Dem Appellationsgericht . . 2839 em Appellationsgerichte wird das entsprechende Büreau⸗ und Refer 2839 . , . . ö . . werden 7 . bestanden haht rden. Sie erhalten cin nach den Etatsverhältnissen der neuen Ge— Zuständigkeit des Einzelrichters überschreiten und für den Erlaß cinst. R 9 ö . gtionsgericht ist zuständig. J. in bürgerlichen stellt und dem Direktor eines Kreis h 1g zu, Gerichts Liffe far ncht. u bẽstimmendes Einkommen. weiliger Verfügungen, insbesondere für die Anlegung von . 336. . Lzfür die Verhandlung und Entscheldung auf dag Nechtz. gung, bei demfelben und bei d ne een l sientgfeltlichen Besch, richte cd. en sie bisher nicht lebenslänglich oder nur mit Vorbehalt u .me . dle gesaimmte nichtstreitige Gerichtsbarkeit, mit Cin , en rn, wa nm e e, bie, e. e, lee. erwiesen. Die Verleihung des donn n, , Sprengel angestelit so sollen sie K , . 6. . schluß . en,, ,. I. 9 k 96 ö ür di scheidung auf Besch 6 ile der Kreigger; icht · ren ͤ ĩ ĩ ; an wie ir ü ̃ mter notir ung der in der Strafprozeßordnung und anderen Ge 1 . I fur die Lntscheldung an wef n n,. 6 n f . und bei Amtsgerichten die Anwei selche . nachgewiesen wird, als Exspekttanten für geeignete Aem 9 J Id ö. k
1, in Strafsachen, soweit die Strasprozeßordnung dies bestimmt; sold Mitgli fei den, erg ggerichten darf die ᷓ ivatgeri n wir . 3 imm eten St. ; Zahl der unk, rivatgerichtsbeamten wir li. zur Vestimmnung des zustandigen Herichls: j) wenn ein Hofitivet inäßigen 31 , ollen Stimmrecht nie die Saifle der . 6 9
oder negativer Kompetenzkonflikt zwischen verschledenen Kreis- 30. April 18 1h r,, sand gl r gn Chen! wieder ane e it Privat · Justizbeamte 8. 6. Bie Amtsrichter handeln und entscheiden als Einze
. 1 i ö ung eines best —⸗ der Kreis und Amtsgerichte in allen nicht prozesfualischen Angelegenheiten, Justi n mne , ,. es hangt von ig e . nern, Den bei den neu gr . Gerichten angestellten his. Gesuchen, Anträgen und Erklärungen jeder Art, welche Eingesessene
9 . . i nr 3. en 36 9 i,, ,, ge . vnirung nach Maßgabe der Bestimmungen des Pen! und die Weiterbeförderung derselben an die zustan ige Ger rde ,,, 8 angerechnet. ; JV. für die Erledigung von Aufträgen der vorgesetzten ,,,
Amtsgerichten besteht, wenn das zuständige Kreis⸗ oder A ᷣ richter. verhindert ist, sich der Verhandlu = und u, wund ,, 9 d, wenn ste bisher noch nicht vensions rechtigt waren, hei ihrem Sind bei einem Amtsgerichte mehrere Amtsrichter angestellt, so Unterfiehen, 3) wenn ein gemmeinschaftlicher Gerichtsstand zu bestinimen Ge 1 fritt in den unmittelbaren Staalsdienst deni Zwölftel ⸗Pensions⸗ Hänner die Geschäfte unter ihnen entweder nach Gattungen oder nach ist; IV. für Familien- Fideikommiß⸗ und Familien- Stistungsfachen Ich . mn. 39 uge unterworfen. — örtlich abgegrenzten Distrikten vertheilt werden. . soweit dieselben bisher zur Zuständigkeit der oberen Dikasterien gehhrl l d il ö 49. Diejenigeu, welche noch nicht als Richter angestellt sind, §.7. a diejenigen Amtsgerichte, bei denen nur Ein Amtzrich⸗ haben; V. für alle Angelegenheiten der Justizaufsicht und Verwaltung . ber die Befähigung zum RNichteramte durch Zurücklegung der bisher ter angestellt ist; wird im Voraus ein benachbartes Amtsgericht zur des Bezirks, ins besondere für Justizvisitationen, a , und An⸗ b d h r eschriebenen fun bereits erlangt haben oder 99 zum 1. Ja.! Vertrelung in Behinderungsfällen hestimmt, . stellungssachen, und zwar in demselben Umfange, in welchem die Saniml. S. 2) 26 168 noch erlangen, bis wohin solches den Kandidaten gestgttet Mehrere bei einem Amtsgerichte angestellte Amtsrichter vertreten Arp ahn 8 . , . 3 6? . aer el. 3. n ,. , ü ih ts Tsefsoren ö , . . Gerichtsstand der Amtsrichter ist der ordentliche doch 26. lationsgeri n nach Bedürfniß in n . äffiat. . ͤ ntliche, do Senate getheilt . 26. , i. he de abr 6 angestellten Untergerichts⸗Advokaten sind zur tritt in den, einen Amtsrichter persönlich betreffenden Rechtssachen ein Theilnahme von fünf Mitgliedern, einschließlich des Vorst 83 X Staats 9 z bei sämmtlichen Kreis. und Amtggerichten in den Herzoög⸗ im Voraus zu bestimmendes benachbartes Amtsgericht ein. 4 Bei ö giebt die Stimme des k r n Schleswig und Hoistein befugt, desgleichen erhalten die be⸗ §. 9. Vie Kreisgerichte bestehen aus einem Direktor und der er⸗ em, n. e reits angeflellten Sber! und Landgerichtßz⸗ un Appellationsgerichts. forderlichen Zahl von Mitgliedern, nebst den entsprechenden Büreau⸗
G ich . ö . ö. Advokaten die Befugniß zur Praxis bei dem Appellationsgerichte und und Unterbeamten. de Bar e. . . . 6 äührungsbesti— ammtli reis. und Amtsgerichten. 10. Die Kreisgerichte sind zuständig: J in bürgerlichen Rechts. . Ger e , irh, in e n offer . §. 40 3 . 1 R us füh ru ugs be st immun gen. n,, , kö durch diese Bestimmung eine ört⸗ satze d ij i , ut C gel dung aller bürgerlichen I. Staa ts anwaltfchaft n regelt gn den Staäk werden ben w. . bisherigen Dr e hir el liche Erweiterung ihres bisherigen Wirkiumgskreifes eingeräumt wird, Ztechtsstrettigkeiten erster Instanz, welche nicht vor die Aimtegerichte in , — 23 z Appellationsgerichte wird ein Ober-Staats. Utensilien der ,. ö Heschẽft⸗ bürfen sie den Parteien Reifekosten und Diäten nicht in Rechnung e e . i n, i. . . Er . H bei jedem Kre j ; . 2 2 pi r. i die neuen *r, . mintel de n m, ; 56 e , , ,. ein Staatsanwalt nebst dem erforder. ,, 4 sind el mn 5 des Her ieh! ,, Beränderung ihres blshetzgen Wohnortes tan nur mit Ge 3j ö. . ö. e,. , i ,, a , 5. Rechtsanwalte und Notare richts bäude und . taat berechtigt, vorhandene besondere Gy nehmigung dez Justizministers erfolgen. kö stälthumge der Annahme an Kinder tat; fur o , . . Die Advokaten, welche den Ämtscharatter,Rechtsamwalt« Justizverwaltung Geb gef ng fr wenn Kavgn für Zuctt En Hie bereits angestellten Notare behalten anch fernerhin die Be ⸗ Län t. wegen Htortisteation von Urkunden, P) wegen Jodeserllärung annehmen Herden fortan nur mit der Berechtigung zur R. 301 er w j ? much gemgcht werden, sol fernet zi6. benuhn fugniß, ihre amtliche Thätigkeit in dem ganzen Ümfange der Herzog! Verschollener, ohne daß 8 in diefen Fällen der Genehmigung einer den relkeslatiche ih d'r bei einem e n gen aeg eur shrer Inka in och in diesem Fache die Verpstichtin; ! lhümsuet Sches wig nd. Holten auszuüben, zheren Behörde ferner bedarf; für das Verfahren bei Blödsinnigkeits; eines bestimniten Wohnsitzes angestellt. pvbis dahin aber eine billi chaͤbi saweitig gesorgt i; den aufgehoben. . im Handelsgeseßbuch den Handelsgericht senen ; . J . 19911 2 2 8 ge Entschädigun ür die j zrtige Ne nung tritt mit dem I. Septem⸗ ; . ke noch nicht eingert er ind, i in Tarn fachtn O. Die Verordnung vom 21. Juli 1845 (Gesetz Sammlung zu gewähren. 26. . ber ge n 9. e n, kn e n e, der ö 14. Sin . rung den Kollegial⸗ st mit Ausführung derselben beauftragt und ö.
B . ö 8 ö in fun mn, . i 33 8 83 ö ,
S. V5) über die Befugniß der Rechtsanwalte ̃ ö 41 ie bi Caan! nwalte zur Anfertigung und S. EI. Die bis zum Tage des Ueberganges bereits erwa izminister i erichten erster Instanz zugewiesenen Geschäfte. . 266 . e en nn ,,. auf 'inrn— be⸗ 6 und polizeigerichtlichen Kosten find von den bis 3 hat i ,,,, niit is glichen welteren Amheisung gerichen sch g n , nn, 269 f ben. Aöthettu pe ge , , n, m Geltungsbereich dieser Ver⸗ 3 ; 9 . . zu w vom Tage des Ueberganges an aber aus der zu versehen. Insbesonderg ist er irn ie, durch ein Regulgtiv den theilt werden. Zur Beschlußnahme und Entscheidung genügt die Theil. 6 Der tn inte ist ermächtigt, wo sich d ĩ ; 3 ihr de. Beschäftägang bei den Gerichten zu ordnen auch zu bestimmen, nahme von drei Mitgliedern Linschließlich des Versipenden/ e weit nicht ae,, ,, ss ze, , ,,, , n, we e ei Klüh i,, . ,. otarigts im Bezirke des Appellationsgerichts zu übertrage haben dieselben bi ᷓ . er Berechtigten, doch und wie die Geschäfte unter die Senate und Ab des Vorstitzenden den Ausschlag. VJ § 32. In Betreff der Disziplin und . erg. Recht e hre Tn w nach dem Uebergange, hei Ver. theilen sind. §. 12. Wenn ein dringendes, Bedürfniß es erfordert kann der amv lte und herr e o r nn Gn fg , echts⸗ , , prüche, ein vollständiges Verzeichniß der rückständigen Wo die Au . anordnen, daß an einem per Sitze der Amtsgerichte drei n, , güne lunge erordnnung eits verdienten Sporteln den betreffenden neuen Gerichten zu ühet, lchler von Zeit zu eit zufammentteten uin gemwisse kollegialtsch nen hien . (GesetzSamml. S. 2) bestehenden Vorschriften geben. i , 6 a, au Stelle des Kreisgerichts zu verhandeln und zu
S. 43. Die bei den aufgehobenen Königlichen Gerichten leben. entscheiden. 2 Appellationsgericht.
6. Gerichtskosten und Gebühren längii ĩ
§8. 33. Ueber den Ansatz und die Erhebung der Gerichtskost Anglich gngestellteß und in Folge dieser Verordnung dis won ei wa. llati ̃ ᷣ in
3 . ö. . . ssten denden Beamten sind mit Bei j e n n . 13. Das Appellationsgericht besteht aus einem Präsidenten und Gebühren, sowie der Gebühren der Rechtsanwalte und Notare, mens anderweit al eh. 1 14 af . ö fan e , aufgehobenen und g ei e run, e, dl von Rälhen. Richterlich- Beamte
wird eine besondere Verordnung ergehen ĩ räsident und di gj schts
ö 36 RNäthe des Ober⸗Appellationsgerichts in Kiel sie nicht in ei ; izminister zu e welche nicht etatsmäßige Raͤthe des Gerichts sind, können bei demsel—
. 9 l h e meine e st im m u u gen. Richteramte bei dem dere e ir h ,, irie 6. Bi , . ; . ; ben nur vorübergehend zur Aushülfe oder zur Stellvertretung be⸗ (Aufsicht und Beschwerden. die Verleihung eines Richteramts bei einein . der syn zwnlich! unter. Unter Höchsteigenhändigen Unterschrift und schäftigt werden,
34. Die Aufsicht i ᷣ ; ĩ . ; ch ; , m. hei ᷣ Pra S ufsicht über die Amtsgerichte wird von dem Direk. sident und die Räthe, des Appellationsgerichts in Flensburg und der beigedrucktem Königlichen nsiegel. enn bei dem Appellationsgerichte . . r n ,
tor des Kreisgerichts, in dessen Sprengel dieselben sich befinden, i Di . ‚ . ö agen , fm ni ; . n, in direktor und die Räthe insch Fi sen die Ver⸗ ᷣ en 26. Juni 1867. ehn oder mehr Räthe fungiren, kann ein JJ ,, ,,, ie e ee, when k ᷣ gllatjonsgerichte, die Aufsicht über sämmt⸗ Direktor eines Kreisgerichts, alle Üübri ᷣ F444 . 1 ö Unterbeamtenpersonal zugetheilt. e, . liche Gerichte von den ĩ sg ch ts alle übrigen bei den aufgehobenen Kön e 1. in bürgerlichen 1 Justizminister ausgeübt. lichen Gerichten angestellten Richter die Anstellung als Kreis, oder Frhr. v. d. Heydt. v. Ron,. Gr. v. Itzenplitz,. v. Mü hler §. 14. Bas Appellatisnsgericht ist Ei dim! ö ,, n
§. 35. Beschwerden, welche die Diszipli eschã t tsri lenburg. 8 ; ür di ung und / ch isziplin, den Geschäftsbetrieb Amtsrichter gefallen lassen. Gr. zuͤr Lippe. v. Selch ow. Gr. zu Eulen 9 Rechtssachen: ) für die Verhandl in g ur en, nnd ginn nsgerichte
oder Verzögerungen betreffen, sind hinsichtlich aller Rechtsangele . t ; ᷣ an . . Sa en⸗ nsoweit das in e tlel der Appellation gegen Erkenn e . ! * erledigen. * in i oder i,, , 6 ö h ., ; ö — . j ber ted des Rekurses gegen Erlenntnisse der Kreis⸗ Verhältniß der Gerichte unter einander und zu den dem nachweislichen Hurchschnitt der drel Jahre doin ] J 6 bit Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kur. gerichte; 3 69 die Entscheidung auf Beschwerden über a §. 36. Die G Verwaltungsbehsrden. 1. Juli 1867 unter Abrechnung der von. den Beamten d ꝛ‚ 18 besnit· suͤrstenthun Hesfen und den vormals Königlich bayerischen Gebiets Und Beschlüsse der Kreis, und misgerichte in allen nicht prozessugli= wall g sbehsr hen 96 r, nn, ,. 9. , , Ver⸗ tenen Ausgaben festzusetzen. . . theilen mit ,, . erg , . 89 n 56. knn ö Hafi ) . digung der ihnen obliegenden 3. 1. ie bei den ⸗ . ; ag, ; Vom 26. Juni — Ordnung dies bestimmt; III. zur Bestimmun⸗ w g , r. . n , ,, . . ,, ien . n ee ge r ge, nn e n, er ri, Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König bon 56 7 . , lter, . ö . . angestellt und ihre A = icht u ; ᷣ igen Kurfürstenthums Hessen un ie 4 3. ; r n t e , n, ,. Staat dana g der Nechts. dir . 9 e ,, ö . re 4. ir e ., sg en n nr rn, , der Enklave Kreis oder Amtsgericht verhindert jn sich der e n, . 36. men nnen hat die Bedingungen zu erfüllen, welche der i n, , , d. 33 Anspruch an e nn 3. . 9 ö ö glich 9 n Antrag Unseres Staatsministeriunms, was folgt: scheidung der Sache zu unt ele n! 3 , . t ö. i , n. . horn e f uh e mn, n, nn, ,, chen Prüä. mit ihrem bisherigen, nach 8. 43 zu ker nchen Ir mg, nn 4 kn Hr 66 ation der Gerichte. ric l h e eh nenn, gf ng, 6. Au e digkeit er . zen Vorschriften Gerichts hehörden wieder anzustellen. g. 1. Die Gerichtsbarkeit wird ausgeliht I) durch Amtsgerichte 35 z 96 Han „M'era engel dnhel len Ze Jun eufscht
er in der ersten Prüfung Bestandene wird von dem Präsiden⸗ gta cls „Beamte, wesche als Ptjvatrichter und zugleich in det und kollegialisch eingerichtete Kreisgerichte; 2) durch ein Appellations · und Verivaltung des Bezirks insbe ondere für Justizvisttationen,
ten des Appellgtionsgerichts zm Referendarius di der Gemeinde Verwaltung lebenslänglich und ohne Vorbe gericht; 3 Durch den obersten Gerichtshof. 3 szivlinar- Anstellungsfachen und zwar in demmselben Umfange, z f ius ernannt, und eidlich halt angestellt waren, sind verpflichtet, in ein Richteramt hu ug, F ö. Zur gütlichen Schlichtung streitiger Rechtz angel gen ite n n! 6 k der älteren Provlnzen zustän⸗
verpflichtet. E . sei * ß . h ; , . i , nn, n , , Vorbereitung bei Sie behalten in diesein Falle hr ganzes bisheriges Einkommen bei kann das Institut der Schiedsmänner im Wege der Justizverwaltung in Staats anwaltschaft und be dem A em. Rechtsanwalt! bei der dessen Berechnung der §. 43 maßgebend' ist. Fol se der Berufung eingeführt werden dig ind ppellationsgericht kann nach Bedürfniß in mehrere err n n, mn, 2m Apwellgtionsgerichte insgesanunt vier in ein Richteramt nicht, so ist der Staat ni , , lschãdi⸗ gesuth X Uestehenden Gerichtsbehörden werden aufgehoben. §. i5. Das Appellation ern ? R Enrscheidung it bie . der B . i,, estümnmungen über die Art und gung nicht verpflichtet. Werden sie da . . nicht kö ö che nts- und Kreisgerichte. Senate getheilt werden. Zur , , 6 h ö . an. 3 *. ulm er sf⸗ . gung bei den einzelnen Behörden werden von dem übernommen, fondern int Verwaltun ö 4 ö len . n sie alen enn. werden mit einem oder mehreren Amts⸗ Theilnahme von fünf Mitgliedern, . h. e zr en , n . ,. Unnen die Functionen eines Gerichtsschreibers nach daß ihnen durch die Alf n . en, n ü ein ritten und mi 26. w k . , , b, ,,, , , , e ü lee kae ener ö, ge n e, hl JJ ; chlig . sstizminister mit der zeitweisen Func⸗ ö. nn, . 1 I 16. Ueber die Errichtung berst tichts hw ers . 16. - öh i Kreis. und Amtsgerichten, . nich chens fn h . J. . , . . ] eine . Verorbnung, welche zugleich die Zuständigkeit desselben 8 , uten, auch zur Vertretung . ö i. 9 §. t. . te . ,, 6. so st ; . 4. Staatsanwalts— chaft. Staatz Nach der Vorbereitungszeit wird der Re ius au 8 n . ihrer Befähigung und so weit sich dazu geeignete Ge— Atpellationsgerichte wird ein Ober- Stagts. elkerendarius auf Grund legenheit bietet, möglichst Bedacht genommen vol then . . ann e! e wf ener ee , ein Staatsanwalt nebst dem erforder⸗
der über seinen Fleiß und seine praktische Tüchtigkei ;
e g gkeit heigebrachten B *r , . an eugnisse von d izmir ᷣ . 47. Beamte, welche bei Privat lie ; ⸗ ; a f. r gr d ,, . , . Vr behalt, ö erer e h n ff ,. ⸗ icchen Huifspersenah ang lig alte und No tage. ie n, far bie ritte surtftische Ptllfunge rrgz nh e fuld, m. rg e nn,, nnn, , , angest elit, könn n. abe 1 §. 18. Die Anwalt, weiche den . r , abe genommen. — dichteramt dur ickle . * seren ⸗ „mi erechtig karis . geschriebenen Prüfung erlangt haben. k annchmien, werden fortan nur. mit ᷣ. herechtig