1867 / 144 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2444

. . Vierte Preisaufgabe; betreffend den Schu der Arbeiter bei dem Färben von Kaliblau. »Die silberne Qenkmünze, oder deren Werth, und außer⸗ dem Zwei Hundert Thaler Demjenigen, welcher ein Verfahren mittheilt, wollene Garne und Gewebe kaliblau zu färben, ohne daß die mit dem Färben beschäftigten Arbeiter durch Blausäure⸗Dämpfe Nachtheilen ausgesetzt sind. . . »Das Verfahren darf nicht theurer sein, als das bisher bekannte, und weder auf die Schönheit der Farben, noch auf die Haltbarkeit des Fadens nachtheilig einwirken. Bei seiner Anwendung sind Räume vorquszusetzen, welche in der bei Färbereien üblichen Weise gegen die Witterung verschlossen sind. »Der Verein behält sich vor, das Verfahren durch Versuche im

Großen zu prüfen? . . ünfte Preisaufgabe, betreffend die eu gunß einer weißen Farbe auf Zink.

»Die silberne Denkmünze, oder deren Werth, und außer- dem Zwei Hundert Thaler Demjenigen, welcher zum Ersatz der zeither angewendeten, von den Künstlern ungern gesehenen Oel- oder ähnlichen . auf Zinkgüssen (als Statuen, Vaäsen und Architektur- theilen, die Oberfläche des Zinks uͤnd seiner Löthfugen auf chemischem Wege so behandelt, daß eine gleichmäßige weiße, haltbare Farbe hervor⸗ gerufen wird, welche mindestens das Ansehen und die Haltbarkeit eines guten Oelanstriches besitzt, deren Erzeugungskosten nicht theurer aus- allen, als die des ersteren, und deren Herstellung nicht wesentlich mehr Zeit erfordert als bisher. Die Darstellungsweise dieses weißen Ueber— zuges hat der Bewerber genau zu beschreiben und mitzutheilen«

. Sechste e nn, betreffend die Verhütung der plötzlichen Selbstzersetzung des Chlorkalks.

»Die silberne Denkmünze, oder deren Werth, und außerdem Drei Hundert Thaler für die wissenschaftliche Erklärung der r⸗ sache der plößlichen er fel arte des Chlorkalks bei . Temperatur und für die Bezeichnung der aus dieser Erklärung her— h me Mittel, zur Verhütung der gedachten Zersetzung. Diese

tt . sich ein Jahr lang in der Praxis bewähren.« otive:

In den letzten Jahren, wo sich die Anforderungen an eine ver— mehrte bleichende Kraft des Chlorkalks; also an eine größere Reich haltigkeit an unterchloriger Säure bedeutend gegen früher gesteigert haben, wird ein Chlorkalk angefertigt, der bis zu 34 Prozent Chlor enthält. In verschiedenen ö. ist es wiederholentlich vor⸗ eksmmen, daß ein solcher Chlorkalk, in Fässer verpackt, also bei ö Luftzutritte, sich in wenigen Minuten unter bedeutender

ärme⸗Entwickelung so völlig zersetzt hat, daß nur Chlorcalcium zu⸗

rückgeblieben ist. Der dann entstehende Verlust ist bei der Ausdeh⸗

nung dieses Fabricationszweiges von Bedeutung, und die Mittel, ihn

zu verhüten, können nur auf die Ursache der eben erwähnten Zersetz⸗

barkeit sich gründen. . Siebente Preisaufgabe,

betreffend die Herstellung eines gelblichen Farbentons auf weiße Marmorarten.

»Die silberne Denkmünze, oder deren Werth, und außer⸗ dem Drei Hundert Thaler für die Angabe eines Verfahrens, die weißen zur Anfertigung von Verzierungen und Figuren tauglichen Marmorarten mit einem gleichmäßigen, haltbaren gelben Farbenton, welcher mindestens bis guf 4 Zoll in das Material eingedrungen sein muß, zu versehen. Es ist Bedingung, daß durch das angewendete Färbemittel die Natur des Marmors night verändert werde, und daß es möglich sei, den Farbenton je nach Bedürfniß heller oder dunkler herzustellen. Die gefärbten Marmorsorten müssen sich mindestens ein Jahr unverändert erhalten.«

Motive:

Es ist häufig nothwendig, den weißen blendenden Farbenton des Marmors zu mildern oder umzuändern, je nachdem die Räume, in welchen Marmorarten angewendet werden es erfordern. Seit undenk⸗ lichen Zeiten ist dies versucht worden. Alle bisher bekannten antiken und modernen Verfahren überziehen die schon fertigen Arbeiten in irgend welcher Weise mit der gewünschten Farbe. Dies führt die Uebelstände mit sich, daß. H ;

I) die durch das Arbeiten (mit Meißel, Naspel, Bohrer, Schliff)

verschieden empfänglich gemachte Oberfläche die Farbe nicht gleich⸗

mäßig annimmt;

2) die Politur sehr schwierig, oft unmöglich herzustellen ist.

Darum sollen hier die halbvollendeten Arbeiten, bei denen also noch Marmor fortzunehmen ist, “4 Zoll tief von der färbenden Masse durchdrungen werden, damit die Arbeit nachher vollendet wer⸗ den kann. Doch darf die dem Marmor eigenthümliche Schönheit (seine Härte und sein krystallinisches Gefüge) nicht leiden.

Durch das gewünschte Verfahren würden nicht allein die für Figuren tauglichen Steine der feinsten Uehereinstimmung mit der Umgebung fähig werden, sondern auch viele durch ihre unreine Farbe überhaupt unbrauchbare Arten veredelt und für den Verbrauch ge⸗

wonnen werden. , Achte Preisaufga he betreffend die Auffindung eines Thonerde⸗Minerals in Preußen.

Die s ilberne Denkmünzęe) oder deren Werth, und außerdem Eintausend Thaler für die Auffindung eines Minerals in Preußen, in welchem mindestens z0 Prozent Thonerde und höchstens des Ge⸗ halts der Thonerde an Kieselsäure sich vorfindet. Ein solches, Eisen. oxyd enthaltendes, Mineral ist in Frankreich gefunden worden und wird Bauxit genannt. Das zu suchende Mineral muß in folcher Mächtigkeit und Lagerung im . nachgewiesen werden, daß es gefördert und der chemischen Industrie zur Darstellung von Alumi⸗ nium⸗ und Thonerde⸗Präparaten zugeführt werden kann.«

Neunte Preis-Aufgabe, ö betreffend die Darstellung des Fuchsins ohne Arsensäure

Die goldene Denk münze / oder deren Werlh, und außerdem Eintausend Thaler für , ,, eines Mittels, welche anstatt der Arsensäure zur Darstellung des Fuchsins (Anesinrolh angewandt werden kann. Das Surrogat soll weniger gefährlich al die Arsensäure sein, und es darf die Anwendung desselben die Kosten für die Production der Farben nicht steigern. Die mit dem Surrogat erzeugten Farben dürfen den mit Arsensäure bereiteten Pigmenten weder an Schönheit des Tones, noch an Ausgiebigkeit nachstehen.«

Zehnte Preisaufgabe, . betreffend die Werthbestimmung des Anilinöls für die Herstellung der verschiedenen Anilinfarben.

»Die goldene Denkmünze, oder deren Werth, und außerdem Eintausend Thaler Demjenigen, der:.

I) eine Methode angiebt, üm im käuflichen Anilinöl leicht und , Gehalt an Anilin und Toluidin zu bestimmen, der ugleich:

2) den Einfluß bestimmt, welchen die Verschiedenheit des Mischungs. e mines beider Bestandtheile auf die Ausbeute an 3 ausübt,

3) das Gewicht festsetzt, das die größte Menge krystallisirten Farb— stoffes liefert.

Alle drei Theile dieser Aufgabe müssen gemeinsam gelbst ,. damit der Preis ertheilt werden kann. otive:

Das käufliche Anilinöl ist nicht ein Produkt von stets gleicher Zusammensetzung, sondern bildet ein Gemenge verschiedenartiger Kör. , In Folge Hessen ist die Ausbeute sowohl an Fuchsin, als guch

ie Beschaffenheit der mit verschiedenen Anilinölen dargestellten Pig. mente erheblich verschieden.

Man bezeichnet nach den bisherigen Erfghrungen das in dem sogenannten Anilinöl enthaltene eigentliche Anilin und darin be— findliche Toluidin als die für die Fuchsinbildung wesentlichen Bestandtheile; allein man hat zur Zeit noch keine Klarheit darüber ge— wonnen, in welchem Verhältnisse die genannten Körper gemischt sein müssen, damit die Ausbeute an Fuchsin ein Maximum werde. Die Fabrikanten, denen der Einfluß des Gewichts⸗Perhältnisses jener im rohen Anilinöl befindlichen Körper sowohl auf Quantität als Qua. lität des erzielten Pigments bewußt ist, prüfen nach empirischen, that. sächlich nicht genügend exakten Methoden die käuflichen Anilinöle und stellen durch Vermischen verschiedener Sorten derselben das zur Fabri—= cation des Fuchsins geeignete Oel dar.

3 * Interesse dieses hochwichtigen Industriezweiges ist es aber wünschenswerth, daß an Stelle der jetzt gebräuchlichen empirischen Proben Untersuchungsmethoden treten, welche auf wissenschaftliche Basis begründet sind und welche genauen Aufschluß über die quan. titative Zusammensetzung der Oele geben, auch der ge wie die Oele zur Erzielung reichlichster Ausbeute zu vermischen sind, näher treten.

. SHonorar⸗Ausschreibung, betreffend die Einlieferung eines Aufsatzes an den Verein über Kalibrirung der Eisenwalzen. Es werden ausgesetzz; ein Honorar von Fünfhundert Thaler „und eines von Zweihundertund fünfzig Thaler für die besten zwei dem Vereine bis zum 1. Juli i868 eingereichten Abhandlungen über die Construction der Eisenwalzenkaliber. U Nähere Bestimmungen.

Die Arbeit muß enthalten: Die Constrüction der Kaliber zu den Vor⸗ und Fertigwalzen von je vier verschiedenen Sorten von Flach eisen, Quadrateisen und Rundeisen, von je zwei Sorten Winkeleisen, T-Eisen und Doppel-⸗T-Eisen, von einer Vignol-Schiene aus sehni—=

em Eisen und einer solchen mit Feinkorn⸗ oder Puddelstahlkopf und ehnigem Fuß, und von einem Puddelstahl⸗-Nadreifen, mit Zugrundelegung einer hestimmten genau zu bezeichnenden Beschaffenheit des zu verwalzen= den Eisens o der Stahls; erläutert durch Zeichnungen der Kaliber in na— türlicher Größe; e. die Auseinandersetzung der Gründe für die nachgewiesenen A ö der aufeinanderfolgenden Kaliber. Wünschenswerth ist endlich die Angabe, in welcher Weise diese Ab— . e n n, J ,. sind, wenn andere a ie den ausgeführten Constructionen zu Grunde gelegten Eisen⸗ und Stahlsorten verarbeitet werden sollen. ; . .

2159] Löbau-⸗-Zittauer Eisen bahn.

. Die geehrten Actiongire der Löbau-Zittauer Eisenbahn werden hiermit zur diesjährigen (dreiundzwanzigsten) , General⸗Versammlung,

Mittwoch, den 26. Juni e, Vormittags 10 Uhr, . Saale der Soeietät abgehalten werden foll, 6 ein · en. Auf der Tagesordnung stehen; 1L Mittheilung des Geschäftsberichts pro 1866 3 Mittheilung des Rechnungs-⸗Abschlusses für dasselbe Jahr, 3) Vortrag über die Verhältnisse der Bahn bis zum Tage der Ge⸗ , n,, die Wahl zweier Ausschuß⸗Mitglieder. 6 Der Saal wird früh 95 Uhr geöffnet und um 105 Uhr, bei Be— ginn der Verhandlungen, geschloffen Wegen der Legitiniation zum Eintritt und zur Stimmberechtigung verweisen wir auf §. 35 und 36 der revidirten Statuten. Zittau, am 25. Mai 1867. ; . Das Direktorium . der Löbau⸗Zittauer und Zittau⸗Reichenberger Eisenbahn⸗Gesellschaft. Exner. Helfft. Spitz.

Das Abonnement beträgt K Thlir. für das Pierteljahr.

Königlich Preustischer

Aue Post Anstalten des In- und Auslandes nehmen 4 an, sür Serin die Expedition des Königi. Preußischen Staats-Anjeigers

Jäger⸗Straße Nr. 1G. thwischen d. Friedrichs · u. Aanonierstr.)

Anzeiger.

.

4 144.

Berlin, Donnerstag, den 20 Juni, Abends

1867.

Berlin, 20. Juni.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von sreußen ist nach Frankfurt a. O. abgereist.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem technischen Mitgliede der Königlichen Eisenbahn⸗Diree⸗ ton zu Hannover, Regierungs- und Bau⸗Rath Schweitzer, st die kommissarische Verwaltung der Stelle eines technischen Mitgliedes bei der Königlichen Direction der Oberschlesischen kiseibahn zu Breslau übertragen worden.

Dem Dr. A. Richter zu Pforzheim ist unter dem 17. Juni 6 ein Patent auf ein als neu und eigenthümlich erkanntes Ver⸗ fahren, arme Blei⸗ und Kupfererze aufzubereiten, ohne . in der Anwendung von Bekanntem zu be⸗ schränken, . uuf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für sämmt⸗ liche, zum Gebiete des deutschen helle des preußischen Staates ertheilt worden.

Ministerinm der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse, Roßar t Klein, ist zum Kreis— TIhierarzt des Kreises Belgard ernannt worden.

Kriegs⸗Ministerium.

berfügung vom 3. Juni 1867 betreffend die Berech— nung der Dienstzeit der Offiziere, Beamten und Unteroffiziere der ehemaligen hannöverschen Armee.

Ueber die Berechnung der Dienstzeit der Offiziere, Beamten nd Unteroffiziere der ehemaligen hannöverschen Armee wird zolgendes bestimmt. 9

I) Denjenigen Offizieren und Beamten, welche in Folge der auf Allerhöchsten Befehl Seitens des General-Gouvernements bon Hannover erlassenen Aufforderung Anstellungs⸗ oder Pen⸗ sonirungs-Gesuche eingereicht haben, wird die Dienstzeit bei der Anstellung ohne Unterbrechung weiter und resp. bei der Pensionirung ebenso bis zu dieser berechnet. Auf Pensionirungen sndet dies jedoch nur dann Anwendung, wenn der terminue id quem durch besonderen Allerhöchsten Erlaß nicht anderweit felgestellt worden ist. Bei den wieder angestellten Offizieren und Beamten ist in den vierteljährlichen Ranglisten die Zeit his zur erfolgten Anstellung als fremde Dienstzeit anzugeben. 2) Denjenigen Offizieren und Beamten, welche um Erlaub— niß zum Uebertritt in fremde Dienste gebeten, so wie denjenigen, welche sich bisher gar nicht gemeldet haben, wird bei etwaiger säterer Anstellung oder Penstonirung die Dienstzeit nur bis

. Januar Ish? gerechnet. 3) Den Unteroffizieren, welche sich der durch das General—

16 gehörige Landes⸗

Gouvernement von Hannover erlassenen Aufforderung gemäß bis zum 12. Dezember 1866 zum Eintritt in preußische Regi menter 2c. oder zur Pensionirung gemeldet haben, wird die Dienstzeit bei erfolgter Einstellung ofhne Unterbrechung weiter und resp. bei der Pensionirung eben so bis zu dieser gerechnet. Denjenigen Unteroffizieren dagegen, welche der gedachten Einbe⸗ orderung nicht Folge geleistet haben, ist die aktive Dienstzeit nur bis ultimo Dezember 1866 zu rechnen. Berlin, den 3. Juni 1867. Kriegs⸗Ministerium. von Roon.

Abgerei st: Se. 98 der General der Infanterie und General ⸗Inspecteur des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ Wesens, von Peucker, nach der Rheinprovinz.

Bet anntm ach ung. Vom 1. Juli d. J. ab wird bei der Telegraphen⸗Station in Pasewalk der volle Tagesdienst eingeführt. 6 lefr. §. 4 der Telegraphen⸗Ordnung für die Korrespondenz im deutsch · jsterreichischen Telegraphen· Verein) m . Stettin, den 19. Juni 1867. 5 Der Ober⸗Telegraphen⸗Inspeftor.

Summgrische Uebersicht der immatrikfulirten Studirenden auf der Universität Breslau von Ostern bis Michaelis 1867.

Von Michaelis 1866 bis Ostern 1867 sind gewesen

Davon sind abgegangen

Es sind demnach geblieben

Dazu sind in diesem Semester gekommen

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher is Die katholisch-theologische Fakultät zählt. f , . 158

Die evangelisch theologische Fakultät zählt i e gr. . . *

Die juristische Fakultät zählt.... n ö 1 1

Ausländer z Die medizinische Fatultät zählt n h, ö. 18 a) Inländer m. d. Zeug⸗ niß der Reife 264 b) Inländer m. d. Zeug⸗ niß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs⸗ Reglements vom 4ien . 1834 e) Inländer ohne Zeug—= niß der Reife nach Z36 des Reglements d Ausländer

Die philosophische Fakultät zählt. 318 *

ö

I8ð 2 diesen unmatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als zum Hören der Vorlesungen berechtigt: I) solche, deren Immatrieculation noch in suspenso M;. 2 nicht immatrikulirte Pharmaceuten 3) Oekonomen 20 Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist. MT Es nehmen folglich an den Vorlesungen Theil... ... . . . . . TD

) Davon entfallen: 9