1867 / 164 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiz oder Gewahrsam aben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an enselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Be der i ande

bis zum 3. August er. einschließli dem Förichte oder dem Verwalter der Maßfe Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt . etwanigen Rechte, . in zur Kon⸗ kursmasse abzuliefern. Pfan nhaber und andere mit denfelben gleich. berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem

Besitze befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

kenn, Bekanntmachung. er Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Franz Drweski hierselbst ist durch Akkord . . Inowraclaw, den 6. Juli 1867. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

12823 Bet anntmachung.

n dem Konkurse über das Vermögen des Hutfabrikanten Jules Frederie Rieard ist der Kaufmann Bennd Mich zum definitiven Ver walter der Masse bestellt worden.

Breslau, den 3. Juli jS5 7. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisstonen re.

Verkauf.

Die fiskalischen Eisenhammerwerke zu Rosenthal und Oberurf im Regierungsbezirke Cassel sollen mit i eri n Gebäuden, Ländereien und Betriebsvorrichtungen nebst sserkraft öffentlich meistbietend verkauft werden und ist big n rer ef ierung aten in auf

den 15. Juli,

den 29. Juli,

den 14. Aug u st,

jedesmal von 10 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags, auf die Main⸗Weser Bahn⸗Station Zinmersrode in das Gasthaus des Herrn Koch bestimmt worden, woödon Kaufliebhaber mit dem Be⸗ merken benachrichtigt werden, daß der Werth des einen Werks zu ca. 4000, der des anderen zu cg. 3006 Thlr., taxirt wurde und daß nur Solche zum Bieten zugelassen werden können, welche zuvor ihre Zahlungs fähigkeit glaubhaft nachgewiesen haben.

Die Deren e güne, ,, bei unterzeichneter Stelle auf, auch wird von derselben mündlich und auf portofreie Anfragen schriftlich nähere Auskunft ertheilt werden.

Schönstein b. See beg den 1. Juli 1867.

Königliches Hüttenamt.

Bekanntmachung.

. .

zweiter auf

und dritter auf

12777

Für den Bahnhof Bromberg soll die Anfertigung und Aufstellung der eisernen Dach ⸗Construction eines polygonalen Locomotivschuppens für 16 Stände, enthaltend:

4 Centner Schmiedeeisen und . 4186 Centner Gußeifen, im Wege der öffentlichen Submifsion verdungen werden.

Unternehmüngsgeneigte wollen ihre Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:

»Submission auf Lieferung einer eisernen Da Construction⸗ versehen bis zu dem auf Donn erstag, den 25. Juli d. J., 10 Uhr ä, anberaumten Termine an die unterzeichnete Direction einsenden.

Die Oeffnung der eingehenden Offerten erfolgt am Terminstage zu bezeichneter Stunde in unserem Central Büreau auf dem Bahn— 3 ö in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Sub. mittenten.

Die Submissions⸗ und Kontraktsbedingungen, nebst Zeichnungen, Hewichtsberechnung und Erläuterungsbericht liegen in unserem Central Büreau zur Einsicht offen und werden auf portofreie, an den stellver⸗ tretenden Qbermaschinenmeister Graef hierselbst zu ichtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt.

Letzterer wird auch auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die 8 Lieferung Auskunft ertheilen.

Bromberg, den 4. Juli 1867.

Königliche Direction der Ostbahn.

. Bekanntmachung.

ür den Betrieb der hannoverschen Staatsbahnen sollen: 10000 Stück Stoßschwellen, 30 Mittelschwellen,

aus polnischem oder böhmischem Eichenholze gefertigt angekauft

werden. Die Stoßschwellen müssen 8 Fuß lang, 12 Zoll breit, 6 Zoll stark sein.

Die Mittelschwellen 8 Fuß lang, 10 Zoll breit, 6 Zoll stark

Preußisch Maß. .

ie Schwellen sollen aus im Winter ,. Eichenholze herge⸗ stellt sein und in Terminen bis zum j. Robember dieses Jahres ge⸗ liefert werden. .

Offerten auf diese Schwellen werden bis zum 29 Juli Vor

mittags 11 Uhr erbeten; dieselben müffen versiegelt und mit der

Aufschrift » Submission auf Lieferung von Schwellen. v . 3. . frankirt an Königliche Eisen jn. Mel er el. on n usenden. Die eingehenden Offerten werden im Termine, in Ge etwa erschienenen , geöffnet und . * ** att be Die genauen Be gungen werden auf portofreie nfrage unterzeichneter Kommissson i seiheñt . ö on Hannover, den 9. uli 1867. . Königlich Preußische Ei e hn, Draterial Kommissso. Sehlen.

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2685, 900 Zollpfund alte Eisenbahnschienen sollen in 2 Loosen an den Hir e lere. ver eg r, er g gg sefferten hierauf sind versiegelt un portofrei, sowie untn rift: . Submission auf alte Eisenbahnschienen« bis zum Submissions⸗Termine am Mon tag, den 22. Ju li e, Vormittags 10 Uhr, an uns ein ureichen, wo dieselben in Ge en. wart der persönlich erschienenen Ken rr n eröffnet werden ei. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die z une, unter welchen der Verkauf stattfindet, können in unserm Cen tralbüreau eingesehen, auf portofreie Anträge auch bezogen werden. Saarbrücken, den 4. Juli 1867. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Verloosung, Ama rtisativu, inszahlung u, s. w. von öffentlichen vieren. 6 Vet anntm ach un g. Die nach 8, 8 des Privilegiums vom 6. giovember 1858 vor- geschriebene Aussloosung der am 7 Januar 1858 einzulösenden . n , ge Hafenbau⸗Obligationen ist auch nach abe der hiesigen Hafenverwaltung an den Staat uns übertragen. Die Ausloosung wird . Am 14 Au gu st C. Nachmittags uhr, . n m, ne ggf hh Ho asse Rr. 18, im Beisein ines Konhmissarius der hiesigen Königlichen Reglerung erföl en. A dem Puhlikuni ist der 3h l gelrcn ö 4 Königsberg, den 9. Juli 1855. . Vorsteheramt der Kaufmannschaft. t ᷣ· 0 O 0.

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i e der Königlichen wurden in diesem September geschlo Bemerken zur 6 des Badelebens selben ent

d. gewonnen hab nd der Verke 9 nen haben u

e Eisenbahn, welche auf der

anhalten, sehr erleichtet worden ist. alinen · Direktor Schwedt zu Münster a. St. Brunnen und Badearzt Geheimer Sanitäͤts⸗ n zu Creuznach sind bereit, auf Anfragen über er mündliche und schriftliche Autun ft ertheilen.

2806 Rheinische Beleuchtungs ⸗Actien-Gesells aft zu Bonn. Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft eff ich hierdurch

zur zweiten ordentlichen General Versanun ung, welche auff̃:

den 31. Juli e., Vormittags 12 ÜUhr, im Hotel zum ; goldnen Stern zu Bonn , ist, unter Bezugnahme auf Art. 33— 40 des Statuts er ebenst ein. =

hen, niß derse Vollma spätest stimm weite D

9 Me oͤnqhmen bezeich=

sich und in Vertretun Gegenstände der gesordnung sind J Geschäftsbericht für das Jahr 1866, 27) Bericht der Reviforen üßer die Rechnungen pro 1865 u. 1866 und Ertheilung der Decharge, 3 Statuten ⸗Aenderung Art. I u. 5) ; Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths in Stelle des verstor⸗ ,,, gelung des Vertragsverhältnisses mit A. Wiesmann & Co. Bonn, * 10. Juli 24

Rheinische Beleuchtungs · Aetien⸗ Ge ll t. . de, . finschef *

edin.

.

Se. Majestät der König haben Aller nädigst geruht: Den bisherigen Berg⸗Räth Theodor 3. elchi or er, er zu Saarbrücken zum Ober ⸗-Berg⸗Rath zu ernennen; und Den Justiz⸗ Rath Wern er zu Coblenz, der von der dor⸗ tigen Stadtverordneten Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten der genannten Stadt auf eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Verordn ung, betreffend die Einführung verschiedener seerecht⸗ licher Vorschriften des Preußischen Rechls in das vormalige . Königreich Hannover. Vom 24. Juni 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köni von Preußen 2c.

verordnen auf den Antrag Unseres Stagts⸗Ministeriunitz für

das vormalige Königreich Hannover, was folggt.. Die in Fer An e. i,. seerechtlichen Vorschriften des preußischen Rechts, nämlich: ,,,, v ker n, 6 des Gesetzes über die ,, All⸗ gemeinen Deutschen ööeh e e ne n inserer Monarchie vom 24. Juni 1861 (Gesetz Sammlung Seite 490); Il. das Gesetz, betreffend die Rechts verhaltnisse der . mannschaft auf den Seeschiffen vom 26. März 1864 (Ges. Sammlung S. 693); 6. . J. das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Mannszucht auf den Seeschiffen vom 31 Me Hie, . . r. II. nicht abgeändert ist; 6 ,,, . . Verordnung 1 die Verpflichtung der preuß

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Graf von Bismarck. Freiherr von der Heydt.

e ,, von Mühler. Graf zur 4 von Sel- chow zugleich für den abwesenden Minister r Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten. Graf zu Eulen burg.

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36 ar, mts. und nr, Samml. S. 211)

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Verordnung, betre den durch das

Wir Wilhelm verordnen für die d beiden Gesetze vom 24. S876) mit Unserer Mo des vormali dorf, auf den A 3 2. ö . ö

rafgesetzbuch für die

. Unseres Erla ö. amtlichen Ausgabe im Gebiete der ,, . freien Stadt Frank⸗ furt der dritte Gesetzeskraft. die in der Anlage enth ö Bestimmungen über die

Art. II. Reß erlangen Gef . . ammlun i 1 Cel Samml. S. 2 ö

*

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urch das Gesetz Dezember 1556 Geseß Sar ß narchie vereinigten Landestheile, mit Ausnahme gen Qberamtsbezirks Messenheim und der Enklave Kauls. o, Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt: . n den vo

heil dieses Gesetzbuches mit e n nn. treten in diesen

Mit dem altene Stra

ffend das Strafrecht und das Strafverfahren in

Gesetz vom 29. September 1866 und die beiden Gesetze

A. Dezember 1866 mit der

mit Ausnahme des vormaligen Oberamts bezirts Meisenheim und der Enklave Kaulsdorf. .

Vom 25. Juni 1867.

ven Gottes Gnaden König von P

onarchie vereinigten Landestheilen,

reußen 2c. vom 29. September 1866 und die Samml. S. 555, 875,

reußischen Staaten nach dem Texte es vom 14. Juni 1859 bern e fle

ehend bezeichneten Landestheilen ,. 2 er dritten

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eihundert Thalern oder Gefängniß bis zu 3). Die Bestelluttig der Zestungscautionen Versilberung, erfolgt nach den Vorschriften

s Gesetzes iwegen anderweitiger Einrichtung des

vom 21. Mai 1860 (Gesetz⸗ eben

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