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orto für den einfachen, unter 1 Loth schweren Brief . reu ie den in , g. Slagten von Nord 2 auf dem 6 über England beträgt: frankirt 12 Sgr., unfrankirt 13 Sgr. II. Auf dem Wege über Bremen. . Aus Bremen 6 Sonnabend früh (Abgang aus Berlin
jeden Freitag 75 Uhr Abends).
as Porto für den einfachen Brief lunter I Loth) zu i 3
Preußen und . Vereinigten Staaten auf dem Weg beträgt r. 24 — 23 uf dèm Wege über Hamburg.
Aus Hamburg jeden Sonnabend Abends (Ubgang aus
Berlin jeden Sonnabend 757 Uhr früh.)
Das Porto fur den einfachen Brief (unter 1 Loth) zwischen —̃— 36. 6. Vereinigten Staaten auf dem Wege über
amburg beträgt 65 Sgr. . ; IV. Auf dẽn Wege über Frankreich. Aus Brest jeden zweiten Sonnabend — 6., 20. Juli ꝛc. (Abgang aus ern eden zweiten Donnerstag — 4, 18. Juli ꝛc. —7 Uhr früh), 6 2 Porto für . einfachen Brief (bis sas Loth) zwischen Preußen und den Vereinigten Staaten von Nord⸗Anierika auf dem Wege über Frankreich beträgt: aus resp. nach der Rheinprovinz ..... ...... 8 Sgr., aus resp. nach Westfalen. .... D ee . 9 * aus resp. nach den übrigen Theilen des preu⸗ ßischen Postbezirks . 10 * Die unter II., III. und IV. aufgeführten Speditionswege über Bremen, oder über Hamburg, oder durch Frank⸗ reich werden zur Korrespondenz- Beförderung nach den Ver⸗ einigten Staaten von Nord⸗Amerika nur dann benutzt, wenn solches durch besonderen Vermerk auf der Adresse vom Absender verlangt wird. . Berlin, den 24. Juni 1867. General Post⸗ Amt. von Philipsborn.
Das 56. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus gegeben wird, enthält unter: .
Rr. 56960. das Publikations-Patent über die Verfasfung des Norddentschen Bundes. Vom 24. Juni 1867. Berlin, den B. Juni 1867. .
De bits⸗Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.
Das 57. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter: 3 Nr. 6691 die Verordnung, betreffend die Aufhebung des 27 Ziffer 2 der Königlich hannoverschen Verordnung vom Mai 1823 über die bäuertichen Verhältnisse in der niedern Grafschaft Lingen. Vom 1. Juni 1867, unter Nr. 6692 die Verordnung, betreffend die Einführung der preußischen Gesetzgebung in Betreff der direkten Steuern in den vormals bayerischen Gebietstheilen, Bezirksamt Gersfeld und Landgerichts bezirk Orb ohne Aura. Vom 24. Juni 1867, unter Rr. 6693 das Gesetz wegen Erhebung der Maischsteuer im
Silber Scheidemünzen.
Ausmünzung exklusive der Goldmünzen.
Shl3 M6 11 13 891,311 33 2240 728 16
Heller
mn, —
5 14022 8
46
*
Scheide
münzen.
6b 4 h
11112
Königliche Münz⸗Direction.
der Silber⸗
Summa
Ein
kreuzer. 34 919 300 520426 6] 19589 5
bb d 4 Hh 21524110
Drei⸗ kreuzer.
**
Sechs⸗ zus 36] Hool
kreuzer.
306 844 18 78662718 1
Silber ourant-Münzen.
münzen.
der Silber⸗ Courant; dl. 7973961.
Summa
13 ig
Gulden. 61 1
6] 388 220 30
565.7 333 364
a/
Gulden. Gulden.
sondere Zwecke.
mn Thaler für be⸗
2507
⸗. . Bank. . Wegch en- Uebersicht der bee f ber cn e g ni 1867. ĩ c va. . e. Thlr. S9 031.000
25693 4690 ö Mr hh 13,600,000
17.705, 000
Thlr. s,, . . 19, 121,000 8 Guthaben der Stiaats-Kassen, Institute und Privgtpersonen, mit Einschluß des Giro ⸗ Verkehrs ; 4947791, 000 Berlin, den 22. Juni 1867.
Königlich preußisches Haupt⸗Bank- Direktorium. Kühnem ann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.
21
Hart Erlaß 83 ge nn Hanh a chin n g. Durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 11. d. Mts. ist g mit 6 Preußischen Monarchie vereinigte Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums n und der vormals Königlich bayerschen Bezirke Orb und Gersfeld, in welchem das. Allgemeine Bere für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1885 mit dem J. Juli d. Is. in Kraft tritt, in die drei Berg⸗Reviere Cassel, Fulda und Schmalkalden 6. eilt worden, von denen das Bergrevier Ca ssel die Grafschaft haumburg, sowie die Kreise Cassel, Witzenhausen, Melsungen, Hof⸗ geismar, Fritzlar, Homberg, Wolfhagen, Marburg, Frankenberg, Kfrch— dain und Ziegenhain, das Bergrevier Fuldn die Kreise Eschwege, Rotenhurg, Hersfeld, Hünfeld, Fulda, Gersfeld, Schlüchtern, Hanau
und, Gelnhausen) einschließlich des vormals Königlich bayerischen
3 Orh, das Bergrevier Schmalkalden die Herrschaft Schmal⸗ kalden umfaßt.
Die Verwaltung des Bergreviers Cassel ist dem Königlichen Berg⸗ Inspekter Des Coudres zu Cassel, des Bergreviers Fulda dem König⸗ lichen Berg⸗Inspektor Württenberger zu Fulda, des Bergreviers Schmalkalden dem Königlichen Berg⸗Inspektor Merz zu Schmalkalden übertragen worden. .
Auf Grund des §. 12 des Allgemeinen Berggesetzes verordnet die unterzeichnete Ober⸗Berg und Salzwerks⸗Direction fuͤr die genannten unter ihrer Verwaltung stehenden Landestheile hiermit, was folgt: LD die Annahme der Muthungen in den Bergrevieren Cassel, Ful da und Schmalkalden wird vom 1. Juli d. J. an den Revierbeamten überwiesen, so daß lediglich bei diesen die Muthun⸗ gen anzubringen sind. 2) Anträge auf Feldes⸗Umwandlung oder Feldes - Erweiterung (898. 215 bis 218 des Allgemeinen Berg⸗ gesttzes müssen, da sie hinsichtlich der Anbringung den Muthungen uch gf t sind, bei der nach der Bestimmung unter 1 zur Annahme von Muthungen kompetenten Bergbehörde angebracht werden.
Cassel, den 24. Juni 1867. .
Königliche Ober⸗Berg⸗ und Salzwerks⸗Direction.
—
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Studirenden auf
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 75. Juni. Ihre Majestät die Königin hat auf Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schloß Babelsberg, während des Monats Juli, dieses Jahr wegen der von Sr. Majestät dem König in Ems beab sichtigten Kur verzichtet, während welcher Allerhöchftdie⸗ selbe in Coblenz verweilen wird. Ihre Abreise aus Wind⸗ sor trifft mit der Reise der Königin Vietoria nach Osborne zusammen. — Wahrscheinlich wird Ihre Ma jestät die Kö⸗— nigin den Rückweg über Paris nehmen, daselbst wenige 36 verweilen, am Kaiserlichen Hof einen Besuch machen, die Weit⸗ Ausstellung besuchen und in der Königlichen Botschaft wohnen. , nach Coblenz würde dann am 18. Juli statt⸗
.
. Bückeburg, 2. Juni. an,
Itg) Heute Morgen Dat die zur Vereinbarung der Cane verfässung einberufene Versammlung den ihr von unserer Re— gierung i Beitritt zum Norddeutschen Bunde, so wie zür Bundesberfassung einstim mig angenommen. — Ein Bleiches hat bezüglich des Beitrittes zu der von Preußen mit den vormals in Bundes Reserve Infanterie⸗Division gehörigen Staaten abges lossenen Militair⸗Convention stattgefunden. Sach sen. Gotha 23. Juni. (Weim. Z Der wischen der preußischen und unserer Staa bregierung n, , sostvertra ist von bein mit dieser Angelegenheit befranten Ausschusfe . . Landtags in dieser Woche genehmigt worden. Der Vertrag überweist die bisher der Thurn— . Postverwaltung zustehenden Rechte und Pflichten auf die preu⸗ ßische Regierung, welche an die hlestge Stactskasse . das ab⸗ getretene Postregal c. eine jaͤhrliche Abgabe von Thlrn. zahlt. Das diesseitige Hoheitsrecht wird formell dadurch ge⸗ wahrt, daß auch das Herzoöglich sächsische Wappen neben dem Königlich preußischen an den Poststellen ang he fig ist. Men, Gera, 23. Juni. (Leipz. 3 m heutigen Nach mittag kehrte die Militairabtheilung, welche zur Bewachung der Grenze im Landestheil Hirschberg 4. d. S. kommandirk worden war!, hierher zurück. Die Rinderpest wird in den angrenzenden Länbern Kberall gls erloschen betrachtet. Bayern. München, X. Juni. N. Corr) Die Aller⸗ höchste Ratification der am 18. auch von Bayern unterzeichne⸗ ten Berliner Vereinbarung über die Reconstruetion des Zoll— vereins ist gestern erfolgt. — Die sämmtlichen Civil⸗Staats⸗ Ministerien haben sich in neuerer Zeit u. A. auch mit der ge⸗ meinschaftlichen Regelung der Gehalksverhältnisse der Beamten ,, Dem Vernehmen nach ist hierüber zwischen den ein⸗ nn. inisterien bereits gllseitiges Einverständniß erzielt, und ollen die bezüglichen Vorschläge die Genehmigung Sr. Masestät des Königs erhalten haben, so daß schon dem nächsten Land⸗ tage die entsprechende Vorlage gemacht werden kann. Der beab⸗ sichtigten neuen Gehaltsnormirung liegen insbesondere zwei Haupt- gedanken zu Grunde. Es sollen nämlich — unter Beseitigung der bisher noch bestehenden Ungleichheiten — für die gleichen Beam— ten⸗Kategorieen der verschledenen Dienstesbranchen gleiche Ge⸗
hälter bestimmt werden. Während ferner bisher das Vorrücken
in eine höhere Gehaltsklasse von der Zahl der sich ergebenden
Vakaturen abhing und folglich ein ziemlich zufälliges war, soll
der Univerfität zu Greifswald im Sommer-Semester 1867. ö. . . . System ,, ih 9666 *
,. ; . . j 27 legt werden und zwar in Form von Sexennalzulagen bei den
. K— ö. höherbesoldeten, in Form von wn m , nieder⸗
Es sind demnach geblieben — SJ besoldeten Beamten⸗Kategorieen. — Dem Vernehmen nach ge⸗
ern srbn r, . ö . , . . und der
*. . e en fl jat dieß Tf5 Justiz damit um, die Vertretung der Staatsanwaltschaft an
Die Gesammtzahl der immatrikulirten ,, , ann daher 41 Fen Stadt und Landgerichten 16 den .. zu Die theolsgische Fatultät zählt urn er. . überweisen.
—— — 23. Juni. (Leipz. Z) Der Königliche Ministerialrath
von Weber, im Staatsministerium des Königlichen Hauses
. des rf, n ersten i e gtr, Bayerns für
die am 26. d. zu Berlin zu eröffnende Zollkonferenz ernannt
Oi . 61 nländer g und heute dahin abgereist. Der zweite Ded il ie bei die⸗
ie medieinische Fakultät zählt Ausländer.. ser Konferenz ist der bereits als Bevollmächtigter beim Eentral⸗
i Büregu des Zollvereins zu Berlin befindliche Ober-Zoll-Rath
Die philosaphische Fakultät zählt n r . Gerwig.
Darunter befinden sich 1 Stud. auf Grund (N. C. Verfassungmäßig müssen unsere Kammern jeden⸗
es §. 35 und 6 Studirende auf Grund des falls am 1. Oktober d. J. wieder versammelt sein, weil dies
Ss. 36. des Reglements vom 4. Juni 1834 im— der letzte Termin zur Vorlage des Budgets ist. Der Beitritt
matrikulirt.) ius ander 1 Bayerns zur Zollvereins-Uebereinkunft mit Preußen wird
. ng, n, 5 n , f. 6 w der Kammern
e . nothwendig machen, damit die nothwendige Abänderung unserer
Außer den mmatz fler r ne ins n Pe Verfꝑassung hinsichtlich des Gesetzgebungsrechts inkl. eines Wahl-
. der Vorlesungen berech int? gesetzes für das Zollparlament, rechtzeiti erledigt werden kann.
harmaceuten Das Zollparlament soll noch vor Ablauf des Jahres 1867
hne Immatrieulation zugelassen zum ersten Mal tagen. Bayern wird 48 und die füddeutschen
3 Staaten zusammen 80 Abgeordnete zum ZollParlament zu
Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil 177 wählen haben.
Kreise Wetzlar. Vom 24. Juni 1867; unter .
Nr. 6694 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. April 1867, be⸗ treffend die Einrichtung von Königlichen Ober⸗Postdireetionen in Eassel, Frankfurt a. M. und Darmstadt; und unter
Nr. den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Mai 1867, be⸗ 8 6. rn ung des , n . , Post mit dem gegenwärtigen preußischen Postgebiete.
Berlin, den 26. Juni 1867.
Debits⸗Comtoir der Gesetz Sammlung.
(22190 sss in 6 4 nn zo] 166006 360 **
Vereins⸗ thaler
ö. 3 ⸗ 1 J g 1 4 . 13 Wr c ois 373 zoftso. M1300 156 6s 3olz192 8. sf13oον J Msi lo] 2οl3 s! 31062 5 ς s 181 20s 385] Ss , i 646 ols!
11
2. Vereins⸗
22g ois 35
S 663i 65l 390 4
ua jvon g uz tunugqjo G
Die juristische Fukultät zählt cher..
. 6
86 33s 30
. Sinanz⸗Ministerin nm.
Die Ziehung der 1. Klasse 136. Königlichen Klassen Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 3 Juli d. J, früh 7 Uhr, ihren Anfang nehmen, das Einzählen der sämmtlichen 95, Loosennummern nebst den 060 Gewinnen gedachter 1. Klasse, wird schon am 2. Juli d. J., Nachmittags 2 Uhr, durch die Königlichen Zichungs - Kommissarien im Bei⸗ sein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie ⸗ Einnehmer Herren Hemptenmacher, Tiedke und Securius von hier, öffent⸗
ch im Ziehnngssaal des Lotterie⸗ Gebäudes statt finden
Berlin, den 25. Juni 1867.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Abgereist: Se. Excellenz der Minister des Krieges und der Marine, General der Infanterie von 8, nach Pommern. 214
Summa i786] 14720,
l. Preußischem
89
2 —
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9 der freien
Frankfurt. zeichen C.)
ä ahre 1866.....
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Zusammenstellung der in der Münze zu Frankfurt a. M selt dem Abschlusse des Münzvertrages vom 25. August 1837 bis zum Schlusse des Jahres 1866 stattgehabten Ausmünzungen. Im J
ren 1857 bis inkl. 1865.. Berlin, 2. Juni 1867.
Zeitangabe. Vorstehende Zusammenstellung wird in Gemãßheit des Artikels 2 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
ahren 1838 bis inkl. 1856.
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Im Jahre 1866... .....
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In den Jahren 1838 bis int R. Mit Köni