1867 / 129 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2210

natliche Seefahrzeit, darunter eine 12 mongtliche auf Kriegsschiffen resp. als selbstständiger wachthabender Maschinist auf Kauffahrtei⸗Dampfern; h Zaungniß wie oben ad 3 und Bestehen der Prüfung wie oben ad 4. .S. 14. (Anforderung in der Prüfung zum Masthinisten. Die Prüfung zun Maschinisten umfaßt: 1) Fertigkeit in der Anfertigun aller im Maschinenfache vorkommenden Ge ungen (z. B. Entwur des ganzen Rohrsystems einer Maschine); 2) Kenntniß der im Maschi⸗ nenfache vorkommenden technischen Berechnungen (3. B. Berechnung der Maschinenkraft nach Indicator ⸗Diagrammen); 3) Kenntniß aller die Instandsetzung, Abrüstung, Konservirung und Montirung jeder Art von Schiffsmaschinen und Kesseln bezweckenden Arbeiten; 4 Fer⸗ tigkeit im Führen der Maschine und im Behandeln der Maschine, Destillirapparate und Kessel unter allen Umständen, sowie im Begeg- nen hierbei möglicher Eventualitäten; 5) Kenntniß und Beurtheilung der Maschinenmaterialien (insbesondere der Kohlen und Schmier⸗ materialien); Unterbringung und Verwaltung des Maschinenmaterials und Inventars; 6) Kenntniß der Maaße und Gewichte, sowohl der einheimischen, wie der gangbarsten ausländischen; 7 Verständniß einer populair gehaltenen englischen Schrift über Maschinentechnik Anmerkung. I Das Prädikat »ungenügend« ad 7 schließt das Bestehen der Prüfung nicht aus. 2 Die Anforderungen des ö 14 enthalten den Umfang für den Unterricht in der Deckoffizier

chule (Fachklasse der wee r n

§. 15. (Abhaltung der Prüfung zum Maschinisten,. Der Sta⸗ tions⸗Chef hat, auf Vorschlag der Werft⸗Division, die Anordnungen in Betreff der , , und Abhaltung der Prüfung zum , ,. en zu treffen, sowie die Mitglieder der Prüfungs⸗Kommission zu bestimmen.

w theoretische Theil der Prüfung ist schriftlich und mündlich, der praktische Theil findet auf einem Fahrzeuge unter Dampf statt. Dem mündlichen Theil wohnt der Stations-Chef persönlich bei.

Die Prüfungs-Kommission entscheidet über das Resultat der

Prüfung.

Ueber die Prüfung wird ein zu den Akten gehendes und von der

Kommission zu vollziehendes Prüfungs⸗Protokoll aufgenommen.

§s. 16. (Ernennung zum Ober-Maschinisten Die Ernennung 9 Qber-Maschinisten Deckoffizier 1. Klasse) setzt eine jährige See⸗ ahrzeit, darunter eine 6monatliche als leitender Maschinist, die für diese Charge durch das Attest eines Schiffs Konmmandanten nachgewie— sene . und Erfüllung der übrigen Bedingungen des §. 13 voraus.

S.,. 17. (Einstellung, Ausbildung und Beförderung einjähriger e ern Die auf, Grund der Aufnahme oder der Rotirung zur

lufnahme in das Königliche Gewerbe ⸗Institut zum einjährig frei⸗

wilsl ligen Dienst Berechtigten werden, wenn sie eine einjährige Be⸗ schäftigung als Maschinenbau⸗Arbeiter nachweisen können, leistung ihrer Militairpflicht als Maschinisten-⸗Applikanten II. Klasse in die Maschinen Compagnie eingestellt und nach ihrer Gwöchentlichen militairisch-dienstlichen Ausbildung da eingeschifft, wo sich für ihre raktische Ausbildung (5 3) eine besonders günstige Gelegenheit ietet und, wenn möglich, gleich bis zum Abiaul des Dienstjahres.

Für die Ausbildung dieser Kategorie gilt als Ziel die Verwend— barkeit an Bord unter steter Inbetrachtnahme des Wesens und der Bedeutung des Instituts der einjährigen Freiwilligen.

In dem Ausnahmefalle, daß die Verhältnisse ihr Verbleiben an Bord für das Winterhalbjahr ganz unmöglich machen, und also ihre Verwendung am Lande eintreten muß, greift eine möglichst ausschließ⸗ lich praktische Beschäftigung bei der Königlichen Werft oder den Ma— rine- Depots Platz (Auseinandernehmen uͤnd Zusammensetzen, Repa⸗ riren und Reinigen der Maschine).

Die Ernennung zum Maschinisten⸗Applikanten 1. Klasse bleibt nach ömonatlicher Dienstzeit von dem Erhalt des Qualifications⸗Attestes (S. 6 abhängig. ö

Die zu Maschinisten ⸗Applikanten 1. Klasse Ernannten können bei Ablauf ihres Dienstjahres die Prüfung zum Maschinistenmaat . Klasse ablegen und bei günstigem Ausfall und nachgewiesener Qualification zum Maschinistenmagt II. Klasse ernannt werden.

Die aus dieser Kategorie als Maschinistenmaat II. Klasse zur Re— serve Entlassenen können in dem im 5§. 12 gedachten Falle als Maschi⸗ nist mitverwendet werden, wenn sie den dort hierfür gestellten Anfor⸗ , . rer, , an . der Alus na hmg, daß für sie hierzu eine Seefahrzeit von onaten genügt, statt der im §. 12 vorgeschrie⸗ benen Seefahrzeit von 42 ö ; d .

Ihre Ernennung zum wirklichen Maschinisten bleibt abhängig von der Erfüllung der hierfür vorgeschriebenen Bedingungen, nur daß bei ihnen eine Seefahrzeit von aber eine nach der Entlassung ausgeführte sechsmonatliche Dienst⸗ leistung auf einem Kriegsschiff enthalten fein muß.

„18. Beurlaubung zur Disposition der Maschinen⸗Compagnie der Wer t⸗Division Für die in i n nr gg, , welche bei im Maschinisten-⸗Personal auf Scedampfern gedient hab i Berücksichtigung ihrer technischen ö. ; ,

. ge. 1 eine Beurlaubung zur Disposition der ae,, n. Hir ee, 1

Dergleichen Maschinisten-Applikanten II Klasse werden nach ihrer sechswöchentlichen militairisch dienstlichen Ausbild . w eingeschifft (cfr. J an en, ,. nach ihrer Ausschiffung im Herbst zu Maschinisten⸗Applikanten 1 Klaffe ernannt worden sind clr. S. 6), an dem Lende e renn §. 9 Theil nehmen, am Schluß des Kursus bei Erfüllung der Bedingungen des 9 7 zur Ablegung der Prüfung zum Maschinistenmaat II. Klasse zugelassen und nach deren Bestehen zum Maschinistenmaat II. Kaffe

Maschinen⸗Compagnie der

behufs Ab⸗

30 Monaten verlangt wird, worunter

über die Beschä miäßheit der §§. 1 und 3 der

. dirten Personals, it J mh, die Maschinen Compagnie einge⸗ Heüsengls, über zessen Führung, stennzniffe Und Alppiitaie

der Einstellung 2 Jahre

,. besonderes Qualifications.

§S. 3), können alsdann, wenn sie ,,, Raum folgenden Inhalts zu lassen: Vor⸗ nat Jahr der Geburt und des Diensteintrstts und der Before rungen, Angabe der

ernannt und als solche zur Disposition der M inen · Compagnit Werft-Division beurlaubt werden. Erlangen sie nicht die nz Quglification oder bestehen sie nicht die Prufung, so können sieln mals an Bord kommandirt werden, und den Win er · Cchlllrssh s

derholt event. zum dritten Male besuchen.

B. Das Heizer-⸗-Personal.

S. 19. (Ausbildung der Heizer IV. Klasse Für den Ers

eizer⸗Personals (in Betreff der Ergänzung und milita tiss⸗ 6 sichen Ausbildung siehe gs. J und Y findet nach Beendigung deren, tairischdienstlichen Ausbildung eine theoretisch-praktische ln enden statt, an welche sich im Ha en die Einschiffung als Heizer 5. an an Bord des Uebungs-Geschwaders anschließt, um den Heiherdü auf Kriegsschiffen kennen zu lernen und um als Heizer ausgeblldan! werden resp. die etwa in einem früheren Bertha im Hezerdin erlangte Qualifiegtion darzulegen. S. 20. Die Ausbildung des Heizer-Ersaßes erstreckt sich namm lich auf 1) Heranbringen von Kohlen resp. vortheilhaftes Unterbrinn derselben in den Kohlenräumen; 2) Belegen der Feuerungen und * handlung der Feuer vor, während und nach der Fahrt; 3 Neinigun der Kessel, Maschinen und deren Räume; 4 Anfertigung don Pachn. gen aus Hanf, Flachs oder Baumwolle; 5) Schmieren der Maßchinn theile und sonstige den Heizern obliegende Handtierungen; 6 Kem niß der Benennung der wichtigsten Maschinentheile, so wie der gtsse ,,, (Bent

21. (Bestimmung der Anzahl der an Bord zu kommandi . den Heizer) Die im §. 19 gedachte Einschiffung der Heizer abr der Art statt, daß für jede der drei Wachen; ö.. an Bord der Nan yn fahrzeuge: 2 ausgebildete (in Summa 6) und 5 aus zu bildende i Summa 15) Heizer; 2 an Bord der gedeckten Korvetten, so 6 »Augusta« uünd »Victoria«: 2 ausgebildete lin Summa 6) Und hang zubildende lin Summa 18) Heizer; 2) an Bord der Glattdecks. Kn Vetten!· 2 ausgebildete (in Summa 6) und 3 auszubildende j Summa 98) Heizer, und außerdem ach 1, 2 und 3 ein Heizer zn , . des Maschinen⸗Materials resp. als Reserve kommandn verden.

S. 22. (Ernennung zum Heizer 1II. Klasse Bei Auflösung Geschwaders im gab Rn ck, auf Grund des Attestes a Kommandanten uͤber Führung und Qualification, die Bestqualistj⸗ ten zu Heizern 1II. Klasse ernannt werden. ;

(Weitere Ausbildung des Heizerpersonals.) Die zur Ausdschiffun gelangenden Heizer finden den, Winter über Verwendung im Sim der §§. 1 und 3 der, Organisations-Bestimmungen auf den technischn Instituten zur Ausführung technischer Arbeiten. . J Die im letztgedachten §. z erwähnte Theilnahme an den Schul einrichtungen hat nach Anordnung der Werft-Division während Dienstzeit, wenigstens in einem und wenn möglich im ersten Wintg fear nn, ö

8 23. Vom 2. Dienstjahre ab sind die Heizer zu ihrer weitern , , . . . enn

siffen und zwar möglichst auf längere Fahrten, unter Berücksichtigu des Ablaufs ihrer Dienstzeit. k 1

Für die am Lande befindlichen Heizer tritt wieder die Verwendum bei den technischen Instituten, gemäß der §§. 1 und 3 der Organisn ten, n,, ein.

2. rnennung zum Heizer II. Klasse.. Auf Grund da Atteste der Schiffs -Kommandanten über S hg , können diejenigen Heizer, welche Aussicht auf Aneignung höherer Oun lification gewähren, nach einer Seefahrzeit von 24 Monaten zu Hehzem

II. Kla ernannt werden.

FS. 25. (Ernennung zum Heizer 1. Klasse Die Ernennung M gil fen 1. Klasse erfordert eine 36monatliche Seefahrzeit und die dur ltteste von Schiffs- Kommandanten nachgewiesene Qualification, so wie eine genügende Ausbildung als Schmied.

25. (Beurlaubung zur Disposition der Maschinen⸗Compagnt der erft Division. die Heizer können in dem im 8. 18 gedachten Fall bei Erfüllung der im §. A vorgeschriebenen Bedingungen zum Heizer 11. Klasse ernannt und als solche zur Disposition der Maschinen⸗ Compagnie der Werft⸗-Division beurlaubt werden.

Die zur Reserve entlassenen Heizer J. Klasse können zur Deckun ines ertrgordingiren Mehrbedarfs an Heizern J. Klasse als solche in Bedarfsfall mit verwendet resp. dazu ernannt werden, wenn sie durt Atteste nachweisen, daß sie nach ihrer Entlassung noch eine 18monch— liche Seefahrzeit als Heizer auf Seedampfern in befriedigender West

erreicht haben §. 27. , Bestimmung.) Die technischen Institute haba tigung des zu ihnen von der Werft-Division in Gr Organisations · Bestimmungen kommam

bei der Rückkehr an die Werf

t⸗Divisi in ei eingehend 6 ivision sich in einem Atteste eingch

Diese Atteste treten bei der Beförderung mit in Ve

Ferner haben die Atteste, namentlich die der Schiffs⸗Kommam danten, bestimmte präcis molivirte Beurtheilungen zu enthalten,

rücksichtigung. . 9 nischen Vorbildung und nach Maßgabe ihrer sichtigung Ausbildung fur den Kriegsschiffsdienst, schon früher, bei besonderer Diensizeit in der Kriegsmarine, ob die für die betreffenden Charmantes n ; 6 8 d . 9 e Ouali

sfication! darge than hargen resp. Köassen erforderlich

n oder nicht dargethan ist.

S. 28. Die Atteste (56. 27) gelangen an bie Werft⸗Division./ welt

dieselben in Betreff der Qber⸗Maschinisten und e t .

Au einträgt. In diesem Büch ist für jede

Qber⸗Maschinisten und für jeden Il ale t enn . rein und Zuname, Tag Mo

: Verwendung innerhalb und außerhalb der Könil⸗ lichen Marine nach Zeitdauer und Zweck, Führung und Qualification In letzterer Bezichung werden die der Werft ⸗Division zugehenden

3

D Ramen des

teilungen

shmiede

mischaften werden a l rif des S.

srücksichtigung der Tra

. 3. 2211 dies erforderlich ist, um nach einer Zeichnung die Maaße, welche er zum Bau eines Bootes gebraucht, selbst abseßen niß der auf die Stellung eines Zimmermanns lichen Vorschriften und

wörtlich

m l. e

ie lt .

'in.

Demnächst t di n eine Beschäftig soision zu diesem Behuf zei uten in direkten S

richten. Altte ö betreffenden tech- andwerker nach den Attesten der betre n te n ng ts n §. 277) den gewerblichen Anforderungen für See⸗ , , entsprechen, können letztere Seitens der Werft-Di— n verfügt werden, wobei die Transportkosten zu berücksichtigen

ibn die Thei S icht ist Bedacht zu nehmen. Theilnahme am Schulunterricht ist edacht z h ire g n, mn. für die Beförderungen, Reach ö monatlichen Dienstzeit, worunter eine 3monatliche Seefahrzeit lhaiten sein muß, können die sich am brauchbarsten bewiesenen undwerker JV. Klasse, zu Handwerkern III. Klasse ernannt werden. Die IJ. Klasse enthält solche Handwerker, welche nach 12monat⸗ hr Dienstzeit, darunter eine 6 monatliche Seefahrzeit giugst ht . neignung der höheren Qualification gewähren. 3 Das , . die J. Klasse bedingt 18monatliche Seefahrzeit und die . ö zauchbarkeit. Die Beförderung zum Meistersmaat erfor . stung der Militair-Dienstpflicht und die nöthige, Qualisiea ion; dem zum Meistersmaat 11. Klasse 24monatliche Seefahrzeit

erde. Ausfall der theoretischen . zum Meistersmaat

*. . F e ö . * ; ck⸗ zomonatliche Seefahrzeit, 5) Die Beförderung zum De

in e, Ableistung der Militair⸗Dienstpflicht und die u. nalification; außerdem zum Meister (Deckoffizier II. Klasse y jäh ge Seefahrzeit, genügender Aus all der vorgeschriebenen Prüfung; m Bber⸗Meister (Deckoffizier J. Klasse) 4jährige inn, a

Ueber den für die verschiedenen Chargen resp. Klassen erforderliche rad praktischer Fähigkeit und Ausbildung im technischen Dienst⸗ so⸗ hie über Führung und Diensteifer, haben sich die an, ,. nten und die betreffenden technischen Institute in , aus · ssprechen (etr. S5. 27). Die Atteste gelangen an die ,

5. 33. Anforderungen in den Prüfungen des 8. 32 pes . 5 m Meistersm aa t. I) Fertigkeit, seine Gedanken in verstãn . chreibweise auszudrücken, sowie im Rechnen bis einschließlich zruchrechnung. 9 Kenntniß der Grundzüge der Verwaltung 5 betals an Bord. 3) Hinlängliche Fertigkeit im Zeichnen . 9. heruf dies erfordert; zu m Mer ster (Deckoffizier II. Klasse) un . im en , 1) Abfassung des Lebenslaufs oder eines an . ussazes. Derselbe muß leserlich und verständlich geschrieben wen mne groben orthographischen Fehler enthalten. 2) Fertigkeit im J ö h⸗ en mit benannten Zahlen, Regeldetri und Rechnen mit gewöhn . nd Dezimal⸗Brüchen, Berechnung des kubischen Inhalts , 6. nd runder Hölzer und Planken. N. Kenntniß der verschiedenen Holz. attungen und fämmtlicher in sein Kessort einschlagender Materialien nd Fähigkeit zur Be heilung ihrer Qualität. 4) Kenntniß der ein= lnen Theile des Schiffes und dessen Verbandes, ern nnn nd Bearbeitung der Rundhölzer und des Verhältnisses der Stärke

eriolg nach Analogie i ge u e .

u können. 7) Kennt- ejug habenden dienst⸗ estimmungen. 1

Die Abhaltung der Prüfungen 14 Meistersmaat und zum Meister rlin, den 5. Mai 186 . ; . Marine ⸗Ministerium. von Rieben.

Sr. Maj. des Königs, von der Stellung als Dres- den 2c. v. Lesczynski, Major vom großen Gen. Stabe, von dem Kommando zur Dienstl. bei dem Gouvernement von Dresden, in Folge der Auflösung des bish. preuß. Gouvernements von Dresden

2c., entbunden.

rselben zur Jänge. 5) Kenntniß aller zum Zinimermanns-Inventar er Schiffe , n Gegenstände. 6) Fertigkeit im Zeichnen, soweit

*

Per sonal ⸗Veränderungen.

Offiziere, Portepee: Fähnriche ꝛc.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzung en. Den 22. Mai. v. Bon in, Gen. der Inf. und Gen. Adjut. ouverneur von Dres-

Den 25. Mai. van Houten, Pr. Lt. vom 2. Rhein. Hus.

Regt. Nr. 9 und kommandirt als Inspect. Offizier und Lehrer bei der Kriegsschule in Engers, von diesem Kommands entbunden. von der Marwitz, Rittmstr, vom Neumärk. Drag. Regt. Nr. 3 und komt mandirt als Adjut. bei der 13. Division, unter Ernennung zum Esk. Chef, von . Kommando entbunden.

Drag. Regt. ö Hauptm. von d. Art. 2. Aufg. 3. Bats. (Bielefeld) 2. Westf. Landw. Fegts. Nr. 15, zur Dienstl. als 2. Depot⸗-Off. bei d. Garde⸗Train-Bat., v. Sommerfeld und Falkenhayn, Hauptm. vom 1. Auf 1. Bats. (Gleiwitz. 1. Oberschl. Landw. Regts Nr. 22. zur Dienstl. als näch 1. Bats. (Krossen) 2. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 12, zur Dienstl. in eine etatsm. Sec. Lts. Stelle des Garde⸗Train-Bats, vorläufig bis ut. Dezember d J., kommandirt. Dincklage, Rittm. und Ese, Chef vom Hus. Regt. Nr. 155 v. Wolff er sdor ff, Rittm. und Esc. Chef vom Rhein. Ul-Regt. Nr. , Witte, Rittm. u. Eskadr. Chef vom Königs⸗ Husaren⸗Regt. l. . befördert. v. Gertz en, Sec. Lieut. vont 2. Brandenh. Ulanen-⸗Regt. Nr. II, zur Vertrefung des beurlaubten Adjut. der 6. Kav. Brig. nach

Berlin kommandirt.

v. Loeper, Pr. Lt. vom

Nr 11, als Adjut. zur 13. Division kommandirt. Keil,

Aufg.

weiter Depot⸗-Off. bei dem Wesif. Train-Bat. Nr. 7, beide zu⸗ r ein Jhhr, Eh ren berg, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg.

Rhein.) Nr. 7, zu Majors mit Beibehalt der Esk.

. ,,, Den 25. Mai. Schneider, Pr. Lt. a. D., früher im 2. Bat.

Schrimm) 19. Landw. Regts, zuletzt Hauptm. in der ehemals Schles⸗ 6 in che; Infanterie, bei der Inf. 2. Aufg. des Landw. Bats. Schleswig als Hauptm. einrangirt.

B. Abschiedsbewilligungen.

Den 25. Ma i. Graf v. Strach wiß, zur Reserve entlassener Port. Fähnr, bisher im 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. ö, der Abschied mit der Genehmigung zum Uebertritt in ausländische Dienste be⸗ willigt. v. Wen ßky, Pr. Lt. a. D., früher Sec. Lt. im J. Schles⸗ Hus. Regt. Nr. 4 die Genehmigung zum Tragen der Uniform des 2 Landw. Ulan. Regts, anstatt der ihm bei seiner Verabschiedung ver— liehenen ö ertheilt.

ei der Landwehr.

Den 25. Mai. v. Lieres und Wilkau, Pr. Lt. a. D. zuletzt Sec. Tt. bei der Kav. des 1. Bats. 109 Landw. Regts., früher bei der Kap. des 1. Bats. 7. Landw. Regts., die Genehmigung zum Tragen der Uniform des früheren 7. Landw. Kav. Regts., anstatt der ihm bei seiner Verabschiedung im Jahre 18652 bewilligten Unif. des dama⸗ ligen 10. Landw. Kav. htegis ertheilt.

Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministerium s..

Den . fag ge, ehemal. Feldw. und Zahlm. Aspirant im 4. Ostpr. Gren. Regt. Nr. 5, als etatsm. Assistent beim Haupt⸗

Montirungs⸗Depot in Berlin angestellt.

ODSeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Steckbrief.

Gegen den unten näher bezeichneten Kaufmann Gustav Har—⸗ nuth, ist in den Akten Hi. 331. 1867 die gerichtliche Haft wegen be— ihlichen und einfachen Bankerutts aus §. 259 sed. des Strafgesctz uchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt perden können, weil derfelbe in feiner bisherigen Wohnung und auch pnst hier nicht betroffen worden ist, derselbe latirt daher oder hat sich eimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalts- fte des Kaufmanns Harmu th Kenntniß hat, wird aufgefordert, won der nächsten Gerichts. oder Polizeibehörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil. und Militair⸗Behörden des In. und

uslandes dienstergebenst ersucht, auf den 4 Har mu th zu vigiliren, ihn e ene sfrgfhnin. ö. und mit allen hei demselben sich vorfin⸗ nden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an, die Königliche tadtvoigkei Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesckumte

erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den ver—

ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit

versichert. . erlin, den 25. Mai 1867. ; Gr hes Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Ern ale neh f 2s Jahre alt, am 2ten . nann Gustav Harmuth ist: ahre alt Mare e n,, , hat dunkelblaue Augen, röthlich blon⸗

den Bart, ist schmächtig und von kleiner Gestalt.

Erneuerter Steckbrief. . Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung, zu Sorau, den 29. Mai 1867. Der frühere Agent Albert Sack, zuletzt in Berlin wohnhaft geb. in Fürstenberg a. O. soll wegen Unterschlagung resp. Betrugs derhaftet werden, er ist im Betretungsfalle anzuhalten und an uns

aqzuliefern. . K ö ö Alter: 24 Jahr; Größe: mittelmäßig; Haare:

blond.

2