1867 / 147 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2497 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats -Anzeiger. Montag, den 24. Juni

2496

Anmatlicher Wechsel-, Fomcdsg- med GeläHl-Conmrs.

Tf] Br. S5

KRHerlim, am T4. Jaml.

Gd.

18taats- Anleihe v. 1859 1 von 1856..... 16507 von 1864.....

160 6 23 807

1867.

Gld. g Ostpreussis che do. Pommersche do. w goꝝz łosensche ..... .... . 907 do. 903 do. S5 Sächsische Schlesische do. i do. o 3x Westpreussisehe .... do.

If

n 147.

Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1867 betreffend die Ver⸗ 2 schung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung Provinz Schlesien.

von Kreis-Chausseen in den Kreisen Creuzburg und Rosenberg des Obligation des Creutz sisiet un e eerlks Oppeln: a) von Creutzburg, im Kreise Creutzburg, Littr. ..... AJ

nach Landsberg, im Kreise Rosenberg; b) von Constadt nach Pitschen, Thaler preußisch Courant. im Kreise Creutzburg.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau von Kreis- Chausseen in den Kreisen Creutzburg und Rosenberg des Regierungsbezirks Oppeln: a) von Creutzburg, im Kreise Ereußburg, nach Landsberg, im Kreise Rosenberg; b) von Constadt nach Pitschen, im Kreise Creutzbburg genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen Rosenberg und Creutzburg, einem jeden für die von ihm zu häauenden Strecken, das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen trforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der

Wochsol-ourso.

Anasterd.. 250 EI. dito 250 El.: Aamburg. 300 M. dito. 309 M.

Preuss. Hyp. Antheil- Certificate (Hübner) 4 H Hyp.-Br. 4d. 1. Pr. Hyp. Aetien- Gesell- sebaft (Hansemann) 4 Unkündb. Hyp. - Br. der Preuss. Hypt. Act. - Bank (Nenekehl) r. Bank - Antheil-

Bank des Berliner Kassenvereins

Danziger Privatbank. Königsb. Privatbank. Magdeburger Privatb. Posener Privatbank. . Pommersch. Ritters ch.

Regierungsbezirk Oppeln. urger Kreises

do. von 1862.....

812 Sa ais - Schuld- Seh. .

Sog lkräm. Anl. v. 1855 2109 Thlr

56 20 lless. Prim. Scheine

Währ. . 150 El. Wien, dito 150 FI. Augsburg.

südd. W. 100 FI. Frkf. 2. M., südd. W. 100 RFI. Veipꝛzig in

Courant.

i. 14 Th. F. 100 ThI. Fetersburg 1008. R.

5:

enehmig⸗ 9g fn rk ändische Kom⸗ e, Namens des

*

2 Kur- und Neumärk. 36 Sehuldverse hr. 3 g9gzę Oder-Deichbau-9blig. gg Berliner Stadt- Oblig.

dito dito

3

02

1023 974 RKentenbriekfe. mit

ünf Pr anf i

***

dito .. 1008. R. Warschau. 908. R. Bremen. 100 Th. .

Iz dito 10

Fonds- GQourse.

S FHF

33 Sehuldverschreib. der 83 Berl. Kaufm. ......

ö F fandbrief e.

dꝛr Kur- und Neumãrk.. * Privatbank

Pommersche. .. ..... 1023 Posensche

Preussische. . . . . ...

⸗. Friedrichsd'ꝰ or hein. und Westph.

4 Gold- Kronen

Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats Chausseen hestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Gtraßen. Zugleich will Ich den genannten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen, das Recht ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des

schieht vom Jahre 1870 ab allmälig aus einem, zu diesem Behufe ebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Zwei Prozent des ganzen apitals, jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. ; Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird

Andere Goldmünzen 22 Thlr

7S4ᷓ Sa ehsische dog Schlesische ... ... . ..

Kur- u. Neumärkisehe do. do. Ostpreussisehe ......

Ereiwillige Anleihe... 4 Staats- Anleihe v. 185965 do. v. 1854, 1855, 18574

durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870 ab in

ür die e e n fn jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarifs, dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das

Inschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ tiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen

.

2

22

Vis onbahn-Aotien. Stamm -Aetien. Aachen-Mastriehter ... Altona - Kieler ... ...... Ber . ö

Berl. Potsdam-Hagdeb. Berlin- Stettiner Breslau - Schw. - Freib. Brieg · Neisse Cöln- Mindener . . ...... nagdeb. Halberstadt .. Magdeburg- Leipziger .. do. HUlünster- Hammer Riederschles. Märk. ... Kiedersehles. Lweigb. .. Hessische Nordbahn .. Obersehl. Lit. A. u. C. de. i Hppeln- Tarnowitzer. .. Rheinische .. ...... .... do. (Stamm-) Prior. Rhein- Nahe Stargard- Posen LThüringer

If

do. 355 343 13273 1313

win. (Stamm) *Rrior.

do.

Wo vorstehend kein Zinafnas angegeben, werden usanesaäszig 4 pCt. derochnet.

ald. Berl. Potsd.· Mgd. Lt. B. do. * Lit. C.

Berlin- Stettiner IJ. Serie do. Il. Serie

83

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do. * 85

8 2

2

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Lit. B.

Wilh. (Cosel-Oderbg.).

Berlin-Hamburger

Prior it ts-Oblig. Aachen-Düsseld. IJ. Em. do. II. Emission.. do. III. Emission. . Aachen-Mastrichter ... do. II. Emission.. Berg. Märkische I. Ser. do. Il. Serie do. III. S. v. Staat 34 gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie ... do. VI. Serie ... do. Diüsseld.-Elberf. Pr. do. de. II. Serie.. do. Dortra.-Soest. . do. do. II. Serie.. Berlin- Anhalter do. do.

do.

ö Lt. A.

Emiss.

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FSI SF5IS

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118321838] r

8 2

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—— ——

do. III. Serie

Cõöln- Crefelder

do. V. Em

do. Niedrseh.-

do. Oblig. I. u.

do. do. III. Serie ..

do. do. IV. Serie ..

Niederschl. Lweighan.. Ober-Schles. Lit. A... do. Lit. B. ..

do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau - Schw. - Freib.

Magdeburg- Halberstadt

do. v. 1865 Wittenberge Magdeburg - Wittenbrge. irk. Aet. I. S. do. Il. Serie à 623 Thlr. f. Ser.

S7. = 7, 974

2. .

Rheinische

R kurt. Oref.. Kr. GIadb. i 8.

1607 99.)

do.

do. vom Staat gar. .. do. III. Em. v. 1858 / 60 do. do. von 1862 u. 64 do. v. Staat garantirt. Khein-Nahe v. Staat gar. do. do. II. Em. ...

do. II. Serie.. ds. III. Serie.. Schleswig- Holsteinische Stargard Posen. . ......

do. II. Emission.. do. II. do...

do. ds. Wilh. (Cosel- Oderberg) Ao. III. Emission. do. IV. Emissicn. .

c —— *

8 .

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111 1 8 88 1 88

2 22

O 222 L

Niohtamtliohe Notir ungen. Eisenbahn- Stamm- Ae tien.

Alusterdam - Rotterdam 4

daliz. (Carl Ludw.) . .. Löbau- Littau

Lud wigshafen- Bexbach Märkisch - Posener

do. do. Stamm- Prior. Hz. -Ludwgh. Lt. A. u. C. Leeklenburger Nordh. - Erfurt. St.- Pr.. Gester. kranz. Staatsbahn Jest. südl. Staatsb. Lomb. Reht. Od. Ufer-B. St. Pr. kKussische Eisenb. ..... Westbahn (Böhm.) ...

KVarsehau - Bromberg .. 1

Warseh. Ter. v. St.

gar. Warschau Wien

drioritäts - Actien.

Belg. Obl. J. de l'Est.

30. Samk. na. Meuse ..

Gester. franz. Staatsbahn do. neue

d 97]

ö ö 3 247

3 235

Moskau-Rjasan 4 Riga - Dünaburg

3 Warseh. Ter. v. St. gar.

Sehles. Bank-Verein ..

5 Industrie- Actien. 2 Hoerder Hüttenwerk ..

Oest. kr. Südb. (Lomb. ) Oest. fra. 6proꝝ. Bonds. do. de. nsue pro 1875 do. do. do. pro 1876

Rjisan-Koꝛzlow Galiz. (Carl Ludw.) .. Lemberg- Crerno witz .. Kjasehsk. Morsehk. . ... Koꝛlow- Woronesech ... Jelez-Woronesch

Kursk-Kienm v. St. gar.

In länd. Fonds- Beri. Handels- Gesellsch. Dise. Commandit-Anth.

Hannoversche Bank. .. Ereuss. Hyp. Vers. ... Erste Preuss. Hyp. - G. de. Gew. Bk. .

Fahrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas. .. Eab.f̃.Holzw. ( Neuhaus) Berl. Pferdehahn

& e en e, o Ce e e. r. = = ä s Sr er ö e se Se Se d Sd S es

Berl. Omnibus- Ges. . .. 65

Neue Berliner Gas-Ges. (W. Nolte et Co.) ..

Aus lind. Fends.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank. .. ...... goburger Creditbank .. Darmstädter Bank Dessauer Credit... . .. ö do. Landesbank. Genfer Creditbank Geraer Bank Gothaer Privathank ... Leipziger Creditbank .. Luxemburger Bank . ..

Meininger Treditbank.

Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. . ..

d Rostocker Bank

Sächsische Bank Lhüring. Bank Weimar. Bank

Nation. Anleihe Prm. Anleihe .. n. 100 FI. Loose Loose (1860). . Loose sch. ;

Italien. Anleihe

Sijb. Anl. (c))

g do. 9. Anl. (Engl.) .. ö d0. Pol. Schatz -OblI. boln. Pfandbr. in S. R.

ö Amerikaner Bad. Staats- Anleihe ..

3 Braunsehweiger Anleihe

Russ. Stiegl. 5. Anl. ..

do. do. 6. Anl. ..

V. Rothsehild Lst.

Neue Engl. Anleihe do.

do. do. do. v. 66

do. de. (Holl.) ..

do. do. Cert. L. A. do. Part. 500 Fl.... do. Liquidat. Br. ... Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St. Präm. Anl. Neue Bad. do. 35 FI. Sehwed. 10 RI. St. Pr. A. Lübeck. Pr. A. . ......

Bayersche Präm. - Anl.. do.

Säehsisehe Anl. . ......

H L- e ü e, w e G Gi

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M 8e e nr, d . d .

n

Münzpreis des Silpers b

el der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber: Pinsfaas der Frouss, ar ' kür Weehsel 4 pCt.,

29 Lhir. 23 8gr. für Lombard 45 pCi.

Redaction und Rendantur: S chwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Ge (R. v. Decker).

heimen Ober · Hofbuchdruckerei

Beilage

won der Heydt.

orschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem ier n r n, vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. . ö

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 3. Juni 1867.

Wilhelm.

Für den Minister für Handel ꝛc.

v. d. Heydt. v. Selchow.

An den Finanz⸗Minister und den Minister für n ge , und öffentliche Arbeiten.

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Creutzburger Kreises, im Betrage von 30/000 Thalern.

Vom 3. Ju ni 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem . den Kreisständen des Creutzburger Kreises auf dem Kreistage vom 10. November 1866 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten nsorderlichen Geldmittel, im Wege einer Anleihe zu be— shafen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreizstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unlündbare Obli⸗ satinnen zu dem angenommenen Betrage von 30000 Thglern auestellen zu dürfen, da . hiergegen weder im Interesse der Glu⸗ bige, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden 6 in Ge⸗ mäßheit des §.2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus ellung von Dbligationen zum Betrage von 30, 000 Thalern, in Buchstaben: . Tausend Thalern«, welche in folgenden Apoints. ah 3 Thaler à 200 Thaler, 9000 * 5 100 * 1000) * * 50 .* 1000 O x 25 * 30/000 Thaler, . . . hach dem anliegenden 35 Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis kuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der . ab Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1b mit wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals unter Zu— bachs der 6 von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen nd, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh⸗ . mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In aber dit er bligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber⸗ ß des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗ i

Das vorstehende Privilegium, welches Wir de gn der Rechte

Dꝛitler an n und wodurch für die 6 der Inhaber der Obli⸗

fatonen eine Gewährleiftung Seitens des Staats nicht übernommen durch die g ammlung zur allgemeinen Kenntniß zu

wird, ist bringen. . Urkundlich unter Unserer ec sttiemban digen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 3. Juni 1867.

(L. 8.)

Für den Minister für Handel 2c. von Selchow.

Wilhelm.

Graf zu Eulenburg.

Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstär · ken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kün⸗ digen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschrei-⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- en soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntma ung erfolgt echs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen 2 zu Oppeln, dem Kreisblatte des ö Kreises, in dem Staats-⸗Anzeiger und in der Schlesischen eitung.

3 zu dem Tage wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli jedes 571 von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen uͤnd des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, , . dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-⸗Kommunal-Kasse in Ereutzburg, und Yin auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden

eit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu geh geh Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. ür die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. .

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhohen werden, so wie die inner halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter 8 , n, erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil J. Titel 51 §. 120 sed. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Creutzburg. Zinscoupons koͤnnen weder aufgeboten, noch amortisirt wer⸗

Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscou— der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis. ehabten Besitz der Zinscoupons

den. pons vor 6 verwaltung anmeldet, und den statt ĩ ; durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder nn, in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange meldeten und n n, nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. . .

3 . chuldverschreibung sind sechs halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres 1869 ausgegehen. ür die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis ⸗Kommunal⸗Kasse zu Creutzhurg, gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- zeitig geschehen ist, .

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen hafte der Kreis mit seinem Vermögen. .

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Ereutzburg, den .. 18. .

Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creußburger Kreise.

Provinz Schlesien. . Regierungsbezirk Oppeln. ,, zu der Kreis⸗Obligation des Creutzburger Kreises. J k über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über ilbergroschen.

Der Inhaber dieses Zinscoupons nn n gegen dessen 2 i r

in der Zeit vom .. ten b 2 vom den bis und späterhin die Zinsen

der vorbenannten Kreis⸗-Obligation für das Halbjahr vom