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sinnige Weise dekorirte Saal war vollständig gefüllt. Zur Rechten Sr. Majestät nahm der Kronprinz, zur Linken General von Steinmetz den Ehrenplatz ein, während der Com— mandeur des Königs-Grenadier⸗Regiments, Oberst von Voigts⸗ Rheetz, dem Könige gegenüber zu sitzen die Ehre hatte. Auf erhaltene Erlaubniß brachte der letztere das Wohl Sr Majestät in einfacher, und ergreifender Weise aus, indem er in seiner Rede hervorhob, daß nicht nur das Regiment in den Hochruf ür den Heldenkönig, seinen hohen Chef, begeistert einstimme, in auch die ganze Armee, und nicht allein der Theil, wel⸗ cher in diesem Augenblick den Rock des Königs trage und be⸗ rufen sei, das Vaterland auf seinen Ruf zu schützen, sondern
das ganze preußische Soldatenheer, dessen Mitglieder j'tzt in den
verschiedensten Lebenswegen wandeln und in den mannigfachsten Berufsarten arbeiten.
Nachdem das donnernde Hoch verhallt war, sang die ganze Versammlung stehend das „Heil Bir ini Siegerkranz.. — Dann ergriff Se. Majestät der König das Wort. Unter der tiefsten Bewegung der Versammlung sprach Allerhöchstderselbe Sei⸗ nem . und Seinem Volke Seine Königliche Anerkennung und Seinen Königlichen Dank aus und tränt dann auf das Wohl Seines Volkes, des Volkes, aus welchem ein Heer hervor⸗ gehen konnte, dessen Thaten in den Blättern der Geschichte ver— zeichnet bleiben werden. Begeistert stimmte die Tafelrunde in diesen Königlichen Hochruf ein, und mit gleicher Begeisterung folgte darauf der Gesang des Liedes »Ich bin ein Preu ßes,
Zum Schluß des erhebenden Festes hatte Seine Majestät die Gnade, ein großes, vortrefflich gelungenes Gemälde der Schlacht bei Skalitz dem Regiment zu verehren, ein Bild, auf welchem die Angriffsscene des Königs⸗Grenadier⸗Regiments mit Portrgitähnlichkeit hervorragender ersönlichkeiten, des Siegers von Skalitz und Anderer, därgestellt ist. .
Um tz Uhr Nachmittags verließen dann Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nebst hohem Gefolge unsere Stadt, begleitet von dem lauten Jubelruf und stillen Segenswünschen ihrer Bewohner.
Berlin, 29. Juni. Ueber die Publication der Verfassung des Norddeutschen Bundes in den zu demselben gehörigen Staaten liegt heute folgende weitere Mittheilung vor:
Das ö vom 25. Juni 1867, betreffend
die Verfassung des Norddeutschen Bundes im Fürstenthume
Lippe, lautet:
Von Gottes Gnaden Wir, Paul Friedrich Emil Leopold, regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Schwalen⸗ berg und Sternberg ꝛc. 2c.
Nachfolgende Verfassung des Norddeutschen Bundes wird, nach⸗ dem solche die Zustimmung des zu deren Berathung berufenen Reichstags so wie Unserer getreuen Stände erhalten hat, zur allge⸗ 11 bekannt gemacht. Dieselbe tritt am 1. Juli d. i. in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigefügtem Fürstlichen Siegels.
Gegeben Detmold, den 25. Juni 1867. (L. S.) Leopold, Fürst zur Lippe. v. Oheimb.
Breslau, 28. Juni. SSchles. General, General-Licutenant von Tum pling, hat die Stadt Frankfurt a. O. das Ehrenbürgerrecht verliehen. Der Ehren— bürgerbrief wird am 29. d. M. von dem Bürgermeister Deetz und dem Stadtverordneten-Vorsteher, Justiz⸗Rath Koffka, dem General übergeben werden.
Sachsen. Dresden, 28. Juni. (Dresd. J.) Wie wir vernehmen, beabsichtigt die Regierung zu Erledigung der Zweifel, welche sich bei Ausführung der mittelst Verordnung vom 25. d. M. publizirten Reichsverfassung des Norddeutschen Bundes der bestehenden inneren Gesetzgebung gegenüber ergeben könnten, n,, eine Ausführungsverordnung zur Reichsverfassung zu erlassen.
Schtaarzburg. Rudolstadt, 28. Juni. um 4 Uhr verschied der regierende Fürst ther. Er war am 6. November 1793 geboren und regierte seit dem 6. November 1814.
Hessen. Darm stadt, 28. Juni. (D. Ztg.) In der gestrigen Sitzung 1. Kammer wurde nach lebhafter Diskussion der Antrag Goldmann, den Eintritt in den Norddeutschen Bund einstimmig, der gestern mitgetheilte Antrag des Aus⸗ schu es mit 11' gegen 5 Stimmen verworfen. Bezüglich des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Isenburg-Birstein im Ausschusse gestellten Minoritäts⸗-Antrags: den von der Majorität des Ausschusses gestellten Antra abzulehnen, da⸗ gegen der Großherzoglichen Regierung die Erwartung auszu— sprechen, daß sie keinen Schritt unversucht lassen werde, um zu einer Einigung von ganz Deutschland beizutragen, — fand eine Ab⸗ stimmung nicht statt — In Bezug aufdie Militair-Con— vention und den Allianzvertrag wurden die Ausschuß⸗
tg.) Dem kommandirenden
luni. Heute früh Friedrich Gün⸗
gestrigen Sitzung die auf der Tagesordnung stehenden Gegen. stände. Der Gesetzentwurf, die Erhebung der Staats- Auflagen in den letzten 6 Monaten des Jahres 1867 betreffend, wur
nur auf die Zeitdauer von 3 Mongten prorogirt werde Die Erste Kammer trat diesem Beschlusse der Zweiten Kam.
mer bei.
Baden. Karlsruhe, 27. Juni. (Karlsr. Ztg.) Nac dem der Abschluß des Norddeutschen Bundes und die thatsac. liche Hinfälligkeit zahlreicher Bestimmungen in der bisherigen Verfassung des deutsch-österreichischen Postvereins eine Reorga. nisation desselben nothwendig gemacht haben, werden vorbere tende Perhandlungen wegen einer Regelung der deutschen Post verhältnisse vom 1. Januar 1868 an am' 8. F. M. zu Berlin beginnen. Die Großherzoglich badische Regierung wird bei den— selben durch den Herrn Ministerialrath Poppen vertreten sein.
Bayern. München, V. Juni. (R. K. Die von mehreren Zeitungen gegebene Nachticht von einer aus Anlaß des Zollvereinsvertrages beabsichtigten Einberufung dez Landtages entbehrt der Begründung.
Regensburg, 27. Juni. (N. K.) Der Erbprinz von Thurn und Taxis ist gestern seinem Leiden plötzlich erlegen.
Oesterreich. Wien, 26. Juni. In der heutigen Sitzung des , n,, . ergriff der Justizminister Ritter von Komers das Wort, um die Vorlage Über das materielle Straf recht zu begründen.
Die dringende Nothwendigkeit der Vorlage werde allseitig aner kannt. Das gegenwärtig geltende N. trage das Gepräge der Zeit, in der es verfaßt wurde, und ent preche der Würde des Nechtz. staats nicht mehr. Die Regierung sei den Forderungen der Wiffen, schaft mit lebhaftem Interesse gefolgt und nehme Anlaß, ie Ergebnisse derselben im neuen Gesetze zu verwerthen. Die Staatz. regierung müsse die Macht haben, die Verletzungen der Geseßzt zu bestrafen, aber sie dürfe nicht so weit gehen, daß die Strafe den Bestraften noch verschlimmert, deshalb wurden jede körper⸗ liche Züchtigung und die Kettenstrafe ausgeschlossen. Auch auf die Einführung der Schwurgerichte werde gebührend Rücksicht genommen. Die Schwierigkeiten des neuen Werkes werde gewiß Jeder würdigen, der je Gelegenheit hatte, sich mit legislatorischen Arbeiten zu beschäf⸗ tigen. Das Haus werde in die Lage kommen, zu beurtheilen, in wie weit die Regierung den Wünschen der Bevölkerung nachgekommen. Die Regierung nehme für sich nur das Vertrauen in Anspruch, mit redlichem Willen gehandelt zu haben.
Pratobevera beantragt, einen Ausschuß von 9 Mitgliedern aus dem ganzen Hause söföort zu wählen, welcher über diesen wichtigen und dringenden Gesetzentwurf zu beschließen und ge⸗ eignete Anträge zu stellen hätte. Ihm . es angemessen, in den Ausschuß für die Vorlage nicht jene Männer zu wählen, die schon durch, ihre Arbeiten im Verfassungs-Ausschusse mil Arbeiten überhäuft sind. Der Antrag Pratobevera's wird ohne Debatte angenommen. Das Haus nimmt sodann die Wahl für den Antrag Skene's (Finanz⸗Comité) vor.
— (W. Bl.) Der Ausschuß zur Berathung des Wehr⸗ gesetzes hat gestern seine dritte itzung gehalten und nach längerer eingehender Berathung den vom Br Groß gestellten Antrag, folgenden Inhalts angenommen: »Es fei dle Bera— thung des Heeresgesetzes zu vertagen, bis die staatsgrundgesetz⸗ liche Stellung der im Reichsrathe vertretenen Länder zu den Ländern der ungarischen Krone im verfassungsmäßigen Wege festgesetzt ist. — Bezüglich der Verordnung vom 28. Dezember 1856 wurde ein Subcomité von drei Mitgliedern gewählt, wel⸗ ches über diese Verordnung und die etwaige Modification der— selben vorzuberathen und Änträge zu stellen hat.
. Pest . 8 Juni. (W. T. B. Das Unterhaus genehmigte in seiner heutigen Mittags-Sitzung den vom Ministerium em⸗ gebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Wahl einer Kommission für die allen Landern der Monarchie gemeinsamen Angelegen⸗ heiten. — In der Abend⸗Sitzung beschäftigte sich das Haus mit der Wahl von 10 Deputirten für die Reichs⸗Finanz⸗Kommission.
Niederlande. Haag, 27. Juni. Der Minister der Kolonieen hat seinen Gesetzvorschlag zur Ausdehnung der Privat. kulturen in den indischen Kolonieen durch Verlehnung unbebauter Ländereien in Erbpacht zurückgezogen, nachdem ein Amendement des Herrn Fransen van de Putte, wonach auch Eingeborene solcher Verlehnung theilhaftig werden können, angenommen worden. Man glaubt, daß der Kolonial-⸗Minister, Herr Tra⸗ kranen, seinen Abschied nehmen wird.
SGroßbritaunien und Irland. London, 277. Juni. Die, Sitzung des Unterhauses dom T2hsten beschäftigte sich haupt sächlich mit der irländischen Landfrage. Eir E Sioghlen bean tragte die zweite Lesung einer darauf Bezug habenden Bill, die be= sonders gegen Pachtungen ohne Kontrakt und nur von dem Belieben des Grundherrn abhängig, gerichtet ist. Pachtverträge auf ein Jahr nur erklärte der A1Antragsteller als eins der größten Uebel für die
Bodenkultur eines Landes. Man könne es nicht vom Pächter erwar⸗
Anträge genehmigt. — Die Zweite Kammer erledigte in ihrn
mit der Modification genehmigt, daß das Fin an geen
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trachte die Bill nicht als eine sondern nur als einen weite
die / ihrer hatte ge 5 Uhr
setzt
ele-
Frankreich. Paris, 2. Juni. Man kennt jetzt den Bericht, welcher dem Negierungs-Projecte über die Supple— mentar⸗Kredite von 1658 Millionen vorangeht, die theils für die Rüstungen wegen Luxemburgs, theils für die mexikanische An⸗
gelegenheit verausgabt wurden. In dem Berichte heißt es: Die in den ersten Monaten dieses Jahres herrschende Ungewißheit
über die politische Lage Europa's hat Seitens des Kriegs⸗ und Marine⸗
rtements gewisse Vorsichts⸗Maßregeln nothwendig gemacht, welche ann n en f die Lage versetzen, von Ihnen neue Kredit ⸗ Eröff. nungen für das Jahr 1867 zu verlangen. Was das Kriegs-Ministerium betrifft, so Belaufen sich die durch die außerordentlichen Ereignisse ver— ursachten Ausgaben auf 117.005,87 Fr. Diesem wäre noch die Zumme ven 20h00 Fr. als Soldzulage wegen der herrschenden Theuerung hinzuzufügen, Endlich wird die Ausgabe für die Heimfüh— ung der Truppen aus Mexiko da sie einen Monat früher Statt fand, als man beim Entwurfe des Rektifikativ⸗Budgets für 1867 voraus⸗ schen konnte, den Budgetsatz überschreiten, und zwar um ungefähr Göhbh0 Fr. Was das Marine-Ministerium anbelangt, so beläuft sichdie Gesammtsumme der für die so dringend nothwwendigen Ope— rationen gemachten Ausgaben auf 38 286 818 Fr. Zwei, dem gegen⸗ wärtigen Gesetzesvorschlage und seinen Tabellen beigegebene Roten werden dem gesetzzebenden Körper mit der gewöhnlichen Ausführlichkeit das Detail der von beiden Ministerien gemachten Ausgaben darlegen. Ange⸗ sichts einer Kreditmasse, die sich auf nicht weniger als 158,592,719 Fr. beläuft, wird der gesetzgebende Körper begreifen, daß man nicht auf die gewöhnlichen irh und Wege des Budgets eintreten kann. Die Regierung schlägt Ihnen daher vor, vorläufig und nur für einige Monate die Ausgaben, welche der Gegenstand des gegenwärtigen Ge⸗ sches sind, zu Lasten der schwebenden Schatzschuld zu belassen. Die schwebende Giass n ld; mit und ohne Zinsen, beläuft sich in diesem Augenblicke auf nicht mehr als 886 Millionen, die in Umlauf befind⸗— lichen Schatzscheine erreichen nicht die Summe von 90 Millionen, der Zinsfuß der Schatzscheine ist ein sehr günstiger, und die Lage der Rech- nungen der Schatzgläubiger ist sehr befriedigend. Unter diesen Um⸗ stinden erblickt die Regierung keine Ungelegenheit in der Annahme einer propvisorischen Combination, welche in keiner Weise schadet und
nichts gefährdet, und der sie sich verpflichtet, bis zum Ablaufe des
res 1867 ein Ende zu machen. ; : * each der dem Hr sihte beigelegten Tabelle vertheilt sich die Summe
von 1585923719 Fr. wie folgt: Generalstab und Gendarmerie l00 000 Ir, Ahr nd . der Truppen 87/98l,871 Fr., Ar— tillerie und Genie⸗Material 32.224090 Fr., für das Kriegsministerium aso im Ganzen 120, 305.871 Fr.; Marine: Generalstab Matrosen, Soldaten, Spitäler und Lebensmittel 7220818 Fr., Lohn der Ar— beiter, Verproviantirung, hydraulische Arbeiten, Pulver 29 696/000 Fr, Reisekosten und andere Ausgaben 15220000 Fr., Kolonialdienst lö0 000 Fr im Ganzen 158592719 Fr.
— 28. Juni. (W. V. B) Der »Presse⸗ zufolge haben die Minister der Budgetkommission die Erkiärung gegeben, daß der größte Theil der für das Kriegsmi— nisterium geforderten 158 Millionen Fres. zur Erneuerung und Vervollständigung der Equipirung der Armee verwendet würden, die erzielten Nesultate gestatten die bestimmte Annahme, daß vor Ablauf von 6 Monaten Frankreich über 750 000 Mann sut bewaffneter und equipirter Truppen verfügen könne. Die Regierung wolle für den Augenblick keine Anleihe, weil die Aus— haben fortlaufen und es verständig erscheine, die Gesammt⸗ ausgaben späterhin zu konsolidiren. Die »Presse« glaubt, daß die nn nöthig werdende Anleihe 750 Mill. Fres. betragen werde.
„zsSpanien. Der Minister des Innern zeigte im Kongreß in Folge einer Interpellation an, daß ein Haufe von 60 schiecht bewaffneten Leuüten in der Umgegend von Madrid erschienen si. aber sich nach den Bergen in der Richtung nach Cuenca zurückgezogen habe; es seien mehrere Gefangene gemacht wor⸗ den, allem Anscheine nach sei jedoch eine weitere Störung der Ruhe nicht zu besorgen. Privatbriefe aus Madrid bringen Näheres. Ann 22. Juni, dem Jahrestage des vorjährigen Auf— fandes, wurde wseder ein Puätsch versucht., An jöbh' Vewaff— nete bemächtigten sich einer kleinen Eisenbahn-Station auf der nie von Madrid nach Aranjuez. Sie jzerschnitten die tele⸗
flohenen angestellt, wie sie in Spanien bei
graphischen Drähte, rissen die Schienen auf und zerstörten . Lokomotiven. Als aus Madrid endlich Truppen an⸗ angten so wurde dann von allen Seiten eine Hetzjagd auf die Ent olchen Fällen ge⸗
bräuchlich, die aber bis jetzt noch kein Resultat ergeben hat.
er m,, m.
Türkei. Konstantinopel, 28. Juni. (W. T. B.) Die offizielle ‚Turquie« dementirt die Behauptung des »Eten⸗ dard, daß die englische Regierung der Pforte eine Note habe überreichen lassen, welche die von den übrigen Mächten in der
Kollektivnote gemachten Vorschläge unterstützen sollte. Tia ßtnnd und Polen. St. Petersburg, 26. Juni.
waren die Insurgenten« nicht ö. zu finden, und
W. Ab.) Fürst Gortschakoff wurde anläßlich der estrigen Feier seines !
fünfzigjaͤhrigen Dienstjubiläums zum Reich kanzler ernannt.
Dänemark. Kopenhagen, 26. Juni. In der heuti⸗ gen Sitzung des , . fand die vierwöchenfliche Neuwahl der Beamten des Thinges statt. Zum Präsidenten wurde Etatsrath Bregendahl mit 57 von 63 Stimmen wiedergewählt. Zu Vice⸗-Praäͤsidenten wurden wiedergewählt: der national überale Etatsrath Fenger und neu statt des Hofjägermeister Carlsen, welcher krank ist, B. Christensen.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen - Bürcau.
London, Sonnabend, 29. Juni, Morgens. Eine daselbst eingetroffene Proclamation des Generals Marquez erklärt, daß Maximilian zu Gunsten des jungen Iturbide abge⸗ dankt habe.
Florenz, Sonnabend, 29. Juni, Morgens. Der Kron⸗ prinz von Italien wird sicherem Vernehmen nach sich in den nächsten Tagen mit großem Gefolge nach Berlin begeben, um der am 3. Juli in Potsdam stattfindenden militairischen Feier beizuwohnen.
Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.
— Repertoire der Königlichen Schauspiele vom 30. Juni 39 7. Juli 1857. Berlin. Opernhaus: Ferien. Schauspielhaus:
erien.
Hannover: Ferien.
Ka ssel: Ferien.
Wiesbaden: Sonntag, 30. Juni: Orpheus in der Unterwelt. Montag, 1. Juli: Plauderstunden. Unglücklichen. Mons. Hercules. Tanz⸗Divertissement. Dienstag, 2. Juli: ieren Mittwoch, 3. Juli: Jungfrau. Donnerstag, 4. Juli: Nachtlager in Granada. Sonnabend, . Juli: Dorf und Stadt. Sonntag, 7. Juli: Margarethe. t
— Das Juni ⸗Heft der Zeitschrift für preußische Geschich te und Landeskunde, herausgegeben von Professor Dr. R. Foß, bringt folgende 2 Abhandlun en »Die Verfassung Erfurts. Von Dr. M. Lamberté (eine Untersuchung über die Zeit, in der Erfurt einen eigenen Staderath erhalten), und den Schluß der Ab⸗ handlung: »Die Zins-Verfassung Preußens unter der Herr- schaft des deutschen Ordens. Von Dr. M. Töppen.« Außer⸗ dem enthält dasselbe Heft verschiedene Rezensionen und unter Biblio— graphie die in den letzten Monaten erschienenen Schriften, betreffend preußische Geschichte und Landeskunde, und schließlich die Sitzungs⸗ Protokolle verschiedener historischer Vereine.
— Märkische Forschungen. Herausgegeben von dem Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. X. Band. Berlin 1867. Ernst et Korn (Gropius'sche Buch- und Kunsthandlung). 416 S. — Abweichend von den früheren Theilen, enthält der vorliegende 10. Bd. der Märki= schen Forschungen eine einzige Arbeit: »Regesta Historie Neo- marchiczge. Die Urkunden zur Geschichte der Neumark und des Landes Sternberg, in Auszügen mitgetheilt von Karl Kletke. 1. Abtheilung.“ Durch dies Regesten⸗ Werk über die Neumark, zu welchem nicht allein sämmtliche Urkunden⸗Sammlungen, sondern auch eine große Menge anderer Druckwerke und außerdem auch handschriftliches Material vielfach benutzt wurde, ist zuerst in um⸗ fassender Weise der Versuch unternomnien worden, den vielfach zerstreuten urkundlichen Stoff, der zum größeren Theile erst in neuerer Zeit bekannt ge⸗ worden, zu sammeln und kritisch zu sichten, und so eine sichere Grundlage für eine diplomatisch⸗ beglaubigte Geschichte der Neumark, an der es bis jetzt noch fehlt, zu gewinnen. Es leuchtet uns in den Re esten eine
attliche Reihe von Adelsgeschlechtern mit ihren reichen esitzungen, deren Nachkommen zum Theil noch jetzt blühen, entgegen; wir sehen die Städte in ihren Uranfängen und ihren theilweife ei enthümlichen Gründungsweisen, mit ihren ältesten städtischen Gerecht amen, ihren Abgaben und Handelsbeziehungen; wir erhalten endlich sowohl zahl- reiche Angaben über die Topographie, als auch so manche Beitrage zur Kultur- und Sittengeschichte der überodrischen Landschaften. Die einem Theile Ter Negesten beigefügten Anmerkungen enthalten theils geographische Erläuterungen, theils eine Menge von Nachrichten über die in den Urkunden erwähnten Adelsfamilien. — Die erste Abthei= lung der neumärkischen Negesten, die bis jetzt gedruckt vorliegt, reicht bis 1402, in welchem Jahre die Neumark unter die Herrschaft des deutschen Ordens in Preußen kam; an der 2. Abtheilung, welche die