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tirten Gegenstandes ein Patent eichfalls ertheilt werden, sofern de aäangebrachte . etwas Neues und Eigenthüůmichcs r, es wird jedoch durch ein solches Patent in dem Fall, wenn die Ver besserung einen bereits patentirten Gegenstand berri das für diesen letzteren ertheilte Patent nicht beeinträchtigt, viel muß das Necht J. 2m des ursprünglich patenuͤrten rden.
brauch zu machen an III. D
urch ein ) ; . amtliches Attest na er · begrün pen ch f 6 d Recht . n t mird. . Palen n st den st / *.
l dr gen, ,
n behauptet, daß er arf dadurch
von R in keinem Re nträchtigt worden, so muß dem 1. 36 Ge oder
er sen n tungs⸗ behörde, in dern Bez * . ie Be u fes an den Minister für ᷣ ᷣ die definitive Entscheidu . . bill ng ie nl gf folgenden . ; ⸗ ; 64 Da
FJ. Wer überführt wird, ein Durch uch ein Patent erlangtes tzilung ein Recht breinträchtigt ju haben, dem wird, unter Zulastlegüng Inhaber 1) ein Re Ford, da 2 vder Anwendung der rung des in Rede s patentirten Sache auf fo lange, als das Patent besteht, ünter hr In , . sagt, ihm auch betannt gemacht, daß er iin Wiederholilngsfall , cine en, rr em, mit Konfiscation der vorgefundenen Werkzeuge, Materialien oder Werkzeuge und Fabrikate bestraft werden wälrde, welche Strafe, wenn die Drohung fruchtlos ist, dergestalt zur Ausführung gebracht wird,
schinen Werkzeugen
. 3 Art ausschließli denjenigen die Ben
daß sämmtliche konfiszirte Objekte dem Patentirten zur weite“ stand ; ᷣ ren Benutzung übergeben werden, welchem außerdem lire, rn, , bleibt, im Wege des Civilprozesses den ihm zugefügten Schaden gegen den Beeintrãchtiger geltend zu machen.
ge 8. . Der Minisier fir Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist mit der . dieser Verordnung beauftragt.
en haben.
Urkundlich unter Unserer Höch eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 24. Juni 1867. Die Entscheidung
te 6. Wil he lm. nd agen r, Si, L 8. Wil helm. fntertheilung geeignet fe oder nicht, glei bie limbht Graf von Bismarck. von der Heydt. von Roon. Wein sam vęrein barten Grenzen dem freien Cranztffe von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. nach den ven ihm für raäthlich befunde len Zuglẽich ohne daß diesem Ermessen durch für den Minister für Handel 2c. Graf zu Eulenburg. —
z 3 ; NUebereinkunft der zum Zoll und
Patent
begreift ferner für den Unterthan eines an— Befugniß zur selbstständigen i fn und
ü ann n, 8, in welches i in⸗ andelspereine verbundenen (in welches der patentirke Gegen tand ein
Regierungen wegen Ertheilung von Erfin ungs⸗Patenten und Privi⸗ legien. 26 21. September 1842; Beka nntniachung der ö vom 29. Juni 1843. .
gates besonders zu erwerben.
. i . ae nh ga ird daß, die Vorgussetzu6ng der Neuhest und Eigenthün lichtet nicht gegründet gewesen sei, so soll dasselbe , .
Zur Ausführung werden. In solchen Fällen, wo der patentirte Gegenstand zwar Ein⸗
Verträge niedergelegten 3 n n d Patente un worden ist, bleibt das Patent, soweit dessen Aufhebü icht et verbundenen R durch anderweite Umstände bedinge e e d,. 7 rl icht n, eins gegen die gedachten Personen ohne Wirkung.
VII. Die Ertheilun eines Patents in einem Vereinsstaate ist sogleich mit allgemeiner? ezeichnung des Gegenstandes, des Namens ,, Har n et so wie der Dauer des Patents
en Mittheilungen ĩ i ĩ . , eilungen bestimmten Blättern öffentlich n gleicher Art ist auch die Prolongation eines Patents oder die cknahme desselben vor Ablau des ursprüngli i it⸗ raums n n, zu , n. r nenn , mn, el Die sämmtlichen Vereins⸗Regierungen werden sich nach dem Ablaufe jedes Jahres vollständige Verzeichniffe der i l⸗ ben ertheilten Patente gegenseitig . . e,
ingen der Freiheit des u beseitigen, anderenthei
Justiz⸗Mꝛinisterium.
Der Gerichts ⸗Assessor Leo hierselbst ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Liebenwerda und 9. leich e. Notar che Gegenstände ertheilt im Departement des Appellations Gerichts zu Naumburg a. S.,
sind. mit Anweisung seines Wohnsi in zin zicht stattfinden für Nit zahn sung s hnsitzes in lebenwerda, ernannt
igs⸗Vertraͤge Grundsätze ü
eine Weise bekannt ware bei allen Gegenständen, oder , , sie m
Ministerinm der geistlichen, unterrichts⸗ und der in einer fremden Medizin al⸗2ngelegenheiten.
oder Zeichnung Dem Seminar⸗Pirektor Lan ist die Direction des evan— jeden Sachver gelischen Schulle rer⸗Seminars in Reichenbach O. C. = ge g Liegnitz, 3 worden. s ? . a n n.
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der Neuheit und Eigenthümlichkeit des zu pa⸗ . es bleibt dem Ermessen einer jeden . .
Für eine Sache, welche als eine Erfindung eines vereinsländischen Unterthans anerkannt und zu Gunsten en e nen, bereits . Vereinsstaate patentirt worden ist, soll außer jenem Erfinder selbst, gder desfen Rechtsnachfolger, Riemandem ein Patent in einem anderen * 6 i . 59. ;
sewhter den im Artikel , ausgedrückten Voraussetzungen kann auf die Verbesserung eines schon y oder eines ien, paten-
Der Lehrer Theodor Kewitsch ist als Seminar⸗Musik⸗ und ordentlicher Seminar- Lehrer am * olischen Schu . Seminar zu Berent angestellt worden. chen, nnn,
Bekannt m ach ung. m Anschluß an die im diesjährigen Ein ltalblatt Seite 289 Nr. 109 abgedruckte Bekanntmachung vom 8. April d. J.
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egenstandes befonder?
ichen Semingr⸗Kursus der Kandidaten des evangelischen Predigt⸗ un, bei dem Schullehrer ⸗Seminar zu Bunzlau in der He , Schlesien der zweite Eintritts Termin vom 1. August 33 den Sonntag nach Ostern jeden Jahr es verlegt wor—
den ist.
Berlin, den 6. Juli 18657. 3. Der Minister der geis ichen Unterrichts und Medizinal⸗ nngelegenheiten. Im Auftrage: Keller.
innerhalb —ͤ u ertheilen, aschinen
patentirten Gegen
erthan en der
Frage, ob ein
die Vor ⸗ sstaaten vorgegriffen werden darf. Die Ge⸗
nehr ist die Befugniß hierzu nach Maaßgabe atents der Nachweis geführt
zelnen schon früher bekannt gewesen, von diesen jedoch geheim gehalten
Angekommen: Der Unter-Staats-Secretair des Ministe— riums der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗-Angelegen⸗ heiten, rk Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Lehnert von Wiesbaden.
Abgereist: Der General ⸗Auditeur der Armee, Fleck, nach Hannover. ö
Berlin, 8. Juli. r. gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren und Beamten des Kriegs Ministeriums die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu ertheilen, ünd zwar: des Commandeur⸗Kreu zes zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zäh⸗ ringer Löwen und des Commandeur-Kreuzes zweiter
Klasse des e, , , hessischen Ludwigs— rdens: ; dem Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs-Chef von Hart— mann, ) ; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Adjutanten des Kriegs⸗Ministers, Major Hartrott, und dem Rechnungs⸗Rath und Geheimen expedirenden Secretair Hoffmann, so wie . . des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst 1 Philipps des Groß⸗ müthigen: dem zur Dienstleistung im Kriegs⸗Ministeriun kommandirten Intendantur⸗Secretair Kresse.
Nicht amtliches.
Preußen. Ka ssel, 5. Juli. (Kass. Z.) Die den neuen Re⸗ imentern verliehenen Fahnen sind gestern von ihren Regiments— a,, hierher gebracht und mit allen militairischen Ehren in Empfang genommen worden. — Der General der Infanterie von Peucker, Chef scmmtlicher Militair⸗Bildungs⸗ Anstalten, befindet sich gegenwärti hier.
So est, 6. Juli. ei der ir i Abgeordnetenwahl er⸗ hielt der Kaufmann L. Uhlen dorff zu Hanim mit 219 Stim— men die Majorität.
Sachsen. Dresden, 6. Juli. (W. T. B.) Das »Dres⸗ dener Journal« veröffentlicht die Ausführungsverordnung zur Reichsverfassung. Die gegen die Niederlassung der Israeliten in Sachsen her bestandenen gesetzlichen Bestimmungen sind durch dieselbe außer Wirksamkeit gesctzt worden. ,
eher den Einsturz des Lugauer Kohlenbergwerks i seit gestern keine weiteren Nachrichten eingegangen, man befürchtet, daß sämmtliche Verschüttete umgekominen sind. . —
Weim ar, 6. Juli. (Weim. 36 Se. Königliche Hoheit der Großherzog reiste am 4. d. von hier nach Paris.
Geffen. Darm stadt, 6. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung., der Herrenkammer erklärte der Minister Dalwigk, die Richtung der Odenwaldbahn werde lediglich im Anteresse der Bewohner des Odenwaldes festgestellt werden, Der Finanzminister erklärte, daß bei den in dieser Angelegenheit entgegenstehenden Ansichten der Hauptparteien die Staats ⸗Re⸗ gierung vorerst die Ansichten der Stände kennen lernen will.
Bayern. München, 5. Juli. (N. * Gestern hat sich Se. Majestät der König von 5 erg zu einem Besuch der Königlichen Mutter nach Hohen chwangau begeben und wird nächsten Montag von dort hier eintreffen, um ver⸗ schiedene Audienzen zu ertheilen. Unser Hof 66 wegen des Ab⸗ . des Kaisers Maximilian von Mexiko Hoftrauer auf drei
ochen angelegt. 1 ; 28
W. . Wien, 6. Juli, (Wien, Ztg.) Se. K. K. len e Majestät haben nachstehendes Allerhöchstes Befehl schreiben allergnädigst zu erlassen geruht:
In dankbar ehrender de, n an . wer g e , 8 welche Mein erlauchter Herr Bruder, weiland Se.
e dr ren um 4 3 und durch glänzende Erfolge be
Se. Majestät der König haben Aller⸗
1
6obs nn) wird bemerkt; daß zur Absolvirung des sechswöchent
währte Tüchtigkeit Meiner Kriegsmarine als deren e,, . Ober⸗ Kommandant sich erworben at, befehle Ich, , Marine auf allen ausgerüsteten gs! iffen und in allen Marinestationen einen feierlichen Trauergottesdienst mit Abgabe der gebührenden Trauer⸗ und Grabessalven i n und die ausgerüsteten Schiffe während der Zeit von sieben Wochen auf der am Top gehißten Flagge den
Flor zu tragen haben. Salzburg, am 3. Juli 1867. Franz Joseph, m. p.
Niederlande. Haag, 3. Juli. Die Zweite Kammer hat gestern ihre Sitzungen geschlossen, nachdem sie noch einige Gesetzvorlagen, betreffend Aecisen auf Bier und Essig und Stempelsteuer auf, ausländische Werthpapiere, angenommen hatte. Die letzte ung war interessant durch eine wiederholte Interhellation des Herrn Fransen van der Putte, welcher von dem Ministerium eine Erklärung haben wollte, ob dasselbe in den kolonialen Angelegenheiten, nachdem nunmehr der Vorschlag der Regierung über die Regelung der Kulturen in Indien zu⸗ rückgezogen und der Kolonial-⸗Minister seinen Abschied genom- men habe, bei seinem Programme bleiben wolle oder nicht. Es erklärte der Minister Schimmelpennink, das Kabinet werde seinen Anfängen getreu bleiben, und das schlösse auch das Fest⸗ halten an dem kolonialen Programm ein. Wer das Ministe⸗ rium der Kolonieen übernehmen wird ist noch nicht bekannt. 6 ir der dritte Kolonial⸗Minister innerhalb eines · Jah⸗ res sein.
Belgien. Brüssel, 4. Juli. Der Minister des Innern hat ein Eirkular an die Gouverneure der Provinzen erlassen wegen der Subsidien, welche gewissen Arbestern zum Besuche der pariser Ausstellung gewährt werden sollen. Jeder dieser Arbeiter wird 100 Fr. ,. zum Theil von der Regierung, zum Theil von den Gemeinden. Die Gemeinden sollen ihren Antheil bei der Abreise auszahlen, der Regierungs⸗Antheil wird drei Tage nach der Ankunft in Paris ausgezahlt, mit Abzug von 1 Fr. 25 C. täglich für das Nachtquartier. Die Eisen bahn⸗ kosten für Hin⸗ und Rückreise werden 18. Fr. betragen. Vom l. August an sollen die subsidirten Arbelter in Abtheilungen von 40 Mann nach Paris abgehen, h. Abtheilung wird einen angestellten Obmann haben. Der ufenthalt jeder Abtheilung wird sieben Tage dauern. Nichtsubsidiirte Arbeiter, welche von ihren Gemeindebehörden dazu empfohlen werden, können sich anschließen und werden in Bezug auf Fahrt und Quartier die⸗
selben Vortheile genießen.
Großbritannien und Irland. London, 5. Juli. Ihre Majestät die König in hat sich neuerdings entschlossen, ihre Abreise nach Osborne bis nach der Ankunft des Sultans zu vertagen und erst den Beherrscher der Gläubigen wie den Vice⸗König von Egypten in Windfor zu empfangen.
— In, der gestrigen Sitzung des Oberhauses stellte, da Lord Derby wieder auf seinem Platze ist, Lord Houghton seine schon wiederholt aufgeschobene Interpellation betreffs des. Luxemburger Traktates. 96 stelle diese Frage — bemerkte der Lord — weil die öffentliche deinung in Europa durch die ver— schiedene Auslegung des Wortes mr, d, ee, in Unruhe ge— rathen ist und weil es wichtig ist, die ragweite der übernom-. menen Verpflichtungen strenge zu definiren. Sei doch das eine vollkommen klar, daß der Traktat lediglich gegen einige der Mitunterzeichner, nicht gegen Spanien, Dänemark oder Griechenland, gerichtet worden, daß der Vertrag demnach absolut werthlos wäre, wenn durch den Traktatbruch von Seiten eines der Geranten alle übrigen jedweder Verpflichtung enthoben sein sollten, und daß, wenn diese Deutung die richtige, Preußen nicht nöthig gehabt hätte, auf die Kollektivgarantie zu bestehen, Lord Stanley nicht, sie lange zu ver— weigern. Lord Houghtons Ansicht geht dahin, daß die Geranten, kraft des Vertrages verpflichtet seien, genieinsam einzuschreiten, wenn irgend eine Macht, gleichviel oB Mitgerant oder nicht, die verhürgte Neutra lität Luxemburgs verletzte. Lord Derby erwiedert mit im Wesent⸗ lichen schon bekannten Argumenten.
Am n gf einer längeren Debatte bemerkt noch Lord oughton, es wäre anmgßend, wollte er die Herausforderung des Premiers an⸗ nehmen und seine eigene Auslegung des Traktats zum esten geben. . müsse natürlich dem richtigen Gefühle der Mächte anheimgestellt
eiben.
Im Unterhause fragt Sandford, ob weitere Nachrichten
über das Schicksal des Kaisers Maximilian eingetroffen seien und
wag die Regierung thun werde, um ihren Abscheu gegen ein so roßes Verbrechen auszudrücken. — Lord 5. erwiedert, es sei eine offizielle Mittheilung eingelaufen, doch sei die Todesnachricht kaum mehr zu , Die Hinrichtung sei, wenn . sich be⸗ ätige, gewiß eine bedauernswerthe und höchst unpolitische n och sehe er nicht ein, daß die britische Regierung ersprießlicherweise sich über sie aussprechen könne oder müsse. — Sir C. Paĺk brand⸗ markt die Sir ung als den schändlichsten Akt, den die neuere Zeit gesehen (Beifall, widmet dem Andenken des Kagisers Maxi- millan einige theilnehmende Worte und ist der Ansicht, daß das Unterhaus in nicht . Sprache ehestens seinen Abscheu über diese grausame andlung aussprechen und dadurch an⸗ dere Nationen zu gleicher Meinungsäußerung veranlassen sollte. Er 342 *