1867 / 152 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Serie B. ͤ Pas Abonnement brtrãgt Alle Host Anstalten 2 und Sparkasse-Versicherungen. Lhir. rn, ,n. ne ein 6

. Am Schlusse des Vorjahres waren in Kraft sischen Staals An eigers 3/303 Scheine, worauf dap kl Nö. Ihlr. 84,328. 21 Ngr. 1 9 sir das vierte ieh. . ne, ,. 6. m Jahre 1866 wurden ausgefertigt: . n ,, n. qwischen d. Friedrichs · u. Aanonierstr) MIL Scheine, worauf Kapital eingezahlt 2W/657. 24 * 3 1 giebt: 35 , h 4/294 Scheine, worauf Kapital eingezahlt .... ...... ...... 112,986. 15 Ngr. Zurückgezahlt wurde im Jahre 1866: L702 Scheine, worauf Kapital eingezahlt 55/267. 10 * mithin verblieben ultimo 1866 in Kraft: 2/500 Scheine, worauf Kapital eingezahlt Thlr. 57.719. 5 Ngr.

30/364. 6 Ngr.

. 26656. 122 * J nos Versich en Thlr. 305 18 g. 69 Mn 152. Berlin, Sonnabend, den 29. Juni, Abends

. Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗-Bestellungen auf den Röniglich Preußischen Staats Anzeiger Il 915. 23 Ngr. 6 P. für das mit dem 1sten künftigen Monats beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß

18 Einzelversicherungen 23806— die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne. 2616 . au 1,066, 5i3. 2 Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des Staats-Anzeig ers, Jäger-Straße Nr. 10, aus erhalb

4941 Versicherungen auf Kapital in 175 Gruppen y 247,135. r ĩ z . L* G. 129 Versicherungen, worauf eingezahlt.... J ö. 3b. 25 jedoch nur die Post: Aemter entgegen Für diese Versicherungen hatte die Bant nach der Feststellung ihres vereideten Mathematikers ujtimno 1866 ein Zeitwerthkapita 2 *gg ö 3 . . e, n Ges t-. S d der 1 Laufe d

ßerdem ist zu bemerken, daß die Gesammt- Summe der von der Teutonia im Laufe des Jahres 1866 in reußen ausgezahlte = i öni ͤ anädi : i iner i ie x er , , , e n, . (ir her General⸗Inspecteur der ch i chen Institute der Artillerie, schließende ziebereinkunft, Se. Majestät der König von Preußen ꝛͤ 2 ö. ⸗an des Rot Adler⸗Ord it Ei laub; llerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Leopold

1 5 1866. das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub; sowie e ,. , . . ; . F . * Den Medizinal-Rath Dr. Krie ger in Berlin den Charakter Henning Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Ol— Dez. 31. Versicherungs onto; Dez. 31. Prämien. Einzahlung: Geher Mein Rath ann , nn,, ena rg. Allerhöchstihren Ministerial-Nath Friedrich? Andreas Serie A. Für abgelaufene Versicherungen, ö . , 166,724 als Geheimer Meding! ; zu verleih l. Staats Ru hstr at bevollmächtigt, von welchen Bevollmächtigten, unter Vor⸗ wovon: h BB65!/ Den Gerichts Assessor Gaebel in Pleschen zum Staats pehatt der Ratifieation, folgende Uebereinkunft abgeschloffen worden ist. a) ausgezahlt wurden Mere dle, , n, . 9 , 2695 Anwalt in Pleschen zu ernennen. Art. 1. Se. Königliche Hoheit der iolher eg von Oldenburg P) zurückgestellt wurden Zinsen Gewinn 193062 ; tritt für das Herzogthum Oldenburg, soweit dasselbe dem Zollverein Für durch Ableben fällig gewor⸗ . 5 angeschlossen ist; dem Vertrage zwischen Preußen, Sachsen, den zum dene Kapitale, wovon: 27 826 Thüringischen Zoll⸗ und Handelsvereine verbundenen Staaten und

a) ausgezahlt wurden 36 . dnung / betre ie Autsfü 188 i. Braunschweig vom 28. Jun 1864 über die gleiche Besteuerung innerer P) ul e eln wurden. . ... . . MðG00 , r,, . *. n nne Erzeugnisse mit den in den folgenden Artikeln bezeichneten . Fin zur i kgetaufte Versscherungen, l. Juni jöb wegen Einführung des Allgemeinen Berggefetzes n das ür, der räuiungen bei. ; J mik der preußischen Mongrchie vereinigte Gebiet drs vormaligen; cker Beitritt erfo gt unter der Vgrausseßung der Zuftimm 6 nean winden Kurfürstenthums Hessen und der vormallgen freien Stadt Frankfurt, der außer Preußen bei dem genannten Vertrage betheiligzen Siaaten P) zurückgestellt wurden sowie der vormals Königlich baycrischen Landestheike. und unbeschadet der d, m,. welche durch die Ausführung der Für ausgezahlte Renten Vom 2463 u n!: 1867. Verfa fung des Norddeutschen Bundes demnächst herbeigeführt werden. Für Prämien auf Rückversiche⸗ e. . ; Jad . 29 e, . . aun .. e 5 C xungen 2 ir Mil önig von Preußen 2c. Jadegebiet Preußens, auf die von Preußen seit dem hluß des Ver⸗ Serie B. Für zurückgezahlte Kapitale inkl. K dene e, Einen gt 3 ai n , Berg⸗ trages vom 28. Juni 1864 erworbenen Gebiete und auf das Herzog—⸗

2 1865 8 für 1865 S. 705), sowle thum Cauenburg erstrecken jedoch für jedes dieser Gebiete erst von Serie C. gets vom 4. Juni 1863 Gesetzsc amm, für 1365 S.) 5 dem Jage gb, an welchem daffelbe mit den älteren preußischen Landen . Verordnung vom 1. Juni d. I! betreffen? die Finführung des in freien Verkehr bezüglich des Branntweins treten wird.

. e Allgemeinen Berggesetzes in das mit der preußischen Monarchie ver⸗ : i ; ) ausgahltzwurden *. . Gebiet de; pormaligen Kurfürstenthums Heft. und det vor. 23 2 e n,, n,. 4 2

b) zuruͤckgestellt wurden ... .... ; . . m äald Königlich baer Hesammte Bankspesen e m nen ger d, , ren .. ö Tage des Eintritts der Wirksamteit des gegenwärtigen Vertrages die Art. J. Der Bezirk des Oberbergamtes zu Bonn untfaßt auch nämlichen gesetzlichen und administrativen Angrdnungen Über die Be—

das Gebiet der vormaligen freien Stadt Frankfurt und der Bezirk des steuerung der Branntwein Fabrication in Kraft setzen, welche Preußen

21 a, ische Enklave für das vormalige Königreich Hannover zu dem Zwecke erlassen wird, Fberbergamtes zu Halle die vormals Königlich bayerische um baselbst die Uebereinstimmung mit den in scinen älteren Landen

9. Kaulsdorf , . ̃ Iden . 271 Art I Oberberg⸗ und Salzwerksdirection zu Kassel wer⸗ für diese Besteuerung zur Zeit bestehenden Einrichtungen herbeizu—⸗ 285/66 6 1 Des T zen bi * . eK ef ff ö. SGbliegen he ten eines Ober⸗ , , . . n n, u ale nn . Bilan z ö ien, beigelegt. Der , i . unf n g e r dr eh frtzoß ich oldenburgischer g g Mittheilung gemach ; j ini ? rmaligen Kurfür; Hen . ; x ͤngrchie vereinigte Gebiet des dermglig Art. 4. Bis zu dem Zeitpunkte, an welchem die Bestimmung

( nsali ischen Landestheile, ausschließlich der . n , nlglic n mln , mrs mhh sch im Artikel 38 der Verfassung des Norddeutschen Bundes in Wirksam— Art. II. Die Verwaltungen der Domanial-Bergwerke, Hütten. keit treten wird, wird der Antheil für das Herzogthum Oldenburg an

und inen, Thongruben und Steinbrüche bleiben, der gemeinschaftlichen Fabrications⸗ und Uebergangs⸗Abgabe von wie denn n eee , en Oberbergbehorde unterstellt. . Branntwein durch eine besondere Abrechnung zwischen Preußen und Art. IV. Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1, Juli Oldenburg festgestellt. Dabei wird nach den Verabredungen verfah⸗ D. J. in Kraft und ist der Minister für Handel, Gewerbe und öffent- ren, welche in den Artikeln J bis 9 der Uebercinkunft zwischen Han⸗ , licht Arbeiten mit der Ausführung derselben beauftragt. nover und Aldenburg vom 30. März 1865, die Gemeinschaftlichkeit ; Thlr. ztzs 5 ach. Staats. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Ünierschrift und bei. der inneren Steuern betressend, enthaltend sind. Als der Ertrag aus k gedrugtem Koͤniglichen Jnssege . der Besteuerung des Branntweins, welcher bei dieser Abrechnung in ö Thlr. 55-200 preußische Eisen⸗ V g 6. 27. 1. Gegeben an, den 24. Juni 1867 Ansatz zu bringen ist, wird derjenige Antheil an den gemeinschaft- bahn-Prior, l . lichen Steuern von Branntwein angenommen, welcher bei der Ab— * Thlr. 26/033 div. Prior. u. 71. 27. (L. S) Wilhelm. Kchnung unter den Theilnehmern an dem Vertrage vom 28. Juni 1861, Pfandbriefe. 167376 ö . Oldenburg eingeschlossen, nach dem Maßstabe der Bevölkerung auf die FJaustpfand auf anfendẽ fällige Vers. Sa. .... 4.931. 12. 1 Gr. v. Itzenplitz. der Steuergemeinschaft zwischen dem vormaligen Königreich Hannover Ser. A. 1865 durch Tod an,, und Oldenburg gehörigen hannoverschen und mit denselben im Spezial- Pf. fällige Vers. Sa. . ..... 672. 29. 2. 'erbande gestandenen Landestheile und auf das Herzogthum Slden— Pf. 35 912176 Ser. A. 1863/64 durch To? ö burg fällt.

2715 13 6. e, e,. za 1240. 10. 5. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. ; Art. i wit Ruch g auf di Dieren gn welche Olden.

560 Ser. 6. nicht erhobene r tri zurg in Folge der im Art. 4 über die Revenüenthei offe men,. Antheile . Ueber ein kunft zwischen Preußen und. . . gegenüber seiner bisherigen Ehen i nth . 1752 19 G ldenburgs zu dein Vertrage vom 2. Juni 186. 21 rn sr i ,. . der Wee rg ed . von r , 231 mochte, z 6 7089253 ; . isse betreffend. Vm—— ** 1867. wird ihm, für die Dauer dieser Revenüentheilung, ein Erlaß an der— i i 2— 2 Besteuerung innerer Erzeugnisse betreffend om IJ. April 6 Ia gen Enge in gent werde Wel es durch den, in Ver— Das Direktorium . z en und Se. Königliche Hohei ndung mit der Uebereinkunft vom 30. März 1865 an demselben Tage der Allgemeinen Ren n 3 und ehe n dr sicherungsbant Teutonia. der oon nd enn, ,. a e Absicht, die Freiheit des J mit Hannover abgeschlossenen Vertrag für die Aufhebung des Bruns—«

arbach. Buchbinder.

33 T 32 Mgr.

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4 . . II. Deposital Wechsel der Actionaire Actien⸗Kapital (abzügl. 13 annulli . : . ullirt Hypotheken Eonto— . 7 Zcit cel Cr ro Genn. n irter Actien z Serie B

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82 BEI Ngr.