1867 / 128 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Urkundlich unter Unserer gedrucktem Königlichen Insieg Gegeben Berlin, den 13. Mai 1867.

(L. S.) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-⸗Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. v. 9 ler. Gr. zur ö. Gr. zu Eulenburg.

Verordnung, betreffend die Aufhebung des Güterschlusses in

den Provinzen Fulda und Hanau des ehemaligen Kurfürsten⸗

thums Hessen und der kurhessischen Verordnung vom 4. Mai 1858 zur Verhütung gemeinschädlicher Handels⸗Speculationen

mit Grundeigenthum. Vom 13. Mai 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für das 6 Kurfürstenthum Hessen, was folgt: rovinzen Fulda und Hanau auf

§. 1. Das in den Grund des §. 22 des kurhessischen 1848 über die Auseinandersetzung der deren gutsherrlichen Verhältnisse bestehende Verbot der Thei⸗ 46 der geschlossenen Güter wird aufgehoben und insoweit der 8§. 22 des Gesetzes vom 26. August 1 außer Kraft gesetzt.

§. 2. Wenn jedoch auf diesen geschlossenen Gütern, als solchen, Ablösungs- oder Entschädigungsbeträge für abgelöste oder durch das Gesetz vom 26. August 1848 aufgehobene Real⸗ lasten oder zu deren Berichtisung gewährte Darlehne ruhen oder Leistungen an Gemeinden, Kirchen, Pfarreien oder Schu⸗ len (8. 2 des Ablösungsgesetzes vom 25. Juni 1832 unter 2) haften, so muß dem Gerichte vor der Bestätigung der Verträge über die Abtrennung einzelner Theile nachgewiesen werden, daß entweder eine Einigung mit den Berechtigten über die Ver— theilung der Schuldigkeiken auf die einzelnen Trennstücke erfolgt ist oder die Berechtigten wegen der Fortentrichtung der Leistun⸗ gen sichergestellt sind.

§. 3. Die kurhessische Verordnung vom 4 März 1858 zur Verhütung gemeinschädlicher Speculationen mit Grundeigenthum mie,,

lrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Königlichen 55 ; . ö.

ai 1867. (L. S. Wilhelm.

Gegeben Berlin, den 13. Gr. von Bismarck-Schönhausen. Frhr. von der Heydt. von Roon. Gr. von Itzenplitz. von Mühler.

Gr. zur Lippe. von Seschow. Gr. zu Eulenburg.

Allerhöchster Erlaß vom Pensionirung und Bestätigung,

städtischen Beamten im ehemaligen Königreich Hannover. schl in, 33 , 3m 3. Mai d.

üuß an Meinen Erlaß vom 1. Januar d. J. (Gesetz S S. 3), daß es im ehemaligen ka . . sionirung städtischer Bamten Meiner Genehmigung nicht

esetzes vom 26. August Lehns⸗, Meier⸗ und an⸗

J. bestimme Ich im An⸗

Verordnung, mehr

bedürfen und daß wegen der Bestäͤtigung beziehungsweise Er

werden mäßige Stellvertreter in Städten von mehr wohnern handelt.

Berlin, den 8. Mai 1867.

. solcher Beamten fortan nur dann an Mich

als 10,0090 Ein—

Wilhelm.

. Graf zu Eul g. An den Minister des Innern. ö. ö

Verordnung, betreffend die Einführung der Preu ischen Ge⸗ setze und die Justiz-⸗Verwaltung in . n, . Enklave Kaulsdorf.

ö Vom 22. Mai 1867. ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc— verordnen für die ehemals bayerische, . das . . 24. Dezember 1866 (GesetzSamml. für 1866 S. S76) mir Unse⸗ ren Staaten vereinigte Enklave Kaulsdorf, was folgt: „Art. 1. Alle preußischen Gesetze Verordnungen und Be— nn gn, welche in dem Kreise Ziegenrück des Regierungs⸗ Bezirks Erfurt Gesetzeskraft haben, werden hierdurch mit der—

̃ berichtet oll, wenn es sich um Bürgermeister und deren regel ⸗·

1865 in das

/ /

des Appellationsgerichts zu Naumburg, insbeson dere dem

v. Roon. zirke des Kreisgerichts zu Erfurt einverleibt.

v. Selchow. . J ) Ressort, ermächtigt, die zur Ausführung dieser Verordnung en

Gesetze vom 24. Dezember 1 S ü 6. , om zember 1866 (Heset, Sammlung für 18.

Art. II. Die Enklave Kaulsdorf wird dem Departemen Be

Art. Ill. Die Staatsminister werden, ein jeder für sei ,, fu erlassen. lrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Königlichen ö n ntershrñ Gegeben Berlin, den 22. Mai isß7. (L. S) Wilhelm.

Graf von Bismarck-Schönhausen. Frh. von der He von Roon. Graf von Itzenplitzz von def ndr Graf zur Lippe. von Selchöw. Graf zu Eulenburg

Allerhöchster Erlaß vom 8. April 1867, betreffend Ver⸗

änderungen in den Bezirken einiger unteren Verwaltung

behörden und Amtsgerichte im Gebiete des vormaligen König. reichs Hannover.

„Auf Ihren Bericht vom 26. März d. J. bestimme Rückgabe der Anlagen hinsicht lich der Bezirke 96 . waltungsbehörden ünd der Amtsgerichte im Gebiete des ehe⸗ maligen Königreichs Hannover hierdurch was folgt: Es wird festgestellt: I) die neu geregelte Grenze der Stad; Wunstorf egen die benachbarten Landgemeinden als Grenze der Stad:

unstorf gn das Ant Neustadt a. R.; 2) die neu geregelte Grenze der emeinde Machtsum gegen die Gemeinde Kemme als Grenze des Amts Hildesheim gegen das Amt Marien burg,; 3) die neu geregelte Grenze der Gemeinde Ostendorf gegen die Gemeinde Armstorf bei der Poppeschen Anbaustelle an der Mehe als Grenze des Amts Und des Amtsgerichts Bremervörde gegen das Amt und das Amtsgericht Osten, H die neu geregelte Grenze der Gemeinde Kirchwistedt gegen die Gemeinde ppeln als Grenze des Amts und des Amtsgericht Bremervörde gegen das Amt Lehe und das Amtsgericht Geeste⸗ münde; 5) die Grenze des Amts und des Amtsgerichts Aschen— dorf ef die Stadt und das Amtsgericht Papenburg wird so festgestellt, wie sie in der von der Landdrostei zu Osnabrück und der Krongnwaltschaft des Obergerichts zu Meppen vom 279. August v. J. vollzogenen, bei dem Amte Aschendorf zu hinterlegenden Grenzbeschreibung dargestellt ist; 6) die neu ge— regelte Grenze der Genieinden Haselünne und Lotten einerseits, gegen die Gemeinde Haverbeck, Klosterholte, andererseits, als

Grenze des Amts und des Amtsgerichts Haselünne gegen das

s. Mai 1867, betreffend die beziehun gsweise Ernennung der

Amt und das Amtsgericht Meppen. Berlin, 8. April 1867. ö. Wilhelm.

Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg. An die Minister der Justiz und des Innern.

betreffend die Ausführung des 8. 188 de Allgemeinen Berg esetzes vom 24. lin KE, . der Ver⸗ ordnung vom 8. Mai 1857 wegen Einführung des Allgemeinen Berggesetzes in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover.

ö Vom 25. Mai 1867.

ir TWilbelti, von Gottes Gnaden König von Preußen z berordnen hierdurch in Ausführung des . ne . Zern fe eb vom 24. Juni 18655 (Geseß- Sammlung sür 1865. S. 7G5) sowie der Verordnung vom 8. Mai d. J. betreffend die . . Berggesetzes vom 24. Juni

in ebiet des vormaligen Königreichs Hann (Geset. Samml. für 1867 S. 609), 46 ien r eth ö ö. J. Der Bezirk des Ober⸗Bergamites zu Dortmund lunfaßt vom „Juli. d. J. an auch die Landdrostel-⸗Bezirke Osnabrück und Aurich des vormaligen Königreiches Hannover, wogegen alle übrigen Landestheile des letzteren von dem bezeich= Iten Feittuntte an den Bezirk des Berg.! und Jorftamtch zu Clausthal bilden. Dem Berg. und Forstamte zu Clausthal werden in seiner Eigenschaft als Bergbehörde alle Befugnisse . ati eines Ober-Bergaͤmtes bis auf Welteres

Art Il. Mit dem 1. Juli d J. sind die

11. Juli d. J. erwaltungen der Domanial⸗Bergwerke, Steinbrüche, Hütten-, ,

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Deffentlicher Anzeiger. .

Steckbriefe und untersuchungs-⸗Sachen.

Steckbrief.

Alle Justiz und Polizeibehörden werden ersucht, den wegen Dieb⸗ ehls dahier in Untersuchung stehenden Tagelöhner Johannes ne n aus Hanau im Betretungsfalle verhaften und anher

iefern zu lassen.

ü, mn den 28. Mai 1867. Königliches Justizamt l. , Gleim.

.

2 Sandels⸗Register. Handels ˖Reglster des Königl. Stadtgerichts zu Berlin

Die unter Nr. 356 des Gesellschafts⸗Registers eingetragene hiesige

handelsgesellschaft, Firmg . Freudenherg u. Cohn,

is durch ee sriig⸗ Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Kauf leute Rudolph Freudenberg und Siegmund Cohn, aufgelöst und zu— folge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Zum alleinigen Liquidator ist

der Kaufmann Siegmund Cohn zu Berlin

ernannt.

Der Kaufmann Julius Heiman zu Berlin hat für seine hierselbst

unter der Firma . . Julius Heimann bestehende, unter Nr. 4502 des Firmen⸗NRegisters eingetragene Hand⸗

seiner Ehefrau Rosalie Heiman, geb. Burchardt zu Berlin, Prokura ertheilt. . ö Dies ist zufolge Verfügung vom 28. Mai 1867 am selben Tage unter Nr. IM3 in das Prokuren ⸗Register eingetragen. Berlin, den 28. Mai 1867. . Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. J

In unser Firmen⸗Register ist heut unter Nr. 163 der hiesige Tuchfabrikant Heinrich Emil Elias als Inhaber der Firma Emil Elias zu Cottbus ingetragen worden. . Cottbus, den 2. Mai 1867. Königliches Kreisgericht.

Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. Q.

Die unter Nr. 3 des Gesellschafts⸗-Registers mit der Firma A. Schmidt u. Comp. eingetragene Handelsgesellschaft ist durch das Aus⸗ sheiden der verwittweten Kaufmann Schmidt, Friederike Caroline Emilie, geb. Beyer, zu Frankfurt a. O. aufgelöst. Der frühere Ge—= clchafter Kaufmann und Weinhändler Heinrich Friedrich Andreas uin. setzt das Geschäft unter der bisherigen Firma fort und ist sieselbe daher unter Nr. 464 in das Firmen⸗Register übertragen, wo⸗ klbstt als Firmen ⸗Inhaber der Weinhändler und Kaufmann Heinrich Friedrich Andreas Schmidt zu Frankfurt a. O.,, als Ort der Nieder- assung: Frankfurt a. O., als Firma:

A. Schmidt u. Comp., ingetragen worden ist. Beides zufolge Verfügung vom 17. Mai

s am 17. Mai 1867.

In das Firmen-⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist kehende Eintragung hewirkt worden. .

I) Lauf. Nr. 126; 2) Bezeichnung des Firmen⸗-Inhabers; der Kaufmann Theodor Hauͤptvogel zu Kirchhain; 3) Ort der Niederlassung; Kirchhain; 4 Bezeichnung der Firma: Th. Hauptvogel; 5) Zeit der Eintragung; eingetragen zufolge Verfügung vom 19. Mai 1867 am 21. Mai 1867 (Akten über das Firmen⸗Register Bd. II. S. II5).

Luckau, den 19. Mai 1865. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In das Firmen ⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist nach— ehende Eintragung bewirkt worden: ; M Lauf. Nr. 125. 2) Bezeichnung des Firma⸗Inhabers: der Kauf⸗ mann Johann Karl Wilhelm Wölffer zu Golßen; 3) Ort der Niederlassung: Golßen; 4) Bezeichnung der Firma: Wilhelm Wölffer; H Zeit der Eintragung: ein . zufolge Verfügung vom 19. Mal 1867 am 21. Mai 1867 (Akten über das Firmen⸗ Register Band II., Seite 113. uckau, den 19. Mai 1867. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

IJ. Abtheilung.

nach⸗

Die in Pillau unter der Firma:; Anna Liedtke bestandene ch: delsgesellschaft ist aufgelöst worden, die Liquidation derselben erfolgt 3 die bisherige Gesellschafterin Fräulein Laura Amalie Liedtke on hier. ö ies ist fle Verfügung vom 19. am 22. d. M. unter Nr. 233 in das Gesellschafts⸗Register eingetragen. . den 24. Mai 1867. önigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium. In das Gesellschafts⸗Register ist zufolge Verfügung vom 21. am 22. d. M. bei der . »Königsberger Privatbank Nr. 111 Col. 4 fol gende Eintragung bewirkt worden: Die Direction besteht vom 1. April 1867 ab bis inkl. März 1868 aus dem vollziehenden Direktor Wolff Meyer Gabriel, dem stellvertretenden Direktor Rudolph Burdinski und je zwei vom Aufsichtsrathe aus dessen Mitte in nachstehender Reihenfolge delegirten Mitgliedern: pro April 1867 dem Kaufmann Heinrich August Julius Krueger und dem Kaufmann Herrmann Theodor, pro Mai 1867 dem Kaufmann Heinrich August Julius Krueger und dem Kaufmann und L. Hrn n mnie des Aufssichtsrathes Friedrich Laubmeyer, pro Juni 1867 dem Kaufmann und Vice⸗Präsidenten des Aufsichtsraths Friedrich Laubmeyer und dem Kaufmann Hans Caspar Christopher Malmros, pro Juli 1867 dem Kaufmann Hans Caspar Christopher Malmros und dem Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath 2 Ferdinand Lorek, 3 pro August 1867 dem Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath Johann Ferdinand Lorek und dem Kommerzien⸗Rath Carl Gustav Becker, pro September 1867 dem Kommerzienrath, Carl Gustav Becker und dem Kommerzien⸗ und Admiralitäts⸗Rath Friedrich Heinrich Gaedeke, . . pro Oktober 1836, dem Kommerz und Admiralitäts Rath Friedrich Heinrich Gagedeke und dem Kommerz⸗ und Admi⸗ ralitäts⸗-Rath Otto Ernst Christian Wien, . pro November 1867 dem Kommerz und Admiralitäts ⸗Rath Otto Ernst Christian Wien und dem Geheimen Kommerzien Rath und Präsidenten des Aufsichtsraths Moritz Simon, pro Dezember 1867 dem Geheimen Kommerzien⸗Rath und Präsidenten des Aufsichtsraths Moriß Simon und dem Kommerzien⸗Rath Albert Andersch, pro Januar 1868 dem Kommierzien⸗Rath Albert Andersch und dem Kaufmann Hermann Theodor, pro Februar 1368 dem Kaufmann Hermann Theodor und dem Kaufmann Heinrich August Julius Krueger, . pro März 1868 dem Kaufmann Heinrich August Julius Krueger und dem Geheimen Kommerzien-⸗Rath und Prä⸗ sidenten des Aufsichtsraths Moritz Simon, sämmitlich zu Königsberg. Königsberg, den 24. Mai 1867. . Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

In unser Prokuren⸗Register ist zufolge Verfügung von heute ein“

getragen: . Der Kaufmann Hirsch Herrnberg in Allenstein hat für seine unter Nr. 20 des Firmen -Registers eingetragene Firma: H. Herrnberg in Allenstein, seinem Sohne Moritz Herrnberg in Allenstein Prokura ertheilt. .

Die Vormünder der minderjährigen Erben des verstorbenen Kauf⸗ manns Simon Simonson in Allenstein haben für, dessen unter Nr. 46 des Firmen-⸗-Registers eingetragene Firma Gebrüder Simonson in . dem Kaufmann Ottomar Dromtra in Allenstein Prokura ertheilt.

Allenstein, den 16. Mai 1867.

Königliches Kreisgericht. Sch wart.

Die Handelsgesellschaft Sam. Schultz et Co. zu Memel hat für

ihre hierselbst unter der Tirma Sam. Schultz et Co. .

bestehende Handelsniederlassung dem Kaufmann Friedrich Robert

Michaelsen von hier Prokura ertheilt. Dies ist zufolge Verfügung

vom 23. Mai 1867 am heutigen Tage unter Nr. 80 in das Prokuren⸗

Register eingetragen. . ;

Memel, den 25. Mai 1867.

Königliches Kreisgericht. Handels⸗ und Schifffahrts⸗Deputation.

und Salinen in den durch Artikel J. bezeichnet ; . / en Bezirken den für ,,,, k Min ühr iese = ang , ister ist mit der Ausfuhrung dieser Ver= rundlich unter Unserer Höchstei indi . und heigedrucktem Königlichen al genhandigen . Gegeben Berlin, den 75. Mai S567.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Itzenplitz.

selben Wirkung vom 1. Juni d. J. ab in der Enklave Kauls— dorf unter gleichzeitiger Aufhebung der entgegenstehen den h setze, Verordnun en und Bestimmungen nach Maßgabe der Patente wegen . der allgenieinen Gerichts- und Kri— minalordnung und des Allgemeinen Landrechts in die mit den preußischen Staaten vereinigten ehemals sächsischen rovinzen und Distrikte vom 22. April und 15. November js 6 (Gesetz⸗ Samml, für 1815, S. 134 und 233) eingeführt. Hinsichtlich der Einführung der Verfassungs-Urkunde verbleibt ss bir'dem

Der Kaufmann Joel Karo hat in sein hier unter der Firma zel Karo betriebenes Geschäft seinen Sohn Salomon Karo als Ge⸗ lschafter aufgenommen: es ist deshalb die Firma Nr. 2 des Firmen⸗ gisters ih und die nunmehr unter der bisherigen Firma be⸗ stehende Handels -Gesellschaft unter Nr. 9 des Gesellschafts⸗Registers . worden. Dabei ist vermerkt, daß jeder der beiden Gesell⸗ after für sich allein berechtigt sei, die . zu vertreten und e Firma zu zeichnen.

Soldin, den 29. Mai 1867. e

Königliches Kreisgericht.

Zufolge Verfügung von heute ist in das hiesige Handels-Register eingetragen, daß der Kaufmann Ernst Kostro und dessen Ehefrau Auguste, geb. Bach, auf Grund des §. 421, Theil II., Tit. 1 A. L. R. für die Zukunft ihrer Ehe die Gemeinschaft der Güter und des Er— werbes laut Verhandlung vom 11. März 1867 ausgeschlossen und da⸗ bei bestimmt haben, daß das Vermögen der Ehefrau die Natur des vorbehaltenen haben soll.

Thorn, den 24. Mai 1867.

Königliches Kreisgericht.

J. Abtheilung. J. Abtheilung.