der Aufschrift »Submission auf. Liefe
rung von Yellow resp. Bleiblech, bis zu dem am 3 Juni Cr. Mittags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anbe⸗ raumten Termine mit Proben einzureichen. U ;
Die Lieferungs-Bedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Koͤpialien äbschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben in der Registratur der Königlichen Werft zur Einsicht aus. .
Danzig, den 20. Mai 1857.
Königliche Werft. Werner, Korvetten ˖ Capitain.
Verloosung, , ,,,, . u. s. w. von öffentlichen Papieren.
, In Nr. 120 des »Staats⸗Anzeigers« sind in der ekanntmachung vom 20. dieses Monats über die von uns erfolgte Rentenbrief-Ver— loosung mehrere Druckfehler vorgekommen, . Bei Lit. C. über 100 Thlr. muß es heißen: Nr. 5452 anstatt 5453; ö Bei Lit D. über 25 Thlr. muß es heißen: Nr. 482 anstatt 481 und Nr. 3486 anstatt 3487. . Von den früher ausgeloosten Nentenbriefen der Provinz Schlesien muß es bei g vom 1. Oktober 1861 heißen: Lit. E. Nr. 426 anstatt 446.
Breslau, 23. Mai 1867. k Königliche Direction der Rentenbank für Schlefien.
Bochumer Bergwerks⸗Actien ˖ Gesellschaft. für das Ge⸗
log tien ˖ Gese Nach Beschluß des Aufsichtsrathes ist die Dividende
schäftsjahr 1366 au e, f 4 Thlr.
für die Actien Litt. A. festgesetz; worden und sollen behufs späterer Erstattung des Dividenden-Ausfalls auf die Actien itt. A. pro 1865 und 1866 in Gemäßheit §. 6b. der Statuten Rest⸗Dividendenscheine zu den Actien Litt. A. verabfolgt werden.
Die Auszahlung der obigen Dividende und die Ausgabe der Rest⸗Dividendenscheine wird vom J1. Juli d. J ab bei der Direction der Siskonto⸗-Gesellschaft in Berlin gegen Vorzeigung der Actien sitt. X. und Einreichung der mit eineni Rummern-⸗Verzeichniß zu be— gleitenden Dividendenscheine Nr. 2 erfolgen. ö.
Auf die Actien itt. B. ist pro 1866 keine Dividende entfallen.
Bochum, den 23. Mai 1867.
Der Vorstand.
io Bochumer Bergwerks-Actien-Gesellschaft. it Genehmigung der Generalversangnlung der Actiongire haben wir beschlossen, behufs Aufbringung der Mittel zur a n einer weiten (Reserve⸗ Wasserhaltungsmaschine nebst Pumpen das rund⸗ enen der Gesellschaft durch al pari Emission von Thlr. 40000 Aclien Litt. W. von den nach §. 5 des Statuts zurückbehaltenen Thir. 100000 Actien Litt. A. zu erhöhen. Die Besißer von Actien Litt. A. und B., ein Jeder nach Verhältniß seines Actienbesitzes, haben ein Vorrecht auf Uebernahme der neu zu emittirenden Actien zum Emissionscourse. Die Zeichnungen der Actionaire zur Uebernahme der Actien werden
am 30. Juni er., in den Stunden von 9— 12 Uhr
Vormittags, bei dem Vorstand der Gesellschaft in Bochum entgegengenommen, egen Vorzeigung der dem Zeichner gehörigen Actien. Die Einzah— ., auf die gezeichneten Actien erfolgen statutenmäßig laut näherer Bekanntmachung des Aufsichtsrathes. Nach dem oben bezeichneten Termine werden die nicht gezeichneten Actien anderweitig zum pari- Course begeben werden.
Berlin, den 22. Mai 1867. Der Aussichtsrath.
—
Verschiedene Bekanntmachungen.
[2120 Friedrich Wilhelm. Preussisehe Lebens- und Garantie- Versicherungs- Ac tien- Gesellsehaft. Gemäss 8§. 30 des Gesellschafts-Statuts werden die Herren Actio- naire hiermit zu der am Dienstag, den 18. Juni a. c., Vormit- tags 11 Uhr, in unserm Geschäktslobale hierselbst, Wilhelmssteasse
No. 62, abzuhaltenden ordentlichen General- Versammlung
ergebenst eingeladen.
Für die Königliche Werft sollen ca. 40 Ctr. Yellow ⸗Metallplatten
Verhandlungs- Gegenstände: 1) Geschälts-Berieht der Direction. 2 Statutenmässige Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mü. gliedern des Kuratoriums. . zur Theilnahme an der General- Versammlung sind nach Vor. schrift des Statuts (§. 30) nur diejenigen Actionaire berechtigt, welche ihren Actien-Besitz bereits vor dem 8. Mai a. e. in die Bücher der Ge.
sellschaft haben eintragen lassen.
Eintrittskarten können vom 15. Juni ab in unserem Gesechäftz.
lokale (Wilhelmsstrasse 62) in Empfang genommen werden.
Etwaige Vollmachten zur Vertretung ahwesender Actionaire sind
statutgemäss spätestens zwei Tage vor der General- Versammlunʒ
der Birection zu überreichen.
Berlin, den 20. Mai 1867. Friedrich Wilhelm,
Preussische Lebens- und Garantie-Versicherungs-Actien-Gesellsehakt. Die Direction. A. Langheinrieh.
2116 . K. K. privilegirte Agtien; Gesellschaft für Zuckerfabri— catöon in Galizien in Liquidation.
Nach Anleitung der in außerordentlicher General -⸗-Versammlunm vom 29. Dezember 1865 festgestellten Instruction laden wir die Herren Actionaire hierdurch zu einer General-⸗Versammlung ein, welche am 28. Juni l. . Vormittags 11 Uhr, im Hotel Poller zu Krakau stattfinden soll, und worin wir über den Stand der Liquidation und“ die Lage des Geschäftes zu berichten haben.
Tlumacz, am 22. Mai 1867.
Die Liquidatoren Th. Bredt. A. L. Lintz.
2101 — Bergbau ˖ Actien / Gesellschaft Wilhelmine Victoria. Nach der in der ordentlichen General⸗Versammlung vom Aten Mai er. vorgenommenen Neuwahl besteht der Verwaltungsrath zur Zeit aus folgenden Mitgliedern: . den Herren: Fabrikbesitzer Carl Julius Schu lz zu Essen als Vorssitzender, art ,, Albert Schubert zu Essen, als stell vertretender Vorsitzender, . ö. Bauunternehmer Friedrich Funke zu Essen, Gutsbesitzer Freiherr Arthur von Arnim zu Gerswalde, Kaufmann Wilhelm Pothmann zu Dortmund, Oekonom und Wirth Carl er, nnr f zu Essen, Kaufmann J. A. D. Heidtmann zu Hamburg. Zugleich veröffentlichen wir nachstehend die Bilanz per 31. Dezember 1866.
I. Actien im Portefeuille Restirendes Actien⸗Kapital Grubenfelder und Grundstücke Schachtbau⸗Conto
Bauten über Tage Maschinen, Kessel und Pumpen Mobiliar ⸗Conto Eisenbahn⸗Bau⸗Conto Magazin⸗Anlage — Ruhrort Holz ⸗ und Materialien⸗Bestände Kohlen⸗Vorrath
Cassa⸗ und Wechsel⸗Bestände Debitoren
11 = —
— t — — —
Sun ma hn DV d.
Passiva. Thlr. 765,000. 24 / 626. 1207. —. 40/966. :
Actien⸗Kapital⸗Conto Kreditoren Deleredere⸗Conto .Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto ...... .... ... Verwendung des Reingewinns: a) zu Abschreibungen Thlr. 6.996. 25. 8. b) zum Reserve⸗ Fonds * 3.460. —. —. c) zur Dividende 30600. —— Thlr. 460,966. 25. 8.
; Sun ma Thlr. Dr .. Summa der Abschreibungen bis heute Thlr. 47058. 6. T. Essen, den 20. Mai 1867. Der Verwaltungsrath.
(2102 D .
Mit dem 1. Juni é, tritt ein neuer Fahrplan in Kraft.
rn, , . des neuen Fahrplanes sind vom 29. d. Mu. ab bei den Billetkassen unserer Stationen zum Preise von 1œ Sy. pro Stück käuflich n aben.
Stettin, den 26. Mai 1867.
Direftorium
der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn ˖Gesellschaft.
Fretz dorff. Zenke. utsch er.
Das Abonnement betrõgi 1 Thlir. sur das bierteljahr.
D. 3 3
Königlich Preußischer
Alle post⸗Anstallen des In und Auslandes nehmen Sestellung an, sür Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: JZäger⸗Straste Nr. O. gwischen d. Friedrichs · u. Kanonierstr.
8 64 ae z 8 8 1e 3 3 1 1 * 9 . 6 I J 8 . 236 2 ͤ n , 8 s 78 ö
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Berlin, Sonnabend,
1867.
den 25. Mai, Abends
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1.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Sber⸗Feuerwerker Grosch im Ostpreußischen Festungs? Artillerie⸗Regiment Nr. 1 die Rettungs-⸗Medaille am Bande zu verleihen; . ;
Die Kreisrichter Vossig in Wongrowiec, Jeske und delsner in Schönlanke und Kienitz in Bromberg zu Kreis— gerichts-Räthen zu ernennen, dem Rechtsanwalt und Notar Wollhe im in Schönlanke den Charakter als Justiz⸗Rath, und dem Kreisgerichts⸗Salarienkassen⸗Rendanten Hirsekorn in Schubin den Charakter als Rechnungs ⸗ Rath zu verleihen, ferner Den Kaufmann C. A. Weber in Demerara an Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Konsuls Wil⸗ kens zum Konsul daselbst zu ernennen.
Allerhöchster Gnaden-Erlaß vom 16. Mai 1867.
Ich will in Verfolg Meiner Amnestie⸗Ordres vom 20. Sep⸗ tember vorigen Jahres und 26. Februar dieses Jahres allen Militairpflichtigen aus den Meinen Staaten neu einverleibten, vormals fremdherrlichen Landestheilen und Gebieten, welche vor dem 20. September v. J. ohne Erlaubniß der zuständigen Behörde das Land verlassen und sich der ihnen ob— liegenden Militairpflicht dadurch entzogen haben, wenn en. sich binnen sechs Monaten, vom heutigen . an gerechnet, bei einer preußischen Militair⸗ oder Civilbehörde beg Inlandes melden, vollständigen Pardon ertheilen und die etwa in contumaciam gegen sie ergangenen Erkenntnisse, soweit dieseben noch nicht vollstreckt sind — vorbehaltlich jedoch der⸗ jenigen Rechte, welche für dritte Personen hinsichtlich einer ihnen gebührenden Entschädigung daraus etwa bereits entstanden sind — in ihren Folgen aufheben. Sie haben hiernach das Weitere
zu veranlassen.
Berlin, den 16. Mai 1867. Wilhelnt. v. Roon. Grf. zur Lippe. Grf. zu Eulenburg.
An die Minister des Krieges, der Justiz und des Innern.
Verordnung, betreffend die Wahl der Geschworenen im Ge— biete der ehemaligen freien Stadt Frankfurt. Vom 11. Mai 1867. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen . verordnen für das Gebiet der seitherigen freien Stadt Frank—
furt was folgt:
„Art. IJ. Die Bestimmungen im Artifel 185, 186 und 18, des Frankfurter Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen vom 16. September 1856 werden aufgehoben. .
Art. 2. Zum Zwecke der Wahl der Geschworenen wird von dem Regierungs-Präsidenten eine Liste von vierhundert zum Amte eines Geschworenen tauglichen Personen aufgestellt.
Art. 3. Diese Liste wird dem Präsidenten des Appella⸗ one e übersendet, welcher daraus zweihundert Geschworene zu wählen hat.
„Art. 4. Das Ergebniß der Wahl ist sofort dem Appella—⸗ ansgerich mitzutheilen und von n en in dem Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. ( ) Art. 5. Die Aufstellung der Liste der Geschworenen für as Jahr 1867 durch den Regierungs- Präsidenten erfolgt sofort. nach Verkündigung dieser Verordnüng. Der Regierungs- Prä—⸗ sident hat diese Liste binnen 8 Tagen dem Präsidenten des Appel⸗
lationsgerichts zuzustellen, welcher die Auswahl der Geschworenen sofort vorzunehmen hat.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 11. Mai 1867.
(L. S.) Wilhelm. Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg.
Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes vom 25. April 1853 in die neu erworbenen Landestheile. Vom 23. Mai 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen für die mit Unserer Monarchie durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 vereinigten Landes- theile, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: Das Gesetz für die preußischen Staaten vom 25. April Hö3 (Geseß Sammlung für 1835 S. I623) erlangt in den mit Unserer Monarchie durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 vereinigten Landestheilen mit dem Tage, an welchem das diese Verordnung K Stück der Gesetz⸗ Sammlung ausgegeben wird, Gesetzeskraft und tritt das Kam⸗ mergericht an die Stelle der in jenen Landestheilen bis dahin mit der Untersuchung und Entscheidung der Staatsverbrechen befaßten Behörden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen .
Gegeben Berlin, den 23. Mai 1867.
(L. S.) Wilhelm. Gr. von Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt.
von Roon. Gr. von Itzenplitz. von Mühler. Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg.
Allerhöchster Erlaß vom 13. Mai 1867, betreffend die Ermäßigung des in dem Hafen von Pillau zu entrichtenden Hafengeldes.
Auf Ihren Bericht vom 3. Mai d. J. bestimme Ich, daß das in dem Hafen von Pillau nach dem Tarife vom 18ten Oktober 1838 (GesetzSamml. S. 524 und Meinem Erlaß vom 10. April 1863 (GesetzSamml. S. 276) zu entrichtende Hafen⸗ geld vom 15. Mai d. J. ab von allen seewärts ein⸗ und aus⸗
gehenden Schiffen und Fahrzeugen: . . beim Eingange mit 4 Sgr.,
wenn sie beladen sind en Ausgange mit 4 Sgr., wenn sie Ballast führen oder leer sind een inn i. ö Ser, für die Last Tragfähigkeit erhoben werde. In denjeni eil Fällen, in welchen nach Meinem Erlaß vom 13. April 1863 gr n mn S. 168) unter 12. und b, die Ermäßigung des Hafengeldes in Pillau auf ein Dritttheil des bisherigen tarif— mäßigen Betrages eintreten soll, ist fortan nur eine Ermäßi— gung auf die Hälfte des nunmehrigen Hafengeldes zu gewähren. Im Aebrigen bleiben die bestehenden Vorschriften unverändert. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 13. Mai 1867.
Wilhelm. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanz-Minister und den Minister für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ö