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Charakter als Ober ⸗Bibliothekar⸗ und dem Assistenten derselben Bibliothek Dr. Guilleaume, der Charakter als Bibliothekar beigelegt worden.
Der Privatdocent Hr. Justus Roth hierselbst ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der hiesigen Königlichen Universität ernannt worden.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Ludwig Schmitz in Mül⸗ heim a. . ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreiseß Mülheim ernannt worden.
Allgemeine Verfügung über die Befugniß zur Ausübung ärztlicher Praxis. Vom 6. Juni 1867.
Nachdem durch die in Folge der Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 — Gesetz Sammlung Seite 555, 875, 876 — eingetretene Vergrößerung des Staatsgebiets das Bedürfniß einer neuen Anordnung üher die Befugniß zur Ausübung der ärztlichen Praxis herbeigeführt ist, bestimme ich kraft der mir durch die Allerhöchste Verordnung vom 13. Mai d. J. — Gesetz⸗ Sammlung Seite 667 — ertheilten Ermächtigung für den Um⸗ ng der Preußischen Monarchie, jedoch mit r, . Aus⸗
chlüß des vormaligen Herzogthunis Nassau, unter
der entgegenstehenden Vorschriften, daß die nach den Bestimmungen ihrer Heimath zur Aus⸗ übung der Praxis befähigten inländischen Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer und Thierärzte ohne Rücksicht auf die zur Zeit noch bestehenden Verschiedenheiten in den Anforderungen an ihre wissenschaftliche und praktische Vorbildung fortan in In, ehl. Maße, wie die Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer und Thierärzte in den ältern Theilen der Monarchie, zur Autz= übung ihrer Praxis innerhalb des gesammten Stagtsgebiets, jedoch mit Ausschluß des ehemaligen Herzogthums Nassau, zuzulassen sind, ohne daß es dazu besonderer behördlicher Con⸗ cession bedarf.
Für das Gebiet des ehemaligen Herzogthums Nassau bleibt
weitere Verfügung vorbehalten.
Berlin, den 6. Juni 1867. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
v. Mühler.
Preußische Bank.
Bekanntmachung.
Auf die für das 6 1867 festzusetzende Dividende der Preußischen Bankantheils-Scheine wird vom 15. d. Mts. ab die erste halbjährige Zahlung von Zwei und Ein Viertel Pro⸗
zent oder
. 2 Thlr. 15 Sgr. Courant
für den Dividendenschein Nr. 41 bei der Haupt-Bank⸗Kasse zu Berlin, bei den ProvinzialBankEomtoiren zu Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg i. Pr, Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, sowie bei den Bank-Konimanditien zu Aachen, Altona, Bielefeld, Bromberg, Cassel, Coblenz, Cöslin, Erefeid, Dort— miimd, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Essen, Frankfurt a. O. Gleiwitz, Glogau, Görlitz, Graudenz, Halle a. S., Insterburg, Landsberg a. W.,, Memel, Minden, Rordhausen, Osnabrück, Siegen, Stralsund, Stolp, Thorn und Tilsit erfolgen. Berlin, den 7. Juni 1867. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
Chef der Preußischen Bank. Graf von Itzenplitz.
Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister und Minister ö. , n. Hauses, Freiherr von Schleinitz, nach esien.
Personal ⸗Veränderungen.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den, Juni. Saenger, Sec. Leut. von der Kav. 2 Aufg. 3. Bats. , , 3. Pomm. Landw. Regts. Nr. 14, zur Zeit kommandirt zur Dienstl. heim j. Pomm. Ulanen- Regt. Nr. 4, Zur Dienstl., in eine etatsm. See. Lts. Stelle des Pomm' Train -GBéts. . . ,, . g, hn, . Lt. vom Inf. Regt. Nr. 80 ur Dienstl. beim Genera ies = ö . , Antrag entbunden. J en 3. Juni. v. Krensfi, Ob. Lt. vom Gener IV. Armee Corps, zum General⸗ Kommando des 8 . Behufs Vertretung des beurl Chefs des Generalstabes dieses Armee! Corps, kommandirt. Rost, Zeug - Hauptm. vom aufgelösten Art.
ufhebung
Juni. vom Garde⸗Füs. Regt. der Abschied ertheilt. Militair · Justiz⸗Beamte. Durch Verfügung des General⸗Audi toriats. Den 1. Juni. Hansmann, Garn. Auditeur in Cosel,
1. August d. 3 ab versetzt. Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Minw isterium
Regts. Nr. 5 versetzt. dessen Versetzung zur Intendantur des VII. Armee⸗ 21. Mai c. nf
des III. Armee-Corps. tendantur des IIl. Armee⸗Corps, auf seinen Wunsch aus dem danturdienst entlassen.
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v. Schlichting, Hauptm. und Comp. jn
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cher Eigenschaft an das Kommandantur-Gericht in Wittenberg don
8.
Den 25. Mai. Lossow, Zahlm. J. Kl. vom Füs. Bat. 3. Ostpr. Gren. Regts. Nr. 4, zum 1. Bat. des 4. Ostpr. 5
Den 28. Mai. Hoffmann , ,, n .
b Lorps unter zem gt worden, verbleibt einstweilen bei der Intendant Henning, Registratur-Assistent bei der Mr
Inte.
Sum marische Uebersicht
sität zu Berlin von Ostern bis Michaelis 1867.
Von Michaelis 1866 bis Ostern 1867 sind gewesen Davon sind abgegangen. .... .... ..... .... ...... ...... ..... *
—
der immatrikulirten Studirenden auf der Friedrich⸗Wilhelms-⸗Unipe,
Es sind demnach geblieben Dazu sind in diesem Semester angekommen
Die , n der immatrikulirten Studirenden beträgt aher Die theolodische Fatultät zahlt; Mh
Aus länder
Inländer Ausländer
nländer Ausländer
die juristische Fakultät zählt: .
die medizinische Fakultät zählt:
a) Juländer mit dem Zeugniß der Reife 54
b) Inländer mit dem Zeugniß der Nicht Reife nach §. 35 des Prüf.⸗Regl. vom 4. Juni 1834
) Inländ. ohne Zeug⸗ niß der Reife nach §. 36 des Regle⸗ ment v. 4. Juni 1834
cd Ausländer
die philosophische Fakultät zählt:
Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität, als zum Hören der Vorlesungen berechtigt: ) nicht immatrikulirte Pharmaceuten
nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissene Eleven des Friedrich⸗Wilhelms-⸗-Instituts
Eleven der medizinisch chirurgischen Akademie für das
Militair und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee
Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zu höret sst
2
me,.
Es nehmen folglich an den Vorlesungen Theil im Ganzen
Nicht amtliches.
Preußen. Kiel, 7. Juni. (H. B. H.) Fregatte »Spetlana«, Kapitän Drescher, Bord und ist von ihrer Uebungstour von Rio de Ja heute hier eingelaufen; sie kehrt zürück nach Kronstadt.
Slawentzitz, 5. Juni. 6 Ztg.) Gestern gegen 11 Uhr brach in dem Herzoglichen Schlosse zu Bitf
Depot in Dresden, zum Artillerie ˖ Depot in Magdeburg versetz .
Umfassungsmauern eingeaschert würde.
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Die russich hat 100 Kadetten am
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Abend
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Feuer aus, wodurch das umfangreiche Gebäude bis auf h
n ,,,. an,, . rr, , ,
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Lübeck, 6. Juni. (H. N.) Der belgische Gesandte, Baron von Rothomb, welcher bestimmt ist, die Vertretung Belgiens bei sämmtlichen Staaten des Norddeutschen Bundes zu über⸗ nehmen und bei den Hansestädten an Stelle des vor einigen Wochen abberufenen Ministerresidenten Herrn de Bosch⸗ Spencer tritt, war heute in Lübeck und hielt beim Senat seine Auffahrt, um demselben seine Beglaubigungsschreiben zu überreichen. . e . k Da rmstadt, 7. Juni. Die Abgeordnetenkammer genehmigte in heutiger Sitzung die Militair-Convention mit Preußen mit 31 gegen 9, und, den Bündnißvertrag mit Preußen mit 36 gegen 4 Stimmen. Der Antrag Loews auf Einfüh⸗—
rung des Preußischen Pensionsgesetzes wurde gleichfalls ange⸗
nommen. Für Anschaffung von Zündnadelgewehren wurden
367 000 Fl. bewilligt. ö.
Bayern. München, 5. Juni. Nürnb. C.) Der Ge— setzgbungs - Ausschuß der Kammer der e, , hat gestern den Artikel, welcher die Normen für die Verhaftung des Gant— schuldners enthält, dahin angenommen, daß die Personalhaft nach der Ganteröffnung von einem einzelnen Gläubiger nicht mehr verlangt werden kann, so wie daß die hereits hestehende Haft mit der Ganteröffnung aufhöre, während den Gerichten während des Gantverfahrens die Befugniß zur Verhaftung des Schuldneis unter bestimmten Voraussetzungen eingeräumt
wurde, und zwar so, daß Verhaftung und Aufhebung der Haft
von Amtswegen zu erfolgen hat. . ö , 7. Juni. Die »Bayersche Zeitung« schreibt über die Zollvereinskonferenz in Berlin: Preußen hat eine Punctgtion dorgelegt, wonach der bisherige Zollvereinsvertrag in Kraft bleibt, jedoch gleichzeitig dahin modifizirt wird, daß die Gesetzhebung über Zollwesen, so wie über Besteuerung des einheimischen Zuckers, Salzes und Tabaks künftighin durch ein gemeinschaftliches Organ der betheiligten Staaten und eine ge⸗ meinsame Vertretung der Bevölkerung auszuüben ist. Die Vertretung der einzelnen Regierungen wird nach den Vorschrif— ten gebildet, welche für das Plenum der ehemaligen Bundes⸗ versammlung maßgebend waren; während für die Vertretung der Bevölkerung die Bestimmungen des fünften Abschnittes der norddeulschen Bundesverfassung eintreten. — Württemberg und Baden haben die Punktation vorbehaltlich einer dreiwöchent⸗ lichen Ratifikationsfrist vollzogen, Hessen⸗Darmstadt stellte seinen baldigen Beitritt in AUüssicht, während Bayern seine weiteren Entschließungen vorbehalten hat.
Oesterreich. Pesth, 6. Juni. (W. Ztg. Das Amts, blatt bringt eine Allerhöchste Entschließung vom H. d. M, laut welcher alle bis zu diesem Tage beim Pesther Versatzamte bis zum Betrage von einem Gulden verpfändeten und nicht ausgelösten Gegenstände unentgeltlich herausgegeben werden.
Die Deputirtentafel versammelte sich in voller Gallg, Es wurde das Reskript verlesen, welches die Wahl Karolyi's und Vays zu Kronhütern bestätigt. Hierauf fand Abfahrt des Hauses zu dem Kaiser nach Ofen statt. ö.
In der Magnatentafel designirte der Präsident die Mitglieder der Deputation, welche mörgen 11 Uhr Vormittags den Erzherzogen Aufwartung niachen wird. Sodann wurde das die Kroönhüter bestätigende Rescript hier ebenfalls verlesen und mit Eljen⸗Rufen angenommen. Schließlich Abfahrt aller im Festornat erschienenen Mitglieder zur Burg, ;
Der Enipfang sämmtlicher Mitglieder beider Häuser des Landtages bei dem Kaiser, behufs Rückgabe des Inaugurxirungs⸗ diploms und Festsetzung des Krönungstages, fand in Ofen, Mittags 13 Uhr, Statt. Die Auffahrt dauerte mehr als eine Stunde, die Prachtentfaltung war außerordentlich, gegen sechszig Staatskarossen, Hußaren in glänzenden Livreen. Deak wurde bei seiner Ankunft von der harrenden Volksmenge mit Eljen begrüßt. Der Präsident der Deputirtentafel dankte in kurzer Rede dafür, daß der Kaiser sich krönen lasse, worauf Seine Majestät erwiederten:
„»Mit Vertrauen haben Wir uns Wir Sie aufriefen zur Beseitigung der rigkeiten hervorgegangenen Hindernisse. 8 Ur ᷣ Vertrauen, das Wir ihm entgegengebracht, vollständig entsprochen. Jetzt ist mit Gostes Hülfe und durch das loyale Zusammenwirken des Landtages jener Unserem väterlichen Herzen so erfreuliche Zeit⸗ punkt eingetreten, in welchem Wir ein die verfassungsmäßigen und die Rechte des Monarchen gleichzeitig feststellendes Diplom herausgeben n gh alter gesetzlicher Sitte durch die feierliche Krönung bekräf—
nnen. —
Was König und Volk mit aufrichtiger Verständigung geschaffen haben, kann nicht anders als bleibend und segensreich sein. Die all. gemeinen Wünsche Unseres theueren Ungarlandes erfüllend, setzen Wir den 8. Juni als Tag Ünserer Krönung . Mit Freude erfüllen Wir zugleich den Wunsch Unseres Landtages, daß Ihre Majestät Unsere Ge⸗ mahlin gleichzeitig zur Königin von Ungarn Fekrönt werde.«
Schweiz. Bern, 3. Juni. (Schw. M Der Bun—⸗ desrath , heute den zwischen Herrn Telegraphen⸗
——
an die Nation gewandt, als aus den bestehenden Schwie⸗ Unser treues Ungarn hat dem
Direktor Curchod und Hrn. Oberbaurath v. Klein abgeschlossenen Vertrag zwischen der Schweiz und , ,,,, betreffend gemeinschaftliche Benutzung des unter seeischen Telegraphen⸗ tau's zwischen Romanshorn und Friedrichshafen. Der Haupt⸗ inhalt desselben besteht darin, daß dieses Tau von den Verwal- tungen beider Staaten mit gleicher Berechtigung benutzt und auf gemeinschaftliche Kosten unterhalten werden soll, und daß letztere sich verpflichten, im Falle dasselbe unbrauchhar werden sollte, ein neues Tau auf gemeinschaftliche Kosten herzustellen und zu unterhalten. Dabei versteht es sich, daß dabei der Werth des alten Taues in Abzug fallen soll.
Großbritannien und Irland. London, 6. Juni. Die Sitzung des Unterhauses vom 5. dss. wurde größten Theils durch eine längere Debatte über die Oxford⸗ und Cambridge Uni⸗ versitäts-Erziehungsbill in Anspruch genommen. Diese Bill reißt bekanntlich eine weitere von den Schranken nieder, die bis in die neueste Zeit hinein die beiden ersten Universitäten Englands in rein mittelalterlichem Geist erhalten haben. Bis zum heutigen Tage wohnt der Student noch in einem Konvikte, ist an gemein⸗ schaftlichen Mittagstisch, gemeinschaftlichen Kirchengang und andere Regeln gebunden und lebt im Ganzen beschränkter in Bezug auf manche persönliche Freiheiten, als die Schüler deutscher Gymnasien und Realschulen. Biese Zwangsmaßregeln sollen nun dem Geiste der Zeit weichen und der Studirende nicht mehr genöthigt sein, diesen Konvikten, Colleges genannt, anzugehören, um die Bildungsmittel der Universität zu benutzen und auf Zulassung zum Examen An⸗ spruch zu haben. Obgleich dieses System, wie es auf dem Kontinent in Deutschland und anderweitig existirt, auch hier nichts Neues ist und die schottischen Universitäten auf dem⸗ selben gegründet sind, findet doch ein Sturm gegen die zeitgeheiligten Institutionen der obengenannten Universitäten, haupt⸗ sächlich, weil sie als die Bollwerke der Staatskirche betrachtet werden, stets starken Widerstand und auch im vorliegenden Falle ging bei der Abstimmung die zweite Lesung der Bill nur mit der geringen Majo⸗ rität von 165 gegen 150 Stimmen durch. Zwei andere Bills, die eine über Kirchenländereien in Irland, die andere über das Verbot des Verkaufs geistiger Getränke am Sonntage daselbst handelnd, wurden ebenfalls zum zweiten Male verlesen und dann vertagte sich das Haus kurz vor 6 Uhr. . .
Die Untersuchung gegen die an der irischen Küste gelandeten angeblichen Fenier hat noch immer zu keinem Resultat geführt. Die Anzahl der Gefangenen hat sich in der Zwischenzeit bis auf 33 vermehrt, sämmtlich gut, manche sehr anständig gekleidete kräftige, männlich und intelligent aus= sehende Leute. Ihrer Angabe nach sind sie Emigranten nach Brasilien oder Buenos Ayres. Ihr Schiff sei leck geworden und eine norwegische Brigantine habe sie aufgenommen wegen Mangel an Provifionen indessen wieder aussetzen müssen.
Von den Gefangenen in Abyssinien ist wieder briefliche Mittheilung hierhergedrungen, die den Zustand derselben als im Wesentlichen unverändert darstellt. Lord Stanley soll ein Ultimatum an den König Theodor ahgesandt und mit dem Verluste der Freundschaft Englands und Vorenthaltung der für ihn bestimmten Geschenke gedroht haben, wofern er die Opfer seiner Laune nicht in 3 Monaten ihrer Haft entlasse. Obgleich der schwarze Herrscher, was die innern Angelegenheiten seines Landes anbetrifft, im Ganzen in ziemlich übler Lage und von Rebellen bedrängt ist, erwartet man von dieser Drohung doch
wenig Wirkung.
Frankreich. Paris, 7. Juni. (W. X. B.). Der Kaiser von Rußland hat, gutem Vernehmen nach erklärt, daß er seinen Aufenthalt in Paris nicht abkürzen werde. — Diesen Morgen ist ein Tedeum in der russischen Kapelle abgehalten worden, welchem der Kaiser und die Kaiserin, der König von Preußen, der Kaiser von Rußland, der Kronprinz und die Frau Kron—⸗ prinzessin von Preußen, so wie die beiden russischen Großfürsten
beiwohnten.
Bei dem gestern Abend stattgehabten Balle in der russi⸗ schen Botschaft brachte der Kgiser Napoleon einen Toast auf die glückliche Errettung des Kaisers Alexander aus, welchen derselbe freundlich erwiederte.
Gestern Abend hat der Verbrecher, welcher auf den Kaiser von Rußlgnd geschoßen und dessen Name Bereezowski ist, das erste Verhör bestanden. Aus demselben scheint hervorzu⸗ gehen, daß der Meuchelmörder auf eigenen e und nicht als Werkzeug einer Verschwörung gehandelt hat. Bereczowski hat in einer Entfernung von 5 Schritten das Pistol auf den Kai⸗ serlichen Wagen abgefeuert. z —
Die heutige Sitzung des gesetzgebenden Körpers eröffnete der Präsident Schneider mit . Rede:
»Nachdem gestern unsere glorreiche Armee die Bewunderung der anwesenden Souveraine und einer ungeheuren en,, er⸗ regt hatte, wurde ein hassenswerthes Attentat von einem Men⸗ schen, der nicht unserem Lande a begangen; doch die Vorsehung wachte! und das Verbrechen blieb macht. los. Ich glaube, 3h Gesinnungen sowie, die unseres gastfreien und edlen Vaterlandes langanhaltender Beifall am Besten auszudrücken, indem ich dem tiefen Univillen Worte gebe, welchen