1867 / 127 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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berg, Stabsarzt vom 2. Bat. Burg) J. Magdeb, andi. Regts. Rr. 6, Dr. Kauf fin ann, Stabsarzt vom 1. Batz. (Breslau) 3. Nie⸗ derschles. Landw. Regts. Nr. 10, Br. Temmink, Stabsarzt vom 2. Bat. Iserlohn) 3. Westf. Landw. . Nr. 16, Dr. Künne, Stabsarzt vom Landw. Bat. Gräfrath Nr. 40, Dr. Weidenbach, Stabsarzt vom 1. Bataillon (Aachen) 1. Rheinischen Landwehr⸗Regts. pr. Stab el, Stabsarzt vom 3. Bataillon (Simmern) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, Dr. wn Assistenzarzt vom 3. Bat. Graudenz) 3 Ostpr. Landw. Negts. Nr. 4. Dr. Feiler, Stabsarzt vom 3. Bat. (Potsdam) 3. Brandenb. Landw. Regts. Rr. W, Br. Rich ter, Stabsarzt vom 3. Bat. (Havelberg) 4. Bran denb. Landw. Regts. Nr. 24, Lr. Noth, Stabsarzt vom 3. Bat. Sangerhausen 1. Thür. Landw. NRegts. Nr. Il, Dr. Brau n, Stabs- arzt v. Landw. Bat. Neuß Nr. 39, sämmtlich wegen zurückgelegten land- wehrpflich. Alters der Abschied bewilligt. Dr. Schiele, Gengralarzt vom Medizinalstabe der Armee, als Corps. Generalarzt zum IV. Armee; Corps versetzt. Dr. Reumann, Oberstabs⸗ und Regiments * t des 4. Rhein. Inf. Regts. Nr. 30, in gleicher Eigenschaft zum Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) versetzt. Dr, 26 Stückradt, Oberstabs⸗ und Regts. Arzt des Litth. Drag . Fr. I Prinz Albrecht von Preußen), unter Versetzung zum Medizinal⸗ stabe der Armee zum Gen. Arzt mit ,, . Dr. Hesse⸗ Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. Ostpreuß. Füs. Regts. Nr. 33, unter Versetzung zum Inf. Regt. Nr. 74, Dr. Len del / Stabs⸗ unz Batz Arzt des 1. Bats. 5. Pommierschen Inf. Regimts. X. / unter Verseßung zum Schlesischen Ulanen⸗ Negiment Nr., 2 Pr. Frhr. v. Frank, Stabs- und Bats. Arzt des Füs. r, Niederschles. Inf. Negts. Nr. 47, unter Versetzung zum . Bran penb. Ülanen- Regt. Kaiser von Rußland Nr. 3 alle drei zu Ober. Stabs. und Regts? Acrzten mit Hauptm. Rang, Dr. Roth, Stabsarzt vom Invalidenhause zu Berlin, unter Belassung in Feiner. gegenwärtigen Stellung mit seinem bisherigen Gehaltz zum Ober Stabs . Alzt mit Hauptni. Rang, Dr. Zehlicke, Assist. Arzt vom Königs-Hus. Regt. i. Rhein) Nr. 7 unter Versetzung zur Unteroff. Schule in Jülich, zum Stabsarzt, Dr. Thom as, Assistenzarzt, attachirt dem Medizinal⸗ stabe der Armee und kommandirt zum Herzoglich Sachsen · goburg⸗ Gothaer Kontingent, unter Belassung in diesem Verhältniß, Dr. Strippel, Assistenzarzt vom Jäger⸗Bat. Nr. II, unter Belassung bei diesem Bat, Dr. Büttner, Assistenzarzt vom 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17, unter Versetzung zum Fuͤs. Bat. des 6.

Westf. Inf. ö * x 9a Nr 55, Hr. Sternberg, Assistenzarzt vom 1. Schles. Gren. Regt. Rr. 16, unter Verseßung zum Füs. Bat. des 8. Pomm. Inf, Regts. Nr 61, Br. Fritze, Assistenzarzt vom Magdeburgischen Pionier Bataillon Nr. 4, unter Versetzung zum Füsilier⸗ Bataillon des

T Thür. Inf. Regts. Nr. 72, Dr. AÄngenstein, Assistenzarzt vom Inf.

Regt. Rr 74, unter Versetzung zum 3. Bat. des Ostpr. Füs. Regts. Nr. 33, Dr. Anter, Assistenzarzt vom Leib⸗Gren. Regt. (1. Bran⸗ denburg Nr. 8, unter Versetzung zum Füs. Bat. des 1. Pos. Inf. Regts. Nr. 18. Dr. Pfeil, Assistenzart vom 1. Pomm. Ulan. Regt. Nr J, unter Versetzung z. Füs. Bat. des Inf. Negts. N. S5õ, Dr. Lühe / Afsistenzart v. Magdeb. Drag. Regt. Nr. 6, unter Versetzung 3. 2. Bat. d. J. Rhein. Inf. Regts. Nr. 25, alle neun zu Stabs- u,. Bataillonsärzten, Dr. Winker, Assistenzarzt des Pos. Ulan. Regts Nr. IG unter Ver— setzung zur 3. Fuß⸗Abtheilung des Niederschles. seld⸗Art Regts. Nr. 5, Dr. Bormann, Assistenzarzt vom Leib-Kür. Regt. J. Schles.) Nr. l, unter Versetzung zur 3. Fuß-Abtheilung des Schles. Feld⸗Art. Regts. Nr. 3, Dr. Stißzer, Assistenzarzt vom Magdeb. Hus. Regt. Nr. 10 unter Versetzung zur 1 Fuß⸗Abtheilung des Ostpreuß. Feld⸗Art. Regts. Rr, letztere drei zu Stabs- und Abtheilungs-Aerzten, Dr. Hagens, Dr. Schmidt, Dr. Weber, Ober-Aerzte vom medizinisch-chirurgi⸗ schen Friedrich ⸗Wilhelms-⸗Institut, unter Belassung in ihrer gegenwär— tigen Stellung und in ihren bisher. Kompetenzen, zu Stabsärzten, Pr. Sichting, Unterarzt vom Hohenz. Füs. Regt. Nr. 0, Dr. Schultz, Unterarzt vom 2. Garde⸗Drag. Regt. Dr. Rabetge, Unterarzt vom Inf Negt. Nr. 2, Dr. Schaeffer, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 76, Dr. Herzer, Unterarzt vom Westfälischen Dragoner⸗-Regmt. Nr. 7, Dr. Eohn, Unterarzt vom Pommerschen Füsilier⸗Regiment Nr. 34, Pre Guütschow, Unterarzt vom 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiment, Königin Elisabeth, Dr. Aßmann, Unterarzt vom Schles. Ulanen— Regt. Nr. 2, Dr. Kosack, Unterarzt vom Ulan. Regt. Nr. 13, Dr. Bassin, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 79, Dr. Bruno, Unterarzt vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, Dr. Stricker, Unterarzt vom Garde⸗Feld⸗Art. Regt, Dr. Heberling, Unterarzt von dems. Regt. Br. Rulle, Unterarzt vom Feld ⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 10, Dr. Schondorff, Unterarzt vom 8. Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr 81, De. Kohlhardt, Unterarzt vom Thüring. Husaren⸗Regt. Nr 12, Dr. Seidel, Unterarzt vom Rhein. Ulanen⸗Regt. Nr. 7, Dr. Epping, Unterarzt vom Brandenb. Pion.⸗Bat. Nr. 3, sämmt⸗ lich zu Assistenzärzten befördert.

Rachbenannten im Reserve⸗Verhältniß befindlichen Unterärzten: Wegner, Dr. Lippmann, vom 1. Pomm. Landw. Regt. 2, Br. Sabo, vom 2. Oberschlesischen Landw. Regt. Nr. 3,

Ir. Fuhlrott, vom 1. Thüringischen Landwehr⸗Regiment Nr. 31, Wand ke, vom Landwehr ⸗Bataillon Bartenstein Nr. 33, Cornelius vom Landwehr ⸗Bataillon Essen Nr. 36, Hillenkamp vom 3. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 16, Dr. Krane-

fuß vom 2 Westfälischen Landw. Regt. Nr. 15, Dr. Gordes vom 3. Westfäl Landw. Regt. Nr. 18, hr. Kontny vom 2. Oberschles. Tand id Regt. Nr. B, Dr. Haberling vom 3. Niederschles. Landw. Regt. Rr. I0, Dr. Piper vom J. Pomm. Landw. Regt. Nr. 2, Dr. BDarnecke vom 2. Rhein Landw. Regt. Nr. B, Dr. Then ée vom 3 Brandenburgischen Landw. Regt. Nr. 29, Dr. Kroner von dem⸗ selben Regiment, Dr. Küster vom 2. Pommerschen Landw. Regt. Nr 8, Dr. Bock vom 3. Niederschlesischen Landw. Regiment Nr. IO, Dr. Boigdt vom 1. Ostpreuß. Landw. Regt. Nr. 1 der Char. als

Assistenzarzt verliehen. Dr. Fischer, Stabs- und Bats. Arzt vo

7 Di. g; 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10 Lr. Seydel, Stan und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. beiden der Hauptm. Nang verliehen. Dr. Weichelt, Stabdarzt a. d zuletzt beim 2. Bat. 6. Westfälischen Infanterie Regiment Nr. 55, Stabs- und Abtheilungsarzt bei der 1. Fuß-⸗Abtheilung des Bran. denb. Feld⸗Art. Regts. Nr. 3 (General ⸗Feldzeugmeister) mit der Ma. ciennetat hinter dem Stabs- und Bats. Arzt Hr., Waldmann von 2. Bat. 3. Thür. Inf. Regts. Nr. 71 Dr. Dietrich, Stabs. Arzt a. D, uletzt beim Pomm. Jaäger⸗Bat. Nr. 2, als Stabs, und Bals. Am ei dem 2. Bat. 2. Schles. Gren. Regts. Nr. 11 mit der Anciennetkh hinter dem Stabs- und Bats. Arzt Dr. Hüben e' Vom Jäger-Va. Rr. 10, wiederangestellt. Dr. Rose/ praktischer Arzt in Walsrode Behufs seiner Anstellung in der preußischen Armec, zum Assistenz . Arn mit der Anciennetät vor dem Assistenz Arzt Pr. Sich ting von Hohenzoll. Füs. Regt. Nr. 40 ernannt. Ihr. Hoffmann, Stabs. jn Bat. Arzt a. D. zuleßt beim 2. Bat. 1. Thür. Inf. Regts. Nr. l, Aussicht auf Anstellung im Civildienst bewilligt.

Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums.

Den 13. Mai. Link, Zahlm. J. Kl. vom 2. Bat. des Schles Füs. Regts. Nr. 38, zum 1. Bataillon, Ranft, Zahlm. 1. Kl. von J. Bat. dieses Regts., zum 2. Bat. versetzt. .

Den 14. Mai. Wesenberg? Zahlm. Aspirant zum Zahlm. 1. Klasse beim Füs. Bat. des 6. Brandenburg. Inf. Regts. Nr. R ernannt.

Den 17. Mai. Gutsche, Zahlm. 1. Kl. vom 2. Bat, des? Schlef. Gren. Regts. Nr. Il, zum 1. Bat. dieses Regts. Christ Zahlm. JL. Kl. vom Füs. Bat. des 1. Schles. Gren. Regts. Nr. Ih zum 1. Bat. des J. Rhein. Inf. Regts. Nr. 25 versetzt.

Den 21. Mai. Hoffmann, Hennig, Registrat. Applik. be der Intendantur des Ill. Armee Corps, zu Intendantur Registratu. Assistenten ernannt, ersterer unter Verseßzung zur Intendantur dez VII. Armee - Corps. .

In Betreff der in Nr. 101, pag. 1695 d. Bl. bekannt gemachten Verabschiedung des Zahlm. 1. Kl. Sonntag vom Rhein. Train. Bat. Rr. 8 wird ergänzend bemerkt, daß demselben der nachgesucht— Abschied mit Pension bewilligt und zugleich die Aussicht auf An, stellung im Civildienst Allerhöchst ertheilt worden ist.

Bekanntmachung.

Zu Schwarzburg, im Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt, win am J. Juni e. eine Königlich Preußische Telegraphen-Station mit he schränktem Tagesdienst eröffnet werden.

Halle, den 28. Mai 1867.

Der Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor.

Bazar ⸗Lotterie. .

Die nicht rechtzeitig abgehobenen Gewinne werden bis zum 31. Mai e. im Kronprinzlichen Palais eurem ang har. terre rechts aufbewahrt und können in den Wochentagen, Nack mittags von 3 bis 4Ühr, gegen Abgabe der Loose in Empfam genommen werden. ; . .

Ueber die nach Ablauf dieser Frist zurückgebliebenen Ce winne wird zum Besten der Stiftung anderweitig verfügt.

Berlin, den 18. Mai 1869797. Der geschäftsführen de Ausschuß der Victoria⸗National⸗Invaliden,

Stiftung. von Prittwitzx.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29. Mai. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Minister⸗Präsidenten, des Finanzministers, des Ministers von Selchow, des Civil⸗ Kabinets, so wie im Beisein des Gouverneurs und stellvermne— tenden Kommandanten militairische Meldungen entgegen und empfingen eine Deputation der ostfriesischen Landschaft. Hierauf besichtigten Allerhöchstdieselben die im vorjährigen Feld⸗ zuge beschädigten, nunmehr wieder reparirten Fahnen und enipfingen den griechischen Gesandten Fürsten Ypsilanti.

Aus Paris gehen uns unter dem 28sten nachfolgende Mittheilungen zu: Nach dem gestrigen Diner bei dem Herzog von Sagan⸗-Valencay wohnten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin der Vorstellung in der komischen Oper bei. Höchstdieselben besuchten heut fruͤh auf Neue die Ausstellung und empfingen um 23 Uhr den Besuch des Kaisers und der Kaiserin. Se. Königliche Hoheit der Kron prinz empfing Se. Majestät, von dem Königlichen Botschaftet begleitet, am Fuße der Treppe und geleitete die Kaiserin in die Appartements der Kronprinzessin. Ihre Königlichen Hoheiten 3 heut Abend dem Feste bei dem Fürsten Metternich bet wohnen.

Die heutige (8) Plenar⸗Sitzung des Abgeordneten hauses, welcher Seitens des Königlichen Staatoministerium der Finanzminister Freiherr von der Heydt, der Kriegs un Marineminister von Roon, der Justizminister Graf zur Lippe, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von

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Selchow, und der Minister des Innern Graf zu Eulenburg keiwohnten, wurde um 114 Uhr durch den raffen en von Forcken beck eröffnet. Das Haus trat, nach einigen geschäft⸗ lichen Mittheilungen des Präsidenten, und nachdem derselbe des inzwischen verstorbenen Abgeordneten Majors a. D. Dr. Beitz ke ehrenvoll gedacht hgtte, in die Tagesordnung ein, deren ersten Ge⸗ genstand die Schlußberathung über den Antrag der Abgeordneten Aßmann und Genossen bildete, Die Referenten, Abgeordnete von Fardorff und Schulze Berlin) hatten die unveränderte Annahme dieses Antrages, nämlich; die unter Verantwortlichkeit des Justiz= Ninisters erfolgte Anstellung des vormgls Hannsverschen Ober⸗ Ferichts-Vice Direktors Oberg als Vice⸗Präsidenten heim Appellations-Gericht zu Ratibor verletzt das Gesetz und die Ver— faffung, beantragt. Der Ahgeordnete von Kardorff begründete den pon beiden Referenten gestellten Antrag. Gegen den Aßmann'schen Antrag sprach der Abgeordnete Hauschteck, welcher sein Amende— ment auf Uebergang zur motivirten Tagesordnung und An⸗ nahme eines von ihm eingebrachten Gesetz Entwurfs, betreffend die Anstellung von Justizbeamten der neu erworbenen Landes— theile in den älteren Provinzen, mit Ausschluß des Bezirks des Appellations- Gerichtshofes zu Cöln, befürwortete. Der Justizminister Graf zur Lippe erklärte hierauf: Meine ie. Das von dem Herrn Abgeordneten

Hauschteck ges ellte Amendement verpflichtet mich an sich scon, mich darüber zu äußern; aber mit einigen Worten werde ich mir erlauben, auch auf den Antrag des Herrn Referenten einzugehen. Die Anstellung des Vice⸗ räsidenten Oberg hat Anstoß erregt, weil die bestehenden . wegen Befähigung zum Richteramte dabei nicht genü⸗ end berücksichtigt oder gar unberücksichtigt geblieben seien. ch habe das vorige Mal schon die Ehre gehabt, anzu⸗ eben, wie die Staatsregierung der Meinung gewesen ist, ia das vierte Alinea des 8§. 37 der ar we Ver⸗ ordnung vom 2. Januar 1849 den genügenden gesetzlichen An⸗ halt für eine Versetzung des Herrn Oberg von Stade nach Ratibor zu haben. Man kann über die Auslegung dieses Ge⸗ seges natürlich verschiedener Meinung sein, wie man ja fast über jede Gesetzesstelle verschiedene Meinun⸗ gen von Rechtslehrern und praktischen Juristen findet. Indessen, meine Herren, die Staats⸗Regierung hat, laube ich, nicht blos jetzt, sondern schon immer gerade diesen * Absatz im §. 37 in der Weise ausgelegt, wie ich es hier gethan habe, und hat Jahre lang danach verfahren. Es ist ganz ii htig was der Herr Referent sagt, ich habe das vorige Mal die Beispiele dieser Art nicht durchgegangen, weil es immer peinlich ist, mit rein persönlichen Fragen solcher Beamten sich zu beschäftigen. Aber auch ohne Namen zu nennen, glaube ich das Verfahren der Regierung, wie es früher gehandhabt worden ist, dahin bezeichnen zu müssen, daß eben in Beziehung auf die Beamten des hohenzollern'schen Fürstenthums die Staats-Regierung die Ernennung, Beförderung oder An⸗ stelung eigentlich immer nur als Versetzung angesehen hat. Der Eine der Herren wurde von Hohenzollern .

als Mitglied des dortigen Appellationsgerichts versetzt und zwar nicht mit der Anciennität seiner feigen Stellung oder derjenigen eines Appellationsgerichtsraths, sondern mit seiner Anciennität als Mitglied eines hohenzollernschen Gerichtshofes zweiter Klasse. Ebenso ist verfahren worden bei der Versetzung des jetzt verstorbenen Appellationsgerichts⸗ Rathes Dopfer in, Ehrenbreitstein; er glaubte in den hohenzöbllernschen Fürstenthümern denselben Rang zu haben, den bei uns die Appellationsgerichts⸗Räthe einnehmen und wurde unmittelbar, nachdem die Hohenzollernschen Lande an die Krone Preußen abgetreten waren, bei dem dortigen Kreisgericht als Abtheilungs⸗Dirigent angestellt und dem⸗ nächst als Appellationsgerichts-Rath nach Ehrenbreitstein bersetz, nicht mit der dern mit einer Anciennität von 1847 datirt. Staats- Regierung zu jeder Zeit diesen Schlußsatz ausgelegt und darnach verfahren und Sie werden glauben können, daß die Regierung sich in bona fie befunden, wenn sie auch jetzt darnach verfahren, hat. Es ist der Einwand erhoben wor— den, eine solche bona fidés wäre kaum mehr anzunehmen, nach⸗ dem in dem dem Hause vorgelegten Gesetz⸗Entwurf die Regelung dieser Verhältnisse in gesetzlichem Sinne ange⸗ bahnt werden sollte. Auch das? vorige Mal habe lch darauf hinzudeuten mir erlaubt, daß die Staats⸗Regierung licht blos die Frage wegen der Versetzbarkeit, err auch wegen den Ernennungen und Beförderungen der in den leuen Landestheilen befindlichen Beamten ,. und zum nndlichen Austrag bringen mußte. Die Frage rt ist aber eine untergeordnete, wenn überhaupt anerkannt wird, daß die Beamten 'aus den dortigen Lan

Arnsberg

neiennität aus neuerer Zeit, son⸗ So hat die

er Versetzbar⸗ die frühere Zahl der Wähler von ungefähr 940 auf ca. 54660 destheilen, die die chterliche Qualification nach den dortigen Gesetzen erlangt aben, in Preußen angestellt und befördert werden können, es

ist das das Majus und die Versetzung kann ich nur als das Minus betrachten. Die ganze Frage wäre erledigt worden; nachdem aber der Gesetzentwurf abgelehnt ist, mußte sich die Staatsre⸗ gierung die Frage ge l ehen⸗ ob sie nach der bisherigen Staats⸗ praxis nicht berechtigt sei, Beamte aus den dortigen Landes⸗ theilen in die alten Landestheile wenigstens zu versetzen. Die

taatsregierung ist dabei in dem Maaße und so zurückhaltend vorgegangen, wie es eben das Bedürfniß erheischte; nicht aus ꝛiqhng zum Versetzen, nicht um ein Prinzip da⸗ mit zum Austrage zu bringen, sondern nur um den Beamten aus den neu erworbenen Ländern zu zeigen, daß sie in ihrer Stellung in wohlwollender Weise berücksichtigt werden, hat die en n, geglaubt, gerade eine solche Versetzung vornehmen zu müssen.

Wenn nun das Amendementhauschteckin diesem Augenblicke den Gesetzentwurf mit einigen Modificationen wieder neu anbringt, so muß ich zunächst bekennen, daß sich allerdings die Königliche Staats⸗ regierung beim Zusammentritt des Landtages hat die Frage vorlegen müssen, ob sie nicht ihrerseits selhst die Initiative 9 einer solchen Einbringung ergreifen müßte. Sie glaubt ich aber sagen zu müssen, daß ganz dieselben Gründe, welche bei der Majorität des früheren Gesetzentwurfes bestimmend waren, jetzt noch obwalten und daß also eine Vorlage von Seiten der Regierung wohl kaum einen andern Erfolg haben würde, als den, welchen die frühere Vor⸗ lage gehabt hat. Wenn aher aus dem Hause selbst ein solcher Antrag eingebracht wird, so glaube ich, wäre es ein politischer Fehler, wenn die Staatsregierung sich negativ oder ablehnend zu einer solchen Vorlage verhalten wollte. Ich glaube daher meinerseits die Bitte aussprechen zu dürfen, daß Sie auf den Antrag des Herrn Abg. Hauschteck eingehen und die Haupt⸗ Resolution verwerfen.

. Es ist ferner angedeutet worden, daß ich zu unrecht von einer Lücke gesprochen habe, die von Seiten der vollziehenden Gewalt auszufüllen sei, wenn die Gesetzgebung sie im Stiche gelassen habe. Meine Herren, ich will das gern bekennen; ich habe das aber nicht gesagt bei Beantwortung der J eren, sondern bei der darauf folgenden Diskussion.

ch habe die Verhältnisse der vollziehenden Gewalten zu den gesetzgebenden Gewalten mit ein paar Worten anzudeuten für nöthig erachtet und jedes Wort, das man spricht, kann mög— licherweise Mißverständnissen ausgesetzt sein. Wenn nun in der Verfassung einmal die gesetzgebende von der voll⸗ n . Gewalt getrennt 9 wird es nie fehlen, Kompetenz ⸗Streitigkeiten entstehen und solche Strei⸗ tigkeiten scheinen mir auch im vorliegenden Fall entstan⸗ den zu sein. Hier handelt es sich aber därum, daß in erster Linie i , nn, werde, daß die Staatsregierung durch ein positives Gesetz nicht gin e, war, in der Weise zu ver⸗ fahren, wie sie glaubte verfahren zu müssen, um dem wirklich . Bedürfnisse abzuhelfen. Ich kann nicht zugeben, daß solches Verfahren dann gerechtfertigt wäre, wenn die Gesetzes Vorlage mehrmals . war. Das Bedürfniß nach , gewisser Verhältnisse hängt nicht davon ab, wie oft eine Vorlage eingebracht und wie oft sie eventuell abgelehnt ist. .

Ich kann daher meinerseits nur dringend bitten, daß Sie auf den Antrag Hauschteck eingehen und den Gesetz-Entwurf event. in der Fassung annehmen, wie er heute von dem Herrn Abg. Hauschteck vorgelegt worden ist.«

Für den Aßmannschen Antrag sprach noch der Abg. Lent, gegen denselben der Abg. von Gerlach (Gardelegen). Hierauf wurde der Schluß der Diskussion angenommen. Der Antrag⸗ steller, Abg. Aßmann befürwortete die Annahme seiner Reso⸗

lution, für welche sich auch schließlich noch der zweite Bericht⸗

erstatter Abg. Schulze (Berlin) erklärte. Ueber das Amendement des Abg. Haäuschteck fand beim Schlusse des Blattes namentliche Abstimmung statt.

Burg Steinfurt, 27. Mai. (K. Ztg.) Am 16. d. wurde die eheliche Verbindung der Prinzessin Marie, jüngsten Tochter Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten Ludwig zu Bentheim, mit Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen Ludwig zu Sayn⸗Wittgen stein⸗Hohen st ein auf dem hiesigen fürstlichen Schlosse in herkömmlicher Weise vollzogen. .

Frankfurt, 26. Mai. (Wes. Ztg.). Von morgen an liegt hier die neue Liste der stimmfähigen Bürger auf, welche bei den bevorstehenden Wahlen der Stadtverordneten in An— wendung kommt. Die Liste ist nach den 11 Wablbezirken ein⸗ getheilt. In Folge der von dem neuen Gemeindeverfassungs— gesetz geforderten Vorgaussetzungen für die Stimmfähigkeit ist

reduzirt. Schwarzburg. Sondershausen, W. Mai. (W. T. B) In seiner heutigen Sitzung genehmigte der Landtag in der durch