Meistbietenden gegen gleich haare Bezahlung und unter den im Ter- min bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden. Das Rä— ere über die Abstanimung ꝛc, dieser Hferde wird aus den mit dem Juli sowohl in Repitz, als hier in Graditz zur Empfangnahme bereitliegenden Listen zu , sein. Graditz, den 24. Juni 1867. nigliche Gestüt ˖ Direction.
VNöõs Au ec tion. Im Auftrage des Königlichen Kreisgerichts hierselbst werde ich Freitag, den 19. Juli d. J., ermittags 9 Uhr, im Fabrikgebäude des Herrn Ferdinand Schneller hierselbst Sieben Assortements re, nr, ,. zwei Wölfe, sechs Spinnmaschinen und eine emp tmaschlno öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung verkaufen. Sagan, den 5. Juli 1867. Steyer, Kreisgerichts⸗Aktuar.
. Beitanntm achung.
ie zur Herstellung des Steinpflasters in einzelnen Straßen und Straßenstrecken . Steinsetzer⸗Arbeiten sollen im Wege der Submission angefertigt werden.
Zu diesem Behufe sind die Anschlags⸗Extrakte und Bedingungen, nach welchen die Submissionen bis zum 12. d. Mts. eingereicht werden müssen, in unserer Negistratur zur Einsicht ausgelegt.
Berlin, den 1. Juli 1867. .
Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission. Pehlem ann. Herrmann.
2763 Lieferung von Kreuzleinen. m Wege der Subhmisston soll der Bedarf an Kreuzleinen für das Brandenburgische Train⸗Bataillon Nr. 3 beschafft werden.
Die Zahl der zu liefernden Kreuzleinen von Gurtband, die Lieferungs-Bedingungen und die Probe Leine können im unterzeich neten Train-⸗Depot, Köpnickerstraße Nr. 163, Vormittags von J bis 11 Uhr, eingesehen werden.
Der Suhmissions⸗-Termin ist daselbst auf den 13. Juli er., Vormittags 9 Uhr, angesett.
Berlin, den 5. Juli 1867.
; Königliches Train⸗Depot 3. Armee⸗Corps.
Bet an ntm ach ung.
2742
. Königliche Ost bahn.
„Vie An und Abfuhr der mit der Königlichen Ostbahn zu versendenden, sowie mit derselben eingehenden Frachtgüter auf Ba hn⸗ hof Berlin soll im Wege der Submission dem Mindestfordernden, nach, Maßgabe der auf portofreies Anfuchen von mit zu requirirenden Bedingungen, vergeben werden, und steht hierzu Termin
auf Sonnabend, den n mn, d. J. Vormittags 11 Uhr, auf dem Bahnhofe hier elbst, vor dem Unterzeichneten an. Die Offerten ffir portofrei und versiegelt mit der . ier. a . . auf Uebernahme der Güter ⸗An⸗ un bfuhr in Berlin, bis zum bezeichneten Termine an mich einzusenden. Bromberg, den 1. Juli 1867. Der Ober ⸗ Güter Verwalter. Perrin.
e Saarbrücker Eisen bahn. ö ück Trichterwagen und 1090 Stück Güterwagen bum Kehlen tag n port desgleichen 400 Satz Ach fen mit RKä— ern, sollen, die Wagen in 6 Koosen, die Achsen in 4 Loofen, auf dem Wege öffentlicher Sub⸗ mission in Verding gegeben werden.
. e . mit r flnfshuft, 6. zt
Submissi on zur Lieferung von Wagen resp. e na versehen, bis zum Submi wen g en n am: ö 66 ontag, den 22. Juli d. Is. / Vormittags 11 Uhr,
versiegelt und portofrei an uns Teinzureschen, wo dieselben in Ge⸗
, c der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden
Später eingehende Offerten bleiben unberuckfichtigt.
Die Lie 5 Bedingungen und Zeichnungen sind in un erem 6 Geschäfts lotale e, e, auch werden Exemplare derselben auf portofreie Gesuche mitgetheilt.
Saarbrücken, den 29. Juni 1867.
Königliche Eisenbahn-⸗Direction.
9 Bekanntmachung. ür den Betrieb der Hannoverschen Bahnen sollen angekauft
werden: ) 150 Ctr, dünnes Stuhlrohr — sortirt,
A 590 Stück geölte Telegraphenlinien, 3) 1200 Pfund Bindfaden,
nge br n mn vorzulegen. sind 50 Pfd. Freigepä
3 5 Etr. sesnster stassenischei 8 Etr. Balmöl bester . at, Ltr. reine Wezenstärke,
150 Ctr. braune Seife, 9 3900 Paar ö e aus Filz, . l, ng, *. . D Kc l 1 große Holzschrauben mit 123 30 Stück Lire g f dr von EKssen iz, 13) 500 Tafeln Weißblech, , . 14 Ltr. bester deutscher zmal raffinirter Stahl, 5) 44 Ctr. bester Gu l zu Werkzeugen. „Offerten auf diese Materiallen ind bis zum 15. J . 10 Uhr, an Königliche Cisenbahn⸗Material- Komm ei einzusenden. Dieselben müssen mit der di Stuhlrohr und andere Materialien. versehen Termin geöffnet verlesen.
269 Ellen hanfene Spri ensch iuche
unterzeichneter fe n, e. mitgetheilt. Hann oper / den 4. Juli ; : Königlich Pt. Eisenbahn . Material ⸗Kommisston.
von Sehlen.
Derr drmm Torre en 57 2714 von öffentlichen rr
Thüringische Eisen bahn. er ah 393. ut w n n n ng , 9j pethter Bezugnahme auf unsere Vekanntmachung vom 11. d. Mts. , die 6 zum 1. August d. n, a , am th von durch weiter zur öffentlichen Keuntniß daß der Ver wa 4th un. serer Gesellse ee nr n f hat, die 9 n hr mn nach Ein za lung jener 40 pCt. von der ferneren Verhaf. tung für die Einzahlung des vollen Rominalbetrageß
derselben freizul aff en. Erfurt, den 29. Juni 1867. Die Direction der Thuringischen Ellen bahn. Geselllchaft.
Versch iedene Veramnntma h nne sen- Privatbank zu Gotha. Monats-⸗Uebersicht für Ende Jun i 1867.
. A eCti va.
6.
i g, ü, . ö Kassen Mnmheistingen und fremde Banknoten
Wechsel· Bestände .....
Lombard⸗Bestände. .
Staatspapiere und Effekten
Guthaben in Rechnung unde verschiedene Activa a 8s s 1 va. Eingezahltes Actien⸗Kapital
Noten im Umlau
273529. I/ 137877.
Ju Gotha. . Jockusch. Königliche Niederschlefi Märki Eisenbahn. Mittelst Verfügun , g ,,. ; 6 ien nn wendung des im interne telegraphische Corresponber
Stelle der jetzigen Einheitssätze von 8 Sgr. für die 1. Zone, * v 2. die Sa ,, d, n . ie Sätze von 5 Sgr. gr. und 16 Sgr. treten.
Berlin, den 1. Juli 166 .
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.
Königliche Niederschlesisch⸗Märti isenbahn. ö n . 6m . . 2. j . 16 Eisenbahn äinuten von hier abgehenden Schnellzuge Reldurbillets jf Wäanch— llasse, sowie u den durchgehenden fahrplanmäßigen sersghe r Retourbillets Il. und III. Wägenklaffe võn Berlin nach ben Gier,, ,, * 1 * * ö 1 en ö enann p ; m . 2494 der Stati õn reifen dr unn ern nn ten Tage auch nach
und
. II. Klaffe. III. Klasse nach Reibniz zum Preise pon 6 Thlr. 20 . = Pf. 4 Thlt. 6. 6Pf. * irschberg Y ö, — 5 — — x Greiffenberg » 6 3 6 1311 368
aus gf n gin ts sind Zettelbill . — ese Billets sind Zettelbillets und haben für die Rückfahrt sech Wochen zu allen durchgehenden enn, igen Zügen, ., 99 auch zu den Schnell in Gültigkelt. Sie sind ber Antritt der Rück fahrt, welche auf Billels nach eibnitãz nur in Reibniß oder Greiffen⸗ berg auf Billels g e be. nur in Hirschberg, Reibniß oder , , . und auf Billets nach Greiffenberg nur auf dier en ation angetreten werden darf, der betreffenden . zur nochmaligen
Eing Unterbrechumn . 66 oder Rückfahrt ist nicht, dagegen e et. Berlin, den 36. . 1867.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
sschrift te auf sein und werden 1 .
Dichhchausten Benngun en zpetden auf portofreie Anfrage von
n 15.
rn * 7 T. .
Ct. auf die neu zu creirenden Stamm Actien, bti gen wir hier.
eichner der neuen Actien
1866 hierbei, einem erneueten Vorschlage entgegensehen.
Her is. Win sters idird in An. tag ls. Anzeiger , n . n en öl. ö 8 , auch auf der Niederschlesisch Mär ⸗ kischen Eisenbahn und Gebirgsbahn in der Art err r , an
J. werden 46 dein um 11 Uhr ö
* 2 und
2 die Cr de
St Ameigers: Jäger Straste Ar. dc. . (iwischen d. Friedrichs · u. Aananierste⸗ — — —
Anzeiger.
Berlin, Montag, den 8. Juli, Abends
1867.
— r —
Ich habe durch Meine Ordre vom 18. Dezember 1864 be⸗ stimmt, daß in Meiner Haupt- und Residenzstadt, als ein dauerndes Zeichen des Dankes, welchen Ich und das Vaterland allen denen widmen, die im Feldzuge des Jahres 1864 Preu⸗ ßens Waffen neue Lorbeeren, dem Vaterlande neuen Zuwachs
an Ehre und Ansehen errungen haben, ein Denkmal aus den Trophäen dieses Feldzuges errichtet werden soll. Ein J he na der feierlichen Grundsteinlegung dieses Denkmals stand Meine ganze Armee zahlreichen stärkeren feindlichen Heeren gegenüber und ein neuer Kampf fin Preußens Ehre und Unabhängigkeit — in bedeutend größeren Dimensionen 5. ist durchgekämpft worden. — Ich habe deshalb beschlossen, daß dem für den Feldzug von 1864 zu errichtenden Denkmal ein erweiterte Bedeutung gegeben werde und daß dasselbe nicht
nach
allein das Andenken des Feldzuges von 1864, sondern auch di glorreichen Kämpfe des Jahres 1866 ehren solle, — Ich beauf⸗
trage das Staats ⸗Ministerium, diese Meine Orbre dem ? nde
bekannt zu machen und will Ich in Mehng auf die Auf des Denkmals und die Verwendung der Trophäen des Jahr
Schloß Babelsberg, den 3. Juli 1867. VW i lhe lm.
An das Staats Ministeriunm.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Rittmeister a. D. und Qber⸗Steuer- Controleur Eduard von From berg zu Freystadt, dem Ober⸗Bürger⸗ meister Böck zu Liegnitz und dem Rechnungs⸗Rath und Haupt⸗
- Bank-Buchhalter 9 zu Berlin den Rothen Adler⸗
Orden vierter Klasse, so wie dem a m, n, und Organisten Schmaädalla zu Groß⸗Plauthen im Kreise Rosen⸗ berg in Westpreußen den Adler der vierten Klasse des König⸗ lichen Hauzordens von Hohenzollern, ferner . Dem Eisenbahn⸗Kommissarius, Königlichen Eisenbahn-Di⸗ rektor Eggert zu Erfurt, dem Vorsitzenden der e hen Direction der Westfälischen Eisenbahn, Regierungs- Rath Lentze zu Münster, und dem Vorsitzenden der , , Direction der Ostbahn, Regierungs⸗Rath von Mutius zu Bromberg, so wie d . Dem Provinzial-Rentmeister bei der Rentenbank in Posen, Regierungs⸗Rath Win kler, bei seinem Uebertritt in den Ruhe⸗ stand, den Charakter als Geheimer . und Dem Appellgtionsgerichts Rath; lostermann in Cöln den Charakter als Geheimer Justiz⸗ Rath zu verleihen, Die in der landwirthschaftlichen Verwaltun e haftigt n bisherigen Regierungs Assessoren Kette zu Landsberg g. W. Schneider zu Brieg, Zimmermann i Lübben, Wedding zu Frankfurt a. O., D 5 Berlin und Roetger zü üt zu Regierungs Räthen, so wie r , hl. * . , . in Stonsdorf zum Seminar⸗Direktor u ernennen; und , en. ö . . Dem Ober. tegistrator bei dem Magistrate . Königs⸗ berg i. Pr., Schie din, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu ver⸗ leihen. . 19
setzgehung über die ir e üs. in den Herzogkl
don gs und Einführungs
Jagdschloßs Gline cke, 6. Juli.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen ist gestern von Schwedt zurkckgekehrt und heute nach der Ost, und West⸗Priegnitz abgereist ;
Berlin, 8. Juli.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preupen ne r r, , .
Serum, , Sa Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Italien ist gestern 3 Yee n n nn.
rtheilung
BVerorvnung, betr 14 die n der preußischen Ge⸗
von Er ,. 1 2 mern Schleswig und Holstein. 4 Juni 156 . , tes
in besondere gesetzliche Bestimmiungen über die Ertheilung ö bisher nicht be⸗ standen haben
da es aber nöthig ist, bis zu einer etwaigen allgemeinen esetzlichen Regelung dieser Angelegenheit bei Ertheilung solcher ern für die genannten Herzogthümer fortan dieselben Grund⸗ sätze zur Anwendung zu bringen, welche für die älteren Landes— theile zu Recht bestehen, so verordnen Wir, auf Antrag Unseres Staats⸗Ministe⸗
riums, was folgt. j . S. 1. Die Grundsätze über das Patentwesen, welche in der dieser Verordnug beigefügten a) Llebereinkunft vom Ilsten September 1842 (Ges⸗Samml für die Königlich preußischen Staaten 1843 S. 265) zwischen den zum Zoll- und Handels⸗ vereine verbundenen Regierungen vereinbart sind, sollen fortan auch in den Herzogthümern Schleswig und Holstein und zwar dergestalt zur Ausführung gebracht werden, als ob die Herzog⸗ a zu dem in der Uebereinkunft erwähnten Vereins gebiet ehörten. 49 Den Inhabern der von ef ab ertheilten Patente sollen die nach Nr. IV, dieser Uebereinkunft zulässigen techte zustehen.
S 2. Fähig, ein Patent zu erhalten, ist: I) jeder preußische Unterthan, Y jeder Unterthan des Herzogthunis Lauenburg, 3) jeder Unterthan der Vereinsstaaten, mit welchen die Ueber⸗ einkunft vom 21. September 1812 geschlossen ist, jeder Un⸗ terthan eines Stagtes, welchem für seine Angehörigen in Bezug auf Handel und Gewerbe, die Rechte der Preußen durch Ver⸗ trag zugesiche ft sind. 26
SF. 3. Wer ein Patent erhalten will, muß das desfallsige Gesuch bei dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten änhringen, diesem Gesuche eine genaue Beschreibung ünd Darstellung der zu patentirenden Sache durch Modelle, Zeichnungen oder Schrift und soweit es möglich ist, durch diese drei Mittel zugleich, beifügen, auch sich erklären, ob er das
atent für die ganze Monarchie oder für einen bestimmten Theil derselben und für welchen Zeitraum zu haben wünscht. Der Minister veranlaßt eine Prüfung der 2 Erfindung oder Verbesserung durch Sachverständige, entscheidet über das Gefuch sowohl in Absicht der Patentirung im Allgemeinen, als über den Umfang und die Dauer des Pa⸗ tents, fertigt das Patent aus, läßt die eingereichten Modelle,
Vom