2598 2599 F 3) Bei Verbindungen von. Wörtern durch Bindestriche, werden dem Aufgabeorte der Ursprungs⸗Depesche zu übermitteln sind, kommt graphirung zu machende Abzug von den zu erstattenden Gebühren
—
die einzelnen Wörter gezählt. 4 Wenn zwei Wörter mittels der Tarifsatz zwischen der Aufgabe und Adreß ⸗ Station der Antwort beträgt bei Depeschen nach preussischen Stationen nur 2 Silber-
r fi, ; postrophirung zusammengezogen sind z. B. l'un, ur Anwendung. . . ꝛͤ Fkäunropd fo ist dssedes der Velden Wörter besonders zu rn ; Wenn die Äntzvort innerhalb acht Tagen nach Ausgabe der Ur⸗ gros chen
eine einfache Depesche von Zuschlag für jede fol. 3 Die Naimen von Städten und Hrischaften, Straßen), ; wsprungs. Hepesche nicht erfolgt, so giebt die Bestimmungsstalion dem
1 bis 20 Worten gende 10 Worte Zoulevards, die Eigennamen von Personen, Titel, Vorn Aufgeber hiervon Kenntniß durch eine Depesche, welche die Stelle der tik obezeichnungen w Antwort vertritt. .
Jede nach dieser Rückmeldung aufgegebene Antwort wird als eine neue Depesche behandelt. ꝛ
Wenn eine Antwort weniger Worte enthält, als bezahlt wurden, J 6 in, 6 . a. . 8 , ,
if o ist der Mehrbetrag von dem Empfänger der Antwort (Älu geber P der d ite fn der Ursnrungg. Deyesche) nachzuzahlen. fsenden sind, mit ga . Beschleunigung nr e e , , , g, se 18 Weiter beförderun s gebühr n. Die Weiterbeför⸗ Fel en oder der Weiterbeförderung in der leßterrwäh, ] derung von nicht rekommandirten Depeschen kann durch Post, Boten len wähn ˖ 8 oder Eisenbahnbetriebs - Telegraphen geschehen. Die Gebühren hierfür = s 24 werden vom Adressaten eingehoben. Bei der Weiterbeförderung durch . — die Post werden solche Depeschen wie gewöhnliche Briefe behandelt. en, r , r 6 63 bis 10 8 Os O80 Die Weiterbeförderung per Post tritt ausschließlich dann ein, wenn station niederzulegen den scheinn . . ff J der Adressat in früheren Fällen die Bezahlung der Gebühr für eine achsendung aug dt cklich aus über 10 anders Art zer Weitrbef frderung verweigert hat. 6 llenden Gröühren bezahlt der Adr ff ll. H , 16 . 8o . 56 1,00 Ons l io 3 Die Gebühren für die Weiterbeförderung rekommandirter Depe— gd . sihen n ,. . 36 n ff . 2 dr. können P ö = ; im Pexeinsgebiet auch durch Estafetten weiter befördert we en. — IM. kee , 3 3 n ah Der etwaige Ueberschuß zählt für ein Wort. Ba Die Aufgabe Station erhebt hierfür nachfoigende Gebühren: ei Depeschen nach Stationen derjenigen deutschen Staaten und . des chiffrirten Zertes tritt die Zahl der ausgeschriebenen 4 Sgr. z6 für jede am Orte poste vestante zu nr, m, oder per Prirgt, Hesellschaften zvelche nicht zem. deutsch- sserrgichtschen Tze. Worte, nach den gemöhnlicheh Regeltt berech hen me desc . innerhalb degglrichen , . Vereins Gebiets) zu versen. 1 angehören, wird außerdem noch eine Zuschlags⸗Ge⸗ 8. 14. Währung der Gebühren.“ Pie! zebührenerhebung dende Depesche; 8 Sgr. 2c. für jede über diese Grenze hinaus in ühr erhoben. 6 ägt die Gebühr Kfelst in der Jändesmhährung, dersenigen Veriwalfung, weicher di. Europa zu besördernde Depęsche z5 Sgr. . für sede Über Europa
Iär den Herkehr mit denn Kereins Nüslande beträgt die Gebühr Aufgabe, Stgtlon angchsrt * Bie für die Gebührenerhebung ingßgeben. hinaus zu versendende Depescht. . bis zur ,, ,., ohne Wich t auf. die Entfernung für, die eih· din Tarife liegen bel feder Telegraphen⸗ Station dem Publikum zur „Bon der, Adreßstation werden diese Depeschen als rekommandirte g Depesche Sgr. = 1 Il, 20 r. Qesterr. = 181. 24 Er. Süd⸗ Einsicht auf. 6 hy Briefe frankirt und innerhalb des Postvereins als Expreßbriefe be⸗ eutsch — 16309 Gld; Niederländisch - 3 Franken, fur je 10 Worte Fb, Retom mandirte Depeschen. Der , . eint handelt. , . . mehr die Hälfte dieses Betrages. ; Depeche hat, das Recht, diefe lbe zu rckommandirch. In Niesem Falle er Kür Li Weiterbefßrderung retöommdandirter Depeschen durch Voten
Abweichend hiervon werden im Verkehr zwischen Württemberg und uͤbeknstteil die Bestimmungs, Station deni glufgeber telegraphisch ein. oder Estafetten und solche Telegraphen, auf welche der Vereins⸗Tarif Shhenzalltrn eing. und Frantic ander gets ae ischen Eäten, oliständige Kopie der den IMsdrrsfelem' zugt fftge el, 'n n i näht erstreg, hat her Riufgeber (inen angemessenen Vetrag zu giiczh feiner 6. und der 2 . . — 28 Kr. Süddeutsch — 1 France Angabe, sowohl der genauen Zeit ber Zu in. als auch der Person, en , , wer abgerechnet wird, sobald die wirklichen Auslagen . rr, ,. ür die einfache Depesche erhoben. ; oder bezi sweise der Weilerbefßz ö t, welcher die Se ekannt sind. erarti
Zu a. ö r treten die nach dem internationalen Ta—⸗ . 2 math wal , ö, Die Bestimmung, wonach die Gebühren für die Weiterbeför- nne ne
ischen Gebühren. Der Aufgebex einer rekommandirten Depesche kann sich die Retour . derung nicht rekommandirter Depeschen vom Adressaten einzu- Depesche nach irgend einem beliebigen Srte adreffiren Lasfen. heben sind, findet auch hei den von der Adress̃- Statjon mit der dressaten nicht selbst antrifft
Die Necommiandatjon ist obligatorisch für alle chiffrirte Depeschen Post weiter zu befördernden telegraphischen Zahlungs- Ampeisungen ndern aushändigt, hat der letztere in der Die Taxe für Rekommandirung ö gleich derjenigen der eigent Hit de blase gahe Andndung, dass das Porto von den Gdlä—- eigenen Namens- Unterschrift das Wort lichen Denesche. Wenn die Retour -Depesche nach einem anderen . Empfingern erhoben, wirdi, . dreffaten beizufügen. als nach dem Aufgabe Srte der Ärsprungs - Depesche zu übermitteln Rekenmandirte heheschen, elehe in internen Verkehr Bahn- llbare Depeschen. Von der Unbestellbarkeit ist so kommt der Tarifsatz zwischen der Äkufgabe und Ndreß-Statlon hof restante adressirt Sind, Verden in Bezug auf die Gebühren den Gründen der Un bestellbarkeit wird im inter⸗ der e de. zur Anwendung. Wenn der Aufgeber im Teri ebene wie poste restante adtessirte Depeschen behandelt hrcder Zugabe -Station behufs Mittheilung an den der Retour Depesche einen Irrthum entdeckt und desfen Berichtigung S. 20. Gebühren- Entxichtung du rch den Adressaten. Aufgeher telegraphische Reldung gemacht. verlangt, so wird die berichtigende Depesche unentgeltlich befördert, Pon dem Adressaten sind außer den etwaigen Weiterbeförderungs⸗ Ist eine Depesche unbestellbar, weil der Adressat nicht hat auf- che wäre denn, daß der Irrthum vom Aufgeber herrührte. Gebühren zu entrichten: I) die ganze Taxe derjenigen Depeschen, en werden können, so wird dieseibe bei der Adreß ˖ Station auf⸗ raphen-Gebühren: Die Recommandation ist auch Bei telegraphischen Zahlungs, welche durch die See⸗Telegraphen (8émaphorès) vom Schiffe her be beivahrt, in der Wohnung des Adressaten aber eine bezügliche Anzeige
. r , , ne : . . . 6. die , nn. 39. n,, ,. =. 1 J
S 16 Nachfenden von Depeschen. Der Aufgeber einer De . 16M n di Ergänzungstgze für bezahlte Antworten, deren Länge at sich innerhalb sechs Wochen der Adressat zur Empfangnahme pesche kann der Adresse den Zusat ee e be in welchen die frankirte Wortzahl überschreitet (6. 18). In allen Fällen, wo eine der Depesche nicht gemeldet so wird solche vernichket. 8 Falle die Bestimmungs⸗Staͤtion dieselbo ofort nach erfolgter Zustellun 7 Gehühren⸗Entrichtüng bei der Uebergabe der Bepesche stattfinden soll, S. 25 Garantie und Reclgamationen. Die Telegraphen—- ; . w an die angegebene ABresse womöglich weiter an den nenen ihr in de wird diese dem Adressaten nur gegen Bezahlung des schuldigen Be. Verwaltungen leisten für die richtige Aeberkunft der Depeschen der
Bei längeren Depeschen tritt für ide folgenden 10 Worte Wohnung? des Adtessaten mitgetheilten Adreßort befördert, infofer trages zugestellt. . 24 ; 6. deren Ueberkunft und Zustellung innerhalb bestimmter Fristen keinerlei oder den überschiessenden Theil von 10 Worten ein Zuschlag zur sich diefer in dem gleichen Stante, beziehungsweise im Verein gebiel §. 21. Ran ,, bei der Beförderung. Bei der Garantie und haben Nachtheile, welche durch Verluft, Verstümmelung Hälfte des einfachen Satzes ein,. [, . befindet. ; Abtelegraphirung wird unter ,, ,. der Richtung, in wel. oder Verspätung der Depeschen entstehen, nicht zu vertreten.
Die Zonen werden nach einem Princip gebildet, vermöge Der Zusatz 'nachzusenden« kann auch von weiteren Adressen b⸗ cher die Depeschen zu befördern sind, die Reihenfo ge beobachtet, ins Wenn Depeschen verloren gehen, oder rekoͤmmandirte Depeschen dessen die erste Sone durchschnittlich gegen 11 bis 18, die zweite gleitet sein, und wird dann die Depesche sucerssiwe an diefe Adress⸗ welcher sie bei der Station aufgeliefert werden oder telegraphisch zu in einer Art verstümmelt werden, daß sie erweis lich ihren Ziweck nicht Zone durchschnittlich gegen 445 bis 55 Meilen direkter Ent- befördert. derselben gelangen. Jedoch haben Staatsdepeschen den Vorrang. erfüllen können, oder später in die Hände des Adressaten gelangen, fernung begreitt. ö . . Die Gebühr für das Nachsenden wird vom Adressaten erhoben. Hierauf folgen die Prsatdepeschen, welche in der Regel nur dringen.! als dies durch die Vermittelung der 85 hätte der Fall sein können,
Die bestehenden Gebührenfreiheiten für Staats- Depeschen S. 17, Depeschen mit verschieden en A dre sfen. Bie 8 den Dienstdepeschen nachgesetzt werden. werden die gezahlten Gebühren zurückerftattet, fofern deren Reclamation bleiben in Kratt. ö . peschen können adressirt werden: ö. an mehrere Adressaten in ven . 22. Zurückziehung und Unterdrü ckung von De innerhalb drei Monaten (bei Depeschen nach außereuropäischen Län-
Für den Verkehr mit dem Vereins- Auslande beträgt, wenn schiedenen Orten, b) an mehrere Abreffaten in dem nämlichen Or peschen. Vor begonnener Abtelegraphirung kann jede Depesche dern innerhalb 19 Monaten) vom Tage der Aufgabe der Depesche ab, Wusser den preussischen nicht auch die linien anderer Vereins- an den nämlichen Adressaten in verschiedenen Orten oder in mich ( urückgefordert werden, wenn die rückfordernde Person sich als der e . . — . Staaten berührt werden, die preussische Gebühr ohne Rücksicht auf die rären Wohnungen in dem nämlichen Srtè. ; . oder dessen Beguftragter legilimirt und die elwaige Em- Die Reelamationen sind bei der Verwaltung der Aufgabestation
Hntfernung 2) Sgr. im einfachen Satze und 10 Sgr. für je 10 die m Verkehre mit dem Vereins Auslande müssen die nach mehr, pfangsbesche fung e n . 1 ait eb h n er fn , 9 , . e na 9 von erstattet. asselbe tri / . 6e
nder seine Bepesche zurüäckverlangt, weil Bei angeblich verlorenen Depeschen ist die Reclamation? durch Vorle—
ĩ i aht hat deren gn, wer. gung einer bezüglichen schriftlichen Correspondenz oder durch einen sonstigen Nachweis zu begründen.
Ein r, , welcher nicht in dem Staate wohnt, wo er seine
gegeben hat, kann seine Reclamation bei der Vermwal—
Französisch
Süddeutsch Niederländisch
Oesterreichisch
Niederländisch ¶ Sram och
¶ Preußisch Oesterreichisch
Preußisch
Fl Gld. Gld Fre.
8 Xr.
107. oro
ini Zahl, Ton 20 Worten überschreitende Worte oder den übers6hiessen- ren Staaken bestimmten Depeschen in eben so vielen Kriginakten au in solchem Fa den Theil von 10 Worten unbeschadet jedoch derjenigen Tarif- gegeben werden Ist eine Depesche nach versthichenen rl mn, auch dann ö. wenn der Ermãssigungen, welche im Wege besonderer Verständigungen mit zu befördern, so wird sie als eben so viele einzelne Depeschen behan sie innerhalb einer von ihm angegebenen F fremden Regierungen im V erkehr mit den betreffenden Staaten delt, als Adreß⸗Stationen angegeben sind. den können. eingetreten sind 0der noch eintreten. In wie weit im Verkehr Soll eine Tr hesche an einein und demselben Orte an verschieden Hat die Abtelegraphirung einer Depesche bereits begonnen, so kann Depth . e
zwischen den preussischen Stationen und den Stationen solcher Adressen abgegeben, d. h. vervielfältigt werden, so wird sie nur al olche zwar aufgehalter unterdrückt, aber nicht zurückgefordert gegeben, d; h fältig so wird sie nur solche z f ; lten und unterdrucks a e, ,! kung des Llufgabeorts durch eine andere Verwaltung ant agen machen. e
nicht zum Vereine gehöriger kleinerer Systeme, deren Linien mit eine einzige Depesche behandelt und für die zweite und jede weite auch kann veranlaßt werden, daß eine bereits abgegangene Depesche den preussischen Linien im. Zusammenhange stehen, die breussische Ausfertigung die Gebühr von 4 Sgr. ꝛc. ,. h bestellt werde, infofern . noch Zeit in . S. 27. Nachzahlung und Rückerstattun g von G ühren. Gebühr nach den für den internen Verkesir bestehenden Sätzen, — Für Depeschen von und nach Preussischen Stationen ist die Ver handen ist. ; Gebühren, welche für beförderte Depeschen irrthümlich zu wenig erho⸗ ferner im Verkelir zwischen den Preussischen Stationen und den pielfäliigungsgebühr nach dein Satz. Fon 23 Silbergroschen zu er Bei jedem derartigen Verlangen hat der Antragsteller das An. ben worden sind, hat der Absender auf Verlangen nachzuzahien. Irr- Stationen solcher nicht zum Vereine gehöriger kleinerer 8 steme, heben. suchen schriftlich zu stellen und sich als der Abfender oder dessen Beauf⸗ thümlich zu viel erhobene Gebühren werden dem Abfender nachträg⸗ deren Linien mit den Linien anderer Vereins-Staatem im nn, §8. 18. Frankirte Antworten. Der Aufgeber kann die An tragter zu legitimiren. lich erstattet. . menhange stehen, die Vereins-Gehühr nach den für den inneren wort, welche r von dem Adressaten verlangt, frankiren und sich dit . die Aufhaltung und Unterdrückung in der Telegra hirung 3, Depeschenabschriften. Der Aufgeber und der Adres⸗ Vereins- Verkelm angenommenen Sätzen, unter Zugrundelegung Antwort nach irgend einem beliebigen Orte adrefsiren lassen. befindlicher Depeschen wird eine befondere Hel ht nicht n n die sat sind berechtigt, sich beglaubigte Abschriften der von ihnen aufgege der Entfernung, his zu und von der betreffenden Peberga ng Wird eine Antwort von nicht mehr als 35 Worten verlangt, s gezahlten Gchührän bleiben dagegen verfallen. benen oder empfangenen. Depeschen qusfertigen zu laffen, wenn Fie Station zu erheben sind, wird für die verschiedenen Systeme be ist nach dem Texte und vor der Unterschtift die Angabe beizufügen Das Verlangen, daß eine bereits abge angene Depesche nicht be⸗ das genaue Datum derselben angeben können und die Original Doku⸗ sonders bestimmt. »Antwort bezahlt« und für die Antwort die Gebühr einer einfache stellt werde, muß mittelst bender De ff des Aufgebers erfolgen, mente noch vorhanden sind. 4 ': . §. 13. Bestimmung der Wortz ahl, Bei Ermittelung der Depesche zu erlegen. wofür die tarifmäßigen Gebühren zu zahlen sind. Von dem! rfolge Für jede Abschrift kommt die fixe Gebühr von 4 Sgr. ꝛc. in Be⸗ Wortzahl einer Depesche behufs der Taxifirung werden fol ende Will der Aufgeber für mehr als 29 Worte die Antwort vorau— wird ihm per Post Kenntniß gegeben. Verlangt J Aufgeber tele rechnung. Regeln beohachtet. 1) Alles was der Aufgeben in das Original feiner bezahlen, so hat er beizufügen: »Antwort bezahlt (z. B. An graphischen Aufschluß, so hat er die Antwort i egg ,,, , e ge d , n,, . ö e mitgezählt. . örer die en über frankirte erlangt derselbe eine unbeschränkte Antwort, so hat er die A rückt wird, werden nicht zurückerstattet. uslän e und besondere . , a, , far nn. Antworten, nachzusendende oder rekommandirte Bepeschen und Weiter gabe zu machen; ‚unbeschränfte Antwort bezahlt., ud nuß in diefe HDebithren verfallen! eg an in 6 weit, als die außländifchen Linien . die int g, der , , n n , seun. ö. or beförderung, Dasselbe gilt von der Beglaubigung der Ünterfchrift. Falle einen entsprechenden Betrag hinterlegen, über welchen nach“ schon berührt worden sind, oder eine Weiterbeförderung stattge. derung solcher Depeschen, welche nicht den Eifen ,,,, mn. §. 1. Sämmtliche Telegraphen ⸗ Stationen derjenigen preußischen
Das Maximum der f eines Wortes iwird auf 7 Sil. folgter Antwort n, wird. funden hat. ben festgesetzt und der Ueberschuß wird für ein Wort gezählt. Bei bezahlten Antworten, welche nach einem andern, als na Der bei Zurückforderung von Depeschen vor geschehener Abteler Eisenbahnen, für welche das gegenwärtige Reglement ausdrücklich in 3303 *