1867 / 167 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

genommen.

gebunden.

2816

auf Ort und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen

werden. Dam mendorf, den 13. Juli 1867. Der Oberförster.

Solz ⸗Verkauf.

Am 6. (sechsten) August d. J, von Vormittags um 10 Uhr ab, sollen im Preußischen Kruge zu Ravensbrück unter freier Konkurrenz öffentlich an die Bestbietenden verkauft werden:

Aus den Schutzbezirken: Beutel 1 Klftr. liefern Kloben und 233 Klftr. kiefern Stubben, Erg ms 18 Klftr. eichen Stubben, 155 Klftr. liefern Kloben und 242 Klftr. kiefern Knü pel, Tangersdorf 2 Klftr. liefern Knüppel, Wo blitz i Kiftr kiefern Kloben und 25 Klftr. kiefern Stubben, Bredereiche 493 Klftr. kiefern Stubben, Cast aren 1 Klftr. kiefern Kloben, 1 Klftr. kiefern Knüppel, 28 Klftr. kiesern Stubben und 8 Klftr., kiefern Reiser J. Kl., Thymen 187. Kiftr. kiefern Kloben 2686 Klftr. kiefern Knüppel, 475 Klftr. kiefern Stubben und sI Klftr. kiefern Reiser J. Kl., und Ravensbrüct 1043 Klftr. kiefern Kloben und 3 Klftr. kiefern Reiser J. Kl., Summa 19 Klftr. eichen Stubben, 499 Klftr. ., Kloben, 513 Klftr. ö fn pe 107 Klftr. kiefern Stubben und 93 Klftr. kiefern

eiser J. Kl.

Die betreffenden Förster werden den Kauflustigen die Hölzer auf Verlangen vor dem Termin nachweisen. . Das Versteigerungs Protokoll kann vom 1. k. Mts. ab bei mir eingesehen werden. .

Himmelpfort, den 13. Juli 1867. .

er Oberförster Zielinsky.

Bekanntmachung. Mittwoch, den 24 Juli er, Vormittags 10 Uhr, soll in unserem Magazin, am Königsgraben Nr. 16 eine QOuannität Rog

. und Futtermehl gegen gleich baare Bezahlung meistbietend ver⸗ auft werden.

Berlin, den 15. Juli 1867. Königliches Proviant⸗Amt.

28861 Aue—tion.

Die auf den 19. Juli L. Vorm. 9 Uhr im Fabrikgebäude des Hertn Ferdinand Schneller hierselbst anberaumte Auction von Maschinen wird nicht abgehalten. Sagan, den 15. Juli 1867. Steyer, Kreisgerichts ˖ Aktuar.

(27951 Pekanntmagch un g..

Die Lieferung des Bedarfs an Brennöl für die Büreaus des General ⸗Post⸗ Amts), die Oher⸗Post⸗Direction, die Telegraphen ·˖ Di. keetin, das Gesetsgmmlungs, und Zeitungs-DVehits-Comtoir, das Control ⸗Büreau der Post ⸗Anweisungen. das Höof⸗Post⸗Amt, die Haupt. Stadtpost Expedition, die Eisenbahn-⸗Post⸗Aemter und die Stabipost- Expeditionen hierselbst, welcher Bedarf auf etwa 7606 Ceniner zu ver⸗ anschlagen ist, soll vom 1. Dezember d. J. ab auf ein Jahr im ege der Submission vergeben werden.

Die Bedingungen können bei dem Kastellan Schönbrunn, im Königlichen Post: Gebäude, Spandauerstraße Nr. 21, nere, ö

hoch, täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr eingesehen werden. Anerbietungen sind verstegelt, mit der Aufschrift » Submisslon wegen Lieferung von Brennöl« versehen, an die Geheime Kanzlei des General Post⸗ Amts abzugeben.

Mit dem 1. September er. wird das Submissionsverfahren ge—

ten Berlin, den 5. Juli 1867.

( General⸗Post⸗ Amt. von Philipsborn.

28731 Sub mission

h auf =. von Mauerziegeln,

. A auf Uebernahme von Pflaster⸗ und Erdarbeiten. Die zur , , eines unterirdischen Telegraphen⸗Stranges vom Brandenburger Thor bis zum fn er zahnhofe hierselbst erforderlichen Mauerziegel, cirea 12, Stück, sowie die n . Pflaster⸗ und Erdarbeiten, sollen im Wege der öffentlichen Su mis⸗ sion beschafft resp. verdungen werden.

Die näheren Bedingüngen sind in der Registratur der Ober- Inspection zur Einsicht ausgelegt und werden auf portofreien Antrag Eisenbahnen t auch erf mitgetheilt. in Wirksamkeit:

Qualifizirte Lieferanten und Unternehmungslustige werden aufge⸗ fordert, ihre Offerten unter der Aufschrift Submission auf Lieferung von Mauerziegeln,

resp. Submission auf Uebernahme der Pflaster⸗ und Erdarbeiten ; bei der Herstellung eines unterirdischen Telegraphenstranges⸗ bis zum 18. d. M. an die Ober ⸗Telegraphen · Inspection zu Berlin ortofrei einzusenden, woselbst am gedachten Tage Mittags 12 Uhr e Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten erfolgen soll. Nachgebote werden nicht an⸗

Die Submittenten bleiben bis zum 1. August e. an ihre Offerten Die Auswahl unter den drei Mindestfordernden wird vorbehalten.

Berlin, den 12. Juli 1867. Der Königliche Obe Hlegrey hen nsttter

Das Abonnement betrãgt

für das pirrieijann

K oniglich Pren stischer

2,685,900 Zollpf Eisenb chi sollen in 2 Loosen an in n alt len ben n chien en Preis⸗Offerten hierauf sind v der Ausschrift: Submission au

bis zum Submissions-⸗

en vergeben werden. ersiegelt und portofrei, sowie unter

f alte Eisenbahnschienen« Termine am Montag, d Vormittags 16 Uhr an uns ei wart der persönlich erschienenen Kau päter eingehende Offerten bleib unter welchen der Verkauf st

gesehen, auf portofreie Anträge auch cken, den 4. Juli 1867.

ureichen, w ** . 31 . 2 wo dieselhen in

liebhaber eröffnet an nn en unberücksichtigt. attfindet, könne

Die Ven. n in unserm Cen.

Saarbrũ bezogen werden.

Aue post⸗ Anstallen des An- und e,, , , ,, . für gerkin die Crpeditisn des Königl. Preu ssischen Staats- Anzeigers ZSZöäger⸗Straße Rr. EG. siwischen d. Friedrichs · u Aanonierstr)

eiger.

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Rechte Oder⸗U fer⸗ Ei senb ahn. gung und Lieferung des eisernen über die Schifffahrtsoder Oeffnungen à 90 Fuß) foll im We

Koyieen der Büreau un schen Bahnhof 8 hiersẽ bezogen werden.

Offerten ebenfalls porto enommen und der au, den 12. Juli 1857

Die Anferti Eisenbahnbrücke

Berlin, Mittwoch, den 17. Juli, Abends r gn für die ö 42 3 ge der hub in en e

Zeichnungen, Beschreibung und ngenieurs, Baurathe

hierselbst Nachtrag zu dem Privilegium Pom 16 gabe von zwei Mil deburg· Köth

Wir Wi Nachdem bahn ⸗Gesellschaft au Actionaire vom 29. worden ist, das ihr unterm 18. ö. 8.51 verliehen landesherrliche Pripilegium zur Ausgabe von Ziwei Ulllto. nen lg . der im J.

aben Atergnädigst geruht: chen Landes⸗Bischof Dr. Win ziglichen Krone

Se. Majestät der König

Dem evangeli Wiesbaden den dem Stern zu verleihen.

Verordnung vom 5. Juli 1867 betreffend das Landes⸗ gewicht für die im §. 1 unter Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 24. Dezember 1866 bezeichneten ehemals Königlich baherischen Gebietstheile.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen für die im §. 1 des Gesetzes vom 274. Dezember 1866 (Gesetz Sammlung Seite 876) unter Nr. 1 und 2 bezeichneten, ehemals Königlich bayerischen Gebietsth Unseres Staatsministeriums was folgt: Pfund in der Schwere von fi e Einheit des Gewichts bilden. . Hundert Pfunde machen einen Centner und vier— r oder viertausend Pfund eine Schiffslast aus. S. 3. Das Pfund wird in dreißig Lothe, das Loth in zehn Quentchen, das Quentchen in zehn Zent, der Zent in zehn Korn getheilt. Noch fleinere Theile werden ohne beson⸗ g durch Dezimal⸗Bruchtheile des Kornes an⸗

onen Thalern Prioritäts - Sbligationen der . Eisenbahn⸗Gesellschaft. o m 24. Juni 1867. kj ö lhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. von Seiten der Magdeburg. Köthen ⸗Haͤlle⸗Leipzi r Eisen ˖⸗ Grund der . , . ö ihrer efaßten Beschlüsse darauf gngetragen August 1866 (Ges. Samml. S. ] )

9 ie i Bedingungen können asse mi S Grapow (am Ober.

mittelst portofreier Schreißen =

frei werden bis zum 1. Au schlag bis zum 15. August ert

Direction der Oppeln ⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

alle⸗Leipziger

sers Ober J . zweiter

entgegen ärz 1867

grißxitgke Ohliggtionen in soömweit zu ändern daß;

er rozent jährl

vier 6 ein halbes Prozent jährlich un J ;

die im s. 3 zur allmäligen Amortisation der Anleihe bestümmh⸗ hressumme von 159 C00 Thalern auf den Betrag von 190909) Zuschlag der durch die amortisirten Sbli⸗

gt werde wollen Wir diese Anträge unter Aufrechthaltun en Bestimmungen des gedachten Privilegiums n e en dem Wir

ertigenden der gege

szahlung u. s. w. ayieren.

Verloos , n ,, guf. fun dosun rtisati .

rn, . eile, auf den Antrag §8. 1. Das infhundert Gram⸗

2867 . ] . von Hy men soll fortan bi

Da diejenige H Hypotheken · Antheil⸗ Certifi Nr. 408 411. 433

412 431. 437

potheken⸗Antheil⸗Certifikat en. forderung, auf welche die * prozentigen

436. T4631 über je 500 Thlr. 456 5 200 5 tr und ausgegeben sind, an uns z

die obigen Hypotheken- AUntetil ock erf Hypotheken · Antheil ·

alern jährlich unter ationen ersparten Zin

aller übri landesherrlich genehmigen, ind Rückseite der hiernach ausz erwähnten Privilegium au abgedruckt werde.

von uns ausgefertig kündigen wir hier Besitzern mit der dieselben direkt o senden und etrag anderer das Kapital nebst 3 gesandt werden soll. Berlin den 13.

Preußische vp otz

Dr. Otto Hübner.

Berschiedene Bekanntmachungen.

Bekagnntmach

Seekreis soll if r an ire sständischen

ahlt wird ĩ fikate den

der durch unsere Agenten unfrankirt uns ein- zu bestimmen, ob ihnen d

Froz. Hypotheken ˖ Anthe

,,, egeben. en ein gleicher gege 1 ertifikate oder insen bis zum Zahlungstage franco zu.

uli 1867.

§. 4 Für den Verkehr im Großen, sowie für technische kannt zu und wissenschaftliche Zwecke ist die Eintheilung des Pfundes in Zehntheile, mit dezimaler Abstufung, gestattet.

m Juwelenhandel bleibt die Benutzung ewichts auch in Zukunft gestattet. Medizinalgewicht bleibt bis zu Unserer anderweiten Verordnung als solches in An—

wendung. ;

. 9 Bei der Bestimmung des Betrages solcher an den Staat zu entrichtender Abgaben, bei welchen das Gewicht zur Grundlage dient, tritt das durch ; geführte Gewicht an die Stelle des bisher zur Anwendung gekommenen, ohne daß dieser Aenderung wegen eine Reduction des für die Einheit (für den Centner oder für das Pfund) fest⸗ gesetzten Abgabenbetrages vorzunehmen ist.

Alle sonstigen Leistungen sind da ewicht zurückgeführten, wendung des neuen Gewichts zu entrichten. J

Hinsichtlich des Verkaufspreises des Salzes und der für denselben zu verabfolgenden Gewichtsmenge wird durch die ge— genwärtige Verordnung nichts geändert.

S. 8. Wo das Gewicht auf die Be Einfluß ausübt, tritt das neue Gewicht dem Nennwerthe nach, ohne Reduction, an die Stelle des bisherigen Gewichts. Die Benutzung anderer Gewichte, als nach den Be⸗ genwärtigen Verordnung gestattet sind, oder nicht geaichter Gewichte im Verkehre soll mit der Confiscation der verbotswidrigen Gewichtstücke und welter im ersten Betre— tungsfglle mit einer Gelostrafe von einem Thaler bis zu fünf Thalern, in Wiederhosun zwanzig Thalern geahn . . V n Kraft. Der Finanz⸗Minister und der Minister für Handel,

des (hol⸗ von der Heydt. ländijchen) Juwẽelen⸗Karat

ken⸗ i 8 * ien⸗ een · Versicherungs Actien §. 6. Das bisherige

e sel lschaft. G. Wolff. Geysmer.

Nürnberger

eit in Berlin, ist zur Kön furt a. O. versetzt worden.

Dem Pianoforte ⸗Fabrikanten Eduard Westermayer zu Berlin ist unter dem 12. Juli 1867 ein Patent . auf einer durch Modell nachgewiesene Mechanik für soweit solche für neu und eigen⸗

Für den Mansfeld gegenwärtige Verordnung ein⸗ Für den Mansfelder

Beaufsichtigung der krei Kreis ˖Kommuͤnal⸗Bau ister bestanden hat, ange schließlich der Equipage stände auf 1900 Thlr. OQualifizirte Bewerber wollen niss bis zum 1. September d.

Helmsdorf, den 30. Juni 1867.

dönigliche Landrath des Mansfelder Seekreises. von Kerssenbroët.

Bekanntm ach u lverkehr auf den unter hiesige

zur Leitung und Chgusseebauten ein besonderer welcher die Staatsprüfung als Bau Der jährliche Gehalt, ein. osten, ist seitens der Kreis-

sich, unter Einreichung ihrer Zeug J. bei dem unterzeichneten Landraih

elder und Büreauk

Flügel ⸗Pianofortes estgesetzt.

thümlich erkannt ist, . ahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Seidenwagren⸗Fabrikanten Fr. Heinrich Better zu Crefeld ist unter dem 13. Juli 1867 ein Patent

auf einen, nach der vorgelegten Zeichnung und Be— schreibung in seiner ganzen n n, , ; und eigenthümlich erachteten Webestuhl Sam

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

DOem Mechaniker Hermann Burk unter dem 12. Juli 18657 ein Patent 3 auf eine Differentigl⸗Bohrknarre in ihrer ganzen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗

egen in den bisheri

auf das neue rößen, jedoch unter

auf fünf

stimmung einer Strafe

n g. Im Loka r Wrwaltung stehenden

teten vom 20. d. M. an folgende Frachtermäßigungen

I) Es werden versetzt: a) Leinwand und Drell aller Art

oder bedruckt), so wie roher, ge auch 59 S

stimmungen der ge

1.6 so ärbter oder r zaͤcke in festen Rollen oder Packen in die

gemahlene Kreide aus der Tarif

e II. A. lende Zin erz / roher Bleiganz und Schwefelkies, ferner Schlacken

ällen aber mit Geldstrafen t werden.

5 9 b) rohe, guch geschlemmte und erordnung tritt mit dem Isten

klasse J. BH. in die Tarifkla e) Rohe Erze, einschließlich (Schwefelblei)h, Kobglterz

auf fünf Jahre, von jenem

September 1

ö 2

August 1866 wegen

ih zern Süfsz ute

, ., daß auf der

ationen neben dem mehr⸗

. Nachtrag zu demselben e fn ttz Urkunde ist durch die Geseß Sammlung be⸗ ö .

en. Gegeben Berlin, den 24. Juni 1867. . Wilhelm. Für den Minister für Handel 2c. von Selchow.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. . .

Der Königliche Regierungs- und Bgu⸗Rath Schack, zur iglichen Regierung nach Frank⸗

ür Sainmet,

hard in Chemnitz ist

Tage an gerechnet und für den

und Sinteln von Erzen, bearbeitete Bruchsteine a Tarifklasse I. B.; für rohe, geschlemmte und brannten Kalt wird bei Tr mindestens 20 Meilen eine beso 20 Prozent gewährt. Hannover, den 12. Juli 1867.

ungebrannte Kalksteine, fowie un⸗

e und öffentliche Arbeiten werden mit der Ausführung us der Tarifklasse II. A.

icser Verordnung beauftragt. Arkundlich unter inserer Höchst

und heigedrucklem Königlichen Instegel, Gegeben Berlin, den 5. Jũli 1867. .

gez Wilhelm.

v. Mühler.

eigenhändigen Unterschrift gemahlene Kreide, sowie für ge—⸗ eigenh 9 rsch

orten auf Entfernungen von ndere Frachtermäßigung von

Cunio.

L 8.) . eydt. Gr. v. Itzenplitz.

assenscheine v. Selchow.

Königliche Eisenbahn⸗D—irection. Gr. zur

Gr. zu Eulenburg.

Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Preußische Bank. Wochen Ueber stcht der Preußischen Bank vom 15. Juli 1867. Activa. rägtes Geld und Barren Kassen⸗Anwe und Darlehn 3) Wechsel⸗Bestände

J Thlr. 91, 697, 0090 Privatbanknoten 4

w 2942000 s .